M-Tech (Sicherheitstechnik): Turnaround-Story mit viel Phantasie - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 16.08.05 16:23:21 von
neuester Beitrag 03.02.06 18:20:14 von
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Werte aus der Branche Elektrogeräte
Wertpapier | Kurs | Perf. % |
---|---|---|
25,12 | +39,05 | |
1,6100 | +19,26 | |
39,80 | +19,16 | |
0,9150 | +11,54 | |
13,370 | +10,04 |
Wertpapier | Kurs | Perf. % |
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4,2700 | -10,11 | |
2,2700 | -12,02 | |
0,9300 | -13,08 | |
1,1300 | -18,12 | |
1,2500 | -29,78 |
Fundamental sieht es sehr gut aus. Der Aktionär widmet sich in seiner morgen erscheinenden Printausgabe dem Thema M-Tech:
Bericht des Aktionärs
Der Trubel in der neuen Allianz Arena beginnt nicht erst mit dem Anpfiff, sondern bereits, wenn bis zu 66.000 Menschen gleichzeitig auf dem Weg ins Stadion sind. Dass das Verkehrsgewühl dennoch in geordneten Bahnen verläuft, ist nicht zuletzt der Signalbau Huber zu verdanken, welche beauftragt wurde, die Umgebung des Münchner Stadions mit Ampeln aufzurüsten und einen geordnetetn Verkehrsablauf zu managen.
Heiße Turnaround-Story
Signalbau Huber ist eine Tochter der M-Tech AG. Und diese gab nun bekannt, dass man im laufenden Geschäftsjahr 2005/06 vorraussichtlich in die Gewinnzone zurückkehren wird. Denn die Kommunen als Hauptkunden bekommen durch die Maut-Einführung wieder mehr Kapital. Hinzu kommt: Deutschland muss seine Infrastruktr WM-tauglich machen.
Terrorismus-Bekampfung
Zusätzliche Fanatsie bereitet ein neues Fahrzeugunterboden-Kontrollsystem. SecuScan kann bei fließenden Verkehr Waffen, Bomben und Drogen erkennen. Noch steht dieser Bereich erst am Anfang, es gibt jedoch bereits großes Interesse aus den USA, arabischen Ländern und Russland.
Dennoch ist die Aktie derzeit auf dem Niveau eines Pleitekandidtaten bewertet. Bei 2004/05er-Umsätzen von 82,4 Millionen Euro liegt die Marktkapitalisierung bei lediglich 15,9 Millionen. Die Eigenkapitalquote bewegt sich derzeit bei 66 Prozent, die des Konzerns jedoch nur noch bei 15 Prozent. Der Aufschwung kommt nach der jahrelangen Durststrecke also gerade recht.
Fazit
Grünes Licht
Die Ampeln für Kurssteigerungen stehen aufgrund der günstigen Bewertung auf Grün. Aufgrund der nicht sehr üppigen Kapitaldecke, ist der Wert jedoch nicht risikolos. Vorsicht markteng, unbedingt limitieren!
Marktkap.: 15,9 Millionen Euro
Umsatz 06e: 80,0 Millionen Euro
KGV 06e: 15
Kursziel 3,50 Euro
Auch charttechnisch sieht es nach einen Ausbruch aus.
Bericht des Aktionärs
Der Trubel in der neuen Allianz Arena beginnt nicht erst mit dem Anpfiff, sondern bereits, wenn bis zu 66.000 Menschen gleichzeitig auf dem Weg ins Stadion sind. Dass das Verkehrsgewühl dennoch in geordneten Bahnen verläuft, ist nicht zuletzt der Signalbau Huber zu verdanken, welche beauftragt wurde, die Umgebung des Münchner Stadions mit Ampeln aufzurüsten und einen geordnetetn Verkehrsablauf zu managen.
Heiße Turnaround-Story
Signalbau Huber ist eine Tochter der M-Tech AG. Und diese gab nun bekannt, dass man im laufenden Geschäftsjahr 2005/06 vorraussichtlich in die Gewinnzone zurückkehren wird. Denn die Kommunen als Hauptkunden bekommen durch die Maut-Einführung wieder mehr Kapital. Hinzu kommt: Deutschland muss seine Infrastruktr WM-tauglich machen.
Terrorismus-Bekampfung
Zusätzliche Fanatsie bereitet ein neues Fahrzeugunterboden-Kontrollsystem. SecuScan kann bei fließenden Verkehr Waffen, Bomben und Drogen erkennen. Noch steht dieser Bereich erst am Anfang, es gibt jedoch bereits großes Interesse aus den USA, arabischen Ländern und Russland.
Dennoch ist die Aktie derzeit auf dem Niveau eines Pleitekandidtaten bewertet. Bei 2004/05er-Umsätzen von 82,4 Millionen Euro liegt die Marktkapitalisierung bei lediglich 15,9 Millionen. Die Eigenkapitalquote bewegt sich derzeit bei 66 Prozent, die des Konzerns jedoch nur noch bei 15 Prozent. Der Aufschwung kommt nach der jahrelangen Durststrecke also gerade recht.
Fazit
Grünes Licht
Die Ampeln für Kurssteigerungen stehen aufgrund der günstigen Bewertung auf Grün. Aufgrund der nicht sehr üppigen Kapitaldecke, ist der Wert jedoch nicht risikolos. Vorsicht markteng, unbedingt limitieren!
Marktkap.: 15,9 Millionen Euro
Umsatz 06e: 80,0 Millionen Euro
KGV 06e: 15
Kursziel 3,50 Euro
Auch charttechnisch sieht es nach einen Ausbruch aus.
Übrigens hat der Vorstandsvorsitzende in den letzten Jahren kräftig gekauft:
4.09.2004 Reinhard Müller V V K 800 2,40 1.920
20.09.2004 Reinhard Müller V V K 1.000 2,50 2.500
16.09.2004 Reinhard Müller V V K 1.000 2,50 2.500
09.09.2004 Reinhard Müller V V K 1.000 2,50 2.500
30.08.2004 Reinhard Müller V V K 1.000 2,65 2.650
27.08.2004 Reinhard Müller V V K 1.000 2,70 2.700
25.08.2004 Reinhard Müller V V K 5.000 2,70 13.500
23.08.2004 Reinhard Müller V V K 6.500 2,70 17.550
20.08.2004 Reinhard Müller V V K 1.250 2,77 3.465
19.08.2004 Reinhard Müller V V K 5.250 2,78 14.573
18.08.2004 Reinhard Müller V V K 13.150 2,80 36.770
17.08.2004 Reinhard Müller V V K 294 2,75 809
16.08.2004 Reinhard Müller V V K 800 2,65 2.120
13.08.2004 Reinhard Müller V V K 126 2,57 324
12.08.2004 Reinhard Müller V V K 780 2,57 2.005
11.08.2004 Reinhard Müller V V K 4.000 2,57 10.280
10.08.2004 Reinhard Müller V V K 1.000 2,51 2.510
09.08.2004 Reinhard Müller V V K 6.000 2,54 15.230
06.08.2004 Reinhard Müller V V K 2.000 2,51 5.020
30.07.2004 Reinhard Müller V V K 1.000 2,75 2.750
27.07.2004 Reinhard Müller V V K 6.980 2,87 20.041
14.07.2004 Reinhard Müller V V K 4.000 2,93 11.700
05.07.2004 Reinhard Müller V V K 1.000 2,90 2.900
02.07.2004 Reinhard Müller V V K 4.000 2,91 11.640
17.06.2004 Reinhard Müller V V K 2.000 2,67 5.340
15.06.2004 Reinhard Müller V V K 2.500 2,67 6.664
27.05.2004 Reinhard Müller V V K 300 2,60 780
26.05.2004 Reinhard Müller V V K 5.000 2,58 12.900
25.05.2004 Reinhard Müller V V K 2.000 2,59 5.180
19.05.2004 Reinhard Müller V V K 240 2,52 605
18.05.2004 Reinhard Müller V V K 2.100 2,55 5.352
11.05.2004 Reinhard Müller V V K 960 2,52 2.419
10.05.2004 Reinhard Müller V V K 4.200 2,52 10.604
06.05.2004 Reinhard Müller V V K 9.000 2,57 23.120
04.05.2004 Reinhard Müller V V K 1.500 2,62 3.930
21.04.2004 Reinhard Müller V V K 7.585 2,59 19.642
20.04.2004 Reinhard Müller V V K 2.415 2,59 6.258
19.04.2004 Reinhard Müller V V K 8.000 2,60 20.600
16.04.2004 Reinhard Müller V V K 9.300 2,63 24.439
15.04.2004 Reinhard Müller V V K 3.700 2,62 9.680
13.04.2004 Reinhard Müller V V K 12.000 2,63 31.550
07.04.2004 Reinhard Müller V V K 5.000 2,60 12.980
06.04.2004 Reinhard Müller V V K 5.100 2,55 13.000
31.03.2004 Reinhard Müller V V K 5.500 2,65 14.570
29.03.2004 Reinhard Müller V V K 7.500 2,67 20.000
05.08.2003 Reinhard Müller V V K 40.000 2,61 104.400
28.07.2003 Reinhard Müller V V K 8.400 2,80 23.508
09.07.2003 Reinhard Müller V V K 5.500 2,70 14.850
30.06.2003 Reinhard Müller V V K 1.500 2,70 4.050
26.06.2003 Reinhard Müller V V K 5.945 2,60 15.457
25.06.2003 Reinhard Müller V V K 455 2,60 1.183
19.06.2003 Reinhard Müller V V K 2.320 2,55 5.916
18.06.2003 Reinhard Müller V V K 280 2,55 714
10.06.2003 Reinhard Müller V V K 2.350 2,70 6.345
28.03.2003 Reinhard Müller V V K 3.334 2,90 9.655
27.03.2003 Reinhard Müller V V K 50 2,90 145
21.03.2003 Reinhard Müller V V K 140 2,80 392
18.03.2003 Reinhard Müller V V K 476 2,75 1.309
17.03.2003 Reinhard Müller V V K 1.000 2,75 2.750
14.03.2003 Reinhard Müller V V K 1.393 2,61 3.641
12.03.2003 Reinhard Müller V V K 3.407 2,71 9.233
06.03.2003 Reinhard Müller V V K 422 2,65 1.118
16.12.2002 Reinhard Müller V V K 500 3,00 1.500
13.12.2002 Reinhard Müller V V K 1.000 2,91 2.905
11.12.2002 Reinhard Müller V V K 500 3,00 1.500
10.12.2002 Reinhard Müller V V K 500 3,00 1.500
09.12.2002 Reinhard Müller V V K 500 3,00 1.500
06.12.2002 Reinhard Müller V V K 500 3,00 1.500
05.12.2002 Reinhard Müller V V K 500 3,00 1.500
04.12.2002 Reinhard Müller V V K 500 3,00 1.500
03.12.2002 Reinhard Müller V V K 500 3,00 1.500
02.12.2002 Reinhard Müller V V K 100 3,00 300
29.11.2002 Reinhard Müller V V K 500 2,90 1.450
28.11.2002 Reinhard Müller V V K 500 2,99 1.495
27.11.2002 Reinhard Müller V V K 500 2,80 1.400
25.11.2002 Reinhard Müller V V K 500 3,00 1.500
22.11.2002 Reinhard Müller V V K 500 2,99 1.495
21.11.2002 Reinhard Müller V V K 500 2,99 1.495
19.11.2002 Reinhard Müller V V K 500 2,80 1.400
4.09.2004 Reinhard Müller V V K 800 2,40 1.920
20.09.2004 Reinhard Müller V V K 1.000 2,50 2.500
16.09.2004 Reinhard Müller V V K 1.000 2,50 2.500
09.09.2004 Reinhard Müller V V K 1.000 2,50 2.500
30.08.2004 Reinhard Müller V V K 1.000 2,65 2.650
27.08.2004 Reinhard Müller V V K 1.000 2,70 2.700
25.08.2004 Reinhard Müller V V K 5.000 2,70 13.500
23.08.2004 Reinhard Müller V V K 6.500 2,70 17.550
20.08.2004 Reinhard Müller V V K 1.250 2,77 3.465
19.08.2004 Reinhard Müller V V K 5.250 2,78 14.573
18.08.2004 Reinhard Müller V V K 13.150 2,80 36.770
17.08.2004 Reinhard Müller V V K 294 2,75 809
16.08.2004 Reinhard Müller V V K 800 2,65 2.120
13.08.2004 Reinhard Müller V V K 126 2,57 324
12.08.2004 Reinhard Müller V V K 780 2,57 2.005
11.08.2004 Reinhard Müller V V K 4.000 2,57 10.280
10.08.2004 Reinhard Müller V V K 1.000 2,51 2.510
09.08.2004 Reinhard Müller V V K 6.000 2,54 15.230
06.08.2004 Reinhard Müller V V K 2.000 2,51 5.020
30.07.2004 Reinhard Müller V V K 1.000 2,75 2.750
27.07.2004 Reinhard Müller V V K 6.980 2,87 20.041
14.07.2004 Reinhard Müller V V K 4.000 2,93 11.700
05.07.2004 Reinhard Müller V V K 1.000 2,90 2.900
02.07.2004 Reinhard Müller V V K 4.000 2,91 11.640
17.06.2004 Reinhard Müller V V K 2.000 2,67 5.340
15.06.2004 Reinhard Müller V V K 2.500 2,67 6.664
27.05.2004 Reinhard Müller V V K 300 2,60 780
26.05.2004 Reinhard Müller V V K 5.000 2,58 12.900
25.05.2004 Reinhard Müller V V K 2.000 2,59 5.180
19.05.2004 Reinhard Müller V V K 240 2,52 605
18.05.2004 Reinhard Müller V V K 2.100 2,55 5.352
11.05.2004 Reinhard Müller V V K 960 2,52 2.419
10.05.2004 Reinhard Müller V V K 4.200 2,52 10.604
06.05.2004 Reinhard Müller V V K 9.000 2,57 23.120
04.05.2004 Reinhard Müller V V K 1.500 2,62 3.930
21.04.2004 Reinhard Müller V V K 7.585 2,59 19.642
20.04.2004 Reinhard Müller V V K 2.415 2,59 6.258
19.04.2004 Reinhard Müller V V K 8.000 2,60 20.600
16.04.2004 Reinhard Müller V V K 9.300 2,63 24.439
15.04.2004 Reinhard Müller V V K 3.700 2,62 9.680
13.04.2004 Reinhard Müller V V K 12.000 2,63 31.550
07.04.2004 Reinhard Müller V V K 5.000 2,60 12.980
06.04.2004 Reinhard Müller V V K 5.100 2,55 13.000
31.03.2004 Reinhard Müller V V K 5.500 2,65 14.570
29.03.2004 Reinhard Müller V V K 7.500 2,67 20.000
05.08.2003 Reinhard Müller V V K 40.000 2,61 104.400
28.07.2003 Reinhard Müller V V K 8.400 2,80 23.508
09.07.2003 Reinhard Müller V V K 5.500 2,70 14.850
30.06.2003 Reinhard Müller V V K 1.500 2,70 4.050
26.06.2003 Reinhard Müller V V K 5.945 2,60 15.457
25.06.2003 Reinhard Müller V V K 455 2,60 1.183
19.06.2003 Reinhard Müller V V K 2.320 2,55 5.916
18.06.2003 Reinhard Müller V V K 280 2,55 714
10.06.2003 Reinhard Müller V V K 2.350 2,70 6.345
28.03.2003 Reinhard Müller V V K 3.334 2,90 9.655
27.03.2003 Reinhard Müller V V K 50 2,90 145
21.03.2003 Reinhard Müller V V K 140 2,80 392
18.03.2003 Reinhard Müller V V K 476 2,75 1.309
17.03.2003 Reinhard Müller V V K 1.000 2,75 2.750
14.03.2003 Reinhard Müller V V K 1.393 2,61 3.641
12.03.2003 Reinhard Müller V V K 3.407 2,71 9.233
06.03.2003 Reinhard Müller V V K 422 2,65 1.118
16.12.2002 Reinhard Müller V V K 500 3,00 1.500
13.12.2002 Reinhard Müller V V K 1.000 2,91 2.905
11.12.2002 Reinhard Müller V V K 500 3,00 1.500
10.12.2002 Reinhard Müller V V K 500 3,00 1.500
09.12.2002 Reinhard Müller V V K 500 3,00 1.500
06.12.2002 Reinhard Müller V V K 500 3,00 1.500
05.12.2002 Reinhard Müller V V K 500 3,00 1.500
04.12.2002 Reinhard Müller V V K 500 3,00 1.500
03.12.2002 Reinhard Müller V V K 500 3,00 1.500
02.12.2002 Reinhard Müller V V K 100 3,00 300
29.11.2002 Reinhard Müller V V K 500 2,90 1.450
28.11.2002 Reinhard Müller V V K 500 2,99 1.495
27.11.2002 Reinhard Müller V V K 500 2,80 1.400
25.11.2002 Reinhard Müller V V K 500 3,00 1.500
22.11.2002 Reinhard Müller V V K 500 2,99 1.495
21.11.2002 Reinhard Müller V V K 500 2,99 1.495
19.11.2002 Reinhard Müller V V K 500 2,80 1.400
Das Gap im Chart ist zu.
Was mich stört war die Empfehlung vom Aktionär ..
Ein KZ von 3 Euro halte ich für realistisch ...
Man wird sehen ...
Ein KZ von 3 Euro halte ich für realistisch ...
Man wird sehen ...
Absage ordentliche Hauptversammlung
Die für den 26. Oktober 2005 einberufene Hauptversammlung wird hiermit abgesagt. Die Gesellschaft steht gegenwärtig in Vertragsverhandlungen, die auf die Tagesordnung Einfluss haben könnten.
Die Gesellschaft wird sobald als möglich den neuen Termin der Hauptversammlung bekannt geben und zu dieser einladen.
Denkendorf, 20. Oktober 2005
M-Tech Technologie und Beteiligungs AG
- Der Vorstand -
Heute hätte die HV sein sollen. Der Kurs hat in den letzten Tagen wieder kräftig aufgeholt. Das sieht so aus als ob hier in den nächsten Tagen doch noch eine interessante Meldung kommen würde.
Die für den 26. Oktober 2005 einberufene Hauptversammlung wird hiermit abgesagt. Die Gesellschaft steht gegenwärtig in Vertragsverhandlungen, die auf die Tagesordnung Einfluss haben könnten.
Die Gesellschaft wird sobald als möglich den neuen Termin der Hauptversammlung bekannt geben und zu dieser einladen.
Denkendorf, 20. Oktober 2005
M-Tech Technologie und Beteiligungs AG
- Der Vorstand -
Heute hätte die HV sein sollen. Der Kurs hat in den letzten Tagen wieder kräftig aufgeholt. Das sieht so aus als ob hier in den nächsten Tagen doch noch eine interessante Meldung kommen würde.
Zuvor ist der Kurs aber auch kräftig gefallen aufgrund dieser Meldung:
14.10.2005
M-Tech rechnet aufgrund der jüngsten Geschäftsentwicklung für das lfd Gj 05/06 nun mit einem Verlust aus der op. Geschäftstätigkeit von -1 bis -1,5 Mio. V.a. die Zurückhaltung der öffentlichen Hand und die nach wie vor schwierige Lage auf dem Immobiliensektor belasten das Ergebnis.
Zuvor wurde die Rückkehr in die Gewinnzone für das lfd Gj angekündigt. Theoretisch ein interessantes Unternehmen, aber da die öffentlichen Auftraggeber im Prinzip pleite sind, wird nur das Allernotwendigste investiert. Keine guten Voraussetzungen für die Aktie, zumal auch keine Besserung in Sicht ist
14.10.2005
M-Tech rechnet aufgrund der jüngsten Geschäftsentwicklung für das lfd Gj 05/06 nun mit einem Verlust aus der op. Geschäftstätigkeit von -1 bis -1,5 Mio. V.a. die Zurückhaltung der öffentlichen Hand und die nach wie vor schwierige Lage auf dem Immobiliensektor belasten das Ergebnis.
Zuvor wurde die Rückkehr in die Gewinnzone für das lfd Gj angekündigt. Theoretisch ein interessantes Unternehmen, aber da die öffentlichen Auftraggeber im Prinzip pleite sind, wird nur das Allernotwendigste investiert. Keine guten Voraussetzungen für die Aktie, zumal auch keine Besserung in Sicht ist
Wenn man sich die Käufe des VV in den letzten Jahren ansieht und dann der Verkauf zu 1,65, dann war das ja ein nicht so tolles Geschäft für Herrn Müller. Oder gab es hier etwa noch andere Kompensationen?
Der Übernahmepreis von 1,65 erscheint mir zumindest etwas niedrig, da dürfte im Spruchstellenverfahren noch einiges mehr drin sein, sollte es zu einem Squezze uout kommen, wovon ich mittelfristig ausgehe.
Derzeit ist jedenfalls ein Käufer im Markt, welcher versucht zwischen 1,80 und 1,90 Stücke einzusammeln. Dies jedoch nur mit mässigen Erfolg.
Mit 16 Mio. Euro ist m-tech jedenfalls relativ günstig bewertet.
Der Übernahmepreis von 1,65 erscheint mir zumindest etwas niedrig, da dürfte im Spruchstellenverfahren noch einiges mehr drin sein, sollte es zu einem Squezze uout kommen, wovon ich mittelfristig ausgehe.
Derzeit ist jedenfalls ein Käufer im Markt, welcher versucht zwischen 1,80 und 1,90 Stücke einzusammeln. Dies jedoch nur mit mässigen Erfolg.
Mit 16 Mio. Euro ist m-tech jedenfalls relativ günstig bewertet.
Heute wureden die Stücke abgeräumt, die zwischen 1,90 und 2 Euro zum Verkauf lagen.
Entwickelt sich ja sehr gut die letzten Tage.
Derzeit hohes BID bei 2,10
Derzeit hohes BID bei 2,10
ja, scheint so, als ob da irgendjemand einsammelt. ob da wer schon weiß, wie das übernahmeangebot aussieht? oder einfach einsammelt, weil die aktie ja wirklich billig ist und vom neuen managemnet profitieren könnte? fragen über fragen...
DJ DGAP-WpÜG: Pflichtangebot
Bieter: Swarco Europe GmbH; Zielges.: M-Tech Technologie u. Bet. AG
WpÜG-Mitteilung übermittelt durch die DGAP.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Bieter verantwortlich.
------------------------------------------------------------------------------
Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines Pflichtangebots
gemäß § 10 in Verbindung mit § 35 des Wertpapiererwerbs-
und
Übernahmegesetzes
Ergänzung zu den Bekanntmachungen vom 30.11.2005 und vom 01.12.2005
Bieter:
Swarco Europe GmbH
Blattenwaldweg 8
A-6112 Wattens
Zielgesellschaft:
M-Tech Technologie und Beteiligungs AG
Robert-Bosch-Straße 41
D-73770 Denkendorf
ISIN: DE0007236309
WKN: 723630
Notierung: Amtlicher Markt in Frankfurt (General Standard) und Stuttgart;
Freiverkehr in Berlin-Bremen, Hamburg und München
Angaben des Bieters:
In Ergänzung zu den Bekanntmachungen der Swarco Europe GmbH vom 30.
11.2005
und vom 01.12.2005 wird hiermit folgende Information hinzugefügt:
Die Kontrollerlangung hinsichtlich der erworbenen 415.931 Aktien (4,7%) ist
abgesehen von der Muttergesellschaft Swarco Holding AG, Wattens,
Österreich,
als alleiniger Anteilsinhaberin der Swarco Europe GmbH auch folgender
Gesellschaft als 60%iger Anteilsinhabern an der Swarco Holding AG, Wattens,
Österreich, nach § 30 Abs. 1 Nr. 1 WpÜG zuzurechnen:
Manfred Swarovski Privatstiftung,
Blattenwaldweg 8
A-6112 Wattens, Österreich.
Die Stimmrechte hinsichtlich des Pooling (4.483.523 Aktien, dies entspricht
50,7% der Stimmrechte) sind dieser Privatstiftung nach § 30 Abs. 2
WpÜG
zuzurechnen.
Wattens, 10. Januar 2006
Ende der Mitteilung (c)DGAP 10.01.2006
------------------------------------------------------------------------------
Notiert: M-Tech Technologie und Beteiligungs AG: Amtlicher Markt in Frankfurt
(General Standard) und Stuttgart; Freiverkehr in Berlin-Bremen und Hamburg
(END) Dow Jones Newswires
January 10, 2006 05:13 ET (10:13 GMT)
Copyright (c) 2006 Dow Jones & Company, Inc.
011006 10:13 -- GMT
Bieter: Swarco Europe GmbH; Zielges.: M-Tech Technologie u. Bet. AG
WpÜG-Mitteilung übermittelt durch die DGAP.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Bieter verantwortlich.
------------------------------------------------------------------------------
Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines Pflichtangebots
gemäß § 10 in Verbindung mit § 35 des Wertpapiererwerbs-
und
Übernahmegesetzes
Ergänzung zu den Bekanntmachungen vom 30.11.2005 und vom 01.12.2005
Bieter:
Swarco Europe GmbH
Blattenwaldweg 8
A-6112 Wattens
Zielgesellschaft:
M-Tech Technologie und Beteiligungs AG
Robert-Bosch-Straße 41
D-73770 Denkendorf
ISIN: DE0007236309
WKN: 723630
Notierung: Amtlicher Markt in Frankfurt (General Standard) und Stuttgart;
Freiverkehr in Berlin-Bremen, Hamburg und München
Angaben des Bieters:
In Ergänzung zu den Bekanntmachungen der Swarco Europe GmbH vom 30.
11.2005
und vom 01.12.2005 wird hiermit folgende Information hinzugefügt:
Die Kontrollerlangung hinsichtlich der erworbenen 415.931 Aktien (4,7%) ist
abgesehen von der Muttergesellschaft Swarco Holding AG, Wattens,
Österreich,
als alleiniger Anteilsinhaberin der Swarco Europe GmbH auch folgender
Gesellschaft als 60%iger Anteilsinhabern an der Swarco Holding AG, Wattens,
Österreich, nach § 30 Abs. 1 Nr. 1 WpÜG zuzurechnen:
Manfred Swarovski Privatstiftung,
Blattenwaldweg 8
A-6112 Wattens, Österreich.
Die Stimmrechte hinsichtlich des Pooling (4.483.523 Aktien, dies entspricht
50,7% der Stimmrechte) sind dieser Privatstiftung nach § 30 Abs. 2
WpÜG
zuzurechnen.
Wattens, 10. Januar 2006
Ende der Mitteilung (c)DGAP 10.01.2006
------------------------------------------------------------------------------
Notiert: M-Tech Technologie und Beteiligungs AG: Amtlicher Markt in Frankfurt
(General Standard) und Stuttgart; Freiverkehr in Berlin-Bremen und Hamburg
(END) Dow Jones Newswires
January 10, 2006 05:13 ET (10:13 GMT)
Copyright (c) 2006 Dow Jones & Company, Inc.
011006 10:13 -- GMT
M.Tech Technologie und Beteiligungs AG
Denkendorf
- ISIN: DE0007236309 -
Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft ein zur ordentlichen Hauptversammlung am Freitag, den 24. Februar 2006, 10:00 Uhr, im Maritim Hotel, Seidenstraße 34, 70174 Stuttgart.
Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses, des Lageberichts, des Konzernlageberichts und des Berichts des Aufsichtsrats jeweils für das zum 31.03.2005 abgelaufene Geschäftsjahr 2004/2005
2. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das zum 31.03.2005 abgelaufene Geschäftsjahr 2004/2005 Entlastung zu erteilen.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das zum 31.03.2005 abgelaufene Geschäftsjahr 2004/2005 Entlastung zu erteilen.
4. Beschlussfassung über die Wahl zum Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht gem. § 96 Abs. 1 AktG, § 8 der Satzung, §§ 1ff Drittelbeteiligungsgesetz (DrittelbG) vom 18.05.2004 aus Aufsichtsratsmitgliedern der Anteilseigner und der Arbeitnehmer, wobei vier Mitglieder von der Hauptversammlung nach den Bestimmungen des AktG und zwei Mitglieder von den Arbeitnehmern nach den Bestimmungen des DrittelbG gewählt werden. Gemäß § 8 Abs. 4 der Satzung haben die amtierenden Aufsichtsratsmitglieder der Anteilseigner ihr Mandat zum 09. Januar 2006 niedergelegt. Der Vorstand wird für den Übergangszeitraum vom 10. Januar 2006 bis zum Ablauf dieser Hauptversammlung die gerichtliche Bestellung von vier Aufsichtsratsmitgliedern beantragen.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, anstelle der gerichtlich bestellten Aufsichtsratsmitglieder für die restliche Dauer der Amtszeit der Mitglieder des Aufsichtsrats, die mit dem Ablauf der Hauptversammlung 2007 endet, in den Aufsichtsrat zu wählen:
4.1 Herrn Hartmut Fromm, Berlin, Rechtsanwalt
Herr Fromm ist Mitglied in folgenden gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien:
• Arikon AG, Berlin (Mitglied des Aufsichtsrats)
• CeWe Color Holding AG, Oldenburg (Mitglied des Aufsichtsrats)
• IMW Immobilien AG, Berlin (Vorsitzender des Aufsichtsrats)
• Jack White Productions AG, Berlin (Vorsitzender des Aufsichtsrats)
• PTR Welding Technologies AG, Hanau (Mitglied des Aufsichtsrats)
• PTR Precision Technologies, Inc., Enfield/USA (Member of the Board of Directors)
• Vermar Verwaltungs- und Marktstudien AG, Zürich/Schweiz (Präsident des Verwaltungsrats)
• A & A Liegenschaften Schweiz AG, Zürich/Schweiz (Präsident des Verwaltungsrats)
4.2 Herrn Dr. Josef Prettenhofer, Baden (Österreich), Dipl.-Kaufmann
Herr Dr. Prettenhofer ist kein Mitglied in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien anderer Gesellschaften.
4.3 Herrn Dr. Michael Bormann, Berlin, Steuerberater
Herr Dr. Bormann ist Mitglied im folgenden gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrat und vergleichbarem in- und ausländischen Kontrollgremium:
• Melle, Pufe Agentur für Kommunikation AG, Berlin (Vorsitzender des Aufsichtsrats)
4.4 Herrn Dr. Paul Hadrys, Berlin, Dipl.-Kaufmann
Herr Dr. Hadrys ist kein Mitglied in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien anderer Gesellschaften.
Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.
5. Beschlussfassung über Satzungsänderung
Gem. § 1 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft hat die Gesellschaft ihren Sitz in Denkendorf.
5.1 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Sitz der Gesellschaft nach Unterensingen zu verlegen sowie § 1 Abs. 1 der Satzung wie folgt neu zu fassen:
"(1) Die Gesellschaft führt die Firma M.Tech Technologie und Beteiligungs AG und hat ihren Sitz in Unterensingen.“
Gem. § 1 Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft läuft das Geschäftsjahr vom 01. April eines Jahres bis zum 31. März des Folgejahres.
5.2 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, das Geschäftsjahr auf das Kalenderjahr umzustellen, so dass das Geschäftsjahr 2006 ein Rumpfgeschäftsjahr ist, welches vom 01. April 2006 bis zum 31. Dezember 2006 läuft sowie § 1 Abs. 2 der Satzung wie folgt neu zu fassen:
"(2) Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Das Geschäftsjahr vom 01. April 2006 bis zum 31. Dezember 2006 ist ein Rumpfgeschäftsjahr.“
Am 01. November 2005 trat das Gesetz zur Unternehmensintegrität und Modernisierung des Anfechtungsrechts (UMAG) in Kraft.
Zur Anpassung der Satzung an das UMAG schlagen Vorstand und Aufsichtsrat vor, wie folgt zu beschließen:
5.3 § 13 Abs. 2 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:
"(2) Die Hauptversammlung ist in der gesetzlich vorgesehenen Form und mindestens 30 Tage vor dem Tag, bis zu dessen Ablauf die Aktionäre ihre Teilnahme an der Hauptversammlung anzumelden haben, unter Angabe der Tagesordnung einzuberufen.“
5.4 § 14 Abs. 1 bis 2 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:
"(1) Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich unter Vorlage eines Nachweises ihres Aktienbesitzes nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen bis zum Ablauf des siebten Tages vor der Hauptversammlung bei der Gesellschaft anmelden.
(2) Der Nachweis des Aktienbesitzes muss sich auf den gesetzlich bestimmten Zeitpunkt beziehen und der Gesellschaft bis spätestens am siebten Tag vor der Hauptversammlung zugehen. Ein in Textform erstellter Nachweis des Aktienbesitzes durch das depotführende Institut reicht aus. Der Nachweis muss in deutscher oder englischer Sprache verfasst sein. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis des Aktienbesitzes erbracht hat.“
5.5 § 15 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:
"(1) Den Vorsitz in der Hauptversammlung führt der Vorsitzende des Aufsichtsrats, im Falle seiner Verhinderung sein Stellvertreter oder ein anderes durch den Aufsichtsrat zu bestimmendes Mitglied des Aufsichtsrats. Für den Fall, dass keine dieser Personen den Vorsitz übernimmt, eröffnet der Notar die Versammlung und lässt von dieser einen Vorsitzenden wählen.
(2) Der Versammlungsleiter bestimmt die Reihenfolge der Verhandlungsgegenstände, die Art, Form und Reihenfolge der Abstimmungen und ist dazu ermächtigt, das Frage- und Rederecht des Aktionärs zeitlich angemessen zu beschränken und Näheres dazu zu bestimmen.“
6. Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2005/6
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die BHP Prof. Dr. Binder, Dr. Dr. Hillebrecht & Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Breitwiesenstraße 19, 70565 Stuttgart, zum Abschlussprüfer für das zum 31.03.2006 ablaufende Geschäftsjahr 2005/2006 zu wählen.
7. Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals und Satzungsänderung
Die in § 4 Abs. 3 und 4 der Satzung geregelte Ermächtigung des Vorstands, das Grundkapital der Gesellschaft einmalig oder mehrmals zu erhöhen (genehmigtes Kapital I und genehmigtes Kapital II) ist zum 01.07.2004 ausgelaufen. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen deshalb vor, folgenden Beschluss zu fassen:
"a) Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 23.02.2011 durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Sach- oder Bareinlagen einmalig oder mehrmals, insgesamt jedoch um höchstens EUR 4.400.000,00 (in Worten: Euro vier Millionen vierhunderttausend) zu erhöhen (genehmigtes Kapital). Der Vorstand kann mit Zustimmung des Aufsichtsrats
aa) das Bezugsrecht der Aktionäre bei Kapitalerhöhungen gegen Bareinlagen bis zu einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von insgesamt EUR 884.000,00 (in Worten: Euro achthundertvierundachtzigtausend) (10 %-Grenze) ausschließen, um die neuen Aktien zu einem Ausgabebetrag auszugeben, der den Börsenpreis nicht wesentlich unterschreitet (§ 186 Abs. 3 Satz 4 AktG); für die Frage des Ausnutzens der 10 %-Grenze ist der Ausschluss des Bezugsrechts aufgrund anderer Ermächtigungen nach § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG mit zu berücksichtigen; als maßgeblicher Börsenpreis gilt dabei der Durchschnitt der Schlusskurse der Aktie der Gesellschaft an der Stuttgarter Wertpapierbörse während der letzten fünf Börsentage vor dem Zeitpunkt der Festlegung des Ausgabepreises;
bb) das Bezugsrecht der Aktionäre bis zu einem weiteren anteiligen Betrag des Grundkapitals von insgesamt EUR 2.000.000,00 (in Worten: Euro zwei Millionen) zum Zwecke des Erwerbs von Unternehmen oder von Beteiligungen an Unternehmen ausschließen.
Sofern der Vorstand von den vorgenannten Ermächtigungen zum Bezugsrechtsausschluss keinen Gebrauch macht, kann das Bezugsrecht der Aktionäre nur für Spitzenbeträge ausgeschlossen werden. Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten von Kapitalerhöhungen aus dem genehmigten Kapital festzulegen.
b) § 4 (Grundkapital) Abs. 3 und 4 der Satzung der Gesellschaft werden durch folgenden neuen Abs. 3 ersetzt:
"(3) Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 23.02.2011 durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Sach- oder Bareinlagen einmalig oder mehrmals, insgesamt jedoch um höchstens EUR 4.400.000,00 (in Worten: Euro vier Millionen vierhunderttausend) zu erhöhen (genehmigtes Kapital). Der Vorstand kann mit Zustimmung des Aufsichtsrats
a) das Bezugsrecht der Aktionäre bei Kapitalerhöhungen gegen Bareinlagen bis zu einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von insgesamt EUR 884.000,00 (in Worten: Euro achthundertvierundachtzigtausend) (10 %-Grenze) ausschließen, um die neuen Aktien zu einem Ausgabebetrag auszugeben, der den Börsenpreis nicht wesentlich unterschreitet (§ 186 Abs. 3 Satz 4 AktG); für die Frage des Ausnutzens der 10 %-Grenze ist der Ausschluss des Bezugsrechts aufgrund anderer Ermächtigungen nach § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG mit zu berücksichtigen; als maßgeblicher Börsenpreis gilt dabei der Durchschnitt der Schlusskurse der Aktie der Gesellschaft an der Stuttgarter Wertpapierbörse während der letzten fünf Börsentage vor dem Zeitpunkt der Festlegung des Ausgabepreises;
b) das Bezugsrecht der Aktionäre bis zu einem weiteren anteiligen Betrag des Grundkapitals von insgesamt EUR 2.000.000,00 (in Worten: Euro zwei Millionen) zum Zwecke des Erwerbs von Unternehmen oder von Beteiligungen an Unternehmen ausschließen.
Sofern der Vorstand von den vorgenannten Ermächtigungen zum Bezugsrechtsausschluss keinen Gebrauch macht, kann das Bezugsrecht der Aktionäre nur für Spitzenbeträge ausgeschlossen werden. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten von Kapitalerhöhungen aus dem genehmigten Kapital festzulegen.““
Bericht des Vorstands zu Tagesordnungspunkt 7 gemäß §§ 203 Abs. 2, 186 Abs. 4 Satz 2 AktG
Der Vorstand hat einen schriftlichen Bericht über den Grund für die Ermächtigung des Vorstands, über den Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre zu entscheiden, erstattet. Der Bericht liegt vom Tage der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der Gesellschaft zur Einsicht für die Aktionäre aus. Auf Verlangen wird der Bericht jedem Aktionär kostenlos übersandt.
Der Bericht hat folgenden Inhalt:
„Der Vorstand beantragt unter Punkt 7 der Tagesordnung, das Bezugsrecht der Aktionäre nach § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG für neue Aktien im Gesamtbetrag von nicht mehr als 10 % des Grundkapitals ausschließen zu dürfen. Der beantragte Bezugsrechtsausschluss versetzt die Verwaltung in die Lage, kurzfristig günstige Börsensituationen ausnutzen zu können und durch schnelle Platzierungen junger Aktien einen höheren Mittelzufluss zu erzielen. Bei der Ausnutzung der beantragten Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss wird der Vorstand den Ausgabekurs so festsetzen, dass der Abschlag auf den Börsenpreis so niedrig wie möglich ist und voraussichtlich nicht mehr als 3 %, jedenfalls aber nicht mehr als 5 % des aktuellen Börsenkurses beträgt. Durch diese Vorgaben sind die Aktionäre vor einer unzulässigen Verwässerung ihres Anteilbesitzes geschützt.
Der Vorstand beantragt unter Punkt 7 der Tagesordnung ferner, das Bezugsrecht hinsichtlich eines weiteren Teilbetrags von EUR 2.000.000,00 ausschließen zu können. Die beantragte Ermächtigung versetzt den Vorstand in die Lage, ohne Beanspruchung der Börse eigene Aktien der Gesellschaft kurzfristig für den Erwerb von Unternehmen oder von Beteiligungen daran zur Verfügung zu haben. Die M.Tech Technologie und Beteiligungs AG steht in hartem Wettbewerb zu anderen Unternehmen und muss jederzeit in der Lage sein, sich bietende Gelegenheiten zum Erwerb von Unternehmen oder Beteiligungen daran schnell und flexibel ausnutzen zu können. Im Hinblick auf die hohen Gegenleistungen für den Erwerb von Unternehmensbeteiligungen ist die Verwaltung der Gesellschaft auf die "Akquisitionswährung" eigener Aktien angewiesen, um die Liquidität des Unternehmens nicht zu gefährden. Die hier vorgeschlagene Ermächtigung soll der M.Tech Technologie und Beteiligungs AG die notwendige Flexibilität geben, sich bietende Gelegenheiten zum Erwerb von Unternehmen oder Beteiligungen daran schnell und flexibel ausnutzen zu können.
Der mögliche Ausschluss des Bezugsrechts für Spitzenbeträge ist erforderlich, um ein praktikables Bezugsverhältnis darstellen zu können. Die als freie Spitzen vom Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossenen Aktien werden entweder durch Verkauf über die Börse oder in sonstiger Weise bestmöglich für die Gesellschaft verwertet.“
Teilnahme an der Hauptversammlung
Aufgrund des „Gesetzes zur Unternehmensintegrität und Modernisierung des Anfechtungsrechts (UMAG)“ vom 22. September 2005 (BGBl. l S. 2801) haben sich ab dem 01. November 2005 die gesetzlichen Bestimmungen für die Anmeldung zur Hauptversammlung und zum Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme und Stimmrechtsausübung geändert. Bis zur Anpassung der Satzung der Gesellschaft an das UMAG gelten neben den neuen Gesetzesbestimmungen die bisherigen Satzungsregelungen nach näherer Maßgabe des UMAG fort. Daher bestehen für die Hauptversammlung am 24. Februar 2006 nebeneinander zwei unterschiedliche Möglichkeiten, wie Aktionäre die Berechtigung zur Teilnahme und Ausübung des Stimmrechts (nachfolgend zusammen „Teilnahmeberechtigung“) erhalten können. Für die Teilnahmeberechtigung ist es ausreichend, die Voraussetzungen von nur einer der beiden nachfolgenden Alternativen zu erfüllen:
Teilnahmeberechtigung durch Nachweis des Anteilsbesitzes:
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung sind diejenigen Aktionäre berechtigt, für die bei der Gesellschaft ein besonderer, durch das depotführende Institut in Textform (§ 126b BGB) ausgestellter Nachweis des Anteilsbesitzes eingereicht wird. Der Nachweis muss der Gesellschaft bei der nachfolgend genannten Stelle unter der angegebenen Adresse spätestens bis Freitag, dem 17. Februar 2006, 24:00 Uhr (Zugang) zugehen:
Postalisch:
M.Tech Technologie und Beteiligungs AG
c/o Computershare GmbH
Düsseldorfer Straße 13
65760 Eschborn
Per Fax:
06196-969-1005
Der Nachweis des Anteilsbesitzes hat sich auf Freitag, den 03. Februar 2006, 00:00 Uhr, zu beziehen.
Teilnahmeberechtigung durch Hinterlegung:
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind auch diejenigen Aktionäre berechtigt, die ihre Aktien vor der Hauptversammlung bei der Gesellschaft, Robert-Bosch-Straße 41, 73770 Denkendorf, oder bei der nachstehend genannten Hinterlegungsstelle hinterlegt und bis zur Beendigung der Hauptversammlung dort belassen haben. Hinterlegungsstelle ist:
Postalisch:
M.Tech Technologie und Beteiligungs AG
c/o Computershare GmbH
Düsseldorfer Straße 13
65760 Eschborn
Per Fax:
06196-969-1005
Hinsichtlich der Hinterlegung sieht das UMAG eine gesetzliche Übergangsregelung vor, wonach die Hinterlegung nur bis zum Beginn des einundzwanzigsten Tages vor dem Tag der Hauptversammlung möglich ist. Die Hinterlegung muss demnach bis zum Donnerstag, dem 02. Februar 2006, 24:00 Uhr, erfolgen.
Die Hinterlegung ist auch dann ordnungsgemäß erfolgt, wenn die Aktien mit Zustimmung der Hinterlegungsstelle für sie bei einem Kreditinstitut bis zur Beendigung der Hauptversammlung gesperrt gehalten werden.
Die Aktien können auch bei einem deutschen Notar oder bei einer deutschen Wertpapiersammelbank hinterlegt werden. In diesem Fall bitten wir, die von diesen auszustellende Bescheinigung bis spätestens Freitag, den 03. Februar 2006, bei der Gesellschaft, Robert-Bosch-Straße 41, 73770 Denkendorf, einzureichen.
Das Stimmrecht kann durch einen Bevollmächtigten, auch durch eine Vereinigung von Aktionären ausgeübt werden. Die Bevollmächtigung kann in schriftlicher Form oder per Telefax erfolgen.
Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären als besonderen Service an, einen von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Die Aktionäre, die dem von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter eine Vollmacht erteilen wollen, benötigen hierzu eine Eintrittskarte zur Hauptversammlung. Die Vollmachten müssen schriftlich im Original oder per Telefax an die unten genannte Adresse übermittelt werden. Die notwendigen Unterlagen und Informationen erhalten die Aktionäre zusammen mit der Einladung zur Hauptversammlung, welche gemäß § 125 AktG übersandt wird. Die Unterlagen können auch unmittelbar bei der Gesellschaft angefordert werden.
Anträge oder Wahlvorschläge von Aktionären sind ausschließlich an folgende Adresse der Gesellschaft zu richten:
― In Schriftform oder per Telefax an: M.Tech Technologie und Beteiligungs AG, Frau Kerstin Michalski, Robert-Bosch-Straße 41, 73770 Denkendorf, Telefax: 0711 / 34550-109
― Per E-Mail an: Kerstin.Michalski@mtech-ag.com
Rechtzeitig unter einer dieser Adressen eingegangene Anträge oder Wahlvorschläge von Aktionären werden, soweit sie den gesetzlichen Anforderungen genügen, im Internet unter www.mtech-ag.com zugänglich gemacht.
In den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Robert-Bosch-Straße 41, 73770 Denkendorf, liegen seit Einberufung der Hauptversammlung der Jahresabschluss, der Konzernabschluss, der Lagebericht, der Konzernlagebericht und der Bericht des Aufsichtsrats jeweils für das zum 31.03.2005 endende Geschäftsjahr 2004/2005 sowie der Bericht des Vorstands zu Tagesordnungspunkt 7 zur Einsicht der Aktionäre aus. Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der Vorlagen erteilt.
Denkendorf, im Dezember 2005
M.Tech Technologie und Beteiligungs AG
Der Vorstand
Denkendorf
- ISIN: DE0007236309 -
Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft ein zur ordentlichen Hauptversammlung am Freitag, den 24. Februar 2006, 10:00 Uhr, im Maritim Hotel, Seidenstraße 34, 70174 Stuttgart.
Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses, des Lageberichts, des Konzernlageberichts und des Berichts des Aufsichtsrats jeweils für das zum 31.03.2005 abgelaufene Geschäftsjahr 2004/2005
2. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das zum 31.03.2005 abgelaufene Geschäftsjahr 2004/2005 Entlastung zu erteilen.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das zum 31.03.2005 abgelaufene Geschäftsjahr 2004/2005 Entlastung zu erteilen.
4. Beschlussfassung über die Wahl zum Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht gem. § 96 Abs. 1 AktG, § 8 der Satzung, §§ 1ff Drittelbeteiligungsgesetz (DrittelbG) vom 18.05.2004 aus Aufsichtsratsmitgliedern der Anteilseigner und der Arbeitnehmer, wobei vier Mitglieder von der Hauptversammlung nach den Bestimmungen des AktG und zwei Mitglieder von den Arbeitnehmern nach den Bestimmungen des DrittelbG gewählt werden. Gemäß § 8 Abs. 4 der Satzung haben die amtierenden Aufsichtsratsmitglieder der Anteilseigner ihr Mandat zum 09. Januar 2006 niedergelegt. Der Vorstand wird für den Übergangszeitraum vom 10. Januar 2006 bis zum Ablauf dieser Hauptversammlung die gerichtliche Bestellung von vier Aufsichtsratsmitgliedern beantragen.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, anstelle der gerichtlich bestellten Aufsichtsratsmitglieder für die restliche Dauer der Amtszeit der Mitglieder des Aufsichtsrats, die mit dem Ablauf der Hauptversammlung 2007 endet, in den Aufsichtsrat zu wählen:
4.1 Herrn Hartmut Fromm, Berlin, Rechtsanwalt
Herr Fromm ist Mitglied in folgenden gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien:
• Arikon AG, Berlin (Mitglied des Aufsichtsrats)
• CeWe Color Holding AG, Oldenburg (Mitglied des Aufsichtsrats)
• IMW Immobilien AG, Berlin (Vorsitzender des Aufsichtsrats)
• Jack White Productions AG, Berlin (Vorsitzender des Aufsichtsrats)
• PTR Welding Technologies AG, Hanau (Mitglied des Aufsichtsrats)
• PTR Precision Technologies, Inc., Enfield/USA (Member of the Board of Directors)
• Vermar Verwaltungs- und Marktstudien AG, Zürich/Schweiz (Präsident des Verwaltungsrats)
• A & A Liegenschaften Schweiz AG, Zürich/Schweiz (Präsident des Verwaltungsrats)
4.2 Herrn Dr. Josef Prettenhofer, Baden (Österreich), Dipl.-Kaufmann
Herr Dr. Prettenhofer ist kein Mitglied in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien anderer Gesellschaften.
4.3 Herrn Dr. Michael Bormann, Berlin, Steuerberater
Herr Dr. Bormann ist Mitglied im folgenden gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrat und vergleichbarem in- und ausländischen Kontrollgremium:
• Melle, Pufe Agentur für Kommunikation AG, Berlin (Vorsitzender des Aufsichtsrats)
4.4 Herrn Dr. Paul Hadrys, Berlin, Dipl.-Kaufmann
Herr Dr. Hadrys ist kein Mitglied in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien anderer Gesellschaften.
Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.
5. Beschlussfassung über Satzungsänderung
Gem. § 1 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft hat die Gesellschaft ihren Sitz in Denkendorf.
5.1 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Sitz der Gesellschaft nach Unterensingen zu verlegen sowie § 1 Abs. 1 der Satzung wie folgt neu zu fassen:
"(1) Die Gesellschaft führt die Firma M.Tech Technologie und Beteiligungs AG und hat ihren Sitz in Unterensingen.“
Gem. § 1 Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft läuft das Geschäftsjahr vom 01. April eines Jahres bis zum 31. März des Folgejahres.
5.2 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, das Geschäftsjahr auf das Kalenderjahr umzustellen, so dass das Geschäftsjahr 2006 ein Rumpfgeschäftsjahr ist, welches vom 01. April 2006 bis zum 31. Dezember 2006 läuft sowie § 1 Abs. 2 der Satzung wie folgt neu zu fassen:
"(2) Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Das Geschäftsjahr vom 01. April 2006 bis zum 31. Dezember 2006 ist ein Rumpfgeschäftsjahr.“
Am 01. November 2005 trat das Gesetz zur Unternehmensintegrität und Modernisierung des Anfechtungsrechts (UMAG) in Kraft.
Zur Anpassung der Satzung an das UMAG schlagen Vorstand und Aufsichtsrat vor, wie folgt zu beschließen:
5.3 § 13 Abs. 2 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:
"(2) Die Hauptversammlung ist in der gesetzlich vorgesehenen Form und mindestens 30 Tage vor dem Tag, bis zu dessen Ablauf die Aktionäre ihre Teilnahme an der Hauptversammlung anzumelden haben, unter Angabe der Tagesordnung einzuberufen.“
5.4 § 14 Abs. 1 bis 2 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:
"(1) Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich unter Vorlage eines Nachweises ihres Aktienbesitzes nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen bis zum Ablauf des siebten Tages vor der Hauptversammlung bei der Gesellschaft anmelden.
(2) Der Nachweis des Aktienbesitzes muss sich auf den gesetzlich bestimmten Zeitpunkt beziehen und der Gesellschaft bis spätestens am siebten Tag vor der Hauptversammlung zugehen. Ein in Textform erstellter Nachweis des Aktienbesitzes durch das depotführende Institut reicht aus. Der Nachweis muss in deutscher oder englischer Sprache verfasst sein. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis des Aktienbesitzes erbracht hat.“
5.5 § 15 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:
"(1) Den Vorsitz in der Hauptversammlung führt der Vorsitzende des Aufsichtsrats, im Falle seiner Verhinderung sein Stellvertreter oder ein anderes durch den Aufsichtsrat zu bestimmendes Mitglied des Aufsichtsrats. Für den Fall, dass keine dieser Personen den Vorsitz übernimmt, eröffnet der Notar die Versammlung und lässt von dieser einen Vorsitzenden wählen.
(2) Der Versammlungsleiter bestimmt die Reihenfolge der Verhandlungsgegenstände, die Art, Form und Reihenfolge der Abstimmungen und ist dazu ermächtigt, das Frage- und Rederecht des Aktionärs zeitlich angemessen zu beschränken und Näheres dazu zu bestimmen.“
6. Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2005/6
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die BHP Prof. Dr. Binder, Dr. Dr. Hillebrecht & Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Breitwiesenstraße 19, 70565 Stuttgart, zum Abschlussprüfer für das zum 31.03.2006 ablaufende Geschäftsjahr 2005/2006 zu wählen.
7. Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals und Satzungsänderung
Die in § 4 Abs. 3 und 4 der Satzung geregelte Ermächtigung des Vorstands, das Grundkapital der Gesellschaft einmalig oder mehrmals zu erhöhen (genehmigtes Kapital I und genehmigtes Kapital II) ist zum 01.07.2004 ausgelaufen. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen deshalb vor, folgenden Beschluss zu fassen:
"a) Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 23.02.2011 durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Sach- oder Bareinlagen einmalig oder mehrmals, insgesamt jedoch um höchstens EUR 4.400.000,00 (in Worten: Euro vier Millionen vierhunderttausend) zu erhöhen (genehmigtes Kapital). Der Vorstand kann mit Zustimmung des Aufsichtsrats
aa) das Bezugsrecht der Aktionäre bei Kapitalerhöhungen gegen Bareinlagen bis zu einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von insgesamt EUR 884.000,00 (in Worten: Euro achthundertvierundachtzigtausend) (10 %-Grenze) ausschließen, um die neuen Aktien zu einem Ausgabebetrag auszugeben, der den Börsenpreis nicht wesentlich unterschreitet (§ 186 Abs. 3 Satz 4 AktG); für die Frage des Ausnutzens der 10 %-Grenze ist der Ausschluss des Bezugsrechts aufgrund anderer Ermächtigungen nach § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG mit zu berücksichtigen; als maßgeblicher Börsenpreis gilt dabei der Durchschnitt der Schlusskurse der Aktie der Gesellschaft an der Stuttgarter Wertpapierbörse während der letzten fünf Börsentage vor dem Zeitpunkt der Festlegung des Ausgabepreises;
bb) das Bezugsrecht der Aktionäre bis zu einem weiteren anteiligen Betrag des Grundkapitals von insgesamt EUR 2.000.000,00 (in Worten: Euro zwei Millionen) zum Zwecke des Erwerbs von Unternehmen oder von Beteiligungen an Unternehmen ausschließen.
Sofern der Vorstand von den vorgenannten Ermächtigungen zum Bezugsrechtsausschluss keinen Gebrauch macht, kann das Bezugsrecht der Aktionäre nur für Spitzenbeträge ausgeschlossen werden. Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten von Kapitalerhöhungen aus dem genehmigten Kapital festzulegen.
b) § 4 (Grundkapital) Abs. 3 und 4 der Satzung der Gesellschaft werden durch folgenden neuen Abs. 3 ersetzt:
"(3) Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 23.02.2011 durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Sach- oder Bareinlagen einmalig oder mehrmals, insgesamt jedoch um höchstens EUR 4.400.000,00 (in Worten: Euro vier Millionen vierhunderttausend) zu erhöhen (genehmigtes Kapital). Der Vorstand kann mit Zustimmung des Aufsichtsrats
a) das Bezugsrecht der Aktionäre bei Kapitalerhöhungen gegen Bareinlagen bis zu einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von insgesamt EUR 884.000,00 (in Worten: Euro achthundertvierundachtzigtausend) (10 %-Grenze) ausschließen, um die neuen Aktien zu einem Ausgabebetrag auszugeben, der den Börsenpreis nicht wesentlich unterschreitet (§ 186 Abs. 3 Satz 4 AktG); für die Frage des Ausnutzens der 10 %-Grenze ist der Ausschluss des Bezugsrechts aufgrund anderer Ermächtigungen nach § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG mit zu berücksichtigen; als maßgeblicher Börsenpreis gilt dabei der Durchschnitt der Schlusskurse der Aktie der Gesellschaft an der Stuttgarter Wertpapierbörse während der letzten fünf Börsentage vor dem Zeitpunkt der Festlegung des Ausgabepreises;
b) das Bezugsrecht der Aktionäre bis zu einem weiteren anteiligen Betrag des Grundkapitals von insgesamt EUR 2.000.000,00 (in Worten: Euro zwei Millionen) zum Zwecke des Erwerbs von Unternehmen oder von Beteiligungen an Unternehmen ausschließen.
Sofern der Vorstand von den vorgenannten Ermächtigungen zum Bezugsrechtsausschluss keinen Gebrauch macht, kann das Bezugsrecht der Aktionäre nur für Spitzenbeträge ausgeschlossen werden. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten von Kapitalerhöhungen aus dem genehmigten Kapital festzulegen.““
Bericht des Vorstands zu Tagesordnungspunkt 7 gemäß §§ 203 Abs. 2, 186 Abs. 4 Satz 2 AktG
Der Vorstand hat einen schriftlichen Bericht über den Grund für die Ermächtigung des Vorstands, über den Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre zu entscheiden, erstattet. Der Bericht liegt vom Tage der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der Gesellschaft zur Einsicht für die Aktionäre aus. Auf Verlangen wird der Bericht jedem Aktionär kostenlos übersandt.
Der Bericht hat folgenden Inhalt:
„Der Vorstand beantragt unter Punkt 7 der Tagesordnung, das Bezugsrecht der Aktionäre nach § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG für neue Aktien im Gesamtbetrag von nicht mehr als 10 % des Grundkapitals ausschließen zu dürfen. Der beantragte Bezugsrechtsausschluss versetzt die Verwaltung in die Lage, kurzfristig günstige Börsensituationen ausnutzen zu können und durch schnelle Platzierungen junger Aktien einen höheren Mittelzufluss zu erzielen. Bei der Ausnutzung der beantragten Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss wird der Vorstand den Ausgabekurs so festsetzen, dass der Abschlag auf den Börsenpreis so niedrig wie möglich ist und voraussichtlich nicht mehr als 3 %, jedenfalls aber nicht mehr als 5 % des aktuellen Börsenkurses beträgt. Durch diese Vorgaben sind die Aktionäre vor einer unzulässigen Verwässerung ihres Anteilbesitzes geschützt.
Der Vorstand beantragt unter Punkt 7 der Tagesordnung ferner, das Bezugsrecht hinsichtlich eines weiteren Teilbetrags von EUR 2.000.000,00 ausschließen zu können. Die beantragte Ermächtigung versetzt den Vorstand in die Lage, ohne Beanspruchung der Börse eigene Aktien der Gesellschaft kurzfristig für den Erwerb von Unternehmen oder von Beteiligungen daran zur Verfügung zu haben. Die M.Tech Technologie und Beteiligungs AG steht in hartem Wettbewerb zu anderen Unternehmen und muss jederzeit in der Lage sein, sich bietende Gelegenheiten zum Erwerb von Unternehmen oder Beteiligungen daran schnell und flexibel ausnutzen zu können. Im Hinblick auf die hohen Gegenleistungen für den Erwerb von Unternehmensbeteiligungen ist die Verwaltung der Gesellschaft auf die "Akquisitionswährung" eigener Aktien angewiesen, um die Liquidität des Unternehmens nicht zu gefährden. Die hier vorgeschlagene Ermächtigung soll der M.Tech Technologie und Beteiligungs AG die notwendige Flexibilität geben, sich bietende Gelegenheiten zum Erwerb von Unternehmen oder Beteiligungen daran schnell und flexibel ausnutzen zu können.
Der mögliche Ausschluss des Bezugsrechts für Spitzenbeträge ist erforderlich, um ein praktikables Bezugsverhältnis darstellen zu können. Die als freie Spitzen vom Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossenen Aktien werden entweder durch Verkauf über die Börse oder in sonstiger Weise bestmöglich für die Gesellschaft verwertet.“
Teilnahme an der Hauptversammlung
Aufgrund des „Gesetzes zur Unternehmensintegrität und Modernisierung des Anfechtungsrechts (UMAG)“ vom 22. September 2005 (BGBl. l S. 2801) haben sich ab dem 01. November 2005 die gesetzlichen Bestimmungen für die Anmeldung zur Hauptversammlung und zum Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme und Stimmrechtsausübung geändert. Bis zur Anpassung der Satzung der Gesellschaft an das UMAG gelten neben den neuen Gesetzesbestimmungen die bisherigen Satzungsregelungen nach näherer Maßgabe des UMAG fort. Daher bestehen für die Hauptversammlung am 24. Februar 2006 nebeneinander zwei unterschiedliche Möglichkeiten, wie Aktionäre die Berechtigung zur Teilnahme und Ausübung des Stimmrechts (nachfolgend zusammen „Teilnahmeberechtigung“) erhalten können. Für die Teilnahmeberechtigung ist es ausreichend, die Voraussetzungen von nur einer der beiden nachfolgenden Alternativen zu erfüllen:
Teilnahmeberechtigung durch Nachweis des Anteilsbesitzes:
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung sind diejenigen Aktionäre berechtigt, für die bei der Gesellschaft ein besonderer, durch das depotführende Institut in Textform (§ 126b BGB) ausgestellter Nachweis des Anteilsbesitzes eingereicht wird. Der Nachweis muss der Gesellschaft bei der nachfolgend genannten Stelle unter der angegebenen Adresse spätestens bis Freitag, dem 17. Februar 2006, 24:00 Uhr (Zugang) zugehen:
Postalisch:
M.Tech Technologie und Beteiligungs AG
c/o Computershare GmbH
Düsseldorfer Straße 13
65760 Eschborn
Per Fax:
06196-969-1005
Der Nachweis des Anteilsbesitzes hat sich auf Freitag, den 03. Februar 2006, 00:00 Uhr, zu beziehen.
Teilnahmeberechtigung durch Hinterlegung:
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind auch diejenigen Aktionäre berechtigt, die ihre Aktien vor der Hauptversammlung bei der Gesellschaft, Robert-Bosch-Straße 41, 73770 Denkendorf, oder bei der nachstehend genannten Hinterlegungsstelle hinterlegt und bis zur Beendigung der Hauptversammlung dort belassen haben. Hinterlegungsstelle ist:
Postalisch:
M.Tech Technologie und Beteiligungs AG
c/o Computershare GmbH
Düsseldorfer Straße 13
65760 Eschborn
Per Fax:
06196-969-1005
Hinsichtlich der Hinterlegung sieht das UMAG eine gesetzliche Übergangsregelung vor, wonach die Hinterlegung nur bis zum Beginn des einundzwanzigsten Tages vor dem Tag der Hauptversammlung möglich ist. Die Hinterlegung muss demnach bis zum Donnerstag, dem 02. Februar 2006, 24:00 Uhr, erfolgen.
Die Hinterlegung ist auch dann ordnungsgemäß erfolgt, wenn die Aktien mit Zustimmung der Hinterlegungsstelle für sie bei einem Kreditinstitut bis zur Beendigung der Hauptversammlung gesperrt gehalten werden.
Die Aktien können auch bei einem deutschen Notar oder bei einer deutschen Wertpapiersammelbank hinterlegt werden. In diesem Fall bitten wir, die von diesen auszustellende Bescheinigung bis spätestens Freitag, den 03. Februar 2006, bei der Gesellschaft, Robert-Bosch-Straße 41, 73770 Denkendorf, einzureichen.
Das Stimmrecht kann durch einen Bevollmächtigten, auch durch eine Vereinigung von Aktionären ausgeübt werden. Die Bevollmächtigung kann in schriftlicher Form oder per Telefax erfolgen.
Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären als besonderen Service an, einen von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Die Aktionäre, die dem von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter eine Vollmacht erteilen wollen, benötigen hierzu eine Eintrittskarte zur Hauptversammlung. Die Vollmachten müssen schriftlich im Original oder per Telefax an die unten genannte Adresse übermittelt werden. Die notwendigen Unterlagen und Informationen erhalten die Aktionäre zusammen mit der Einladung zur Hauptversammlung, welche gemäß § 125 AktG übersandt wird. Die Unterlagen können auch unmittelbar bei der Gesellschaft angefordert werden.
Anträge oder Wahlvorschläge von Aktionären sind ausschließlich an folgende Adresse der Gesellschaft zu richten:
― In Schriftform oder per Telefax an: M.Tech Technologie und Beteiligungs AG, Frau Kerstin Michalski, Robert-Bosch-Straße 41, 73770 Denkendorf, Telefax: 0711 / 34550-109
― Per E-Mail an: Kerstin.Michalski@mtech-ag.com
Rechtzeitig unter einer dieser Adressen eingegangene Anträge oder Wahlvorschläge von Aktionären werden, soweit sie den gesetzlichen Anforderungen genügen, im Internet unter www.mtech-ag.com zugänglich gemacht.
In den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Robert-Bosch-Straße 41, 73770 Denkendorf, liegen seit Einberufung der Hauptversammlung der Jahresabschluss, der Konzernabschluss, der Lagebericht, der Konzernlagebericht und der Bericht des Aufsichtsrats jeweils für das zum 31.03.2005 endende Geschäftsjahr 2004/2005 sowie der Bericht des Vorstands zu Tagesordnungspunkt 7 zur Einsicht der Aktionäre aus. Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der Vorlagen erteilt.
Denkendorf, im Dezember 2005
M.Tech Technologie und Beteiligungs AG
Der Vorstand
Die ist jetzt verkaufen oder nicht ?
Werden wir hier über kurz oder lang über den Tisch gezogen oder nicht ?
Hier bin ich etwas ratlos.
Was denkt ihr ??
Werden wir hier über kurz oder lang über den Tisch gezogen oder nicht ?
Hier bin ich etwas ratlos.
Was denkt ihr ??
DJ DGAP-Adhoc: M.Tech Technologie und Beteiligungs AG - Gewinnwarnung
M.Tech Technologie und Beteiligungs AG / Gewinnwarnung
03.02.2006
Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG übermittelt durch die DGAP - ein
Unternehmen der
EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
---------------------------------------------------------------------------
Denkendorf, den 03.02.2006 - Im Zuge der mehrheitlichen Übernahme der
M.Tech Technologie und Beteiligungs AG durch die Swarco Europe GmbH,
richtet sich die M.Tech Gruppe neu aus und konzentriert sich wieder auf den
Verkehrsbereich. Wie angekündigt wurden die Anteile der
Immobiliengesellschaft M-Immo GmbH zwischenzeitlich verkauft.
Die Neubewertung des Geschäftsbereichs Immobilien für den Verkauf
ergibt
einen Wertberichtigungsbedarf, der das Konzernergebnis der M.Tech Gruppe
mit voraussichtlich -3,4 Mio. EUR belasten wird ohne Auswirkung auf die
Liquidität. Durch den Verkauf dieses Geschäftsbereiches Immobilien
wird
sich die Verschuldung im Konzern um rund 25 Mio. EUR reduzieren.
Hinzu kommt ein negatives operatives Ergebnis für das laufenden
Geschäftsjahr, das sich im Konzernabschluss mit voraussichtlich rund -1,6
Mio. EUR niederschlagen wird. Während im Bereich der Verkehrstechnik mit
einem positiven Ergebnis gerechnet wird, fielen vor allem in der M.Tech AG
in erheblichem Umfang Aufwendungen für die Restrukturierung an. Insgesamt
rechnet der Vorstand für das laufende Geschäftsjahr mit einem
negativen
Konzernergebnis nach HGB in der Höhe von voraussichtlich -5 Mio. EUR. Eine
Gefährdung des Unternehmensbestandes ergibt sich daraus allerdings nicht.
Das Pflichtangebot der Swarco Europe GmbH läuft noch bis zum 13.2.2006.
Der Vorstand
M.Tech Technologie und Beteiligungs AG
(ISIN-Nr.: DE0007236309)
DGAP 03.02.2006
---------------------------------------------------------------------------
Sprache: Deutsch
Emittent: M.Tech Technologie und Beteiligungs AG
Robert-Bosch-Straße 41
73770 Denkendorf Deutschland
Telefon: 0711 / 34550-103
Fax: 0711 / 34550-109
Email: info@mtech-ag.com
WWW: www.mtech-ag.com
ISIN: DE0007236309
WKN: 723630
Indizes:
Börsen: Amtlicher Markt in Frankfurt, Stuttgart; Freiverkehr in
Berlin-Bremen, Hamburg, München
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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03.02.2006
Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG übermittelt durch die DGAP - ein
Unternehmen der
EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Denkendorf, den 03.02.2006 - Im Zuge der mehrheitlichen Übernahme der
M.Tech Technologie und Beteiligungs AG durch die Swarco Europe GmbH,
richtet sich die M.Tech Gruppe neu aus und konzentriert sich wieder auf den
Verkehrsbereich. Wie angekündigt wurden die Anteile der
Immobiliengesellschaft M-Immo GmbH zwischenzeitlich verkauft.
Die Neubewertung des Geschäftsbereichs Immobilien für den Verkauf
ergibt
einen Wertberichtigungsbedarf, der das Konzernergebnis der M.Tech Gruppe
mit voraussichtlich -3,4 Mio. EUR belasten wird ohne Auswirkung auf die
Liquidität. Durch den Verkauf dieses Geschäftsbereiches Immobilien
wird
sich die Verschuldung im Konzern um rund 25 Mio. EUR reduzieren.
Hinzu kommt ein negatives operatives Ergebnis für das laufenden
Geschäftsjahr, das sich im Konzernabschluss mit voraussichtlich rund -1,6
Mio. EUR niederschlagen wird. Während im Bereich der Verkehrstechnik mit
einem positiven Ergebnis gerechnet wird, fielen vor allem in der M.Tech AG
in erheblichem Umfang Aufwendungen für die Restrukturierung an. Insgesamt
rechnet der Vorstand für das laufende Geschäftsjahr mit einem
negativen
Konzernergebnis nach HGB in der Höhe von voraussichtlich -5 Mio. EUR. Eine
Gefährdung des Unternehmensbestandes ergibt sich daraus allerdings nicht.
Das Pflichtangebot der Swarco Europe GmbH läuft noch bis zum 13.2.2006.
Der Vorstand
M.Tech Technologie und Beteiligungs AG
(ISIN-Nr.: DE0007236309)
DGAP 03.02.2006
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Sprache: Deutsch
Emittent: M.Tech Technologie und Beteiligungs AG
Robert-Bosch-Straße 41
73770 Denkendorf Deutschland
Telefon: 0711 / 34550-103
Fax: 0711 / 34550-109
Email: info@mtech-ag.com
WWW: www.mtech-ag.com
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Berlin-Bremen, Hamburg, München
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