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    BaFin untersagt der IFF AG i.G. und der Ravena AG die Anlagevermittlung - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 11.10.05 23:42:54 von
    neuester Beitrag 12.10.05 18:29:01 von
    Beiträge: 2
    ID: 1.012.814
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      schrieb am 11.10.05 23:42:54
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hier ist eine Pressemitteilung der BaFin. Interessant ist, dass sich die Privatbank Reithinger auf solche Geschichten einlässt.

      BaFin untersagt der IFF AG Zukunftsunternehmen für Investment, Fonds, Finanzen i. G. und der Ravena Finanz Management AG die Anlagevermittlung

      Am 20.09.2005 hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) der IFF AG Zukunftsunternehmen für Investment, Fonds, Finanzen i. G. (IFF AG i. G.), Hof, und der Ravena Finanz Management AG, München, die Anlagevermittlung, insbesondere die Vermittlung von Anleger-Beteiligungsverträgen der Multi Advisor Fund I GbR, München, untersagt.

      Die Beteiligungsverträge sahen vor, das Anlagekapital u.a. in Anteile zugelassener Investmentfonds zu investieren. Allerdings erwarb der Anleger danach nicht unmittelbar die Investmentanteile. Vielmehr beteiligte er sich zu diesem Zweck als Gesellschafter an der Multi Advisor Fund I GbR, die die Investmentanteile letztlich anschaffen sollte.

      Die Vermittlung solcher GbR-Beteiligungen stellt eine erlaubnispflichtige Anlagevermittlung dar, die nicht der gesetzlichen Ausnahmeregelung für Investmentfondsvermittler unterfällt. Im Unterschied zu einer direkten Anlage in Investmentfonds besteht für den Anleger durch den GbR- Beitritt ein erhöhtes Risiko. Gesellschafter einer GbR haften grundsätzlich mit ihrem gesamten Privatvermögen für die Verbindlichkeiten der GbR.

      Weder die IFF AG i. G. noch die Ravena Finanz Management AG besitzen die erforderliche Erlaubnis zum Erbringen der Anlagevermittlung.

      Die Untersagungsverfügungen waren erforderlich, da die beteiligten Unternehmen nicht bereit waren, die unerlaubte Anlagevermittlung freiwillig einzustellen.

      Die BaFin hat die Privatbank Reithinger GmbH & Co. KG als Geschäftsführerin der Multi Advisor Fund I GbR angewiesen, keine Anleger-Beteiligungsanträge mehr von den unerlaubt tätigen Vertriebsunternehmen entgegenzunehmen.

      Die Verfügungen der BaFin sind noch nicht bestandskräftig.


      Bonn/Frankfurt, den
      07. Oktober 2005
      Avatar
      schrieb am 12.10.05 18:29:01
      Beitrag Nr. 2 ()
      Was heißt hier "interessant"? Das Bankhaus Reithinger hat anscheinend bitter nötig. Mal sehn, was für ein tolles Produkt als nächstes kommt.


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