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    Spekusteuer Freibetrag - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 20.12.05 14:30:30 von
    neuester Beitrag 21.12.05 15:58:28 von
    Beiträge: 11
    ID: 1.027.690
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      schrieb am 20.12.05 14:30:30
      Beitrag Nr. 1 ()
      Wenn man innerhalb 1 Jahres seinen Fonds wieder verkauft, muß man ja eine Spekulationssteuer zahlen.

      Hier gibt es ja einen Freibetrag von 512€ pro Jahr. Soviel ich weiß wird aber im Halbeinkünfteverfahren abgerechnet, somit müßte doch der Freibetrag auf 1024€ Steigen.

      Oder täusch ich mich hier.
      Avatar
      schrieb am 20.12.05 15:04:05
      Beitrag Nr. 2 ()
      Ja und nein:
      1. handelt es sich um eine Freigrenze. Kommt man darüber, muß alles versteuert werden. Vorsicht bei Eheleuten: es kann nicht einfach die doppelte Freigrenze genommen werden, maßgeblich sind die Depotverhältnisse zur Ermittlung, ob überhaupt eine Steuer auf Veräußerungsgewinne anfällt.
      2. Es unterliegen zwar Aktien dem Halbeinkünfteverfahren, aber nicht Fonds, Optionsscheine und Zertifikate! Eine gemischte Aufrechnung ist aber möglich, also z.B. voller Fondsverlust gegen halber Aktiengewinn (günstig) oder umgekehrt (ungünstig).
      Avatar
      schrieb am 20.12.05 16:37:54
      Beitrag Nr. 3 ()
      Also heißt daß das ich bei Fonds nicht über 512€ kommen darf, ansonsten muß ich alles voll versteuern.
      Avatar
      schrieb am 20.12.05 17:03:37
      Beitrag Nr. 4 ()
      Wenn Du keine anderen Veräußerungsverluste zum Abziehen hast, ja.
      Avatar
      schrieb am 20.12.05 18:29:31
      Beitrag Nr. 5 ()
      @kn

      Also Halbeinkünfteverfahren nur für Aktiengewinne/-verluste, alle anderen zum vollen Betrag? Wusste ich noch gar nicht. Sicher? Quelle? Danke für den Hinweis.

      Wenn ich unter 512 Euro bleibe, kann ich das dann unter den Tisch fallen lassen oder muss ich es trotzdem angeben und wird bloss nicht versteuerst, da unter Freibetrag. Und wie wollen die das eigentlich kontrollieren? Ich habe ja schon Probleme, die Gewinne/Verluste aller trades zusammen zu zählen.

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      schrieb am 20.12.05 19:15:07
      Beitrag Nr. 6 ()
      Ja, sicher, ansonsten kannst ja googeln :p
      Bei unter 512 Euro machste entsprechend ein Kreuzchen im Mantelbogen, Zeile 35. Kontrolliert wird eigtl. nicht groß; bei den Leuten, die Gewinn-/Verlustlisten abgegeben haben, wird das immer ohne Nachrechnen akzeptiert. Gibt Leute, die ihre Steuererklärung im Karton abgeben :D Da freut sich der Finanzbeamte :mad:
      Avatar
      schrieb am 20.12.05 19:17:25
      Beitrag Nr. 7 ()
      Ach so, für 2005 könnte es anders werden als früher, weil ja erstmals in den Jahresbescheinigungen der Banken die Veräußerungsgewinne/-verluste konkret erfaßt sind. Das wird der eine oder andere Beamte u.U. sehen wollen.
      Avatar
      schrieb am 20.12.05 20:17:03
      Beitrag Nr. 8 ()
      Wie sehen denn die Bescheinigungen der Banken genau aus?
      Steht da z. B. schon eingetragen, dass Fondsverluste mit Aktiengewinnen verrechnet wurden, so dass man die Beträge nur in den Mantelbogen einsetzen muss?
      Oder sind die Infos nur sehr oberflächlich?
      Avatar
      schrieb am 21.12.05 00:13:53
      Beitrag Nr. 9 ()
      danke kn
      Avatar
      schrieb am 21.12.05 15:21:22
      Beitrag Nr. 10 ()
      @ 5
      Bei welcher Bank bist du denn du solltest auf jeden Fall am Jahresende einen Depotauszug fürs Finanzamt bekommen wo alle Gewinne und Verluste draufstehen und da weist du auf einen Blick ob du nun zahlen musst oder nicht.;)
      Avatar
      schrieb am 21.12.05 15:58:28
      Beitrag Nr. 11 ()
      [posting]19.366.927 von granni am 21.12.05 15:21:22[/posting]Diba und ebase, das sollten die auf die Reihe bekommen :D


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