Immobilie im Betriebsvermögen? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 17.01.06 23:28:02 von
neuester Beitrag 19.01.06 22:52:26 von
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Hallo zusammen,
ich würde gerne Eure Meinung zu folgendem Problem hören:
Ich habe mir vor einigen Monaten eine kleine Wohnung gekauft, die ich als Büro nutze (Ich bin freiberuflich tätig, Gewinnermittlung per EÜR). Welche Konstruktion ist geschickter:
a) Wohnung im Privatvermögen:
Ich zahle mir (d.h. Einzelfirma an Privatperson) eine Miete+NK, die ich einerseits als Betriebsausgabe geltend mache, andererseits mit Abschreibung, Zinsen, etc. verrechnet bei Einnahmen aus V+V versteuern muss.
Gibt es hier Probleme mit Gewinnerzielungsabsicht? Wie wird der Totalgewinn berechnet? Oder zählt da quasi nur der V+V-Teil?
oder
b) Wohnung im Betriebsvermögen:
Alle Ausgaben inkl. Zinsen, Abschreibung (normale Abschreibung auf 50 Jahre, also 2%, leider nicht 3,3%) sind Betriebsausgaben.
Gibt es vielleicht noch eine Möglichkeit, die steuertechnisch geschickter wäre?
Viele Grüsse, und vielen Dank für Eure Meinung!
Michael
ich würde gerne Eure Meinung zu folgendem Problem hören:
Ich habe mir vor einigen Monaten eine kleine Wohnung gekauft, die ich als Büro nutze (Ich bin freiberuflich tätig, Gewinnermittlung per EÜR). Welche Konstruktion ist geschickter:
a) Wohnung im Privatvermögen:
Ich zahle mir (d.h. Einzelfirma an Privatperson) eine Miete+NK, die ich einerseits als Betriebsausgabe geltend mache, andererseits mit Abschreibung, Zinsen, etc. verrechnet bei Einnahmen aus V+V versteuern muss.
Gibt es hier Probleme mit Gewinnerzielungsabsicht? Wie wird der Totalgewinn berechnet? Oder zählt da quasi nur der V+V-Teil?
oder
b) Wohnung im Betriebsvermögen:
Alle Ausgaben inkl. Zinsen, Abschreibung (normale Abschreibung auf 50 Jahre, also 2%, leider nicht 3,3%) sind Betriebsausgaben.
Gibt es vielleicht noch eine Möglichkeit, die steuertechnisch geschickter wäre?
Viele Grüsse, und vielen Dank für Eure Meinung!
Michael
ob du da eine möglichkeit hast dir das auszusuchen musst du in den einkommensstuerrichtlinien nachlesen. wenn du eine wahl hast, fallen mir zwei aspekte ein, die man abwägen kann.
1. bei verkauf musst du, wenn es betriebsvermögen ist einen möglichen gewinn versteuern. 10 jahre spekufrist gibt es da nicht. die spekufrist soll aber auch im privatbereich wie auch immer fallen, so dass das für die zukunft keine rolle mehr spielen sollte.
2. je nach dem, was du für eine tätigkeit ausübst, kannst du bei betriebsvermögen vorsteuer geltend machen. du sparst die also bisher 16% und in zukunft wohl 19% der ausgaben.
so durch die blume scheint mir betriebsvermögen die bessere alternative zu sein.
1. bei verkauf musst du, wenn es betriebsvermögen ist einen möglichen gewinn versteuern. 10 jahre spekufrist gibt es da nicht. die spekufrist soll aber auch im privatbereich wie auch immer fallen, so dass das für die zukunft keine rolle mehr spielen sollte.
2. je nach dem, was du für eine tätigkeit ausübst, kannst du bei betriebsvermögen vorsteuer geltend machen. du sparst die also bisher 16% und in zukunft wohl 19% der ausgaben.
so durch die blume scheint mir betriebsvermögen die bessere alternative zu sein.
Du hast kein Wahlrecht. Die Wohnung ist zwingend Betriebsvermögen, da ausschließlich und unmittelbar für eigenbetriebliche Zwecke genutzt (Abschnitt 14 Abs. 7 EStR).
[posting]19.760.226 von mrg2 am 17.01.06 23:28:02[/posting]Kein Geld für einen Steuerberater ?
Ich zahle mir (d.h. Einzelfirma an Privatperson) eine Miete+NK, die ich einerseits als Betriebsausgabe geltend mache, andererseits mit Abschreibung, Zinsen, etc. verrechnet bei Einnahmen aus V+V versteuern muss.
Den Mietvertrag mit dir selbst möchte ich sehen !
Im Übrigen ist #3 korrekt!
Vorsteuerabzug nur, wenn Leistungen auch umsatzsteuerspflichtig sind.
Ich zahle mir (d.h. Einzelfirma an Privatperson) eine Miete+NK, die ich einerseits als Betriebsausgabe geltend mache, andererseits mit Abschreibung, Zinsen, etc. verrechnet bei Einnahmen aus V+V versteuern muss.
Den Mietvertrag mit dir selbst möchte ich sehen !
Im Übrigen ist #3 korrekt!
Vorsteuerabzug nur, wenn Leistungen auch umsatzsteuerspflichtig sind.
zählt stille Beteiligung zum Betriebsvermögen ?
Größenbeschränkung bei 7g (Ansparabschreibung)
Beispiel: gez. Kapital 120k, zur Verhinderung der Überschuldung Ansparabschreibung in Höhe von 350k
passt das noch unter die ca. 210K Obergrenze ?
Danke schon mal !
zu Steuerberater: für ihn passte es, aber wir glauben ja nicht alles
Größenbeschränkung bei 7g (Ansparabschreibung)
Beispiel: gez. Kapital 120k, zur Verhinderung der Überschuldung Ansparabschreibung in Höhe von 350k
passt das noch unter die ca. 210K Obergrenze ?
Danke schon mal !
zu Steuerberater: für ihn passte es, aber wir glauben ja nicht alles
steuerberater, ärzte, rechtsanwälte sind alles der selbe schlag. "spezialisten" mit übersteigertem ego. die mit vorsicht zu genißen kann nie schaden.
Danke an alle für die Infos!
Die Steuerberater, mit denen ich bis jetzt zu tun hatte, waren leider nur der verlängerte Arm des Finanzamts. Einen Berater, der mich nicht berät, sondern nur Durchführungsgehilfe ist, kann ich aber nicht gebrauchen.
Folglich lese ich mir lieber das Nötige zusammen, stelle vielleicht auch mal eine dumme Frage, kann mir aber mein Steueraufkommen so gestalten, wie ich es mir vorstelle.
Folglich lese ich mir lieber das Nötige zusammen, stelle vielleicht auch mal eine dumme Frage, kann mir aber mein Steueraufkommen so gestalten, wie ich es mir vorstelle.
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