Arbeitsrecht: Variable Vergütung - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 04.02.06 16:22:45 von
neuester Beitrag 05.02.06 09:33:01 von
neuester Beitrag 05.02.06 09:33:01 von
Beiträge: 5
ID: 1.037.936
ID: 1.037.936
Aufrufe heute: 0
Gesamt: 418
Gesamt: 418
Aktive User: 0
Top-Diskussionen
Titel | letzter Beitrag | Aufrufe |
---|---|---|
01.05.24, 18:36 | 1738 | |
heute 09:56 | 1675 | |
vor 51 Minuten | 1220 | |
gestern 18:35 | 755 | |
vor 1 Stunde | 696 | |
heute 08:17 | 688 | |
heute 10:06 | 621 | |
gestern 19:24 | 531 |
Meistdiskutierte Wertpapiere
Platz | vorher | Wertpapier | Kurs | Perf. % | Anzahl | ||
---|---|---|---|---|---|---|---|
1. | 1. | 18.001,60 | +0,59 | 240 | |||
2. | 2. | 168,20 | +0,08 | 87 | |||
3. | 3. | 9,7000 | +12,27 | 75 | |||
4. | 14. | 6,1400 | -1,35 | 69 | |||
5. | 11. | 0,1865 | 0,00 | 52 | |||
6. | 7. | 0,8750 | -12,50 | 47 | |||
7. | 12. | 0,1561 | +2,97 | 38 | |||
8. | 6. | 2.302,50 | 0,00 | 36 |
Hallo,
mich beschäftigt mal ein ganz anderes Thema. Wenn einem ein Vertrag mit einer teilweise variablen Vergütung angeboten wird, diese vom Jahresergebnis des Vorjahres abhängt und auch erst im folgenden jahr ausgezahlt wird, hat man dann einen Anspruch, wenn man kündigt?
Beispiel:
90 % fix
10 % variabel, abhängig von Jahresergebnis.
Das Jahresergebnis wird erreicht und bei Nichtkündigung hätte man die 10 % bekommen.
Wenn man nun vor Auszahlung kündigt oder einem gekündigt wird, hat man dann einen Anspruch auf die varialbe Vergütung? Ich meine, dass man den Anspruch erworben hat und er auch einklagbar wäre.
Gibt es oder kennt Ihr Urteile?
Vielen Dank für die Antworten im voraus.
Viele Grüße
Depp der Nation
mich beschäftigt mal ein ganz anderes Thema. Wenn einem ein Vertrag mit einer teilweise variablen Vergütung angeboten wird, diese vom Jahresergebnis des Vorjahres abhängt und auch erst im folgenden jahr ausgezahlt wird, hat man dann einen Anspruch, wenn man kündigt?
Beispiel:
90 % fix
10 % variabel, abhängig von Jahresergebnis.
Das Jahresergebnis wird erreicht und bei Nichtkündigung hätte man die 10 % bekommen.
Wenn man nun vor Auszahlung kündigt oder einem gekündigt wird, hat man dann einen Anspruch auf die varialbe Vergütung? Ich meine, dass man den Anspruch erworben hat und er auch einklagbar wäre.
Gibt es oder kennt Ihr Urteile?
Vielen Dank für die Antworten im voraus.
Viele Grüße
Depp der Nation
Hallo
ja ich sag mal so, die Verträge mit variabler Vergütung sind zum überwiegenden Teil AT=AusserTarif-liche Verträge.
Dh es sind Verträge die der Arbeitgeber direkt mit dem Arbeitnehmer schliesst. Darum sollte man bei solchen Vertägen
darauf genau darauf achten was darin an vertraglichen Abmachungen steht.
Hast Du einen solche Vertrag unterschrieben ist er gültig.
In einem Unternehmen gibt es dazu immer noch Betriebsvereinbarungen zu vielerlei Dingen auch zu den AT-Verträgen. Auch die sollte man wenigstens mal gelesen haben.
Deshalb ist es vom AG legitim (denn Du hast unterschrieben)
eine solche variable Vergütung erst im folgenden Jahr auszuzahlen an die die in einem ungekündigten Verhältnis stehen.
Das ist eigentlich nichts ungeschwöhnliches, und wird von sehr vielen Unternehmen so gehandhabt.
Dh nicht dass ich das fair oder gut finde ......
Ich etwas geholfen zu haben.
grüße
GeldFuchs
ja ich sag mal so, die Verträge mit variabler Vergütung sind zum überwiegenden Teil AT=AusserTarif-liche Verträge.
Dh es sind Verträge die der Arbeitgeber direkt mit dem Arbeitnehmer schliesst. Darum sollte man bei solchen Vertägen
darauf genau darauf achten was darin an vertraglichen Abmachungen steht.
Hast Du einen solche Vertrag unterschrieben ist er gültig.
In einem Unternehmen gibt es dazu immer noch Betriebsvereinbarungen zu vielerlei Dingen auch zu den AT-Verträgen. Auch die sollte man wenigstens mal gelesen haben.
Deshalb ist es vom AG legitim (denn Du hast unterschrieben)
eine solche variable Vergütung erst im folgenden Jahr auszuzahlen an die die in einem ungekündigten Verhältnis stehen.
Das ist eigentlich nichts ungeschwöhnliches, und wird von sehr vielen Unternehmen so gehandhabt.
Dh nicht dass ich das fair oder gut finde ......
Ich etwas geholfen zu haben.
grüße
GeldFuchs
Vielen Dank für Deine Antwort.
Die internen Betriebsvereinbarungen werde ich kommende Woche studieren.
Ich bin der Meinung, daß der Anspruch da er für das vergangenen jahr zählt und nur der cash flow im Folgejahr ist, doch einklagbar sein müßte.
Um eine ausgiebige Rechtsberatung komme ich wohl nicht rum.
Gruß
Depp der Nation
Die internen Betriebsvereinbarungen werde ich kommende Woche studieren.
Ich bin der Meinung, daß der Anspruch da er für das vergangenen jahr zählt und nur der cash flow im Folgejahr ist, doch einklagbar sein müßte.
Um eine ausgiebige Rechtsberatung komme ich wohl nicht rum.
Gruß
Depp der Nation
[posting]20.043.566 von DeppderNation am 04.02.06 17:08:13[/posting]Du bist doch offenbar noch in den Verhandlungen. Dann fordere doch einfach eine Klausel, dass dir der variable Teil (anteilig) zusteht, auch wenn das AV beendet ist.
Leider ist dafür das Kräfteverhältnis nicht geeignet.
Dann könnte im Anschluß der Ausschluß der Zahlung im Vertrag enthalten sein.
Trotzdem
Vielen Dank.
Gruß
Depp der Nation
Dann könnte im Anschluß der Ausschluß der Zahlung im Vertrag enthalten sein.
Trotzdem
Vielen Dank.
Gruß
Depp der Nation
Beitrag zu dieser Diskussion schreiben
Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie eine neue Diskussion.
Meistdiskutiert
Wertpapier | Beiträge | |
---|---|---|
135 | ||
82 | ||
71 | ||
58 | ||
56 | ||
38 | ||
36 | ||
33 | ||
30 | ||
26 |
Wertpapier | Beiträge | |
---|---|---|
25 | ||
25 | ||
24 | ||
22 | ||
19 | ||
17 | ||
16 | ||
15 | ||
15 | ||
14 |