Neuemission wurde erst einen Tag später als Erstnotiz eingebucht. Kann ich die Bank für entgangenen - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 12.06.06 08:46:01 von
neuester Beitrag 12.06.06 13:25:02 von
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Hi,
ich habe zuletzt eine Neuemission gezeichnet, um Zeichnungsgewinne zu erzielen. Die Aktien wurden aber erst am 2. Handelstag eingebucht. Da war der Kurs aber schon abgesackt und ich konnte nur noch mit kleinem Gewinn verkaufen. Ich mache es generell so, dass ich Neuemissionen immer zum ersten Kurs verkaufe. Wäre dies möglich gewesen, wäre mein Gewinn ca. 1.000 Euro höher gewesen. Kann ich die Bank dafür haftbar machen ?
ich habe zuletzt eine Neuemission gezeichnet, um Zeichnungsgewinne zu erzielen. Die Aktien wurden aber erst am 2. Handelstag eingebucht. Da war der Kurs aber schon abgesackt und ich konnte nur noch mit kleinem Gewinn verkaufen. Ich mache es generell so, dass ich Neuemissionen immer zum ersten Kurs verkaufe. Wäre dies möglich gewesen, wäre mein Gewinn ca. 1.000 Euro höher gewesen. Kann ich die Bank dafür haftbar machen ?
jede Bank bucht die Aktien erst einen Tag später ein!
Aber normalerweise kann man die zugeteilten Aktien aus dem Orderbuch heraus direkt verkaufen!
Die Bank wirst du nicht verklagen können!
Aber normalerweise kann man die zugeteilten Aktien aus dem Orderbuch heraus direkt verkaufen!
Die Bank wirst du nicht verklagen können!
Antwort auf Beitrag Nr.: 22.070.079 von Sugar2000 am 12.06.06 09:33:25Nein, meine bisherigen Neuemissionen wurden immer vor Handelsbeginn am ersten Tag eingebucht.
Stammen die Aktien aus einer Kapitalerhöhung?
Antwort auf Beitrag Nr.: 22.070.462 von crude_facts am 12.06.06 09:57:14nein
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