PKW-Schaden durch Drittperson - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 16.08.06 10:12:35 von
neuester Beitrag 10.10.06 16:16:33 von
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Hallo!
Es geht um folgendes: Ein Freund von mir hat beim Fahren meines Wagens einen kleinen Schaden am PKW verursacht. Seine Haftpflicht dürfte den Schaden somit zahlen. Ermacht dahingehend auch keine Probleme. Nun will ich einen Kostenvoranschlag beim Autohändler stellen lassen. Am liebsten wäre es mir wenn dieser sämtliche Formalitäten direkt mit der Versicherung meines Freundes regelt. Welche Daten brauche ich dazu? Ist sonst noch etwas zu beachten?
Gruß und Dank
Sexus
Es geht um folgendes: Ein Freund von mir hat beim Fahren meines Wagens einen kleinen Schaden am PKW verursacht. Seine Haftpflicht dürfte den Schaden somit zahlen. Ermacht dahingehend auch keine Probleme. Nun will ich einen Kostenvoranschlag beim Autohändler stellen lassen. Am liebsten wäre es mir wenn dieser sämtliche Formalitäten direkt mit der Versicherung meines Freundes regelt. Welche Daten brauche ich dazu? Ist sonst noch etwas zu beachten?
Gruß und Dank
Sexus
Da bist Du auf dem Holzweg. Die Haftpflichtversicherung Deines Freundes wird keinen Cent bezahlen. Das ist ausgeschlossen vom Versicherungsschutz.
Antwort auf Beitrag Nr.: 23.464.094 von Sexus am 16.08.06 10:12:35Seine Haftpflicht dürfte den Schaden somit zahlen.
wohl kaum !!!
wohl kaum !!!
Antwort auf Beitrag Nr.: 23.464.094 von Sexus am 16.08.06 10:12:35Die haben wohl Recht. Seine Haftpflicht kommt dafür nicht auf. Warum auch? Du lässt ihn ja mit Deinem Wagen fahren und gehst damit das Risiko ein das er es zu Schrott fährt. Da hilft nur die Vollkasko oder halt Pech gehabt....
Antwort auf Beitrag Nr.: 23.464.094 von Sexus am 16.08.06 10:12:35Wenn du einen cleveren Versicherungsvertreter deines Vertrauens hast, könnte hier nur etwas über die private Haftpflicht deines Freundes gehen !!!
HFFI
HFFI
Antwort auf Beitrag Nr.: 23.464.423 von hoffihoff am 16.08.06 10:34:45Also krieg ich den Schaden jetzt nur ersetzt, wenn er das über seine Privathaftpflicht laufen läßt? Oder muß ich nun meine Versicherung bemühen?
Antwort auf Beitrag Nr.: 23.464.669 von Sexus am 16.08.06 10:49:03Also krieg ich den Schaden jetzt nur ersetzt, wenn er das über seine Privathaftpflicht laufen läßt?
nie und nimmer !
trotzdem viel glück !
nie und nimmer !
trotzdem viel glück !
Antwort auf Beitrag Nr.: 23.464.669 von Sexus am 16.08.06 10:49:03du bekommst den schaden nicht ersetzt, weder von deiner noch von seiner versicherung. falls dein freund versicherungsbetrug machen sollte, hast du die chance, das geld von seiner versicherung zu bekommen.
aber ob sich das rechnet?
aber ob sich das rechnet?
Also bliebe jetzt nur, den Schaden über meine Vollkasko geltend zu machen. Mit mir selbst als Schadensverursacher.
Antwort auf Beitrag Nr.: 23.464.883 von Sexus am 16.08.06 11:02:27jetzt hast du es verstanden
Antwort auf Beitrag Nr.: 23.464.940 von Prof.Dr.B.Scheuert am 16.08.06 11:06:08Sorry, aber bei diesem ganzen Versicherungsmist blicke ich (noch) nicht ganz durch.
Ist aber auch irgendwie unlogisch. Eigentlich müßte er als Verursacher ja dafür gerade stehen. Kann ich ja heilfroh sein, daß kein personenschaden, sondern nur ein geringer Sachschaden aufgetreten ist. Oder würde sich das dann wieder anders verhalten?
Ist aber auch irgendwie unlogisch. Eigentlich müßte er als Verursacher ja dafür gerade stehen. Kann ich ja heilfroh sein, daß kein personenschaden, sondern nur ein geringer Sachschaden aufgetreten ist. Oder würde sich das dann wieder anders verhalten?
Bei gelihenen Sachen zahlt eine Versicherung niemals. da das Auto an Deinen freund verliehen wurde zahlt weder seine noch Deine.
Dein Posting Nr. 9 würde das umgehen. Allerdings Versicherungsbetrug sowie Hochstufung bei den %. Ob sich das lohnt???
Dein Posting Nr. 9 würde das umgehen. Allerdings Versicherungsbetrug sowie Hochstufung bei den %. Ob sich das lohnt???
Es gibt natürlich Haftpflichtversicher, die inzwischen auch für Schäden an geliehen Sachen zahlen. Wäre halt abzuklären, ob dein Freund eine solche Versicherung hat.
Selbstverständlich hast Du einen Schadenersatzanspruch gegen Deinen Freund als Schadenverursacher, aber den muss er dann aus eigener Tasche zahlen. Alternativ schaltest Du Deine Vollkasko ein, kostet Dich aber den Selbstbehalt und die Höherstufung.
Im übrigen rate ich dringend davon ab, hier einen Betrugsversuch mittels einer falschen Schilderung zu starten. Ein Sachverständiger kann meist problemlos erkennen, ob die Schilderung mit dem Schadenbild übereinstimmt. Und dann kennen die meisten Versicherer zurecht kein Pardon...
Im übrigen rate ich dringend davon ab, hier einen Betrugsversuch mittels einer falschen Schilderung zu starten. Ein Sachverständiger kann meist problemlos erkennen, ob die Schilderung mit dem Schadenbild übereinstimmt. Und dann kennen die meisten Versicherer zurecht kein Pardon...
Antwort auf Beitrag Nr.: 23.465.036 von Opla am 16.08.06 11:11:50Ehrlich? Oh, dann bin ich nicht mehr up to date.
Antwort auf Beitrag Nr.: 23.465.105 von klassenfeind am 16.08.06 11:15:36Es muss bei der Vollkasko nichts falsches geschildert werden. Zwingend notwendig für eine Regelung über die Vollkasko ist jedoch, dass in den Versicherungsmodalitäten als Fahrer auch noch andere Personen vermerkt sind und nicht nur der Halter oder dessen Ehepartner. Dann gibts auch keine Probleme. Steht das dort nicht, dass nützt auch die Vollkasko nichts.
Es spielt auch keine Rolle, ob der PKW von Deinem Freund geliehen war oder nicht. Die PHV zahlt schon deswegen nicht, weil der Schaden beim Gebrauch eines Kfz entstanden ist.
Antwort auf Beitrag Nr.: 23.465.443 von klassenfeind am 16.08.06 11:35:11RE:
klassenfeind hat recht.
In der PHV ist die "Benzinklausel" also der Gebrauch eines
Kfz ausgeschlossen.
Vom Versicherungsbetrug würde ich abraten.
SOM
klassenfeind hat recht.
In der PHV ist die "Benzinklausel" also der Gebrauch eines
Kfz ausgeschlossen.
Vom Versicherungsbetrug würde ich abraten.
SOM
Antwort auf Beitrag Nr.: 23.464.883 von Sexus am 16.08.06 11:02:27... und wirst in Folge hoch gestuft.
Propus
Propus
Antwort auf Beitrag Nr.: 23.465.105 von klassenfeind am 16.08.06 11:15:36Selbstverständlich hast Du einen Schadenersatzanspruch gegen Deinen Freund als Schadenverursacher, aber den muss er dann aus eigener Tasche zahlen.
Und wie mache ich diesen bestens geltend?
Und wie mache ich diesen bestens geltend?
Antwort auf Beitrag Nr.: 23.465.964 von Sexus am 16.08.06 12:06:49ich würde den Freund anrufen
Antwort auf Beitrag Nr.: 23.466.062 von SOM.you. am 16.08.06 12:12:48Aber wie gehe ich am besten vor, falls er sich doch mal sperren sollte?
Antwort auf Beitrag Nr.: 23.466.076 von Sexus am 16.08.06 12:14:14hmm... da müssteste Klage erheben.
Antwort auf Beitrag Nr.: 23.465.964 von Sexus am 16.08.06 12:06:49na ganz einfach. Du sagst Deinem Freund das er dir die Reperatur zu zahlen hat oder er übernimmt die Kosten für Höherstufung plus SB bei der Vollkasko (falls vorhanden)
Man sollte sich über die folgen vorher erkundigen und dann erst Leute fahren lassen
Man sollte sich über die folgen vorher erkundigen und dann erst Leute fahren lassen
Antwort auf Beitrag Nr.: 23.466.104 von Allianzer am 16.08.06 12:17:06Passiert mir auch garantiert nicht nochmal.
@som.you Muß ich mir also überlegen, was mir wichtiger ist. Auto oder Freundschaft. Denn letztere würde mit Sicherheit darunter leiden.
@som.you Muß ich mir also überlegen, was mir wichtiger ist. Auto oder Freundschaft. Denn letztere würde mit Sicherheit darunter leiden.
Antwort auf Beitrag Nr.: 23.466.141 von Sexus am 16.08.06 12:19:45hat der Freund denn kein Schuldgefühl bei der Sache ?
Antwort auf Beitrag Nr.: 23.466.165 von SOM.you. am 16.08.06 12:21:27Sexus,
warum leidet die Freundschaft. Wenn ich etwas beschädige, muß ich auch zahlen. So einfach ist das. Wenn ich mir das nicht leisten kann, fahre ich eben kein fremdes Auto - fertig.
Wie hoch ist denn der Schaden?
warum leidet die Freundschaft. Wenn ich etwas beschädige, muß ich auch zahlen. So einfach ist das. Wenn ich mir das nicht leisten kann, fahre ich eben kein fremdes Auto - fertig.
Wie hoch ist denn der Schaden?
Antwort auf Beitrag Nr.: 23.464.669 von Sexus am 16.08.06 10:49:03du musst deine vollkasko bemühen. und nach kostenvoranschlag wird sie auch nicht abrechnen! das war mal.
Antwort auf Beitrag Nr.: 23.465.036 von Opla am 16.08.06 11:11:50Es gibt natürlich Haftpflichtversicher, die inzwischen auch für Schäden an geliehen Sachen zahlen....
Aber auch nur bei gemieteten, gepachteten oder geliehenen unbeweglichen Sachen z.B Mietsachschäden
Wäre ja völlige Idiotie, wenn es auch für ein KFZ gelten würde, weil dann sicherlich die KFZ-Versicherung ihre Beiträge um 100% anheben müßte !
Aber auch nur bei gemieteten, gepachteten oder geliehenen unbeweglichen Sachen z.B Mietsachschäden
Wäre ja völlige Idiotie, wenn es auch für ein KFZ gelten würde, weil dann sicherlich die KFZ-Versicherung ihre Beiträge um 100% anheben müßte !
Antwort auf Beitrag Nr.: 23.466.535 von TimeFactor am 16.08.06 12:50:08Wenn es wirklich so wäre, würdest du von jedem Richter Recht bekommen, wenn du dich z.B auf das "besitzrechtslose Nutzungsverhältnis" berufst oder sogar auf "verbotene Eigenmacht", wenn der Freund sich dein Auto genommen hätte, ohne dass du es wirklich gewußt hättest (was dir ja auch erstmal nachgewiesen werden müsste). In beiden Fällen liegt KEINE Leihe vor und somit wäre auch der Versicherungsfall abgedeckt ohne die Klausel mit den geliehenen, gepachteten und gemieteten Sachen !
Wie gesagt die Sonderform gilt aber nur bei unbeweglichen Sachen. So schlau sind Versicherungen dann doch !
Wie gesagt die Sonderform gilt aber nur bei unbeweglichen Sachen. So schlau sind Versicherungen dann doch !
Laß Dir von Deinem Freund 200€ geben. Dann suche eine Werkstatt, die Spachtel und Lackierarbeiten ausführt. Lasse die Beule im Kotflügel links und den Stoßfänger wieder herrichten.
Erinnere den Werkstattmeister daran, das er bitte Originalfarbe zum lackieren verwenden soll, damit der Farbunterschied nicht zu sehen ist. So sollte es ohne Probleme machbar sein.
jojo
Erinnere den Werkstattmeister daran, das er bitte Originalfarbe zum lackieren verwenden soll, damit der Farbunterschied nicht zu sehen ist. So sollte es ohne Probleme machbar sein.
jojo
toller Freund, der sich nicht um die wie auch immer geartete Regulierung des von ihm verursachten Schadens kümmert
ich habe mir nicht die mühe gemacht, alle antworten durchzulesen aber so ist es richtig:
du hast einen schadensersatzanspruch gegen deinen freund, allerdings zahlt seine haftpflichtversicherung dafür nicht.
wenn du eine vollkaskoversicherung hast, kannst du den schaden auch über deine vollkaskoversicherung regulieren lassen, aber bitte mit den richtigen angaben, wer der fahrer des fahrzeuges zum unfallzeitpunkt war...jetzt kommt aber der haken an der sache:
die vollkaskoversicherung hat sicher mit dir einen selbstbehalt vereinbart, also musst du schon rein rechnerisch sehen, ob sich das überhaupt lohnt.nach inanspruchnahme der vollkaskoversicherung wirst du natürlich zurückgestuft, so dass man auch hierüberprüfen muss, ob es sich lohnt.
so und nun zum schluss: da dein freund einen schaden verursacht hat, für den er haftpfkichtig ist, wird die vollkaskoversicherung ihn auf regress in anspruch nehmen, denn deine ansprüche gehen bei regulierung des schadens auf die vollkaskoversicherung über...
ich hoffe, du weisst jetzt wie du dich verhalten sollst....
invest2002
eines noch am schluss: ich bin erstaunt über die hilfsbereitschaft hier, was mich erfreut, denn das niveau von w:o hat in den letzten monaten beachtlich nachgelassen... und von einigen nicks hätte ich offen gesagt keine hilfe erwartet...oder habtihr alle zeit, weil ihr im urlaub seid???
invest2002
du hast einen schadensersatzanspruch gegen deinen freund, allerdings zahlt seine haftpflichtversicherung dafür nicht.
wenn du eine vollkaskoversicherung hast, kannst du den schaden auch über deine vollkaskoversicherung regulieren lassen, aber bitte mit den richtigen angaben, wer der fahrer des fahrzeuges zum unfallzeitpunkt war...jetzt kommt aber der haken an der sache:
die vollkaskoversicherung hat sicher mit dir einen selbstbehalt vereinbart, also musst du schon rein rechnerisch sehen, ob sich das überhaupt lohnt.nach inanspruchnahme der vollkaskoversicherung wirst du natürlich zurückgestuft, so dass man auch hierüberprüfen muss, ob es sich lohnt.
so und nun zum schluss: da dein freund einen schaden verursacht hat, für den er haftpfkichtig ist, wird die vollkaskoversicherung ihn auf regress in anspruch nehmen, denn deine ansprüche gehen bei regulierung des schadens auf die vollkaskoversicherung über...
ich hoffe, du weisst jetzt wie du dich verhalten sollst....
invest2002
eines noch am schluss: ich bin erstaunt über die hilfsbereitschaft hier, was mich erfreut, denn das niveau von w:o hat in den letzten monaten beachtlich nachgelassen... und von einigen nicks hätte ich offen gesagt keine hilfe erwartet...oder habtihr alle zeit, weil ihr im urlaub seid???
invest2002
"so und nun zum schluss: da dein freund einen schaden verursacht hat, für den er haftpfkichtig ist, wird die vollkaskoversicherung ihn auf regress in anspruch nehmen, denn deine ansprüche gehen bei regulierung des schadens auf die vollkaskoversicherung über..."
Ist das immer so mit dem Regress?
Ich gab bei meiner Volkasko an, dass auch fremde Personen über 25 mit dem Auto fahren.
Dann dürfte die Volkasko doch keinen Regress gegen über Fremde über 25 haben?
Oder liege ich da falsch?
Ist das immer so mit dem Regress?
Ich gab bei meiner Volkasko an, dass auch fremde Personen über 25 mit dem Auto fahren.
Dann dürfte die Volkasko doch keinen Regress gegen über Fremde über 25 haben?
Oder liege ich da falsch?
Antwort auf Beitrag Nr.: 23.502.133 von Durchschnitt am 18.08.06 19:57:50Auch wenn jemand mit 24 Jahren dein Auto fährt, wäre ein eventueller Schaden versichert. Nur könnte es sein, dass die Versicherung Prämien nachfordert. Ich halte die Altersregelung für völlig daneben, weil Fahrer unter 23 die Prämie z.T 50% in die Höhe treiben.
Jetzt erschlag mich alle, aber dann müsste man auch einen Frauentarif einführen
Zu deiner eigentlichen Frage:
Normalerweiese nimmt die Vollkasko auch keinen Regress, es sei denn, du bestehst darauf und hast sonst keine Möglichkeit an das Geld zu kommen.
Jetzt erschlag mich alle, aber dann müsste man auch einen Frauentarif einführen
Zu deiner eigentlichen Frage:
Normalerweiese nimmt die Vollkasko auch keinen Regress, es sei denn, du bestehst darauf und hast sonst keine Möglichkeit an das Geld zu kommen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 23.466.141 von Sexus am 16.08.06 12:19:45Wenn der Freund nicht von selbst kommt kannste den eh vergessen.
Macht das Auto kaputt und still ruht der See
Kann nicht wahr sein
Macht das Auto kaputt und still ruht der See
Kann nicht wahr sein
Antwort auf Beitrag Nr.: 23.502.379 von TimeFactor am 18.08.06 20:08:11die vollkaskoversicherung entscheidet selbst, ob sie regress nimmt oder nicht...das hat überhaupt nichts damit zu tun, dass sie den schaden im rahmen ihr vertragsverpflichtung reguliert hat....hier geht es dann um die übergegangenen ansprüche des vn und nicht um die, die ihm aufgrund des selbstbehaltes noch verblieben sind...
invest2002
invest2002
Antwort auf Beitrag Nr.: 23.466.141 von Sexus am 16.08.06 12:19:45Tja also du hast 2 Möglichkeiten
a) Dein Freund muss es selber bezahlen, wenn er nicht will, musst du ihn verklagen. Als Resultat erhälst du eventuell dein Auto repariert, hast eurer Freundschaft aber Schaden zugefügt, bzw. diese Freundschaft beendet.
b) Oder du zahlst es selber, fühlst dich dabei aber wie der letzte Arsch. Eure Freundschaft ist aber auch von deiner Seite her angeknackst...
Irgendwie verlierst du immer
a) Dein Freund muss es selber bezahlen, wenn er nicht will, musst du ihn verklagen. Als Resultat erhälst du eventuell dein Auto repariert, hast eurer Freundschaft aber Schaden zugefügt, bzw. diese Freundschaft beendet.
b) Oder du zahlst es selber, fühlst dich dabei aber wie der letzte Arsch. Eure Freundschaft ist aber auch von deiner Seite her angeknackst...
Irgendwie verlierst du immer
Antwort auf Beitrag Nr.: 23.620.221 von Procera am 26.08.06 09:09:24Vorstellungen ohne Realitätsbezug sterben einen in der Natur der Sache liegenden Tod. Oder man sagt auch solche Freunde sollte man sich schenken mit Freunden kann man rechnen, auf sie zählen.
Illusionen sind sprichwörtlich lieb gewonnen Hallus heftiger. Lernen macht Auah, unangenehme Entscheidungen fallen schwer.
Nur was hilfts
Illusionen sind sprichwörtlich lieb gewonnen Hallus heftiger. Lernen macht Auah, unangenehme Entscheidungen fallen schwer.
Nur was hilfts
Wie schaut es jetzt aus mit deinem Freund. Mittlerweile muss doch was passiert sein, oder
Antwort auf Beitrag Nr.: 23.624.686 von Long-John am 26.08.06 19:38:18Wahrscheinlich gibt es jetzt noch einen Teilkaskoschaden ... Irgendwann vor kurzem bei Nacht ein Reh überfahren .. und sein Freund ist auch spurlos verschwunden !!
Langsam wirds Zeit
für die Auflösung
für die Auflösung
Hat sich der Freund nun angefreundet, abgefreundet oder ausgefreundet
Antwort auf Beitrag Nr.: 23.889.053 von Friseuse am 12.09.06 13:00:34Du bist doch sicherlich bei der Allianz - jede Wette !
Die sind auch immer so neugierig ...
Die sind auch immer so neugierig ...
Antwort auf Beitrag Nr.: 23.889.554 von TimeFactor am 12.09.06 13:29:19Bei meinen anderen Wetten gewinne ich später
http://www.wallstreet-online.de/community/thread/462426-1.ht…
http://www.wallstreet-online.de/community/thread/930226-1.ht…
http://www.wallstreet-online.de/community/thread/588718-1.ht…
http://www.wallstreet-online.de/community/thread/1050645-1.h…
http://www.wallstreet-online.de/community/thread/732432-1.ht…
Und bei Allianz, die sind schließlich auch wie gewünscht abgeschmiert
http://www.wallstreet-online.de/community/thread/601898-1.ht…
Damals
http://www.wallstreet-online.de/community/thread/462426-1.ht…
http://www.wallstreet-online.de/community/thread/930226-1.ht…
http://www.wallstreet-online.de/community/thread/588718-1.ht…
http://www.wallstreet-online.de/community/thread/1050645-1.h…
http://www.wallstreet-online.de/community/thread/732432-1.ht…
Und bei Allianz, die sind schließlich auch wie gewünscht abgeschmiert
http://www.wallstreet-online.de/community/thread/601898-1.ht…
Damals
War die Drittperson frei erfunden
Antwort auf Beitrag Nr.: 23.620.221 von Procera am 26.08.06 09:09:24Tja also du hast 2 Möglichkeiten
a) Dein Freund muss es selber bezahlen, wenn er nicht will, musst du ihn verklagen. Als Resultat erhälst du eventuell dein Auto repariert
Nehmen wir an, ich besorge mir einen Fachanwalt und klage. Wer trägt die Kosten des Verfahrens? Ich doch eigentlich nur dann, falls ich verliere.
a) Dein Freund muss es selber bezahlen, wenn er nicht will, musst du ihn verklagen. Als Resultat erhälst du eventuell dein Auto repariert
Nehmen wir an, ich besorge mir einen Fachanwalt und klage. Wer trägt die Kosten des Verfahrens? Ich doch eigentlich nur dann, falls ich verliere.
Das war doch nur erfunden!!
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