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    Telekom der letzte Drecksladen - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 27.01.07 21:25:31 von
    neuester Beitrag 30.01.07 22:35:08 von
    Beiträge: 12
    ID: 1.107.883
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      Avatar
      schrieb am 27.01.07 21:25:31
      Beitrag Nr. 1 ()
      Wie ich schon in Thread (Thread-Nr: 1104970) geschrieben habe wurde mir von der Betrugsfirma Avanio jeden Monat ein sogenannter Mitgliedsbeitag abgebucht.
      Diese Firma ist der Telekom bekannt, warnt aber nicht davor:rolleyes:
      Habe dann mit der Telecom telefonisch vereinbart das von der noch nicht bezahlten Telefonrechnung der Betrag ausgebucht wird.
      Soweit sogut.
      Nun sehe ich das der Betrag nicht ausgebucht wurde und die Telefonrechnung (wie wenn ich nicht mit der netten Dame telefoniert hätte) abgebucht wurde.
      Somit habe ich Avanio nochmals Geld in den Rachen geschoben:mad::mad::mad::mad::mad::mad::mad:

      Das es so Firmen wie Avanio gibt ist schon schlimm genug!
      Das man sich auf telefonisch vereinbarte Aktionen bei der Deutschen Telekom nicht verlassen kann ist einfach nur traurig:mad:
      Avatar
      schrieb am 27.01.07 21:27:37
      Beitrag Nr. 2 ()
      Hier für alle die meinen Avanio-Beitrag nicht gelesen haben:
      Habe mich bevor ich bei 1und1 DSL abgeschlossen hab bei Oleco eingewählt. Die haben damals immer den günstigsten Anbieter gesucht. Da muss ich mich wohl auch bei avanio eingewählt haben. Seit dem habe ich ein halbes Jahr lang ohne das ich auch nur einen Nutzen davon hatte eine Moatsgeühr von 8 Euro auf meiner Rechnung!!!
      Deshalb an alle die über Oleco oder sonstige Smartsurfer sich ins Internet einwählen, kontroliert eure Telefonrechnungen nach Avanio und Callando durch!
      Hier ein Auszug von www.computerbetrug.de:

      Das Dresdener Unternehmen Avanio sorgt für Wirbel und Schlagzeilen: Wer sich durch Internet-by-call über die Nummer 019351515 der Firma anwählt, schließt damit gleichzeitig – so die Lesart des Unternehmens – eine „Clubmitgliedschaft“ ab. Verbunden damit sind Zusatzleistungen, aber auch monatliche Grundgebühren von mindestens 4,50 Euro. Doch nicht jeder ist ganz freiwillig im Club. Viele Nutzer so genannter Least-Cost-Router wie dem Smartsurfer landeten nach eigener Aussage versehentlich in der teuren Mitgliedschaft. Jetzt schlagen Verbraucherschützer Alarm: „Verbraucher, die auf diese Art über den Smartsurfer unfreiwillig Mitglied der avanio.NET Community wurden, sollten sich dagegen wehren“, rät Evelin Voß von der Verbraucherzentrale Sachsen.

      Seit einigen Wochen finden viele Verbraucher auf ihrer monatlichen Telefonrechnung einen Betrag von 4,50 Euro netto, der für einen avanio Internetzugang, bzw. „Verbindungen über callando Telecom GmbH“ geltend gemacht wird. Gleichzeitig sind sich viele Verbraucher sicher, kein Angebot mit monatlicher Grundgebühr angenommen zu haben. Die Erklärung: Als Gelegenheitsnutzer hatten sich viele Betroffene offensichtlich über den Smartsurfer von web.de oder ähnliche Tools ins Internet eingewählt. Diese so genannten Least-Cost-Router (LCR) suchen beim Einwählen ins Internet aus einer Vielzahl preisgünstiger Internet-by-Call-Angebote ohne monatliche Grundgebühr und ohne Vertragsbindung das aktuell günstigste aus und stellen die Verbindung automatisch her.

      Unter diesen preisgünstigen Anbietern war auch der Tarif vanio.flexi der avanio GmbH &Co. KG mit 0,55 Cent/Minute. Doch dann änderte die Firma diesen Tarif und stellte ihn auf eine monatliche Grundgebühr von 5,22 Euro um. So tappten zahlreiche Nutzer von LCRs wie dem Smartsurfer offenbar in die Kostenfalle. Denn mit der ersten Einwahl wurden die Betroffenen als „Community-Mitglied“ registriert – verbunden eben mit der monatlichen Abbuchung der Gebühren.

      Seitdem kann sich die Avanio über mangelnde Bekanntheit nicht mehr beschweren – im Gegenteil: Internetforen wie das von Dialerschutz.de und Computerbetrug.de, teltarif.de oder das verbraucherschutz-forum.de werden regelrecht überschwemmt von Beiträgen empörter Surfer, die sich mit den Avanio-Forderungen konfrontiert sehen. Etliche Medien haben den Fall mittlerweile aufgegriffen. Auch die Staatsanwaltschaft Karlsruhe, die Wettbewerbszentrale und die Bundesnetzagentur sind eingeschaltet, wie aus Briefwechseln hervorgeht, die Dialerschutz.de vorliegen. Das ändert freilich nichts daran, dass die Dresdener Firma ihre angeblichen Forderungen mit aller Macht eintreibt. Laut Avanio seien bereits Ende Juni die Allgemeinen Geschäftsbedigungen für den avanio-Internetzugang geändert und schon im April seien die Kunden auf der Webseite angeblich über die anstehende „Clubmitgliedschaft“ informiert worden. Betroffene, die die Zahlung der Forderungen verweigerten, haben so inzwischen Post eines Inkassounternehmens erhalten. Die Nexnet GmbH teilt mit, sie habe als „neutrales Abrechnungshaus“ das Forderungsmanagement für Callando und deren Reseller avanio übernommen und bestehe auf eine Zahlungspflicht.

      Verbraucherschützer sehen das anders: „Verbraucher, die auf diese Art über den Smartsurfer unfreiwillig Mitglied der avanio.NET Community wurden, sollten sich dagegen wehren“, rät etwa Evelin Voß von der Verbraucherzentrale Sachsen. „In allen diesen Fällen dürfte es der avanio GmbH schwer fallen, die wirksame Einbeziehung ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen beim Zustandekommen der Clubmitgliedschaft über den Smartsurfer zu beweisen.“ Betroffene Verbraucher, die sich sicher sind, dass sie weder willentlich noch wissentlich einen Tarif mit monatlicher Grundgebühr bei Avanio abgeschlossen haben, sollten ihre Telefonrechnung um den streitigen Betrag kürzen und dies mit einer entsprechenden Begründung der Avanio GmbH sowie dem Rechnungsersteller mitteilen, so Voß in einer Pressemitteilung. Auch Rechtsanwalt Björn Gottschalkson hegte in einem Beitrag für teltarif.de erhebliche Zweifel, dass das Geschäftsmodell der Avanio so zu halten sei: „Verlangt der Anbieter von Abo- bzw. Clubmitgliedschaften dann Zahlung von den Gebühren, muss er das Vorliegen der wirksamen Einbeziehung seiner AGB beweisen. Somit können Clubmitgliedschaften oder andere Abonnements nicht im offenenen Call by Call begründet werden, ohne dass der Kunde davon ausdrücklich Kenntnis erhalten hat. Sollte das Geschäftsmodell von avanio (...) darauf angelegt sein, wird es jedenfalls rechtlich keinen Erfolg haben. An einer ausdrücklichen Abrede fehlt es in diesem Fall für die ahnungslosen Kunden.“

      Tipps für Betroffene
      Was sollten Verbraucher jetzt tun? Wer über Internet-by-call surft, tut gut daran, seine aktuellen Telefonrechnungen zu überprüfen, ob darauf Posten der Callando/Avanio auftauchen. Wenn dem so ist überlegen Sie, ob Sie die abgerechnete Clubmitgliedschaft nutzen wollen. Wenn nein, kann diese mit Schreiben an die avanio GmbH & Co. KG , Kundenservice, Webergasse 1 Haus C/3, 01067 Dresden mit vierwöchiger Frist zum Monatsende hin gekündigt werden. Laut Avanio muss im Kündigungsschreiben die betroffene Telefonnummer angegeben werden, damit die Kündigung zugeordnet werden kann.

      Grundsätzlich gilt: Wer der Ansicht ist, dass zu Unrecht von ihm Geld verlangt wird, kann gegen derartige Forderungen natürlich vorgehen. Nach Absprache mit dem jeweiligen Telefonanbieter ist in solchen Fällen zunächst die Rechnung um den strittigen Betrag zu kürzen. Gleichzeitig ist bei dem Unternehmen, welches das Geld fordert, Widerspruch einzulegen, aus Gründen der Beweislast entweder per Einschreiben mit Rückschein oder per Fax mit Sendebestätigung. Sofern zutreffend ist dabei zunächst das Bestehen eines Vertrages zu bestreiten, da keine übereinstimmende Willenserklärungen vorliegen. Hilfsweise ist die Anfechtung des Vertrages zu erklären, falls möglicherweise durch den Irrtum einer Seite vom Vorhandensein übereinstimmender Willenserklärungen ausgegangen werden konnte. Äußerst hilfsweise ist die Kündigung zu erklären, weil die nur für die Zukunft gilt. Der Vollständigkeit halber kann man vor der Anfechtung auch noch hilfsweise einen Widerruf nach § 312d Abs. 1 BGB erklären.

      Wer trotz Widerspruchs Post von einem Inkassounternehmen bekommt, sollte wissen: Inkassounternehmen dürfen nur dann für andere Firmen Geld eintreiben, wenn sie dem Betroffenen eine Abtretungsurkunde im Original nach § 16 TKV vorgelegt haben. Und: Forderungen dürfen natürlich nur dann eingetrieben werden, wenn sie tatsächlich bestehen. Rechtliche Hilfe erhält man als Betroffener bei den Verbraucherzentralen und beim Anwalt.

      http://www.computerbetrug.de/news/051105_01.php
      Avatar
      schrieb am 27.01.07 22:06:26
      Beitrag Nr. 3 ()
      Von einem Ikassounternehmen hab ich auch ein paar Schreiben liegen.
      Ich hab ihnen mal per mail mitgeteilt, dass sie bandenmässige
      Abzocke betreiben und wenn ich nochmal was von ihnen höre ich sie mal
      persönlich aufsuche.

      Aber dann ...

      Avatar
      schrieb am 27.01.07 22:34:04
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 27.233.052 von EllenW am 27.01.07 22:06:26Gewalt verursacht nur Gegengewalt. Vicious circle quasi.
      Avatar
      schrieb am 28.01.07 08:31:38
      Beitrag Nr. 5 ()
      Bin nur froh das ich außer den ISDN-Anschluss nichts mehr mit der Telekom zu tun habe:mad:
      Werde auch die Telekom-Aktie nie mehr ins Depot legen, auch nicht für ein Euro.
      Wie gesagt der größte Drecksladen den ich kenne
      :mad:

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      Avatar
      schrieb am 28.01.07 11:07:25
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 27.242.896 von Ballardpower am 28.01.07 08:31:38Hättest Du mal ein Problem mit Arcor gehabt würdest Du nicht
      so über die Telekom sprechen.
      Avatar
      schrieb am 28.01.07 11:47:04
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 27.242.896 von Ballardpower am 28.01.07 08:31:38Das man sich auf telefonisch vereinbarte Aktionen bei der Deutschen Telekom nicht verlassen kann ist einfach nur traurig

      Sag mal in was für einem Wolkenkuckucksheim lebst du eigentlich? Kündigungen bedürfen der Schriftform. Und das hat dir der Sachbearbeiter am Telefon sicher auch gesagt, was immer du hier erzählst, außer du wolltest ihn bewusst missverstehen.

      Und wieso soll die Telekom den finanziellen und verwaltungstechnischen Aufwand für einen Vorgang/Vertrag übernehmen den du, wie auch immer, mit einem Dritten abgeschlossen hast, um die Telekom um ihren Umsatz zu bringen. Sie wird es sicher aus Kulanzgründen machen, aber das bedarf auch für sie der Schriftform als Beleg, sonst wäre nur noch mit Rechtsstreitigkeiten beschäftigt.

      Auf die Idiotie, dass jeder hier offensichtlich glauben will, angebotene Dienstleistungen müssten per se umsonst sein, will ich erst garnicht näher eingehen. Solche Firmen könnten überhaupt nicht existieren wenn es diese dämliche alles-umsonst-Mentalität bei uns nicht gäbe. Hinter jeder Dienstleistung stehen Angestellte die bezahlt werden müssen, wovon sollten sie den sonst leben? Wir leben nicht, auch wenn es manchmal so aussehen mag, in einem quasikommunistischen Staat.

      Dein beleidigtes Gekröte geht vollkommen an der Sache vorbei.
      Avatar
      schrieb am 28.01.07 11:52:50
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 27.245.096 von Kaperfahrer am 28.01.07 11:47:04fördern die Firmen nicht in ihrer Werbung diese Umsonststimmung?
      Avatar
      schrieb am 28.01.07 12:46:15
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 27.245.179 von zocklany am 28.01.07 11:52:50Natürlich, eins bedingt das andere! Aber sie setzt immer nur auf das vorhandene Umfeld auf, sie schafft es nicht.
      Man kitzelt nur an den empfindsamen Stellen.

      Und so blöd sein, um zu glauben dass Wirtschaftsunternehmen etwas zu verschenken haben, muss man schon selber.
      Ein Dienstleister ist nicht das Sozialamt.
      Avatar
      schrieb am 28.01.07 13:59:04
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 27.245.895 von Kaperfahrer am 28.01.07 12:46:15niemand ist blöder als der normale Verbraucher!Verkaufsfahrten,Schenkungskreise et. seit zig Jahren werden die Deppen abkassiert und stellen ihre Dähmlichkeit sogar in den Medien zur Schau :laugh::laugh::laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 28.01.07 15:52:34
      Beitrag Nr. 11 ()
      @Kaperfahrer
      ich sage ja auch nicht das die Telekom den Betrag übernhemen soll!
      Wie du nur auf sowas kommst:rolleyes:

      Es ist üblich wenn es Unstimmigkeiten bei der Telefonrechnung (mit anderen Anbietern) gibt, das man den Betrag aus der Rechnung ausbuchen kann, um dann es mit dem Anbieter zu klären.
      Der Telekom ist das ja auch egal, ihr geht ja kein Geld verloren, da sie in diesem Fall nur der Geldeintreiber ist.

      Wenn du von etwas keine Ahnung hast, wäre ich vorsichtig andere User in Ihrer Wortwahl zu kritisieren:rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 30.01.07 22:35:08
      Beitrag Nr. 12 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 27.244.381 von propus am 28.01.07 11:07:25
      Hättest Du mal ein Problem mit Arcor gehabt würdest Du nicht
      so über die Telekom sprechen.


      erzähl doch mal! Ich war bei der Telebumm und bin jetzt bei arcor, allerdings ohne Probleme. Da ich beruflich damit ein wenig zu tun habe, kann ich nur sagen:
      Es sind fast alle Gesellschaften traurige Abzockerbuden - viel Geld bei wenig Service - Telebumm ist dabei noch die seriöseste, da noch unter staatlichem Einfluß.


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