Schriftführerwechsel bei einem e.V. - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 12.02.07 07:52:08 von
neuester Beitrag 12.02.07 15:24:08 von
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Hallo zusammen,
ich hoffe von euch kann mir jemand weiterhelfen. Es geht um folgende Problematik:
Wir haben einen eingetragenen Verein. Der Vorstand besteht aus 1 + 2 Vors., einem Sekretär, Jugendwart und
Einem Schriftführer. Der Schriftführer ist nun zurückgetreten. Auf der ordentlichen Jahreshauptversammlung
Wurde auch ein Neuer gewählt.
Nun liegt aber kein Protokoll vor, da die „alte“ Schriftführerin die Hauptversammlung kurz vor Beendigung verlassen
und das Protokoll mitgenommen hat.
Nun meine Frage: Wer ist in der Pflicht das Protokoll zu beschaffen: Die alte Schriftführerin als sozusagen letzte
Amtshandlung oder muss sich der Vorstand darum kümmern?
Danke für eure Hilfe
Der Azubi
ich hoffe von euch kann mir jemand weiterhelfen. Es geht um folgende Problematik:
Wir haben einen eingetragenen Verein. Der Vorstand besteht aus 1 + 2 Vors., einem Sekretär, Jugendwart und
Einem Schriftführer. Der Schriftführer ist nun zurückgetreten. Auf der ordentlichen Jahreshauptversammlung
Wurde auch ein Neuer gewählt.
Nun liegt aber kein Protokoll vor, da die „alte“ Schriftführerin die Hauptversammlung kurz vor Beendigung verlassen
und das Protokoll mitgenommen hat.
Nun meine Frage: Wer ist in der Pflicht das Protokoll zu beschaffen: Die alte Schriftführerin als sozusagen letzte
Amtshandlung oder muss sich der Vorstand darum kümmern?
Danke für eure Hilfe
Der Azubi
Wenn dia "alte" Schriftführerin die Hautversammlung nach Ihrer Abwahl verlassen hat ist letztendlich der Vorstand verantwortlich.
Antwort auf Beitrag Nr.: 27.655.608 von unlocker am 12.02.07 10:50:16Danke erstmal!
Aber zum Zeitpunkt des Beginn der Versammlung war sie ja noch im Amt und hat auch begonnen das Protokoll zu schreiben. Sie hat auch nicht gesagt, dass mit der Neuwahl ihre Amtszeit beendet ist und sie nicht mehr weiter protokolliert?!
Hätte der Vorstand dann handeln müssen und von sich aus weiter Protokoll schreiben müssen?
Aber zum Zeitpunkt des Beginn der Versammlung war sie ja noch im Amt und hat auch begonnen das Protokoll zu schreiben. Sie hat auch nicht gesagt, dass mit der Neuwahl ihre Amtszeit beendet ist und sie nicht mehr weiter protokolliert?!
Hätte der Vorstand dann handeln müssen und von sich aus weiter Protokoll schreiben müssen?
klar.
letztendlich ist immer der aktuelle vorstand in der pflicht.
aber wo liegt denn das problem, erstellt doch einfach ein neues wahlprotokoll
letztendlich ist immer der aktuelle vorstand in der pflicht.
aber wo liegt denn das problem, erstellt doch einfach ein neues wahlprotokoll
Antwort auf Beitrag Nr.: 27.657.584 von greatmr am 12.02.07 12:27:37Es geht nicht nur um das Wahlprotokoll, sondern um das Gesamtprotokoll der ordentlichen Mitgliederversammlung. Selbstverständlich ist die alte Schriftführerin auch nicht im Guten gegangen. D.h. lt. Vereinsrecht dürfen wir einfach ein neues Protokoll erstellen?
Habt ihr mal einen hilfreichen Link, in dem ich was über das Vereinsrecht, gerade bei Rücktritten erlesen kann? Habe schon gegoogelt, finde aber nichts.
Habt ihr mal einen hilfreichen Link, in dem ich was über das Vereinsrecht, gerade bei Rücktritten erlesen kann? Habe schon gegoogelt, finde aber nichts.
nee, da hab ich auch nichts.
wenn ich es richtig sehe, ist ja noch kein protokoll erstellt worden. die "alte" hat vielleicht am anfang mitgeschrieben, aber sicherlich kein protokoll erstellt.
wenn ihr euch als neuer vorstand zusammen setzt und aus dem gedächtnis ein protokoll zur mitgliederversammlung schreibt, dürfte das doch ausreichend sein.
oder ist das so ein großer verein, dass es hier auf jede kleinigkeit ankommt
wenn ich es richtig sehe, ist ja noch kein protokoll erstellt worden. die "alte" hat vielleicht am anfang mitgeschrieben, aber sicherlich kein protokoll erstellt.
wenn ihr euch als neuer vorstand zusammen setzt und aus dem gedächtnis ein protokoll zur mitgliederversammlung schreibt, dürfte das doch ausreichend sein.
oder ist das so ein großer verein, dass es hier auf jede kleinigkeit ankommt
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