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    Verkauf von wertlosen OS aus Steuergründen? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 31.05.07 16:14:03 von
    neuester Beitrag 31.05.07 19:02:54 von
    Beiträge: 6
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      Avatar
      schrieb am 31.05.07 16:14:03
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      um die Verluste aus einem OS-Geschäft gegen Gewinne aufzurechnen müssen diese verkauft werden, oder reicht eine einfache Ausbuchung am LZ-Ende?
      Danke und Gruss

      b.
      Avatar
      schrieb am 31.05.07 16:16:57
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.558.669 von ballard1 am 31.05.07 16:14:03Brauchst Beleg des Verkaufs
      Avatar
      schrieb am 31.05.07 16:25:34
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.558.732 von AndreasBernstein am 31.05.07 16:16:57reicht der Nachweis der Ausbuchung also nicht aus?
      Avatar
      schrieb am 31.05.07 16:54:05
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.558.908 von ballard1 am 31.05.07 16:25:34Nach mir vorliegenden Infos ist seit neuester Rechtssprechung ein Verkauf zum Restwert nicht mehr notwendig. Der Verlust kann auch steuerlich geltend gemacht werden, wenn die OS wertlos ausgebucht werden.

      Frag bei deiner Bank nach. Wenn die auf dem laufenden sind, werden Sie es bestätigen.
      Avatar
      schrieb am 31.05.07 17:55:46
      Beitrag Nr. 5 ()

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      schrieb am 31.05.07 19:02:54
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.560.672 von traders.world am 31.05.07 17:55:46vielen dank


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