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    Einspruch gegen Bußgeldbescheid/Hauptverhandlung - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 11.06.07 19:12:04 von
    neuester Beitrag 16.06.07 11:16:52 von
    Beiträge: 13
    ID: 1.128.639
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      schrieb am 11.06.07 19:12:04
      Beitrag Nr. 1 ()
      ich bin angeblich über rot gefahren lt. augenzeuge eines polizisten. es war aber eindeutig gelb. jetzt sollte ich 3 punkte bekommen und ich glaube 70 euro strafe. ich habe dagegen einspruch eingelegt. jetzt habe ich einen termin zur hauptverhandlung bekommen.

      meine frage:

      sollte ich verlieren, wird es dann teurer als ursprünglich für mich wegen gerichtskosten oder so?

      sonst würde ich den einspruch wieder zurückziehen, weil es ja ziemlich aussichtslos ist, weil ich keinen zeugen habe, oder ist das zu spät?
      Avatar
      schrieb am 11.06.07 19:22:15
      Beitrag Nr. 2 ()
      Hi,
      eigene Erfahrung. Polizist ist zu 100% Glaubwürdig. Ziehe Einspruch zurück . Aussage gegen Aussage ,Polizist ist im Vorteil. Es sei dem Du hast einen Zeugen.
      Avatar
      schrieb am 11.06.07 19:25:04
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.828.288 von sanremo am 11.06.07 19:22:15ich sehe das ähnlich, obwohl er sich daran mit sicherheit nicht mehr erinnern kann, weil es im dezember war.
      Avatar
      schrieb am 11.06.07 19:49:45
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.828.359 von JoePESCI am 11.06.07 19:25:04versteh ich nich.... bei sowas hat man doch immer einen zeugen :D
      Avatar
      schrieb am 11.06.07 20:44:53
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.828.879 von gopassau am 11.06.07 19:49:45normalerweise ja, aber ich bin ja sofort angehalten worden. der polizist stand mit dem funkgerät hinterm busch.

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      Avatar
      schrieb am 11.06.07 21:02:10
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.829.909 von JoePESCI am 11.06.07 20:44:53ohne einen erfahrenen anwalt kommst du da nicht weiter...hast du keine rechtsschutzversicheruung?

      invest2002
      Avatar
      schrieb am 11.06.07 21:08:18
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.830.235 von invest2002 am 11.06.07 21:02:10doch, habe rv. ich will sie aber nicht unnütz strapazieren, sonst riskiere ich ne kündigung. was soll mir der anwalt bringen? ich sage gelb und der polizist rot. was soll der anwalt da toll machen außer abkassieren?
      Avatar
      schrieb am 11.06.07 21:08:28
      Beitrag Nr. 8 ()
      Ein Polizist ist vor Gericht immer glaubwürdig.
      Aber: Du kannst ihn ja mal der Interesse halber fragen, ob er sich noch genau an die Situation erinnern kann. In welche Richtung Du gefahren bist, wie schnell du ungefähr gefahren bist, was für ein Auto Du fährst, welche Farne es hat.....
      Wenn er sich an diese Einzelheiten nicht mehr erinnern kann, hast Du eine (kleine) Chance. Hängt natürlich von der Laune des Richters ab (und ob der auch schon mal bei "gelb" erwischt worden ist ;-))

      Wenn die Verhandlung nicht so verläuft wie von Dir gehofft, kannst Du den Einspruch immer noch zurück nehmen. Ist dann jedenfalls billiger wie ein Urteil.
      Avatar
      schrieb am 11.06.07 21:43:12
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.830.357 von kniebeisser am 11.06.07 21:08:28Die Details die wie welches Auto sowie die Fahrtrichtung werden dokumentiert. Mit sowas gewinnt man keinen Blumentopf.
      Avatar
      schrieb am 11.06.07 21:45:52
      Beitrag Nr. 10 ()
      "Das werden wir schon kriegen..." sagte der Anwalt und meinte damit sein Honorar.
      Gegen die Aussage des Polizisten hast du heute keine Chance mehr.
      Zahl und bleib die nächsten 2 Jahre sauber. Dann werden die Punkte in Flensburg gelöscht.
      Avatar
      schrieb am 12.06.07 07:48:45
      Beitrag Nr. 11 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.831.009 von Cubitus am 11.06.07 21:45:52Mit einem guten Anwalt (da du Rechtschutz hast) gehst du straffrei aus. Auch ein Polizist ist nur ein Mensch. Und der hat auch nur zwei Augen wie du und ich. Habe es vor Jahren auch so gemacht.
      Verfahren wurde dann wegen Geringfügigkeit eingestellt.

      Und den RV wenn er kündigt, dann gehst du zu einfach zu einer anderen Versicherungsgesellschaft. Da findest du wahrscheinlich sogar noch eine günstigere bei gleicher Leistung.

      Grüsse 1e
      Avatar
      schrieb am 12.06.07 13:20:16
      Beitrag Nr. 12 ()
      Zu #11:
      Eine RSV akzeptieren Kunden nicht, denen gekündigt wurde. Man kann aber selber kündigen und einen neuen RSV suchen.
      Avatar
      schrieb am 16.06.07 11:16:52
      Beitrag Nr. 13 ()
      @trifola

      Diese Dokumentationen sind aber kein Beweismittel ;-)
      Deswegen in der Befragung des Polizisten versuchen Ungereimtheiten nachzuweisen und seine Aussage zu relativieren.
      Wie ich schon geschrieben habe, bestehen mit solchen Vorgehensweise nut geringe Chancen. Aber: Manchmal hilft es um ein drohendes Fahrverbot abzuwenden oder das Fahrverbot zeitlich nach hinten zu verlagern (in die Urlaubszeit, etc.)


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