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    KV mit BUZ kündigen? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 25.06.07 19:30:13 von
    neuester Beitrag 04.07.07 19:59:06 von
    Beiträge: 17
    ID: 1.129.364
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      Avatar
      schrieb am 25.06.07 19:30:13
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hi zusammen!

      Bin jetzt 23. Habe seit 2 Jahren eine Lebensversicherung, kombiniert mit einer BUZ. Dynamik 3 %.
      Zu meiner Person. 23 Jahre uns seit 3 Jahren Polizist beim Freistaat. Ab dem 27 Lebensjahr bin ich Beamter auf Leben. Heißt ja eigentlich keine BUZ mehr. Soll ich die LV mit BUZ kündigen und die 55 Euros lieber Fondssparen? Tipps???
      Avatar
      schrieb am 25.06.07 19:33:08
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 30.312.223 von 0p3r am 25.06.07 19:30:13Ich würde nur die BUZ aus dem Vertrag nehmen, damit erhöht sich die Versicherungssumme. Das sind viele tausender zum Schluss

      Habe ich auch so gemacht.
      Avatar
      schrieb am 25.06.07 19:35:23
      Beitrag Nr. 3 ()
      Nein, wenn Sie es sich leisten können, nicht kündigen. Der Vertrag ist vor 2005 abgeschlossen, somit nach 12 Jahren aus der Steuer.
      Bisher wurden nur Kosten abgedeckt, ein Rückkaufswert ist nicht vorhanden.

      Die Beiträge anteilig für die BUZ sind verbraucht, der Sparanteil sammelt sich an, der Risikoanteil wird verbraucht.

      - halten -
      :keks:
      Avatar
      schrieb am 25.06.07 19:54:50
      Beitrag Nr. 4 ()
      Die Versicherung hab ich bei der Bayerischen Versicherungkammer. Kann ich da einfach den BUZ Anteil kündigen?
      Macht es wirklich Sinn in diese Form der Anlage zu sparen? Fondssparen nicht effektiver? Danke für die bisherigen Antworten!!!
      Avatar
      schrieb am 25.06.07 19:57:39
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 30.312.223 von 0p3r am 25.06.07 19:30:13Wie ist es aber mit einer BU-Rente bestellt, wenn Du vor deinem 27 Lebensjahr ( Beamter auf Leben ) BU werden würdest? Bestimmt nicht die Welt. Lasse den Vertrag bis zu deinem 27. Lebensjahr mit BUZ weiterlaufen und wenn Du deine Beamtenurkunde erhältst die BUZ ausschliesien. Danach würde ich den Vertrag nach 12 Jähriger Laufzeit ( Steuerfrei ) kündigen.

      dievierte :D

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      Avatar
      schrieb am 25.06.07 20:29:26
      Beitrag Nr. 6 ()
      1.) Du brauchst zunächst eine BU mit einer anständigen "Dienstunfähigkeits-Klausel", sonst gehst Du in ungeahnten Maßen Risiken ein.

      2.) Und das auch mit 27, wenn Du BAL wirst. Da Du da erst die Mindestabsicherung mit ca. 1200,-€ brutto bekommst. Reicht das für Dein Leben??

      Von Kombi-Produkten halte ich nix. Den Sparteil macht in Aktienfonds und die DU getrennt davon. Als Polizist gibt es anständig nur eine DU von einem Anbieter, soweit ich weiß.
      Avatar
      schrieb am 25.06.07 20:32:52
      Beitrag Nr. 7 ()
      die Vers. läuft ab dem 01.07.2003
      monatl. Beitrag 60 Euro
      moantl. BUZ Rente 1065
      Avatar
      schrieb am 26.06.07 09:59:47
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 30.312.278 von 1erhart am 25.06.07 19:33:08Ich würde nur die BUZ aus dem Vertrag nehmen, damit erhöht sich die Versicherungssumme. Das sind viele tausender zum Schluss

      Habe ich auch so gemacht.


      Falsch! Der Beitrag reduziert sich um die Kosten der BUZ, ansonsten wäre es eine Novation!!!
      Avatar
      schrieb am 26.06.07 10:00:46
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 30.312.223 von 0p3r am 25.06.07 19:30:13a) du brauchst die BUZ, besser wäre halt ne DU gewesen!

      b) falsche Gesellschaft, sowohl für die BUZ wie auch für den Rest
      Avatar
      schrieb am 26.06.07 20:12:06
      Beitrag Nr. 10 ()
      die DU gibts über den Dienstherrn

      falsche Gesellschaft? denk ich auch. werd denk ich alles kündigen und Fondssparen machen

      was spricht dagegen?
      Avatar
      schrieb am 01.07.07 18:12:38
      Beitrag Nr. 11 ()
      oder lieg ich da falsch?
      Avatar
      schrieb am 01.07.07 19:34:28
      Beitrag Nr. 12 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 30.333.431 von 0p3r am 26.06.07 20:12:06Die DU gibt es über den Dienstherren??? Wieviel denn und in welchen Fällen?

      Die Aussage DU ist auch falsch - es muss eine DU-Klausel für Polizisten sein, wenn ich mich nicht völlig verlesen habe!

      Was hier benötigt wird, ist eine individsuelle und vernünftige Beratung durch jemanden, der sich auskennt! Die Aussagen, Hinweise und Tips von anonymen laien kann man sich regelmässig auch sparen!

      Thorulf Müller
      Avatar
      schrieb am 02.07.07 13:19:25
      Beitrag Nr. 13 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 30.434.210 von CreInPhan am 01.07.07 19:34:28moin, moin,
      eigentlich sollte man sich jegliche aussage und/ oder beratung sparen. ist verboten seit 22.05.07 und irgendwie auch cleverer; denn was ist, wenn dich hier jemand auf deine aussage festnagelt. die horden von arbeitslosen rechtsanwälten warten doch nur darauf;)
      Avatar
      schrieb am 02.07.07 13:20:42
      Beitrag Nr. 14 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 30.447.520 von dahool am 02.07.07 13:19:25nachtrag: übrigens auch die abmahnvereine;)
      Avatar
      schrieb am 02.07.07 22:11:50
      Beitrag Nr. 15 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 30.447.540 von dahool am 02.07.07 13:20:42Was darf man eigentlich überhaupt noch? Was ist noch durch das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung abgedeckt?

      Übrigens Polizei und Meinungsäußerung: Interesantes Urteil aus Meck-Pom: Einen Polizisten auf einer Demo zu duzen ist keine Beleidigung und ihn einen Lügner zu nennen durch das Recht auf freie Meinungsäußerung abgedeckt.
      Avatar
      schrieb am 02.07.07 22:22:00
      Beitrag Nr. 16 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 30.333.431 von 0p3r am 26.06.07 20:12:06die DU gibts über den Dienstherrn

      falsche Gesellschaft? denk ich auch. werd denk ich alles kündigen und Fondssparen machen

      "was spricht dagegen?"

      die abgeltungssteuer!!!!!!!

      ab 1.1.09 25% auf die erträge, dass heisst für eine altersvorsorge ist ein fondssparplan nicht unbedingt attraktiv.

      klv steuerlich deutlich besser, da altes recht mit steuerfreier auszahlung oder lebensl. rente besteuert nach ertagsanteil.

      also wenn überhaupt nur die buz rausnehmen.

      m.
      Avatar
      schrieb am 04.07.07 19:59:06
      Beitrag Nr. 17 ()
      Ich würde die Kapitallebensversicherung mit Berufsunfähigkeitsrente beibehalten, da Du als Beamter diese Versicherung als Vorsorgeaufwendungen geltend machen kannst.

      Die Höhe der Berufsunfähigkeitsrente finde ich nicht ausreichend -
      1500 EURO sollten es mtl. schon sein. Bis dahin ist die Rente quasi steuerfrei, wenn Du keine anderen Einnahmen hast. Ich würde den Vertrag einfrieren (ab und zu Aussetzung der Dynamik oder Ausschluss und Umstellung auf Jahreszahlweise) Das spart dir rund 5% im Jahr.

      DU-Klausel sollte bei der Aufstockung der BU enthalten sein.

      Als Polizist bist Du Beamter und solltest die Riesterrente (vielleicht auf Fondsbasis) wählen. Sichere Altersrente (Zulagen und selbst eingezahlte Beiträe), Entnahme von 30% mit dem 60. Lebensjahr und verwendbar als Eigenkapital für den Hausbau
      Wenn Du Familie hast und Kinder gibt es noch extra Zulagen
      Nachteil: Wenn Du Single bist und noch keinen Nachwuchs gezeugt hast, ist das GEld futsch.


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