checkAd

    Wo sind die Fallstricke beim Denkmalschutz? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 25.11.07 21:35:16 von
    neuester Beitrag 06.12.07 12:01:50 von
    Beiträge: 10
    ID: 1.135.651
    Aufrufe heute: 0
    Gesamt: 3.466
    Aktive User: 0


     Durchsuchen

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 25.11.07 21:35:16
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo Zusammen!

      Nicht dass ich auf eines der Hochglanz-Angebote reinfallen will
      mit denen unbedarften Anlegern das Blaue vom Himmel versprochen
      wird...

      die Lage ist die: habe ein recht günstiges Kaufangebot für eine 4-Zimmer-Wohnung in Stuttgart (ca. 90qm) gesehen...
      der Haken ist eben dass das Gebäude unter Denkmalschutz steht.

      Wo sind die Haken dabei? Welche Fallstricke lauern wo?

      Danke für Eure Auskunft!

      Diabolo
      Avatar
      schrieb am 26.11.07 08:00:46
      Beitrag Nr. 2 ()
      Willst Du Wohnung selbst beziehen oder vermieten?

      Muß die Wohnung noch saniert werden?

      Kriegst Du die Wohnung von einem Vermittler oder Privatmann?

      Unter Denkmalschutz stehende Gebäude sind für Steuersparer sehr interessant. Die reinen Modernisierungskosten für solche Häuser können Kapitalanleger acht Jahre lang mit jährlich neun und weitere vier Jahre lang mit sieben Prozent steuerlich geltend machen. Für die Anschaffungskosten (ohne die Renovierungskosten) gibt es zusätzlich die lineare AfA. Auch Selbstnutzer von Denkmal-Immobilien profitieren von den hohen steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten (zehn Jahre lang jeweils neun Prozent der Sanierungskosten).
      Avatar
      schrieb am 26.11.07 10:50:55
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.565.340 von hsl333 am 26.11.07 08:00:46eigentlich nur, dass sie manchmal teurer sind!!!

      ;)
      Avatar
      schrieb am 26.11.07 12:53:36
      Beitrag Nr. 4 ()
      Hallo Zusammen!

      Danke schonmal für die Antworten - es ist so:

      die Wohnung soll eine Studenten-WG werden wobei ich
      die Zimmer einzeln an Studenten vermieten will.

      Lage und Schnitt der Wohnung passen optimal, der Zustand
      ist (zumindest laut den Bildern im Internet) nicht top
      aber ausreichend (Parkettboden, hohe Räume, gleichmässiger
      Schnitt so dass jeder mit seinem Zimmer zufrieden sein
      könnte..)

      Sanierungsbedarf IN der Wohnung sehe ich nicht sonderlich..

      Der Kaufpreis ist günsitg, vergleichbare Wohnungen ohne
      Denkmalschutz kosten mehr.

      Deshalb muss hier der Haken sein. Beim Stichwort "Steuersparmodell"
      schrillen bei mir normalerweise alle Alarmglocken - ein Kollege
      hat sich jedenfalls mit einer (allerdings nicht vergleichbaren)
      Denkmalschutzimmobilie in Leipzig böse in die Nesseln gesetzt.
      Und das obwohl in alle gewarnt haben, aber die Gier nach Steuern
      sparen war grösser.... selber schuld...

      Deshalb meine Bedenken in Sachen Denklmalschutz -
      wer hat Erfahrung oder wer hat Ähnliches vor?

      Grüsse

      Diabolo
      Avatar
      schrieb am 26.11.07 13:42:48
      Beitrag Nr. 5 ()
      Als Eigentümer bist du auch mit für den Erhalt des Gebäudes verantwortlich. Da kann es passieren das die Bedachung aufwendig im Originalzustand hergestellt /erhalten werden muss. Auch die Fassade und Fenster müssen meist in historischen Vorgaben erhalten und saniert werden, das ist meist sehr teuer. Wenn sich in Treppenhäusern Malerein befinden usw., die Türen inkl. Eingangstür für das Amt Erhaltungswürdig befindet, müssen solche arbeiten in Historischen Farben, Hölzern usw. saniert werden.In der Wohnung können Stuck und Ornamente, Fenster und Türgriffe ja sogar die Klingel und der Briefschlitz als Historisch Erhaltungswürdig befunden sein. Fußbodendielen, Scheuerleisten,Fensterbänke, sanitäre Anlagen usw.ebenfals

      Vor Kauf also unbedingt beim Amt für Denkmalschutz informieren, fals der Verkäufer nicht freiwillig Einsicht in den AuflagenOrdner gewährt.:rolleyes:

      Trading Spotlight

      Anzeige
      InnoCan Pharma
      0,1995EUR +1,01 %
      Wirksames Medikament für Milliarden Patienten?mehr zur Aktie »
      Avatar
      schrieb am 26.11.07 14:54:22
      Beitrag Nr. 6 ()
      beim Denkmalschutz hast du mit Beamten zu tun :rolleyes: mer soag i net
      Avatar
      schrieb am 26.11.07 15:34:35
      Beitrag Nr. 7 ()
      Beim Denkmalobjekt wird nicht ein cent Steuern gespart. Die (höheren) Sanierungskosten können nur innerhalb von 10 Jahren als Verluste angerechnet werden, statt sonst z.B. in 40 Jahren. Gerade bei Leuten die Einkommen in der Nähe des Spitzensteuersatzes haben, ergibt sich dadurch eine erhebliche Steuernmehrbelastung. Interessant darum also eigentlich nur für Leute, die weit über dem Spitzensteuersatz liegen und nach DenkmalAfA auch noch darüber bleiben. In dem Fall ergibt sich ein Liquidätsvorteil.

      Ich hatte mal ein Denkmalobjekt und bin geheilt - nie wieder. Der ganze Bürokratenmüll wird dabei nur noch weiter aufgebläht.
      Avatar
      schrieb am 27.11.07 11:34:28
      Beitrag Nr. 8 ()
      Hallo Zusammen!

      Für die konstruktiven Beiträge erstmal vielen Dank an Alle!

      Werde das Objekt in Kürze mal besichtigen und dann vielleicht
      mit weiteren Fragen und Infos an Euch herantreten.

      Grüsse

      Diabolo
      Avatar
      schrieb am 06.12.07 11:51:11
      Beitrag Nr. 9 ()
      Der "Form" halber noch ein Nachtrag von mir. Vom zuständigen Amt für Denkmalschutz erhält man (auch interessierte Dritte) gegen Gebühr eine "Denkmalerklärung". In dieser ist geregelt, welche Teile des Objektes unter Denkmalschutz stehen. In den seltensten Fällen ist dies DAS gesamte Objekt!

      Wir haben schon ein Objekte gekauft, in dem "nur" die Fassade in Art und Form geschützt war. Alles andere konnte man renovieren/belassen wie man wollte - und die Fassade hätten wir auch ohne Denkmalschutz auf "Retro" saniert (Isolierung ist bei 40er Wänden eh sinnlos).

      ALSO eine Win-Win-Situation!!!
      Avatar
      schrieb am 06.12.07 12:01:50
      Beitrag Nr. 10 ()
      Die Bestätigung durch das Finanzamt kann sich lange hinziehen, d.h du mußt für die Zeit in Vorleistung gehen, wenn die Wohnung finanziert wird!

      Desweiteren ist im Regelfall der Kaufpreis höher!

      Der bürokratische Aufwnad ist nicht unerheblich!
      Kosten für Kauf, behördenkosten, Eintragungen etc sind auch nicht ohne

      Außerdem darf die Sanierungsmaßnahme noch nicht umgesetzt sein, sonst reduziert sich die Abschreibung
      bei letzterem bin ich mir aber nicht ganz sicher wie es nochmal genau abläuft!?


      Beitrag zu dieser Diskussion schreiben


      Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
      Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie
      hier
      eine neue Diskussion.
      Wo sind die Fallstricke beim Denkmalschutz?