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    Generalklausel des § 4 Abs. 1 S. 2 WpHG als Einfallstor des Kommunismus? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 24.09.08 05:50:40 von
    neuester Beitrag 24.09.08 23:25:59 von
    Beiträge: 11
    ID: 1.144.475
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      Avatar
      schrieb am 24.09.08 05:50:40
      Beitrag Nr. 1 ()
      Am 19.09.2008 hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) folgende Verfügung getroffen:

      http://www.bafin.de/cln_116/nn_722758/SharedDocs/Aufsichtsre…

      Ich zitiere: \"Die Verfügung beruht auf § 4 Abs. 1 Wertpapierhandelsgesetz.\"

      Genannter Paragraph ist hier zu finden: http://www.gesetze-im-internet.de/wphg/__4.html

      Satz 2 lautet:
      \"Sie [die BaFin] hat im Rahmen der ihr zugewiesenen Aufgaben Missständen entgegenzuwirken, welche die ordnungsgemäße Durchführung des Handels mit Finanzinstrumenten oder von Wertpapierdienstleistungen oder Wertpapiernebendienstleistungen beeinträchtigen oder erhebliche Nachteile für den Finanzmarkt bewirken können.\"

      Dies ist eine polizeirechtliche Generalklausel zur Gefahrenabwehr auf dem Zuständigkeitsgebiet der BaFin: der Finanzmärkte. So weit, so klar. Damit aber das Verbot von Short-Positionen, denen keine Leihgeschäfte oder Eigentumsverhältnisse zugrunde liegen (naked shortselling), zu begründen, halte ich für einen beispiellosen Eingriff in die Freiheit der Marktmechanismen. Wenn man das vorherige Verkaufen verbietet, warum dann nicht gleich das vorherige Kaufen von börsennotierten Wertpapieren? Warum also nicht die Börse ganz abschaffen, wenn doch die bisherige Freiheit der Marktteilnehmer zu kaufen oder zu verkaufen in welcher Reihenfolge auch immer zu einer Gefährdung des Finanzsystems führen soll. Warum nicht alle Aktiengesellschaften verstaatlichen und die Börsennotiz einstellen? Warum nicht StaMoKap oder Kommunismus einführen?

      Die Prüfung der Verhältnismäßigkeit dieser Allgemeinverfügung fällt kurz aus:

      \"Das Verbot ist geeignet und erforderlich das Vertrauen der Marktteilnehmer in die Funktionsfähigkeit des Kapitalmarktes zu erhalten und zu stärken.\"

      Eine gewagte Hypothese. Ich bin Marktteilnehmer, ich handle Aktien und Derivate, und bei mir hat dieser beispiellose Vorgang eigentlich das genaue Gegenteil bewirkt, nämlich tiefe Verunsicherung und Angst hervorgerufen, wie gefährdet das globale Finanzsystem wirklich sein muss, damit der Staat zu solchen Placebo-Maßnahmen zu greifen sich gezwungen sieht. Denn was soll dieses staatliche Verbot bewirken? Meint man wirklich damit Kursschwankungen und Kursverfall verhindern oder auch nur verzögern zu können? Dann leihe ich mir eben die genannten elf Papiere, bevor ich sie demnächst in Grund und Boden shorte! Who fuckin´ cares???

      Die Erforderlichkeitsprüfung fällt noch kürzer aus:

      \"Ein milderes Mittel ist nicht ersichtlich.\"

      Die Kacke ist also so dermaßen derbe am Dampfen, dass nichts anderes mehr helfen soll als das stärkste Mittel, nämlich ein Verbot! Wenn auch nur zeitlich auf elf Finanz-Titel (warum auch immer!?) begrenzt und unter Widerrufsvorbehalt ergangen.

      Wie gesagt: Das Verbot ist für mich eine glatte Provokation, jetzt erst recht auf fallende Kurse zu setzen. Das Vertrauen ist zumindest bei mir durch die Vorgänge der letzten Woche auf null gesunken. Die Begründung der Maßnahme der BaFin ist blanker Hohn und zeigt die Ohnmacht der Staaten, seine Bürger vor dem Kollaps des Finanzsystems zu bewahren. Das Pulver ist jetzt gänzlich verschossen. Jetzt kann Amageddon kommen.
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      schrieb am 24.09.08 06:47:03
      Beitrag Nr. 2 ()
      Strohmann: Das Verbot ist richtig. Leider nicht ausreichend konsequent.
      Es ist schon pervers genug Dinge verkaufen zu dürfen die man gar nicht besitzt.
      Genauso pervers wie der ganze Derivateschrott der in den letzten Jahren entwickelt wurde und zum Ziel hat: durch Intransparenz den ehrlichen.fleißigen, und wohl auch naiven Sparer/Anleger über den Tisch zu ziehen um der aufgeblähten Finanz-(mathematiker)-und Anlagebranche ihre Daseinsberechtigung zu geben.
      Die Amerikaner haben jahrelang über ihre Verhältnisse gelebt, d.h. Geld ausgegeben, dass nicht real von ihnen erarbeitet wurde. kommt jetzt die Quittung: Armageddon für Sofamelker, Spieler und Spekulanten ?
      oder bezahlen am Ende :cry::cry:diejenigen die Zeche die ihren Lebensunterhalt mit ehrlicher Erwerbsarbeit verdienen ?
      Avatar
      schrieb am 24.09.08 06:57:56
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.245.965 von fritz3 am 24.09.08 06:47:03Tatsächlich ist Aufnahme eines Kredits jeder Art riskant und verwerflich. :rolleyes:
      Es ist z.B. total pervers, Dinge zu kaufen und mit Geld zu bezahlen das man gar nicht hat, von Urlauben und so Zeugs ganz zu schweigen. :eek:

      Um so subversive spekulative Verzerrungen einzuschränken und zum Wohl der Allgemeinheit werden die Kurse in Hinkunft einmal im Jahr von den 5 Wiesen festgelegt.
      Die Banken sind sicher und gesund !
      Democracy schtonk ! Liberty schtonk! Free sprechen schtonk ! Hail Hinkel ! :D
      Avatar
      schrieb am 24.09.08 07:17:24
      Beitrag Nr. 4 ()
      Früher, anno .....war es halt manchmal doch schöner, gelle. Man legte das Ersparte unters Kissen und schlief ruhig und tief....(die sonstigen Sorgen vergessen wir mal.;)..) Aufgeklärtere hatten bereits ein(!) Sparbuch.
      Der moderne Mensch von Heute besitzt mehrere (Risikostreuung !) von den 80 -100 000 (Garantie-)zertifikaten, und kann nicht mehr ruhig schlafen...:laugh:
      Avatar
      schrieb am 24.09.08 07:20:58
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.245.965 von fritz3 am 24.09.08 06:47:03Es ist schon pervers genug Dinge verkaufen zu dürfen die man gar nicht besitzt.
      Dann sollte man es generell verbieten!

      Du kannst nicht erst die Rahmenbedingungen festlegen, warten dass sich alle darauf eingestellt haben und danach handeln, und dann gehst du hin und schaltest nach Lust und Laune das Licht ein oder aus, änderst dann mal hier was und da was. Wie es dir gerade in den Kram passt.

      Autowerte zu billig? Hey, da haben wir die Lösung und machen es wie die Amis mit GM und Ford. Setzen wir mal die Non-Short-List bis Ultimo.

      Banken? Sind ab sofort nur noch Käufe für Privatpersonen zulässig bis Ende Dezember (wer soll den Schrott denn sonst kaufen?).

      Und genau so macht es die BaFin. Völlig hirnrissig, willkürlich.

      Der nächste Schritt wäre dann, bestimmte Stellen (z. B. Bundesbank oder andere zahlungswillige Institutionen) über die anstehenden Maßnahmen vorher zu informieren, damit diese dann einen Vorteil daraus ziehen können. Z. B. sich in Finanzwerten vorher einzudecken, um sie dann mit fetten Gewinnen veräußern zu können.

      Das ist doch schlimmer als Bananenrepublik.

      Entweder ich erlaube (naked) short selling generell oder ich verbiete es generell.
      Alles andere ist Willkür und hat mit freier Marktwirtschaft so viel zu tun, wie die Amis mit dem Irak-Krieg. (OK, das war jetzt ein suboptimales Beispiel. :D:D:D)

      Ich habe der BaFin übrigens eine längere Anfrage geschickt. Sie haben sich auch tatsächlich gemeldet und mich auf eine Stellungnahme auf Ihrer Webseite hingewiesen. Stellungnahme? Welche Stellungnahme? Nix zu finden bei denen. Affenpack, staatliches.

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      Avatar
      schrieb am 24.09.08 08:02:04
      Beitrag Nr. 6 ()
      Du hast ja recht. Vater Staat sollte keine rückwrkend belastenden Verordnungen erlassen.
      Aber wer das "Kopfkissen" verlässt und sich freiwillig ( !) ins Haifischbecken begibt, sollte nicht lamentieren, wenn er gefressen wird.
      ... oder das Becken verlassen. :kiss:
      Avatar
      schrieb am 24.09.08 08:44:16
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.245.620 von DerStrohmann am 24.09.08 05:50:40

      Du fühlst Dich wohl getroffen von rechtsstaatlichem Handeln!

      Mein Mitgefühl hält sich in Grenzen, solange in Deutschland
      die zwingende Angabe der SHORT INTEREST RATIO nicht erfolgt.

      So wird der ehrliche und gutgläubige Kleinanleger von LEER-
      VERKÄUFERN reihenweise aufs Kreuz gelegt!

      Also:

      Auch dafür einsetzen:

      Angabe der SHORT INTEREST RATION ist vorzuschreiben!

      :eek:
      Avatar
      schrieb am 24.09.08 12:59:15
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.247.068 von plantana am 24.09.08 08:44:16Der ehrliche und gutgläubige Lemming wird immer aufs Kreuz gelegt.:rolleyes:
      Wenn nicht von Leerverkäufern, dann von Frick & Förtsch, den AWD&Co Drückerkolonnen, Lebensversicherungsverkäufern oder anderem lichtscheuen Gesindel.
      Avatar
      schrieb am 24.09.08 18:08:48
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.247.068 von plantana am 24.09.08 08:44:16Ich bezweifle, dass du weißt, wovon du redest, wenn du von Rechtsstaatlichkeit sprichst. Das Grundgesetz schreibt keine Wirtschaftsordnung vor. Kommunismus/Sozialismus wäre also möglich, sofern das Rechtsinstitut des Privateigentums erhalten bliebe. Deshalb war meine Einlassung auch ein wenig polemisch. Transparenz und Effektivität der Finanzmärkte zu steigern, befürworte auch ich. Die Frage ist lediglich, ob ein staatliches allgemeines Verbot als Eingriff in den freien Markt, zumal mit einer solch dünnen und fragwürdigen Begründung, noch mit rechtsstaatlichen Grundsätzen, wie wir sie verstehen, vereinbar ist. Jeder belastende Verwaltungsakt muss ausführlich begründen, warum er in Grundrechte des Bürgers eingreift. Das nennt man Gesetzmäßigkeit der Verwaltung. Die darf nur im Rahmen der Gesetze und nicht ohne Ermächtigungsgrundlage tätig werden. Hier wird zumindest in die allgemeine Handlungsfreiheit eingegriffen und dazu auf eine Generalklausel zurückgegriffen. Dies ist an sich schon der letzte Strohhalm, um den rechtsstaatlichen Schein zu wahren. Wenn dann die Begründungslage auch noch so dünn ist wie hier, (die USA machen das, also wir auch), dann kann von "rechtsstaatlichem Handeln" im engeren Sinne nicht mehr die Rede sein. Dieses Verbot ist meiner Meinung nach schon wegen fehlender Geeignetheit, einen legitimen Zweck zu verfolgen, unverhältnismäßig und damit rechtswidrig. Hat diese Maßnahme bei dir Vertrauen geschaffen? Schon mal was von Notstandsverordnungen und Notstandsgesetzen gehört? Wir stehen wieder kurz vor deren Einsatz. Das wäre der nächste Schritt in einen unfreien Unrechtsstaat, wie auch du ihn dir sicher nicht wünschst.
      Avatar
      schrieb am 24.09.08 18:51:58
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.256.933 von DerStrohmann am 24.09.08 18:08:48

      bevor ich sie demnächst in Grund und Boden shorte! Who fuckin´ cares

      Eben darum geht es Dir!
      Um Deines alleinigen Profites Willen auch Firmen in Grund und
      Boden shorten und damit auch Arbeitsplätze vernichten.

      Stamokap und Kommunismus sind bei Dir doch nur ein Vehikel, um
      Aufmerksamkeit zu erheischen.

      Leerverkäufe gleiten zu schnell in das Krimnelle ab, ohne Wenn und Aber!

      Man wird sie nicht verbieten können. War ja mal geplant bei den Erörterungen zum 4. Neuordnungsgesetz; wurde aber dann aufgrund tatkräftiger Lobbyarbeit fallen gelassen. Die Lobbyisten wußten
      schon warum!


      Wie gesagt, eine kleine Bremse gegen gar zu schlimme krimnelle Aus-
      wüchse wäre die zwingende Ausweisung der

      SHORT INTEREST RATIO!
      Avatar
      schrieb am 24.09.08 23:25:59
      Beitrag Nr. 11 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.257.649 von plantana am 24.09.08 18:51:58Es geht nicht um mich. Ich habe noch nie geshortet und werde es auch nicht. Außerdem bin ich nicht der Gesetzgeber. Es ging mir nur darum, die Unsinnigkeit des staatlichen Vorgehens aufzuzeigen. Aber das ist mir bei dir wohl nicht gelungen. Woran das wohl liegt?


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