Wann verjährt hinterzogene Einkommenssteuer von 1999 wenn keine Einkommensteuererklärung abgegeben w - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 13.02.10 21:37:43 von
neuester Beitrag 14.02.10 17:55:17 von
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Antwort auf Beitrag Nr.: 38.940.782 von JoePESCI am 13.02.10 21:37:43Die strafrechtliche Verjährungsfrist bei Steuerhinterziehung beträgt 5 Jahre; dies auch dann, wenn es sich um eine Steuerhinterziehung in einem besonders schweren Fall handelt.
Quelle: http://www.spormann.de/verjaehr.htm
Zur Sicherheit: Selbstanzeige - mit einem Fachanwalt pruefen.
http://www.spiegel.de/video/video-1045015.html
Quelle: http://www.spormann.de/verjaehr.htm
Zur Sicherheit: Selbstanzeige - mit einem Fachanwalt pruefen.
http://www.spiegel.de/video/video-1045015.html
Wenn Du in der Nachbarschaft nur ehrliche Steuerzahler hast und sie herausfinden, daß Du es mit dem Solidaritätsprinzip nicht so ernst nimmst, dann sind - glaube ich - Justiz und Finanzamt Dein geringstes Problem und das zu Recht.
Dies ist ja eigentlich ein schwerpunktmäßig von Wirtschaftsinteressenten geprägtes Forum. Hast Du die Frage schon mal in einem Rechtsforum gestellt?
Bin mal gespannt welches "diskussionswürdige" Thema als nächstes eröffnet wird ...
Dies ist ja eigentlich ein schwerpunktmäßig von Wirtschaftsinteressenten geprägtes Forum. Hast Du die Frage schon mal in einem Rechtsforum gestellt?
Bin mal gespannt welches "diskussionswürdige" Thema als nächstes eröffnet wird ...
Es geht hier wohl nicht um Straf-, sondern um Steuerrecht, obwohl das jetzt meines Wissens beides angeglichen wurde. Ich empfehle insofern die Lektüre der §§ 169 ff. AO.
10 Jahre Festsetzungsfrist + 3 Jahre Anlaufhemmung, da Pflichtveranlagung
=> 13 Jahre
=> 13 Jahre
Antwort auf Beitrag Nr.: 38.941.159 von Knalltuete82 am 14.02.10 10:11:09Also am 01.01.2013 ist die Steuerschuld verjährt?
Antwort auf Beitrag Nr.: 38.940.835 von Silberpfeil1 am 13.02.10 22:13:06Habe ich behauptet Steuern hinterzogen zu haben? Du solltest bei Deiner Wortwahl ein bisschen vorsichtiger sein.
Antwort auf Beitrag Nr.: 38.941.253 von JoePESCI am 14.02.10 10:56:55Habe ich behauptet Steuern hinterzogen zu haben?
Wo hat er denn behauptet, Du hättest Steuern hinterzogen?
Man könnte dies allerdings durchaus wegen der Art der Fragestellung vermuten.
Du solltest bei Deiner Wortwahl ein bisschen vorsichtiger sein.
Na na, wer im Glashaus sitzt, sollte nicht mit Steinen werfen. Oder anders ausgedrückt: Erst nochmals lesen, was man selbst geschrieben hat. Dann Luft holen. Dann die Erwiderung(en) lesen. Tief durchatmen. Nachdenken. Und dann erst meckern. Falls es dann noch was zu meckern gibt.
Wo hat er denn behauptet, Du hättest Steuern hinterzogen?
Man könnte dies allerdings durchaus wegen der Art der Fragestellung vermuten.
Du solltest bei Deiner Wortwahl ein bisschen vorsichtiger sein.
Na na, wer im Glashaus sitzt, sollte nicht mit Steinen werfen. Oder anders ausgedrückt: Erst nochmals lesen, was man selbst geschrieben hat. Dann Luft holen. Dann die Erwiderung(en) lesen. Tief durchatmen. Nachdenken. Und dann erst meckern. Falls es dann noch was zu meckern gibt.
Antwort auf Beitrag Nr.: 38.941.243 von JoePESCI am 14.02.10 10:53:0331.12.2012
Antwort auf Beitrag Nr.: 38.942.057 von Knalltuete82 am 14.02.10 17:06:11Danke.
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