Was besagt der $ 46 Abs. 3 bzw. Abs. 5 EStG? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 06.04.12 11:50:23 von
neuester Beitrag 06.04.12 21:33:09 von
neuester Beitrag 06.04.12 21:33:09 von
Beiträge: 4
ID: 1.173.512
ID: 1.173.512
Aufrufe heute: 0
Gesamt: 20.724
Gesamt: 20.724
Aktive User: 0
Top-Diskussionen
Titel | letzter Beitrag | Aufrufe |
---|---|---|
vor 18 Minuten | 6411 | |
vor 38 Minuten | 5138 | |
vor 23 Minuten | 4245 | |
vor 1 Stunde | 3877 | |
vor 31 Minuten | 2714 | |
vor 29 Minuten | 1986 | |
heute 14:53 | 1961 | |
heute 13:07 | 1512 |
Meistdiskutierte Wertpapiere
Platz | vorher | Wertpapier | Kurs | Perf. % | Anzahl | ||
---|---|---|---|---|---|---|---|
1. | 1. | 18.189,65 | +1,45 | 237 | |||
2. | 2. | 1,1100 | -19,57 | 110 | |||
3. | 3. | 0,1925 | +1,85 | 100 | |||
4. | 5. | 9,3450 | +1,08 | 65 | |||
5. | 4. | 170,05 | -0,08 | 55 | |||
6. | Neu! | 0,4250 | -1,16 | 39 | |||
7. | Neu! | 4,7940 | +6,89 | 34 | |||
8. | Neu! | 11,905 | +14,97 | 32 |
Hallo,
bei meinem Einkommenssteuerbescheid 2010 wurde vom Einkommen in Höhe von x Euro ein Betrag nach § 46 Abs. 3 und 5 EStG in Höhe von 386 € abgezogen, so dass das zu versteuernde Einkommen nur noch x-386 € beträgt.
Was hat es mit den Abs. 3 und 5 des § 46 EStG auf sich?
Vielen Dank für sachkundige Hinweise!
Gruß
bolro
bei meinem Einkommenssteuerbescheid 2010 wurde vom Einkommen in Höhe von x Euro ein Betrag nach § 46 Abs. 3 und 5 EStG in Höhe von 386 € abgezogen, so dass das zu versteuernde Einkommen nur noch x-386 € beträgt.
Was hat es mit den Abs. 3 und 5 des § 46 EStG auf sich?
Vielen Dank für sachkundige Hinweise!
Gruß
bolro
Härteausgleich
Wenn die Nebeneinkünfte (Einkünfte,die nicht der LOHNSTEUER
zu unterwerfen sind)bei einem Arbeitnehmer mehr wie 410.-- EUR
betragen haben. Z.B. KapVermögen, VuV,so ist eine Veraanlagung
durchzuführen
Unter 410.-- so wird Härteausgleich in Höhe der
Nebeneinkünfte vom Einkommen abgezogen(in diersem Fall 386.--)
Wenn die Nebeneinkünfte (Einkünfte,die nicht der LOHNSTEUER
zu unterwerfen sind)bei einem Arbeitnehmer mehr wie 410.-- EUR
betragen haben. Z.B. KapVermögen, VuV,so ist eine Veraanlagung
durchzuführen
Unter 410.-- so wird Härteausgleich in Höhe der
Nebeneinkünfte vom Einkommen abgezogen(in diersem Fall 386.--)
Noch besser vielleicht ein Beispiel:
Arbeitnehmer led.hat im Jahr 2011 neben einkünften aus
nichtselbständiger Arbeit noch Einkünfte z.B.aus
Vermietung und Verpachtung von angenomen 350.--.Er wird nach 46/2
Nr.1 zur Einkommensteuer veranlagt.
Da die stpfl.Einkünfte,die nicht der Lohnsteuer zu unterwerfen
waren,weniger wie 410.-- betragen,ist der Abzugsbetrag nach 46/3
350.--.
Arbeitnehmer led.hat im Jahr 2011 neben einkünften aus
nichtselbständiger Arbeit noch Einkünfte z.B.aus
Vermietung und Verpachtung von angenomen 350.--.Er wird nach 46/2
Nr.1 zur Einkommensteuer veranlagt.
Da die stpfl.Einkünfte,die nicht der Lohnsteuer zu unterwerfen
waren,weniger wie 410.-- betragen,ist der Abzugsbetrag nach 46/3
350.--.
Hallo oscarello,
vielen Dank für deine sachkundige Antwort auf meine Frage!
Schau bitte in dein Postfach,ich habe dort weitere Details zu meinem Fall dargestellt.
Gruß
bolro
vielen Dank für deine sachkundige Antwort auf meine Frage!
Schau bitte in dein Postfach,ich habe dort weitere Details zu meinem Fall dargestellt.
Gruß
bolro
Beitrag zu dieser Diskussion schreiben
Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie eine neue Diskussion.
Meistdiskutiert
Wertpapier | Beiträge | |
---|---|---|
235 | ||
118 | ||
97 | ||
63 | ||
54 | ||
39 | ||
36 | ||
35 | ||
28 | ||
27 |
Wertpapier | Beiträge | |
---|---|---|
23 | ||
20 | ||
19 | ||
18 | ||
18 | ||
18 | ||
17 | ||
17 | ||
17 | ||
16 |