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    Vorteil Altbestand an ausschüttenden Fonds? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 17.09.12 12:24:35 von
    neuester Beitrag 17.09.12 14:35:34 von
    Beiträge: 2
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      Avatar
      schrieb am 17.09.12 12:24:35
      Beitrag Nr. 1 ()
      Ich habe noch einige ausschüttende Aktienfonds im Altbestand, möchte diese aber verkaufen und direkt Aktien kaufen, um die TER von ca. 1,5%- 2% einzusparen. Anlagehorizont sind >20 Jahre.

      Nach meinen Informationen werden Kursgewinne und Dividenden im Fonds als ausschüttungsgleiche Erträge sowieso der Abgeltungssteuer unterzogen. Ob diese ausgeschüttet werden oder nicht scheint egal zu sein.

      Der einzige Vorteil des Haltens des Altbestandes wären dann noch nicht realisierte Veräußerungsgewinne im Fonds, welche ich aber als gering einschätze.

      Haben Fonds im Altbestand noch einen Vorteil, den ich übersehen habe?
      Avatar
      schrieb am 17.09.12 14:35:34
      Beitrag Nr. 2 ()
      Hallo martin365,

      bei der Besteuerung von Erträgen aus Investmentanteilen musst Du zwischen laufender Besteuerung einerseits und der Besteuerung bei Veräußerung Deiner Anteile andererseits unterscheiden.

      Der laufenden Besteuerung unterliegen die ausgeschütteten und die ausschüttungsgleichen (thesaurierten) Erträge. Zu den ausgeschütteten Erträgen gehören prinzipiell alle zur Ausschüttung verwendeten Kapitalerträge (insb. Zinsen, Dividenden, inl. Mieten, ggf. aber auch Veräußerungsgewinne sofern zur Ausschüttung verwendet - ist jedoch m..E. nach die Ausnahme). Ausschüttungsgleiche Erträge hingegen sind alle nicht zur Ausschüttung verwendeten Kapitalerträge jedoch im Wesentlichen mit Ausnahme der meisten Veräußerungsgewinne (hier gibt es einige Rentenpapiere deren Veräußerungsgewinne zu ausschüttungsgleichen Erträgen führen, das ist jedoch idR. die Ausnahme und würde hier zu weit führen).

      Bei der laufenden Besteuerung hast Du mit Deinem Altbestand prinzipiell zunächst keinen Vorteil zu Neuanteilen, d.h. die laufenden Erträge werden bei Altanteilen genauso besteuert wie bei Neuanteilen.

      Was den Unterschied zwischen Alt- und Neuanteilen ausmacht ist der Veräußerungsgewinn den Du erzielst, wenn Du Deine Fondsanteile verkaufst: Hier unterliegt der Veräußerungsgewinn den Du erzielst nicht der Abgeltungsteuer, wenn Du Deine Anteile vor dem 01.01.09 gekauft hast.

      Es sind somit die außerordentlichen Erträge (also Veräußerungsgewinne) die der Fonds während Deiner Haltedauer erzielt hat, die den Unterschied machen. Denn diese Veräußerungsgewinne die der Fonds während Deiner Haltedauer erzielt hat, haben während Deiner Haltedauer i.d.R. keiner laufenden Besteuerung unterlegen, da selbst ausschüttende Fonds nur im Ausnahmefall auch Veräußerungsgewinne zur Finanzierung der Ausschüttung heranziehen und Veräußerungsewinne im Fall von thesaurierenden Fonds nicht zu den ausschüttunggleichen Erträgen gehören. Diese vom Fonds erzielten Veräußerungsgewinne haben demnach den Rücknahmepreis erhöht (oder im Fall von -Verlusten verringert) und führen zu einem höheren Veräußerungsgewinn wenn Du Deine Anteile verkaufst. Dieser Veräußerungsgewinn ist jedoch im Fall von Altbestand-Fondsanteilen steuerfrei.

      Für obige Ausführungen wird keinerlei Haftung für Richtigkeit übernommen, nur eine oberflächliche Darstellung. Wenn Du noch Fragen hast einfach PN.

      VG,
      Niceguy


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