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    Meravest Capital AG – Neuausrichtung, die X-te - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 24.05.13 18:07:47 von
    neuester Beitrag 11.01.24 20:44:39 von
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      schrieb am 24.05.13 18:07:47
      Beitrag Nr. 1 ()
      Zugegben, selbst der überwiegenden Anzahl von erfahrenen Nebenwerte-Fans wird die Meravest Capital AG zunächst kein Begriff sein. Doch reichen die Usprünge als Aktiengesellschaft bis zum Ende des 19 Jahrhunderts zurück. Begonnen hat diese als Ahaus-Enscheder Eisenbahn AG.
      Ende der 1980-er Jahre wurde das operative Geschäft aufgegeben bzw. verkauft. Der Mantel der AG wurde dann mehrmals weitergereicht. Mehrere Versuche diesen mit neuen Inhalt zu füllen scheiterten (Zwischenzeitlich firmierte mann unter AEE Lebenmittel AG, dann AEE AG -mit einer Beteiligung mit Schwerpunkt im ÖL- und Gas Bereich (Real Oli Capital)). Alle Bemühungen in den letzen fast nun 25 Jahren waren letztendlich erfolglos. Die Insolvenz war schon in Sichtweite.
      Zur Geschichte (mit durchaus interessanten Info’s) siehe auch:

      http://extension2.stevenmilverton.com/2010/12/07/mit-karl-eh…

      Seit etwa Mitte 2010 befindet sich der Mantel nun fimierend unter Meravest Capital AG in Restrukturierung und Neuausrichtung als Beteiligungsgesellschaft (zurZeit für an der Börse gehandelte Aktien). Interessanter Aspekt (sofern man oben beigefügten Link gefolgt ist und die inhalte gelesen hat):
      Vorstand ist seit Mitte 2010 Rolf Birkert (der u.a. auch Vorstand der Deutschen Balaton AG ist). Lt Homepage der Dt. Balaton ist man (Stand 31.12.12) mit 24% an Meravest beteiligt. Die Mehrheit der Aktien an Meravest müsste noch bei der Göhringer Finanzservice GmbH (welche sich zurvor erfolglos mit einer Neuausrichtung zeigte) liegen.
      Zuletzt wurde durch Kapitalmaßnahmen bei Meravest wieder ein positives Eigenkapital erreicht. Es wurden Aktien zum Kurs von 1,05 Euro ausgegeben (Kapitalerhöhung wurde voll von Investoren gezeichnet). Das Grundkapital beträgt zur Zeit 518.400 Euro eingeteilt in 518.400 Aktien. Nach Jahren mit negativen Jahresabschlüssen wurde für 2012 wieder ein JÜ erwirtschafte (siehe www.meravest.de ).

      Was hat man nun mit der Gesellschaft weiter vor?
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 24.05.13 18:09:15
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 44.710.681 von Muckelius am 24.05.13 18:07:47Interessant ist u.a. noch die Tatsache, dass sich die Göhringer Finanzservice GmbH in Insolvenz befindet. Aber schon vor Insolvenz ist der Verkauf der überwiegenden Anteile an Meravest in Planung gewesen. Siehe z.B. folgende Info von der göhringer Homepage (Stand der Info dürfte schon älter sein, ich vermute Herbst 2010):

      Meravest Capital AG
      Die Göhringer Finanzservice GmbH hält Anteile an der börsennotierten Meravest Capital AG, deren Geschäftsfokus in der Vergangenheit auf Beteiligungen im Öl- und Gasgeschäft lagen.
      Die wirtschaftliche Situation der Meravest Capital AG (sie weist kein Eigenkapital aus) ist zwar kritisch. Aber durch geeignete Restrukturierungsmaßnahmen, Neuausrichtung als Holdinggesellschaft und weitere Maßnahmen zur Verlustminimierung können Chancenpotenziale dieser Gesellschaft und entsprechende Wertaufholungen generiert werden.
      Als neuer Vorstand der Meravest Capital AG wurde Herr Dipl. Rolf Birkert bestellt. Herr Birkert ist gleichzeitig Vorstand der Deutsche Balaton AG, Heidelberg. Er hat die Sanierung der Meravest Capital AG übernommen. Durch geeignete Kapitalmaßnahmen wird diese Beteiligung der Göhringer Finanzservice GmbH in Zukunft abgegeben werden. Der Vorteil liegt darin, dass die Göhringer Finanzservice GmbH keinen finanziellen Aufwand mehr für die laufenden Kosten dieser Beteiligung mehr erbringen und keinen finanziellen Beitrag mehr in der Zukunft an die Meravest Capital AG leisten muss.
      Mit Abschluss der Sanierung erhält die Göhringer Finanzservice GmbH Optionsprämien und einen Abfindungspreis für Ihre Aktien an der Meravest Capital AG. Die Göhringer Finanzservice GmbH wird Minderheitsaktionär bleiben. Das ist eine große Entlastung für die Göhringer Finanzservice GmbH, da die Meravest Capital AG in den letzten Jahren unter Führung des altes Vorstands nur ein erfolgloses Management ausweisen konnte.
      Avatar
      schrieb am 25.05.13 12:15:15
      Beitrag Nr. 3 ()
      Möglich oder sogar wahscheinlich ist, dass die Göhringer Finanzservice GmbH nicht an der Kapitalerhöhung Mitte 2012 teilgenommen hat und somit gar nicht mehr der Mehrheitsaktionär sein könnte...
      Avatar
      schrieb am 22.07.13 09:27:59
      Beitrag Nr. 4 ()
      aus dem Scherzer GB 2012:

      "Meravest Capital AG
      Der Anteilsbesitz umfasst 115.000 von 518.400 Aktien bzw. 22,18 %. Der geprüfte Jahresabschluss zum 31.12.2012 weist ein buchmäßiges Eigenkapital von TEUR 0 aus, der Jahresfehlbetrag für das Geschäftsjahr 2011 beträgt TEUR -31. Der geprüfte Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2012 liegt noch nicht vor"
      Avatar
      schrieb am 22.07.13 16:58:56
      Beitrag Nr. 5 ()
      aus dem Bundesanzeiger:

      Meravest Capital Aktiengesellschaft
      Karlsruhe
      (HRB 703237, AG Mannheim)
      Einladung zur Hauptversammlung

      Wir laden unsere Aktionäre zu der am
      28. August 2013, um 10:30 Uhr
      im Hotel „Eden“, Bahnhofstraße 15–19, 76137 Karlsruhe,
      dort im Raum „Fidelitas“

      stattfindenden
      ordentlichen Hauptversammlung

      ein.
      I.
      Tagesordnung
      1.

      Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses sowie des Lageberichts der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2011 und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011
      2.

      Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands im Geschäftsjahr 2011 für diesen Zeitraum

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands im Geschäftsjahr 2011 für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.
      3.

      Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2011 für diesen Zeitraum

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2011 für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.
      4.

      Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses sowie des Lageberichts der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2012 und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012
      5.

      Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands im Geschäftsjahr 2012 für diesen Zeitraum

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands im Geschäftsjahr 2012 für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.
      6.

      Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2012 für diesen Zeitraum

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2012 für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.
      7.

      Beschlussfassung über die Schaffung eines genehmigten Kapitals und entsprechende Satzungsänderung

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen:
      a)

      Das bisherige genehmigte Kapital ist durch Zeitablauf erloschen, § 2 Abs. 2 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:

      „Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 27. August 2018 das Grundkapital der Gesellschaft einmalig oder in Teilbeträgen mehrmals um bis zu insgesamt 259.200,00 Euro (in Worten: zweihundertneunundfünfzigtausendzweihundert Euro) durch Ausgabe neuer auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlage zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2013). Die neuen Aktien sind ab dem Beginn des Geschäftsjahres, in dem sie ausgegeben werden, gewinnberechtigt. Dabei ist den Aktionären ein Bezugsrecht einzuräumen. Die neuen Aktien können auch von einem vom Vorstand bestimmten Kreditinstitut mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären anzubieten (mittelbares Bezugsrecht).
      Der Vorstand wird mit Zustimmung des Aufsichtsrats ermächtigt, das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen,
      1.

      zum Ausgleich von Spitzenbeträgen;
      2.

      bei Kapitalerhöhungen gegen Bareinlagen, wenn der Ausgabebetrag der neuen Aktien, für die das Bezugsrecht ausgeschlossen wird, den Börsenkurs der bereits börsennotierten Aktien nicht wesentlich unterschreitet und die unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegebenen Aktien insgesamt 10 % des Grundkapitals nicht überschreiten, und zwar weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung noch im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung; auf die Grenze von 10 % des Grundkapitals sind diejenigen Aktien anzurechnen, die unter Bezugsrechtsausschluss in unmittelbarer oder entsprechender Anwendung von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben oder veräußert wurden. Auf die Begrenzung auf 10 % des Grundkapitals ist deshalb auch die Veräußerung eigener Aktien anzurechnen, wenn die Veräußerung auf Grund einer im Zeitpunkt des Wirksamwerdens des genehmigten Kapitals gültigen Ermächtigung zur Veräußerung eigener Aktien unter Bezugsrechtsausschluss erfolgt;
      3.

      wenn die Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage(n) zum Zwecke des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen oder sonstigen Vermögensgegenständen erfolgt;
      4.

      soweit ein Dritter, der nicht Kreditinstitut ist, die neuen Aktien zeichnet und sichergestellt ist, dass den Aktionären ein mittelbares Bezugsrecht eingeräumt wird.

      Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen.
      b)

      Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung der Satzung von § 2 Abs. 1 und 2 nach vollständiger oder teilweiser Durchführung der Erhöhung des Grundkapitals aus dem Genehmigten Kapital 2013 oder nach Ablauf der Ermächtigungsfrist entsprechend dem Umfang der Kapitalerhöhung aus dem Genehmigten Kapital 2013 anzupassen.
      8.

      Beschlussfassung über die Umfirmierung und Sitzverlegung sowie die entsprechende Änderung der Satzung in § 1 Abs. 1

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen:

      § 1 Abs. 1 der Satzung wird wie folgt geändert:

      „Die Firma der Gesellschaft lautet „AEE Aktiengesellschaft“ und hat ihren Sitz in Ahaus.“
      9.

      Beschlussfassung über die Ergänzung des Unternehmensgegenstandes und die entsprechende Änderung der Satzung in § 1 Abs. 2

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen:

      In § 1 Abs. 2 der Satzung wird folgender Satz nach Satz 1 eingefügt:

      „Die Gesellschaft ist berechtigt, ihr eigenes Vermögen zu verwalten und dazu alle Arten von Finanzgeschäften und Geschäften mit Finanzinstrumenten im eigenen Namen und für eigenes wirtschaftliches Risiko vorzunehmen sowie mit Sachwerten zu handeln.“
      10.

      Wahlen zum Aufsichtsrat

      Die Amtszeit der zuletzt von der Hauptversammlung der Gesellschaft am 17. Dezember 2008 für die Zeit bis zum Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrates für das zum 31. Dezember 2012 endende Geschäftsjahr beschließt, gewählten Aufsichtsratsmitglieder endet mit Ablauf dieser Hauptversammlung. Die Hauptversammlung hat neue Aufsichtsratsmitglieder zu wählen.

      Der Aufsichtsrat setzt sich nach § 96 Abs. 1, § 101 Abs. 1 AktG sowie § 6 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft aus drei von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern zusammen. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

      Der Aufsichtsrat schlägt vor, als Vertreter der Anteilseigner für eine neue Amtszeit, die bis zur Beendigung derjenigen Hauptversammlung dauert, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließen wird, folgende Personen zu Mitgliedern des Aufsichtsrats zu bestellen, wobei das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet wird:
      a)

      Herr Dipl.-Volkswirt Jochen Hummel, Heidelberg, Steuerberater und Partner bei der WSB & Partner Steuerberatungsgesellschaft
      b)

      Frau Dipl.-Kffr. Eva Katheder, Frankfurt am Main, Bankkauffrau und selbstständige Unternehmensberaterin
      c)

      Herr Gerhard Mayer, Karlsruhe, Kaufmann
      11.

      Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013

      Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Wirtschaftsprüfer Wolfgang Suffel, Theodor-Heuss-Straße 13, 63486 Bruchköbel, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2013 zu wählen.
      II.
      Bericht des Vorstands gemäß § 203 Abs. 2, § 186 Abs. 4 Satz 2 AktG
      zu Tagesordnungspunkt 7

      Vorstand und Aufsichtsrat der Meravest Capital Aktiengesellschaft schlagen der Hauptversammlung die Schaffung eines genehmigten Kapitals vor. Das bisherige genehmigte Kapital ist durch Zeitablauf erloschen. Um der Gesellschaft kursschonende Möglichkeiten zu eröffnen, auf Marktgegebenheiten zu reagieren und um sowohl Bar- als auch Sachkapitalerhöhungen zu ermöglichen, soll die Verwaltung der Gesellschaft ermächtigt werden, das Grundkapital der Gesellschaft durch die Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien zu erhöhen.

      Insgesamt soll das Grundkapital um bis zu 259.200,00 Euro einmalig oder mehrmalig gegen Bar- und/oder Sacheinlagen durch die Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien erhöht werden können. Die Ermächtigung soll auf die längste gesetzlich zulässige Frist von fünf Jahren erteilt werden. Die vorgeschlagene Ermächtigung zur Ausgabe neuer Aktien aus dem genehmigten Kapital soll die Gesellschaft in die Lage versetzen, kurzfristig auf Finanzierungserfordernisse reagieren zu können. Durch die Ermächtigung des Vorstands, das Grundkapital im Rahmen des Beschlussvorschlags ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss zu erhöhen, soll der Vorstand außerdem in die Lage versetzt werden, ohne Beanspruchung der Kapitalmärkte Unternehmen, Unternehmensteile oder Beteiligungen an Unternehmen von Dritten gegen Ausgabe von Aktien zu erwerben oder sich mit diesen zusammenzuschließen.

      Bei Ausnutzung des genehmigten Kapitals haben die Aktionäre grundsätzlich ein Bezugsrecht auf die neuen Aktien.

      Der Vorstand soll jedoch ermächtigt werden, das Bezugsrecht der Aktionäre mit Zustimmung des Aufsichtsrats unter bestimmten Voraussetzungen auszuschließen. Der Vorstand erstattet daher diesen Bericht gemäß § 203 Abs. 2 AktG i.V.m. § 186 Abs. 4 S. 2 AktG über die Gründe für den Ausschluss des Bezugsrechts.

      Bezugsrechtsausschluss bei Spitzenbeträgen

      Die vorgesehene Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts für Spitzenbeträge soll die Abwicklung der Aktienausgabe mit einem grundsätzlichen Bezugsrecht der Aktionäre erleichtern. Spitzenbeträge können sich aus der Höhe des vom Vorstand im Rahmen der Ermächtigung festzulegenden Emissionsvolumens und dem Bezugsverhältnis ergeben, wenn nicht alle neu auszugebenden Aktien gleichmäßig auf alle Aktionäre verteilt werden können, so z. B. wenn Aktionären aufgrund ihres Aktienbesitzes und des Bezugsverhältnisses nicht ausschließlich volle Aktienstückzahlen zum Bezug zugeteilt werden können. Die Spitzenbeträge und deren Wert je Aktionär sind in der Regel gering. Der Aufwand für die Ausgabe von Aktien ohne einen Bezugsrechtsausschluss für Spitzenbeträge ist erheblich höher. Ein Ausschluss des Bezugsrechts für Spitzenbeträge dient daher der Praktikabilität und der erleichterten Durchführung einer Aktienausgabe. Die als sog. freie Spitzen vom Bezugsrecht der Aktionäre dann ausgeschlossenen Aktien werden bestmöglich für die Gesellschaft verwertet. Der mögliche Verwässerungseffekt ist aufgrund der Beschränkung auf Spitzenbeträge gering. Vorstand und Aufsichtsrat halten den Ausschluss des Bezugsrechts aus diesen Gründen für sachlich gerechtfertigt und gegenüber den Aktionären für angemessen.

      Bezugsrechtsausschluss bei Barkapitalerhöhungen gemäß § 186 Abs. 3 S. 4 AktG

      Das Bezugsrecht der Aktionäre soll mit Zustimmung des Aufsichtsrats außerdem ausgeschlossen werden können, wenn die Aktien nach § 203 Abs. 1, § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG zu einem Betrag ausgegeben werden, der den Börsenpreis nicht wesentlich unterschreitet und wenn der auf die ausgegebenen Aktien insgesamt entfallende anteilige Betrag die in § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG festgelegte Grenze von 10 % des Grundkapitals nicht übersteigt. Es wird damit von der vom Gesetzgeber in § 186 Abs. 3 S. 4 AktG eröffneten Möglichkeit des erleichterten Bezugsrechtsausschlusses Gebrauch gemacht. Die Ermächtigung setzt die Gesellschaft in die Lage, auch kurzfristig einen Kapitalbedarf zu decken und auf diese Weise sich ergebende Marktchancen schnell und flexibel zu nutzen. Der Ausschluss des Bezugsrechts ermöglicht ein sehr schnelles Agieren und eine Platzierung nahe am Börsenkurs, das heißt ohne den bei Bezugsemissionen üblichen Abschlag. Weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Ermächtigung noch im Zeitpunkt ihrer Ausübung darf diese Kapitalerhöhung 10 % des bestehenden Grundkapitals übersteigen. Auf diese 10 % sind diejenigen Aktien anzurechnen, die unter Bezugsrechtsausschluss in unmittelbarer oder mittelbarer Anwendung von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben oder veräußert wurden. Mit dieser Begrenzung wird dem Bedürfnis der Aktionäre nach Verwässerungsschutz für ihren Anteilsbesitz Rechnung getragen. Jeder Aktionär kann zur Aufrechterhaltung seiner Beteiligungsquote Aktien zu annähernd gleichen Bedingungen am Markt erwerben, da die neuen Aktien nahe am Börsenkurs ausgegeben werden. Es wird daher sichergestellt, dass in Übereinstimmung mit der gesetzlichen Wertung des § 186 Abs. 3 S. 4 AktG die Vermögens- wie auch die Stimmrechtsinteressen der Aktionäre bei einer Ausnutzung des genehmigten Kapitals unter Ausschluss des Bezugsrechts angemessen gewahrt werden.

      Bezugsrechtsausschluss bei Sachkapitalerhöhungen

      Der Vorstand soll überdies ermächtigt sein, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht bei Sachkapitalerhöhungen auszuschließen. Dadurch soll der Vorstand in die Lage versetzt werden, mit Zustimmung des Aufsichtsrats in geeigneten Fällen Unternehmen, Unternehmensteile oder Beteiligungen an Unternehmen oder Sachwerte gegen Überlassung von Aktien der Gesellschaft, auch im Wege des Unternehmenszusammenschlusses, erwerben zu können. Die Gesellschaft erhält so die Möglichkeit, auf nationalen und internationalen Märkten rasch und erfolgreich auf vorteilhafte Angebote oder sich sonst bietende Gelegenheiten zum Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen oder von Sachwerten an Unternehmen oder zum Zusammenschluss mit Unternehmen reagieren zu können. Nicht selten ergibt sich aus Verhandlungen die Notwendigkeit, als Gegenleistung nicht Geld, sondern Aktien bereitzustellen. Um den Erwerb auch in diesen Fällen durchführen zu können, muss die Gesellschaft erforderlichenfalls die Möglichkeit haben, kurzfristig ihr Kapital unter Bezugsrechtsausschluss gegen Sacheinlagen zu erhöhen. Der Ausgabebetrag für die Aktien wird dabei vom Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats unter angemessener Berücksichtigung der Interessen der Gesellschaft und der Aktionäre festgelegt. Die kurzfristige Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung zur Beschlussfassung über eine Kapitalerhöhung kommt hierfür meist nicht in Betracht, da zum einen mit der Einberufung und Abhaltung der Hauptversammlung hohe Kosten verbunden sind, zum anderen aufgrund der bestehenden Einberufungsfristen eine kurzfristige Befassung der Hauptversammlung und Umsetzung eines Beschlusses nicht möglich wäre. Konkrete Erwerbsvorhaben, zu deren Durchführung das Kapital mit Bezugsrechtsausschluss erhöht werden soll, bestehen gegenwärtig nicht. Durch die Höhe des vorgeschlagenen neuen genehmigten Kapitals in Höhe von der Hälfte des bestehenden Grundkapitals soll die Finanzierung auch größere Akquisitionen, sei es gegen Barleistung, sei es gegen Aktien oder eine Kombination von Barleistung und Aktien, ermöglicht werden. Wenn sich Möglichkeiten zum Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen oder von Sachwerten konkretisieren, wird der Vorstand sorgfältig prüfen, ob er vom genehmigten Kapital Gebrauch machen soll. Er wird dies nur dann tun, wenn der Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen oder von Sachwerten gegen Gewährung von Aktien der Gesellschaft im wohlverstandenen Interesse derselben liegt. Er wird hierbei auch prüfen, ob das konkrete Vorhaben in Übereinstimmung mit dem satzungsmäßigen Unternehmensgegenstand steht und ob die konkreten Tatsachen von der abstrakten Umschreibung des Vorhabens im Ermächtigungsbeschluss gedeckt sind. Nur wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, wird auch der Aufsichtsrat seine erforderliche Zustimmung zum Bezugsrechtsausschluss erteilen. Bei der Festlegung der Bewertungsrelation wird der Vorstand auf die angemessene Wahrung der Interessen der Aktionäre achten. Der Vorstand wird sich bei der Bemessung des Wertes der als Gegenleistung gewährten Aktien am Börsenpreis der Aktien der Gesellschaft orientieren und ferner sicherstellen, dass der Wert der zu erwerbenden Unternehmen, Unternehmensteile oder Beteiligungen an Unternehmen oder der Sachwerte in einem angemessenen Verhältnis zu dem Wert der hierfür als Gegenleistung gewährten Aktien steht.

      Mittelbares Bezugsrecht

      Schließlich soll der Vorstand ermächtigt werden, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht auszuschließen, soweit ein geeigneter Dritter, der nicht Kreditinstitut ist, die neuen Aktien mit der Verpflichtung übernimmt, sie den Aktionären so zum Bezug anzubieten, wie diese ohne Ausschluss des Bezugsrechts insoweit bezugsberechtigt wären. Dabei handelt es sich zwar der Sache nach um einen Ausschluss des Bezugsrechts; es wird jedoch sichergestellt, dass die Aktionäre – wie bei Einräumung eines mittelbaren Bezugsrechts nach § 186 Abs. 5 AktG – Aktien zeichnen können und damit nicht schlechter stehen wie bei Einräumung eines mittelbaren Bezugsrechts nach § 185 Abs. 5 AktG. Die Gesellschaft wird insbesondere prüfen, ob es einen hinreichenden sachlichen Grund für die Einschaltung eines Zeichners gibt, der nicht die Voraussetzungen des § 185 Abs. 5 AktG erfüllt, d.h. nicht Kreditinstitut oder ein nach § 53 Abs. 1 S. 1 oder § 53 b Abs. 1 S. 1 oder Abs. 7 KWG tätiges Unternehmen ist. Die Gesellschaft wird ferner sämtliche zumutbaren Anstrengungen im Hinblick auf das Zuteilungsverfahren unternehmen, um die mittelbare Bezugsmöglichkeit der Aktionäre sicherzustellen. Die Gesellschaft erhält hierdurch die Möglichkeit, die Kapitalerhöhung gegebenenfalls auch ohne die Einschaltung eines Kreditinstituts oder eines nach § 53 Abs. 1 Satz 1 oder § 53b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 des Gesetzes über das Kreditwesen tätigen Unternehmens in voller Höhe gegebenenfalls in anderen Märkten sowie kostengünstiger zu platzieren.
      III.
      Weitere Angaben zur Einberufung

      1. Ausliegende Unterlagen

      Von der Einberufung der Hauptversammlung an werden folgende Unterlagen in den Geschäftsräumen der Meravest Capital Aktiengesellschaft, Herrenstraße 9, 76133 Karlsruhe, zu den üblichen Geschäftszeiten zur Einsichtnahme der Aktionäre ausliegen:


      der Jahresabschluss und der Lagebericht der Meravest Capital Aktiengesellschaft zum 31. Dezember 2011,


      der Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011,


      der Jahresabschluss und der Lagebericht der Meravest Capital Aktiengesellschaft zum 31. Dezember 2012,


      der Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012 sowie


      der schriftliche Bericht des Vorstands zu Punkt 7 der Tagesordnung gemäß § 186 Abs. 4 Satz 2 AktG.

      Die vorgenannten Unterlagen werden auch während der Hauptversammlung zur Einsichtnahme der Aktionäre ausliegen. Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der vorgenannten Unterlagen und Berichte erteilt. Hierzu wenden Sie sich bitte an die Meravest Capital Aktiengesellschaft, Herrenstraße 9, 76133 Karlsruhe, Telefon: +49 (0)721 948800.

      2. Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung

      Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig anmelden und ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachweisen. Zum Nachweis bedarf es eines in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache erstellten Nachweises des Anteilsbesitzes durch das depotführende Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut. Lassen Aktionäre ihre Aktien am Legitimationstag nicht in einem von einem Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut geführten Depot verwahren, kann der Nachweis ihres Anteilsbesitzes auch von der Gesellschaft sowie einem innerhalb der Europäischen Union ansässigen Notar, einer Wertpapiersammelbank oder einem Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut ausgestellt werden. Die Gesellschaft ist berechtigt, bei Zweifeln an der Richtigkeit oder Echtheit des Nachweises einen geeigneten weiteren Nachweis zu verlangen. Wird dieser weitere Nachweis nicht oder nicht in geeigneter Form erbracht, kann die Gesellschaft den Aktionär in der Hauptversammlung zurückweisen. Der Nachweis hat sich jeweils auf den Beginn des einundzwanzigsten Tages, 0:00 Uhr Ortszeit am Gesellschaftssitz, vor der Versammlung, also auf den Beginn des 7. August 2013, zu beziehen (Legitimationstag).

      Die Anmeldung und der Nachweis müssen der Gesellschaft in Textform (§ 126b BGB) spätestens bis zum Ablauf des 7. Tages vor dem Tag der Hauptversammlung, also bis zum Ablauf des 21. August 2013, unter der folgenden Adresse zugehen:

      Meravest Capital AG
      Herrenstraße 9
      76133 Karlsruhe
      Telefax: 0721/9488011

      3. Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte

      Das Stimmrecht in der Hauptversammlung kann durch Bevollmächtigte, z. B. durch ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären, ausgeübt werden. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Für die Übermittlung steht folgende Anschrift der Gesellschaft zur Verfügung:

      Meravest Capital Aktiengesellschaft
      Herrenstraße 9
      76133 Karlsruhe
      Telefax: 0721/9488011
      E-Mail: info@meravest.de

      Ausnahmen bezüglich der Form der Vollmachten können für Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder diesen gleichgestellte Personen oder Institutionen (vergleiche § 125 Abs. 5 AktG) bestehen. Wir bitten daher unsere Aktionäre, sich mit den Genannten abzustimmen.

      4. Anträge von Aktionären

      Gegenanträge zu Vorschlägen von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung gemäß § 126 AktG oder Wahlvorschläge gemäß § 127 AktG sind ausschließlich an folgende Adresse zu richten:

      Meravest Capital AG
      Herrenstraße 9
      76133 Karlsruhe
      Telefax: 0721/9488011
      E-Mail: info@meravest.de

      Anträge und Wahlvorschläge, die spätestens 14 Tage vor dem Tag der Hauptversammlung, also bis zum 13. August 2013, 24:00 Uhr, bei der Gesellschaft eingehen, werden im Internet unter www.meravest.de nach den gesetzlichen Regelungen zugänglich gemacht. Anderweitig adressierte Anträge werden nicht berücksichtigt.



      Karlsruhe, im Juli 2013

      Meravest Capital Aktiengesellschaft

      Der Vorstand

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      schrieb am 09.08.13 18:24:42
      Beitrag Nr. 6 ()
      back to the roods. Siehe TOP 8 der Tagesordnung.

      "„Die Firma der Gesellschaft lautet „AEE Aktiengesellschaft“ und hat ihren Sitz in Ahaus.“"

      warten wir es mal ab, was man mit dem Mantel so vor hat...
      Avatar
      schrieb am 30.08.13 17:40:49
      Beitrag Nr. 7 ()
      aus dem Bundesanzeiger:

      Investunity AG
      München
      Mitteilung nach § 20 Abs. 1 AktG

      Hiermit teilen wir mit, dass die Meravest Capital Aktiengesellschaft, Karlsruhe unmittelbar mehr als ein Viertel der Aktien an der Gesellschaft hält.



      23. August 2013

      Investunity AG

      Der Vorstand
      Avatar
      schrieb am 10.09.13 17:07:03
      Beitrag Nr. 8 ()
      @Muckelius

      Kannst du etwas zur Investunity AG sagen?

      Ich sehe nur, dass beide den gleichen Vorstand haben und die
      Investunity AG 2011 einen Jahresfehlbetrag (TEUR -275) hatten.

      Der Kurs hat sich auch schlecht entwickelt.
      Avatar
      schrieb am 10.09.13 17:21:23
      Beitrag Nr. 9 ()
      die Investunity www.investuninty.de investierte zuletzt in Beteiligungen. In den letzten Jahren hat man aber kein gutes Händchen dabei gehabt und die Gesellschaft "heruntergewirtschaftet". Die Gesellschaft firmierte früher unter ILKA Aktiengesellschaft Holding für Immobilien und Effekten-Verwaltung. Es gibt hier bei w:o auch einen Thread zur Gesellschaft. Anscheinend ist mit Hilfe der Meravest und der dahinterstehender Investoren eine Neuausrichtung in Planung
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 03.10.13 13:18:45
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 45.420.791 von Muckelius am 10.09.13 17:21:23Bericht zum 30.06.2013 ist inzwischen online:

      http://meravest.de/Home_files/Docs/Meravest_Capital_AG_Zwisc…
      Avatar
      schrieb am 10.10.13 15:06:14
      Beitrag Nr. 11 ()
      Meravest hat die Beteiligung an Investunity ausgebaut.

      Aus dem Bundesanzeiger:

      Investunity AG
      München
      Bekanntmachung nach § 20 Abs. 6 AktG

      Die Meravest Capital Aktiengesellschaft, Karlsruhe, hat uns mitgeteilt, dass ihr unmittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien (Mitteilung gemäß § 20 Abs. 1 AktG) sowie unmittelbar eine Mehrheitsbeteiligung im Sinne des § 16 Abs. 1 AktG (Mitteilung gemäß § 20 Abs. 4 AktG) an der Investunity AG gehört.



      Investunity AG

      Der Vorstand
      Avatar
      schrieb am 20.11.13 15:57:38
      Beitrag Nr. 12 ()
      back to the roods..

      Quelle: www.handelsregisterbekanntmachungen.de

      Amtsgericht Coesfeld Aktenzeichen: HRB 14767 Bekannt gemacht am: 19.11.2013 20:00 Uhr

      In () gesetzte Angaben der Anschrift und des Geschäftszweiges erfolgen ohne Gewähr.

      Neueintragungen

      19.11.2013


      HRB 14767:AEE Ahaus-Enscheder AG, Ahaus, Westendstraße 41, 60325 Frankfurt.Aktiengesellschaft. Satzung vom 07.02.1956, mehrfach geändert. Die Hauptversammlung vom 28.08.2013 hat die Änderung der Satzung in § 1 und mit ihr die Änderung der Firma, die Sitzverlegung von Karlsruhe (bisher Amtsgericht Mannheim HRB 703237) nach Ahaus und die Änderung des Unternehmensgegenstandes sowie die Änderung der Satzung in § 2 (Grundkapital, Aktien) beschlossen. Geschäftsanschrift: Westendstraße 41, 60325 Frankfurt. Gegenstand: Der Erwerb, die Verwaltung und die Veräußerung von Beteiligungen an Kapital- und Personengesellschaften im In- und Ausland. Ferner die Beratung von Unternehmen, insbesondere in den Bereichen Eigenkapitalausstattung, strategische Partnerschaften, Unternehmenskauf und Unternehmensverkauf sowie Finanzierung. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte und Maßnahmen durchzuführen und zu übernehmen, die geeignet sind, unmittelbar oder mittelbar den Zweck des Unternehmens zu fördern. Die Gesellschaft ist berechtigt, ihr eigenes Vermögen zu verwalten und dazu alle Arten von Finanzgeschäften und Geschäften mit Finanzinstrumenten im eigenen Namen und für eigenes wirtschaftliches Risiko vorzunehmen sowie mit Sachwerten zu handeln. Die Gesellschaft ist berechtigt, Tochtergesellschaften und Zweigniederlassungen im In- und Ausland zu errichten. Grundkapital: 518.400,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Vorstand: Birkert, Rolf, Frankfurt am Main, *17.08.1961, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 28.08.2013 ist der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 27. August 2018 das Grundkapital der Gesellschaft einmalig oder in Teilbeträgen mehrmals um bis zu insgesamt 259.200,00 Euro (in Worten: zweihundertneunundfünfzigtausendzweihundert Euro) durch Ausgabe neuer auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlage zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2013).
      Avatar
      schrieb am 17.12.13 19:32:01
      Beitrag Nr. 13 ()
      ...auch nicht schlecht....

      :eek:

      AEE Ahaus-Enscheder AG: Geschäftsverlauf 2013

      AEE Ahaus-Enscheder AG / Schlagwort(e): Sonstiges

      17.12.2013 / 19:30

      Corporate News der AEE Ahaus-Enscheder AG mit Sitz in Ahaus

      Frankfurt am Main, 17. Dezember 2013 - Die AEE Ahaus-Enscheder AG hat im Verlauf des zweiten Halbjahres des laufenden Geschäftsjahres 2013 einen Gewinn in Höhe von etwa 200 TEuro durch die Veräußerung ihrer Mehrheitsbeteiligung an der Investunity AG erzielt. Der Gewinn aus dieser Veräußerung wird deutliche Auswirkungen auf das Jahresergebnis der AEE Ahaus-Enscheder AG haben. Die Gesellschaft erwartet unter der Annahme stabiler Börsenkurse und der erfolgreichen Abwicklung eines zur Zeit noch laufenden Auftragsfinanzierungsgeschäfts in Höhe von rund 150 TEuro mit einem zur Zeit insolventen Unternehmen ein Jahresergebnis 2012 in Höhe von mehr als 200 TEuro.

      Die Gesellschaft verfügt darüber hinaus aus einer Position von rund 80.000 Anteilen an dem Fonds Morgan Stanley P2 Value, die Anschaffungskosten von rund 5 Euro je Anteil und einen Nettoinventarwert nach Marktwerten von rund 6,50 Euro je Anteil aufweisen, über stille Reserven von über 100 TEuro. Es bestehen weitere kleinere Aktienpositionen mit stillen Reserven.

      Unternehmensprofil AEE Ahaus-Enscheder AG:
      Die AEE Ahaus-Enscheder AG, Aktiengesellschaft seit 1899, blickt auf eine mehr als 113jährige Geschichte zurück. Sie ist ein Beteiligungsunternehmen und investiert in Aktien, Anleihen und Sachwerte mit dem Fokus auf die Region Deutschland.

      Zwischenzeitlich firmierte sie unter Meravest Capital AG mit Sitz in Karlsruhe.


      Weitere Informationen zum Unternehmen: www.meravest.de.

      Kontakt:

      AEE Ahaus-Enscheder AG
      Rolf Birkert
      Westendstraße 41
      60325 Frankfurt am Main
      Tel.: +49 (069) 78 90 470
      Fax: +49 (069) 78 90 47 10
      E-Mail: info@meravest.de
      Internet: www.meravest.de

      ISIN: DE000A1PG979
      WKN: A1PG97

      Börsen: Düsseldorf, Berlin (Freiverkehr)

      Ende der Corporate News


      Ende der Corporate News

      17.12.2013 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG.
      Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

      Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
      Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und http://www.dgap.de

      245243 17.12.2013
      Avatar
      schrieb am 17.12.13 19:47:48
      Beitrag Nr. 14 ()
      passend hierzu folgende Pressemeldung von gestern:


      Auszahlung im Dezember 2013 und Verkauf des niederländischen Portfolios
      16. Dezember 2013 19:40

      Morgan Stanley P2 Value wird am 20. Dezember 2013 an seine Anteileigner 2,35 Euro pro Anteilschein ausschütten
      Der Fonds verkauft niederländisches Portfolio
      Nach Abschluss der Transaktion werden dem Fonds rund 28,5 Millionen Euro zufließen
      Für die beiden verbleibenden Immobilien wurden Mietverträge verlängert

      Der Fonds wird am 20. Dezember 2013 die siebte Auszahlung seit Bekanntgabe der Auflösungsentscheidung an seine Anteileigner durchführen. Per Anteilschein werden 2,35 Euro ausgezahlt, was in Summe rund 72,7 Millionen Euro sind. Für im Inland unbegrenzt steuerpflichtige Personen sind hiervon 87,77 Prozent steuerfrei bzw. nicht steuerbar, soweit die Anteile im Privatvermögen gehalten werden. Inklusive der sechs vorausgegangenen Ausschüttungen konnten den Anteileignern somit im Rahmen der Auflösung bisher rund 585 Millionen Euro ausgezahlt werden.

      Ermöglicht wurde diese Ausschüttung im Wesentlichen durch die zurückliegenden Verkäufe der asiatischen Objekte Ever (Logistik, Hong Kong), Bespia Sakai (Retail, Japan), Octus Shukugawa (Wohnen, Japan) sowie den heutigen Verkauf der drei niederländischen Bürogebäude.

      Für letztere wurde heute der Kaufvertrag unterzeichnet. Die Transaktion umfasst die Büroobjekte Domus Medica, Flight Forum und Zoetermeer. Käufer sind Gesellschaften, die mit TPG Capital, L.P. und Patron Capital, L.P. IV verbunden sind. Die Käufer übernahmen die bestehende Finanzierung für die Immobilie Domus Medica und zahlten gleichzeitig den Kaufpreis, damit geht auch das Eigentum am heutigen Tage über.

      „Domus Medica“ wurde im Jahr 2007 fertiggestellt. Es liegt ungefähr sechs Kilometer südwestlich des Stadtzentrums von Utrecht im Businesspark Papendorp. Das Objekt hat eine Mietfläche von rund 15.500 Quadratmetern und ist zu 100 Prozent vermietet.

      „Flight Forum“ hat eine Nutzfläche von mehr als 11.500 Quadratmetern und ist vollständig vermietet. Das Objekt wurde im Jahr 2007 erstellt und befindet sich in Eindhoven, im Business Park "Flight Forum". Der Business Park grenzt an den Flughafen von Eindhoven.

      Das voll vermietete Bürogebäude „Zoetermeer“ wurde im Jahr 2007 erbaut. Das Gebäude liegt in der 14 Kilometer östlich von Den Haag gelegenen Stadt Zoetermeer im Büropark Rokkeveen und verfügt über eine Nutzfläche von rund 16.300 Quadratmetern.

      Die Ende September 2013 im Rahmen des Übergangs des Verwaltungsrechtes auf die Depotbank CACEIS Bank Deutschland angefallene niederländische Grunderwerbsteuer von rund drei Millionen Euro wurde im Zuge der Transaktion zu mehr als 90 Prozent durch die Erwerber vergütet.

      Der Fonds hat die Immobilien in einem Bieterprozess vermarktet. Über die Kaufpreise wurde Stillschweigen vereinbart. Dem Fonds fließen nach Transaktionskosten und Übernahme des Darlehens durch die Erwerber rund 28,5 Millionen Euro Liquidität zu. Im Ergebnis führt der Verkauf zu einem Anteilpreisrückgang von 0,57 Euro auf 6,49 Euro.

      Damit reduziert sich der verbleibende Objektbestand des Fonds auf insgesamt zwei Objekte. Für das Objekt „Santa Hortensia“ in Madrid konnte im November 2013 mit dem alleinigen Mieter IBM eine Mietvertragsverlängerung geschlossen werden. Der Mietvertrag umfasst rund 47.000 Quadratmeter und hat eine Laufzeit von zehn Jahren mit einem Sonderkündigungsrecht nach sieben Jahren. Auch für das Wiener Bürogebäude „Brehmstraße“ konnte ein auslaufender Mietvertrag über rund 2.200 Quadratmeter neu gefasst werden. Der jetzige Mietvertrag ist unbefristet und kann frühestens zum 30. Dezember 2015 gekündigt werden.

      Für weitere Fragen stehen Ihnen die bekannten Ansprechpartner zur Verfügung:
      Telefon: 069 2166 2800
      E-Mail: info-p2value@morganstanley.com

      (Quelle:http://www.morganstanley-p2value.de/Mitteilungen/Auszahlung+…
      Avatar
      schrieb am 18.12.13 17:02:39
      Beitrag Nr. 15 ()
      sehe jetzt nicht so ganz den Bezug... wahrscheinlich falsches Thema erwischt.
      Avatar
      schrieb am 18.12.13 17:47:13
      Beitrag Nr. 16 ()
      von wegen falsches Thema:

      Zitat aus der Pressemitteilung von AEE:

      "Die Gesellschaft verfügt darüber hinaus aus einer Position von rund 80.000 Anteilen an dem Fonds Morgan Stanley P2 Value"
      Avatar
      schrieb am 18.12.13 20:06:36
      Beitrag Nr. 17 ()
      ach so... alles klar, danke :)
      Avatar
      schrieb am 20.12.13 15:06:30
      Beitrag Nr. 18 ()
      aus dem Bundesanzeiger:

      Deutsche Balaton Aktiengesellschaft
      Heidelberg
      (AG Mannheim HRB 338172)
      Angebot
      an die Aktionäre der AEE Ahaus-Enscheder AG
      Westendstraße 41, 60325 Frankfurt am Main, Deutschland
      zum Erwerb der auf den Inhaber lautenden Stückaktien
      (ISIN DE000A1PG979 / WKN A1PG97)
      der AEE Ahaus-Enscheder AG
      (AG Coesfeld, HRB 14767)
      gegen Zahlung einer Gegenleistung in Geld
      in Höhe von 1,55 Euro je Stückaktie

      1. Präambel

      Die AEE Ahaus-Enscheder AG mit Sitz in Ahaus („AEE“) ist eine im Handelsregister beim Amtsgericht Coesfeld unter HRB 14767 eingetragene Aktiengesellschaft deutschen Rechts. Ihr Grundkapital in Höhe von 518.400,00 Euro ist eingeteilt in 518.400 auf den Inhaber lautende Stückaktien. Die Aktien der AEE sind im Freiverkehr an den Wertpapierbörsen in Düsseldorf und Berlin notiert.

      Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Angebots hält die Deutsche Balaton 126.421 Aktien an der AEE. Dies entspricht einer Beteiligung von rund 24,39%.

      2. Gegenstand des Angebots

      Gegenstand des Angebots sind sämtliche auf den Inhaber lautende Stückaktien der AEE mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von je 1,00 Euro („AEE-Aktien“), die unter der ISIN DE000A1PG979 und der WKN A1PG97 im Freiverkehr an den Wertpapierbörsen Düsseldorf und Berlin gehandelt werden.

      3. Angebot

      Die Deutsche Balaton AG („Deutsche Balaton“) bietet allen Inhabern von AEE-Aktien, die Gegenstand des Angebots sind, nach Maßgabe der Bedingungen und Konditionen dieses Angebots an, die AEE-Aktien gegen Zahlung des Kaufpreises zu erwerben. Die Inhaber von Aktien, die Gegenstand dieses Angebots sind, werden nachfolgend auch als „Aktieninhaber“ bezeichnet.

      4. Kaufpreis

      Der Kaufpreis je AEE-Aktie beträgt 1,55 Euro (in Worten: ein Euro fünfundfünfzig Cent).

      5. Annahmefrist

      Die Annahmefrist beginnt mit Veröffentlichung des Angebots im Bundesanzeiger und auf der Internetseite der Deutsche Balaton unter www.deutsche-balaton.de am Freitag, 20. Dezember 2013, und endet, vorbehaltlich einer Verlängerung der Annahmefrist, am Freitag, 10. Januar 2014, 12:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main).

      Die Deutsche Balaton behält sich eine Verlängerung der Annahmefrist ausdrücklich vor. Eine Verlängerung der Annahmefrist wird die Deutsche Balaton unverzüglich vor Ablauf der Annahmefrist durch Veröffentlichung auf der Internetseite der Deutsche Balaton unter www.deutsche-balaton.de mitteilen und nachfolgend auch im Bundesanzeiger veröffentlichen. Im Fall der Verlängerung der Annahmefrist verschieben sich die in dieser Angebotsunterlage genannten Fristen für die Abwicklung des Angebots entsprechend.

      6. Bedingung und Mindestannahmeschwelle

      Das Angebot bezieht sich ausschließlich auf die unter Ziffer 2 beschriebenen AEE-Aktien. Andere Wertpapiere als die unter Ziffer 2 beschriebenen AEE-Aktien sind nicht Gegenstand dieses Angebots. Das Angebot steht unter der Bedingung, dass die Deutsche Balaton mit den in dieses Angebot eingereichten AEE-Aktien unter Berücksichtigung der von ihr selbst zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Angebots gehaltenen 126.421 AEE-Aktien mindestens 259.201 AEE-Aktien und damit 50% sämtlicher AEE-Aktien und des Grundkapitals der AEE plus eine AEE-Aktie halten wird (die ʺMindestannahmeschwelleʺ). Die Mindestannahmeschwelle gilt als erreicht, soweit 132.780 AEE-Aktien zum Verkauf eingereicht wurden.

      Die Deutsche Balaton kann bis zu einem Werktag vor Ablauf der Annahmefrist auf die Mindestannahmeschwelle verzichten. Der Verzicht steht dem Eintritt der Mindestannahmeschwelle gleich.

      Das Angebot erlischt, wenn die in dieser Angebotsunterlage aufgeführte Mindestannahmeschwelle nicht eingetreten ist. Verträge, die im Zusammenhang mit der Annahme des Angebots angedient wurden, kommen nicht zustande.

      Den Eintritt oder den Ausfall der Mindestannahmeschwelle wird die Deutsche Balaton unverzüglich nach Ablauf der Annahmefrist auf ihrer Internetseite unter www.deutsche-balaton.de bekanntgeben. Ebenso wird die Deutsche Balaton einen etwaigen Verzicht auf die Mindestannahmeschwelle unverzüglich nach Entscheidung über einen Verzicht auf ihrer Internetseite unter www.deutsche-balaton.de bekanntgeben.

      7. Durchführung des Angebots

      7.1 Annahmeerklärung und Sperrvermerk

      Aktieninhaber können dieses Angebot nur innerhalb der unter Ziffer 5 benannten Annahmefrist annehmen. Die Annahme kann nur gegenüber einem depotführenden Kreditinstitut oder einem depotführenden Wertpapierdienstleistungsunternehmen mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland oder der inländischen Niederlassung eines depotführenden Kreditinstituts oder eines depotführenden Finanzdienstleistungsunternehmens (nachfolgend „depotführendes Institut“) erklärt werden.

      Aktieninhaber, die dieses Angebot für ihre AEE-Aktien oder einen Teil ihrer AEE-Aktien annehmen wollen, sollen zur Annahme des Angebots
      a)

      die Annahme schriftlich gegenüber dem depotführenden Institut erklären und
      b)

      die AEE-Aktien (DE000A1PG979 / WKN A1PG97), für die das Angebot angenommen werden soll, durch ihr depotführendes Institut mit einem Sperrvermerk versehen lassen, der sicherstellt, dass die AEE-Aktien, für welche die Annahme des Erwerbsangebots erklärt wurde, bis zur Abwicklung des Erwerbsangebots, das heißt mindestens bis zur Übertragung der im Rahmen des Erwerbsangebots zu berücksichtigenden AEE-Aktien des jeweiligen Aktionärs, nicht anderweitig börslich veräußert werden können.

      Die Annahme des Erwerbsangebots wird mit Zugang der Annahmeerklärung bei dem depotführenden Institut und Einbuchung des Sperrvermerks wirksam. Die Einbuchung des Sperrvermerks ist nur dann fristgerecht innerhalb der Annahmefrist erfolgt, wenn diese bis spätestens zum Ablauf der Annahmefrist, also bis 10. Januar 2014, 12:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main) bewirkt wird und die Annahme innerhalb der Annahmefrist (Ziffer 5) gegenüber dem depotführenden Institut schriftlich erklärt worden ist.

      Mit der Annahme des Angebots kommt zwischen der Deutsche Balaton und dem annehmenden Aktionär ein Kaufvertrag gemäß den Bestimmungen der am 20. Dezember 2013 im Bundesanzeiger und auf der Internetseite der Deutsche Balaton veröffentlichten Angebotsunterlage hinsichtlich der Durchführung des Erwerbsangebots zustande. Mit der Annahme des Angebots einigen sich der Aktionär und die Deutsche Balaton zugleich über die Übertragung des Eigentums an den zum Verkauf eingereichten AEE-Aktien auf die Deutsche Balaton. Der Eigentumsübergang findet statt mit Einbuchung der eingereichten AEE-Aktien im Depot der Deutsche Balaton. Die Aktionäre erklären mit der Annahme, dass die eingereichten AEE-Aktien zum Zeitpunkt der Eigentumsübertragung in ihrem alleinigen Eigentum stehen sowie frei von Rechten Dritter sind.

      Mit der Annahme des Angebots weisen die jeweiligen das Angebot annehmenden Aktieninhaber ihr depotführendes Institut an, die in der Annahmeerklärung bezeichneten AEE-Aktien zunächst in ihrem Depot zu belassen, jedoch die AEE-Aktien, für die sie jeweils die Annahme dieses Angebots erklärt haben, mit einem entsprechenden Sperrvermerk versehen zu lassen.

      Weiter beauftragen und bevollmächtigen die jeweiligen das Angebot annehmenden Aktieninhaber ihr depotführendes Institut, unter Befreiung von dem Verbot der Beschränkungen gemäß § 181 BGB, alle erforderlichen oder zweckdienlichen Handlungen zur Abwicklung dieses Angebots vorzunehmen sowie Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen, insbesondere den Eigentumsübergang der eingereichten AEE-Aktien auf die Deutsche Balaton herbeizuführen.

      Die in den vorstehenden Absätzen aufgeführten Weisungen, Aufträge und Vollmachten werden im Interesse einer reibungslosen und zügigen Abwicklung dieses Angebots unwiderruflich erteilt.

      7.2 Abwicklung des Angebots und Kaufpreiszahlung

      Für die weitere Abwicklung des Angebots ist es erforderlich, dass die depotführenden Institute
      a)

      spätestens an dem auf das Ende der Annahmefrist folgenden Bankarbeitstag (dies ist voraussichtlich am Montag, 13. Januar 2014) der Deutsche Balaton zur Feststellung der Annahme des Angebots die Anzahl der AEE-Aktien mitteilen, für die die Aktieninhaber dem depotführenden Institut fristgerecht die Annahme des Angebots erklärt haben und für welche fristgerecht ein Sperrvermerk eingetragen wurde; und
      b)

      zusammen mit der Mitteilung über die Anzahl der AEE-Aktien gemäß vorstehend lit. a) der Deutsche Balaton mitteilen, auf welches Konto des depotführenden Instituts die Deutsche Balaton Aktiengesellschaft die Gegenleistung überweisen soll; und
      c)

      die in den Wertpapierdepots des jeweiligen Aktieninhabers belassenen AEE-Aktien mit der ISIN DE000A1PG979 / WKN A1PG97, für welche fristgerecht die Annahme des Erwerbsangebots erklärt und für welche fristgerecht ein Sperrvermerk eingetragen wurde, unverzüglich nach Vorliegen der Voraussetzungen für die Übertragung der AEE-Aktien auf das Depot Nummer 90130782 der Deutsche Balaton bei der NATIONAL-BANK AG, BLZ 360 200 30, KV-Nummer: 40 29, übertragen. Die Voraussetzungen für die Übertragung der AEE-Aktien, die kumulativ vorliegen müssen, sind:
      (1)

      der Ablauf der Annahmefrist (vgl. hierzu Ziffer 5 des Erwerbsangebots) und
      (2)

      die Mitteilung der Erreichung der Mindestannahmeschwelle durch die Deutsche Balaton an die depotführenden Institute und
      (3)

      die Zahlung des Kaufpreises durch die Deutsche Balaton auf das von dem jeweiligen depotführenden Institut genannte Konto (die Zahlung des Kaufpreises wird von der Deutsche Balaton voraussichtlich am zweiten Bankarbeitstag nach Ablauf der Annahmefrist, also voraussichtlich am Dienstag, 14. Januar 2014, per Banküberweisung beauftragt).

      Die Deutsche Balaton tritt insoweit bei der Abwicklung mit Banken in Vorleistung (Zahlung vor Lieferung). Mit der Gutschrift bei dem jeweiligen depotführenden Institut hat die Deutsche Balaton ihre Verpflichtung zur Zahlung des Kaufpreises gegenüber dem das Angebot annehmenden Aktionär erfüllt. Es obliegt dem jeweiligen depotführenden Institut, die Geldleistung dem annehmenden Aktionär gutzuschreiben.

      Für die erforderlichen Mitteilungen zu lit. a) und lit. b) können depotführende Institute das Formular verwenden, das von der Internetseite der Deutsche Balaton unter www.deutsche-balaton.de heruntergeladen werden kann.

      Mitteilungen der depotführenden Institute an die Deutsche Balaton nach den vorstehenden Absätzen sollen ausschließlich per Telefax an die Faxnummer +49 6221 6492424 erfolgen. Die depotführenden Institute werden gebeten, der Deutsche Balaton zusammen mit den Mitteilungen nach vorstehend lit. a) und lit. b) eine Faxnummer mitzuteilen, um Rückfragen und die Abwicklung zu erleichtern.

      Die Deutsche Balaton ist berechtigt, in Einzelfällen durch einseitige Erklärung gegenüber einem depotführenden Institut anstelle der Vorkasse-Abwicklung eine Abwicklung Zug-um-Zug von depotführenden Instituten zu verlangen. Die Deutsche Balaton wird dies dem jeweiligen depotführenden Institut voraussichtlich am zweiten Bankarbeitstag nach Ablauf der Annahmefrist per Telefax mitteilen. In diesem Fall wird, in Abänderung der vorstehenden Angebotsbestimmungen, die Deutsche Balaton über die Abwicklungsbank dem jeweiligen depotführenden Institut den Kaufpreis im Rahmen des Geldverrechnungsverkehrs der Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, Zug-um-Zug gegen Übertragung der jeweiligen AEE-Aktien mittels des Verfahrens des Wertpapierübertrags mit Gegenwert gegen Empfang des Kaufpreises auf das von der Abwicklungsbank bei der Clearstream Banking AG eingerichtete Wertpapierdepot zur Verfügung stellen.

      7.3 Kosten der Annahme

      Etwaige mit der Annahme dieses Angebots entstehende Kosten sind von den betreffenden Aktieninhabern selbst zu tragen. Aktieninhabern, die dieses Angebot annehmen wollen, wird empfohlen, etwaige durch die Annahme des Angebots entstehende Kosten mit dem depotführenden Institut abzuklären.

      7.4 Handelbarkeit der AEE-Aktien bis zur Abwicklung des Angebots

      Ein börslicher Handel der zum Erwerb eingereichten und mit einem Sperrvermerk versehenen AEE-Aktien (ISIN DE000A1PG979 / WKN A1PG97) ist nicht vorgesehen. Aktionäre, die dieses Angebot annehmen, können daher die mit einem Sperrvermerk versehenen AEE-Aktien bis zu einer eventuellen Löschung des Sperrvermerks aufgrund einer fehlenden Erreichung der Mindestannahmeschwelle oder der Übertragung der Aktien an die Deutsche Balaton wahrscheinlich nicht über die Börse verkaufen, und zwar unabhängig davon, ob die AEE-Aktien im Wege der Zuteilung übernommen werden oder wegen einer eventuellen Überannahme nach Ablauf der Annahmefrist teilweise zurückgegeben werden. Der Handel der AEE-Aktien bleibt im Übrigen von diesem Erwerbsangebot unberührt.

      8. Keine Abwicklung bei Nichterreichung der Mindestannahmeschwelle

      Das Angebot erlischt, wenn die in dieser Angebotsunterlage aufgeführte Mindestannahmeschwelle nicht erreicht wird oder nicht auf die Erreichung der Mindestannahmeschwelle verzichtet wird. Gleichzeitig werden die Verträge, die mit der Annahme des Angebots geschlossen wurden, dann unwirksam. In diesem Fall wird die Deutsche Balaton die depotführenden Institute über die Nichterreichung der Mindestannahmeschwelle unterrichten und diese bitten, den Sperrvermerk für die zum Verkauf eingereichten AEE-Aktien unverzüglich aufzuheben.

      9. Steuerlicher Hinweis

      Die steuerliche Behandlung des Veräußerungsvorgangs bei den Aktieninhabern hängt von den jeweiligen individuellen steuerlichen Verhältnissen des jeweiligen Aktieninhabers ab.

      10. Veröffentlichungen

      Die Deutsche Balaton wird das Ergebnis des Erwerbsangebots auf der Internetseite der Deutsche Balaton unter www.deutsche-balaton.de veröffentlichen.

      Alle Veröffentlichungen und sonstigen Mitteilungen der Gesellschaft im Zusammenhang mit diesem Angebot erfolgen, soweit nicht eine weitergehende Veröffentlichungspflicht besteht oder es nicht anders in dieser Angebotsunterlage festgelegt ist, nur auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.deutsche-balaton.de.

      11. Fragen

      Wir stehen Ihnen für Fragen unter folgenden Kontaktdaten zur Verfügung:

      Deutsche Balaton AG, Ziegelhäuser Landstraße 1, 69120 Heidelberg, Telefon: +49 6221 649240, Telefax: +49 6221 6492424, e-Mail: info@deutsche-balaton.de.



      Heidelberg, im Dezember 2013

      Deutsche Balaton Aktiengesellschaft


      Bitte senden Sie das nachstehende Formular zur Annahme des Angebots an Ihre Depotbank!
      Annahmeerklärung zum freiwilligen öffentlichen Erwerbsangebot
      der Deutsche Balaton AG, Ziegelhäuser Landstraße 1, 69120 Heidelberg
      an die Inhaber von Aktien der AEE Ahaus-Enscheder AG
      (nachfolgend „AEE-Aktien“)
      (ISIN DE000A1PG979 / WKN A1PG97)
      gegen Zahlung einer Gegenleistung in Geld
      in Höhe von 1,55 Euro
      je AEE-Aktie

      Die Deutsche Balaton AG (Deutsche Balaton) hat durch Veröffentlichung auf der Internetseite der Deutsche Balaton unter www.deutsche-balaton.de und im Bundesanzeiger am 20. Dezember 2013 (Angebotsveröffentlichung) ein Angebot (Erwerbsangebot) an die Inhaber der AEE-Aktien zum Erwerb von auf den Inhaber lautende AEE-Aktien gegen Zahlung einer Gegenleistung in Geld in Höhe von 1,55 Euro je AEE-Aktie veröffentlicht (Angebotsveröffentlichung). Die Annahmefrist endet, vorbehaltlich einer Verlängerung, am 10. Januar 2014, 12:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main).

      Das Angebot sowie die unter dem Angebot abgeschlossenen Verträge unterliegen deutschem Recht und den Regelungen in der Angebotsveröffentlichung.
      Ich / Wir (*) …………………………………………..…………………………………………..……………...………........
      (Name, Vorname)
      wohnhaft in …………………………………………..………………
      (Straße und Hausnummer) ……………………………..………………
      (PLZ und Ort)
      Bankverbindung …………………………………………..………………
      (Name und Ort der Bank) ……………………………..………………
      (Depotnummer)
      …………………………………………..………………
      (Bankleitzahl) ……………………………..………………
      (Kontonummer)

      nehme(n) das Angebot der Deutsche Balaton an, von mir / uns (*) ……………………………………

      Stück Aktien der AEE Capital AG, ISIN DE000A1PG979 / WKN A1PG97, zu einem Kaufpreis von je 1,55 Euro je AEE-Aktie nach Maßgabe der Bestimmungen des Erwerbsangebots, wie es am 20. Dezember 2013 im Bundesanzeiger und auf der Internetseite der Deutsche Balaton AG veröffentlicht wurde, zu erwerben.

      Mir / Uns (*) ist bekannt, dass die AEE-Aktien, für welche ich / wir (*) die Annahme des Erwerbsangebots erklärt habe / haben (*), bis zum Ablauf der Annahmefrist und Übertragung der AEE-Aktien an die Deutsche Balaton von meiner Bank mit einem Sperrvermerk versehen werden und ich / wir (*) die AEE-Aktien, für welche ich / wir (*) die Annahme des Angebots erklärt habe / haben (*), in dieser Zeit nicht über die Börse verkaufen kann / können (*). Dies gilt auch, soweit aufgrund einer erforderlich werdenden verhältnismäßigen Annahme im Falle einer Überannahme des Erwerbsangebots nicht alle von mir / uns (*) im Rahmen des Erwerbsangebots zum Erwerb angedienten AEE-Aktien berücksichtigt werden können.

      Ich erkläre / Wir erklären (*), dass die zum Erwerb angedienten AEE-Aktien im Zeitpunkt des Eigentumsübergangs auf die Deutsche Balaton frei von Rechten Dritter sind.

      Die Deutsche Balaton nimmt das Angebot nach Maßgabe der Bestimmungen des Erwerbsangebots an.
      ……………………………….
      Ort, Datum ……………………………….
      Unterschrift

      (*) Nichtzutreffendes bitte streichen
      Avatar
      schrieb am 20.12.13 15:27:06
      Beitrag Nr. 19 ()
      Ich frag mich, warum balaton auf einmal an dem Mantel so interessiert ist.
      Warum nehmen die nicht ASS oder softmatic?
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 07.01.14 16:18:46
      Beitrag Nr. 20 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 46.090.808 von gnuldi am 20.12.13 15:27:06neue Beteiligung



      DGAP-Stimmrechte: Kremlin AG (deutsch)

      zurück

      Di, 07.01.14 16:16

      Kremlin AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

      Kremlin AG

      07.01.2014 16:16

      Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG.

      Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

      ---------------------------------------------------------------------------

      Die AEE Ahaus-Enscheder AG, Ahaus, Deutschland hat uns gemäß § 21 Abs. 1
      WpHG am 07.01.2014 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Kremlin
      AG, Hamburg, Deutschland am 27.12.2013 die Schwelle von 3% der Stimmrechte
      überschritten hat und an diesem Tag 3,2% (das entspricht 12800
      Stimmrechten) betragen hat.



      07.01.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
      Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
      DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

      ---------------------------------------------------------------------------

      Sprache: Deutsch
      Unternehmen: Kremlin AG
      Nordkanalstr. 52
      20095 Hamburg
      Deutschland
      Internet: www.kremlin-aktie.de

      Ende der Mitteilung DGAP News-Service

      ---------------------------------------------------------------------------

      Quelle: dpa-AFX
      Avatar
      schrieb am 25.01.14 16:34:11
      Beitrag Nr. 21 ()
      aus der Regional-Presse (Veröffentlicht 13.01.14):

      Ahaus Enscheder Eisenbahn
      Aktie überdauert Zug der Zeit

      http://www.muensterlandzeitung.de/staedte/ahaus/Ahaus-Ensche…
      Avatar
      schrieb am 04.02.14 15:57:17
      Beitrag Nr. 22 ()
      die Deutsche Balaton hält nun die Mehrheit an AEE. Aus dem Bundesanzeiger:

      AEE Ahaus-Enscheder AG
      Ahaus
      Veröffentlichungen nach § 20 Absatz 6 AktG

      Die Deutsche Balaton Aktiengesellschaft, Heidelberg, hat uns im eigenen Namen und in Vertretung Folgendes mitgeteilt:
      a)

      Der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft gehört gem. § 20 Abs. 1 und 3 AktG mehr als der vierte Teil der Aktien an der AEE Ahaus-Enscheder AG, mit Sitz in Ahaus, - auch ohne Hinzurechnung von Aktien nach § 20 Abs. 2 AktG - unmittelbar und gem. § 20 Abs. 4 AktG eine Mehrheitsbeteiligung an der AEE Ahaus-Enscheder AG unmittelbar.
      b)

      Der VV Beteiligungen Aktiengesellschaft, Heidelberg, gem. § 20 Abs. 1 und 3 AktG gehört mehr als der vierte Teil der Aktien an der AEE Ahaus-Enscheder AG mit Sitz in Ahaus, - auch ohne Hinzurechnung von Aktien nach § 20 Abs. 2 AktG - mittelbar, da ihr gemäß § 16 Abs. 4 AktG die von der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft, Heidelberg, unmittelbar gehaltenen Aktien an der AEE Ahaus-Enscheder AG zuzurechnen sind. Gleichzeitig gehört der VV Beteiligungen Aktiengesellschaft, Heidelberg, gem. § 20 Abs. 4 AktG mittelbar eine Mehrheitsbeteiligung an der AEE Ahaus-Enscheder AG, da ihr gemäß § 16 Abs. 4 AktG die von der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft, Heidelberg, unmittelbar gehaltenen Aktien an der AEE Ahaus-Enscheder AG zuzurechnen sind.
      c)

      Der DELPHI Unternehmensberatung Aktiengesellschaft, Heidelberg, gehört gem. § 20 Abs. 1 und 3 AktG mehr als der vierte Teil der Aktien an der AEE Ahaus-Enscheder AG mit Sitz in Ahaus, - auch ohne Hinzurechnung von Aktien nach § 20 Abs. 2 AktG - mittelbar, da ihr gemäß § 16 Abs. 4 AktG die von der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft, Heidelberg, unmittelbar gehaltenen Aktien an der AEE Ahaus-Enscheder AG zuzurechnen sind. Gleichzeitig gehört der DELPHI Unternehmensberatung Aktiengesellschaft, Heidelberg, gem. § 20 Abs. 4 AktG mittelbar eine Mehrheitsbeteiligung an der AEE Ahaus-Enscheder AG, da ihr gemäß § 16 Abs. 4 AktG die von der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft, Heidelberg, unmittelbar gehaltenen Aktien an der AEE Ahaus-Enscheder AG zuzurechnen sind.
      d)

      Herrn Wilhelm Konrad Thomas Zours, Deutschland, gehört gem. § 20 Abs. 1 und 3 AktG mehr als der vierte Teil der Aktien an der AEE Ahaus-Enscheder AG mit Sitz in Ahaus - auch ohne Hinzurechnung von Aktien nach § 20 Abs. 2 AktG - mittelbar, da ihm gemäß § 16 Abs. 4 AktG die von der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft, Heidelberg, unmittelbar gehaltenen Aktien an der AEE Ahaus-Enscheder AG zuzurechnen sind. Gleichzeitig gehört Herrn Wilhelm Konrad Thomas Zours, Deutschland, gemäß § 20 Abs. 4 AktG eine Mehrheitsbeteiligung an der AEE Ahaus-Enscheder AG mittelbar, da ihm gemäß § 16 Abs. 4 AktG die von der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft, Heidelberg, unmittelbar gehaltenen Aktien der AEE Ahaus-Enscheder AG zuzurechnen sind.



      AEE Ahaus-Enscheder AG

      Der Vorstand
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 05.02.14 18:59:42
      Beitrag Nr. 23 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 46.375.594 von Muckelius am 04.02.14 15:57:17Amtsgericht Coesfeld Aktenzeichen: HRB 14767 Bekannt gemacht am: 30.01.2014 20:09 Uhr

      In () gesetzte Angaben der Anschrift und des Geschäftszweiges erfolgen ohne Gewähr.

      Veränderungen

      30.01.2014


      HRB 14767:AEE Ahaus-Enscheder AG, Ahaus, Westendstraße 41, 60325 Frankfurt.Änderung zur Geschäftsanschrift: Ziegelhäuser Landstraße 1, 69120 Heidelberg

      Quelle: www.handelsregisterbekanntmachungen.de
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 27.02.14 15:57:28
      Beitrag Nr. 24 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 46.386.098 von Muckelius am 05.02.14 18:59:42Heute wurde im Bundesanzeiger ein neues Kaufangebot der Deutschen Balaton für AEE Aktien zum Stückpreis von 1,40 Euro veröffentlicht. Interessante Information am Rande innerhalb des Textes:

      "Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Angebots hält die Deutsche Balaton 425.728 Aktien an der AEE. Dies entspricht einer Beteiligung von rund 82,12%."
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 01.05.14 09:24:58
      Beitrag Nr. 25 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 46.535.349 von Muckelius am 27.02.14 15:57:28Finanzkalender wurde zwischenzeitlich aktualisiert. Auf den Jahresabschluß 2013 müssen wir noch etwas warten.

      http://meravest.de/Home_files/Docs/AEE_Ahaus_Enscheder_AG_Un…
      Avatar
      schrieb am 30.06.14 15:57:52
      Beitrag Nr. 26 ()
      anbei der Link zum Jahresabschluss 2013. Der Ausbilck auf 2014 sieht düster aus....


      http://www.meravest.de/Home_files/Docs/AEE_AG_GB_31_12_2013.…
      Avatar
      schrieb am 18.07.14 16:07:05
      Beitrag Nr. 27 ()
      aus dem Bundesanteiger. Man achte auf Punkt 6 der Tagesordnung

      AEE Ahaus-Enscheder AG
      Ahaus
      (Geschäftsadresse: Ziegelhäuser Landstraße 1, 69120 Heidelberg)
      (HRB 14767, AG Coesfeld)
      WKN A1PG97 / ISIN DE000A1PG979
      Einladung zur Hauptversammlung



      Wir laden unsere Aktionäre zu der am
      26. August 2014, um 12:30 Uhr
      im Palais Prinz Carl, Kornmarkt 1, 69117 Heidelberg

      stattfindenden
      ordentlichen Hauptversammlung

      ein.


      I.
      Tagesordnung
      1.

      Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses sowie des Lageberichts der Gesellschaft, jeweils für das Geschäftsjahr 2013, und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013
      2.

      Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands im Geschäftsjahr 2013 für diesen Zeitraum

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands im Geschäftsjahr 2013 für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.
      3.

      Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2013 für diesen Zeitraum

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2013 für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.
      4.

      Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014

      Der Aufsichtsrat schlägt vor, PKF Deutschland GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2014 zu wählen.
      5.

      Änderung von § 13 Absatz 1 der Satzung

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, § 13 Absatz 1 der Satzung wie folgt zu ändern:

      „1. Die Hauptversammlung findet am Sitz der Gesellschaft statt oder an einem anderen Ort mit mindestens 150.000 Einwohnern eines Mitgliedstaates der Europäischen Union (mit Ausnahme der Überseegebiete) oder der Schweiz.“
      6.

      Beschlussfassung über die Erhöhung des Grundkapitals

      Das Grundkapital der Gesellschaft soll um bis zu EUR 2.592.000,00 auf bis zu EUR 3.110.400,00 durch Bareinlagen erhöht werden.

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:
      a)

      Das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 518.400,00 wird gegen Bareinlagen von EUR 518.400,00 um bis zu EUR 2.592.000,00 auf bis zu EUR 3.110.400,00 durch Ausgabe von bis zu 2.592.000 neuen auf den Inhaber lautende Stückaktien, jeweils mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von EUR 1,00 je Stückaktie, gegen Bareinlagen erhöht. Die neuen Aktien sind ab Beginn des bei Eintragung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister laufenden Geschäftsjahres gewinnberechtigt.
      b)

      Die neuen Aktien sind den Aktionären zum Ausgabebetrag von EUR 1,00 je Aktie gegen Bareinlagen zum Bezug anzubieten. Den Aktionären wird das Bezugsrecht auf die neuen Aktien entsprechend ihrem Anteil am Grundkapital gewährt, also im Verhältnis 1:5. Die Frist für die Annahme des Bezugsangebotes endet frühestens zwei Wochen nach der Bekanntmachung des Bezugsangebotes.
      c)

      Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung, insbesondere die Bedingungen für die Ausgabe der Aktien, festzulegen. Dazu gehört auch die Festlegung der Bedingungen, zu denen nach Ablauf der für alle Aktionäre geltenden Bezugsfrist Aktionäre über ihr Bezugsrecht hinaus die nicht gezeichneten neuen Aktien mindestens zum beschlossenen Ausgabebetrag zeichnen und beziehen können.
      d)

      Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Änderung der Fassung von § 2 Absatz 1 Satz 1 und 2 der Satzung entsprechend der Durchführung der Kapitalerhöhung zu beschließen.
      e)

      Der Beschluss über die Erhöhung des Grundkapitals wird ungültig, wenn die Durchführung der Kapitalerhöhung nicht bis zum Ablauf des 26. Februar 2015 in das für die Gesellschaft zuständige Handelsregister eingetragen wird.
      7.

      Änderung von § 17 der Satzung

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, § 17 der Satzung wie folgt zu ändern:
      a)

      § 17 Abs. 1 der Satzung erhält folgenden Wortlaut:
      „1. Der Vorstand hat innerhalb der gesetzlichen Frist (§ 264 HGB) den Jahresabschluss (Bilanz nebst Gewinn- und Verlustrechnung) sowie den Anhang entsprechend den gesetzlichen Regelungen aufzustellen.“
      b)

      § 17 Abs. 2 der Satzung wird ersatzlos gestrichen.
      c)

      § 17 Abs. 3 der Satzung wird zu § 17 Abs. 2 der Satzung.“
      II.
      Weitere Angaben zur Einberufung

      1. Ausliegende Unterlagen

      Von der Einberufung der Hauptversammlung an werden der Jahresabschluss und der Lagebericht der AEE Ahaus-Enscheder AG, jeweils zum 31. Dezember 2013 und der Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 in den Geschäftsräumen der AEE Ahaus-Enscheder AG, Ziegelhäuser Landstraße 1, 69120 Heidelberg, zu den üblichen Geschäftszeiten zur Einsichtnahme der Aktionäre ausliegen.

      Diese Unterlagen werden auch während der Hauptversammlung zur Einsichtnahme der Aktionäre ausliegen. Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der vorgenannten Unterlagen und Berichte erteilt. Hierzu wenden Sie sich bitte an die AEE Ahaus-Enscheder AG, Ziegelhäuser Landstraße 1, 69120 Heidelberg, Telefon: +49 (0)6221 649240, E-Mail: info@ahaus-enscheder.de.

      2. Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung

      Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig anmelden und ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachweisen. Zum Nachweis bedarf es eines in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache erstellten Nachweises des Anteilsbesitzes durch das depotführende Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut. Lassen Aktionäre ihre Aktien am Legitimationstag nicht in einem von einem Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut geführten Depot verwahren, kann der Nachweis ihres Anteilsbesitzes auch von der Gesellschaft sowie einem innerhalb der Europäischen Union ansässigen Notar, einer Wertpapiersammelbank oder einem Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut ausgestellt werden. Die Gesellschaft ist berechtigt, bei Zweifeln an der Richtigkeit oder Echtheit des Nachweises einen geeigneten weiteren Nachweis zu verlangen. Wird dieser weitere Nachweis nicht oder nicht in geeigneter Form erbracht, kann die Gesellschaft den Aktionär in der Hauptversammlung zurückweisen. Der Nachweis hat sich jeweils auf den Beginn des einundzwanzigsten Tages, 0:00 Uhr Ortszeit am Gesellschaftssitz, vor der Versammlung, also auf den Beginn des 5. August 2014, zu beziehen (Legitimationstag).

      Die Anmeldung und der Nachweis müssen der Gesellschaft in Textform (§ 126b BGB) spätestens bis zum Ablauf des 7. Tages vor dem Tag der Hauptversammlung, also bis zum Ablauf des 19. August 2014, unter der folgenden Adresse zugehen:

      AEE Ahaus-Enscheder AG
      Ziegelhäuser Landstraße 1
      69120 Heidelberg
      Telefax: 06221/6492424
      E-Mail: info@ahaus-enscheder.de

      3. Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte

      Das Stimmrecht in der Hauptversammlung kann durch Bevollmächtigte, z. B. durch ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären, ausgeübt werden. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Für die Übermittlung steht folgende Anschrift der Gesellschaft zur Verfügung:

      AEE Ahaus-Enscheder AG
      Ziegelhäuser Landstraße 1
      69120 Heidelberg
      Telefax: 06221/6492424
      E-Mail: info@ahaus-enscheder.de

      Ausnahmen bezüglich der Form der Vollmachten können für Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder diesen gleichgestellte Personen oder Institutionen (vergleiche § 125 Abs. 5 AktG) bestehen. Wir bitten daher unsere Aktionäre, sich mit den Genannten abzustimmen.

      4. Anträge von Aktionären

      Gegenanträge zu Vorschlägen von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung gemäß § 126 AktG oder Wahlvorschläge gemäß § 127 AktG sind ausschließlich an folgende Adresse zu richten:

      AEE Ahaus-Enscheder AG
      Ziegelhäuser Landstraße 1
      69120 Heidelberg
      Telefax: 06221/6492424
      E-Mail: info@ahaus-enscheder.de

      Anträge und Wahlvorschläge, die spätestens 14 Tage vor dem Tag der Hauptversammlung, also bis zum 11. August 2014, 24:00 Uhr, bei der Gesellschaft eingehen, werden im Internet unter www.ahaus-enscheder.de nach den gesetzlichen Regelungen zugänglich gemacht. Anderweitig adressierte Anträge werden nicht berücksichtigt.



      Heidelberg, im Juli 2014

      AEE Ahaus-Enscheder AG

      Der Vorstand
      Avatar
      schrieb am 30.09.14 07:05:00
      Beitrag Nr. 28 ()
      Gestern hat die VTG Aktiengesellschaft eine Übernahme des Waggonvermieters AAE - Ahaus Alstätter Eisenbahn Holding AG angekündigt. Siehe:

      http://www.dgap.de/dgap/News/corporate/vollsortimenter-fuer-…

      Um Verwechselungen vorzubeugen: Dieses hat direkt Nichts mit "unserer" AEE Ahaus-Enscheder AG zu tun. Allerdings gibt es da eine historische "Verbindung". Siehe:

      http://de.wikipedia.org/wiki/AAE_Ahaus_Alst%C3%A4tter_Eisenb…
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 30.09.14 18:37:23
      Beitrag Nr. 29 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 47.904.308 von Muckelius am 30.09.14 07:05:00Zahlen zum 30.06.14 sind verfügbar:

      http://www.meravest.de/Home_files/Docs/AEE_AG_Zwischenberich…
      Avatar
      schrieb am 25.11.14 16:06:20
      Beitrag Nr. 30 ()
      aus dem Bundesanzeiger

      AEE Ahaus-Enscheder AG
      Ahaus
      geschäftsansässig Ziegelhäuser Landstraße 1
      69120 Heidelberg
      WKN: A1PG97
      ISIN: DE000A1PG979
      Angebot an die Aktionäre zum Bezug von Aktien

      Nachstehendes Angebot zum Bezug von Aktien richtet sich ausschließlich an die bestehenden Aktionäre der AEE Ahaus-Enscheder AG.

      Die Hauptversammlung der AEE Ahaus-Enscheder AG (die „Gesellschaft“) hat am 26. August 2014 beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 518.400,00 gegen Bareinlagen von EUR 518.400,00 um bis zu EUR 2.592.000,00 auf bis zu EUR 3.110.400,00 durch Ausgabe von bis zu 2.592.000 neuen auf den Inhaber lautende Stückaktien, jeweils mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von EUR 1,00 je Stückaktie, gegen Bareinlagen zu erhöhen. Die neuen Aktien sind ab Beginn des bei Eintragung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister laufenden Geschäftsjahres gewinnberechtigt. Sie werden zum Betrag von EUR 1,00 je Aktie gegen Bareinlage zum Bezug angeboten. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung, insbesondere die Bedingungen für die Ausgabe der Aktien, festzulegen. Dazu gehört auch die Festlegung der Bedingungen, zu denen nach Ablauf der für alle Aktionäre geltenden Bezugsfrist Aktionäre über ihr Bezugsrecht hinaus die nicht gezeichneten Aktien mindestens zum beschlossenen Ausgabebetrag zeichnen und beziehen können. Der Beschluss der Hauptversammlung der Gesellschaft über die Kapitalerhöhung ist am 17. September 2014 im Handelsregister der Gesellschaft eingetragen worden.

      Der Beschluss über die Erhöhung des Grundkapitals wird ungültig, wenn die Durchführung der Kapitalerhöhung nicht bis zum Ablauf des 26. Februar 2015 in das für die Gesellschaft zuständige Handelsregister (das Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld) eingetragen wird.

      Der Vorstand hat am 21. November 2014 mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom 21. November 2014 die Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung beschlossen.

      Um in Ausübung des Bezugsrechts neue Aktien beziehen und zeichnen zu können, fordern wir unsere Aktionäre dazu auf, ihre Bezugsrechte auf die Neuen Aktien zur Vermeidung des Ausschlusses in der Zeit vom
      25. November 2014 bis 10. Dezember 2014, 12:00 Uhr (MEZ)

      bei der Gesellschaft, AEE Ahaus-Enscheder AG, Ziegelhäuser Landstraße 1, 69120 Heidelberg, Telefax (06221) 6492424, während der üblichen Geschäftszeiten auszuüben.

      Zur Ausübung des Bezugsrechts bitten wir interessierte Aktionäre der AEE Ahaus-Enscheder AG:

      1.) das auf der Internetseite der Gesellschaft zum Download bereitstehende oder per Faxanforderung unter der Nr. (06221) 6 49 24 24 bei der Gesellschaft erhältliche Formular des Zeichnungsscheins vollständig auszufüllen, rechtswirksam zu unterzeichnen und bis spätestens zum Ablauf der Bezugsfrist (maßgeblich ist das Datum des Eingangs bei der Gesellschaft) in doppelter Ausfertigung im Original an die Gesellschaft AEE Ahaus-Enscheder AG, Ziegelhäuser Landstraße 1, 69120 Heidelberg zu übersenden. Als Nachweis der Bezugsberechtigung gilt der Depotauszug über den Aktienbestand am 24. November 2014 abends, der dem Zeichnungsschein als Anlage beizulegen ist. Die Aktionäre werden gebeten, eine eingescannte Kopie ihres Zeichnungsscheins an die E-Mail Adresse info@ahaus-enscheder.de oder/und eine Kopie ihres Zeichnungsscheins per Fax an die Nr. (06221) 6 49 24 24 zu schicken; dies ersetzt NICHT die erforderliche Zusendung des in doppelter Ausfertigung und schriftlicher Form zu unterzeichnenden Zeichnungsscheins an die Gesellschaft;

      2.) ihrer Depotbank die Weisung zu erteilen, den Bezugspreis von EUR 1,00 je Neuer Aktie bis spätestens zum Ablauf der Bezugsfrist (maßgeblich ist das Datum des Zahlungseingangs) auf folgendes Konto der Gesellschaft bei der VEM Aktienbank AG, München, zu überweisen:

      Konto Nr.: 3102564, BLZ 700 121 00
      Verwendungszweck: Kapitalerhöhung AEE:……… (Name des Aktionärs)
      SWIFT/BIC: VEAKDEMMXXX (München)
      IBAN: DE02700121000003102564

      Entscheidend für die Einhaltung der Frist ist jeweils der Eingang der Bezugsanmeldung sowie des Bezugspreises bei den vorgenannten Stellen. Nicht fristgemäß ausgeübte Bezugsrechte verfallen entschädigungslos. Für die Zahlung des Bezugspreises, die Ausstellung eines Depotnachweises über den Aktienbesitz am Abend des 24. November 2014 oder die Einbuchung der Neuen Aktien könnten Bankprovisionen für den Zeichner berechnet werden. Diesbezüglich sollte sich der Aktionär bei seiner Bank informieren.

      Für jede Altaktie erhält jeder Aktionär fünf Bezugsrechte. Das Bezugsverhältnis entspricht 1 : 5 auf Basis des gegenwärtigen Aktienbestands. Entsprechend dem Bezugsverhältnis können für jeweils eine Altaktie bis zu 5 Neue Aktien zu einem Bezugspreis von EUR 1,00 je Neuer Aktie bezogen werden aus der am 26. August 2014 beschlossenen Kapitalerhöhung.

      Als Bezugsrechtenachweis gilt der Depotauszug über die am Abend des 24. November 2014 gehaltenen Aktien, der dem Zeichnungsschein als Anlage beizulegen ist.

      Kein Bezugsrechtshandel

      Ein börslicher Bezugsrechtshandel für die Bezugsrechte findet nicht statt. Ein Zu- oder Verkauf von Bezugsrechten über die Börse ist daher nicht möglich. Die Bezugsrechte sind übertragbar. Allerdings werden weder die VEM Aktienbank AG noch die AEE Ahaus-Enscheder AG den An- und/oder Verkauf von Bezugsrechten vermitteln. Nicht ausgeübte Bezugsrechte verfallen, ein Ausgleich für nicht ausgeübte Bezugsrechte findet nicht statt.

      Angebot zum Überbezug weiterer Aktien

      Etwaige aufgrund des Bezugsangebots nicht bezogene Neue Aktien können ausschließlich von Aktionären insoweit erworben werden, die ihr Bezugsrecht auf Neue Aktien auf Basis des jeweiligen Depotbestandes bereits vollständig ausgeübt haben. Jeder bezugsberechtigte Aktionär kann dazu nach Ablauf der Bezugsfrist bis zum 12. Dezember 2014, 12:00 Uhr (MEZ) unter Verwendung des zu diesem Zweck auf der Internetseite der Emittentin zur Verfügung gestellten Formulars ein verbindliches Angebot zum Erwerb solcher Neuen Aktien zum Bezugspreis abgeben ("Überbezug") zum Überbezugspreis von EUR 1,00 je Neuer Aktie. Die maximale Gesamtzahl der von einem Aktionär durch einen Überbezug jeweils erwerbbaren Neuen Aktien entspricht der Zahl seiner Altaktien. Soweit es wegen hoher Nachfrage im Rahmen des Überbezugs nicht möglich sein sollte, allen Aktionären sämtliche von ihnen zusätzlich gewünschten Neuen Aktien zuzuteilen, werden Angebote zum Erwerb weiterer Neuer Aktien im Rahmen des Überbezugs verhältnismäßig zugeteilt. Ein Überbezug ist nur bezüglich einer ganzen Aktie oder eines Vielfachen davon möglich. Falls die Zuteilung von Neuen Aktien aufgrund einer Ausübung des Überbezugsrechts durch mehrere Aktionäre zu Bruchteilen von Aktien führen würde, werden die rechnerischen Bruchteile auf eine volle Aktienanzahl abgerundet.

      Für die Anmeldung des Überbezugs gelten im Übrigen dieselben Bedingungen wie für die Ausübung des gesetzlichen Bezugsrechts. Ein Überbezugswunsch kann nur berücksichtigt werden, wenn spätestens bis zum Ablauf der Überbezugsfrist sowohl die diesbezügliche Überbezugsanmeldung bei der Gesellschaft als auch der vollständige Überbezugspreis für den Überbezug auf dem im Formular genannten Konto der Gesellschaft bei der VEM Aktienbank AG, München, eingegangen ist.

      Sollten Überbezugswünsche nicht vollständig erfüllt werden können, erhält der Aktionär den für den Erwerb im Rahmen des Überbezugs zu viel geleisteten Betrag unverzüglich zurückerstattet.

      Hinweis zur Handelsregistereintragung, Verbriefung und Lieferung

      Die Durchführung der Kapitalerhöhung muss spätestens bis 26. Februar 2015 erfolgen. Die Neuen Aktien werden nach Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung im Handelsregister in einer Globalurkunde verbrieft, die bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, hinterlegt werden wird. Der Anspruch der Aktionäre auf Einzelverbriefung ihres Anteils ist nach der Satzung der Gesellschaft ausgeschlossen. Die Neuen Aktien werden nach deren Verbriefung unverzüglich über die Depotbanken an die Erwerber geliefert. Bei der Lieferung der Aktien sind diese zunächst noch nicht an der Börse zugelassen.

      Nach Eintragungen der Durchführung der Kapitalerhöhung im Handelsregister der Gesellschaft wird die Kapitalerhöhung börsentechnisch umgesetzt, mithin die Anzahl der insgesamt ausgegebenen Aktien angepasst durch Hinterlegung einer die Anzahl der ausgegebenen Aktien der Gesellschaft widerspiegelnden Globalurkunde. Die Aktien der Gesellschaft werden unter der bestehenden WKN und ISIN gehandelt werden können, soweit eine Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung im Handelsregister bis spätestens 31. Dezember 2014 erfolgt. Sollte die Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung erst im Jahr 2015 erfolgen, erhalten die Neuen Aktien eine andere WKN und ISIN. Die Gesellschaft wird in diesem Fall die Einbeziehung der Neuen Aktien in den Handel im Freiverkehr sobald wie vernünftigerweise möglich herstellen.

      Hinweise

      Sollten vor Einbuchung der Neuen Aktien in die Depots der jeweiligen Aktionäre bereits Leerverkäufe erfolgt sein, trägt allein der Verkäufer dieser Aktien das Risiko, seine durch einen Leerverkauf eingegangenen Verpflichtungen nicht durch rechtzeitige Lieferung von Aktien erfüllen zu können.

      Für die AEE Ahaus-Enscheder AG ergeben sich derzeit Risiken aus einem gegenwärtig bestehenden Bilanzverlust und wegen einer knappen Liquidität. Interessierte Aktionäre sollten sich deshalb vor Ihrer Entscheidung zur Ausübung ihres Bezugsrechts eingehend über die AEE Ahaus-Enscheder AG informieren.

      Die Gesellschaft veröffentlicht dieses Angebot unter der begründeten Annahme, dass es sich in jedem Staat des Europäischen Wirtschaftsraums an weniger als 150 nicht qualifizierte Anleger im Sinne des Wertpapierprospektgesetzes richtet. Die Barkapitalerhöhung wird deshalb gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 2 des Wertpapierprospektgesetzes prospektfrei durchgeführt.

      Verkaufsbeschränkungen

      Das Bezugsangebot wird ausschließlich nach deutschem Recht durchgeführt. Es wird nach den maßgeblichen aktienrechtlichen Bestimmungen in Verbindung mit der Satzung der Gesellschaft im Bundesanzeiger bekannt gemacht. Weitere Bekanntmachungen, Registrierungen, Zulassungen oder Genehmigungen von oder bei Stellen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland sind weder für die Aktien noch für die Bezugsrechte noch für das Bezugsangebot vorgesehen. Die Bekanntmachung des Bezugsangebots dient ausschließlich der Einhaltung der zwingenden Vorschriften der Bundesrepublik Deutschland und bezweckt weder die Abgabe oder Veröffentlichung des Bezugsangebots nach Maßgabe von Vorschriften anderer Rechtsordnungen als der der Bundesrepublik Deutschland noch eine gegebenenfalls den Vorschriften anderer Rechtsordnungen als der der Bundesrepublik Deutschland unterfallende öffentliche Werbung für das Bezugsangebot.

      Eine Veröffentlichung, Versendung, Verbreitung oder Wiedergabe dieses Bezugsangebots oder einer Zusammenfassung oder einer sonstigen Beschreibung der hierin enthaltenen Bedingungen unterliegt im Ausland möglicherweise Beschränkungen. Mit Ausnahme der Bekanntmachung im Bundesanzeiger sowie der Weiterleitung des Bezugsangebots mit Genehmigung der Gesellschaft darf das Bezugsangebot durch Dritte weder unmittelbar noch mittelbar im oder in das Ausland veröffentlicht, versendet, verbreitet oder weitergegeben werden, soweit dies nach den jeweils anwendbaren ausländischen Bestimmungen untersagt oder von der Einhaltung behördlicher Verfahren oder der Erteilung einer Genehmigung abhängig ist. Dies gilt auch für eine Zusammenfassung oder eine sonstige Beschreibung der in diesem Bezugsangebot enthaltenen Bedingungen. Die Gesellschaft übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Veröffentlichung, Versendung, Verbreitung oder Weitergabe des Bezugsangebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland mit den jeweils anwendbaren Rechtsvorschriften vereinbar ist.

      Die Annahme dieses Angebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland kann Beschränkungen unterliegen. Personen, die das Angebot außerhalb der Bundesrepublik Deutschland annehmen wollen, werden aufgefordert, sich über außerhalb der Bundesrepublik Deutschland bestehende Beschränkungen zu informieren.

      Die Neuen Aktien sind und werden weder nach den Vorschriften des Securities Act noch bei den Wertpapieraufsichtsbehörden von Einzelstaaten der Vereinigten Staaten von Amerika, registriert. Die Neuen Aktien dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika weder angeboten noch verkauft oder direkt oder indirekt dorthin geliefert werden, außer auf Grund einer Ausnahme von den Registrierungserfordernissen des Securities Act und der Wertpapiergesetze der jeweiligen Einzelstaaten der Vereinigten Staaten von Amerika. Gleiches gilt für ein Angebot, einen Verkauf oder eine Lieferung an U.S. Personen im Sinne des U.S. Securities Act.



      Heidelberg, im November 2014

      AEE Ahaus-Enscheder AG

      Der Vorstand
      Avatar
      schrieb am 22.12.14 17:02:34
      Beitrag Nr. 31 ()
      auf so richtig viel Resonanz ist man mit der Kapitalerhöhung nicht gestossen....

      Quelle: www.handelsregisterbekanntmachungen.de

      Amtsgericht Coesfeld Aktenzeichen: HRB 14767 Bekannt gemacht am: 18.12.2014 20:00 Uhr

      In () gesetzte Angaben der Anschrift und des Geschäftszweiges erfolgen ohne Gewähr.

      Veränderungen

      18.12.2014


      HRB 14767: AEE Ahaus-Enscheder AG, Ahaus, Ziegelhäuser Landstraße 1, 69120 Heidelberg. Aufgrund der durch Satzungsänderung vom 26.08.14 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um weitere 151.839,00 durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 26.08.14 ist § 5 der Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) geändert. Neues Grundkapital: 670.239,00 EUR. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Das Grundkapital ist eingeteilt in 670.239 Stückaktien, die auf den Inhaber lauten.
      Avatar
      schrieb am 28.12.14 07:36:55
      Beitrag Nr. 32 ()
      Ich würde zu gerne wissen in was für Werte die Gesellschaft investiert. Die Berichte sind ja was dünn.....
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 01.07.15 17:03:12
      Beitrag Nr. 33 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 48.654.449 von daPietro am 28.12.14 07:36:55Jahresabschluss für 2014 wurde veröffentlicht


      http://www.meravest.de/Home_files/Docs/AEE_AG_GB_31_12_2014.…
      Avatar
      schrieb am 12.08.15 21:14:23
      Beitrag Nr. 34 ()
      Ist wer nächste Woche auf der HV ?
      Avatar
      schrieb am 12.10.15 19:10:33
      Beitrag Nr. 35 ()
      was ist denn heute hier los?

      an beiden Handelsplätzen wurde eine 5-stellige Aktien-Anzahl umgesetzt. Kurs bei 0,50 Euro
      Avatar
      schrieb am 17.12.15 21:44:05
      Beitrag Nr. 36 ()
      Noch wer dabei ?
      Avatar
      schrieb am 09.03.16 12:21:07
      Beitrag Nr. 37 ()
      Ja ich. Wie seht Ihr die Aussichten?
      Avatar
      schrieb am 09.03.16 20:39:15
      Beitrag Nr. 38 ()
      Ich hoffe es wird besser sehe es aber kritisch besonders wenn man so sieht wo die Organe im AR sonst noch so sitzen da kann man nur hoffen man hat das nicht alles im Depot......
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 09.05.16 17:48:29
      Beitrag Nr. 39 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 51.943.707 von tonisoprano am 09.03.16 20:39:15heute wurde im Bundesanzeiger die Tagesordnung der kommenden Hauptversammlung veröffentlicht. Nur Standardpunkte sind geplant.

      Jahresabschluss für 2015 wurde auf der Homepage veröffentlicht:

      http://www.meravest.de/Home_files/Docs/2015-12-31%20Jahresab…
      Avatar
      schrieb am 13.06.16 20:48:30
      Beitrag Nr. 40 ()
      Geht wer zur Hauptversammlung
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 30.09.16 18:41:27
      Beitrag Nr. 41 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 52.607.342 von tonisoprano am 13.06.16 20:48:30Es wurde ein weiterer Votstand bestellt. Siehe:

      http://www.finanznachrichten.de/nachrichten-2016-09/38725555…
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 31.12.16 12:38:32
      Beitrag Nr. 42 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 53.386.341 von Muckelius am 30.09.16 18:41:27wieder mal News:

      http://www.finanznachrichten.de/nachrichten-2016-12/39562286…
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 13.03.17 18:14:20
      Beitrag Nr. 43 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 53.983.577 von Muckelius am 31.12.16 12:38:32Mini-JÜ von 7000 Euro

      von der Homepage:


      News

      13.03.2017
      AEE Ahaus-Enscheder AG: Vorläufige Zahlen für das Geschäftsjahr 2016

      Die AEE Ahaus-Enscheder AG hat das Geschäftsjahr 2016 mit einem voraussichtlichen Jahresüber­schuss in Höhe von rund 7 TEUR (Vorjahr 25 TEUR) abgeschlossen. Dabei wurden Umsatzerlöse in Höhe von 150 TEUR (Vj. 0 TEUR) er­zielt. Die sonstigen betrieblichen Erträge – im Wesentlichen Erträge aus dem Ver­kauf von Wert­papieren – beliefen sich auf 169 TEUR (Vj. 234 TEUR). Die Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebs­stoffe lagen wie im Vorjahr bei rund 10 TEUR, die Personalaufwendungen erhöhten sich leicht auf 27 TEUR (Vj. 24 TEUR).

      Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe von 108 TEUR (Vj. 66 TEUR) um­fassen Auf­wen­dungen aus dem Abgang von Wertpapieren von rund 21 TEUR (Vj. 0 TEUR), Wertberich­ti­gungen auf For­derungen in Höhe von 40 TEUR (Vj. 0 TEUR) sowie übrige betriebliche Aufwendungen in Höhe von 47 TEUR (Vj. 66 TEUR). Die Abschreibungen auf Wertpapier­bestände summierten sich im Geschäftsjahr 2016 auf 173 TEUR (Vj. 106 TEUR). Unter Berücksichtigung des Finanzergebnisses in Höhe von 6 TEUR (Vj. -3 TEUR) ergibt sich ein Jahresüberschuss in Höhe von rund 7 TEUR (Vj. 25 TEUR).

      Bei einer Bilanzsumme von 681 TEUR (Vj. 937 TEUR) beträgt die Eigenkapitalquote bei einem Eigen­kapital zum Bilanzstichtag von 662 TEUR (Vj. 655 TEUR) rund 97 % (Vj. 70 %).

      Die genannten Zahlen stehen unter dem Vorbehalt der abschließenden Aufstellung des Jahres­abschlusses, der Abschlussprüfung und der Billigung des Jahresabschlusses durch den Aufsichtsrat.
      Avatar
      schrieb am 11.08.17 21:40:30
      Beitrag Nr. 44 ()
      AEE Ahaus-Enscheder AG: Zwischenbericht zum 1. Halbjahr 2017

      https://adhoc.pressetext.com/news/20170811016
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 01.06.18 18:01:32
      Beitrag Nr. 45 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 55.509.876 von Huusmeister am 11.08.17 21:40:30aus dem Bundesanzeiger:

      AEE Ahaus-Enscheder AG
      Ahaus
      (Geschäftsadresse: Ziegelhäuser Landstraße 1, 69120 Heidelberg)
      WKN A1PG97 / ISIN DE000A1PG979
      Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung


      Hiermit laden wir unsere Aktionäre zu der am 11. Juli 2018 um 11:00 Uhr im Grenzhof – Hotel & Restaurant GmbH, Grenzhof 9, 69123 Heidelberg stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.


      I. Tagesordnung
      1.

      Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2017 und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017
      2.

      Beschlussfassung über die Entlastung der Vorstandsmitglieder im Geschäftsjahr 2017 für diesen Zeitraum

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands im Geschäftsjahr 2017 für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.
      3.

      Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2017 für diesen Zeitraum

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2017 für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.
      4.

      Neuwahlen zum Aufsichtsrat

      Die Amtszeit der zuletzt von der Hauptversammlung der Gesellschaft am 28. August 2013 für die Zeit bis zum Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrates für das zum 31. Dezember 2017 endende Geschäftsjahr beschließt, gewählten Aufsichtsratsmitglieder endet mit Ablauf dieser Hauptversammlung. Die Hauptversammlung hat neue Aufsichtsratsmitglieder zu wählen.

      Der Aufsichtsrat setzt sich nach § 96 Abs. 1, § 101 Abs. 1 AktG sowie § 6 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft aus drei von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern zusammen. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

      Der Aufsichtsrat schlägt vor, als Vertreter der Anteilseigner für eine neue Amtszeit, die bis zur Beendigung derjenigen Hauptversammlung dauert, die über die Entlastung für das Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2022 beschließt, folgende Personen zu Mitgliedern des Aufsichtsrats zu bestellen:
      a)

      Herr Dipl.-Volkswirt Jochen Hummel, Heidelberg, Steuerberater und Partner bei der WSB Wolf Beckerbauer Hummel & Partner Steuerberatungsgesellschaft mbB
      b)

      Frau Dipl.-Kffr. Eva Katheder, Bad Vilbel, selbstständige Unternehmensberaterin
      c)

      Herr Gerhard Mayer, Karlsruhe, Kaufmann
      5.

      Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals mit Ermächtigung des Vorstands zum Ausschluss des Bezugsrechts und die Änderung von § 2 der Satzung

      Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor zu beschließen:
      a)

      Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats, das Grundkapital der Gesellschaft vom 28. August 2018 bis zum 10. Juli 2023 einmalig oder mehrfach, ganz oder in Teilbeträgen um bis zu insgesamt 335.119,00 Euro durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2018). Die neuen Aktien sind ab dem Beginn des Geschäftsjahres, in dem sie ausgegeben werden, gewinnberechtigt.

      Den Aktionären steht grundsätzlich ein Bezugsrecht zu. Der Vorstand wird jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre auf Aktien auszuschließen:
      (1)

      Um Spitzenbeträge vom Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen.
      (2)

      Wenn die Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen zum Zwecke des Erwerbs von oder des Zusammenschlusses mit Unternehmen bzw. Unternehmensteilen oder des Erwerbs von Beteiligungen an Unternehmen erfolgt.

      Der Vorstand wird ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung, den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen.
      b)

      Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung der Satzung nach vollständiger oder teilweiser Durchführung der Erhöhung des Grundkapitals aus dem Genehmigten Kapital 2018 oder nach Ablauf dieser Ermächtigungsfrist entsprechend dem Umfang der bis dahin erfolgten Kapitalerhöhung aus dem Genehmigten Kapital 2018 neu zu fassen.
      c)

      Der Satzung wird ein neuer § 2 Absatz 3 der Satzung hinzugefügt, der lautet wie folgt:

      „Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats, das Grundkapital der Gesellschaft vom 28. August 2018 bis zum 10. Juli 2023 einmalig oder mehrfach, ganz oder in Teilbeträgen um bis zu insgesamt Euro 335.119,00 durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2018). Die neuen Aktien sind ab dem Beginn des Geschäftsjahres, in dem sie ausgegeben werden, gewinnberechtigt.

      Den Aktionären steht grundsätzlich ein Bezugsrecht zu. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre auf Aktien auszuschließen:
      (1)

      Um Spitzenbeträge vom Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen.
      (2)

      Wenn die Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen zum Zwecke des Erwerbs von oder des Zusammenschlusses mit Unternehmen bzw. Unternehmensteilen oder des Erwerbs von Beteiligungen an Unternehmen erfolgt.

      Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung, den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen.“
      6.

      Satzungsänderungen

      Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor zu beschließen:
      „a)

      § 18 Abs. 2 der Satzung mit dem Inhalt

      „Die Gewinnanteile werden am ersten Werktag nach der Hauptversammlung gegen Vorlage der Gewinnanteilsscheine ausgezahlt. Sie verfallen zugunsten der Gesellschaft, wenn sie nicht innerhalb von vier Jahren nach dem auf ihre Fälligkeit folgenden 31. Dezember erhoben sind.“

      wird ersatzlos gestrichen.
      b)

      § 19 der Satzung mit dem Inhalt

      „Bekanntmachungen

      Die Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen im Bundesanzeiger.“

      wird wie folgt neu gefasst:

      „Bekanntmachungen und Informationen an Aktionäre
      1.

      Die Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen im Bundesanzeiger, sofern nicht gesetzlich die Bekanntmachung in einem anderen Publikationsorgan vorgeschrieben ist.
      2.

      Informationen an die Inhaber zugelassener Wertpapiere dürfen bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen auch im Wege der Datenfernübertragung übermittelt werden.
      3.

      Der Anspruch der Aktionäre aus §§ 125 Abs. 2, 128 Abs. 1 AktG auf Übermittlung von Mitteilungen nach § 125 Abs. 1 AktG ist auf die Übermittlung im Wege der elektronischen Kommunikation beschränkt. Der Vorstand bleibt dessen ungeachtet berechtigt, ist aber nicht verpflichtet, auch andere Formen der Übermittlung zu nutzen, soweit der jeweilige Aktionär dies verlangt oder hierzu sonst zugestimmt hat und gesetzliche Bestimmungen nicht entgegenstehen.““
      7.

      Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018

      Der Aufsichtsrat schlägt vor, PKF Deutschland GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2018 zu wählen.

      II. Bericht an die Hauptversammlung

      Der Vorstand hat den nachfolgenden schriftlichen
      Bericht an die Hauptversammlung zu Tagesordnungspunkt 5
      zum Ausschluss des Bezugsrechts
      gemäß §§ 203 Abs. 2 Satz 2, 186 Abs. 4 Satz 2 AktG

      erstattet.

      Der Bericht liegt vom Tage der Einberufung an in den Geschäftsräumen der Gesellschaft zur Einsicht durch die Aktionäre aus. Der Bericht wird auch auf der Hauptversammlung zur Einsicht der Aktionäre ausliegen. Auf Verlangen wird der Bericht jedem Aktionär kostenlos unverzüglich übersandt. Der Inhalt des Berichts wird wie folgt bekannt gemacht:
      a)

      Die Hauptversammlung der Gesellschaft hat am 28. August 2013 den Vorstand ermächtigt, in der Zeit bis zum 27. August 2018 das Grundkapital der Gesellschaft einmalig oder in Teilbeträgen mehrmals um bis zu insgesamt 259.200,00 Euro durch Ausgabe neuer auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlage zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2013). Für vier eng begrenzte Fälle hat die Hauptversammlung mit dem Beschluss vom 28. August 2013 den Vorstand außerdem ermächtigt, das gesetzliche Bezugsrecht bei einer Erhöhung des Grundkapitals aus dem genehmigten Kapital auszuschließen. Die Gesellschaft hat bislang seit Wirksamwerden des vorgenannten Beschlusses von dem genehmigten Kapital keinen Gebrauch gemacht. Das bestehende genehmigte Kapital gemäß dem Beschluss der Hauptversammlung vom 28. August 2013 läuft am 27. August 2018 und damit voraussichtlich vor der nächsten, nach dem 11. Juli 2018 stattfindenden Hauptversammlung der Gesellschaft aus. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals (Genehmigtes Kapital 2018) vor. Mit beantragter, ab dem 28. August 2018 wirksam werdender Ermächtigung zur Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals 2018 soll dem Vorstand auch für die nächsten fünf Jahre ein flexibles Instrument zur Gestaltung der Unternehmenspolitik eingeräumt werden.
      b)

      Das vorgeschlagene Genehmigte Kapital 2018 in Höhe von 335.119,00 Euro soll es dem Vorstand ermöglichen, auch zukünftig kurzfristig an den Kapitalmärkten das für die Fortentwicklung des Unternehmens erforderliche Kapital durch die Ausgabe neuer Aktien aufzunehmen. Ebenso sollen mit dem Genehmigten Kapital 2018 etwaige günstigere Marktgegebenheiten zur Deckung eines künftigen Finanzierungsbedarfes schnell genutzt werden können. Durch die Ermächtigung des Vorstands, das Grundkapital im Rahmen des Beschlussvorschlags ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss zu erhöhen, soll der Vorstand außerdem in die Lage versetzt werden, ohne Beanspruchung der Kapitalmärkte Unternehmen, Unternehmensteile oder Beteiligungen an Unternehmen von Dritten gegen Ausgabe von Aktien zu erwerben oder sich mit diesen zusammenzuschließen.
      c)

      Der Beschlussvorschlag sieht außerdem eine Ermächtigung des Vorstands vor, in eng umgrenzten Fällen das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen.
      (1)

      Die vorgesehene Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts für Spitzenbeträge soll die Abwicklung der Aktienausgabe mit einem grundsätzlichen Bezugsrecht der Aktionäre erleichtern. Spitzenbeträge können sich aus der Höhe des vom Vorstand im Rahmen der Ermächtigung festzulegenden Emissionsvolumens und dem Bezugsverhältnis ergeben, wenn nicht alle neu auszugebenden Aktien gleichmäßig auf alle Aktionäre verteilt werden können, so z. B. wenn Aktionären aufgrund ihres Aktienbesitzes nicht ausschließlich volle Aktienstückzahlen zum Bezug zugeteilt werden können. Die Spitzenbeträge und deren Wert je Aktionär sind in der Regel gering. Der Aufwand für die Ausgabe von Aktien ohne einen Bezugsrechtsausschluss für Spitzenbeträge ist erheblich höher. Ein Ausschluss des Bezugsrechts für Spitzenbeträge dient daher der Praktikabilität und der erleichterten Durchführung einer Aktienausgabe.
      (2)

      Der Vorstand soll überdies ermächtigt sein, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht bei Sachkapitalerhöhungen auszuschließen. Hiermit soll der Vorstand in die Lage versetzt werden, mit Zustimmung des Aufsichtsrats in geeigneten Fällen Unternehmen, Unternehmensteile oder Beteiligungen an Unternehmen gegen Überlassung von Aktien der Gesellschaft, auch im Wege des Unternehmenszusammenschlusses, erwerben zu können. Hierdurch soll die Gesellschaft die Möglichkeit erhalten, auf nationalen und internationalen Märkten rasch und erfolgreich auf vorteilhafte Angebote oder sich sonst bietende Gelegenheiten zum Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen oder zum Zusammenschluss mit Unternehmen reagieren zu können. Nicht selten ergibt sich aus Verhandlungen die Notwendigkeit, als Gegenleistung nicht Geld, sondern Aktien bereitzustellen. Um den Erwerb auch in diesen Fällen durchführen zu können, muss die Gesellschaft erforderlichenfalls die Möglichkeit haben, kurzfristig ihr Kapital unter Bezugsrechtsausschluss gegen Sacheinlagen zu erhöhen. Der Ausgabebetrag für die Aktien wird dabei vom Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats unter angemessener Berücksichtigung der Interessen der Gesellschaft und der Aktionäre festgelegt. Die kurzfristige Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung zur Beschlussfassung über eine Kapitalerhöhung kommt hierfür meist nicht in Betracht, da zum einen mit der Einberufung und Abhaltung der Hauptversammlung hohe Kosten verbunden sind, zum anderen aufgrund der bestehenden Einberufungsfristen eine kurzfristige Befassung der Hauptversammlung und Umsetzung eines Beschlusses nicht möglich wäre. Konkrete Erwerbsvorhaben, zu deren Durchführung das Kapital mit Bezugsrechtsausschluss erhöht werden soll, bestehen zurzeit nicht. Durch die Höhe des vorgeschlagenen neuen Genehmigten Kapitals 2018 in Höhe von 50 % des bestehenden Grundkapitals soll sichergestellt werden, dass auch größere Akquisitionen, sei es gegen Barleistung, sei es gegen Aktien, finanziert werden können.

      III. Weitere Angaben zur Einberufung

      1. Ausliegende Unterlagen

      Von der Einberufung der Hauptversammlung an werden der Jahresabschluss der AEE Ahaus-Enscheder AG zum 31. Dezember 2017 sowie der Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 in den Geschäftsräumen der AEE Ahaus-Enscheder AG, Ziegelhäuser Landstraße 1, 69120 Heidelberg, zu den üblichen Geschäftszeiten zur Einsichtnahme der Aktionäre ausliegen.

      Diese Unterlagen werden auch während der Hauptversammlung zur Einsichtnahme der Aktionäre ausliegen. Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der vorgenannten Unterlagen und Berichte erteilt. Hierzu wenden Sie sich bitte an:

      AEE Ahaus-Enscheder AG
      Ziegelhäuser Landstraße 1
      69120 Heidelberg
      Telefon: +49 (0)6221 649240
      E-Mail: info@ahaus-enscheder.de

      2. Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung

      Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig anmelden und ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachweisen. Zum Nachweis bedarf es eines in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache erstellten Nachweises des Anteilsbesitzes durch das depotführende Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut. Lassen Aktionäre ihre Aktien am Legitimationstag nicht in einem von einem Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut geführten Depot verwahren, kann der Nachweis ihres Anteilsbesitzes auch von der Gesellschaft sowie einem innerhalb der Europäischen Union ansässigen Notar, einer Wertpapiersammelbank oder einem Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut ausgestellt werden. Die Gesellschaft ist berechtigt, bei Zweifeln an der Richtigkeit oder Echtheit des Nachweises einen geeigneten weiteren Nachweis zu verlangen. Wird dieser weitere Nachweis nicht oder nicht in geeigneter Form erbracht, kann die Gesellschaft den Aktionär in der Hauptversammlung zurückweisen. Der Nachweis hat sich jeweils auf den Beginn des einundzwanzigsten Tages, 0:00 Uhr Ortszeit am Gesellschaftssitz, vor der Versammlung, also auf den Beginn des 20. Juni 2018, zu beziehen (Legitimationstag).

      Die Anmeldung und der Nachweis müssen der Gesellschaft in Textform (§ 126b BGB) spätestens bis zum Ablauf des 7. Tages vor dem Tag der Hauptversammlung, also bis zum Ablauf des 4. Juli 2018, unter der folgenden Adresse zugehen:

      AEE Ahaus-Enscheder AG
      Ziegelhäuser Landstraße 1
      69120 Heidelberg
      Telefax: 06221/6492424
      E-Mail: info@ahaus-enscheder.de

      3. Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte

      Das Stimmrecht in der Hauptversammlung kann durch Bevollmächtigte, z. B. durch ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären, ausgeübt werden. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform und sind aus organisatorischen Gründen bis spätestens am Dienstag, den 10. Juli 2018, 12:00 Uhr zu übermitteln. Für die Übermittlung steht folgende Anschrift der Gesellschaft zur Verfügung:

      AEE Ahaus-Enscheder AG
      Ziegelhäuser Landstraße 1
      69120 Heidelberg
      Telefax: 06221/6492424
      E-Mail: info@ahaus-enscheder.de

      Der Nachweis der Vollmacht, ihres Widerrufes und der Bevollmächtigung kann auch am Tag der Hauptversammlung durch den Bevollmächtigten erfolgen.

      Ausnahmen bezüglich der Form der Vollmachten können für Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder diesen gleichgestellte Personen oder Institutionen (vergleiche § 125 Abs. 5 AktG) bestehen. Wir bitten daher unsere Aktionäre, sich mit den Genannten abzustimmen.

      Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen Personen zurückweisen.

      4. Anträge von Aktionären

      Gegenanträge zu Vorschlägen von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung gemäß § 126 AktG oder Wahlvorschläge gemäß § 127 AktG sind ausschließlich an folgende Adresse zu richten:

      AEE Ahaus-Enscheder AG
      Ziegelhäuser Landstraße 1
      69120 Heidelberg
      Telefax: 06221/6492424
      E-Mail: info@ahaus-enscheder.de

      Anträge und Wahlvorschläge, die spätestens 14 Tage vor dem Tag der Hauptversammlung, also bis zum 26. Juni 2018, 24:00 Uhr, bei der Gesellschaft eingehen, werden im Internet unter
      www.ahaus-enscheder.de


      nach den gesetzlichen Regelungen zugänglich gemacht. Anderweitig adressierte Anträge werden nicht berücksichtigt.



      Heidelberg, im Mai 2018

      AEE Ahaus-Enscheder AG

      Der Vorstand
      Avatar
      schrieb am 05.01.19 15:25:07
      Beitrag Nr. 46 ()
      Mal sehen wie die Zahlen 2018 sind
      Avatar
      schrieb am 11.01.19 07:59:50
      Beitrag Nr. 47 ()
      AEE Ahaus-Enscheder AG: Vorläufige Zahlen für das Geschäftsjahr 2018

      https://www.pressetext.com/news/20190110020
      Avatar
      schrieb am 28.03.19 16:35:24
      Beitrag Nr. 48 ()
      AEE Ahaus-Enscheder AG: Ergebnisprognose für das Geschäftsjahr 2019

      https://www.pressetext.com/news/20190328027
      8 Antworten
      Avatar
      schrieb am 10.05.19 15:36:19
      Beitrag Nr. 49 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 60.220.616 von Huusmeister am 28.03.19 16:35:24Geschäftsbericht für 2018 wurde veröffentlicht

      https://ahaus-enscheder.de/wp/wp-content/uploads/2019/05/Ges…
      7 Antworten
      Avatar
      schrieb am 10.07.19 16:08:46
      Beitrag Nr. 50 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 60.538.014 von Muckelius am 10.05.19 15:36:19pta20190710019
      Veröffentlichung von Insiderinformationen gemäß Artikel 17 MAR
      AEE Ahaus-Enscheder AG: Ergebnis zum 1. Halbjahr 2019

      https://www.pressetext.com/news/20190710019
      AEE Gold | 1,300 €
      6 Antworten
      Avatar
      schrieb am 09.01.20 16:34:36
      Beitrag Nr. 51 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 60.996.299 von Muckelius am 10.07.19 16:08:46:)

      pta20200109017
      Veröffentlichung von Insiderinformationen gemäß Artikel 17 MAR
      AEE Ahaus-Enscheder AG: Vorläufige Zahlen für das Geschäftsjahr 2019

      https://www.pressetext.com/news/20200109017
      AEE Gold | 0,815 €
      5 Antworten
      Avatar
      schrieb am 08.05.20 19:12:16
      Beitrag Nr. 52 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.328.269 von Muckelius am 09.01.20 16:34:36Jahresabschluss für 2019 wurde immer noch nicht veröffentlicht
      AEE Gold | 0,930 €
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 28.05.20 17:29:44
      Beitrag Nr. 53 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 63.611.847 von Muckelius am 08.05.20 19:12:16Jahresabschluss 2019 ist nun online

      https://ahaus-enscheder.de/wp/wp-content/uploads/2020/05/Ges…
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      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 07.07.20 17:52:10
      Beitrag Nr. 54 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 63.834.041 von Muckelius am 28.05.20 17:29:44Zahlen zum Halbjahr

      pta20200707013
      Veröffentlichung von Insiderinformationen gemäß Artikel 17 MAR
      AEE Ahaus-Enscheder AG: AEE Ahaus-Enscheder AG: vorläufiges Ergebnis zum 1. Halbjahr 2020

      https://www.pressetext.com/news/20200707013
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      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 18.09.20 15:36:29
      Beitrag Nr. 55 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.323.491 von Muckelius am 07.07.20 17:52:10Neuigkeiten

      pta20200917045
      Veröffentlichung von Insiderinformationen gemäß Artikel 17 MAR
      AEE Ahaus-Enscheder AG: Änderung im Vorstand

      https://www.pressetext.com/news/20200917045
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      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 10.11.20 16:20:33
      Beitrag Nr. 56 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.123.200 von Muckelius am 18.09.20 15:36:29aus dem Bundesanzeiger

      AEE Ahaus-Enscheder AG
      Ahaus
      (Geschäftsadresse: Ziegelhäuser Landstraße 1, 69120 Heidelberg)
      WKN A1PG97 / ISIN DE000A1PG979
      Einladung zur Hauptversammlung
      Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre zu der am
      1. Dezember 2020 um 13:00 Uhr
      stattfindenden
      außerordentlichen Hauptversammlung
      der
      AEE Ahaus-Enscheder AG („Gesellschaft“)
      im
      Hotel & Restaurant Grenzhof
      Grenzhof 9
      69123 Heidelberg
      ein.
      I.

      Tagesordnung
      1.

      Änderungen der Satzung

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Satzung der Gesellschaft wie folgt zu ändern:
      a)

      § 1 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft wird wie folgt geändert:

      „Die Firma der Gesellschaft lautet „AEE Gold AG" und hat ihren Sitz in Ahaus.“
      b)

      Die Überschrift von § 6 der Satzung der Gesellschaft wird wie folgt geändert:

      „Zusammensetzung, Wahl und Abwahl des Aufsichtsrats“
      c)

      In § 6 der Satzung der Gesellschaft wird folgender Absatz 4 ergänzt:

      „4. Die Abberufung eines von den Aktionären zu wählenden Aufsichtsratsmitglieds bedarf zwingend einer Mehrheit, die mindestens 80% der bei der Hauptversammlung abgegebenen Stimmen umfasst. Die Änderung der in Satz 1 genannten Bestimmung bedarf einer Mehrheit, die mindestens 80% der bei der Hauptversammlung abgegebenen Stimmen umfasst.“
      d)

      In § 7 der Satzung der Gesellschaft werden die Worte „mit Monatsfrist zum Monatsende“ durch das Wort „jederzeit“ ersetzt.
      e)

      § 8 der Satzung der Gesellschaft wird wie folgt geändert:
      „1.

      1. Der Aufsichtsrat wählt im Anschluss an eine Hauptversammlung, in der Aufsichtsratsmitglieder der Aktionäre gewählt worden sind, in einer ohne besondere Einberufung stattfindenden Sitzung einen Vorsitzenden und einen Stellvertreter.
      2.

      Scheidet der Vorsitzende oder sein Stellvertreter vor Ablauf der Amtszeit aus seinem Amt aus, so hat der Aufsichtsrat unverzüglich eine Neuwahl vorzunehmen. Der Aufsichtsrat ist berechtigt, jederzeit eine Neuwahl des Vorsitzenden oder seines Stellvertreters vorzunehmen.“
      f)

      § 9 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft wird wie folgt geändert:

      „Die Sitzungen des Aufsichtsrats werden durch den Vorsitzenden schriftlich, mündlich, fernmündlich, fernschriftlich, fernkopiert oder im Wege anderer elektronischer Kommunikationsmedien (einschließlich Mitteilungsdiensten) einberufen. Bei der Einberufung ist die Tagesordnung mitzuteilen.“
      g)

      § 9 Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft wird wie folgt geändert:

      „Der Aufsichtsratsvorsitzende kann zulassen, dass ein Mitglied oder mehrere Mitglieder des Aufsichtsrats an einer Sitzung und/oder Beschlussfassung im Wege der Telefon- oder Videokonferenz teilnehmen und/oder ihre Stimme gleichzeitig oder nachträglich fernmündlich, fernschriftlich (Telefax) oder per anderer elektronischer Übermittlung (beispielweise per E-Mail oder anderer elektronischer Medien einschließlich Mitteilungsdiensten) abgeben. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats, im Fall seiner Verhinderung sein hierzu bestimmter Stellvertreter, kann einen Beschluss des Aufsichtsrats auch ohne Einberufung einer Sitzung im Wege schriftlicher, fernmündlicher, fernschriftlicher (Telefax), oder elektronischer (beispielweise per E-Mail oder anderer elektronischer Medien einschließlich Mitteilungsdiensten) Abstimmung – sowie durch eine Kombination dieser Kommunikationsmedien – herbeiführen, wenn kein Mitglied des Aufsichtsrats diesem Verfahren widerspricht. Entsprechendes gilt für Wahlen.“
      h)

      Die Überschrift von § 10 der Satzung der Gesellschaft wird in „Beschlussfähigkeit, Teilnahme des Vorstands“ geändert.
      i)

      § 10 Abs. 1 Satz 3 der Satzung der Gesellschaft wird ersatzlos gelöscht.
      j)

      Die Überschrift von § 11 der Satzung der Gesellschaft wird wie folgt geändert:

      „Willenserklärungen“
      k)

      § 11 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft wird ersatzlos aufgehoben. Bei Absatz 2 von § 11 der Satzung wird die Absatznummer „2.“ entfernt.
      l)

      In § 11 Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft wird das Wort „Behinderungsfall“ ersetzt durch das Wort „Verhinderungsfall“.
      m)

      In § 12 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft wird Satz 2 durch folgenden Satz ersetzt: „Der Vorsitzende erhält das Doppelte.“
      n)

      In § 14 Abs. 1 Satz 2 der Satzung der Gesellschaft entfallen die Worte „oder englischer“ ersatzlos.
      o)

      § 14 Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft wird wie folgt geändert:

      „Die Aktionäre müssen darüber hinaus ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachweisen. Dazu bedarf es eines in Textform (§ 126b BGB) in deutscher Sprache erstellten Nachweises ihres Anteilsbesitzes durch einen Intermediär. Der Nachweis ihres Anteilsbesitzes hat sich auf den Beginn des 21. Tages, 0:00 Uhr Ortszeit am Gesellschaftssitz, vor der Versammlung zu beziehen (Legitimationstag) und muss der in der Einberufung bestimmten Stelle spätestens bis zum Ablauf des 7. Tages vor der Hauptversammlung zugehen. Die Gesellschaft ist berechtigt, bei Zweifeln an der Richtigkeit oder Echtheit des Nachweises einen geeigneten weiteren Nachweis zu verlangen. Wird der weitere Nachweis nicht in geeigneter Form erbracht, kann der Versammlungsleiter feststellen, dass der Aktionär den Nachweis des Anteilsbesitzes nicht erbracht hat.“
      p)

      In § 14 Abs. 4 der Satzung der Gesellschaft wird das Wort „Berechgtigung“ durch das Wort „Berechtigung“ ersetzt.
      q)

      § 14 der Satzung der Gesellschaft wird um folgenden Absatz 6 ergänzt:

      „Der Vorstand ist ermächtigt, vorzusehen, dass die Aktionäre an der Hauptversammlung auch ohne Anwesenheit an deren Ort und ohne einen Bevollmächtigten teilnehmen und sämtliche oder einzelne ihrer Rechte ganz oder teilweise im Wege elektronischer Kommunikation ausüben können. Der Vorstand ist ferner ermächtigt, vorzusehen, dass Aktionäre ihre Stimmen, auch ohne an der Versammlung teilzunehmen, schriftlich oder im Wege elektronischer Kommunikation abgeben dürfen (Briefwahl).“
      r)

      In § 15 der Satzung der Gesellschaft wird das Wort „Behinderung“ durch das Wort „Verhinderung“ ersetzt.
      s)

      § 16 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft wird wie folgt geändert:

      „1. Die Beschlüsse der Hauptversammlung werden, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften oder diese Satzung (siehe beispielweise § 6 dieser Satzung) etwas Abweichendes bestimmen, mit einfacher Mehrheit der vertretenen Stimmen gefasst. Soweit das Aktiengesetz außerdem zur Beschlussfassung eine Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals vorschreibt, genügt, soweit dies gesetzlich zulässig ist, die einfache Mehrheit des vertretenen Grundkapitals. Die jeweilige einfache Mehrheit gilt auch für Beschlussfassungen hinsichtlich Kapitalmaßnahmen, Umwandlungsmaßnahmen und anderer Grundlagen- oder Strukturbeschlüsse, soweit eine einfache Stimmen- und/oder Grundkapitalmehrheit gesetzlich zulässig ist.“
      t)

      Die Überschrift von § 17 der Satzung der Gesellschaft wird wie folgt geändert:

      „Einstellung in Gewinnrücklagen“
      u)

      § 17 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft wird ersatzlos aufgehoben. Die Nummerierung zu Absatz 2 wird aufgehoben.
      v)

      § 18 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft wird zu Absatz 2. Absatz 1 von § 18 der Satzung der Gesellschaft lautet künftig:

      „1. Bilanzgewinne sollen zur Wiederanlage innerhalb des Unternehmensgegenstands verwendet werden, sofern die Hauptversammlung keine andere Verwendung beschließt.“
      w)

      § 19 Abs. 3 Satz 1 der Satzung der Gesellschaft wird wie folgt geändert:

      „Der Anspruch der Aktionäre auf Übermittlung von Mitteilungen ist auf die Übermittlung im Wege der elektronischen Kommunikation beschränkt.“
      2.

      Änderungen des Unternehmensgegenstands

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen:
      a)

      In § 1 Abs. 2 Satz 1 der Satzung der Gesellschaft wird hinter den Worten „im In- und Ausland“ ergänzt: „, insbesondere, aber nicht ausschließlich, solchen, die im Bereich Gold, Rohstoffe und Bergbau tätig sind.“
      b)

      In § 1 Abs. 2 Satz 4 der Satzung der Gesellschaft wird an dessen Ende Folgendes ergänzt: „, sofern hierfür eine gesetzliche oder behördliche Erlaubnis nicht erforderlich ist. Erwirtschaftete Bilanzgewinne sollen zur Wiederanlage innerhalb des Unternehmensgegenstands verwendet werden, sofern die Hauptversammlung keine andere Verwendung beschließt.“
      3.

      Beschlussfassung über die Erhöhung des Grundkapitals gegen Bareinlage

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen:
      a)

      Das Grundkapital der Gesellschaft wird von 670.239,00 Euro um bis zu 3.351.195,00 Euro auf bis zu 4.021.434,00 Euro durch Ausgabe von bis zu 3.351.195 neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bareinlagen erhöht. Die neuen Aktien sind ab 1. Januar 2020 gewinnberechtigt.
      b)

      Die neuen Aktien werden den Aktionären der Gesellschaft im Verhältnis 1:5 zum Gesamtausgabebetrag in Höhe von 1,00 Euro je neuer auf den Inhaber lautende Stückaktie zum Bezug angeboten. Das heißt, eine alte Aktie gewährt ein übertragbares Bezugsrecht; mit jeweils einem Bezugsrecht können bis zu fünf neue Aktien bezogen werden.
      c)

      Die Bezugsrechte sind übertragbar. Nicht ausgeübte Bezugsrechte verfallen, ein Ausgleich für nicht ausgeübte Bezugsrechte findet nicht statt. Das Bezugsrecht kann nur binnen einer vom Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats festzulegenden Bezugsfrist, die mindestens zwei Wochen ab Bekanntgabe des Bezugsangebots läuft, angenommen werden.
      d)

      Die Gesellschaft räumt den Aktionären ein Überbezugsrecht zu folgenden Bedingungen ein: Etwaige aufgrund des Bezugsangebots nicht bezogene Aktien können ausschließlich an Personen zugeteilt werden (Überbezug), die von ihren Bezugsrechten vollständig Gebrauch gemacht haben. Die maximale Zahl der von einem Aktionär zum Überbezug anmeldbaren Aktien entspricht 20% der Aktienzahl der durch den Aktionär aus Bezugsrechten angemeldeten Bezugsaktien. Soweit es wegen hoher Nachfrage im Rahmen des Überbezugs nicht möglich sein sollte, allen Aktionären sämtliche von ihnen im Überbezug gewünschten neuen Aktien zuzuteilen, werden Angebote zum Erwerb weiterer neuer Aktien im Rahmen des Überbezugs im Verhältnis aller für den Überbezug zur Verfügung stehenden Aktien zu allen zum Überbezug angemeldeten Aktien zugeteilt. Falls die Zuteilung von neuen Aktien aufgrund einer Ausübung des Überbezugsrechts durch mehrere Aktionäre zu Bruchteilen von Aktien führen würde, werden die rechnerischen Bruchteile auf eine volle Aktienanzahl so auf- oder abgerundet, dass insgesamt unter allen Überbezugsberechtigten bei entsprechender Nachfrage die Differenz zwischen der maximalen Anzahl der neuen Aktien (Stück 3.351.195) abzüglich der im Bezug gezeichneten Aktien in voller Höhe zum Überbezug zugeteilt wird.

      Eine Platzierung von Aktien, für die weder das Bezugsrecht gemäß vorstehendem Abschnitt b) noch Überbezugsrechte nach diesem Abschnitt d) ausgeübt werden, an Aktionäre oder Dritte ist ausgeschlossen.
      e)

      Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung, insbesondere die weiteren Bedingungen für die Ausgabe der Aktien, festzulegen.
      f)

      Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Änderung der Fassung von § 2 Absatz 1 der Satzung entsprechend der Durchführung der Kapitalerhöhung zu beschließen.
      g)

      Es wird folgende Durchführungsfrist bestimmt: Der Vorstand sowie der Vorsitzende des Aufsichtsrats (bzw. im Falle seiner Verhinderung sein Stellvertreter) werden angewiesen, den Beschluss über die Erhöhung des Grundkapitals unverzüglich, spätestens binnen zwei Wochen nach der Beschlussfassung durch die Hauptversammlung, gem. § 184 AktG zur Eintragung beim zuständigen Handelsregister anzumelden, es sei denn, dass gegen den Beschluss Widerspruch zur Niederschrift erklärt wurde; in diesem Fall ist der Beschluss über die Erhöhung des Grundkapitals gem. § 184 AktG unverzüglich, spätestens binnen zwei Wochen nach Ablauf der Anfechtungsfrist gem. § 246 Abs. 1 AktG, zur Eintragung beim zuständigen Handelsregister anzumelden. Der Beschluss über die Erhöhung des Grundkapitals wird unwirksam, wenn binnen fünf Monaten nach erfolgter Eintragung des Beschlusses über die Erhöhung des Grundkapitals gem. § 184 AktG in das Handelsregister keine Zeichnung von Neuen Aktien erfolgt ist oder die Anmeldung der Durchführung der Erhöhung des Grundkapitals gem. § 188 AktG nicht spätestens binnen fünf Monaten nach Eintragung des Beschlusses über die Erhöhung des Grundkapitals gem. § 184 AktG in das Handelsregister erfolgt ist. Wird der Beschluss über die Erhöhung des Grundkapitals durch Anfechtungs- und/oder Nichtigkeitsklage angegriffen, wird er aber spätestens unwirksam, wenn die Eintragung der Durchführung der Erhöhung des Grundkapitals gem. § 188 AktG nicht spätestens binnen neun Monaten nach dem Tag der Hauptversammlung in das Handelsregister erfolgt ist, wird er nicht durch Anfechtungs- und/oder Nichtigkeitsklage angegriffen, wird er aber spätestens unwirksam, wenn die Eintragung der Durchführung der Erhöhung des Grundkapitals gem. § 188 AktG nicht spätestens binnen sechs Monaten nach dem Tag der Hauptversammlung in das Handelsregister erfolgt ist.
      4.

      Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals 2020 gegen Bareinlagen mit der Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
      a)

      Die Genehmigten Kapitalia 2013 und 2018 werden aufgehoben und damit § 2 Absätze 2 und 3 der Satzung der Gesellschaft.
      b)

      Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats, bis zum 30. November 2025 das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu 2.010.717,00 Euro durch Ausgabe neuer Aktien gegen Bareinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2020). Die Ermächtigung kann ganz oder in Teilbeträgen ausgeübt werden. Die neuen Aktien sind ab dem Beginn des Geschäftsjahres, in dem sie ausgegeben werden, gewinnberechtigt. Die neuen Aktien können auch von einem durch den Vorstand bestimmten Kreditinstitut mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären anzubieten (mittelbares Bezugsrecht). Kreditinstituten gleichgestellt sind die nach § 53 Abs. 1 Satz 1 oder § 53b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 des Gesetzes über das Kreditwesen (KWG) tätigen Unternehmen. Den Aktionären steht grundsätzlich ein Bezugsrecht zu.
      c)

      Der Vorstand wird jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auf Aktien auszuschließen:
      (1)

      für Spitzenbeträge, die sich aufgrund des Bezugsverhältnisses ergeben.
      (2)

      soweit es erforderlich ist, um Inhabern von Options- oder Wandlungsrechten bzw. den zur Optionsausübung oder Wandlung Verpflichteten aus Options- oder Wandelanleihen, Genussrechten oder Gewinnschuldverschreibungen (oder Kombinationen dieser Instrumente), die von der Gesellschaft oder einer Konzerngesellschaft der Gesellschaft im Sinne von § 18 AktG, an der die Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar zu mindestens 90 % der Stimmen und des Kapitals beteiligt ist, ausgegeben werden, ein Bezugsrecht auf neue auf den Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung der Options- oder Wandlungsrechte bzw. nach Erfüllung der Wandlungs- oder Optionspflichten als Aktionär zustehen würde.
      (3)

      soweit ein Dritter, der nicht Kreditinstitut ist, die neuen Aktien zeichnet und sichergestellt ist, dass den Aktionären ein mittelbares Bezugsrecht eingeräumt wird.
      d)

      Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung, insbesondere die weiteren Bedingungen für die Ausgabe der Aktien, festzulegen.
      e)

      § 2 Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft wird wie folgt neu gefasst:

      „Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats, bis zum 30. November 2025 das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu 2.010.717,00 Euro durch Ausgabe neuer Aktien gegen Bareinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2020). Die Ermächtigung kann ganz oder in Teilbeträgen ausgeübt werden. Die neuen Aktien sind ab dem Beginn des Geschäftsjahres, in dem sie ausgegeben werden, gewinnberechtigt. Die neuen Aktien können auch von einem durch den Vorstand bestimmten Kreditinstitut mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären anzubieten (mittelbares Bezugsrecht). Kreditinstituten gleichgestellt sind die nach § 53 Abs. 1 Satz 1 oder § 53b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 des Gesetzes über das Kreditwesen (KWG) tätigen Unternehmen. Den Aktionären steht grundsätzlich ein Bezugsrecht zu.

      Der Vorstand wird jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auf Aktien auszuschließen:
      a.

      für Spitzenbeträge, die sich aufgrund des Bezugsverhältnisses ergeben.
      b.

      soweit es erforderlich ist, um Inhabern von Options- oder Wandlungsrechten bzw. den zur Optionsausübung oder Wandlung Verpflichteten aus Options- oder Wandelanleihen, Genussrechten oder Gewinnschuldverschreibungen (oder Kombinationen dieser Instrumente), die von der Gesellschaft oder einer Konzerngesellschaft der Gesellschaft im Sinne von § 18 AktG, an der die Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar zu mindestens 90 % der Stimmen und des Kapitals beteiligt ist, ausgegeben werden, ein Bezugsrecht auf neue auf den Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung der Options- oder Wandlungsrechte bzw. nach Erfüllung der Wandlungs- oder Optionspflichten als Aktionär zustehen würde.
      c.

      soweit ein Dritter, der nicht Kreditinstitut ist, die neuen Aktien zeichnet und sichergestellt ist, dass den Aktionären ein mittelbares Bezugsrecht eingeräumt wird.

      Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung, insbesondere die weiteren Bedingungen für die Ausgabe der Aktien, festzulegen.“
      f)

      Der Vorstand wird angewiesen, das unter diesem Tagesordnungspunkt beschlossene genehmigte Kapital erst zum Handelsregister anzumelden und zur Eintragung zu bringen, nachdem die Durchführung der ordentlichen Kapitalerhöhung, wie unter Tagesordnungspunkt 3 vorgeschlagen, im Handelsregister eingetragen worden ist.
      II.

      Bericht an die Hauptversammlung zu Tagesordnungspunkt 4 zum Ausschluss des Bezugsrechts gemäß § 203 Abs. 2 Satz 2, § 186 Abs. 4 Satz 2 AktG
      a)

      Die Hauptversammlung der Gesellschaft hat den Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft einmalig oder in Teilbeträgen zu erhöhen. Gegenwärtig verfügt die Gesellschaft noch über ein genehmigtes Kapital (Genehmigtes Kapital 2018), ein anderes (Genehmigtes Kapital 2013) ist in der Satzung zwar noch enthalten, aber bereits 2018 ausgelaufen. Hinsichtlich des noch bestehenden und ausnutzbaren genehmigten Kapitals (Genehmigtes Kapital 2018), welches noch ein- oder mehrmalig im Umfang von insgesamt bis zu 335.119,00 Euro ausgeübt werden kann, besteht für zwei eng begrenzte Fälle jeweils eine Ermächtigung für den Vorstand, das gesetzliche Bezugsrecht bei einer Erhöhung des Grundkapitals aus dem genehmigten Kapital auszuschließen. Die Gesellschaft hat seit Wirksamwerden des Genehmigten Kapitals 2018 bis heute von diesem Genehmigten Kapital 2018 keinen Gebrauch gemacht. Die genehmigten Kapitalia sollen aufgehoben werden.

      Die Verfügbarkeit von Finanzierungsinstrumenten ist jedoch auch künftig, unabhängig von den regelmäßig stattfindenden jährlichen ordentlichen Hauptversammlungen der Gesellschaft, von besonderer Bedeutung. Oftmals kann der Zeitpunkt, zu dem durch die Gesellschaft entsprechende Finanzmittel beschafft werden müssen, nicht immer im Voraus bestimmt werden. Die Gesellschaft steht in Bezug auf sich ergebende Geschäftschancen im Wettbewerb mit anderen Unternehmen. Solche Geschäftschancen lassen sich oftmals nur nutzen, wenn bereits zum Zeitpunkt des Verhandlungsbeginns eine gesicherte Finanzierung der entsprechenden Transaktion zur Verfügung steht. Aktiengesellschaften wird mit dem Instrument des genehmigten Kapitals ein Instrument zur Verfügung gestellt, mit welchem die Verwaltung durch die Hauptversammlung, zeitlich befristet und betragsmäßig auf maximal die Hälfte des bei Wirksamwerden der Ermächtigung vorhandenen Grundkapitals begrenzt, ermächtigt werden kann, das Grundkapital ohne einen weiteren Hauptversammlungsbeschluss zu erhöhen.

      Die Hauptversammlung der Gesellschaft soll nun unter Aufhebung des in zeitlicher Hinsicht ausgelaufenen genehmigten Kapitals zur Bereinigung der Satzung und zur Neuordnung des genehmigten Kapitals insgesamt ein neues genehmigtes Kapital beschließen, und zwar in Höhe von 2.010.717,00 Euro. Das genehmigte Kapital soll dabei ausschließlich für Barkapitalerhöhungen ausgenutzt werden können.
      b)

      Bei Ausnutzung der Ermächtigung zur Ausgabe neuer Aktien aus dem genehmigten Kapital ist den Aktionären grundsätzlich ein Bezugsrecht einzuräumen. Damit können alle Aktionäre im Verhältnis ihrer Beteiligung an einer Kapitalerhöhung teilhaben und sowohl ihren Stimmrechtseinfluss als auch ihre prozentuale wirtschaftliche Beteiligung an der Gesellschaft aufrechterhalten. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn die neuen Aktien den Aktionären nicht unmittelbar zum Bezug angeboten werden, sondern unter Einschaltung eines oder mehrerer Kreditinstitute, sofern diese verpflichtet sind, die übernommenen Aktien den Aktionären im Wege des sogenannten mittelbaren Bezugsrechts zum Bezug anzubieten. Der Beschlussvorschlag sieht daher eine entsprechende Regelung vor.

      Jedoch soll der Vorstand auch ermächtigt werden, mit Zustimmung des Aufsichtsrats, über einen Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts sowohl für Spitzenbeträge als auch in einer Reihe weiterer Fälle zu entscheiden.
      c)

      Die vorgesehene Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts für Spitzenbeträge soll die Abwicklung der Aktienausgabe mit einem grundsätzlichen Bezugsrecht der Aktionäre erleichtern. Spitzenbeträge können sich aus der Höhe des vom Vorstand im Rahmen der Ermächtigung festzulegenden Emissionsvolumens und dem Bezugsverhältnis ergeben, wenn nicht alle neu auszugebenden Aktien gleichmäßig auf alle Aktionäre verteilt werden können, so z. B. wenn Aktionären aufgrund ihres Aktienbesitzes nicht ausschließlich volle Aktienstückzahlen zum Bezug zugeteilt werden können. Die Spitzenbeträge und deren Wert je Aktionär sind gering und werden durch Verkauf über die Börse oder in sonstiger Weise bestmöglich für die Gesellschaft bzw. für den Aktionär verwertet. Der Aufwand für die Ausgabe von Aktien ohne einen Bezugsrechtsausschluss für Spitzenbeträge ist erheblich höher. Ein Ausschluss des Bezugsrechts für Spitzenbeträge dient daher der Praktikabilität und der erleichterten Durchführung einer Aktienausgabe.
      d)

      Nach der Ermächtigung soll der Vorstand weiterhin berechtigt sein, das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, um den Inhabern von Options- oder Wandlungsrechten bzw. den zur Optionsausübung oder Wandlung Verpflichteten aus Options- oder Wandelanleihen, Genussrechten oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente), die von der Gesellschaft oder einer Konzerngesellschaft der AEE Ahaus-Enscheder AG (künftig voraussichtlich firmierend unter AEE Gold AG) im Sinne von § 18 AktG, an der die Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar zu mindestens 90 % der Stimmen des Kapitals beteiligt ist, ausgegeben wurden oder noch werden, ein Bezugsrecht auf neue Aktien in dem Umfang einräumen zu können, wie es ihnen nach Ausübung ihres Wandlungs- oder Optionsrechts bzw. nach Erfüllung der Options- oder Wandlungspflicht zustehen würde. Gegenwärtig verfügt die Gesellschaft nicht über ein bedingtes Kapital, aus dem die Gesellschaft Aktien an Inhaber von Options- oder Wandlungsrechte ausgeben könnte. Es ist allerdings nicht ausgeschlossen, dass die Hauptversammlung der Gesellschaft künftig ein bedingtes Kapital für solche Zwecke beschließt.

      Options- oder Wandelanleihen, Genussrechte sowie Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) haben, sofern die jeweiligen Bedingungen dies vorsehen, zur erleichterten Platzierung am Kapitalmarkt einen Verwässerungsschutz. Eine Möglichkeit des Verwässerungsschutzes besteht darin, dass die Inhaber von Options- oder Wandlungsrechten bzw. die zur Optionsausübung oder Wandlung Verpflichteten aus Options- oder Wandelanleihen, Genussrechten oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) bei einer Aktienemission, bei der Aktionäre ein Bezugsrecht haben, ebenfalls ein Bezugsrecht auf die neuen Aktien erhalten. Sie werden damit so gestellt, als seien sie bereits Aktionäre, weil sie von ihrem Options- und/oder Wandlungsrecht bereits Gebrauch gemacht hätten bzw. ihre Options- und/oder Wandlungspflichten bereits erfüllt worden wären. In diesem Fall muss der Verwässerungsschutz nicht durch eine Verringerung des Options- und/oder Wandlungspreises erfolgen und es lässt sich ein höherer Ausgabekurs für die bei Wandlung und/oder Optionsausübung auszugebenden Stückaktien erzielen. Um die Options- oder Wandelanleihen, Genussrechte oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) mit einem solchen Verwässerungsschutz ausstatten zu können, muss das Bezugsrecht der Aktionäre auf diese Aktien ausgeschlossen werden. Die Platzierung von Options- oder Wandelanleihen, Genussrechten oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) mit Wandlungs- und/oder Optionsrechten bzw. Wandlungs- und/oder Optionspflichten unter Gewährung eines entsprechenden Verwässerungsschutzes wird erleichtert. Der Bezugsrechtsausschluss dient daher dem Interesse der Aktionäre an einer optimalen Finanzstruktur.
      e)

      Schließlich soll der Vorstand ermächtigt werden, das Bezugsrecht auszuschließen, soweit ein geeigneter Dritter, der nicht Kreditinstitut ist, die neuen Aktien mit der Verpflichtung übernimmt, sie den Aktionären so zum Bezug anzubieten, wie diese ohne Ausschluss des Bezugsrechts insoweit bezugsberechtigt wären. Dabei handelt es sich lediglich formal um einen Ausschluss des Bezugsrechts, da materiell sichergestellt ist, dass die Aktionäre ihr gesetzliches Bezugsrecht ausüben können. Die Gesellschaft erhält hierdurch die Möglichkeit, die Kapitalerhöhung gegebenenfalls auch ohne die Einschaltung eines Kreditinstituts oder eines nach § 53 Abs. 1 Satz 1 oder § 53b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 des Gesetzes über das Kreditwesen tätigen Unternehmens in voller Höhe gegebenenfalls in anderen Märkten sowie kostengünstiger zu platzieren.
      f)

      Konkrete Pläne zur Ausnutzung des genehmigten Kapitals bestehen derzeit nicht. Der Vorstand wird jeweils im Einzelfall prüfen, ob er von der Ermächtigung zur Kapitalerhöhung unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre Gebrauch machen soll. Der Vorstand wird das genehmigte Kapital unter Ausschluss des Bezugsrechts nur nutzen und der Aufsichtsrat hierzu seine Zustimmung erteilen, wenn dies nach pflichtgemäßer Prüfung durch Vorstand und Aufsichtsrat im wohlverstandenen Gesellschaftsinteresse und dem Interesse ihrer Aktionäre liegt. Der Vorstand wird die jeweils nächste Hauptversammlung über die Ausnutzung des genehmigten Kapitals unterrichten.
      III.

      Weitere Angaben und Hinweise
      1.

      Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts für Aktionäre
      a)

      Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts für Aktionäre

      Die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung der Stimmrechte setzen die Anmeldung der Aktionäre bei der Gesellschaft voraus. Die Anmeldung muss in deutscher oder englischer Sprache verfasst sein und der Gesellschaft in Textform (§ 126b BGB) bis spätestens am Dienstag, 24. November 2020, 24:00 Uhr, unter der Adresse

      AEE Ahaus-Enscheder AG
      Ziegelhäuser Landstraße 1
      69120 Heidelberg
      Telefon: +49 (0)6221 649240
      Telefax: +49 (0)6221 6492472
      E-Mail: info@ahaus-enscheder.de

      zugehen. Neben der Anmeldung ist ein Nachweis für den Aktienbesitz der Aktionäre zur Teilnahme und zur Ausübung des Stimmrechts erforderlich. Zum Nachweis bedarf es eines in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache erstellten Nachweises des Anteilsbesitzes durch das depotführende Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut. Lassen Aktionäre ihre Aktien am Legitimationstag nicht in einem von einem Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut geführten Depot verwahren, kann der Nachweis ihres Anteilsbesitzes auch von der Gesellschaft sowie einem innerhalb der Europäischen Union ansässigen Notar, einer Wertpapiersammelbank oder einem Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut ausgestellt werden. Die Gesellschaft ist berechtigt, bei Zweifeln an der Richtigkeit oder Echtheit des Nachweises einen geeigneten weiteren Nachweis zu verlangen. Wird dieser weitere Nachweis nicht oder nicht in geeigneter Form erbracht, kann die Gesellschaft den Aktionär in der Hauptversammlung zurückweisen. Der Nachweis muss in deutscher oder englischer Sprache verfasst sein und sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung („Nachweisstichtag“ oder „Record Date“), also Dienstag, den 10. November 2020, 00:00 Uhr, beziehen. Dieser Nachweis muss der Gesellschaft bis spätestens Dienstag, 24. November 2020, 24:00 Uhr, unter der zuvor genannten Adresse, per Telefax oder E-Mail zugehen.

      Bedeutung des Nachweisstichtags (Record Date)

      Der Nachweisstichtag (Record Date) ist das entscheidende Datum für den Umfang und die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts in der Hauptversammlung. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich; d. h. Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkung auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Zuerwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind nicht teilnahme- und stimmberechtigt.
      b)

      Ausübung des Stimmrechts

      Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z.B. durch einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, einen Stimmrechtsberater oder eine andere Person ihrer Wahl, ausüben lassen. Auch in diesen Fällen sind eine ordnungsgemäße Anmeldung und der Nachweis der Berechtigung nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich. Aktionäre, die sich hinsichtlich der Teilnahme und Ausübung ihres Stimmrechts von einem Bevollmächtigten vertreten lassen möchten, finden für die Erteilung einer Vollmacht ein Formular auf der Rückseite der Eintrittskarte, welche den Aktionären nach der oben beschriebenen form- und fristgerechten Anmeldung zugeschickt wird. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126 b BGB).

      Bei Bevollmächtigung eines Intermediärs, einer Aktionärsvereinigung, eines Stimmrechtsberaters oder diesen gemäß § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellten Personen, Vereinigungen, Institute bzw. Unternehmen ist die Vollmachterteilung vom Bevollmächtigten nachprüfbar festzuhalten; die Vollmachterteilung muss dabei vollständig sein und darf nur die mit der Stimmrechtsausübung verbundenen Erklärungen enthalten. Aktionäre, die einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, einen Stimmrechtsberater oder andere mit diesen gleichgestellten Personen, Vereinigungen, Institute bzw. Unternehmen bevollmächtigen wollen, werden gebeten, sich in diesem Fall mit dem zu Bevollmächtigenden über die Form der Vollmacht abzustimmen. Auf das besondere Verfahren nach § 135 Abs. 1 Satz 5 AktG wird hingewiesen.
      2.

      Gegenanträge, Wahlvorschläge und sonstige Anfragen

      Gegenanträge, Wahlvorschläge und sonstige Anfragen von Aktionären zur Hauptversammlung sind ausschließlich zu richten an:

      AEE Ahaus-Enscheder AG
      Ziegelhäuser Landstraße 1
      69120 Heidelberg
      Telefon: +49 (0)6221 649240
      Telefax: +49 (0)6221 6492472
      E-Mail: info@ahaus-enscheder.de

      Form- und fristgerecht unter der vorgenannten Adresse bei der Gesellschaft zugegangene Gegenanträge und Wahlvorschläge werden unter den weiteren Voraussetzungen der §§ 126, 127 AktG einschließlich des Namens des Aktionärs und – bei Anträgen – der Begründung unverzüglich nach ihrem Eingang im Internet unter
      https://ahaus-enscheder.de/wp/hauptversammlung

      zugänglich gemacht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse zugänglich gemacht. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit des Gegenantrags ist der Zeitpunkt des Zugangs bei der Gesellschaft.

      Während der virtuellen Hauptversammlung können keine Gegenanträge oder Wahlvorschläge gestellt werden. Ordnungsgemäß innerhalb der Gegenantragsfrist gestellte, zulässige Gegenanträge und Wahlvorschläge werden in der virtuellen Hauptversammlung so behandelt, als seien sie in der Hauptversammlung gestellt worden.
      3.

      Internetseite der Gesellschaft

      Weitere Informationen finden sich auf der Internetseite der Gesellschaft unter
      https://ahaus-enscheder.de/wp/hauptversammlung
      4.

      Informationen zum Datenschutz

      Die Gesellschaft verarbeitet im Rahmen der Durchführung der Hauptversammlung folgende Kategorien personenbezogener Daten von Aktionären, Aktionärsvertretern und Gästen: Kontaktdaten (z.B. Name oder die E-Mail-Adresse), Informationen über die von jedem einzelnen Aktionär gehaltenen Aktien (z.B. Anzahl der Aktien) und Verwaltungsdaten (z.B. die Eintrittskartennummer). Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Rahmen der Hauptversammlung basiert auf Art. 6 Abs. 1 lit. c Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Danach ist eine Verarbeitung personenbezogener Daten rechtmäßig, wenn die Verarbeitung zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist. Die Gesellschaft ist rechtlich verpflichtet, die Hauptversammlung der Aktionäre durchzuführen. Um dieser Pflicht nachzugehen, ist die Verarbeitung der oben genannten Kategorien personenbezogener Daten unerlässlich. Ohne Angabe ihrer personenbezogenen Daten können sich die Aktionäre der Gesellschaft nicht zur Hauptversammlung anmelden.

      Für die Datenverarbeitung ist die Gesellschaft verantwortlich. Die Kontaktdaten des Verantwortlichen lauten:

      AEE Ahaus-Enscheder AG
      Ziegelhäuser Landstraße 1
      69120 Heidelberg
      Telefon: +49 (0)6221 649240
      Telefax; +49 (0)6221 6492472
      E-Mail: info@ahaus-enscheder.de

      Personenbezogene Daten, die die Aktionäre der Gesellschaft betreffen, werden grundsätzlich nicht an Dritte weitergegeben. Ausnahmsweise erhalten auch Dritte Zugang zu diesen Daten, sofern diese von der Gesellschaft zur Erbringung von Dienstleistungen im Rahmen der Durchführung der Hauptversammlung beauftragt wurden. Hierbei handelt es sich um typische Hauptversammlungsdienstleister, wie etwa HV-Agenturen, Rechtsanwälte oder Wirtschaftsprüfer. Die Dienstleister erhalten personenbezogene Daten nur in dem Umfang, der für die Erbringung der Dienstleistung notwendig ist.

      Im Rahmen des gesetzlich vorgeschriebenen Einsichtsrechts in das Teilnehmerverzeichnis der Hauptversammlung können andere Teilnehmer und Aktionäre Einblick in die in dem Teilnehmerverzeichnis über sie erfassten Daten erlangen. Auch im Rahmen von bekanntmachungspflichtigen Tagesordnungsergänzungsverlangen, Gegenanträgen bzw. -wahlvorschlägen werden, wenn diese Anträge von Ihnen gestellt werden, Ihre personenbezogenen Daten veröffentlicht.

      Die oben genannten Daten werden je nach Einzelfall bis zu 3 Jahre (aber nicht weniger als 2 Jahre) nach Beendigung der Hauptversammlung aufbewahrt und dann gelöscht, es sei denn, die weitere Verarbeitung der Daten ist im Einzelfall noch zur Bearbeitung von Anträgen, Entscheidungen oder rechtlichen Verfahren in Bezug auf die Hauptversammlung erforderlich.

      Aktionäre und Aktionärsvertreter haben das Recht, über die personenbezogenen Daten, die über sie gespeichert wurden, auf Antrag unentgeltlich Auskunft zu erhalten. Zusätzlich haben sie das Recht auf Berichtigung unrichtiger Daten, das Recht, die Einschränkung der Verarbeitung von zu umfangreich verarbeiteten Daten zu verlangen und das Recht auf Löschung von unrechtmäßig verarbeiteten bzw. zu lange gespeicherten personenbezogenen Daten (soweit dem keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht und keine sonstigen Gründe nach Art. 17 Abs. 3 DSGVO entgegenstehen). Darüber hinaus haben Aktionäre und Aktionärsvertreter das Recht auf Übertragung sämtlicher von ihnen an die Gesellschaft übergebener Daten in einem gängigen Dateiformat (Recht auf „Datenportabilität“).

      Zur Ausübung der Rechte genügt eine entsprechende E-Mail an
      info@ahaus-enscheder.de

      Darüber hinaus haben die Aktionäre und Aktionärsvertreter auch das Recht zur Beschwerde bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde.
      5.

      Hygiene- und Infektionsschutzkonzept

      Vor dem Hintergrund der nach wie vor in Deutschland, und voraussichtlich zum Zeitpunkt der ordentlichen Hauptversammlung noch andauernden, um sich greifenden COVID-19-Pandemie wird die Hauptversammlung der Gesellschaft voraussichtlich unter Anwendung eines Hygiene- und Infektionsschutzkonzeptes durchgeführt. Hierzu gehören voraussichtlich unter anderem die folgenden Maßnahmen:


      Bitte prüfen Sie selbst, ob Sie von einer möglichen Corona-Erkrankung betroffen sein könnten. Sollten Sie Erkrankungssymptome bei sich erkennen oder innerhalb der 28 vergangenen 14 Tage vor dem Termin der Hauptversammlung mit einem COVID-19-positiv getesteten Menschen Kontakt gehabt haben, so erwägen Sie bitte, kurzfristig nicht an der Versammlung teilzunehmen. Ihr Recht auf Stimmrechtsübertragung bleibt hiervon unberührt.


      Wir sind nach den aktuell geltenden Coronaschutzverordnungen verpflichtet, eine Dokumentation über die anwesenden Personen bei der Veranstaltung zu führen. Die Gültigkeit der Verordnungen vorausgesetzt, werden wir Sie vor Einlass in die Veranstaltung bitten, ihre personenbezogenen Daten (Name, Adresse und Telefonnummer) sowie den Zeitraum des Aufenthalts anzugeben.


      Sie werden gebeten, am Veranstaltungsort einen Mund- und Nasenschutz zu tragen. Diese stellen wir Ihnen bei Einlass zur Verfügung.


      Bitte halten Sie einen Abstand von mindestens 1,50 Metern zu anderen Gästen und Teilnehmern.


      Während der gesamten Versammlungsdauer können wir Ihnen leider entweder keine Speisen oder nur eingeschränkt Speisen und Getränke anbieten.

      In Abhängigkeit von weiteren gesetzlichen- oder behördlichen Anordnungen, behält sich die Gesellschaft vor, weitere Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen zu treffen. Dies schließt auch eine kurzfristige Absage der Hauptversammlung ein.



      Heidelberg, im November 2020

      AEE Ahaus-Enscheder AG

      – Der Vorstand –
      AEE Gold | 1,000 €
      Avatar
      schrieb am 18.11.20 19:27:35
      Beitrag Nr. 57 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.659.089 von Muckelius am 10.11.20 16:20:33heute Umsatz zum Kurs von 2,20 Euro am Handelsplatz Düsseldorf
      AEE Gold | 2,200 €
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 01.12.20 15:24:57
      Beitrag Nr. 58 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.758.560 von Muckelius am 18.11.20 19:27:35zur Info

      pta20201201038
      Veröffentlichung von Insiderinformationen gemäß Artikel 17 MAR
      AEE Ahaus-Enscheder AG: Hauptversammlung beschließt Kapitalerhöhung und Umfirmierung in AEE Gold AG aufgrund der strategischen Neuausrichtung

      https://www.pressetext.com/news/20201201038
      AEE Gold | 1,700 €
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 08.01.21 16:19:40
      Beitrag Nr. 59 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.906.388 von Muckelius am 01.12.20 15:24:57Quelle: www.handelsregisterbekanntmachungen.de

      Amtsgericht Coesfeld Aktenzeichen: HRB 14767 Bekannt gemacht am: 07.01.2021 20:01 Uhr

      In () gesetzte Angaben der Anschrift und des Geschäftszweiges erfolgen ohne Gewähr.

      Veränderungen

      07.01.2021


      HRB 14767: AEE Ahaus-Enscheder AG, Ahaus, Ziegelhäuser Landstraße 1, 69120 Heidelberg. Die Hauptversammlung vom 01.12.2020 hat eine Änderung der Satzung in § 1, § 6, § 7, § 8, § 9, § 10, § 11, § 12, § 14, § 15, § 18 und § 19 und mit ihr die Änderung der Firma und des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neue Firma: AEE Gold AG. Neuer Unternehmensgegenstand: Der Erwerb, die Verwaltung und die Veräußerung von Beteiligungen an Kapital- und Personengesellschaften im In- und Ausland, insbesondere, aber nicht ausschließlich, solchen, die im Bereich Gold, Rohstoffe und Bergbau tätig sind. Ferner die Beratung von Unternehmen, insbesondere in den Bereichen Eigenkapitalausstattung, strategische Partnerschaften, Unternehmenskauf und Unternehmensverkauf sowie Finanzierung, sofern hierfür eine gesetzliche oder behördliche Erlaubnis nicht erforderlich ist. Erwirtschaftete Bilanzgewinne sollen zur Wiederanlage innerhalb des Unternehmensgegenstands verwendet werden, sofern die Hauptversammlung keine andere Verwendung beschließt. Die außerordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft vom 01. Dezember 2020 hat beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft von 670.239,00 EUR um bis zu 3.351.195,00 EUR auf bis zu 4.021.434,00 EUR durch Ausgabe von bis zu 3.351.195 neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bareinlage zu erhöhen.
      AEE Gold | 1,850 €
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 08.01.21 16:22:18
      Beitrag Nr. 60 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 66.351.263 von Muckelius am 08.01.21 16:19:40von gestern

      pta20210107025
      Veröffentlichung von Insiderinformationen gemäß Artikel 17 MAR
      AEE Gold AG: Vorläufige Zahlen für das Geschäftsjahr 2020

      https://www.pressetext.com/news/20210107025
      AEE Gold | 1,850 €
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 18.03.21 16:26:42
      Beitrag Nr. 61 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 66.351.353 von Muckelius am 08.01.21 16:22:18pta20210318015
      Unternehmensmitteilung für den Kapitalmarkt
      AEE Gold AG: BaFin gestattet Wertpapierinformationsblatt; Bezugsfrist für die Barkapitalerhöhung festgelegt auf 22.03.2021-06.04.2021

      https://www.pressetext.com/news/20210318015
      AEE Gold | 1,960 €
      Avatar
      schrieb am 22.03.21 15:45:32
      Beitrag Nr. 62 ()
      Bezugsangebot, Wertpapierinformationsblatt und Zeichnungsschein sind auf der Homepage verfügbar. Das Bezugsangebot 1:5 zu 1,00 Euro wurde auch im heutigen Bundesanzeiger veröffentlicht. Das Bezugsrecht ist unter Nachweis des Aktienbestands direkt bei der Gesellschaft auszuüben.
      AEE Gold | 1,960 €
      Avatar
      schrieb am 02.04.21 15:29:36
      Beitrag Nr. 63 ()
      Ich habe die Stücke voll bezogen. Die Expertise und die handelnden Personen gefallen mir bei der AEE
      AEE Gold | 1,820 €
      5 Antworten
      Avatar
      schrieb am 03.04.21 00:24:05
      Beitrag Nr. 64 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 67.691.296 von mistery01 am 02.04.21 15:29:36Welche Goldminen könnten denn hier auf der Anschaffungsliste stehen?

      Kin Mining
      Azure Minerals Skeena Resources Limited (Sparta)
      Wiluna Mining (ehemals Blackham Resources) (Sparta)
      ???
      AEE Gold | 1,820 €
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 10.07.21 17:48:43
      Beitrag Nr. 65 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 67.694.353 von honigbaer am 03.04.21 00:24:05Zahlen zum Halbjahr

      pta20210709020
      Veröffentlichung von Insiderinformationen gemäß Artikel 17 MAR
      AEE Gold AG: Vorläufiges Ergebnis zum 1. Halbjahr 2021

      https://www.pressetext.com/news/20210709020
      AEE Gold | 1,790 €
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 17.07.21 18:28:17
      Beitrag Nr. 66 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 68.741.828 von Muckelius am 10.07.21 17:48:43Die neuen Aktien wurden nun geliefert, so dass sich die Gesamtzahl der Aktien nun auf 4.021.434 Aktien beläuft.

      Der Finanzkalender müsste aktualisiert werden, zur ordentlichen HV für das Geschäftsjahr 2020 wurde noch nicht eingeladen, sie wird also erst später stattfinden.
      Januar 2022 Vorläufige Zahlen für das Geschäftsjahr 2021
      30. Juli 2021 Veröffentlichung Zwischenabschluss zu 30.06.2021
      21. Juli 2021 Ordentliche Hauptversammlung für das Geschäftsjahr 2020
      AEE Gold | 1,300 €
      Avatar
      schrieb am 04.08.21 18:59:39
      Beitrag Nr. 67 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 68.741.828 von Muckelius am 10.07.21 17:48:43Die Mittel aus der Kapitalerhöhung wurden laut Halbjahrsbericht bereits investiert.
      Ende Juni lag der Wert des Portfolios bei etwa 3.527 Mio Euro und bezog sich auf 8 Wertpapierpositionen. Man will fokussiert in einzelne Gold- und Rohstoffaktien investieren und orientiert sich dabei an keinem Index. Obwohl zum 30. Juni stille Reserven bestanden, rechnat man für das Gesamtjahr eher mit einem Verlust.
      AEE Gold | 1,050 €
      Avatar
      schrieb am 17.01.22 19:31:54
      Beitrag Nr. 68 ()
      Vorläufige Zahlen für 2021:
      https://www.pressetext.com/news/20220117021

      Der Fehlbetrag von 419 TEuro beinhaltet 222 TEuro Wertberichtigungen auf Wertpapiere.
      Ist allerdings HGB Bilanzierung, so dass Wertpapiere zu Anschaffungskosten abzüglich eventueller Wertberichtigungen bilanziert werden.
      AEE Gold | 1,100 €
      Avatar
      schrieb am 20.06.22 17:23:15
      Beitrag Nr. 69 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 67.691.296 von mistery01 am 02.04.21 15:29:36Virtuelle HV am 27. Juli 2022.
      Der Geschäftsbericht zum 31.12. 2021 und die Einladung zur HV sind auf der Homepage zu finden:
      https://aeegold.de/wp/hauptversammlung/

      Es fiel in 2021 ein Fehlbetrag von 328 TEuro an, der Wertberichtigungen von 221 TEuro enthält.

      Stand 23. Mai lag der Kurswert des Portfolios 24% unter dem Wert vom Jahresanfang, für 2022 ist derzeit von einem deutlich negativen ERgebnis auszugehen. (Details siehe Ausblick ab Seite 4 im Geschäftsbericht)
      AEE Gold | 1,100 €
      Avatar
      schrieb am 11.07.22 13:15:15
      Beitrag Nr. 70 ()
      AEE Gold
      AEE Gold AG: Vorläufige Zahlen für das Geschäftsjahr 2022
      https://aeegold.de/wp/news/
      AEE Gold | 1,100 €
      Avatar
      schrieb am 05.01.23 19:00:32
      Beitrag Nr. 71 ()
      AEE Gold
      Vorläufige Zahlen für das Geschäftsjahr 2022
      https://aeegold.de/wp/news/
      AEE Gold | 0,560 €
      Avatar
      schrieb am 31.03.23 19:56:27
      Beitrag Nr. 72 ()
      es kommt noch dicker

      pta20230331050
      Veröffentlichung von Insiderinformationen gemäß Artikel 17 MAR
      AEE Gold AG: Aktualisierung des vorläufigen Jahresergebnisses zum 31.Dezember 2022

      https://www.pressetext.com/news/20230331050
      AEE Gold | 0,470 €
      Avatar
      schrieb am 12.06.23 12:48:18
      Beitrag Nr. 73 ()
      Leider kann ich morgen nicht bei der Hauptversammlung sein ist wer da und kann ein Update geben ? Danke
      AEE Gold | 0,480 €
      Avatar
      schrieb am 11.07.23 15:33:07
      Beitrag Nr. 74 ()
      AEE Gold AG: Ergebnis zum 1. Halbjahr 2023

      https://www.pressetext.com/news/20230711019
      AEE Gold | 0,300 €
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 07.10.23 00:25:55
      Beitrag Nr. 75 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 74.137.058 von lacorte am 11.07.23 15:33:07Der Mantel wurde verkauft, die vorhandenen Assets will Dt. Balaton übernehmen.
      "Der Vorstand der AEE Gold AG ... ist heute darüber informiert worden, dass die bisherige Hauptaktionärin Deutsche Balaton Aktiengesellschaft, mit Sitz in Heidelberg, eine Mehrheitsbeteiligung an der Gesellschaft an einen Finanzinvestor verkauft hat."
      https://www.pressetext.com/news/20231006030
      AEE Gold | 0,100 €
      Avatar
      schrieb am 08.11.23 15:56:25
      Beitrag Nr. 76 ()
      zur Info, Thomas Olek hat anscheinend irgendwie sein Finger im Spiel

      pta20231108025
      Veröffentlichung von Insiderinformationen gemäß Artikel 17 MAR
      AEE Gold AG: AEE Gold AG erwägt Erwerb der More-ESG GmbH im Wege einer Sachkapitalerhöhung
      https://www.pressetext.com/news/20231108025
      AEE Gold | 0,750 €
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 08.11.23 18:49:44
      Beitrag Nr. 77 ()
      man wird ausführlicher

      pta20231108033
      Veröffentlichung von Insiderinformationen gemäß Artikel 17 MAR
      AEE Gold AG: Korrektur zur AEE Gold-Ad hoc-Meldung vom 08.11.2023
      https://www.pressetext.com/news/20231108033
      AEE Gold | 0,930 €
      Avatar
      schrieb am 09.11.23 00:23:36
      Beitrag Nr. 78 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 74.767.955 von Muckelius am 08.11.23 15:56:25Ja, Thomas Olek.
      More-ESG ist die frühere Preos Blockchain GmbH.
      https://www.northdata.de/PREOS+Blockchain+GmbH,+Frankfurt+a.…

      Am 23.10.2023 wurden 100% der GmbH Anteile von TO Holding 2 GmbH an Neon Equity AG übertragen.
      Ein Geschäftsbericht 2021 der GmbH ist im Unternehmensregister hinterlegt.

      Neon Equity seit Anfang des Jahres börsennotiert.
      https://neon-equity.com/
      https://www.iz-jobs.de/karriere/koepfe/publity-grossaktionae…

      Tokenisierung, also ich weiß nicht?!
      Aber AEE Gold musste man ja eigentlich schon abschreiben, jetzt wird eine größere Manteltransaktion daraus, wenn alles so durchgeführt wird.
      AEE Gold | 0,930 €
      Avatar
      schrieb am 09.11.23 19:08:21
      Beitrag Nr. 79 ()
      ESG, Tokenisierung, Blockchain. Das ist mal wieder Buzzword-Bullshit-Bingo vom Feinsten! 🧻
      Halt wieder irgend ein Schrott, der via Börsenmantel "entsorgt" werden soll und wobei sich die Initiatoren (inkl. irgendwelcher Berater) die Taschen vollstopfen. Wie man es eben so oft im Börsenmantelbereich erlebt. 👎
      Ob die HV-Beschlüsse so einfach durchgehen werden...?! 😜
      AEE Gold | 0,930 €
      Avatar
      schrieb am 05.01.24 16:30:06
      Beitrag Nr. 80 ()
      Was ist denn auf der HV nun beschlossen worden?
      AEE Gold | 1,030 €
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 05.01.24 17:07:12
      Beitrag Nr. 81 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.057.156 von Cullario am 05.01.24 16:30:06Auf der Homepage sehe ich keine Abstimmungsergebnisse.

      Aber im Bundesanzeiger vom 20.12.2023 wurde gleich am Tag nach der HV veröffentlicht, dass die Sacheinbringung beschlossen wurde, aber es gab doch sicher Widerspruch zu Protokoll, so dass vermutlich unklar ist, ob das Bestand hat.


      "Bekanntmachung gemäß §§ 183a Abs. 2 Satz 1, 37a Abs. 1 und Abs. 2 AktG1.
      Die außerordentliche Hauptversammlung der AEE Gold AG, Ahaus („Gesellschaft“) hat am 19. Dezember 2023 folgenden Beschluss über eine Sachkapitalerhöhung gegen Einlagen gefasst:a) Das Grundkapital der Gesellschaft wird gegen Einlagen um einen Betrag von EUR 35.000.000,00 erhöht durch Ausgabe von 35.000.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 1,00 je Aktie („Neue Aktien“). Der Ausgabebetrag der Neuen Aktien beträgt EUR 1,00 je Aktie, der Gesamtausgabebetrag mithin EUR 35.000.000,00. Die Neuen Aktien sind ab Beginn des Geschäftsjahres, in dem sie ausgegeben werden, gewinnberechtigt. ..."
      AEE Gold | 1,030 €
      Avatar
      schrieb am 11.01.24 20:44:39
      Beitrag Nr. 82 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.057.156 von Cullario am 05.01.24 16:30:06"Die AEE Gold AG hat das Geschäftsjahr 2023 mit einem voraussichtlichen Jahresfehlbetrag von rund 688 TEUR (Vorjahr: Jahresfehlbetrag in Höhe von 1.745 TEUR) abgeschlossen."
      https://www.pressetext.com/news/20240111023
      AEE Gold | 0,770 €
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