checkAd

    WOEHRL - Die nächste MittelstandsAnleihen-Abzocke ? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 29.10.16 11:27:44 von
    neuester Beitrag 09.01.24 21:17:46 von
    Beiträge: 219
    ID: 1.240.563
    Aufrufe heute: 1
    Gesamt: 14.869
    Aktive User: 0

    ISIN: DE000A1R0YA4 · WKN: A1R0YA
    6,60
     
    %
    0,00 %
    Letzter Kurs 07.02.18 Stuttgart

    Werte aus der Branche Textilindustrie

    WertpapierKursPerf. %
    21,750+21,51
    1,9958+20,96
    723,90+20,00
    55,99+17,26
    63,07+9,99
    WertpapierKursPerf. %
    10,200-7,27
    0,6400-7,51
    34,20-9,52
    2,1300-9,75
    6,8800-9,95

     Durchsuchen

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 29.10.16 11:27:44
      Beitrag Nr. 1 ()
      Leute was sagt ihr zu dieser Anleihe und der laufenden Insolvenz in Eigenverwaltung unter Schutzschirmverfahren?

      Auf wieviel werden Die Anleihenhalter verzichten müssen?
      Wie hoch wird die Quote sein ?
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 29.10.16 11:33:08
      Beitrag Nr. 2 ()
      Da bei der Thread-Eröffnung einiges von der Webseite offenbar einige Angaben verschluckt wurden, hier nochmals die Details:

      RUDOLF WOEHRL AG ANLEIHE V.2013(2018)
      WKN: A1R0YA | ISIN: DE000A1R0YA4
      Avatar
      schrieb am 30.10.16 17:57:02
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 53.579.997 von ggw am 29.10.16 11:27:44der Kurs sagt: Verzicht auf 85%.
      Ich werde die aber nicht zu 15 kaufen, solange es keine Nachrichten gibt.
      Auf welchen Investor sollen die warten? In den nächsten zehn Jahren wird der Einzelhandel ganz schön zusammenschrumpfen wg. des I-Nethandels. Das wissen auch potentielle Ivestoren.
      Obendrein vermisst mE Wöhrl ohnehin niemand. Jedenfalls nicht die Filialen, die ich kenne.
      PS: Die Angestellten und Gläubiger werden die Filialen schon vermissen, die Kunden eher nicht.
      Avatar
      schrieb am 31.10.16 18:40:30
      Beitrag Nr. 4 ()
      Das Ding würde ich nicht mal mit der Kneifzange anfassen!
      Avatar
      schrieb am 09.11.16 14:31:05
      Beitrag Nr. 5 ()
      Die erste Abstimmung zur Wahl eines gemeinsamen Gläubigervertreters ohne Versammlung ist wegen nicht ausreichender Teilnahme gescheitert.

      Zum Glück würde ich subjektiv sagen.

      Denn der von der Gesellschaft als Wunschkandidat vorgeschlagene RA Glöckner scheint - aus Gläubiger-Sicht - nicht besonders vertrauenswürdig.

      Trading Spotlight

      Anzeige
      InnoCan Pharma
      0,1845EUR -3,40 %
      CEO lässt auf “X” die Bombe platzen!mehr zur Aktie »
      Avatar
      schrieb am 13.12.16 17:49:22
      Beitrag Nr. 6 ()
      Leider wurde nun in der 2. GV doch der von der Gesellschaft als Wunschkandidat vorgeschlagene RA Glöckner zum gemeinsamen Gläubigervertrter gewählt.

      Damit hat die Geschäftsführung im ebenfalls eingeleiteten Insolvenverfahren in Eigenverwaltung eigentlich freie Hand die Anleihengläubiger fast nach belieben abzuspeisen.....
      Avatar
      schrieb am 03.01.17 16:32:41
      Beitrag Nr. 7 ()
      03.01.2017: 14:30
      Nach Insolvenz: Familie Wöhrl startet Comeback-Versuch

      Weiterer Bieter im Rennen

      ...Auch Hans Rudolf Wöhrl hatte nun ein Angebot zur Rettung der Kaufhaus-Kette eingereicht, weil er nicht "tatenlos beim Untergang der Firma Wöhrl zusehen" wollte. Doch es wurde vom Gläubiger-Ausschuss abgelehnt. "Leider wollte der Bares und keine Beteiligung der Gläubiger", erläuterte Hans Rudolf Wöhrl auf Anfrage....

      ... Neben der Gruppe um die Wöhrl-Enkel scheint mindestens noch ein weiterer Bieter im Rennen zu sein: die Firma Modepark Röther mit Sitz im Landkreis Schwäbisch Hall. Das Unternehmen betreibt knapp 40 Filialen - 39 in Deutschland und eine in Salzburg und ist wie Wöhrl ein Familienunternehmen mit mehr als 2000 Mitarbeitern...

      http://www.nordbayern.de/wirtschaft/nach-insolvenz-familie-w…
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 04.01.17 00:50:06
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.000.146 von dg6nds am 03.01.17 16:32:41http://de.fashionnetwork.com/news/Oliver-Wohrl-will-sich-Mod…

      Oliver Wöhrl will sich Modehauskette des Großvaters zurückholen
      Avatar
      schrieb am 14.01.17 12:23:31
      Beitrag Nr. 9 ()
      Die beiden Alt-Brüder sind sich ja nicht besonders grün.

      Einer der Beiden hat mal eine Pleite-Fluglien für sybolische 1 Euro gekauft und nach einigen Jahre für mehrere hunderte Millionen Euro wieder weiterverkauft.

      Geld sollte also in der Familie Wöhrl mehr als genug vorhanden sein.

      Stellt sich die Frage ob diese gewillt ist die Gläubiger angemessen auszuzahlen.

      Bleibt zu hoffen, dass der gewählte Gläubigervertreter entsprechend hart bleibt....
      Avatar
      schrieb am 16.01.17 15:25:38
      Beitrag Nr. 10 ()
      Das Kaufhaus Beck , wurde doch auch von einer verlustträchtigen Bude zu einem florienrenden Unternehmen gemacht, Welcher Wöhrl hat denn da die Verantwortung?
      Auch bei Adler ist man doch wesentlich beteiligt (gewesen)!
      Avatar
      schrieb am 16.01.17 20:55:51
      Beitrag Nr. 11 ()
      http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/woehrl-die-kinder-woll…

      Neue Informationen zum Angebot von Rudolf Wöhrl und den weiteren Bietern.


      15. Januar 2017, 18:59 Uhr
      Wöhrl
      Die Kinder wollen an die Macht

      Die Zeit drängt bei dem insolventen Textilhändler: Die Bestellungen für die Herbst/Winter-Kollektionen müssen jetzt raus. Aber dazu braucht das Unternehmen erst mal einen Investor.

      Es ist nicht so, dass er es nicht versucht hätte. Eigentlich wollte Hans Rudolf Wöhrl, 69, nicht bei der insolventen Modefirma Wöhrl einsteigen, die seine Eltern gegründet haben und die heute der Familie seines Bruders Gerhard gehört. Dann aber siegten in ihm der Familiengeist und die alte Verbundenheit. Er trommelte also zwei Partner zusammen, gemeinsam machten sie 15 Millionen Euro locker und boten den Wöhrl-Gläubigern 25 Prozent Beteiligung am Unternehmen an. Mehr sei nicht drin gewesen, sagt Hans Rudolf Wöhrl, sonst hätte er seine anderen Beteiligungen gefährdet. Doch aus dem Deal wurde nichts. "Ich dachte mir, dass man dieses Angebot sehr positiv auffassen und annehmen würde", sagt Hans Rudolf Wöhrl. Stattdessen aber habe es der Gläubigerausschuss "sofort abgeschmettert".

      Hans Rudolf Wöhrl, der nicht nur mit Investments in Fluglinien (zeitweise Deutsche BA und LTU) erfolgreiche Unternehmer, ist also raus im Kampf um die Textilkette. Andere aus der Unternehmerfamilie sind jedoch noch im Rennen: Sieben Vertreter der jungen Generation haben ein Übernahmeangebot abgegeben. Gemeinsam wollen die Kinder von Hans Rudolf und Gerhard Wöhrl mit einem noch unbekannten Modehersteller den Textilfilialisten weiterführen, den ihr Großvater Rudolf 1933 in Nürnberg gegründet hat. Das Unternehmen mit seinen knapp 2000 Beschäftigten und 34 Filialen vorwiegend im süddeutschen Raum war in den vergangenen Jahren zunehmend in Schieflage geraten. Anfang September 2016 beantragte die Firma Wöhrl Gläubigerschutz, der drei Monate später in ein Insolvenzverfahren in Eigenregie mündete. Nun entscheidet sich das Schicksal des Unternehmens mit dem Glücksknopf als Markenzeichen. Bis Ende Januar muss eine Lösung her. Denn die Bestellungen für die Herbst-/Winterkollektion 2017/2018 müssen eigentlich raus - aber es ist nicht genügend Geld da, um die Ware zu bezahlen.

      Man verhandle mit mehreren Interessenten und gehe davon aus, die Firma noch im ersten Quartal 2017 "in neue Hände zu legen", lässt Andreas Mach, Vorstandsvorsitzender bei Wöhrl, ausrichten. Er hatte den Posten auf dem Höhepunkt der Krise vorigen Herbst von Olivier Wöhrl, 36, übernommen. Der Sohn von Hans Rudolfs Bruder Gerhard hatte das Modeunternehmen ab 2012 geführt, konnte dessen Absturz jedoch nicht verhindern. Er blieb zunächst als Strategievorstand im Management, doch der Vertrag lief zum Jahresende aus. Auch sein Vater Gerhard hat sich während der Feiertage aus der Firma verabschiedet.

      Olivier aber will zurück. Als Teil der Bietergemeinschaft der Enkel arbeitet er an seinem Comeback zumindest als Gesellschafter. Zu ihr gehört auch Christian Greiner, Hans Rudolf Wöhrls Sohn, der das Münchener Modehaus Ludwig Beck und die Wormland-Filialkette betreibt. Neben dieser Bietergemeinschaft möchten auch drei externe Investoren einsteigen. Dem Vernehmen nach ist darunter die Modehauskette Röther aus Schwäbisch Hall, die gemeinsam mit dem Bielefelder Textildienstleister Katag AG Interesse zeigt. Wer auch immer Wöhrl aber am Ende übernehmen wird - die Wiederbelebung dürfte schwierig, teuer und langwierig werden.


      Die von ihm und seinen Partnern angebotenen 15 Millionen Euro wären nur das absolute Minimum für den Erhalt der Firma gewesen, sagt Hans Rudolf Wöhrl. Dann sind da aber noch die Ansprüche der Gläubiger, angeblich 45 Millionen Euro. Anleihegläubiger warten auf 30 Millionen Euro. Und auch der Neustart dürfte viel frisches Geld kosten. Hans Rudolf Wöhrl sagt, als er im Zuge des Bieterverfahrens die aktuellen Zahlen gelesen und daraus den Kapitalbedarf für die nächste Zeit abgeleitet habe, sei er "offen gestanden doch unangenehm überrascht" gewesen. Kritisch sieht er aufgrund seiner eigenen Erfahrungen mit dem 15-Millionen-Angebot die Rolle der Gläubiger in dem Verfahren. "Irgendwie habe ich den Eindruck, dass man gar nicht an einem Erhalt interessiert ist, sondern sich von einer Zerschlagung mehr verspricht." Vor allem die Banken und die Bundesagentur für Arbeit (BA) wollten Bares und hätten deswegen auch sein Angebot einer Beteiligung an der Firma abgelehnt, sagt Wöhrl.

      Unklar ist die Ausrichtung: Die Jungen wollen natürlich im Internet Handel treiben
      Am Unternehmenssitz in Nürnberg wartet man gespannt ab. Fraglich ist, was mit der Firmenzentrale im Süden der Halbmillionenstadt passiert. Sie gilt als zu groß bemessen. Insgesamt wurden seit Sommer 140 Stellen gestrichen und die Schließung von vier Filialen angekündigt. Angeblich sieht das Konzept der Wöhrl-Enkel keine weiteren Grausamkeiten vor.

      Sollten sie zum Zug kommen, werden sie nicht zwangsläufig auf sich alleingestellt arbeiten müssen. Hans Rudolf Wöhrl hat seinen Kindern bereits zugesagt, ihnen bei Bedarf "mit einem günstigen, ungesicherten Darlehen" zu helfen, falls sie zum Zuge kommen. Uneins sind sich Jung und Alt über die künftige Ausrichtung. Während die Jungen Wöhrl auf Trendartikel, Eigenmarken und den massiven Einsatz sozialer Medien ausrichten wollen, rät Hans Rudolf Wöhrl im SZ-Gespräch zur Rückbesinnung auf die alten Stärken, die das Unternehmen einst groß gemacht haben: "Gute Qualität, starke, echte Marken, die tatsächlich einen Mehrwert bieten, große Auswahl, kompetenten Service und faire, ehrliche Preise statt der heute üblichen Rabattschlachten, bei denen der Kunde jeden Überblick verliert." Und das stationär oder im Onlinegeschäft, denn "wer auf beiden Schienen fährt, wird zweimal nur Halbprofi sein".
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 17.01.17 22:14:05
      Beitrag Nr. 12 ()
      amüsantes am Rande:

      Die CSU-Politikerin Dagmar Wöhrl wird neue Investorin bei „Die Höhle der Löwen“.

      http://t3n.de/news/die-hoehle-der-loewen-dagmar-woehrl-78299…
      Avatar
      schrieb am 21.01.17 12:12:57
      Beitrag Nr. 13 ()
      Wenn es also so gut läuft wie von Herrn Mach im Interview angegeben dann bin ich dafür, dass Herr Olivier Wöhrl nicht mehr Geschäftsfüherer wird und die Anleihegläubiger wie folgt ausbezahlt werden:

      Wandlung von 50% in Aktien und Ausbezahlung von 50% der ausstehenden Forderungen mit sofortiger Fälligkeit sowie Zahlung von Zinsanteilen. Besserungsschein auf den weiteren Geschäftsverlauf auf die vorfällige Anleihe!

      Ein Deal bei dem die Interessen der Altaktionäre, und damit den Verursachern der Krise, höher stehen als die der Gläubiger wäre höchst unanständig!

      http://m.augsburger-allgemeine.de/wirtschaft/Wie-es-mit-Woeh…


      BILD: DANIEL KARMANN (DPA)
      MODEHAUS
      19.01.2017
      Wie es mit Wöhrl weitergeht

      Von Daniela Hungbaur
      VON DANIELA HUNGBAUR
      Das insolvente bayerische Modehaus will bald einen Investor präsentieren. Auch die Familie gehört zum Kreis der Bieter. Was Unternehmens-Chef Andreas E. Mach dazu sagt.

      Herr Mach, die Frist für das insolvente Modehaus Wöhrl läuft ab. Ende Januar muss ein Investor gefunden sein. Sie haben den Posten des Vorstandsvorsitzenden in dieser schwierigen Lage übernommen. Mit wie vielen Interessenten verhandeln Sie noch?

      Andreas E. Mach: Aktuell liegen uns Angebote von drei Investorengruppen vor. Aber ich darf Sie korrigieren: Eine Frist läuft nicht ab. Unsere Geschäfte laufen gut, die Restrukturierungsmaßnahmen greifen, im letzten Quartal 2016 haben wir einen ordentlichen Gewinn gemacht.

      Die Gerüchteküche kocht. Neben der Modehauskette Röther sollen sich Vertreter der Familie zusammengetan und ein Angebot vorgelegt haben. Es soll sich um Enkel von Firmengründer Rudolf Wöhrl handeln. Ist das richtig?

      Mach: Unter den drei uns vorliegenden Angeboten kommt eines aus der verzweigten Familie Wöhrl. Das stimmt.

      Auch einer der beiden Söhne des Gründers, Hans Rudolf Wöhrl, soll Interesse gezeigt haben. Doch die von ihm und seinen Partnern aufgebrachten 15 Millionen sollen nicht gereicht haben. Auch sei er erschrocken gewesen, wie viel Geld für die Sanierung nötig ist.

      Mach: Also im Gespräch mit mir zeigte sich Hans Rudolf Wöhrl nicht erschrocken. Er war vielleicht erstaunt, wie lange es im Unternehmen versäumt wurde, in die Filialen und Sortimente zu investieren. Das Management des Unternehmens hat sich bedauerlicherweise viel zu lange mit Expansionsplänen und Zukäufen beschäftigt, sich aber zu wenig um den Kern gekümmert, der Wöhrl stark macht: qualitätsvolle Mode zu guten Preisen an etablierten Standorten zu bieten, gewissermaßen als das große Modehaus in meiner Heimat.

      Andreas E. Mach ist seit 2015 im Aufsichtsrat der Rudolf Wöhrl AG, zuletzt als dessen Vorsitzender, und übernahm im September mit dem Beginn des Schutzschirmverfahrens den Vorstandsvorsitz.I
      © BILD: FELICITAS MACKETANZ
      Wie viel muss ein Investor mitbringen?

      Mach: Wir haben immer gesagt, dass ein Investor einen zweistelligen Millionenbetrag mitbringen muss. Daran hat sich nichts geändert. Ein Teil davon wird an die Gläubiger fließen, der andere muss in die Modernisierung gesteckt werden.

      Die Gläubiger sollen aber gar nicht an einer Fortführung des Traditionsunternehmens interessiert sein. In Medienberichten ist zu lesen, dass die Banken und die Bundesagentur für Arbeit eine Zerschlagung favorisieren.

      Mach: Ich weiß wirklich nicht, woher dieses Gerücht kommt. Die Gläubigerversammlung tagt am 31. Januar. Der Gläubigerausschuss trifft sich monatlich. Das sind streng vertrauliche Runden. Dennoch kann ich sagen: Ich kenne niemanden, der Wöhrl zerschlagen will.

      Aber das Geld scheint knapp zu sein. Stimmt es, dass Wöhrl nicht genügend finanzielle Mittel hat, um die Herbst- und Winterkollektionen zu bestellen?

      Mach: Es sind gerade leider viele Gerüchte im Umlauf, die überhaupt nicht stimmen. Das Geld ist nicht knapp. Ganz im Gegenteil. Der Gläubigerausschuss hat den Vorstand ermächtigt, alle Bestellungen für Herbst und Winter durchzuführen. Im Übrigen stehen wir wirtschaftlich so gut da, dass auch ohne Investor das ganze Geschäftsjahr 2017 durchfinanziert wäre.

      Wie laufen denn die Geschäfte aktuell?

      Mach: Wir sind sehr zufrieden. Wir blicken auf ein ausgesprochen lebhaftes Weihnachtsgeschäft zurück. Außerdem kaufen wir seit Oktober zusätzlich zu unserem Sortiment internationale Markenmode dazu, die bisher nicht in all unseren Filialen zu finden war. In dieser Woche haben wir auch einen neuen Katalog auf den Markt gebracht, die Ware wird sehr gut angenommen.

      Ziele: Junge Kunden und guter Internetauftritt

      Was muss der neue Investor als Erstes machen?

      Mach: Wir stehen in einem ausgesprochen schwierigen Umfeld. Auf der einen Seite investieren Modeanbieter kräftig in ihre Standorte, um gerade die jungen Kunden zu binden. Auf der anderen Seite haben wir im Internet sehr erfolgreiche Anbieter, die Angebote für alle Altersgruppen bieten. Ich sage ja immer: Wir müssen uns zwischen Zara und Zalando behaupten.

      Ist das überhaupt noch möglich?

      Mach: Ja, sicher. Zwei Punkte gilt es zu beachten: Die Sortimente müssen so attraktiv sein, dass die Kunden einen Grund haben, zu Wöhrl zu kommen. Unsere Sortimente müssen überraschen und inspirieren, das ist wahnsinnig wichtig. Zweitens: Die Präsentation muss so sein, dass sich Kunden gerne bei uns in den Häusern aufhalten. Das Augsburger Haus ist übrigens auf einem sehr guten Weg. Im Dezember habe ich es besucht und viel Grund zum Loben gefunden. Das Haus ist viel frischer und freundlicher geworden. Kunden haben mir das auch bestätigt.

      Die Gewerkschaft Verdi meldet, dass es nur durch ihren Einsatz gelungen sei, dass allen 100 Beschäftigten, die von der Schließung der Häuser in München, Roth und Nürnberg betroffen waren, nicht gekündigt worden ist.

      Mach: Diese Meldung hat uns sehr geärgert. Dies entspricht nämlich auch nicht der Wahrheit. Die Übernahme der 100 Beschäftigten war von Anfang an geplant. Bereits im Oktober vergangenen Jahres hat der Vorstand erklärt, dass den Mitarbeitern die Möglichkeit eingeräumt wird, sich auf freie Stellen in benachbarten Filialen zu bewerben. Außerdem war es von Beginn des Insolvenzverfahrens an das erklärte Ziel des Vorstands, das Unternehmen möglichst als Ganzes zu erhalten und so viele Arbeitsplätze wie möglich zu sichern. Bis jetzt musste von den rund 2000 Mitarbeitern gerade mal 30 gekündigt werden. Wenn man bedenkt, wie einschneidend das Restrukturierungsprogramm ist, in dem wir uns befinden, dann ist diese Zahl sehr klein. Uns ist wirklich jeder einzelne Arbeitsplatz und jeder Mitarbeiter wichtig.
      Avatar
      schrieb am 25.01.17 14:01:19
      Beitrag Nr. 14 ()
      Das Interview klingt ja gut.

      Aber man darf auch nicht vergessen, dass viele Freundschaften enden wen es ums Geld geht.

      Wie viele andere Insolvenzen in Eigenverwaltung in den letzten Jahren und Monaten gezeigt haben.
      Es scheint mir fast so, dass einige die seit ein paar Jahren geltenden neuen Insolvenzregeln mit Schutzschirm- und Eigenverwaltungsverfahren gerade zu als Einladung verstehen all ihre unanständigen Abzocker-Verhaltensweisen zu legalisieren.

      Nun, am 31.1. werden wir mehr wissen.
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 26.01.17 00:11:14
      Beitrag Nr. 15 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.161.855 von ggw am 25.01.17 14:01:19Die Frage ist für mich ob die Banken besser gestellt sind in diesem Verfahren oder nicht.

      Status der Schuldverschreibungen und Negativverpflichtung
      (a) Status. Die Schuldverschreibungen begründen unmittelbare, unbedingte, nicht nachrangige und nicht besicherte Verbindlichkeiten der Emittentin und stehen im gleichen Rang untereinander und mindestens im gleichen Rang mit allen anderen gegenwärtigen und zukünftigen nicht besicherten und nicht nachrangigen Verbindlichkeiten der Emittentin, soweit bestimmte zwingende gesetz- liche Bestimmungen nichts anderes vorschrei- ben.

      Das Bankdarlehen über 7.650.000€ dürfte noch Relevanz haben, Seite 56 der Anleihebedingungen.

      Ich gehe davon aus, dass bei einem Einstieg eines Investors mind. 25% an die Gläubiger fließen müssen sowie entweder ein Besserungsschein oder die Wandlung in Anteile der AG um eine Zustimmung zum Insolvenzplan hinzubekommen. Alles andere wäre eine Sanierung auf Kosten der Gläubiger; die Alteigentümer müssten in diesem komplett entmachtet werden.
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 27.01.17 10:47:38
      Beitrag Nr. 16 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.167.288 von dg6nds am 26.01.17 00:11:14Denke das an diesem WE eine Meldung von Wöhrl bezüglich neuem Investor/Angebot zur Abstimmung für die Gläubigerversammlung kommt.
      Dann wollen am Montag , oder Dienstag alle in die Wöhrlanleihe einsteigen
      Avatar
      schrieb am 27.01.17 16:47:40
      Beitrag Nr. 17 ()
      Ob der Kollege mit seinen 120k heute noch reinkommt mag bezweifelt werden, aber er erhöht ständig seinen kaufkurs. Es ist aber aktuell auch keiner bereit unter 14,24% abzugeben.
      Avatar
      schrieb am 30.01.17 12:08:24
      Beitrag Nr. 18 ()
      Bisher alles ruhig.

      Die machens aber spannend.

      Vielleicht haben sie noch garkeinen Investor gefunden....

      Dann wird abgewickelt und verwertet.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 30.01.17 12:55:41
      Beitrag Nr. 19 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.194.218 von ggw am 30.01.17 12:08:24Angeblich weiterhin 4 Investoren im Rennen. Heute Abend tagt der Gläubigerausschuss für die morgige Gläubigerversammlung am Insolvenzgericht in Nürnberg.

      Nach Aussage von Herrn Mach steht ein Gewinn für das aktuelle Quartal an. Vor der Ära Olivier Wöhrl stand auch ein ordentlicher Gewinn zu buche. Ich traue der Wöhrl AG das alles wieder zu und es scheint ja auch zu funktionieren, wie man lesen kann. Gerloff der viel Erfahrung mit der ESCADA Insolvenz hat dürfte hier auch der richtig Mann für eine erfolgreiche Sanierung sein.

      Daher hätte ich als Gläubiger nichts dagegen wenn ein Anteil der Anleihe in Eigenkapital gewandelt werden würde.
      Avatar
      schrieb am 30.01.17 18:13:04
      Beitrag Nr. 20 ()
      Ok, ja, es wird sich schon ein Investor finden.

      Dann geht es tatsächlich nur um die Frage was und wieviel die Gläubiger bekommen.
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 30.01.17 22:16:46
      Beitrag Nr. 21 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.197.566 von ggw am 30.01.17 18:13:04Noch jmd morgen auf der Versammlung? Aktuell ist noch nichts über das Finanzierungskonzept nach draussen gedrungen.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 31.01.17 00:39:31
      Beitrag Nr. 22 ()
      Gehst Du denn hin?

      Ist die überhaupt öffentlich?
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 31.01.17 00:40:44
      Beitrag Nr. 23 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.199.501 von dg6nds am 30.01.17 22:16:46Showdown

      http://www.nordbayern.de/wirtschaft/neuer-geldgeber-ein-wohr…

      Neuer Geldgeber: Ein Wöhrl-Sohn soll Wöhrl retten
      Christian Greiner führte bereits Shopkonzept U1 für Modehauskette

      NÜRNBERG - Die Vorentscheidung für den neuen Investor ist gefallen: Christian Greiner steigt bei dem angeschlagene Modeimperium in den Ring. Innerhalb der Modehauskette ist der neue Investor kein Unbekannter.

      Christian Greiner, der Sohn von Hans Rudolf Wöhrl, soll nach Informationen der Nürnberger Nachrichten das insolvente Textilhandelsunternehmen Wöhrl mit seinen rund 2000 Mitarbeitern übernehmen und mit frischem, überlebensnotwendigen Kapital versorgen.

      Dies wurde am Montag nach einer Sitzung des Gläubigerausschusses in Nürnberg bekannt, in dem Vertreter der Anleihegläubiger, der Kreditinstitute und beispielsweise auch der Lieferanten sitzen. Der Ausschuss sprach sich für das Konzept von Greiner aus. Das Unternehmen selbst wollte die Informationen vorerst nicht bestätigen.

      Weg für Insolvenzplan dürfte frei werden

      Bereits am Dienstag sollen bei einer vom Insolvenzgericht Nürnberg einberufenen Versammlung alle Gläubiger dem neuen Investor ihre Zustimmung geben. Mit Christian Greiner und weiteren Geldgebern im Hintergrund ist nun auch der Weg frei für den Wöhrl-Vorstand, den endgültigen Insolvenzplan auszuarbeiten, über den dann wiederum die Gläubigerversammlung abschließend entscheiden muss. Insider gehen davon aus, dass der Vorschlag durchgehen wird.

      Greiner ist in Nürnberg kein Unbekannter. Seine Eltern waren nicht verheiratet, und deswegen heißt er bis heute wie die Mutter und nicht wie sein Vater Hans Rudolf Wöhrl - seinerseits Sohn des Unternehmensgründers Rudolf Wöhrl.

      Links zum Thema Weitere Meldungen aus dem Ressort "Wirtschaft"
      Für die Wöhrl-Familie führte Greiner 2004 das erfolgreiche Shopkonzept U1 für junge Leute ein und blieb bis 2007 dort Geschäftsführer. Heute sitzt der studierte Musiker und Manager im Vorstand des Münchner Bekleidungshauses Ludwig Beck AG. Zu diesem Traditionsunternehmen gehört auch der Textilfilialist "Wormland", bei dem Greiner als Geschäftsführer fungiert.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 31.01.17 00:43:02
      Beitrag Nr. 24 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.199.996 von ggw am 31.01.17 00:39:31Alle Gläubiger dürfen teilnehmen. Abstimmen nur der gemeinsame Vertreter der Anleihegläubiger, der Vertreter der Banken und Lieferanten.

      Heute könnte es also den Befreiungsschlag geben. Ich bin auf das Angebot gespannt.
      Avatar
      schrieb am 31.01.17 01:00:34
      Beitrag Nr. 25 ()
      Hier die Meldung bei Gericht:

      " IN 1156/16
      -
      In dem Verfahren über den Antrag d.

      Rudolf Wöhrl Aktiengesellschaft,
      vertreten durch die Vorstände Dr. Gerloff Christian, geboren am 22.11.1968,
      Mach Andreas E., geboren am 27.03.1960, Rösch Robert, geboren am 11.04.1958
      und Wöhrl Olivier, geboren am 03.07.1980, Lina-Ammon-Straße 10, 90471 Nürnberg
      Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Register-Nr.: HRB 27869
      - Schuldnerin -
      Verfahrensbevollmächtigte:
      Rechtsanwälte Gerloff Liebler, Nymphenburger Straße 4, 80335 München, Gz.: 219-16

      Geschäftszweig: Einzelhandel mit Artikeln aller Art, die im Bereich eines Kaufhauses
      üblicherweise vertrieben werden, sowie die Verwaltung, Belieferung und Steuerung von
      Unternehmen, die derartigen Einzelhandel betreiben. Gegenstand der Gesellschaft ist
      überdies der Erwerb von, die Verwaltung von un die Beteiligung an anderen
      Unternehmen.
      auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
      -

      1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen
      Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 01.12.2016 um 12.00 Uhr eröffnet.
      2. Es wird Eigenverwaltung angeordnet.
      3. Zum Sachwalter wird bestellt:
      Rechtsanwalt Volker Böhm
      Marienbergstraße 94, 90411 Nürnberg
      Telefon: 0911-60079-0
      Telefax: 0911-60079-10
      Email: nbg@schubra.de
      4. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO)
      bis zum 23.12.2016 bei dem Sachwalter schriftlich anzumelden.

      Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.

      Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf
      der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
      5. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung
      über die eventuelle Wahl eines anderen Sachwalters, über die Einsetzung eines
      Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des
      Unternehmens), 272 (Aufhebung einer Eigenverwaltung), 276 (besonders bedeutsame
      Rechtshandlungen) und 277 (Anordnung der Zustimmungsbedürftigkeit durch Sachwalter)
      InsO bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf

      Wochentag und Datum
      Uhrzeit
      Zimmer/Etage/Gebäude

      Dienstag, 31.01.2017
      11:30 Uhr
      Fürther Straße 110
      90429 Nürnberg
      Sitzungssaal 600/
      2. Stock, Amtsgericht Nürnberg

      Bereits bekannte Erörterungs- und Abstimmungspunkte:
      - Entscheidung über die Bestellung eines Gläubigerausschusses
      - Entscheidung über die Anordnung der Eigenverwaltung
      - Entscheidung über die Beauftragung der Schuldnerin mit der Erstellung eines
      Insolvenzplanes (§ 157 S. 2 InsO)
      - Entscheidung über die Verwertung der Insolvenzmasse gemäß § 159 InsO
      - Entscheidung über die Veräußerung des Geschäftsbetriebes im Ganzen, § 160 Abs. 2
      Nr. 1 InsO
      - Entscheidung über die Veräußerung des Geschäftsbetriebes oder von Teilen davon an
      besonders Interessierte, § 162 InsO
      - Entscheidung über die Fortführung des Geschäftsbetriebes


      6. Prüfungstermin wird anberaumt auf

      Wochentag und Datum
      Uhrzeit
      Zimmer/Etage/Gebäude

      Dienstag, 31.01.2017
      11:30 Uhr
      Fürther Straße 110
      90429 Nürnberg
      Sitzungssaal 600/
      2. Stock, Amtsgericht Nürnberg
      Hinweise:
      Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
      7. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem
      Sachwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
      Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
      Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
      bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den
      daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
      8. Ein Gläubigerausschuss wird bis zur ersten Gläubigerversammlung eingesetzt.
      Dieser besteht aus den Mitgliedern
      - Udo Thart, Solmstr. 27-37, 60252 Frankfurt
      - Christian H. Gloeckner, Prinzregentenufer 3, 90489 Nürnberg
      - Uni-Credit Bank AG, Lorenzer Platz 21, 90402 Nürnberg, vertreten durch Herrn
      Rüdiger Altmann
      - Judith Welss, Rathausplatz 5, 91052 Erlangen
      - Herbert Winter, Spitalgasse 1, 90403 Nürnberg
      - Oberbank AG, Hauptplatz 10-11, A-4020 Linz, Österreich,
      vertreten durch Frau Karin Reisinger
      - Bundesagentur für Arbeit, Richard-Wagner-Platz 5, 90443 Nürnberg, vertreten durch
      Herrn Manfred Burkhardt

      9. Der Sachwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren
      vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses
      nach § 30 InsO, durchzuführen.
      Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese
      erfolgt durch das Insolvenzgericht.

      Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.

      Auszug aus den Gründen:
      Der Antrag ist am 06.09.2016 beim Insolvenzgericht Nürnberg eingegangen.

      Rechtsbehelfsbelehrung:


      Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
      eingelegt werden.

      Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

      Amtsgericht Nürnberg
      Fürther Str. 110
      90429 Nürnberg

      einzulegen.

      Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
      verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
      Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die
      öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten,
      auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO.
      Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage
      verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst
      eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche
      Bekanntmachung) maßgeblich.

      Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
      Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes
      Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das
      Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche
      Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

      Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
      unterzeichnen.








      Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die
      Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.




      Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 01.12.2016
      "

      Quelle : https://www.insolvenzbekanntmachungen.de/cgi-bin/bl_aufruf.p…
      Avatar
      schrieb am 31.01.17 01:04:31
      Beitrag Nr. 26 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.199.999 von dg6nds am 31.01.17 00:40:44Ok, dann müssen wir jetzt erst mal den Insolvenplan abwarten.
      Avatar
      schrieb am 31.01.17 01:11:38
      Beitrag Nr. 27 ()
      Im Sitzungssaal 600

      Uiuiui.... ist das nicht derjenige der Nürnberger Prozesse ?
      Avatar
      schrieb am 31.01.17 01:19:04
      Beitrag Nr. 28 ()
      Ja, so ist es. Ich bin gespannt ob die Anleihe morgen früh schon über 20% geht.
      Avatar
      schrieb am 31.01.17 01:23:29
      Beitrag Nr. 29 ()
      Das Angebot muss also über dem hier liegen:

      Er trommelte also zwei Partner zusammen, gemeinsam machten sie 15 Millionen Euro locker und boten den Wöhrl-Gläubigern 25 Prozent Beteiligung am Unternehmen an. Mehr sei nicht drin gewesen, sagt Hans Rudolf Wöhrl, sonst hätte er seine anderen Beteiligungen gefährdet. Doch aus dem Deal wurde nichts. "Ich dachte mir, dass man dieses Angebot sehr positiv auffassen und annehmen würde", sagt Hans Rudolf Wöhrl. Stattdessen aber habe es der Gläubigerausschuss "sofort abgeschmettert".
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 31.01.17 01:45:01
      Beitrag Nr. 30 ()
      In dem Teil der Familie von Hans Rudolf Wöhrl(Flugunternehmer und Münchner Beck-Modehausmiteigentümer) mit Dagmar Wöhrl ist anscheinend wirklich einfach mehr Geld vorhanden.
      Avatar
      schrieb am 31.01.17 02:22:32
      Beitrag Nr. 31 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.167.288 von dg6nds am 26.01.17 00:11:14
      Zitat von dg6nds: Die Frage ist für mich ob die Banken besser gestellt sind in diesem Verfahren oder nicht.

      Status der Schuldverschreibungen und Negativverpflichtung
      (a) Status. Die Schuldverschreibungen begründen unmittelbare, unbedingte, nicht nachrangige und nicht besicherte Verbindlichkeiten der Emittentin und stehen im gleichen Rang untereinander und mindestens im gleichen Rang mit allen anderen gegenwärtigen und zukünftigen nicht besicherten und nicht nachrangigen Verbindlichkeiten der Emittentin, soweit bestimmte zwingende gesetz- liche Bestimmungen nichts anderes vorschrei- ben.

      Das Bankdarlehen über 7.650.000€ dürfte noch Relevanz haben, Seite 56 der Anleihebedingungen.

      Ich gehe davon aus, dass bei einem Einstieg eines Investors mind. 25% an die Gläubiger fließen müssen sowie entweder ein Besserungsschein oder die Wandlung in Anteile der AG um eine Zustimmung zum Insolvenzplan hinzubekommen. Alles andere wäre eine Sanierung auf Kosten der Gläubiger; die Alteigentümer müssten in diesem komplett entmachtet werden.


      Es gibt aber auch noch andere Verbindlichkeiten.

      Neuere Zahlen fand ich jetzt nicht: Laut veröffentlichung im Bundesanzeiger vom 26.9.2016:

      der Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.08.2014 bis zum 31.07.2015:

      "
      II. Finanzlage

      ...

      Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (inkl. Mezzanine) verringerten sich um € 3,4 Mio. von € 17,7 Mio. auf € 14,4 Mio. Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern inkl. Gesellschafterdarlehen gingen um € 9,8 Mio. zurück. Die Gesellschafter haben eine Einlage in die Kapitalrücklage vorgenommen (€ 6 Mio.). ...

      ...

      III. Vermögenslage

      Das Eigenkapital erhöhte sich im Berichtsjahr von € 4,6 Mio. auf € 9,6 Mio. insbesondere durch die Einlage in die Kapitalrücklage. Die Eigenkapitalquote erhöhte sich somit auf 11,6% (Vorjahr 5,2%).

      Das Mezzanine-Bankdarlehen(5Mio.) ist durch seinen Nachrang eigenkapitalähnlich und wurde daher bei der Berechnung der wirtschaftlichen Eigenkapitalquote berücksichtigt.

      Unter Hinzunahme der Gesellschafterdarlehen und des Mezzanine-Darlehens ergibt sich ein wirtschaftliches Eigenkapital in Höhe von € 19,5 Mio. Das entspricht 23,7% der Bilanzsumme.

      ...
      "
      Avatar
      schrieb am 31.01.17 02:25:10
      Beitrag Nr. 32 ()
      und

      "
      ...
      4. Verbindlichkeiten

      Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern bestanden zum 31.07.2015 in Höhe von € 4.945.516,44. Darin enthalten sind Darlehen in Höhe von € 4.150.000,00 sowie Zinsansprüche aus diesen Darlehen in Höhe von € 683.165,53. Darlehensgeber ist die Firma GOVAN Holding GmbH & Co. KG. Die Gesellschafter treten mit ihren Darlehen hinter alle Ansprüche, die anderen Gläubigern aus der Geschäftsverbindung mit der Gesellschaft zustehen, zurück.
      ...
      "
      Avatar
      schrieb am 31.01.17 02:29:09
      Beitrag Nr. 33 ()
      Wenn ich das richtig interpretiere gab es zum 31.07.2015 nicht nachrangige Verbindlichkeiten von 9.4 Mio. alleine gegenüber Kreditinstituten.
      Avatar
      schrieb am 31.01.17 02:45:16
      Beitrag Nr. 34 ()
      Laut untestiertem Halbjahresbericht zum 31.1.2016:


      Eigenkapital 8,9 Mio. (ohne Mezzanine- und Gesellschafterdarlehen)

      und Verbindichkeiten: 30Mio Anleihe, 7,7 Mio Kreditinstitute (ohne Mezzanine- und Gesellschafterdarlehen)
      Avatar
      schrieb am 31.01.17 02:52:05
      Beitrag Nr. 35 ()
      Ok @dg6nds, Die von Dir genannte Einschätzung/Zahl stimmt ungefähr .

      Soweit ich das als Nicht-Kaufmann beurteilen kann
      Avatar
      schrieb am 31.01.17 02:54:44
      Beitrag Nr. 36 ()
      Ich frage mich nur gerade wieso die eigentlich nicht schon viel früher Insolvenz angemeldet habe.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 31.01.17 03:01:45
      Beitrag Nr. 37 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.200.044 von dg6nds am 31.01.17 01:23:29
      Zitat von dg6nds: Das Angebot muss also über dem hier liegen:

      Er trommelte also zwei Partner zusammen, gemeinsam machten sie 15 Millionen Euro locker und boten den Wöhrl-Gläubigern 25 Prozent Beteiligung am Unternehmen an. Mehr sei nicht drin gewesen, sagt Hans Rudolf Wöhrl, sonst hätte er seine anderen Beteiligungen gefährdet. Doch aus dem Deal wurde nichts. "Ich dachte mir, dass man dieses Angebot sehr positiv auffassen und annehmen würde", sagt Hans Rudolf Wöhrl. Stattdessen aber habe es der Gläubigerausschuss "sofort abgeschmettert".


      OK,

      15Mio - sagen wir mal 8Mio Kreditinstutschulden = 7Mio verbleibend

      7 Mio / 30 Mio Anleihe = 23,33 Prozent für die Anleihenhalter

      23,33 % war den Gläubigern also zu wenig.

      Das neue Gebot sollte dann also über 23,33 % liegen
      Avatar
      schrieb am 31.01.17 03:19:55
      Beitrag Nr. 38 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.200.092 von ggw am 31.01.17 02:54:44
      Zitat von ggw: Ich frage mich nur gerade wieso die eigentlich nicht schon viel früher Insolvenz angemeldet habe.


      Vermutlich weil Gesellschafter ihr nachrangig haftendes Eigenkapital in Höhe von mind. 9,8 Mio abgezogen haben?
      Avatar
      schrieb am 31.01.17 10:58:46
      Beitrag Nr. 39 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.167.288 von dg6nds am 26.01.17 00:11:14
      Zitat von dg6nds: Die Frage ist für mich ob die Banken besser gestellt sind in diesem Verfahren oder nicht.

      ...


      Meine vorstehende Rechnung gilt für den Fall, dass die Banken bevorzugt behandelt werden.

      Falls nicht, also falls Banken gleichrangig wie Anleihehalter behandelt werden, sähe es wohl grob gerechnet so aus:

      15 Mio / 38 Mio = 39,47% für beide Gläubigergruppen

      Das neue Angebot sollte dann also oberhalb liegen.

      Jeweils plus anteilsmässige Wandlung in AG-Anteile.
      Avatar
      schrieb am 31.01.17 13:50:39
      Beitrag Nr. 40 ()
      Das Unternehmen hat für 15.30 Uhr eine Pressekonferenz angekündigt.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 31.01.17 15:46:27
      Beitrag Nr. 41 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.203.731 von ggw am 31.01.17 13:50:39Ernüchternd...

      die Spanne von 10-20% ist haarsträubend; reden wir von 10,01 oder von 19.99% ?


      DGAP-News: Rudolf Wöhrl AG: Textilunternehmer Christian Greiner soll neuer Eigentümer der Rudolf Wöhrl AG werden (deutsch)


      Rudolf Wöhrl AG: Textilunternehmer Christian Greiner soll neuer Eigentümer der Rudolf Wöhrl AG werden

      DGAP-News: Rudolf Wöhrl AG / Schlagwort(e): Sonstiges Rudolf Wöhrl AG: Textilunternehmer Christian Greiner soll neuer Eigentümer der Rudolf Wöhrl AG werden

      31.01.2017 / 15:30 Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.



      PRESSEMITTEILUNG

      Textilunternehmer Christian Greiner soll neuer Eigentümer der Rudolf Wöhrl AG werden

      - Heutige Gläubigerversammlungen stimmen Investitionsvereinbarung zu - Insolvenzplan soll kurzfristig zur Genehmigung bei Gericht eingereicht werden; wirtschaftlicher Übergang auf Käufer für 1. März 2017 geplant - Vorstandsvorsitzender Andreas E. Mach: "Wir sind auf gutem Weg, unser oberstes Ziel, WÖHRL als Ganzes zu erhalten, zu erreichen - Unternehmen wurde im Verfahren stabilisiert" - Christian Greiner: "WÖHRL soll eingeschlagenen strategischen Kurs fortsetzen - Aufnahme von Co-Investoren aus der Familie und der Branche ist denkbar" - Restrukturierungsvorstand Dr. Christian Gerloff: "Wir gehen davon aus, dass wir mehr als 95 % der Arbeitsplätze vor dem Zeitpunkt der Insolvenz erhalten können"

      Nürnberg, 31. Januar 2017 - Der Textilunternehmer Christian Greiner soll neuer Eigentümer des traditionsreichen Modehandelsunternehmens WÖHRL werden. Die heutigen Gläubigerversammlungen der Rudolf Wöhrl AG und deren 100-%-Tochtergesellschaft Rudolf Wöhrl, das Haus der Markenkleidung GmbH & Co. KG, Nürnberg, stimmten dem Verhandlungsergebnis aus dem strukturierten Investorenprozess zu. Gestern hatten sich bereits die jeweiligen Gläubigerausschüsse für die Annahme des Angebots ausgesprochen. Der gesamte Investorenprozess wie auch das Insolvenzverfahren wurden durch Rechtsanwalt Volker Böhm (Kanzlei Schultze & Braun), den vom Gericht bestellten Sachwalter, konstruktiv unterstützt.

      Als nächster Schritt soll der Insolvenzplan für beide Gesellschaften, die sich seit 1. Dezember 2016 in Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung befinden, fertiggestellt und nach der noch erforderlichen Genehmigung durch die Gläubiger bei Gericht eingereicht werden. Ziel ist der wirtschaftliche Übergang der Rudolf Wöhrl AG auf den künftigen Eigentümer zum 1. März 2017.

      Christian Greiner (38), Sohn des Unternehmers Hans Rudolf Wöhrl, ist Textilunternehmer und seit 2011 Vorstand für Einkauf, Verkauf und Marketing bei dem Münchner Modehandelsunternehmen Ludwig Beck AG.

      Eine zwischen dem Käufer und der Rudolf Wöhrl AG geschlossene Investitionsvereinbarung sieht folgende Eckpunkte vor:

      - Übernahme von 100 % der Aktien der Rudolf Wöhrl AG. - Kaufpreiszahlung, die aus heutiger Sicht zu einer deutlich überdurchschnittlichen Befriedigungsquote für alle Gläubiger in Höhe von 10 bis 20 % führen wird (bundesweiter Durchschnitt ca. 5 % laut Statistischem Bundesamt). - Weiterführung der durch den derzeitigen Vorstand initiierten strategischen Neuausrichtung der WÖHRL Gruppe (Verbesserung des Modesortiments, Stärkung der Kundenbindung, Ausbau des Multichannel- Geschäfts, deutliche Effizienzsteigerungen). - Bereitstellung entsprechender finanzieller Mittel zur weiteren Umsetzung der Neuausrichtung. - Aus heutiger Sicht keine weiteren Schließungen von WÖHRL Filialen und keine weitere Reduzierung der Beschäftigtenzahl angestrebt. - Aufnahme von Co-Investoren für die Weiterentwicklung und Repositionierung von WÖHRL angestrebt.

      Andreas E. Mach, seit 5. September 2016 Vorsitzender des Vorstands, soll dieses Amt auch nach dem Eigentümerwechsel weiterführen, um den Umbau des Unternehmens voranzutreiben. Restrukturierungsvorstand Dr. Christian Gerloff wird nach Abschluss des Insolvenzverfahrens, wie von vornherein geplant, wieder aus dem Vorstand ausscheiden.

      Andreas E. Mach, Vorstandsvorsitzender der Rudolf Wöhrl AG: "Unser oberstes Ziel war stets, das Unternehmen WÖHRL als Ganzes zu erhalten - wir sind auf gutem Weg, dies zu erreichen. Mit Christian Greiner bekäme WÖHRL einen langfristig orientierten Branchenkenner als Gesellschafter. Er kennt das Unternehmen bereits gut und hat seine Kompetenzen an der Spitze von LUDWIG BECK, aber auch vor Jahren bei WÖHRL mit der Entwicklung des Young Fashion Konzepts U1 unter Beweis gestellt. Christian Greiner ist Familienunternehmer aus Überzeugung. Er wird die Werte und die Geschichte des früher sehr erfolgreichen Familienunternehmens WÖHRL modern und zukunftsorientiert neu interpretieren - zum Nutzen der Kunden. Das rege Interesse am Investorenprozess und die sehr gute operative Geschäftsentwicklung in den vergangenen Monaten haben unsere Einschätzung bestätigt, dass eine verschlankte und neu ausgerichtete WÖHRL Gruppe gute Zukunftsperspektiven hat. Die Marke WÖHRL ist an unseren Standorten ein unverzichtbarer Bestandteil des innerstädtischen Lebens und Angebots."

      Christian Greiner: "Mich hat sehr beeindruckt, dass es Vorstand und Mitarbeitern während des Insolvenzverfahrens gelungen ist, die Geschäfte nicht nur zu stabilisieren, sondern durch viele kreative Maßnahmen sogar zu beleben. Das ist in unserer Branche im Moment alles andere als selbstverständlich und zeigt, dass WÖHRL eine der starken Marken im Textilhandel war und ist. Dazu passt, dass die unumgänglichen Restrukturierungsschritte sehr sorgsam und umsichtig umgesetzt und die Standorte und Mitarbeiter mit Respekt vor der Tradition des Unternehmens behandelt wurden. Diese positive Entwicklung im Insolvenzverfahren wäre ohne die Unterstützung der Lieferanten, der anderen Geschäftspartner und der Kunden nicht möglich gewesen, denen wir für ihr Vertrauen herzlich danken. Wir wollen zusammen mit Andreas E. Mach an der Vorstandsspitze den eingeschlagenen strategischen Weg weitergehen und WÖHRL wieder zum führenden Modehaus an den vielen Standorten in Bayern und Franken machen. Ich kann mir gut vorstellen, diesen Weg zusammen mit geeigneten Co- Investoren zu gehen und bin für Gespräche offen."

      Dr. Christian Gerloff, Restrukturierungsvorstand der Rudolf Wöhrl AG: "Die mit dem Käufer geschlossene Investitionsvereinbarung ist im besten wirtschaftlichen Interesse von WÖHRL, seiner Mitarbeiter und Kunden, aber auch der Gläubiger. Sie eröffnet dem Unternehmen eine gute Perspektive und bietet zugleich den Gläubigern eine Befriedigungsquote auf ihre Forderungen, die deutlich über dem Durchschnitt bei Insolvenzverfahren in Deutschland liegt. Auch die Aussicht, dass wir in der Insolvenz mehr als 95 % der Arbeitsplätze der Gruppe erhalten können, stellt uns sehr zufrieden. Es gibt somit allen Grund, mit dem bisherigen Verlauf des Verfahrens und dem Verhandlungsergebnis zufrieden zu sein."

      Kontakt Medien: Frank Elsner / Frank Paschen Frank Elsner Kommunikation für Unternehmen GmbH Tel.: 0049 - (0) - 89 - 99 24 96 30 und 0049 - (0) - 54 04 - 91 92 0
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 31.01.17 16:42:16
      Beitrag Nr. 42 ()
      Wieder einmal ein Beispiel dafür wie die neuen Insovenzregeln zum Nachteil der Gläubiger missbraucht werden.

      Jetzt rächt sich, dass lange im vorhinein ein gemeinsamer Gläubigervertreter mit nähe zum Management installiert wurde.

      Denn der hat sich offenbar - wie auch immer - zur Zustimmung zu einer derartigen "Lösung" bringen lassen.
      Avatar
      schrieb am 31.01.17 16:59:00
      Beitrag Nr. 43 ()
      Eines muss man festestellen.
      Da der nun beschlossene Weg - so wie es aussieht - sogar noch weniger für die Gläubiger bringt
      als in früheren Verlautbarungen als nicht ausreichend bezeichent wurde,
      haben die Vertreter der Familie Wöhrl offenbar sehr gut zu Ihren Gunsten verhandelt.
      Das sind eben echte Handels-Profis.
      Avatar
      schrieb am 31.01.17 18:03:35
      Beitrag Nr. 44 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.204.862 von dg6nds am 31.01.17 15:46:27Ernüchternd...

      die Spanne von 10-20% ist haarsträubend; reden wir von 10,01 oder von 19.99% ?


      vielleicht 10% für die Anleihen und 20% für die Banken? :mad:
      Avatar
      schrieb am 31.01.17 18:33:04
      Beitrag Nr. 45 ()
      Bleibt zu hoffen, dass sie wenigsten einen Besserungsschein mit in den Insolvenzplan aufnehmen.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 01.02.17 00:02:41
      Beitrag Nr. 46 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.206.923 von ggw am 31.01.17 18:33:04Wenn die Unterlagen heute beim Insolvenzgericht eingereicht wurden, dann muss doch schon feststehen was Herr Greiner auf den Tisch legt.... insofern kann ich die 10-20% nicht nachvollziehen.

      Herr Mach ist ja nicht müde geworden mehrmals darauf hinzuweisen, dass die Quote überdurchschnittlich ist... die Durchschnittsquote von 5% wird ja deutlich überschritten...

      Nur muss man die Quote auch anhand der zukünftigen Unternehmensentwicklung und den aktuellen Zahlen messen. Daher wäre entweder ein Besserungsschein oder eine Beteiligung an der AG angemessen gewesen. Falls die Quote jetzt auch noch unter 15% liegen sollte, dann gebe ich meine Style Card an Wöhrl zurück und gehe 100m weiter bei Breuninger in Zukunft einkaufen.
      Avatar
      schrieb am 01.02.17 09:59:52
      Beitrag Nr. 47 ()
      Eine konkrete Zahl wieviel Greiner mitbringt habe ich bisher auch vermisst.

      Dann hätte man was zum rechnen.
      7 Antworten
      Avatar
      schrieb am 01.02.17 11:16:26
      Beitrag Nr. 48 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.211.471 von ggw am 01.02.17 09:59:52Lt. einem Artikel von der Süddeutschen bringt er EUR 15 Mio mit. Dieser Betrag ist allerdings zur Abfindung der Gläubiger sowie zur Stärkung der Liquidität des Unternehmens (daher werden wohl etwa nur EUR 4,5 Mio bis EUR 9,0 Mio auf die Gläubiger entfallen bei EUR 45 Mio Schulden).

      Ich finde die Quote ebenfalls als absolute Frechtheit sowie den Verweis auf eine "überdurchschnittliche" Insolvenzquote. Letzten Sommer konnte sich ja die Geschäftsführung noch nicht einmal den Einbruch des Anleihekurses (damals noch um die 50-60%) erklären, und jetzt sollen sich die Anleihegläubiger über 10-20% "freuen".

      Mir wäre auch ein Debt-to-Equity Swap bzw. eine Beteiligung der Gläubiger am Eigenkapital der Gesellschaft deutlich lieber gewesen!
      6 Antworten
      Avatar
      schrieb am 01.02.17 11:42:38
      Beitrag Nr. 49 ()
      Neuem Insolvenzrecht sei Dank.

      Das stellt politisch wohl so gewollt den Erhalt von Arbeitsplätzen über die Interessen der Gläubiger.

      Oder, zumindest wird es so ge-/(mis-?)braucht.

      Ob das bei der aktuellen Beschäftungs- und Arbeitsmarktlage wirklich notwendig ist, ist eine andere Frage.
      Avatar
      schrieb am 01.02.17 12:29:35
      Beitrag Nr. 50 ()
      Betroffene Anleihengläubiger könnten ja mal an den Insovenzverwalter und den Gläubigervertreter schreiben und diese bitten sich wenigstens für die aufnahme eines Besserungsscheins einzusetzen.
      Avatar
      schrieb am 01.02.17 23:43:07
      Beitrag Nr. 51 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.212.221 von thomack am 01.02.17 11:16:26
      Zitat von thomack: Ok, wenn die eigentlich nachrangigen 5Mio Mezzanine-Darlehen und die Gesellschafter-Darlehen mit der gleichen Quote wie die nicht nachrangige Anleihe und Kreditinstituts-Schulden bedient werden, dann entsprächen 4,5 Mio den genannten unteren 10% und 9 Mio den genannten oberen 20% Quote.

      Dann stellt sich nur die Frage, warum man eingentlich sowas wie Rangfolge hat. Bzw. Warum diese hier nicht eingehalten wird.
      Vermutlich weil es eben keine Regelinsolvenz ist, sondern die Eigenverwaltungs-Insolvenz-Bedingungen frei ausgehandelt wurden?
      5 Antworten
      Avatar
      schrieb am 02.02.17 11:23:15
      Beitrag Nr. 52 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.218.830 von ggw am 01.02.17 23:43:07Die nachrangigen Darlehen sollten m.E. gar nicht bedient werden. Die übrigen Schulden (neben der Unternehmensanleihe) resultieren aus Bankkrediten, Forderungen von Lieferanten aus Warenlieferungen und sonstigen Verbindlichkeiten (z.B. gegen Finanzamt...). Diese Forderungen sollten im Rang gleichrangig zueinander sein...
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 02.02.17 21:21:57
      Beitrag Nr. 53 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.221.386 von thomack am 02.02.17 11:23:15Warum auch.
      Rechtlich bedenklich wenn dem so wäre, da eine Investition natürlich auch von den vertraglich zugesicherten Eigenschaften im Vorfeld abhängig sind. Wenn nun der gemeinsame Vertreter der Anleihegläubiger entsprechende Zugeständnisse machen kann, ist es eben nicht mein Vertreter - hilft halt vermutlich nix...

      Wenn Herr Mach von 10-20% spricht sollten wir uns realistisch eher bei 13-17% bewegen. Ich denke der Kurs steht aktuell am unteren Ende der Spanne. Aber das ist nur meine naive Einschätzung.
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 02.02.17 23:45:24
      Beitrag Nr. 54 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.227.401 von dg6nds am 02.02.17 21:21:57
      Zitat von dg6nds: Warum auch.
      Rechtlich bedenklich wenn dem so wäre, da eine Investition natürlich auch von den vertraglich zugesicherten Eigenschaften im Vorfeld abhängig sind. Wenn nun der gemeinsame Vertreter der Anleihegläubiger entsprechende Zugeständnisse machen kann, ist es eben nicht mein Vertreter - hilft halt vermutlich nix...

      Wenn Herr Mach von 10-20% spricht sollten wir uns realistisch eher bei 13-17% bewegen. Ich denke der Kurs steht aktuell am unteren Ende der Spanne. Aber das ist nur meine naive Einschätzung.


      das stinkt doch sowieso. Wöhrl ist pleite und der Enkel bringt 15 Mio mit.
      Und woher hat der kleine Christian 15 Mio? Und warum hat der nicht schon vorher gewusst, dass er den Laden übernehmen will?
      Bin mir jedenfalls sicher, dass die Anleihe mehr als 20 wert wäre, wenn es das eigene Geld des Anleihevertreter wäre, über das er entscheidet...
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 03.02.17 10:48:38
      Beitrag Nr. 55 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.228.304 von erwin-kostedde am 02.02.17 23:45:24
      Zitat von erwin-kostedde:
      Zitat von dg6nds: Warum auch.
      Rechtlich bedenklich wenn dem so wäre, da eine Investition natürlich auch von den vertraglich zugesicherten Eigenschaften im Vorfeld abhängig sind. Wenn nun der gemeinsame Vertreter der Anleihegläubiger entsprechende Zugeständnisse machen kann, ist es eben nicht mein Vertreter - hilft halt vermutlich nix...

      Wenn Herr Mach von 10-20% spricht sollten wir uns realistisch eher bei 13-17% bewegen. Ich denke der Kurs steht aktuell am unteren Ende der Spanne. Aber das ist nur meine naive Einschätzung.


      das stinkt doch sowieso. Wöhrl ist pleite und der Enkel bringt 15 Mio mit.
      Und woher hat der kleine Christian 15 Mio? Und warum hat der nicht schon vorher gewusst, dass er den Laden übernehmen will?
      Bin mir jedenfalls sicher, dass die Anleihe mehr als 20 wert wäre, wenn es das eigene Geld des Anleihevertreter wäre, über das er entscheidet...


      Ja das stinkt sogar ganz gewaltig.

      Nur nützt alles nix, wenn es legal ist.

      Deshalb auch meine Kritik an den neuen Insolvenzregeln. Denn mit diesen stimmt was nicht.

      Die Politiker die diese abgenickt haben, haben es vielleicht gut gemeint.
      Nur, Gut gemeint ist bekanntlich das Gegenteil von Gut gemacht.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 09.02.17 23:49:23
      Beitrag Nr. 56 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.230.482 von ggw am 03.02.17 10:48:38
      http://blog.handelsblatt.com/rechtsboard/2017/02/09/7774/

      BFH kippt Sanierungserlass – Schutzschirm und Eigenverwaltung (vorübergehend) beerdigt?
      09.02.2017, Autor: Gastautor

      RA/FAInsR Dr. Dirk Andres, Partner bei AndresPartner, Düsseldorf

      Der große Senat des Bundesfinanzhofes (BFH) hat mit Beschluss vom 28.11.2016 (GrS 1/15), der am 07.02.2017 veröffentlicht wurde, den Sanierungserlass des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) aus dem Jahr 2003 für unrechtmäßig erklärt. Denn nach Auffassung des BFH verstößt der Sanierungserlass gegen den Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung. Danach darf die Verwaltung sich nicht über bestehende Gesetze hinwegsetzen und selbst wie ein Gesetzgeber tätig sein. Dies sieht der BFH durch den Sanierungserlass aber als gegeben an. Die Möglichkeit der Sanierung von Unternehmen, nicht zuletzt im Rahmen der neueren Sanierungsinstrumente Schutzschirm und Eigenverwaltung, steht auf der Kippe.

      Worum geht es?

      Der Gesetzgeber hatte sich 1997 entschieden, das bis zu diesem Zeitpunkt im Einkommensteuergesetz bestehende Sanierungsprivileg abzuschaffen. Gemäß der gestrichen Regelung waren Sanierungsgewinne nicht zu versteuern. Ein solcher Sanierungsgewinn fällt immer dann an, wenn einem Unternehmen von seinen Gläubigern Verbindlichkeiten erlassen werden. Es realisiert dann einen Buchgewinn, der ggf. zu einer Steuerlast führen kann, wenn keine verrechenbaren Verlustvorträge vorhanden sind.

      1999: Insolvenzordnung mit neuen Möglichkeiten der Sanierung

      Zu Beginn des Jahres 1999 hatte der Gesetzgeber mit der neuen Insolvenzordnung die Möglichkeit geschaffen, dass sich Unternehmen über ein Insolvenzverfahren durch ein Insolvenzplan sanieren. Der Insolvenzplan führte zu einer Art Zwangsvergleich, in dem die Gläubiger dem Unternehmen einen wesentlichen Teil der Verbindlichkeiten erlassen. Hierdurch wollte der Gesetzgeber ein sanierungsfreundliches Insolvenzrecht schaffen und Unternehmer dazu veranlassen, frühzeitig eine Sanierung in einem Insolvenzverfahren durchzuführen. Dieser Versuch schlug allerdings in den Jahren nach 1999 zunächst fehl. Denn aufgrund der Abschaffung des Sanierungsprivilegs im Jahr 1997 war der durch den Insolvenzplan ausgelöste Sanierungsgewinn auch zu versteuern. Diese Steuerlast konnten die Unternehmen nicht tragen. Sie waren ja gerade erst durch einen Insolvenzplan von ihren Verbindlichkeiten befreit worden. Zu dieser Zeit gab es im Rahmen der Sanierung von Unternehmen also faktisch keine Insolvenzplanverfahren. Dies änderte sich im Jahr 2003 als aufgrund der Insolvenz des Babcock-Konzerns Insolvenzplan-Lösungen unausweichlich wurden. Da eine gesetzliche Regelung nicht vorhanden war, handelte das BMF mit dem vorgenannten Schreiben. Danach war der Finanzverwaltung vorgegeben, dass auf den Insolvenzplan anfallende Steuern auf den Sanierungsgewinn zu stunden und in der Folge zu erlassen sind. In den folgenden Jahren kamen schließlich immer mehr Insolvenzpläne auf.

      2012: Gesetz zur Erleichterung der Sanierung von Unternehmen

      Im Jahr 2012 schuf der Gesetzgeber dann die Möglichkeit mit dem sogenannten ESUG, dass Unternehmer sich über ein Schutzschirm- oder Eigenverwaltungsverfahren in Eigenregie in einem Insolvenzverfahren sanieren können. Der Gesetzgeber wollte hierdurch Anreize für Unternehmen setzen, frühzeitig die Möglichkeiten der Insolvenzordnung für die Sanierung des eigenen Unternehmens zu nutzen. Die anfallenden Sanierungsgewinne waren aufgrund des Schreibens des BMF bislang unproblematisch. In aller Regel hat die zuständige Finanzverwaltung schnell und unkompliziert reagiert.

      Eine neue Zeitrechnung für die Sanierung von Unternehmen?

      Der am 07.02.2017 veröffentlichte Beschluss des BFH beendet nun diese Möglichkeit. Der BFH hat zwar grundsätzlich nichts dagegen einzuwenden, dass Steuern erlassen werden, ist jedoch der Ansicht, dass dies nur durch eine gesetzliche Regelung geschehen darf. Für alle Fälle, in denen die Finanzverwaltung bereits Entscheidungen gefällt hat oder verbindliche Auskünfte erteilt wurden, dürfte sich keine rückwirkende Änderung mehr ergeben. Nach ersten Aussagen, die aus Kreisen von Oberfinanzdirektionen zu vernehmen sind, dürfte es aber in Zukunft keine Erlasse von Steuern auf Sanierungsgewinne mehr geben.

      Damit ist die Intention des Gesetzgebers, Sanierungsmöglichkeiten in Deutschland – wie die Sanierung über das Schutzschirmverfahren und die Eigenverwaltung – zu fördern, nahezu vollständig konterkariert worden. Gerade bei großen Unternehmen, wie der Unternehmensgruppe Wöhrl oder SinnLeffers, die sich erst vor kurzem in ein solches Verfahren mit der Intention der eigenverantwortlichen Sanierung über einen Insolvenzplan begeben haben, wird jetzt Katerstimmung herrschen. Unternehmen, die künftig eine Sanierung planen, werden genau überlegen müssen, welche steuerlichen Auswirkungen ihr Vorhaben hat. In der überwiegenden Zahl der Fälle wird aber eine Sanierung über einen Insolvenzplan schwierig bis unmöglich werden. Auf die weiterhin bestehende Möglichkeit einer Einzelfallentscheidung aus Billigkeitsgründen kann sich kein Unternehmen verlassen. Zumal der BFH in seinem Beschluss auch anklingen lässt, dass der Einzelfall sicherlich nicht der Regelfall sein kann.

      What next?

      Trotz aller bevorstehenden Wahlkämpfe muss der Gesetzgeber jetzt kurzfristig reagieren, wenn er nicht den gerade in Deutschland begonnenen Weg zu einer Sanierungskultur einstampfen möchte. Wie man das alles mit dem von der EU im vergangenen November veröffentlichten Richtlinienentwurf eines präventiven Restrukturierungsrahmens in Einklang bringen will, in dem sich Unternehmen außerhalb einer Insolvenz entschulden können, bleibt abzuwarten. Auch mit dem immer wieder geäußerten Gedanken, dass ein Verzicht auf die Besteuerung des Sanierungsgewinns eine EU-rechtlich unzulässige Beihilfe darstellen könnte, wird der Gesetzgeber sich auseinander setzen müssen.

      Bleibt die Frage, ob der BFH jetzt an dem ganzen Schlamassel Schuld ist. Sicher nicht. Der Gesetzgeber hatte 13 Jahre Zeit eine gesetzliche Regelung zu schaffen. Der Vorwurf der Kompetenzüberschreitung durch das BMF ist nicht neu und steht seit längerer Zeit im Raum.
      Avatar
      schrieb am 09.02.17 23:51:55
      Beitrag Nr. 57 ()
      Der Insolvenzplan dürfte morgen, spätestens anfang nächster Woche genehmigt werden. M.e. Sollte das Urteil für die Gläubiger keine Televanz mehr haben, umso mehr für den neuen Eigentümer.
      8 Antworten
      Avatar
      schrieb am 10.02.17 00:20:03
      Beitrag Nr. 58 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.286.496 von dg6nds am 09.02.17 23:51:55Vielleicht wäre es doch geschickter gewesen die 45 Mio € Schulden zum Teil auszubezahlen und einen nicht unerheblichen Teil in Aktien zu wandeln. Damit würde ein exorbitanter Sanierungsgewinn, sofen keine anrechenbaren Verlustvorträge vorhanden sind, vermeidbar gewesen. Ich bin gespannt...

      Ps:
      7 Antworten
      Avatar
      schrieb am 11.02.17 09:48:42
      Beitrag Nr. 59 ()
      Damit ergäben sich nun mindesten diese zwei Fragen:

      1. Gibt es in der Rudolf Woehr AG (RWAG) einen verrechenbaren Verlustvortrag?

      2. Hat die Finanzverwaltung für den anfallenden Sanierungsgewinn bereits eine Steuer-Erlassungs-Entscheidung gefällt oder eine verbindliche Auskunft dazu an die RWAG erteilt?
      Avatar
      schrieb am 11.02.17 10:05:08
      Beitrag Nr. 60 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.286.550 von dg6nds am 10.02.17 00:20:03
      Zitat von dg6nds: Vielleicht wäre es doch geschickter gewesen die 45 Mio € Schulden zum Teil auszubezahlen und einen nicht unerheblichen Teil in Aktien zu wandeln. Damit würde ein exorbitanter Sanierungsgewinn, sofen keine anrechenbaren Verlustvorträge vorhanden sind, vermeidbar gewesen. Ich bin gespannt...

      Ps:


      Im besten Falle wird der noch vorzulegende und noch zu genehmigende Insolvenzplan in diese Richtung doch noch mal überarbeitet.
      6 Antworten
      Avatar
      schrieb am 11.02.17 10:34:40
      Beitrag Nr. 61 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.296.498 von ggw am 11.02.17 10:05:08Andere Frage:

      Gestern war Zahltag bei der Wöhrlanleihe. Habt ihr auch eine Abrechnung bekommen? Wöhrl wird laut Börse Stuttgart Flat gehandelt; warum wurde trotzdem Zins bezahlt?

      Hier stimmt irgendwas nicht !?
      5 Antworten
      Avatar
      schrieb am 11.02.17 12:27:51
      Beitrag Nr. 62 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.296.615 von dg6nds am 11.02.17 10:34:40es gibt Banken, die die Daten nicht nachpflegen und das Geld vorschießen in Erwartung der Erstattung von Wöhrl. Wird dann wieder storniert.
      Bei Comdirect gab es nichts.
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 11.02.17 12:48:42
      Beitrag Nr. 63 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.297.080 von erwin-kostedde am 11.02.17 12:27:51Darauf wird es wohl hinauslaufen. Allerdings ist das ein Armutszeugnis für die Abwicklungsbanken, denn schließlich sollten die alle nötigen Infos haben um so etwas zu verhindern.

      Erkläre mich gerne bereit das Geld auch zu behalten
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 11.02.17 12:51:49
      Beitrag Nr. 64 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.297.179 von dg6nds am 11.02.17 12:48:42Weiss jmd etwas zum Insolvenzplan? Angeblich sollte die Genehmigung diese Woche vorliegen und damit die Quote feststehen.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 11.02.17 14:15:26
      Beitrag Nr. 65 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.297.191 von dg6nds am 11.02.17 12:51:49"Ziel ist der wirtschaftliche Übergang der Rudolf Wöhrl AG auf den künftigen Eigentümer zum 1. März 2017."

      ist also noch etwas Zeit.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 12.02.17 12:48:42
      Beitrag Nr. 66 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.297.542 von ggw am 11.02.17 14:15:26Der Insolvenzplan muss vom Gericht zeitnah genehmigt werden, sodass der Übergang bis 1.März ermöglicht werden kann. M.E. muss der Insolvenzplan frühzeitig genehmigt werden, erst dann steht die Inso.-Quote fest.
      Avatar
      schrieb am 13.02.17 11:38:10
      Beitrag Nr. 67 ()
      Dreh und Angelpunkt war und ist der gemeinsame Gläubigervertreter.

      Wen es interessiert zur Vergütung des gemeinsamen Vertreters der Anleihegläubiger:

      http://www.restrukturierung-von-anleihen.com/index.php?id=93…

      Was in Hinterzimmern darüber hinausgehendes besprochen und verhandelt wird, weiss natürlich niemand ....
      8 Antworten
      Avatar
      schrieb am 14.02.17 23:47:55
      Beitrag Nr. 68 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.305.480 von ggw am 13.02.17 11:38:10Angemeldeter Gesamtbetrag in Höhe von € 33.795.955,53.

      Davon Nominalforderung von €30.000.000,00 für die Rückzahlung der Anleihe
      Ein Betrag in Höhe von € 1.561.065,57 für ausstehende, vertraglich geschuldete Zinsen

      Weitere € 2.234.889,96 als Schadensersatzforderung aufgrund entgangener Zinszahlungen aufgrund der Eröffnung des Insolvenzverfahrens bis zum vertraglich vorgesehenen Ende der Laufzeit der Anleihe

      Letzterer Punkt aktuell vom Insolvenzverwalter bestritten.

      Weitere Anleihegläubigerversammlung zur Erörterung und Beschlussfassung zum erwartenden Insolvenzplan. Der Investor und die Wöhrle AG planen einen wirtschaftlichen Übergang zum 28.02.2017/01.03.2017.
      7 Antworten
      Avatar
      schrieb am 15.02.17 10:46:14
      Beitrag Nr. 69 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.321.623 von dg6nds am 14.02.17 23:47:55Quelle ???
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 15.02.17 16:12:51
      Beitrag Nr. 70 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.324.086 von ggw am 15.02.17 10:46:14Info des gemeinsamen Vertreters der Anleihegläubiger per email.
      Avatar
      schrieb am 15.02.17 18:16:57
      Beitrag Nr. 71 ()
      Wenn ich richtig gerechnet habe, dann haben rund 57,2 % der Anleihenhalter auf Schadensersatz wegen der verbeibenden zwei Zinszahlungen geklagt.

      Vermutlich sind also dann mindesten 57,2% der Anleihe in Grossanleger/Institutioneller Hand .
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 17.02.17 12:09:04
      Beitrag Nr. 72 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.321.623 von dg6nds am 14.02.17 23:47:55In den angemeldenten € 33.795.955,53 sind die nachrangigen Forderungen ja dann wohl nicht enthalten.
      Was geschieht aber mit diesen nachrangigen Forderungen?
      Verfallen die komplett wertlos ?
      Logisch wärs...
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 17.02.17 13:55:48
      Beitrag Nr. 73 ()
      Interessante Vorgänge bei KTG-Energie.

      Dort haben die Anleihengläubiger gegen den vorgelegten Insovenzplan gestimmt.

      Zwar hat das zuständige dortige Amtsgericht die Einwände verworfen, die Begründung ist aber interessant.
      Das AG den Insovenzplan genehment, da es dadurch keine Schlechterstellung der Anleihegläubiger durch den Insolvenzplan im Vergleich zu der voraussichtlichen Gläubigerbefriedigung ohne Insolvenzplan erkannte.

      Nun ist von den ensprechenden Strippenziehern bei Woehrl lange in Voraus vorsorglich zwar ein Gläubigervertreter (über dessen Qualität man sich streiten kann) installiert worde und deshalb ist eine Ablehnung des Insolvenzplan durch die Anleihengläubiger nicht mehr sehr wahrscheinlich.

      Aber es wäre zu überlegen ob die Gläubiger nicht besser wegkämen wenn anstatt des Sanierungs-Verfahrens nach Insolvenzplan eine Abwicklung des Unternehmen statt finden würde.
      Das könnte ich mir zumindest vorstellen.

      Deshalb wird vielleicht ein grosser Gläubiger/Institutioneller auf die Idee kommen zu prüfen, ob man die Verabschiedung und Umsetzung eines dergestaltig nachteiligen Insolvenzplans nicht doch noch anfechten kann oder sonstwie juristisch angreifbar ist.
      Avatar
      schrieb am 02.03.17 17:26:19
      Beitrag Nr. 74 ()
      Seltsame Ruhe.

      Irgendwie müsste doch jetzt mal eine Nachricht kommen....
      Avatar
      schrieb am 08.03.17 10:08:57
      Beitrag Nr. 75 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.096.695 von dg6nds am 16.01.17 20:55:51
      Zitat von dg6nds: ...

      Fraglich ist, was mit der Firmenzentrale im Süden der Halbmillionenstadt passiert. Sie gilt als zu groß bemessen. Insgesamt wurden seit Sommer 140 Stellen gestrichen und die Schließung von vier Filialen angekündigt. Angeblich sieht das Konzept der Wöhrl-Enkel keine weiteren Grausamkeiten vor.

      ...


      Hat schon jemand rausgefunden wem dieses Gebäude eigentlich gehört ?
      Steht das als Vermögen in den Büchern der RW AG ?
      Oder ist das mit dem zugehörigen Grundstück nur von einer Wöhrl'schen Immobiliengesellschaft zugemietet?
      Avatar
      schrieb am 08.03.17 10:35:33
      Beitrag Nr. 76 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.346.099 von ggw am 17.02.17 12:09:04
      Zitat von ggw: In den angemeldenten € 33.795.955,53 sind die nachrangigen Forderungen ja dann wohl nicht enthalten.
      Was geschieht aber mit diesen nachrangigen Forderungen?
      Verfallen die komplett wertlos ?
      Logisch wärs...


      Und das lassen sich die Banken und BA einfach so gefallen, dass Ihre Forderungen unter den Tisch fallen?

      Oder gab es da vielleicht irgendwelche Nebenabsprachen mit diesen aus dem Dunstkreise der Fam. Wöhrl?
      Damit Sie den (erbsschaftssteuerfreien) Firmenübergang an den Enkel nicht weiter blockieren und ide Anleihengläubiger niedrig abgespeist werden können?
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 08.03.17 20:45:37
      Beitrag Nr. 77 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.490.128 von ggw am 08.03.17 10:35:33
      Zitat von ggw:
      Zitat von ggw: In den angemeldenten € 33.795.955,53 sind die nachrangigen Forderungen ja dann wohl nicht enthalten.
      Was geschieht aber mit diesen nachrangigen Forderungen?
      Verfallen die komplett wertlos ?
      Logisch wärs...


      Und das lassen sich die Banken und BA einfach so gefallen, dass Ihre Forderungen unter den Tisch fallen?

      Oder gab es da vielleicht irgendwelche Nebenabsprachen mit diesen aus dem Dunstkreise der Fam. Wöhrl?
      Damit Sie den (erbsschaftssteuerfreien) Firmenübergang an den Enkel nicht weiter blockieren und ide Anleihengläubiger niedrig abgespeist werden können?


      noch logischer wäre, dass der Laden abgewickelt wird und der Erlös an die Gläubiger geht. Das EK ist dann weg und Wöhrl Jr. müsste sich einen anderen Job suchen.
      Stattdessen werden die Gläubiger rasiert und Wöhrl Jr. bekommt einen schuldenfreies U-Nehmen.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 09.03.17 12:42:18
      Beitrag Nr. 78 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.496.164 von erwin-kostedde am 08.03.17 20:45:37http://www.textilwirtschaft.de/business/unternehmen/TW-Exklu…

      Weil die Gläubiger langsam nervös werden, wittern neben Christian Greiner noch andere Interessenten eine Chance, bei Wöhrl zum Zuge zu kommen. Nach TW-Informationen ist Peter Graf, Inhaber des österreichischen Multilabel-Filialisten Kleider Bauer, erneut im Gespräch.


      Also anscheinend wird man sich nicht einig - gut das man vorschnell Herrn Greiner als neuen Retter und Eigentümer verkündet hat!
      Ich habe nichts dagegen wenn nun wieder weitere Interessenten bessere Angebote auf den Tisch legen. Dafür warte ich gerne auch noch 3 Wochen länger.

      Ich bin nach wie vor der Meinung, dass die Zahlung einer Quote von 20% bei gleichzeitiger Wandlung der restlichen Verbindlichkeiten in Aktien der AG besser wären. Ich kann damit leben wenn der neue Investor auch die Mehrheit der Anteile an der AG halten würde.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 09.03.17 20:33:09
      Beitrag Nr. 79 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.500.973 von dg6nds am 09.03.17 12:42:18Dann wollen wir mal hoffen, dass es vielleicht doch noch ein Bieterwettbewerb gibt. Wenigstens die Banken werden sich nicht so einfach abspeisen lassen, wie "unser" Gläubigervertreter.
      Avatar
      schrieb am 10.03.17 11:47:37
      Beitrag Nr. 80 ()
      Die Frage der steuerfreiheit von Sanierungsgewinnen ist im Fluss:

      http://blog.handelsblatt.com/rechtsboard/2017/03/03/steuerfr…
      Avatar
      schrieb am 15.03.17 12:09:06
      Beitrag Nr. 81 ()
      Jetzt sind wir schon zwei Wochen über dem verlautbarten Termin ohne irgendeine Nachricht.
      Oder ist mir irgendwas entgangen?

      Bleibt zu hoffen, dass das operative Geschäft im Moment profitabel läuft.
      (Ansonsten könnte es vermutlich sehr unschön werden ...)
      Avatar
      schrieb am 15.03.17 16:40:49
      Beitrag Nr. 82 ()
      http://www.onvista.de/news/dgap-news-rudolf-woehrl-ag-einlad…


      DGAP-News: Rudolf Wöhrl AG: Einladung zur Anleihegläubigerversammlung am 3. April 2017 (deutsch)

      15.03.17, 13:05 EQS GROUP


      Rudolf Wöhrl AG: Einladung zur Anleihegläubigerversammlung am 3. April 2017


      ^ DGAP-Ad-hoc: Rudolf Wöhrl AG / Schlagwort(e): Anleihe Rudolf Wöhrl AG: Einladung zur Anleihegläubigerversammlung am 3. April 2017

      15.03.2017 / 13:05 CET/CEST Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


      Rudolf Wöhrl AG: Einladung zur Anleihegläubigerversammlung am 3. April 2017

      Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Art. 17 MAR

      Nürnberg, 15. März 2017 - Die Rudolf Wöhrl AG, Nürnberg, lädt die Anleihegläubiger der Unternehmensanleihe 2013/2018 ( ISIN DE000A1R0YA4 ) mit einem Gesamtnominalbetrag von 30 Mio. Euro zu einer Anleihegläubigerversammlung am 3. April 2017 um 11.00 Uhr in Nürnberg ein. Wesentlicher Tagesordnungspunkt ist der Beschluss der Anleihegläubiger über die Umsetzung einer Rahmenvereinbarung, die im laufenden Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung der Gesellschaft mit dem Investor Herrn Christian Greiner geschlossen wurde. Die Anleihegläubiger sollen dazu der Umsetzung der Rahmenvereinbarung nach Maßgabe eines darauf basierenden Insolvenzplanes oder einer anderen, den Eckdaten der Rahmenvereinbarung wirtschaftlich weitestgehend entsprechenden Sanierungslösung beispielsweise im Rahmen eines Asset Deals, Share Deals oder eines kombinierten Share-Asset-Deals zustimmen und eine entsprechende Anweisung an den gemeinsamen Vertreter zur Ausübung der Stimmrechte, Rechtsanwalt Christian H. Gloeckner in Nürnberg, erteilen. Der gemeinsame Vertreter hat erklärt, die vorliegende Investorenlösung im Hinblick auf die realen Alternativen für vorteilhaft für die durch ihn vertretenen Anleihegläubiger zu halten. Vereinbart ist der wirtschaftliche Übergang der Rudolf Wöhrl AG auf den künftigen Eigentümer rückwirkend zum 1. März 2017.

      Die Einladung zur Anleihegläubigerversammlung wird auf der Internetseite der Emittentin unter https://www.woehrl.de/anleihe/Glaeubigerversammlung.html veröffentlicht.

      Im Auftrag der Rudolf Wöhrl AG:

      Markus Held One Square Advisors GmbH Tel: 0049 - (0) 89 - 20 00 70 670. Woehrl@onesquareadvisors.com
      5 Antworten
      Avatar
      schrieb am 15.03.17 16:52:50
      Beitrag Nr. 83 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.540.930 von dg6nds am 15.03.17 16:40:49https://www.woehrl.de/anleihe/Glaeubigerversammlung.html

      Wesentliche wirtschaftliche Eckdaten der Rahmenvereinbarung
      Die wesentlichen wirtschaftlichen Eckdaten der zwischen dem Käufer und der Emittentin als Verkäuferin geschlossenen Rahmenvereinbarung zur Refinanzierung („Funding“) und Wertallokation auf die Einzelbestandteile des Gesamtpaketes „Wöhrl- Unternehmensgruppe“ beinhalten:
      • EUR 3.800.000,00 für den Gesamtwert der Rudolf Wöhrl AG und der Tochtergesellschaften der Rudolf Wöhrl AG exklusive Vorräte, Forderungen und Anzahlungen, wobei davon kalkulatorisch EUR 800.000,00 auf Marke, Warenzeichen und Geschmacksmuster entfallen.
      • Übernahme sämtlicher Verbindlichkeiten aus ausgereichten Bargutscheinen und Style-Card Guthaben.
      • Freistellung Barunterlegung Factoring bei der Euro Delkredere (Passiv- Factoring Lieferanten) in Höhe von EUR 3.600.000,00, die dadurch für die Gläubiger zur Verteilung zur Verfügung stehen.
      • Ablöse der Vorräte per 28. Februar 2017 für Ganzjahres- Auf- Lager- Ware, Ware aus der Kollektion Frühjahr/Sommer 2017 oder aus späteren Kollektionen, die ab dem 1. Dezember 2016 bei der Wöhrl AG eingegangen sind: 100% Einkaufspreis, geschätzt rund EUR 3.000.000,00, höchstens jedoch EUR 8.000.000,00 für die Rudolf Wöhrl AG und die Rudolf Wöhrl, das Haus der Markenkleidung GmbH & Co. KG zusammen (,,Cap").
      • Ablöse Forderungsbestand der Tochtergesellschaften der Rudolf Wöhrl AG mit...
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 15.03.17 16:58:34
      Beitrag Nr. 84 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.541.006 von dg6nds am 15.03.17 16:52:50Wenn ich das richtig lese stehen 7,4 Mio. Euro zur Befriedigung der Gläubiger zur Verfügung. Die Gesamtverbindlichkeiten belaufen sich auf ca. 45 Mio € Gesamtschulden.

      Damit wäre die Quote 16,4% oder sehe ich da was falsch??
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 15.03.17 18:32:20
      Beitrag Nr. 85 ()
      Ah!! Da ist ja eine Meldung.
      Avatar
      schrieb am 15.03.17 19:03:21
      Beitrag Nr. 86 ()
      Wer wissen möchte wessen Geistes Kind Deniz Yüzel ist, seie diese Lektüre empfohlen:

      http://www.taz.de/!5114887;m/

      Und ob man so jemanden unbedingt zurück in DSchland haben will kann sich jeder selbst überlegen.

      Kein Wunder das Merkel sich für Deniz Yüzel einsetzt.



      Interessant wäre natürlich zu wissen:

      * wieviel Prozent der Anleihenhalter den gemeinsamen Vertreter bisher kontaktiert haben
      * wieviel Prozent der Anleihenhalter an der kommenden AnleihengläubierVersammlung(AGV) direkt oder indirekt (per Vollmacht) teilnehmen werden. Wegen Beschlussfähigheit der AGV erst ab 50% teilnahme.
      * was die anderen Anleihengläubiger von der Abstimmung halten, also wozu sie tendieren ja/nein/enthaltung.

      * Verstehe ich das richtig, ist es so dass von den zur AGV anwesenden Stimmrechten eine qualifizierte Mehrheit von 75% benötigt wird um die Beschlüsse in Kraft zu setzten? (Das wären dann im Extremfall nur 37,5% der gesammten Anleihenstimmen)

      und noch ein paar andere Sachen....
      Avatar
      schrieb am 15.03.17 19:05:57
      Beitrag Nr. 87 ()
      upps, wo kommt der text mit dem Deniz her

      wohl irgendwie was beim Copy and Past dazugekommen was ich gar nicht wollte ...

      Egal, einfach den ersten Teil ignorieren bitte.
      Avatar
      schrieb am 15.03.17 19:16:03
      Beitrag Nr. 88 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.541.006 von dg6nds am 15.03.17 16:52:50
      Zitat von dg6nds: ... Einzelbestandteile des Gesamtpaketes „Wöhrl- Unternehmensgruppe“ beinhalten:


      Diese Einzelbestandteile müssten im Detail untersucht und bewertet werden um beurteilen zu können ob das Angebot fair ist oder ob man versucht die Schuldner, insbesondere Anleihengläubiger, über den Tisch zu ziehen.

      Erster Punkt ist:
      Zitat von dg6nds: • EUR 3.800.000,00 für den Gesamtwert der Rudolf Wöhrl AG und der Tochtergesellschaften der Rudolf Wöhrl AG exklusive Vorräte, Forderungen und Anzahlungen, wobei davon kalkulatorisch EUR 800.000,00 auf Marke, Warenzeichen und Geschmacksmuster entfallen.
      ...


      Ohne die Markenrecht soll die Wöhrl AG und das Nbg-Innenstadtkaufhaus(am Weissen Turm) also ohne Vorräte, Forderungen und Anzahlungen also 3Mio wert sein.
      Woher kommt dieser genannte 3Mio Betrag? Wie setzt sich dieser zusammen?
      Gibt es Wertgutachten?
      Sind da Immobilien enthalten? Falls ja welche?
      Bereits früher hatte ich ja schon einmal die Frage in die Disskussionsrunde gestellt ob das Gebäude der Firmenzentrale inclusive Grundstück mit in den Büchern der Wöhrl AG steht oder nicht. Falls ja, gibt es ein Wertgutachten dafür?
      Avatar
      schrieb am 15.03.17 19:24:05
      Beitrag Nr. 89 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.541.060 von dg6nds am 15.03.17 16:58:34
      Zitat von dg6nds: Wenn ich das richtig lese stehen 7,4 Mio. Euro zur Befriedigung der Gläubiger zur Verfügung. Die Gesamtverbindlichkeiten belaufen sich auf ca. 45 Mio € Gesamtschulden.

      Damit wäre die Quote 16,4% oder sehe ich da was falsch??


      Wo steht die Zahl 7,4 oder woraus leitest Du diese Summe ab?
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 15.03.17 19:29:04
      Beitrag Nr. 90 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.542.056 von ggw am 15.03.17 19:24:05abgeleitet aus 3,6+3,8.
      Es steht aber weiterhin 10-20% im Raum oder besser auf Seite 7. Konkreteres wird man nicht finden und sich mE auch nicht herleiten können
      Avatar
      schrieb am 15.03.17 22:12:27
      Beitrag Nr. 91 ()
      Unklar bleibt mir bisher auch was mit den Bankschulden von immerhin bis zu 8 Mio. geschieht.
      Wenn die von Greiner vollständig getilt werden obwohl sie in einer Insovenz nachrangig wären, dann wäre das schon alleine deshalb ein sehr unfaires Angebot an die Anleihenhalter.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 15.03.17 22:22:23
      Beitrag Nr. 92 ()
      Seite 8 sagt ausserdem:

      "...Aufgrund steuerlicher Implikationen der jüngsten Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs zum sog. Sanierungserlass sind die genauen Details der Umsetzung der Transaktion, insbesondere, ob diese in Form eines Insolvenzplans, eines reinen Asset Deals oder eines kombinierten Share-Asset-Deals stattfinden soll, zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht abschließend geklärt..."

      Woehrl AG hat also wohl von der Finanzverwaltung für den anfallenden Sanierungsgewinn noch keinen Steuer-Erlassungs-Entscheidung erhalten oder eine verbindliche Auskunft dazu erteilt bekommen.

      Somit kommt eine Neuregelung - wie sie auch ausfällt - für die RWAG wohl voll zur Anwendung.
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 16.03.17 10:06:14
      Beitrag Nr. 93 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.543.208 von ggw am 15.03.17 22:22:23Eigentlich war ja zum jetzigen Zeitpunkt die Vorlage eines ausgearbeiteten Insolvenzplans zu erwarten.

      Doch aufgrund der steuerlichen Aspekte will man jetzt wohl auf Zeit spielen und fährt hinsichlich Erstellung und Vorlage eines Insolvenzplans eine Verzögerungstaktik.

      Dennoch will man sich von den Anleihengläubigern schon mal im vorhinein den Freibrief geben lassen alles machen zu dürfen was man will...

      Also Fairplay mit offenen Karten sieht für mich irgendwie anders aus.
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 16.03.17 16:15:34
      Beitrag Nr. 94 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.545.308 von ggw am 16.03.17 10:06:14Möglicherweise wird Greiner nicht mehr die Wöhrl-Aktien, sondern nur das operative Geschäft übernehmen.

      Dies mach zwar steuerrechtlich einen Unterschied, für die Gläubiger sollte dies keine Auswirkungen haben !?
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 16.03.17 18:37:20
      Beitrag Nr. 95 ()
      Nach einem Blick in die letze Bilanz schwer vorstellbar.
      Kommt halt drauf an, was man alles zum "operativen Geschäft" dazuzählt.
      Geht grad nicht.
      Wenn ich mehr Zeit habe erkläre ich noch im Detail was ich damit meine.
      Avatar
      schrieb am 18.03.17 12:47:01
      Beitrag Nr. 96 ()
      Alle nachfolgend getätigten Aussagen sind meine rein subjektive Einschätzung.
      Ich bin kein Buchalter, Kaufmann oder sonstwie finanztechnisch ausgebildeter Mensch.
      Auch bin ich kein Immobliensachverständiger und auch nich in der Immoblienwirtschaft tätig.
      Ich erhebe nicht den Anspruch alles richtig zu verstehen und zu interpretieren.
      Es können in meinen Aussagen und Einschätzungen Fehler enthalten sein.
      Ich gebe niemandem Handlungsempfehlungen sondern stelle ausschliesslich meine subjektive Meinung dar.

      Jeder ist selbst aufgefordert sich die Unterlagen selbst anzuschauen und selbst zu analysieren.

      Ausgangspunkt meiner Recherchen war die Frage wem eigentich das Hauptverwaltungsgebäude+Grundstück gehört.
      Denn ich bin rein subjektiv als nicht-Immobilienfachmann der Meinung, dass alleine dieses Gebäude
      deutlich mehr als 3 Mio. wert ist, welche Greiner für die 5 Mio RWAG Aktien geboten hat.

      Sachanlagen wie Immobilien sollten ja in der Bilanz eines Unternehmens enthalten sein,
      wenn sie zu dessen Vermögen gehören.
      Deshalb schaute ich mir die letzten verfübaren entsprechenden Finanzberichte:
      * Habjahresbericht 15/16 (HJB16), veroeffenticht Januar 2016, abrufbar von der Woehrl-Webseite
      * Gesamtjahresabschluss 14/15 (GJA15), veroeffentlich Herbst 2015,
      abrufbar z.B. von bundesanzeiger.de oder wohl auch von der Woehrl-Webseite
      Neuere Finazinformationen sind mir nicht bekannt.
      Es scheint wohl so zu sein, dass ein Schutzschirmverfahren/Insolvenz die Pflicht zur Veröffentlichung von
      Finanzinformationen aussetzt. Das macht es schwieriger die tatsächlich aktuelle Situation einzuschätzen.

      Es empfiehlt sich für jeden interessierten sich diese Dokumente selbst heruterzuladen
      und selbst zu analysieren.

      Auch wenn ich daraus nicht mit Sicherheit festellen konnte wem das Hauptverwaltungsgebäude+Grundstück gehört,
      so ist das Studium dieser Unterlagen doch in vielerlei Hinsicht aufschlussreicht.
      Ja, (für mich) sogar einigermassen überraschend.


      Aktivseitig:

      Die (für mich) Interessanteste Zahl findet sich im GJA15:
      die RWAG besitzt in Ihrem Vermögen gemäss diesem:
      Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken
      mit Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten von rund 57 Mio !!!
      Da über die letzen Jahre und Jahrzehnte seit deren Anschaffung und Herstellung aber schon fleissig abgeschrieben wurde,
      werden diese Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten im letzen HJB16
      aber nur noch mit ca 28 Mio wertmässig verbucht.

      Für Grundstücken oder Beteiligungen, die nicht veräußert werden gibt es bilanzierungsrechtlich wohl eine Ausnahme was
      die Aktivierungspflichten von derartigen stillen Reserven angeht.

      Aber Tatsache ist wohl, dass alleine an dieser Stelle mindestens rund 29 Mio stille Reserven existieren.

      Nun weiss jeder wie sich die Immobilienpreise in den letzen Jahren entwickelt haben.
      Sie sind stark gestiegen. Inbesondere in wirtschaftlich attaktiven Lagen und Ballungszentren.
      Alle Immobilien der RWAG dürften wohl in derlei Lagen liegen.
      Und so kann sich jeder selbst vorstellen ob man bei geeigneter Verwertung der Immobilien der RWAG
      nicht sogar noch einen wesentlich höheren Wert erzielen kann.

      Bei der sonstigen Betriebs- und Geschäftsausstattung und Anzahlungen.
      sind Anschaffungs- und Herstellungskosten sind zum 31.07.2015 von ca. 41Mio. angegeben
      und zum 1.3.2016 sind nach Abschreibungen noch ca. 10,5 Mio. davon übrig.
      Ob hier stille Reserven zu heben sind ist fraglich.
      Denn Kassensysteme, Lampen, Regale etc. verlieren eher tatsächlich an Wert.

      Interessanter ist hingegen die Position Immaterielle Vermögenswerte, Konzessionen, Lizenzen, Markenrechte.
      Diese werden zum 31.7.2015 mit einem Anschaffungswert von rund 13,5Mio angegeben
      und zum 31.1.2016 nach Abschreibungen nur noch mit 4,3Mio bewertet.
      Im aktuellen Einladungsschreiben zur AGV4/17 wird ja benannt, dass die Marke Woehrl noch mit 800TEUR bewertet wird.
      Stellt sich die Frage: Was also ist mit dem Rest passiert?


      Im Umlaufvermögen werden zum 31.1.2016 angegeben:

      Vorräte, also Klamotten etc. rund 19 Mio.
      Vorderungen aus Lieferungen und Leistungen: rund 4,3 Mio.
      Sonstige Vermögengegenstände(incl. Steuerforderungen): rund 4 Mio.

      Und Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten : rund 7,6 Mio.

      Alleine aus dem Kassenbestand könnt man also eine Anleihen-Abfindung von 15-16% locker bewerkstelligen. Theoretisch.

      --------------------

      Ok, man darf natürlich die Passivseite und Verpflichtungen nicht vergessen.

      Passivseitig ergeben sich auch interessante Erkenntnisse aus dem HJB16 zum 31.1.2016:

      A. EIGENKAPITAL
      I. Gezeichnetes Kapital 5 Mio.
      aus den 5 Millionen Aktien mit Nennwert je 1EUR

      II. Kapitalrücklage 17.682.433,30
      interessant, vermutlich aus Gewinnen lange vergangener früherer Üppigerer Jahre/Jahrzehnte

      III. Gewinnrücklage 473.375,43
      interessant, vermutlich aus Gewinnen lange vergangener früherer Üppigerer Jahre/Jahrzehnte

      IV. Gewinn-/Verlustvortrag -13,6 Mio
      vermutlich aus Verlusten der letzen Jahre (Oliver Woehrl)

      V. Konzern-Jahresüberschuss/-fehlbetrag -680TEUR
      Summe 8,88 Mio.
      Also immer noch im positiven Bereich!



      B. RÜCKSTELLUNGEN
      1. Rückstellungen für Pensionen 292.238,60
      2. Steuerrückstellungen 371 TEUR
      3. Sonstige Rückstellungen 3,97 Mio
      Summe 4,6 Mio.

      C. VERBINDLICHKEITEN
      1. Anleihen 30.000.000,00
      (davon mit einer Restlaufzeit bis zu 1 Jahr € 0,00)

      2. Mezzanine Bankdarlehen 5.000.000,00
      Wohl nachrangig

      3. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 7,65 Mio.
      (davon mit einer Restlaufzeit bis zu 1 Jahr 5,8 Mio. )
      Wohl auch nachrangig


      4. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 10 Mio.
      (davon mit einer Restlaufzeit bis zu 1 Jahr 10 Mio.)

      5. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern 4,3 Mio.
      (davon mit einer Restlaufzeit bis zu 1 Jahr 190 TEUR)

      6. Sonstige Verbindlichkeiten 7,5 Mio.
      (davon mit einer Restlaufzeit bis zu 1 Jahr 7,5 Mio.)
      (davon aus Steuern 2,4 Mio.)
      (davon im Rahmen der sozialen Sicherheit 95TEUR)


      -----------------------


      Auch eine Betrachtung der Gewinn- und Verlustrechnung ist interessant da es
      anders als die eher statischen Daten der Billanz das operative Geschaeft besser veranschaulicht.
      Das muss aber wenn dann in einem separaten Beitrag geschehen, sonst wird dieser hier zu lang.



      Aus dem HJB16 geht also hervor dass es zum 31.01.2016 einen Verlustvortrag+Verlust von rund 14Mio gab.
      Was vermutlich für die Gegenrechnung zu einem Sanierungsgewinn wichtig sein dürfte.
      Aber wenn Die Anleihenhalter mit 15% (also 4,5Mio) ausbezahlt werden, so bleiben noch 25,5Mio Gewinn.
      Dafür reicht der Verlustvortrag nicht.
      Und deshalb wohl auch die aktuelle Verzögerungstaktik mit Hinweis auf die steuerliche Problematik.


      Es gibt noch eine Fülle anderer Informationen in den Halbjahrens-/Geschaeftsberichten die ich hier nicht alle
      aufführen kann.
      Es wird deshalb jedem Interessierten dringend empfohlen sich diese Unterlagen selbst anzuschauen um
      sich selbst ein Bild von der Lage machen zu können.



      Falls ich Fehler bei der Interpretation der Zahlen gemacht habe, dann bitte ich um Berichtigung im Sinne
      einer Klärung der wahren Zusammenhänge zum Verständniss für alle.
      Ich bin - wie schon erwähnt - kein Kaufmann oder Buchhalter.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 18.03.17 13:50:45
      Beitrag Nr. 97 ()
      Ich kann mich täuschen, aber so wie ich das momentan einschätze ist die Frage doch wer schafft es sich die stillen Reserven in seine Tasche zu manövrieren.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 18.03.17 13:56:16
      Beitrag Nr. 98 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.561.943 von ggw am 18.03.17 13:50:45Also entweder die Gläubiger, ein Investor der die Firma insgesamt übernimmt oder Geier die sich zu Schnäppchenpreisen aus der Insolvenzmasse bedienen.
      Avatar
      schrieb am 18.03.17 18:04:01
      Beitrag Nr. 99 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.561.640 von ggw am 18.03.17 12:47:01Korrektur:

      Die passiv unter C3 genannten Bankdarlehen sind wohl nicht nachranging, sondern gleichrangig mit der Anleihe.
      Da die Bankschulden zum 31.1.2016 als mit Laufzeit unter 1 Jahr gekennzeichnet wurden, ist unklar wie hoch diese aktuell tatsächlich sind da ja bereits ein Jahr vergangen ist.
      Solange nichts anderes bekannt ist, sollte man aber vorsichtshalber mal davon ausgehen, dass diese aktuell weiter bestehen.
      Avatar
      schrieb am 18.03.17 18:25:40
      Beitrag Nr. 100 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.543.164 von ggw am 15.03.17 22:12:27
      Zitat von ggw: Unklar bleibt mir bisher auch was mit den Bankschulden von immerhin bis zu 8 Mio. geschieht.
      Wenn die von Greiner vollständig getilt werden obwohl sie in einer Insovenz nachrangig wären, dann wäre das schon alleine deshalb ein sehr unfaires Angebot an die Anleihenhalter.


      Korrektur:

      Die genannten Bankdarlehen sind wohl nicht nachranging, sondern gleichrangig mit der Anleihe. Da die Bankschulden zum 31.1.2016 als mit Laufzeit unter 1 Jahr gekennzeichnet wurden, ist unklar wie hoch diese aktuell tatsächlich sind da ja bereits ein Jahr vergangen ist. Solange nichts anderes bekannt ist, sollte man aber vorsichtshalber mal davon ausgehen, dass diese aktuell weiter bestehen.
      Avatar
      schrieb am 18.03.17 18:29:06
      Beitrag Nr. 101 ()
      Dafür ist aber laut HJB16, Seite 25 das passivseitig unter C5 genannte Gesellschafterdarlehen von der GOVAN Holding GmbH&Co. KG nachrangig .
      Avatar
      schrieb am 19.03.17 10:18:32
      Beitrag Nr. 102 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.548.995 von dg6nds am 16.03.17 16:15:34
      Zitat von dg6nds: Möglicherweise wird Greiner nicht mehr die Wöhrl-Aktien, sondern nur das operative Geschäft übernehmen.

      Dies mach zwar steuerrechtlich einen Unterschied, für die Gläubiger sollte dies keine Auswirkungen haben !?


      Für die Gläubiger wäre das wohl sehr gut.
      Denn das operative Geschäft ist ja das eigentliche Problem das die Verluste produziert. Es birgt grosse Risiken und Verpflichtungen. Alleine das Personal kostet pro Jahr rund 60Mio. soweit ich gelesen habe.

      Wenn also ein Investor das operative Geschäft übernehmen würde weil er sich zutraut dieses wieder flott zu machen wäre das nicht schlecht. Noch besser wäre es, wenn er dafür sogar auch noch einen Kaufpreis an die RWAG zahlt.

      Dann könnten die Gläubiger sich in aller Ruhe um die Hebung der stillen Reserven kümmern und vermutich den grossteil Ihres Geld wieder zurückbekommen.

      Aber ob sich jemand diesen Klotz alleine ans Bein binden will, ohne auch die stillen Reserven mit zu bekommen, darf bezweifelt werden.

      Das aktuelle Angebot von Greiner sieht jedenfalls ausdrücklich die Übernahme der gesamten RWAG vor. Er will also auch die Immobilien inclusive aller stillen Reserven mit haben.
      Denn Greiner bietet für 100% der 5Mio Aktien der RWAG ja 3 Mio Euro.
      Avatar
      schrieb am 19.03.17 17:39:18
      Beitrag Nr. 103 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.328.912 von ggw am 15.02.17 18:16:57
      Zitat von ggw: Wenn ich richtig gerechnet habe, dann haben rund 57,2 % der Anleihenhalter auf Schadensersatz wegen der verbeibenden zwei Zinszahlungen geklagt.

      Vermutlich sind also dann mindesten 57,2% der Anleihe in Grossanleger/Institutioneller Hand .


      Wenn diese Vermutung stimmt, dann wäre es diesen Grossanlegern ein leichtes die kommende AGV durch fernbleiben einfach platzen zu lassen.

      Damit könnten Sie ihren Unwillen gegenüber gemachten Greiner-Investorenangebot auf einfachste Art und Weise zum Ausdruck bringen.
      Ähnlich wie wenn sie an der AGV teilnehmen und mit "nein" stimmen würden. Das wäre dann halt noch deutlicher.

      Ein paar Überlegungen zu möglichen Zukunftszenarien wären sicher nicht schlecht.
      Avatar
      schrieb am 20.03.17 11:10:59
      Beitrag Nr. 104 ()
      Das einfachste Szenario ist natürlich, dass die AGV beschlussfähig ist,
      weil mindesten 50% der Anleihengläubiger stimmrechtsmässiv vertreten sind,
      und eine qualifizierte Mehrheit (75%) der auf der AGV anwesenden Stimmrechte
      mit "ja" für die vorgeschlagene Investorenlösung mit Greiner stimmt.

      Was dann zu erwarten ist, dazu sagt die AGV-Einladung:

      "
      ...
      Nach vorläufigen Berechnungen der Emittentin lässt dieses Angebot eine Befriedigungsquote
      der Insolvenzgläubiger von 10-20% erwarten.
      ...
      Details der Umsetzung der Transaktion, insbesondere, ob diese in Form eines Insolvenzplans,
      eines reinen Asset Deals oder eines kombinierten Share-Asset-Deals stattfinden soll,
      zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht abschließend geklärt.
      In jedem Fall wird eine Lösung die oben skizzierten und in der Anleihegläubigerversammlung
      noch im Detail zu erläuternden wirtschaftlichen Eckdaten umsetzen.

      "

      Man gibt den bisherigen Akteuren dadurch freie Hand und diese werden dafür sorgen, dass
      in diesem Fall die Befriedigungsquote der InsolvenzGläubiger bei 10% bis 20% liegen wird.
      (Ob mit dem verwendeten Begriff Insolvenzgläubiger tatsächlich alle Gläubiger oder nur die
      Anleihengläubiger gemeint sind scheint nicht so ganz klar.)

      Ausserdem wird angekündigt, dass man die wirtschaftlichen Eckdaten auf der AGV noch erläutern
      wird, welche zu einer solchen 10- bis 20-prozentigen Befriedigungsquote führen sollen.
      Es ist also davon auszugehen, dass die bisherigen Akteure und Investor mit schönen und
      plausibel klingenden Worten Werbung für ihre/seine "Lösung" zu machen versuchen werden.
      Um die Anleihengläubiger zur Zustimmung zu bewegen.


      Der Investor hat natürlich seine privaten partikulären wirtschaftlichen Interessen.
      Wenn man als Gläubiger auf einen Grossteil seiner berechtigten Forderungen verzichten
      soll bleibt eine gesunde Portion Skepsis deshalb ratsam.
      Jeder sollte auch selbst die vorhandenen Zahlen, Daten und sonstigen Informationen
      sichten und bewerten und sich nicht nur auf Vorträge durch dritte verlassen.
      Um einschätzen zu können ob die vorgeschlagene Investorenlösung
      wirklich "gut" ist und man deshalb mit "ja" stimmen kann/will.

      -------------------

      Für anderen Fall, dass keine ausreichende Mehrheit für eine Inkraftsetzung des
      Investorenplans zustande kommt erläutert die AGV-Einladung:

      "
      ...
      Für den Fall, dass die angestrebte Investorenlösung nicht umgesetzt wird,
      besteht ein hohes Risiko, dass der Geschäftsbetrieb der Emittentin eingestellt
      und liquidiert wird, was prognostisch insbesondere in Folge der zu
      erwartenden Abwicklungs- Remanenzkosten für die Anleihegläubiger zu einer
      deutlich geringeren Befriedigungsquote bis hin zum Totalverlust führen kann.
      ...

      "

      Wie diese Aussage einzuschätzen ist muss jeder für sich selbst beantworten.
      Folgende Fragen seinen erlaubt:

      Muss eine Ablehnung der bisher präsentierten Investorenlösung unausweichlich in einer
      (sofortigen) Liquidierung und Abwicklung führen?
      Oder gäbe es alternative Vorgehensweisen/Entwicklungspfade ohne eine (sofortige) Liquidierung und Abwicklung?
      Welche Befriedigungsquote der Anleihengläubiger wäre unter solchen alternativen Vorgehensweisen zu erwarten?

      Sollte eine Liquidierung und Abwicklung erfolgen,
      wie würde das umgesetzt und womit wäre dann zu rechnen?
      Avatar
      schrieb am 20.03.17 17:51:24
      Beitrag Nr. 105 ()
      Wen es interessiert zu Hans Rudolf Woehrl:

      https://de.wikipedia.org/wiki/Hans_Rudolf_W%C3%B6hrl
      Avatar
      schrieb am 20.03.17 18:51:16
      Beitrag Nr. 106 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.561.640 von ggw am 18.03.17 12:47:01Habe mal ein wenige weiter recherchiert und gelesen.
      Dabei Stiess ich auf ein anderes Board(Baader-Bondboard) zur Woehrl-Anleihe.
      Daraus ergeben sich ein paar (fuer mich neue) Erkenntnisse.

      Unter den Sachanlagen der Bilanz vermutete/vermute ich stille Reserven:

      Zitat von ggw: ...

      Aktivseitig:

      Die (für mich) Interessanteste Zahl findet sich im GJA15:
      die RWAG besitzt in Ihrem Vermögen gemäss diesem:
      Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken
      mit Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten von rund 57 Mio !!!
      Da über die letzen Jahre und Jahrzehnte seit deren Anschaffung und Herstellung aber schon fleissig abgeschrieben wurde,
      werden diese Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten im letzen HJB16
      aber nur noch mit ca 28 Mio wertmässig verbucht.

      Für Grundstücken oder Beteiligungen, die nicht veräußert werden gibt es bilanzierungsrechtlich wohl eine Ausnahme was
      die Aktivierungspflichten von derartigen stillen Reserven angeht.

      Aber Tatsache ist wohl, dass alleine an dieser Stelle mindestens rund 29 Mio stille Reserven existieren.

      Nun weiss jeder wie sich die Immobilienpreise in den letzen Jahren entwickelt haben.
      Sie sind stark gestiegen. Inbesondere in wirtschaftlich attaktiven Lagen und Ballungszentren.
      Alle Immobilien der RWAG dürften wohl in derlei Lagen liegen.
      Und so kann sich jeder selbst vorstellen ob man bei geeigneter Verwertung der Immobilien der RWAG
      nicht sogar noch einen wesentlich höheren Wert erzielen kann.

      Bei der sonstigen Betriebs- und Geschäftsausstattung und Anzahlungen.
      sind Anschaffungs- und Herstellungskosten sind zum 31.07.2015 von ca. 41Mio. angegeben
      und zum 1.3.2016 sind nach Abschreibungen noch ca. 10,5 Mio. davon übrig.
      Ob hier stille Reserven zu heben sind ist fraglich.
      Denn Kassensysteme, Lampen, Regale etc. verlieren eher tatsächlich an Wert.

      ...


      Nur ergibt sich aus einem Bericht der SDK über Antworten auf Fragen bei einer früheren Gläubigerversammlung am 28.11.2016 dazu folgendes
      (Herr Mach ist der Vorstandsvorsitzende der Rudolf Wöhrl AG):


      "...
      Ferner wurde vom SdK Vertreter
      nachgefragt, ob es eventuell aufgrund des hohen Sachanlagevermögens in der
      Bilanz nicht sinnvoll wäre, auch eine Zerschlagung und Liquidation zu prüfen,
      anstatt unbedingt einen Fortbestand der Gesellschaft anzustreben. Herr Mach wies
      dies zurück. Hinter dem bilanzierten Sachanlagevermögen verstecken sich seiner
      Aussage nach keine Immobilien oder Grundstücke, sondern vor allem Einbauten,
      also Rolltreppen oder Aufzüge, die in die angemieteten Kaufhäuser eingebaut
      wurden. Diese seien im Falle einer Zerschlagung von Wöhrl wertlos. Somit würde
      die Insolvenzquote bei einer Liquidation auch sehr gering ausfallen. Hierzu wurde
      auch ein Liquidationswertgutachten bei KPMG in Auftrag gegeben, welches zu
      demselben Ergebnis kam. An einer Fortführung führe somit kein Weg vorbei, da
      nur so die Werte wie Kundendaten, Lage der Kaufhäuser und der Markenname
      gehoben werden könnten.
      ...
      "
      http://bondboard.de/forum/showthread.php?726-6-50-Rudolf-W%F…

      Damit verringert sich die Aussicht auf stille Reserven deutlich.

      Unterstützt wird dies durch die Tatsache, dass laut Anleihen-Emissionsprospekt die Modehäuser der Wöhrl-Gruppe überweigend auf Grundlage langfristig geschlossener Gewerbemietverträge betrieben werden.

      Die Fam. Wöhrl hat sich da offenbar schon geschickt aufgestellt.
      Denn wie in den Medien berichtet wurde sind auch Immobiliengesellschaften in der Fam. Wöhrl vorhanden.
      Welche dann wohl die eigentlichen Eigentümer und Vermieter der Immobilien sein dürften.

      ABer so ganz glauben kann ich es noch nicht, dass es garkeine stillen Reserven gibt. Denn zumindest das Haupverwaltungsgebäude ist ja keines der erwähnten Modelhäuser. Womit wieder die bereits gestellte Frage auf den Plan tritt wem dieses Hauptverwaltungsgebäude+Grundstück eigentlich gehört.
      Avatar
      schrieb am 21.03.17 18:05:47
      Beitrag Nr. 107 ()
      Es stellen sich natürlich weiterhin die Frage was passiert wenn die Beschlussfähigkeit bei der kommenden AGV
      nicht erreicht wird oder wenn trotz Beschlussfähigkeit die notwendige qualifizierte Mehrheit für eine Annahme
      der präsentierten Investorenlösung in der bisherigen Form nicht zustande kommt.


      Muss eine Ablehnung der bisher präsentierten Investorenlösung unausweichlich in einer
      (sofortigen) Liquidierung und Abwicklung führen?
      Oder gäbe es alternative Vorgehensweisen/Entwicklungspfade ohne eine (sofortige) Liquidierung und Abwicklung?
      Welche Befriedigungsquote der Anleihengläubiger wäre unter solchen alternativen Vorgehensweisen zu erwarten?


      Wenn die Aussagen des Vorsitzenden Mach und das erstelle Liquidierungsgutachten substanziell sind,
      dann ist eine Liquidierung und Abwicklung ist wohl ein schlechtes Szenario.
      Insbesondere und auch weil dann ein Grossteil der Sachanlagen angeblich Ihren Wert weitgehends einbüssen.
      Avatar
      schrieb am 21.03.17 20:41:13
      Beitrag Nr. 108 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.548.995 von dg6nds am 16.03.17 16:15:34
      Zitat von dg6nds: Möglicherweise wird Greiner nicht mehr die Wöhrl-Aktien, sondern nur das operative Geschäft übernehmen.

      Dies mach zwar steuerrechtlich einen Unterschied, für die Gläubiger sollte dies keine Auswirkungen haben !?


      @dg6nd: Du scheinst gut informiert zu sein.

      http://de.fashionnetwork.com/news/Wohrl-Rettungspaket-wird-n…

      Dadurch stellen sich natürlich sofort neue Fragen nach den daraus entstehendend Risiken für die Gläubiger.
      Denn wie ja inzwischen bekannt sind die Immoblilien-Sachanlagen anders als gedacht.
      Avatar
      schrieb am 21.03.17 21:55:34
      Beitrag Nr. 109 ()
      Und inzwischen wird auch immer deutlicher dass es der Fam. Woehrl wohl nicht nur um finanzielle Ziele geht.
      Avatar
      schrieb am 21.03.17 23:00:50
      Beitrag Nr. 110 ()
      Vor dem Hintergrund des anzunehmenden Wissens, dass die Immobilien-Sachanlagen wohl in grossen Teilen keine unabhängig verwertbaren Immobilien sind.
      Welche man z.B. auch an aussenstehende Investoren meisstbietend verkaufen könnte.
      Muss man sich klar machen, dass die Befriedigungsquote für die Gläubiger dann massgeblich
      davon abhängt, wieviel die eigentlichen Eigentümer der nur gemieteten Immoblien für die in Ihren Immobilien
      getägten Sachanlagen in Form von Einbauten (wie Aufzüge, Rolltreppen etc.) zu zahlen bereits sind.

      In der bisherigen Unternehmensstruktur - also operatives Geschäft und die getätigten Sachanlagen
      innerhalb der einen Entität RWAG - hängt der Fortbestand der Gesamtgesellschaft RWAG inclusive
      der knapp 2000Arbeitsplätze wesentlich von der Zustimmung der Gläubiger zum gemachten
      Restrukturierungskonzept mit zu akzeptierender Gläubigerbefriedigungsquote ab.
      Wollte man also das Gesamtkonstrukt inclusive der Arbeitsplätze retten
      - um politisch/gesellschaftlich/moralisch als der "Gute", der "Retter" dazustehen -
      so musste man den Gläubigern eine ausreichend hohe Befriedigungsquote anbieten
      welche diese akzeptieren können.

      Veräussert man aber das operative Geschäft inclusive der Arbeitsplätze aus der RWAG heraus
      in eine neue andere Gesellschaft,
      dann entfällt die Notwendigkeit den Gläubigern der RWAG-Anleihe eine akzeptable
      Befriedigungsquote anbieten zu müssen um die Arbeitsplätze zu erhalten und um
      politisch/gesellschaftlich/moralisch als der "Gute", der "Retter",
      der verantwortungsvolle Unternehmer welcher tausende Arbeitsplätze sichert dazustehen.
      (Der nächste Verdienstorden muss schliesslich irgendwie begründet werden)

      Die eigentlichen Ladenlokal-Immobilien gehören ja wohl sowieso externen Woehrl'schen Immobiliengesellschaften.
      Und die können ja neue Mietverträge mit der neuen operativen Gesellschaft abschliessen, falls
      diese nicht sowieso die bisherigen Mietverträge aus der RWAG heraus als Teil des
      operativen Geschäfts mit übernimmt.

      Für die Ablöse/Kauf der als Sachanalagen in die fremden Immobilien eingebauten Anlagen und Maschinen brauchen
      die Immobilien-Eigentümer dann nur noch vergleichsweise geringe Beträge an die RWAG anzubieten.
      Denn die Gläubiger der RWAG haben ja nach erfolgtem Verkauf des operativen Geschäftsteils
      keinerlei Druckmittel mehr um einen höheren Preis durchzusetzen.


      Es stellt sich damit die juristische Frage ob die Geschäftsführung/Insolvenzverwalter im
      aktuellen Insolvenz-Zustand den operativen Geschäftsbetrieb ohne Genehmigung der Gläubiger
      aus der RWAG heraus verkaufen darf.
      Falls ja, dann hätten die Gläubiger "verloren" und müssten sich damit begnügen was ihnen noch
      gnädigerweise gelassen bzw. von den eigentlichen Immobilieneigentümern
      für die eingebauten Sachanlagen gegeben wird.

      Nur wenn die Gläubiger dem Verkauf von Teilen der Unternehmenssubstanz (das operative Geschäft)
      der RWAG zustimmen müssen(ob nun direkt oder indirekt mittels ihres bevollmächtigten gemeinsamen GläubigerVertreter ist egal),
      hätten sie noch einen Trumpf in der Hand um einen akzeptabel hohen
      Kaufpreis für die Immobilien-Sachanlagen durchzusetzten der eine akzeptabel hohe Befriedigungsquote ermöglicht.
      Avatar
      schrieb am 23.03.17 19:26:12
      Beitrag Nr. 111 ()
      Bei Wöhrl sehe ich Kaufkurse und verstehe den aktuellen Rückgang ganz und gar nicht.

      Sofern es binnen der nächsten 2 Monate nicht zu einer Änderung des BFH Urteils kommt wird wohl Greiner zum 1. Mai nun nicht mehr die AG und KG, sondern nur das operative Geschäft in eine neue Holding einbringen.
      Die AG und KG verbliebe dann als reine Hülle mit den ganzen Schulden und dem Guthaben aus der Übernahme Greiners. Der IV ist dann verpflichtet diese Hülle abzuwickeln. Ggü. dem ursprünglichen Plan fallen keine Sanierungsgewinne an.

      In Berlin streitet man sich noch wegen der dortigen Beschäftigten im Falle einer Übernahme - da diese aber nun mit dem neuen Plan vom Tisch ist, werden die Angestellten dort Mitarbeiter einer leeren Hülle sein und deswegen sehr wahrscheinlich gekündigt. Ich weiß nicht wie der IV die Berliner Angestellten aus dem Unternehmen bekommt oder ob Greiner ein Problem damit an die AG und den IV übertragen wird. M.E. sind das ganz "normale" betriebliche Kündigungen - es ist klar, dass die AG in der Insolvenz bzw in .i.L. ist.

      Weiter könnte es bezüglich des Mietvertrags der Hauptverwaltung einen Deal geben, nachdem die leere Hülle Wöhrl AG für die neue Holding als Untervermieter auftritt. Sofern der Mietzins bis zur Kündigung durch die Wöhrl AG auch in gleicher Höhe von der neuen Holding bezahlt wird, sehe ich darin kein Problem. Die neue Holding kann sich im Anschluss um einen besseren Mietvertrag unabhängig der Insolvenz bemühen. Ich hoffe, dass es hier nicht zu Mittelabflüssen aufgrund unterschiedlicher Mieten kommt!

      Angeblich soll sich aufgrund des neuen Plans B keine Übervorteilung der Gläubiger ergeben (angebliche Aussage von Herrn Mach). Es gilt wohl weiterhin 10-20% Quote.
      9 Antworten
      Avatar
      schrieb am 24.03.17 16:26:11
      Beitrag Nr. 112 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.600.357 von dg6nds am 23.03.17 19:26:12http://www.sazsport.de/handel/insolvenz/woehrl-glaeubiger-ge…

      Warum sollten die Wöhrl Gläubiger die Sanierungsgewinne versteuern? Diese sind doch nach der Übernahme nicht mehr die Eigentümer des Unternehmens!

      Also entweder ist der BFH Gesetzesentwurf pfusch oder der Artikel... Die Gläubiger welche ohnehin nur 10-20% erhalten sollen auch noch Sanierungsgewinne bezahlen!???

      Kein Wunder wenn die Anleihe Achterbahn fährt....
      5 Antworten
      Avatar
      schrieb am 25.03.17 14:11:44
      Beitrag Nr. 113 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.600.357 von dg6nds am 23.03.17 19:26:12
      Zitat von dg6nds: ...
      Sofern es binnen der nächsten 2 Monate nicht zu einer Änderung des BFH Urteils kommt wird wohl Greiner zum 1. Mai nun nicht mehr die AG und KG, sondern nur das operative Geschäft in eine neue Holding einbringen.
      Die AG und KG verbliebe dann als reine Hülle mit den ganzen Schulden und dem Guthaben aus der Übernahme Greiners. Der IV ist dann verpflichtet diese Hülle abzuwickeln. Ggü. dem ursprünglichen Plan fallen keine Sanierungsgewinne an.
      ...


      Na das haben die Herrschaften sich ja fein ausgedacht.
      Wofür eigentlich dann noch die kommende AGV?
      Den AGläubigern wird doch damit nur die Pistole auf die Brust gesetzt.
      Entweder sie stimmen einer Blanko-Vollmacht für den Gläubigervertreter zu, ohne zu wissen wie der noch zu Präsentierende Insovenzplan dann wirklich aussehen wird, und erhalten dafür die unverbindliche Zusage dass eine Befriedigungsquote von knapp über 10% angestrebt wird.
      Oder die Geschäftsführung und IV stellen dann nach der AGV eben fest, dass keine Einigung auf einen Insolvenzplan mögich ist und deshalb die Regelinsolvenz eröffent werden muss.
      Aus der Insolvenzmasse können sich Greiner und die Immobilienvermieter dann zum niedrigst möglichen juristisch noch verteidigbaren Preis bedienen ohne auch noch auf die Zusage einer Befriedungsquote achten zumüssen.

      Egal wie man es dreht und wendet, die Gläubiger haben die Arschkarte gezogen.

      Selbst wenn sie einer Blankovollmacht für einen Insovenzplan zustimmen sollten kommt eine Befriedungsquote von knapp über 10% einem Totalverlust genauso nahe wie eine wohl noch niedrigere Quote aus einer Regelinsolvenz.
      Eine akzeptable Befriedigungsquote von 50%+X ist praktisch unmöglich geworden.

      Die Greiners/Wöhrls sind fein raus, bekommen die Teile Ihres Alt-Unternehmens für einen Spottpreis in die Enkelgeneration und die Immobiliengesellschaften übertragen und stehen sogar noch als die guten Retter da.

      Doch die dummen Gläubiger dürfen für die Managementfehler der Oliver/Gerhard Wöhrls zahlen und werden im Fall der Fälle dass das BFH entsprechend entscheided auch noch für die ggfs. anfallende Steuern für den Firmenübergang durch eine noch geringere Befriedigungsquote geradestehen.

      Traurig, traurig was an Tricksereien in diesem Land alles möglich ist, weil offiziell legal.
      Avatar
      schrieb am 25.03.17 14:20:24
      Beitrag Nr. 114 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.600.357 von dg6nds am 23.03.17 19:26:12
      Zitat von dg6nds: ...

      Weiter könnte es bezüglich des Mietvertrags der Hauptverwaltung einen Deal geben, nachdem die leere Hülle Wöhrl AG für die neue Holding als Untervermieter auftritt. Sofern der Mietzins bis zur Kündigung durch die Wöhrl AG auch in gleicher Höhe von der neuen Holding bezahlt wird, sehe ich darin kein Problem. Die neue Holding kann sich im Anschluss um einen besseren Mietvertrag unabhängig der Insolvenz bemühen. Ich hoffe, dass es hier nicht zu Mittelabflüssen aufgrund unterschiedlicher Mieten kommt!
      ...


      Aha! Die Hauptverwaltung ist also dann auch nur gemietet.
      Na, da haben die Wöhrl's mit ihren Immobiliengesellschaften schon gründlich umfassende Vorarbeit geleistet.
      Avatar
      schrieb am 26.03.17 20:04:15
      Beitrag Nr. 115 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.600.357 von dg6nds am 23.03.17 19:26:12
      Zitat von dg6nds: ...
      Angeblich soll sich aufgrund des neuen Plans B keine Übervorteilung der Gläubiger ergeben (angebliche Aussage von Herrn Mach). Es gilt wohl weiterhin 10-20% Quote.


      Nanu, ich dachte Karneval wäre dieses Jahr schon durch.

      Wer den Gläubigern erzählen will dass sie bei einem quasi Totalverlust nicht überteilt werden wärend er selbst ein wohl recht üppiges Gehalt bezieht und sehenden Auges den Wöhrls/Greiners dabei hilft Ihr Unternehmen auf Kosten der Anleihengläubiger zu sanieren und an die Enkelgeneration erbschatssteuerfrei zu übgegeben, der muss entweder irgendwelche Rauschpilze schlucken oder sich als eine Art Karnevalssitzungspräsident verstehen der die Hand die ihn Füttert nicht beisst, sondern brav Sprechblasen nach deren Geschmack absondert.
      Avatar
      schrieb am 28.03.17 11:44:13
      Beitrag Nr. 116 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.607.059 von dg6nds am 24.03.17 16:26:11
      Zitat von dg6nds: http://www.sazsport.de/handel/insolvenz/woehrl-glaeubiger-ge…

      Warum sollten die Wöhrl Gläubiger die Sanierungsgewinne versteuern? Diese sind doch nach der Übernahme nicht mehr die Eigentümer des Unternehmens!


      Also entweder ist der BFH Gesetzesentwurf pfusch oder der Artikel... Die Gläubiger welche ohnehin nur 10-20% erhalten sollen auch noch Sanierungsgewinne bezahlen!???

      Kein Wunder wenn die Anleihe Achterbahn fährt....




      Es ist traurig anzusehen was aus den früheren angeblichen Qualitätsmedien geworden ist.
      Das Handeslblatt verbreitet in dem ursprünglicchen Artikel
      - sazsport.de plappert ja nur nach was das Handelsblatt vorher berichtete -
      offenbar ohne jegliche eigene journalistische Recherce einfach die von der
      Presseabteilung des Unternehmens rausgeblasene Propaganda.
      (Im Handelsblatt-Artikel hiess es, dass die Inhalte gemäss den Informationen
      der Presseabteilung der RWAG wiedergegeben werden )

      Der Artikel verbreitet Falschinformationen im Propaganda-Sinne der RWAG-Hintermaenner.

      Anders ausgedrückt es handelt sich um "Fake-News" !

      Oder wie Du sagst, der Artikel ist pfusch.


      Schon die Überschrift ist Irreführende Propaganda: "Wöhrl-Gläubiger müssen ihre Gewinne versteuern"

      Er suggeriert, dass die Gläubiger irgendwelche Gewinne gemacht hätten.
      Das Gegenteil ist hingegen richtig, die Gläubiger müssen grosse Verluste hinnehmen, nahe einem Totalverlust.

      Die Gläubiger waren zu keinem Zeitpunkt Eigentümer des Unternehmens selbst.
      Eigentümer des RWAG-Unternehmen ist derjenige dem die 5Mio. Aktien gehören.
      Eigentümer der RWAG-Aktien sind und bleiben wohl nach den geänderten neuen Planungen wohl auch
      bis zur engültigen Löschung der Gesellschaft laut GJB15:

      1. Gerhard Wöhrl Beteiligungs GmbH: 2,45Mio. Aktien, das entspricht 49%
      2. GOVAN Verwaltungs GmbH: 2,29744 Mio. Aktien, das entspricht 45,95%
      3. GVC Gesellschaft für Venture Capital Beteiligungen GmbH: 0,25256 Mio. Aktien, das entsprich 5,05%

      Hinter der GOVAN stehen als Gesellschafter wiederum einige auch jüngere Mitglieder des Wöhrl-Familienclans.

      Der ursprüngliche Rettungsplan sah vor, dass Greiner all diese 5Mio. Aktien für 3Mio. Euro abkauft.
      Damit hätte dann die RWAG ihm gehört.
      Aber daraus wird ja jetzt wohl doch nichts.
      Greiner will ja jetzt wohl der RWAG nur ihr operatives Geschäft abkaufen.
      Die verbliebenen Sachanlagen der RWAG werden sich dann wohl die Immobilieneigentümer,
      also die Woehrl'schen Immobiliengesellschaften für kleines Geld aus der RWAG rauskaufen.

      zurück bleibt eine leere Hülle.
      Diese, also die leere RWAG, müsste dann ggfs. einen entstandenen Gewinn versteuern.
      Das drückt dann den verbleibenden Betrag der letztendlich an die Gläubiger ausgeschüttet werden kann.
      Richtig ist also dass die Gläubiger zusätzlich zu Ihrem gigantischen Verlust zusätzlich indirekt auch noch
      die Steuerpflichten der RWAG mitbezahlen würden. Eben durch eine noch geringere Befriedigungsquote.

      Ausserdem wird in dem Artikel geschrieben:
      "... im Januar hatte sich die Gläubigerversammlung darauf geeinigt,
      die Modehauskette unter der Führung von Textilunternehmer Christian Greiner
      in der Hand der Familie Wöhrl zu belassen ..."

      Wer diesem Verfahren zugestimmt hat ist hingegen nur der installierte Gläubigervertreter.
      Nicht jedoch die Gläubiger selbst.
      Ob die AnleihenGläubiger selbst wirklich einer Blankovollmacht für ein Vorgehen
      mit noch zu erstellendem Insolvenzplan in Richtung eines Verkaufs
      an Greiner zustimmen, wird man erstmals in der kommenden AGV anfang April sehen können.
      Falls überhaupt mindesten 50% der Anleihengläubiger teilnehmen und die AGV beschlussfähig ist.


      -----

      Es ist wirklich traurig zu sehen wie die (einstmals) also serieus geglaubten Mainstream-Medien
      einen Sachverhalt bis zur Unkenntlichkeit ins genaue Gegenteil verdreht darstellen.
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 28.03.17 15:53:20
      Beitrag Nr. 117 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.626.093 von ggw am 28.03.17 11:44:13Schon die Überschrift ist Irreführende Propaganda: "Wöhrl-Gläubiger müssen ihre Gewinne versteuern"

      Wenn Gläubiger einer Firma Schulden erlassen, erhöht sich damit automatisch deren Betriebsvermögen - und das sei grundsätzlich besteuerbar, urteilte jetzt das oberste deutsche Finanzgericht.

      da hätte Frau Schneider in der Ausbildung besser aufpassen müssen.
      Gemeint ist, dass der Schuldner die Gewinne durch Schuldenerlass versteuern muss. Und alles andere wäre ja auch eine Frechheit: Erst auf Steuerzahler- und Anlegerkosten eine Sanierung durchziehen und sich dann von diesen Gewinnen keine Steuern zahlen.
      Jetzt muss Hr. Greiner also erst einmal die so erwirtschaften Gewinne nach Luxemburg verschieben und die Anleger müssen noch etwas länger warten...:rolleyes:
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 30.03.17 19:50:18
      Beitrag Nr. 118 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.628.097 von erwin-kostedde am 28.03.17 15:53:20Anscheinend gibt es bereits vor der Gläubigerversammlung bereits sowohl die notwendige Mehrheit für die Beschlussfähigkeit sowie für die Zustimmung zum Insolvenzplan.

      Anders kann ich

      1) die hohen Umsätze unter steigenden Kursen

      2) die Ausführungen des Informationsbriefes "Ihr Wöhrl bleibt Wöhrl"

      Nicht deuten. Herr Greiner wird bereits als der neue Eigentümer vorgestellt, welcher in Kürze das Unternehmen übernehmen wird.

      R. Wöhrl Holding GmbH ist wohl die neue Dachgesellschaft.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 30.03.17 22:13:10
      Beitrag Nr. 119 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.647.255 von dg6nds am 30.03.17 19:50:18dann nehme wir das mal als gutes Vorzeichen, wenn Insider (?) einsteigen und >14 Eur zahlen.
      Avatar
      schrieb am 30.03.17 22:54:05
      Beitrag Nr. 120 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.647.255 von dg6nds am 30.03.17 19:50:18Habe mich auch gefragt was die steigenden Umsätze und Kurse zu bedeuten hat.

      Meine Vermutung war, dass hinsichtlich der Gläubigerversammlung noch die Mehrheit beschafft werden soll....

      Allerdings kann ich nicht nachvollziehen, dass eine Annahme einer Blankovollmacht für einen noch vorzulegenden Insolvenzplan mit absehbar 10-20% erfreulich für die Gläubiger sein soll...
      Avatar
      schrieb am 31.03.17 18:56:17
      Beitrag Nr. 121 ()
      Avatar
      schrieb am 01.04.17 01:31:58
      Beitrag Nr. 122 ()
      Ok, ist auch nicht verwunderlich.
      Welcher Geldgeber stimmt schon freiwillig seiner eigenen Enteignung zu.

      Was mich hingegen wundert ist warum Wöhrl offenbar schon einen Informationsbriefes
      herausgegeben hat in welchem Greiner als neuer Eigentümer vorgestellt wird.

      Wie kommen die auf sowas?
      Ich bin zwar kein Anwalt, kann mir aber aufgrund der bisher beobachteten Insolvenzverfahren, nicht vorstellen, dass der IV/Geschäftsführung das Recht dazu hat, bereits jetzt Teile der Gesellschaft ohne vorliegen eine genehmigten Insolvenzplans oder alternativ Einleitung der Regelinsolvenz zu verkaufen.

      Wo kann man denn diesen Informationsbrief "Ihr Wöhrl bleibt Wöhrl" einsehen/bekommen?


      Spannend wird es dann wohl erst auf der zweiten AGV.....
      Avatar
      schrieb am 01.04.17 11:22:14
      Beitrag Nr. 123 ()
      Wenn sich tatsächlich nur knapp 17% zur AGV am 3.4.2017 angemeldet haben,
      dann enthält auch das interessante Informationen.

      Etwas gewagt haben vermutlich weder die Woehrl's selbst noch ihr Umfeld oder Dunstkreis mehr Stimmanteile als diese 17%.
      Und wie bereits früher vermutet liegen mindestens 57% in Grossanleger/Institutioneller Hand.

      Insofern wird es dann auch spannend wie die Teilnehmerquote bei der 2.AGV sein wird.
      Avatar
      schrieb am 01.04.17 11:51:33
      Beitrag Nr. 124 ()
      Wenn man recherchiert und ausrechnet welche prozentuale Teilnahme- und Stimmrechtsgrenzen auf einer 2. AGV überschritten werden müssen damit Greiner mit seinem "Vorschlag" durchkommt erhält man:

      25 % Mindestteilnehmerquote für Beschlussfähigkeit

      und von den Teilnehmern eine qulifizierte Mehrheit (also 75%) für die Annahme seines Beschlussvorschlags.

      Im Minimalfall sind 75% von 25% also 18,75% aller Anleihengläubiger.

      Vor diesem Hintergrund sind die knapp 17% Teilnehmerquote der 1.AGV schon sehr interessant zu sehen....

      Neben dem Gesetzestext Schuldverschreibungsgesetz (SchVG): https://www.gesetze-im-internet.de/schvg/BJNR251210009.html
      gibt z.B. hier eine nette Erläuterung dazu: https://www.noerr.com/de/newsroom/News/neues-schuldverschrei…
      oder hier: http://www.bondguide.de/lawcorner/neues-schuldverschreibungs…
      oder ihr befragt selbst Suchmaschinen...
      Avatar
      schrieb am 01.04.17 12:08:22
      Beitrag Nr. 125 ()
      SchVG § 16 Auskunftspflicht, Abstimmung, Niederschrift
      (1) Der Schuldner hat jedem Gläubiger auf Verlangen in der Gläubigerversammlung Auskunft zu erteilen, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung oder eines Vorschlags zur Beschlussfassung erforderlich ist.


      Wer zur nächsten AGV geht könnte ja mal eine detailierte Aufstellung aller Positionen welche in der Bilanz als Sachanlagen verbucht sind fordern....
      Avatar
      schrieb am 05.04.17 11:27:19
      Beitrag Nr. 126 ()
      Wenn die Wöhrls möchten, dass eine beschlussfähige 2.AGV ihrem Greiner-Übernahme-Vorschlag zustimmt, dann könnten sie z.B.

      - (weiter) versuchen sich selbst die notwendige Stimmanzahl zu organisieren indem sie über irgendwelche Strohmänner weitere Anteile an den Märkten zukaufen

      - ein verbessertes akzeptableres Angebot zur Abstimmung stellen

      - irgendwelche Hinterzimmerdeals mit grösseren Anleihenhaltern machen

      Wenn alles nichts hilft, kommt es vermutlich zu einem Wechsel in die Regelinsolvenz
      5 Antworten
      Avatar
      schrieb am 05.04.17 17:35:57
      Beitrag Nr. 127 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.679.727 von ggw am 05.04.17 11:27:19Heute geht ja die Post ab. In der Spitze bis auf 16%

      Gemessen an der Aussicht auf 10-20% sind 16% bereits mit einem gewissen Risiko behaftet, ausser es weiß schon wieder jmd mehr... anders kann es ja eigentlich nicht sein.

      Ich gehe zwar davon aus, dass die nächste Gläubigerversammlung dem Asset Deal zustimmt; deswegen ändert sich jedoch nichts an der Quotenaussage.

      Oder kommt doch noch ein weißer Ritter in Spiel? Ich kann es mir fast nicht vorstellen....
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 05.04.17 19:07:57
      Beitrag Nr. 128 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.683.171 von dg6nds am 05.04.17 17:35:57
      Zitat von dg6nds: Heute geht ja die Post ab. In der Spitze bis auf 16%

      Gemessen an der Aussicht auf 10-20% sind 16% bereits mit einem gewissen Risiko behaftet, ausser es weiß schon wieder jmd mehr... anders kann es ja eigentlich nicht sein.

      Ich gehe zwar davon aus, dass die nächste Gläubigerversammlung dem Asset Deal zustimmt; deswegen ändert sich jedoch nichts an der Quotenaussage.

      Oder kommt doch noch ein weißer Ritter in Spiel? Ich kann es mir fast nicht vorstellen....


      Wenn die Annahmen dass 25 % Mindestteilnehmerquote für Beschlussfähigkeit notwendig ist und mindestens 18,75% aller Anleihengläubiger dem Beschlussvorschlag zustimmen müssen,
      dann kann ich im Moment nicht sehen dass eine Zustimmung tatsächlich geschieht.

      Aber vielleicht kommt ja alles ganz anders als wir uns das momentan vorstellen können ...
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 05.04.17 19:22:05
      Beitrag Nr. 129 ()
      Eine theoretisch alternative Möglichkeit zur Regelinsolvenz wäre:

      Es findet sich ein Geldgeber der der ursprünglichen RWAG eine neue Geldspritze gibt.
      Z.B. über eine Kapitalerhöhung plus/oder Gesellschafterdarlehen oder andere geeignete Massnahmen.

      Dann könnte die RWAG wieder gesunden und aus der Insolvenz mit Eigenverwaltung wieder entlassen werden.

      Es müssten dann die diesjährigen Zinsen+Verzugszinsen für die Anleihe bezahlt werden.
      Aber die Anleihe selbst ist ja dieses Jahr noch gar nicht fällig.
      (Ich glaube, Beate Uhse AG hat das bis hierher so gemacht)


      Danach könnte das Mgmt wieder frei entscheiden.
      z.B. dass man wesentiche Teile seines Unternehmens verkauft.
      Wenn das alles durch ist, lässt man zum eigentlichen Rückzahltermin der Anleihe im nächsten Jahr die dann weitestgehends leer RWAG wieder (Regel-)Insolvenz anmelden.
      Wenn man das alles richtig durchrechnet, ginge es vielleicht.
      Aber dann braucht man auch guten Juristischen Beistand damit man dafür nicht hinterher wegen betrügerischem Konkurs etc. belangt werden kann ....

      Aber ist nur Phantasie!

      Wir werden sehen was geschieht.
      Avatar
      schrieb am 05.04.17 23:25:00
      Beitrag Nr. 130 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.683.171 von dg6nds am 05.04.17 17:35:57laut w:o heute:

      Zusammenfassung aller Börsen vom 05.04.2017

      Gesamtvolumen
      291.000 Stück

      Gesamtumsatz
      4.499.300EUR

      Tageshoch
      16,00EUR (Frankfurt)

      Tagestief
      11,06EUR (Stuttgart)
      Avatar
      schrieb am 06.04.17 13:47:39
      Beitrag Nr. 131 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.683.819 von ggw am 05.04.17 19:07:57
      Zitat von ggw: ...

      Wenn die Annahmen dass 25 % Mindestteilnehmerquote für Beschlussfähigkeit notwendig ist und mindestens 18,75% aller Anleihengläubiger dem Beschlussvorschlag zustimmen müssen,
      dann kann ich im Moment nicht sehen dass eine Zustimmung tatsächlich geschieht.

      ...


      Lese gerade im letzen Newsletter von Christian H. Gloeckner:

      "
      ...
      Diese zweite Anleihegläubigerversammlung wird in jedem Falle beschlussfähig sein. Dies bedeutet, dass selbst wenn nur eine sehr geringe Anzahl an Anleihegläubigern zu dem Termin erscheint oder sich vertreten lässt, diese mit Wirkung für und gegen sämtliche Anleihegläubiger, die eine Anleihe der Rudolf Wöhrl AG halten, verbindliche Beschlüsse fassen können.

      ...
      "

      Wenn Gloeckner recht hat, also keine Mindesteilnehmerquote für Besschlussfähighkeit notwendig ist, dann kommt wohl der gesamten Teilnehmerzahl und deren Stimmung/Willen die entscheidende Bedeutung zu.

      Wenn die Gläubiger also desinteressiert sein sollten und nicht in grösserem Umfang als bisher an der 2.AGV teilnehmen, dann könnte tatsächlich die Blankovollmacht für den Greiner-Beschlussvorschlag durchgewunken werden.


      Hingegen, jeder Anleihengläubiger der mit Greiners Angebot nicht einverstanden ist müsst nun seine Stimmrecht bei der 2. AGV ausüben und gegen diesen Beschlussvorschlag stimmen.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 06.04.17 20:26:50
      Beitrag Nr. 132 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.689.279 von ggw am 06.04.17 13:47:39das Problem ist aber, dass es bei den meisten um vielleicht 10k Nominal geht. Da lohnt der Aufwand meistens nicht. Es geht ja vermutlich eher darum, ob es am Ende eher 10 oder doch vielleicht 20% gibt.
      Avatar
      schrieb am 07.04.17 00:18:39
      Beitrag Nr. 133 ()
      nochmal gestiegene Umsätze der Anleihe am 6.4. :

      Tradegate 19.000 Stück für 3.102 EUR => 16,33%
      Stuttgart 642.000 Stück für 107.888 EUR => 16,80%
      München 23.000 Stück für 3.450 EUR => 15%
      Frankfurt 10.000 Stück für 1.700 EUR => 17%

      zusammen 694.000 Stück
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 07.04.17 11:39:48
      Beitrag Nr. 134 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.693.581 von ggw am 07.04.17 00:18:39gut möglich, dass sich da jemand die Stimmenmehrheit sichert. Waren allein gestern gut 2% der Stimmrechte.
      Avatar
      schrieb am 10.04.17 22:14:32
      Beitrag Nr. 135 ()
      Nachdem am vergangenen Freitag nicht viel los war,
      heute wieder mehr Umsätze:

      Tradegate 75.000 Stück für 10.594 EUR
      Stuttgart 160.000 Stück für 24.367 EUR
      München 15.000 Stück für 2.213 EUR
      Frankfurt 10.000 Stück für 1.500 EUR
      Berlin 2.000 Stück für 285 EUR
      Avatar
      schrieb am 11.04.17 22:29:06
      Beitrag Nr. 136 ()
      Die Herrschaften haben nun wohl einen Insolvenzplan beim Amtsgericht Nürnberg eingereicht.

      Der sieht wohl vor: verkauf des operativen Geschäfts an Christian Greiner zum 1.Mai 2017.
      Die RWAG soll liquidiert werden.
      Auf der nächten AGV sollen die Gläubiger dem Plan zustimmen.

      Eine erste Abschlagszahlung von 7,5 Prozent der Forderungen am 30. Juni 2017 .
      Später gibt es noch eine Schlussverteilung.

      Na, mal sehen ob das so tatsächlich auf der AGV angenommen wird.

      Theoretisch möglich wäre ja wohl auch noch, dass ein grosser Gläubiger, der mind. 5% der Gläubigersumme kontrolliert, Gegenanträge stellt und/oder beschliesst/beschliessen lässt.
      Avatar
      schrieb am 11.04.17 22:31:49
      Beitrag Nr. 137 ()
      heutige Umsätze:

      Stuttgart 120.000 Stück für 18.600 EUR
      Berlin 7.000 Stück für 1040 EUR
      München 5.000 Stück für 740 EUR
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 12.04.17 16:18:51
      Beitrag Nr. 138 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.721.323 von ggw am 11.04.17 22:31:49Der Insolvenzplan sieht eine Abschlagszahlung an alle Insolvenzgläubiger, einschließlich der Gläubiger der von der Gesellschaft begebenen Unternehmensanleihe (ISIN DE000A1R0YA4 / WKN A1R0YA), in Höhe von 7,5 % ihrer Forderungen zum 30. Juni 2017 vor. Die Schlussverteilung erfolgt nach Abschluss aller Verfahrensschritte.

      Aha, also alle nachrangigen Forderungen werden auch bedient. 45 Mio.€ Schulden und ca. 7,4 Mio € Guthaben macht 16,4% vor Kosten. Am Ende könnte es also doch auf die 15% rauslaufen wovon die ersten 7,5% sofort ausgeschüttet werden sollen.

      Hoffentlich bleibt die Anleihe börsennotiert ansonsten droht mal wieder ein steurrechtliches Abrechnungschaos bei den Teilrückzahlungen. In der Vergangenheit wurden diese nämlich als Gewinn angesehen und entsprechend 27% Steuer abgezogen....


      DGAP-Adhoc: Rudolf Wöhrl AG reicht Insolvenzplan bei Gericht ein - Abschlagzahlung am 30. Juni 2017 in Höhe von 7,5% für Insolvenzgläubiger geplant (deutsch)

      11.04.17, 18:40 EQS GROUP


      Rudolf Wöhrl AG reicht Insolvenzplan bei Gericht ein - Abschlagzahlung am 30. Juni 2017 in Höhe von 7,5% für Insolvenzgläubiger geplant


      ^ DGAP-Ad-hoc: Rudolf Wöhrl AG / Schlagwort(e): Insolvenz Rudolf Wöhrl AG reicht Insolvenzplan bei Gericht ein - Abschlagzahlung am 30. Juni 2017 in Höhe von 7,5% für Insolvenzgläubiger geplant

      11.04.2017 / 18:40 CET/CEST Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


      11. April 2017

      Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Art. 17 MAR

      ISIN DE000A1R0YA4 / WKN A1R0YA

      Rudolf Wöhrl AG reicht Insolvenzplan bei Gericht ein - Abschlagzahlung am 30. Juni 2017 in Höhe von 7,5% für Insolvenzgläubiger geplant

      Nürnberg, 11. April 2017 - Im laufenden Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung hat der Vorstand der Rudolf Wöhrl AG, Nürnberg, mit Zustimmung des Sachwalters Rechtsanwalt Volker Böhm beim Amtsgericht Nürnberg den Insolvenzplan eingereicht. Der Insolvenzplan definiert die noch auszuführenden Verfahrensschritte für den Verkauf der operativen Geschäftsaktivitäten an den Der Insolvenzplan sieht eine Abschlagszahlung an alle Insolvenzgläubiger, einschließlich der Gläubiger der von der Gesellschaft begebenen Unternehmensanleihe (ISIN DE000A1R0YA4 / WKN A1R0YA), in Höhe von 7,5 % ihrer Forderungen zum 30. Juni 2017 vor. Die Schlussverteilung erfolgt nach Abschluss aller Verfahrensschritte.Investor Herrn Christian Greiner und die zügige Liquidation der Altgesellschaft. Vorgesehen ist, dass die Gläubiger am 26. April 2017 in einer gerichtlich festzusetzenden Gläubigerversammlung über den Insolvenzplan abstimmen. Der rechtliche Übergang der Geschäftsaktivitäten auf den Investor ist unverändert zum 30. April/1.Mai 2017 vorgesehen.



      Im Auftrag der Rudolf Wöhrl AG:
      Avatar
      schrieb am 12.04.17 21:43:40
      Beitrag Nr. 139 ()
      Na, wenn tatsächlich die nachrangigen Forderungen auch mit bedient werden sollen, dann müsste das aber rechtlich nochmal intensiv geprüft werden.
      Ob das überhaupt wirklich rechtlich so möglich ist.
      Falls es so beschlossen werden sollte.
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 13.04.17 22:40:11
      Beitrag Nr. 140 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.728.826 von ggw am 12.04.17 21:43:40Quelle: Textilwirtschaft

      Wöhrl: Mitarbeiter streiken für Tariflohn
      von Andrea Hackenberg am 13. April 2017

      Mitarbeiter der insolventen Rudolf Wöhrl AG haben am Gründonnerstag aus Protest gegen die Entlohnungspraxis des Unternehmens in Nürnberg ihre Arbeit niedergelegt. Der Vorstand zeigte dafür nach eigenen Angaben „null Verständnis“...

      Verrückt, die Bude ist noch in Insolvenz und es wird gestreikt...
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 14.04.17 23:41:07
      Beitrag Nr. 141 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.736.515 von dg6nds am 13.04.17 22:40:11Die Beschäftigten haben wenigstens ein Druckmittel in der Hand.
      Sie können streiken oder sich einen anderen Arbeitgeber suchen wenn die feine Geschäftsführung sie abzieht.

      Die (Aleihen-)Gläubiger hingegen haben keine Wahl und werden so wie es aussieht skrupellos abgezockt.
      Avatar
      schrieb am 18.04.17 21:06:48
      Beitrag Nr. 142 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.736.515 von dg6nds am 13.04.17 22:40:11Die streiken gemäß der Meldung nur für den Tariflohn. Finde ich nicht unangemessen.
      Avatar
      schrieb am 19.04.17 22:57:15
      Beitrag Nr. 143 ()
      heute wieder grössere Umsätze

      Tradegate 53.000 Stück für 8.971 EUR
      Stuttgart 1.066.000 Stück für 184.949 EUR
      Berlin 8.000 Stück für 1.240 EUR
      München 1.000 Stück für 180 EUR

      Gesamtvolumen
      1.128.000 Stück

      Gesamtumsatz
      19.533.950EUR

      Tageshoch
      18,00EUR (München)
      Tagestief
      13,89EUR (Hamburg)
      Avatar
      schrieb am 21.04.17 00:28:38
      Beitrag Nr. 144 ()
      am 20.4.2017 gabs diese Umsätze:

      Tradegate 39.000 Stück für 6.669 EUR
      Stuttgart 398.000 Stück für 68.883 EUR
      München 5.000 Stück für 850 EUR
      Avatar
      schrieb am 21.04.17 19:15:35
      Beitrag Nr. 145 ()
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 21.04.17 21:01:16
      Beitrag Nr. 146 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.777.517 von erwin-kostedde am 21.04.17 19:15:35Die Frage ist nur warum? Gibt es ein besseres Angebot!? Die Kurse um Umsätze passen mE nicht zum Angebot von Herrn Greiner ausser er tritt selbst als Käufer auf um Stimmenverhältnisse zu seinen Gunsten tz verändern.
      Avatar
      schrieb am 22.04.17 10:14:22
      Beitrag Nr. 147 ()
      So wie es aussieht. hatte vermutlich der Herr Rechtsanwalt Glöckler wohl doch nicht recht,
      wenn er schrieb, dass
      ".. Diese zweite Anleihegläubigerversammlung ... in jedem Falle beschlussfähig sein ..." wird.

      Eine theoretische Möglichkeit wäre auch, dass ein Gläubiger der mehr als 5% der Stimmrechte kontrolliert
      einen Gegenantrag gestellt hat, denn man auf gar keinen Fall zur Abstimmung zulassen wollte?
      Und vielleicht mehr noch, einen Beschlussvorschlag dessen Grundlegenden Inhalte man erst
      gar nicht an die Öffentlichkeit dringen lassen wollte.
      Weil sie der eingefädelten innerfamiliären Greiner-Lösung entgegen stehen?
      Oder irgend jemand hat vielleicht verlangt die bilanziellen Sach- und Immobilienanlagen
      detailierter genauer aufzuschlüsseln und es verstecken sich darin doch noch grössere
      Werte oder mehr stille Reserven als man bisher der den Gläubigern und der Öffentlichkeit glauben machen wollte.
      Aber das sind nur Vermutungen ohne irgendeinen Beleg.



      Die SdK hatte ja in einem Ihrer Newsletter angekündigt,
      dem Greiner Vorschlag mit den ihr übertragenen Stimmen nur zuzustimmen,
      wenn sie vorher genaueren Einblick in die Bedingungen der geplanten Greiner-Lösung bekommen.

      Es wird jetzt auf jeden Fall noch mal spannender.

      Denkbar wäre vielleicht auch, dass man noch irgendwelche juristischen Spitzfindigkeiten findet, um den
      eingereichten Insolvenzplan auch ohne Anleihen-Gläubigerversammlung durchziehen zu können.

      Oder es gibt eben jetzt den Wechsel in die Regelinsolvenz.
      Was für die Gläubiger besser sein kann aber nicht unbedingt besser sein muss.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 23.04.17 16:30:38
      Beitrag Nr. 148 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.779.833 von ggw am 22.04.17 10:14:22Angeblich entscheidet der Gläubigervertreter nun alleine. Eigentlich wollte Herr Glöckner sich doch die Rückendeckung der Anleihegläubiger zuvor holen....

      Siehe hierzu auch der heutige SdK Newsletter. Was passiert nun? Glöckner entscheidet alleine, ist er dadurch angreifbar egal wie er abstimmt? Auf welcher Basis trifft er seine Entscheidung wenn er kein Stimmungsbild der Gläubiger hat?

      Stutzig machen mich die hohen Umsätze in der Anleihe und der Kurs bis 18%. Hier läuft was von dem nicht alle Anleihegläubiger wissen und ist da der GEMEINSAME Vertreter mit eingebunden!?

      Das Insolvenzverfahren wirft mehr Fragen auf als durch die Gesellschaft und Vertreter beantwortet werden!
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 23.04.17 18:35:40
      Beitrag Nr. 149 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.785.149 von dg6nds am 23.04.17 16:30:38
      Zitat von dg6nds: Angeblich entscheidet der Gläubigervertreter nun alleine.


      Es rächt sich dann halt, dass ganz am Anfang schon ein Gläubigervertreter eingesetzt wurde.
      Das war und ist nicht allzu glücklich.


      Zitat von dg6nds: Eigentlich wollte Herr Glöckner sich doch die Rückendeckung der Anleihegläubiger
      zuvor holen....

      Siehe hierzu auch der heutige SdK Newsletter. Was passiert nun?


      Herr Glöckler wäre halt noch feiner Raus gewesen wenn er sich auf eine Anleihengläubigerversammlung
      für seine Zustimmung zum Insovenzplan hätte berufen können.
      Doch das wäre wohl zu schön gewesen.
      Die Anleihengläubiger haben ihm hinsichtlich dieses Rechtfertigungstrick einen klaren Strich durch die Rechnung gemacht.

      Mehr noch, sie haben durch Ihre nochmals gesunkene Teilnahmequote ihre klare Abneigung
      gegen den zur wahl gestellten Beschlussvorschlag zum Ausdruck gebracht.


      Zitat von dg6nds: Glöckner entscheidet alleine, ist er dadurch angreifbar egal wie er abstimmt?


      Schwer zu sagen. Müsste man einen Juristen fragen.
      Irgendwas muss ja wohl diesbezüglich zu beachten sein, denn ansonsten hätte man sich
      die Versuche von Anleihengläubigerversammungen ersparen können.
      Da müssten die SdK- und anderen Grössgläuber-Juristen mal genau nachschauen.

      Wir werden ja sehen ob sich der gemeinsame Gläubigervertreter bei der Abstimmung am 26.4.2017
      traut auch ohne Ermächtigung der Anleihengläubiger für den Insolvenzplan zu stimmen.
      Falls ja dann schätzt er wohl das daraus erwachsende Risiko sich selbst angreifbar
      zu machen als nicht so erheblich ein.
      Wenn Ihm persönlich das Risiko zu gross erscheint wird er wohl doch eher mit nein stimmen.
      Wenn alles anständig zugeht...


      Zitat von dg6nds: Auf welcher Basis trifft er seine Entscheidung wenn er kein Stimmungsbild der Gläubiger hat?


      Kann man nur vermuten.

      Eine vermutliche Argumentation könnte so sein:

      Durch die Zustimmung zum Insolvenzplan werden viele Arbeitsplätze erhalten.

      Die Anleihengläubiger hatten die Mögichkeit zur Einflussnahme, haben diese aber nicht genutzt.
      (Das ist ein bischen so wie bei den poltischen Wahlen.
      Da wird auch immer die sinkende Wahlbeteiligung beklagt.
      Ganz dreist wird dass dann als Desinteresse uminterpretiert.
      Obwohl es in wirklich eine Zustimmungsverweigerung zu allen zur Auswahl gestellten Alternativen
      von durchaus interessierten Menschen darstellt.)


      Aber es bleibt zunächst erst einmal abzuwarten ob und wie der Gläubigervertreter am 26.4.2017 tatsächlich
      abstimmt.


      Zitat von dg6nds: Stutzig machen mich die hohen Umsätze in der Anleihe und der Kurs bis 18%.
      Hier läuft was von dem nicht alle Anleihegläubiger wissen und ist da der GEMEINSAME Vertreter mit eingebunden!?


      Kann man als aussenstehender nur Mutmassen, was da abläuft....



      Zitat von dg6nds: Das Insolvenzverfahren wirft mehr Fragen auf als durch die Gesellschaft und Vertreter beantwortet werden!


      Ja, allerdings, und das ist noch vorsichtig formuliert.
      Avatar
      schrieb am 24.04.17 00:44:38
      Beitrag Nr. 150 ()
      meine Mutmaßung: Die haben die GV einberufen und stellen nun fest, dass sowieso nur ein paar Anleger rumstänkern wollen, ansonsten aber kein fundierter Gegenwind erwartet wird. Dann kann der Insoverwalter auch gleich das mit den alten und neuen Eigentümern "klären".
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 24.04.17 18:21:28
      Beitrag Nr. 151 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.787.390 von erwin-kostedde am 24.04.17 00:44:38Es liegt ein neues Angebot auf dem Tisch!!

      Und jmd hat sich anscheinend auch im Vorfeld schon die Stimmrechte gesichert!!
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 24.04.17 22:39:13
      Beitrag Nr. 152 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.793.096 von dg6nds am 24.04.17 18:21:28Als theoretische Möglichkeit hatte ich das ja schon als Grund für die Absage der AGV vermutet.

      Kannst Du uns mit mehr Details erleuchten ?
      Avatar
      schrieb am 24.04.17 23:13:44
      Beitrag Nr. 153 ()
      Neuer Bieter: Österreicher greifen nach Wöhrl
      Textilfamilie Graf bessert Angebot nach und stellt Verfahren in Frage

      NÜRNBERG - Kurz vor der entscheidenden Gläubigerversammlung stellt ein neuer Bieter für Wöhrl das gesamte bisherige Verfahren in Frage. Die österreichische Textilfamilie Graf greift jetzt nach der fränkischen Modekette.
      Avatar
      schrieb am 25.04.17 08:40:54
      Beitrag Nr. 154 ()
      ah, ja hier: http://cdn.nordbayern.de/wirtschaft/neuer-bieter-osterreiche…

      Jetzt scheint es auch klar zu sein,
      warum man jetzt plötzlich doch noch vor der 2.AGV einen Insolvenzplan eingereicht
      hat in welchem die Greiner-Lösung festgeschrieben wird.
      Obwohl man sich ja zunächst erst mal eine Vollmacht für den Gläubigervertreter ausstellen lassen wollte.
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 25.04.17 09:30:29
      Beitrag Nr. 155 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.796.480 von ggw am 25.04.17 08:40:54http://www.br.de/nachrichten/mittelfranken/inhalt/woehrl-ang…

      Neues Angebot sorgt für Unruhe

      Das österreichische Unternehmen "Kleider Bauer" hat erneut Interesse an der Modehauskette Wöhrl angemeldet. Kurz vor der Gläubigerversammlung sei ein erneutes Gebot eingegangen, bestätigte ein Wöhrl-Sprecher dem BR.




      Jetzt ist natürlich die Frage warum nur noch 6% sich zur Gläubigerversammlung angemeldet haben. Es dürfte wohl daran liegen, dass größere Investoren nix von der Zustimmung zum aktuellen Insolvenzplan halten da vermutlich das Angebot aus Österreich besser als das von Greiner ist!?

      Dann dürfte auf den Gläubigervertreter nun ein Problem zukommen, da er ohne die notwendige Rückendeckung ggf. einem schlechteren Deal an diesem Mittwoch zustimmen könnte. Die großen Umsätze an der Börse sprechen doch gerade dafür, dass sich hier jmd neues positioniert um eben nicht die Zustimmung zum jetzigen Insolvenzplan geben will. Wer kauft mehrere Millionen Stimmrechte um sich dann nicht zu Versammlung anzumelden?!

      Für die Wöhrls wäre es ein leichtes gewesen sich selbst die Zustimmung zum Deal zu geben. Sie hätten nur an der Börse die Anleihe zusätzlich kaufen müssen um damit das Quorum von 25% zu erreichen. Man muss das ja nicht direkt tun sondern zB über einen Partner.

      Angenommen:
      Ausschüttung an die Gläubiger sind z.B. 15% (die Wöhrls kennen ja bereits die Quote)
      Wöhrls kaufen die Anleihe bis 18% an der Börse (das war der letzte Höchstkurs)

      D.h. 3% legen sie max. beim Kauf drauf, der Rest kommt über die Quote retoure. Bei 5 Mio Stimmrechten oder fast 17% aller Forderungen wären das läppische 150.000 Euro zusätzlicher Kosten um im Gegenzug in der Gläubigerversammlung ein Vielfaches von 17% bei den anwesenden Stimmrechte zu haben; wenn sich nur 50% anmelden dann sind die 17% bereits 34% wert... usw...
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 25.04.17 09:42:41
      Beitrag Nr. 156 ()
      Es wurde ja auch moniert, dass die 2.AGV bereits vor Anmeldeschluss abgesagt wurde.

      Vielleicht hätten sich noch grössere Stimmrechtspakete kurz vor schluss anmelden wollen.
      Und dem wollte man vielleicht zuvor kommen?
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 25.04.17 09:50:03
      Beitrag Nr. 157 ()
      Kleider Bauer bemängelt ja insbesondere den Investorenprozess der vor ein paar Monaten statt fand.

      Der Gläubigervertreter sollte sich deshalb intensiv genau damit auseinandersetzen.

      Sollte an der Kritik von Kleider Bauer am Instorenprozess etwas substanzielles dran sein, dann wäre der Gläubigervertreter wohl gut beraten, wenn er morgen mit Nein gegen die Greiner-Übernahme stimmen.
      Avatar
      schrieb am 25.04.17 09:50:20
      Beitrag Nr. 158 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.797.023 von ggw am 25.04.17 09:42:41 Datum Eröffnung Hoch Tief Schlusskurs Volumen
      24.04.2017 15,10 15,10 15,10 15,10 --
      21.04.2017 17,00 18,35 15,25 15,25 126,0Tsd
      20.04.2017 16,90 17,90 15,80 17,04 796,0Tsd
      19.04.2017 15,10 17,95 15,10 15,50 2,1Mio
      18.04.2017 14,70 16,25 14,20 14,65 279,0Tsd
      13.04.2017 14,50 15,25 14,50 14,50 86,0Tsd
      12.04.2017 15,25 15,25 12,66 14,01 466,0Tsd
      11.04.2017 15,50 15,50 12,50 12,66 240,0Tsd
      10.04.2017 12,20 15,50 12,20 14,50 320,0Tsd
      07.04.2017 13,25 15,50 13,00 13,00 40,0Tsd
      06.04.2017 16,00 17,50 14,79 14,95 1,3Mio
      05.04.2017 11,06 16,00 11,06 15,55 475,0Tsd
      04.04.2017 11,10 14,50 11,10 12,25 120,0Tsd
      03.04.2017 11,50 11,76 11,50 11,76 --
      31.03.2017 15,50 15,50 12,00 12,00 38,0Tsd
      30.03.2017 12,90 14,80 12,90 14,00 838,0Tsd
      29.03.2017 10,60 13,50 10,60 12,90 790,0Tsd
      28.03.2017 10,00 12,00 9,51 11,50 696,0Tsd
      27.03.2017 10,35 10,35 9,50 9,55 30,0Tsd
      24.03.2017 10,20 10,20 10,20 10,20 --


      Das sind alleine die Umsätze aus STUTTGART! >8 Mio. in 4 Wochen!!
      In Summe dürften wohl knapp 10 Mio. Anleihen oder 30% aller ausstehenden Anleihen über die Börse gedreht worden sein!
      Avatar
      schrieb am 25.04.17 17:44:04
      Beitrag Nr. 159 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.796.915 von dg6nds am 25.04.17 09:30:29wäre ja auch möglich, dass sich nur 6% daran beteiligen, weil einige Anleihen bei Friends & Family von Wöhrl liegen.
      Die brauchen nur zur Abstimmung kommen, wenn der IV nicht sowieso das macht, was man sich wünscht...
      Avatar
      schrieb am 25.04.17 18:38:27
      Beitrag Nr. 160 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.796.480 von ggw am 25.04.17 08:40:54Das ist schon ein starkes Stück was Rudolf Wöhl da von sich gibt!

      "...Ausdrücklich wies er dabei Vorhaltungen zurück, die Familie Wöhrl würde sich auf Kosten der Gläubiger sanieren, um dann das Unternehmen finanziell entlastet weiter zu betreiben...."

      Wie anders soll mann es dann bezeichnen, wenn man den Gläubiger eine Quote nahe einem Totalverlust aufs Augedrücken will, während man in der Familie das Unternehmen weiterführen will ...

      Und als Begründung für seine Aussage ist es auch vollkommen untauglich anzuführen

      "
      ...Bruder Gerhard habe "wirklich fast sein komplettes Vermögen verloren". ...

      "

      Sollen wir jetzt Gerhard und seinen Pausbackigen Backfisch Oliver dafür Bedauern, dass sie misserable Managementleistungen erbracht und 30 Mio Anleihengelder versenkt haben?
      Nein! Da sind die feinen Herrschaften schon selber Schuld! Und kein anderer!
      Sie brauchen deshalb ja nicht gleich den Merckle-Weg gehen.
      Hartz4 werden sie wohl aber trotz allem nicht beantragen müssen...


      Und als Rechtfertigung genauso untauglich ist, dass

      "... sein Sohn Christian Greiner und er bereit, (sind) sehr viel Geld in das Unternehmen zu investieren ..."

      Denn erstens ist es eben gemessen an den Schulden nicht sehr viel Geld,
      und zweitens fragt sich ja woher das Geld eingentlich stammt.
      Durch "ehrliche" Arbeit (z.B. in einer Fabrik) haben diese Herrschaften wohl kaum das zwei- bis dreistellige Millionenvermögen erworben.
      Solche Äusserungen sind scheinheilig.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 25.04.17 18:53:22
      Beitrag Nr. 161 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.802.348 von ggw am 25.04.17 18:38:27...und die müssen noch mehr Geld in das Unternehmen stecken, dass bereits soviel Elend in die Familie Wöhrl gebracht hat....

      Wahrscheinlich ist das so eine Art Sucht, Geld zu verlieren. Ich frag mich nur, warum ich mir solch eine Sucht nicht leisten kann.
      Avatar
      schrieb am 26.04.17 14:33:46
      Beitrag Nr. 162 ()
      Ich bin raus, auf dem Kursniveau das mir das Risiko unverhältnismäßig hoch zur Chance

      http://www.br.de/nachrichten/mittelfranken/inhalt/woehrl-ins…

      Modehauskette Wöhrl
      Entscheidung verzögert sich
      Das Ringen um die Zukunft der insolventen Nürnberger Modehauskette Wöhrl dauert an. Seit dem Vormittag tagt die Gläubigerversammlung hinter geschlossenen Türen und ein Ende ist nicht absehbar.

      Von: Martin Hähnlein
      Stand: 26.04.2017

      Grund für die Verzögerung ist offenbar die Tatsche, dass der österreichische Konkurrent Kleider Bauer mit aller Macht verhindern will, dass die Firmengruppe an Christian Greiner, den Enkel des Wöhrl-Gründers, übertragen wird. Das erfuhr der Bayerischen Rundfunk am Rande der Gläubigerversammlung.

      Gläubiger entscheiden für oder gegen Greiner
      Modehauskette Wöhrl

      Neues Angebot sorgt für Unruhe

      Kleider Bauer hat seinen Hauptsitz in Wien. Das Unternehmen habe mehrere Anträge gestellt und will die Gläubiger den Schilderungen zufolge auf seine Seite ziehen. Die Gläubiger entscheiden aber heute nicht über das Sanierungskonzept von Kleider Bauer. Stattdessen geht es ausschließlich darum, ob Christian Greiner den Zuschlag bekommt oder nicht. Scheitert die Übertragung an das Mitglied der Wöhrl-Familie, wird eine zeitnahe Rettung immer schwieriger.

      Ungewisse Zukunft

      Wird der Sanierungsplan wider Erwarten abgelehnt, dann stürzt Wöhrl erneut in eine tiefe Krise. Weitere Filialschließungen und Entlassungen wären nicht ausgeschlossen. Ein Experte für Firmeninsolvenzen sagte dem BR, in diesem Fall wäre man um mehrere Monate zurückgeworfen und würde erneut in die Investorensuche und Prüfung einsteigen. Dann würde Wöhrl womöglich sogar die Zerschlagung drohen. Ob Christian Greiner sein Angebot noch einmal nachbessern würde, ist nicht gesagt.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 26.04.17 15:25:52
      Beitrag Nr. 163 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.810.079 von dg6nds am 26.04.17 14:33:46Es sieht so aus als gäbe es eine Zustimmung zum jetzigen Insolvenzplan...
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 26.04.17 16:49:54
      Beitrag Nr. 164 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.810.544 von dg6nds am 26.04.17 15:25:52http://www.br.de/nachrichten/mittelfranken/inhalt/woehrl-ins…


      Gläubiger stimmen für Insolvenzplan und Greiner

      Die Rettung für die insolvente Modehauskette Wöhrl ist so gut wie unter Dach und Fach. Die Gläubigerversammlung hat dem Sanierungsplan des Wöhrl-Enkels Christian Greiner einstimmig zugestimmt, sagte Vorstandschef Andreas Mach dem BR....
      Avatar
      schrieb am 26.04.17 18:54:06
      Beitrag Nr. 165 ()
      Angeblich minimal verbesserte Quote-Zusage:

      Zitat:
      "...Für die Gläubiger sei mit einer angepassten Insolvenzquote von rund 16 bis 21 Prozent zu rechnen, hieß es in der Meldung weiter. Für die Mitarbeiter und auch die Wöhrl AG wird es somit eine Zukunft geben – unter dem neuen Chef Christian Greiner.
      ..."


      Quelle : http://de.fashionnetwork.com/news/Wohrl-Christian-Greiner-ka…
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 03.05.17 14:39:19
      Beitrag Nr. 166 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.812.788 von ggw am 26.04.17 18:54:06Verwirrspiel:

      Angeblich hat Hr. Greiner noch einem Besserungsschein zugestimmt wonach 20% des Jahresüberschusses in den nächsten 2 Jahren an die Gläubiger ausgezahlt werden sollen.

      Frage: Ist diese Option bereits in den 16-21% Quotenaussage bereits berücksichtigt? Wenn nein ok, wenn ja dann kann auch der Besserungsschein 0€ Wert sein. Nämlich dann wenn sich die Gesellschaft aufgrund von Abschreibungs-und Sanierungsgeschichten gar keinen Jahresüberschuss erwirtschaftet. Die Anleihegläubiger hätten auf diese Bilanzierungspraxis keinerlei Einfluss.... und wenn Wöhrl keinen Überschuss aufgrund der Geschäftsentwicklung erzielt gibt es auch nichts.

      Mich würde eher interessieren welche Quote alleinig durch die Kaufpreiserlöse realisiert werden. Alles on Top ist sehr unsicher...
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 03.05.17 14:43:00
      Beitrag Nr. 167 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.854.989 von dg6nds am 03.05.17 14:39:19Die SdK spricht von 7,5% Abschlagszahlung; Wöhrl hatte 10% in Aussicht gestellt...

      ??
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 04.05.17 15:14:14
      Beitrag Nr. 168 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.855.013 von dg6nds am 03.05.17 14:43:00Nach der Information von Herrn Glöckner ist die Quote für die Anleihegläubiger wohl bei 20%. Des Weiteren gibt es einen Besserungsschein der zusätzlich eine Ausschüttung von 20% auf den Jahresüberschuss der nächsten 2 Jahre vorsieht! 10% sollen Ende Mai ausgeschüttet werden.

      Damit ist aus meiner Sicht eine halbwegs akzeptable Quote erreicht. Den Besserungsschein hatte ich von Anfang an als angemessen empfunden auch wenn man nicht weiss wie werthaltig dieser ist.

      Bei der Quote von 20% ist man zumindest am oberen Ende der ursprünglich genannten Spanne angelangt.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 04.05.17 20:30:13
      Beitrag Nr. 169 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.865.066 von dg6nds am 04.05.17 15:14:14Zusammenfassung der wesentlichen Eckpunkte:
      „real case-“ Insolvenzquote von ca. 20% (angegeben wird eine Spanne von ca. 16 % bis 21 %)
      Erhöhte erste Abschlagszahlung von 10% zum 30.06.2017

      Besserungsschein für die Gläubiger in Höhe von 20% des Jahresüberschusses der ersten beiden vollen Geschäftsjahre.

      Meine Rechnung:
      19% Quote
      1% Besserungsschein (Dieser kann 0€ aber auch 1-3%-Punkte in Summe wert sein)
      ----
      20% Gesamtquote

      Kurs: 16,10%

      3,9% Punkte oder 24% Chance bei sehr geringem Risiko.
      Avatar
      schrieb am 05.05.17 12:17:29
      Beitrag Nr. 170 ()
      Ich habe nach der Einladung für Montag den 24. April und der anschließenden Absage folgendes an unserem gemeinsamen Anwalt geschrieben und dann die unten stehende Antwort erhalten..

      War das nicht die Unwahrheit - jetzt war plötzlich eine Anwesenheit von 25% nötig.
      Ich bitte um Aufklärung. Und wie geht es jetzt weiter?
      ------------------------------------------------------------------------------------------------------

      Sehr geehrter Herr X (Mein Name),
      in vorgezeichneter Angelegenheit bedanke ich mich für Ihre Anfrage. Ich darf Ihnen hierzu Folgendes mitteilen:
      Die für den 24.04.2017 anberaumte Anleihegläubigerversammlung wurde durch die Emittentin, die Rudolf Wöhrl AG, mit Mitteilung vom 21.04.2017 abgesagt. Die Emittentin hatte mich über Ihre Entscheidung hierüber kurz vorher in Kenntnis gesetzt.
      Da die Emittentin zur Anleihegläubigerversammlung am 24.04.2017 als zweite Versammlung eingeladen hatte – die erste Versammlung war aufgrund mangelnder Beteiligung der Anleihegläubiger nicht beschlussfähig – stand es in ihrem freien Ermessen, diese zweite Versammlung wieder abzusagen. Eine Begründung bedurfte es hierfür nicht; insbesondere kann der Einladende nach höchstrichterlicher Rechtsprechung prinzipiell nicht zur Abhaltung einer zweiten Versammlung gezwungen werden (vgl. BGH, Beschluss vom 2.12.2014-II ZB 2/14.
      Allerdings teile ich die in der Absage geäußerte Rechtsauffassung nicht, dass für den Beschlussgegenstand der zweiten Anleihegläubigerversammlung – die Weisung an mich als Gemeinsamen Vertreter hinsichtlich meines Abstimmungsverhaltens im Rahmen der Insolvenzgläubigerversammlung am 26.04.2017 – ein Teilnahmequorum vom mindestens 25% der ausstehenden Anleihen erforderlich ist.
      Ich habe daher geprüft, ob es möglich ist, gegen eine Absage der Versammlung rechtlich Schritte erfolgversprechend zu ergreifen.
      Da jedoch die Absage einer zweiten Anleihegläubigerversammlung durch die Emittentin als Einladendem, wie oben ausgeführt, keiner Begründung bedarf, bin ich zu dem Ergebnis gekommen, dass in diesem Falle des „Anführens einer unzutreffenden Begründung“ ein rechtliches Vorgehen zur zwangsweisen Abhalten einer Anleihegläubigerversammlung am 24.04.2017 nicht erfolgversprechend ist.
      Nach rechtlicher Prüfung war mir die Ausübung Ihrer durch mich vertreten Rechte im Rahmen der Insolvenzgläubigerversammlung am 26.04.2017 mit pflichtgemäßer Sorgfalt auch ohne die durch Beschluss erbetene Weisung möglich.
      Meinen aktuellen Bericht zu den auf meine Initiative in Ihrem Sinne erfolgten wirtschaftlichen Nachbesserungen des Insolvenzplanes vom 26.04.2017 erhalten Sie über meinen Newsletter mit gesonderter Nachricht.

      Mit freundlichen Grüßen Christian H. Glöckner – Rechtsanwalt als Gemeinsamer Vertreter.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 05.05.17 13:39:08
      Beitrag Nr. 171 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.873.076 von pg9 am 05.05.17 12:17:29Wenn die Schuldnerin das Recht hat eine zweite Gläubigerversammlung abzusagen, dann ist es m.E. auch unerheblich ob ein 25% Quorum hätte erreicht werden müssen. Spannender wäre die Fragestellung dann gewesen, wenn das Quorum nicht erreicht worden wäre. Denn dann hätte es zwei verschiedene Rechtsauffassungen gegeben aber nur eine kann die richtig sein.

      Ich hatte bisweilen angenommen, dass die Einladung zur Gläubigerversammlung auf betreiben des gemeinsamen Vertreters stattfinden sollte, damit sich dieser bei der äußerst kniffeligen Entscheidung die Rückendeckung der Gläubiger einholt, um sich somit gegen mögliche Forderungen aufgrund seines Handelns abzusichern.

      Sofern die Einladung und Absage durch die Schuldnerin rechtskonform ist, dann stellt sich trotzdem die Frage aus welchem Grund die Absage erteilt wurde. Entweder aufgrund einer irrigen Annahme das 25% hätten zustimmen müssen aber sich nur 6% bis zu diesem Zeitpunkt angemeldet haben - wobei die Frist noch nicht verstrichen was, oder aber aufgrund anderer Umstände um den Verkaufsprozess an Herrn Greiner nicht zu gefährden.

      Letztendlich bin ich zur Überzeugung gelangt, dass trotz der undurchsichtigen Vorgehensweise (auch im Zusammenhang mit den sehr hohen Börsenumsätze bei steigenden Kursen obwohl es nicht öffentliche Verhandlungen waren!) das jetzige Ergebnis (ca. 20% Quote + Besserungsschein) in einem akzeptablen Bereich liegt. Eine anteilige Quotenzahlung sowie die Wandlung in Aktien der Gesellschaft wären mir jedoch noch lieber gewesen, da ich aufgrund der Firmenhistorie von einem profitablen Geschäftsbetrieb weiterhin ausgehe.

      Nachdem alle Mitglieder des Gläubigerausschusses ihre Zustimmung zum Insolvenzplan für beide Gesellschaften erteilt haben, scheint mir die Eintragung des Insolvenzplans vor Gericht nur noch eine Formalie zu sein. Damit steht der Umsetzung des Insolvenzplans aus meiner Sicht nichts mehr im Weg. Wie wir jedoch gelernt haben gibt es immer wieder Potential für Überraschungen.

      Den Blick nach vorne gerichtet sollte die Abwicklung der Gesellschaften nicht übermäßig viel Zeit in Anspruch nehmen. Die Auszahlung von 10% Ende Juni ist sicherlich richtig. Des Weiteren muss die Fungibilität der Anleihe bis zur Schlussauskehrung weiterhin gewährleistet bleiben, damit den Gläubiger keine weiteren Nachteile entstehen. Noch nicht ganz klar ist für mich das weitere Vorgehen mit den Angestellten in Berlin, welche Angestellten einer leeren Hülle sind sowie bei dem Thema Ausgleichszahlung aufgrund des bestehenden Mietvertrages der Hauptverwaltung. Von der Klärung dieser Angelegenheiten (und weiteren) sowie die Dauer bis zur Markenübertragen ist die Verfahrenslänge wohl maßgeblich abhängig.

      Wen es interessiert, anbei eine Übersicht der im Verfahren beteiligten Berater, Anwälte etc.:
      http://www.juve.de/nachrichten/deals/2017/05/mode-gruender-e…
      Avatar
      schrieb am 29.06.17 15:23:46
      Beitrag Nr. 172 ()
      Ganz schön ruhig hier im Forum obwohl es morgen 10% Abschlagszahlung für die Gläubiger geben soll.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 24.07.17 22:14:03
      Beitrag Nr. 173 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 55.229.861 von dg6nds am 29.06.17 15:23:46Ein Versagen auf breiter Front....

      Unglaublicher Dilettantismus in Bezug auf die Abschlagzahlung. Die linke Hand weiß nicht was die rechte macht und alle schieben die Verantwortung planlos auf den anderen getreu dem Motto "Jeder macht was er will, nicht was er soll und alle machen mit". Abgetaucht sind sie am Ende alle...

      Wie immer gilt es nicht um den angeblichen Bestandsstichtag zu kaufen/verkaufen, vor Allem wenn die Modalitäten nicht klar sind. Für ca. 75.000€ war es ein Schnäppchen und für die Anderen kommt noch das böse Erwachen - Schade!
      Avatar
      schrieb am 10.08.17 17:38:02
      Beitrag Nr. 174 ()
      Jetzt ist die Auszahlung endlich erfolgt aber wie ich meine falsch:

      Man hat 10% vom Depotbestrand genommen und dann noch mit dem Einlösungskurs von 90,3119942% multipliziert. Eine getrennte Auszahlung von Zins ist nicht erfolgt. Aktuell hat man also nur 9,03% als Abschlagzahlung erhalten!?

      Die Zinszahlung sollte also nochmal extra kommen obwohl diese als kombinierte Auszahlung angekündigt war...

      Weiter, und wie vermutet, ist der Bestandsstichtag der 04.08. und nicht der 30.06. gewesen, was natürlich problematisch ist. Im Depot befinden sich jetzt zwei Positionen der Anleihe und sogar mit hunderter Beträge was ja bei einem Nominal von 1.000€ auch nicht gehen kann...

      Noch mehr Fragezeichen als vorher...
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 10.08.17 19:01:07
      Beitrag Nr. 175 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 55.499.349 von dg6nds am 10.08.17 17:38:02Bei der Commerzbank auch nur 9,311% der Nominalen erhalten. Bis jetzt kein Zinsanteil.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 10.08.17 20:55:45
      Beitrag Nr. 176 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 55.500.252 von horex125 am 10.08.17 19:01:07Habe gerade eine BM geschrieben.

      Ich bin in Kontakt mit der Bank. Im System wären angeblich 2 Zinszahlungen zu knapp über 1,1%...
      Avatar
      schrieb am 18.08.17 19:29:28
      Beitrag Nr. 177 ()
      Hans Rudolf W. war Textil einfach zu klein. Jetzt versucht er sich an Air Berlin:
      http://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/air-berlin-unte…
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 20.08.17 18:24:04
      Beitrag Nr. 178 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 55.499.349 von dg6nds am 10.08.17 17:38:02Schon die Ankündigung klang für mich seltsam.

      Angeblich wurden Tilgung, Zinsen und Schadensersatzansprüche mit dieser ersten Zahlung abgegolten.
      Wieso Schadensersatzansprüche?
      Was habe die feinen Herren Anwälte, Steuerberater und Insolvenzverwalter denn da in den Vergleichsvereibahrungen versteckt? Wohl einen Vorab-Ausschuss jeglicher eventuell noch nachfolgender Schadensersatzansprüche, die irgendjemand noch geltend machen könnte?


      Ich versteh das auch überhaupt nicht was da gebucht wurde.

      Wieso muss 10% vom Bestand abgezogen werden und gleichzeitig werden dennoch die verbeibenden Anteile nur noch bei 5-7% gehandelt?

      Nach meinem Verständniss hätten garkeine 10% vom Bestand abgezogen werden dürfen.
      Dann wäre der Kursabschlag von vorher 15-18% auf jetzt 5-7% halbwegs nachvollziehbar.

      Aber wenn 10% vom Bestand abgezogen wird dann dürfte der Kurswert der
      verbleibenden Anteile eigentlich kaum sinken?
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 20.08.17 18:44:17
      Beitrag Nr. 179 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 55.555.467 von erwin-kostedde am 18.08.17 19:29:28Es ist schon eine bodenlose Frechheit was diese Woehrl-Sippe da abzieht.

      Sich die Erschaftsschteuerfreie Firmenübergabe ab die Enkelgeneration mit gleichzeitigem Verlust vieler Millionen Anleihengläubigergeld versüssen lassen weil man angeblich nicht mehr Geld "auftreiben" konnte (wie H.R.Woehrl sagte)
      aber dann grosspurig eine Schrott-Airline übernehmen wollen.

      Für die Rettung des familiären Modeunternehmens wollte H.R.Woehrl nicht mehr Geld anbieten, aber für die übernahme einer Airline ist nun offenbar plötzlich Geld da.

      Interessant ist auch dass Airberlin diejenige Fluggesellschaft ist, welche H.R.Wohrl vor Jahren seine damalige Airline für einen dreistelligen Millionenbetrag abgekauft hat.
      Wie hoch die Qualität dieses Zukaufs war und glücklich Airberlin damit geworden ist sieht man ja jetzt. Offenbar hatte man sich damals schon Schrott von einem gewieften "Unternehmer" teuer verkaufen lassen.
      Sollte H.R.Woehrl tatsächlich bei Airberlin zum Zuge kommen wird er sein Abzocker-Spielchen von vor 10-20 Jahren nochmals wiederholen.
      Eine Schrott-Airline billig übernehmen, aufhübschen und anschliessend teuer wieder verkaufen.
      So geht "Unternehmer sein" nach Lesart von Woehrl und Co. eben.

      Zum krönenden Abschluss wird man sich im Hause Woehrl warhscheinlich wieder über den nächsten Bayrischen Verdienstorden für die erbrachten "grossen Leistungen" freuen dürfen.

      Wem inzwischen immer noch nicht klar ist was für ein System in diesem Lande herrscht, dem ist nicht mehr zu helfen, der kauft wahrscheinlich auch weiterhin die unverschämt übertreuerten Klamotten in den Woehrl-Bekleidungshäusern....
      Avatar
      schrieb am 09.10.17 18:12:47
      Beitrag Nr. 180 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 55.563.052 von ggw am 20.08.17 18:24:04Ok, habe mir jetzt noch mal etwas mehr Zeit genommen um die Buchungen zu überprüfen und nachzurechnen.

      Und ich muss meine Frühere Aussage diesbezüglich korrigieren.

      Die Buchungen waren wohl korrekt.

      Es wurde keine Stückzahlreduktion vorgenommen, sondern der Nominalwert der verbeibenden Abwicklungs-Anleihe um 10% reduziert.
      Avatar
      schrieb am 23.02.18 22:14:50
      Beitrag Nr. 181 ()
      Die Anleihe hat ihre End-Laufzeit erreicht und ist nun anscheinend auch nicht mehr handelbar?! Dh. einen fungiblen Markt für die Forderungen gibt es nun nicht mehr.
      Avatar
      schrieb am 08.03.18 11:03:27
      Beitrag Nr. 182 ()
      Die Endabrechnung der nun nicht mehr börslich handelbaren Anleihen (es gab/gibt private Aufkaufangebote von Geschäftlemachern) soll gemäss Verlautbarungen von Unternehmen/Sachwalter/Gläubigervertreter zum Jahresmitte erfolgen.

      Alles Halter von Anleihen müssen also noch Monate warten bis sie zumindest einen kleinen Teil von Ihrem Geld zurückerhalten.

      Es bleibt zu hoffen, dass Greiner/Woehrl was den End-Abfindungspreis angeht zumindest etwas Grosszügig ist und an das obere Ende der früher kommunizierten Range bis 21% geht!

      Das ist das Mindeste was jetzt noch erwartet werden kann wenn die Herrschaften sich zumindest noch einen winzigen Rest von Anstand bewahren wollen....

      Sollte die Endabfindung in der Summe 20% unterschreiben wäre das alles andere als Ehrenhaft.
      (Wenn man nach rund 80% Kapitalverlust überhaupt noch von sowas wie kaufmännischer Ehre sprechen kann.)
      Insbesondere auch vor dem Hintergrund der zwischenzeitlichen Kapriolen mit dem Übernahmeversuch von Airberlin. Denn das zeigt ja, dass der Vater von Greiner offenbar genug Geld hat ....
      Avatar
      schrieb am 27.04.18 18:07:10
      Beitrag Nr. 183 ()
      Bisher ist es ruhig von der Front. Der gemeinsame Vertreter könnte auch mal ein Update schicken.
      Avatar
      schrieb am 01.05.18 12:57:17
      Beitrag Nr. 184 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 57.648.534 von dg6nds am 27.04.18 18:07:10Hallo. Jetzt kommt die steuerliche Seite des Verfahrens.

      Ich habe mir eine Teilrechnung des Vertreters ausstellen lassen um die anteiligen Kosten für meinen Bestand ausweisen zu lassen.

      Nun stellt sich die Frage ob und wo in der EStG man diese angeben kann. Ich würde den Betrag dem Verlustvortrag zuschlagen?!
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 01.05.18 13:59:58
      Beitrag Nr. 185 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 57.668.856 von dg6nds am 01.05.18 12:57:17
      Zitat von dg6nds: Hallo. Jetzt kommt die steuerliche Seite des Verfahrens.
      Ich habe mir eine Teilrechnung des Vertreters ausstellen lassen um die anteiligen Kosten für meinen Bestand ausweisen zu lassen.

      ... uih - hat der denn tatsächlich auch einen guten Job zur allgemeinen Zufriedenheit gemacht ? (schien mir nicht so)

      War und bin bei Wöhrl nicht engagiert oder tiefer im Thema.
      Hatte aber aus anderen (BB-)Diskussionen um Anwalts-/Vertreter-Forderungen aus Insolvenzen ein Grundsatzurteil von 2016 dazu im Hinterkopf. Verlink es ohne Zitate oder Kommentar einfach mal fachlich zusammengefasst zwecks weiterer Lektüre:
      https://www.anwalt24.de/fachartikel/anlegerrecht/50470
      Fazit: unklare Rechtslage, zwar ist alles überreguliert, aber jeder macht was er will.

      Nun stellt sich die Frage ob und wo in der EStG man diese angeben kann. Ich würde den Betrag dem Verlustvortrag zuschlagen?!

      ... würde ich (nach steuerlichem Zufluss/Abfluss-Prinzip im Zahlungsjahr) auch so probieren - allerdings unter der Prämisse, dass es mE mit relativer Wahrscheinlichkeit eigentlich unter die mickrige Sch...-Werbungskostenpauschale für Kap-Erträge fallen dürfte.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 02.05.18 10:17:41
      Beitrag Nr. 186 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 57.668.856 von dg6nds am 01.05.18 12:57:17
      Zitat von dg6nds: Hallo. Jetzt kommt die steuerliche Seite des Verfahrens.

      Ich habe mir eine Teilrechnung des Vertreters ausstellen lassen um die anteiligen Kosten für meinen Bestand ausweisen zu lassen.

      Nun stellt sich die Frage ob und wo in der EStG man diese angeben kann. Ich würde den Betrag dem Verlustvortrag zuschlagen?!


      Verständnisfrage: Werden die Kosten des Vertreters nicht aus der Insolvenzmasse beglichen und senken somit die Quote der Anleihegläubiger? Dann sind die Kosten ja bereits im Anleiheverlust enthalten und können nicht noch einmal zusätzlich berücksichtigt werden. Oder hat der Vetreter wirklich individuelle Rechnungen ausgestellt und verschickt? Dann verstehe ich das mit "Teilrechnung ausstellen lassen" nicht.
      Avatar
      schrieb am 03.05.18 22:21:49
      Beitrag Nr. 187 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 57.675.105 von noch-n-zocker am 02.05.18 10:17:41Der gemeinsame Vertreter hat sich vor der Abschlagszahlung aus der Masse bedient. Daher kam ein geringerer Betrag zur Auszahlung als vom Insolvenzverwalter avisiert.

      Vergütung nach Para.7 Abs.6 SchVG

      1,0 Verfahrensgebühr Para.2,13 RVG Nr. 3317 VV erhöht um 2,0 auf 3,0 gem. para.7 RVG iVm Nr.1008 VV

      Gegestandswert gekappt auf 30 Mio entsprechend Para. 22 Avs. 2 RVG

      +19% MWSt

      Aus meiner Sicht deutlich zuviel. Denn die Vergütung gehts aufs Nominal und nicht auf die Quote. Nachdem aber auch die SdK die Füße still gehalten hat...
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 03.05.18 23:16:07
      Beitrag Nr. 188 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 57.669.234 von albondy am 01.05.18 13:59:58
      Zitat von albondy:
      Zitat von dg6nds: Hallo. Jetzt kommt die steuerliche Seite des Verfahrens.
      Ich habe mir eine Teilrechnung des Vertreters ausstellen lassen um die anteiligen Kosten für meinen Bestand ausweisen zu lassen.

      ... uih - hat der denn tatsächlich auch einen guten Job zur allgemeinen Zufriedenheit gemacht ? (schien mir nicht so)

      War und bin bei Wöhrl nicht engagiert oder tiefer im Thema.
      Hatte aber aus anderen (BB-)Diskussionen um Anwalts-/Vertreter-Forderungen aus Insolvenzen ein Grundsatzurteil von 2016 dazu im Hinterkopf. Verlink es ohne Zitate oder Kommentar einfach mal fachlich zusammengefasst zwecks weiterer Lektüre:
      https://www.anwalt24.de/fachartikel/anlegerrecht/50470
      Fazit: unklare Rechtslage, zwar ist alles überreguliert, aber jeder macht was er will.

      Nun stellt sich die Frage ob und wo in der EStG man diese angeben kann. Ich würde den Betrag dem Verlustvortrag zuschlagen?!

      ... würde ich (nach steuerlichem Zufluss/Abfluss-Prinzip im Zahlungsjahr) auch so probieren - allerdings unter der Prämisse, dass es mE mit relativer Wahrscheinlichkeit eigentlich unter die mickrige Sch...-Werbungskostenpauschale für Kap-Erträge fallen dürfte.


      achja, Anleihevertreter bekommen ja nur eine Vergütung, wenn die einen guten Job machen...:rolleyes:
      Wenn ich mich nicht täusche, hat der Insoverwalter zur Aufgabe, möglichst viel für die Gläubiger rauszuholen. Dann ist es schon eine Unverschämtheit, wenn sich dann ungefragt oder von mir aus durch Mehrheitsentscheidung, noch ein nichtsnutziger Anleihervertreter bedient.

      ... meine Anleihen habe ich verkauft, nachdem sich abgezeichnet hat, dass der Bieterwettbewerb auch eher so minimal transparent war und Opa Wöhrl dem kleinen Christian einen oder zwei warme Mäntel vererbt hat...
      Avatar
      schrieb am 04.05.18 10:15:07
      Beitrag Nr. 189 ()
      Zur Vergütung des Gemeinsamen Vertreters gibt es ein eindeutiges BGH-Urteil. Die Kosten sind keine Masseverbindlichkeiten: BGH, 12.01.2017 - IX ZR 87/16

      Wenn es keine Vergütungsvereinbarung mit dem Verwalter gibt, dürfte das Einbehalten einer Vergütung somit klar rechtswidrig sein.

      Wenn ich investiert wäre, würde ich das Geld vom Gemeinsamen Vertreter zurück fordern.
      Avatar
      schrieb am 04.05.18 14:30:57
      Beitrag Nr. 190 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 57.690.585 von dg6nds am 03.05.18 22:21:49
      Zitat von dg6nds: Der gemeinsame Vertreter hat sich vor der Abschlagszahlung aus der Masse bedient. Daher kam ein geringerer Betrag zur Auszahlung als vom Insolvenzverwalter avisiert.

      ... dann sollte das doch eigentlich bankseits schon ohne weiteren Eigenaufwand erledigt und entsprechend verbucht sein (?).

      Aus meiner Sicht deutlich zuviel. Denn die Vergütung gehts aufs Nominal und nicht auf die Quote. Nachdem aber auch die SdK die Füße still gehalten hat...

      ... fürs gepflegte Nichtstun oder ggf hin und wieder etwas Papier weiterleiten sicher zuviel.
      Da das Abkassieren lt dem zitierten Grundsatzurteil klar rechtswidrig war, sollte es mE Aufgabe des Insolvenzverwalters sein, das Geld umgehend für die betroffenen Gläubiger zurückzufordern. Oder gab es zuvor irgendeine Form von individuellem Einverständnis dafür ?
      Avatar
      schrieb am 21.06.18 00:22:12
      Beitrag Nr. 191 ()
      Hallo,

      war nicht für Mitte Juni eine neue Zwischenausschüttung geplant??
      Avatar
      schrieb am 21.06.18 11:43:06
      Beitrag Nr. 192 ()
      Hallo,

      das Amtsgericht hat sogar schon fertig!

      „IN 1156/16
      |
      In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

      R. W. Abwicklungs AG, Lina-Ammon-Straße 10, 90471 Nürnberg, vertreten durch die Vorstände Dr. Gerloff Christian, geboren am 22.11.1968, Mach, Andreas E., geboren am 27.03.1960 und Rösch Robert, geboren am 11.04.1958,
      Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Register-Nr.: HRB 27869
      - Schuldnerin -
      Verfahrensbevollmächtigte:
      Rechtsanwälte Gerloff Liebler, Nymphenburger Straße 4, 80335 München, Gz.: 219-16
      |
      findet die unter Ziff. III 3.2 des Insolvenzplans vom 26.04.2017 vorgesehene Schlussverteilung statt. Entsprechend den Regelungen in Ziff. III 3 des Insolvenzplans sind zunächst die zum Zeitpunkt der Rechtskraft bekannten quotenberechtigten Gläubiger in Höhe von 55.533.196,18 Euro in dieser Veröffentlichung zu berücksichtigen.


      Das Gläubigerverzeichnis ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.

      Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 11.06.20184“
      Avatar
      schrieb am 16.07.18 11:07:28
      Beitrag Nr. 193 ()
      Noch scheint beim Sachverwalter kein Geld angekommen zu sein. Es ist damit zu rechnen, dass die Schlussverteilung im Q3/2018 stattfinden kann. Vorher wird es noch einen Newsletter des Gemeinsamen Vertreters geben.
      Eine Schwierigkeit betrifft den Besserungsschein da bei Abschluss des Verfahrens die Anleihe ausgebucht wird und daher die Auszahlung des Besserungsscheins nicht mehr an die Gläubiger automatisiert erfolgen kann. Ob überhaupt was aus dem Besserungsschein zu erwarten ist muss abgewartet werden da der GB noch nicht veröffentlich ist und vermutlich auch erst nach der Ausschüttung erfolgen wird.

      Ich bin auf die Quote gespannt. Genannt wurden 16-21% wobei die Spanne schon sehr groß ist. Nach der Auszahlung von 10% bedeutet das weitere 6-11%
      Avatar
      schrieb am 20.09.18 10:16:49
      Beitrag Nr. 194 ()
      Es hiess ja dass die Abschlusszahlung mitte 2018 erfolgen soll.

      Jetzt ist Herbst und bisher nix passiert.

      Die lassen sich aber Zeit die Herrschaften!

      Der Webseite des (Anleihen-)Gläubigervertretes ist zu entnehmen:

      "... auf erneute Nachfrage wurde seitens der Eigenverwaltung mitgeteilt, dass die Vornahme der Schlusszahlung noch im Jahr 2018 erfolgen soll."
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 23.09.18 19:10:35
      Beitrag Nr. 195 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.746.661 von ggw am 20.09.18 10:16:49Ich bin mir nicht sicher, aber war da nicht der 26.10.18 als Termin für die Bekanntgabe der Schlussausschüttung angedacht.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 26.09.18 14:50:00
      Beitrag Nr. 196 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.776.158 von horex125 am 23.09.18 19:10:35
      Zitat von horex125: Ich bin mir nicht sicher, aber war da nicht der 26.10.18 als Termin für die Bekanntgabe der Schlussausschüttung angedacht.


      Auf welcher Quelle basiert denn diese Terminangabe ?
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 26.09.18 20:14:20
      Beitrag Nr. 197 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.803.785 von ggw am 26.09.18 14:50:00Stand am Ende des 2. Verwalterberichts; hier hat RA Böhm geschrieben, dass am 26.10.18 ein erneuter Bericht von ihm erfolgt. Näheres weiß ich aber auch nicht.
      Avatar
      schrieb am 11.10.18 23:40:02
      Beitrag Nr. 198 ()
      Durch Zufall habe ich dieses Video gefunden und angeschaut:

      https://www.youtube.com/watch?v=_IwjrQuEAx8

      generell bestätigt dieses Video meine Skepsis gegenüber der neuen Insovenzordnung.

      Nun, ich weiss nicht wer hier alles so liesst.

      Vielleicht ist ja irgend jemand dabei der in grossem Umfang
      von dieser Woehr-Pleite hier betroffen ist.
      Falls ja kann er sich ja mal überlegen ob eine Insolvenzanfechtung
      für Ihn sinnvoll sein kann und in Frage kommt.
      Das nur nur so als Hinweis.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 05.11.18 21:43:32
      Beitrag Nr. 199 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.937.796 von ggw am 11.10.18 23:40:02Man kann sich schon fragen was denn bei Wöhrl los ist. Angeblich sollte bis Juni/Juli die Abschlußunterlagen eingereicht sein und damit eine vorläufige Schlussauskehrung gemacht werden. Jetzt ist November und die Gläubiger sehen nichts und hören vor Allem auch nichts von den überbezahlten Anwälten... - kein Zwischenberichts - einfach nichts.
      Avatar
      schrieb am 02.12.18 22:09:23
      Beitrag Nr. 200 ()
      Endlich positive Nachrichten! Noch im Dezember sollen weitere 10% ausgezahlt werden. Anfang 2019 dann nochmal ca. 5%

      Quote damit dann über Prognose bei ca 20-25%
      Avatar
      schrieb am 11.12.18 23:59:21
      Beitrag Nr. 201 ()
      10% ausgeschüttet und das Geld ist heute gekommen. Dazu 2x Zinsen von ca 1,3%. Wenn jetzt nochmal 5% Anfang 2019 kommen wäre das zufriedenstellend.
      Avatar
      schrieb am 14.07.19 13:00:53
      Beitrag Nr. 202 ()
      Die weitere Ausschüttung lässt leider auf sich warten. Manchmal ist es wirklich zum Verzweifeln wie langsam wir in Deutschland unterwegs sind. Kein Wunder wenn wir irgendwann hinten dran sind...
      Avatar
      schrieb am 25.10.19 18:56:49
      Beitrag Nr. 203 ()
      Na, jetzt wird es aber allmählich Zeit für die Abschlusszahlung!

      Schliesslich wurde avisiert, dass es noch dieses Jahr sein soll....
      Avatar
      schrieb am 16.12.19 22:12:22
      Beitrag Nr. 204 ()
      Wie schon bei Escada sind die bürokratischen Hürden enorm. Dafür alles ordentlich, sauber und vor allem teuer für die Gläubiger...
      Avatar
      schrieb am 17.01.20 23:41:06
      Beitrag Nr. 205 ()
      Auszahlung soll im 1 Halbjahr erfolgen und damit über 1 Jahr später als ursprünglich angekündigt. Was die ungeklärten Sachverhalte sind wurde natürlich nicht erklärt. Man müsste ja auch zuviel Arbeit reinstecken für den Magerlihn um alles den Gläubigern zu erklären...
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 22.09.20 14:33:34
      Beitrag Nr. 206 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.412.614 von dg6nds am 17.01.20 23:41:06
      Fast wieder 1Jahr später
      Immer noch nichts neues. Sehr erstaunlich
      Avatar
      schrieb am 30.09.20 11:07:38
      Beitrag Nr. 207 ()
      Aktuelles: Rudolf Wöhrl AG / R. W. Abwicklungs AG Anleihe
      Aktuelle Ergänzung (29.07.2020):

      Die Eigenverwaltung hat per 28.07.2020 einen Zwischenbericht im Insolvenz(-plan-)verfahren der ehem. Rudolf Wöhrl AG (heute R. W. Abwicklungs AG) erstattet. Das Restabwicklung der R. W. Abwicklungs AG soll nach Mitteilung der Eigenverwaltung nunmehr im Jahr 2020 abgeschlossen werden, soweit alle Steuerprüfungen kurzfristig abgeschlossen werden können. Weiterhin teilt die Eigenverwaltung nunmehr mit, dass nun mit einer Insolvenzgesamtquote von 21 % gerechnet wird

      Nach Informationen des Sachwalters Herr Rechtsanwalt Volker Böhm in seinem Sachstandsbericht vom 24.04.2020 stellt sich der Verfahrensstand unverändert zum letzten Bericht dar. Der Abschluss des Verfahrens hängt noch von folgenden Punkten ab:

      Klärung einer umsatzsteuerrechtlichen Frage bzgl. einer Versicherungsleistung i.H.v. € 640.000,00
      Erstellung/Veröffentlichung sämtlicher notwendiger Jahresabschlüsse
      Erstellung und Veranlagung der notwendigen Steuererklärungen
      Einzug noch ausstehender Insolvenzquoten (SinnLeffers GmbH, WTHG und Nadel & Zwirn)

      Auf Grund der aktuellen Situation auf Grund der Covid-19 Pandemie und der Abhängigkeit von Dritten beim Abschluss des Verfahrens kann ein Beendigungszeitpunkt nicht verlässlich kommuniziert werden. Der Sachwalter geht dennoch von einem Abschluss des Verfahrens im Jahr 2020 aus.


      Naja, bald ist ja Weihnachten...
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 05.10.20 18:27:07
      Beitrag Nr. 208 ()
      21%

      Lächerlich und unverschämt !

      Die nicht zum ehemaligen Klamottenhandelsgeschäft gehörenden nicht mehr von der neuen Handelsfirma genutzten Immobilien sind inzwischen - soweit ich sie kenne - alle wieder gut vermietet.
      Aber die gehören ja dem anderen Wöhrl-Bruder.
      Avatar
      schrieb am 07.12.20 10:24:30
      Beitrag Nr. 209 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.234.338 von dg6nds am 30.09.20 11:07:38Sage doch... bald ist Weihnachten...

      Unglaublich wie langsam und gründlich unsere Verwaltung arbeitet. Schön das andere dafür das Geld bekommen. Eigentlich müssten wir eine Entschädigung bekommen wenn es so langsam geht...
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 16.01.21 10:12:16
      Beitrag Nr. 210 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.968.640 von dg6nds am 07.12.20 10:24:30
      Weihnachten ist vorbei....
      und wieder nix. Aber bald schon ist Ostern und dann steht Weihnachten schon wieder vor der Tür...
      Avatar
      schrieb am 18.01.21 14:45:14
      Beitrag Nr. 211 ()
      Wenn wir Pech haben geht der neue Eigentümer wegen Corona jetzt auch noch Pleite.
      Die Firma der Adler-Modemärkte sind ja schon Insovent.
      Avatar
      schrieb am 18.01.21 20:54:29
      Beitrag Nr. 212 ()
      Wir haben doch nichts mehr mit der neuen Gesellschaft zu tun. Nur der Besserungsschein ist futsch. Aber davon habe ich auch nicht viel erwartet. Angeblich liegt die Auszahlung nur noch an Steuerrechtlichen Fragen des FA Nürnberg/Fürth....
      Avatar
      schrieb am 04.06.21 11:46:07
      Beitrag Nr. 213 ()
      Anfang Juni und immer noch kein Ergebnis - einfach nur schlecht!
      Avatar
      schrieb am 30.07.21 09:37:54
      Beitrag Nr. 214 ()
      Vor einem Jahr wurde die finale Auszahlung versprochen und bisher ist nichts mehr passiert. Unglaublich ineffizient hier gearbeitet wird.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 30.07.21 13:01:25
      Beitrag Nr. 215 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 68.914.392 von dg6nds am 30.07.21 09:37:54
      Zitat von dg6nds: Vor einem Jahr wurde die finale Auszahlung versprochen und bisher ist nichts mehr passiert. Unglaublich ineffizient hier gearbeitet wird.

      ..."Auf Grund der aktuellen Situation auf Grund der Covid-19 Pandemie und der Abhängigkeit von Dritten beim Abschluss des Verfahrens kann ein Beendigungszeitpunkt nicht verlässlich kommuniziert werden."

      Das sind schonmal drei Gründe zum Preis von Zweien :)
      Link: https://www.bondcounsel.de/verfahren/rudolf-w%C3%B6hrl-ag-r-…
      Geduldig Warten bleibt vornehmste Pflicht jedes Insolvenzquotenhalters - bei edob/escada ist auch noch immer nichts in Sicht, die Klage gegen Gerloff hat die SdK in erster Instanz für sich entschieden, der mW ebenfals mit verklagte Treuhänder hockt aber schon seit Ewigkeiten stur auf dem längst überfälligen, vom IV mW schon 2019(?) angewiesenem und somit freien Kapital (mW warst Du da auch engagiert).
      Avatar
      schrieb am 22.07.22 09:32:36
      Beitrag Nr. 216 ()
      Das mit der Geduld ist so eine Sache…
      Es ist bereits wieder ein Jahr vergangen und es gibt in der Sache keinerlei Fortschritt. Vor zwei Jahren wurde die Ankündigung für die finale Abschlagszahlung angekündigt.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 13.12.22 22:14:41
      Beitrag Nr. 217 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 72.034.039 von dg6nds am 22.07.22 09:32:36Jedes Mal wenn ich die gute Frau Wöhrl bei Höhle der Löwen sehe, muss ich an die Auszahlung denken, die längst überfällig ist. Was jemand an was es liegt?
      Avatar
      schrieb am 14.12.22 12:15:42
      Beitrag Nr. 218 ()
      Es liegt an einem anhängigen Steuerverfahren beim Finanzamt Nürnberg, Fürth. Vielleicht lohnt es sich in Nürnberg beim gemeinsamen Vertreter mal anzurufen.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 09.01.24 21:17:46
      Beitrag Nr. 219 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 72.911.092 von dg6nds am 14.12.22 12:15:42Hier geht auch nichts mehr. Die Verwaltung eine Katastrophe…
       DurchsuchenBeitrag schreiben


      Beitrag zu dieser Diskussion schreiben

      Meistdiskutiert

      WertpapierBeiträge
      236
      118
      100
      88
      59
      39
      36
      35
      32
      31
      WOEHRL - Die nächste MittelstandsAnleihen-Abzocke ?