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    Verlustbescheinigung fälschlicherweise beantragt - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 12.12.17 19:07:41 von
    neuester Beitrag 12.12.17 20:40:14 von
    Beiträge: 5
    ID: 1.269.255
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      Avatar
      schrieb am 12.12.17 19:07:41
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,
      ich habe bei einer meiner Depotbanken aufgrund falschen Wissens eine Verlustbescheinigung beantragt. Dieser nun auf Null gesetzte Verlustrechnungstopf aus Aktienverlusten ist erheblich im unteren 5 stelligen € Bereich aus vergangenen Jahren.
      Ich habe jedoch dieses Jahr keine gegenzurechnenden Gewinne aus anderen Depots, was natürlich der ursprüngliche Sinn und Zweck der Sache ist.
      Laut Bankseite kann ich diese Verlustbescheinigung nicht mehr rückgängig machen.

      Jetzt die Fragen:

      Ist dies in Einzelfällen doch möglich bis zum 15.12?

      und ist es nun als Ausbügler dieses Fehlers sinnvoll, das zugrundeliegende Depot zu veräussern/ zu löschen und die Verlustbescheinigung in Zukunft bei der Steuererklärung gegenüber "zukünftigen" Gewinnen bei einer anderen in oder ausländischen Bank gegenzurechnen?
      Oder geht auch das nicht, um den Top zu retten?

      Habt Ihr sinnvolle Vorschläge?
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 12.12.17 19:41:18
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 56.433.951 von H2OAllergiker am 12.12.17 19:07:41Mit der Steuererklärung 2017 vom Finanzamt feststellen lassen und dann in den Folgejahren verrechnen lassen. Der Verlust ist dann nicht verloren. Da muss auch nix verkauft werden. Ein zurück auf Bankebene ist nicht vorgesehen.

      Gruß
      Taxadvisor
      Avatar
      schrieb am 12.12.17 19:59:49
      Beitrag Nr. 3 ()
      Danke,

      das heisst also, es ist egal, bei welcher Bank angefallene zukünftige Gewinne ich mit diesen festgestellten Verlusten verrechne?

      Ein Bankenwechsel wäre in meinen Augen deswegen sinnvoll, da dann bei einem ausländischen Broker pro Jahr die Abgeltungssteuer nicht direkt abgezogen, sondern erst im folgenden Jahr mit der Steuererklärung mit den festgestellten AltVerlusten verrechnet würde...?

      Somit hätte ich im nächsten Jahr keinen vermeidbaren Kapitalabzug in Höhe der AbgltSteuer zu erleiden wie es bei einer dt. Bank. nun mal jetzt der Fall wäre.

      H2O
      Avatar
      schrieb am 12.12.17 20:23:22
      Beitrag Nr. 4 ()
      Hallo,

      >>>das heisst also, es ist egal, bei welcher Bank angefallene zukünftige Gewinne ich mit diesen festgestellten Verlusten verrechne?

      Ja, das ist egal. Oder besser: Du kannst es oft gar nicht entscheiden, es wird mit den nächsten erklärten Gewinnen verrechnet.


      >>>Somit hätte ich im nächsten Jahr keinen vermeidbaren Kapitalabzug in Höhe der AbgltSteuer zu erleiden wie es bei einer dt. Bank. nun mal jetzt der Fall wäre.

      Ja, das wäre wirklich ein Vorteil. Bei einer inländischen Bank würden erstmal Abgeltungsteuern abgeführt, die du dir ca. 1 Jahr später beim Finanzamt zurückholen kannst (=Zins- und Liquiditätsverlust).


      >>>Ein zurück auf Bankebene ist nicht vorgesehen.

      Ich wüsste aber nicht was dagegen spricht, eine entsprechende gesetzliche Regelung ist mir nicht bekannt (wohlgemerkt, bis zum 15.12. - danach gibt es kein zurück mehr).
      Ich würde jedenfalls mal einen Depotwechsel in Aussicht stellen, falls es bei der Verlustbescheinigung bleibt. Einen nachvollziehbaren Grund hast du ja schon (siehe vorherigen Absatz). Mit so einer Drohung geht dann manchmal doch was.

      Stefan
      Avatar
      schrieb am 12.12.17 20:40:14
      Beitrag Nr. 5 ()
      Danke für die Ratschläge, das hilft mir sehr.


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