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    Deutsche Quellensteuer - Degiro - Erstattung? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 26.03.18 17:10:43 von
    neuester Beitrag 18.04.19 14:05:28 von
    Beiträge: 19
    ID: 1.277.114
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      Avatar
      schrieb am 26.03.18 17:10:43
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo Jungs,

      Degiro führt auf Erträge aus deutschen Wertpapieren deutsche Quellensteuer ab...

      Da ich unter dem Sparer Freibetrag liege hätte ich diese gerne zurück.

      Hat jemand ne Idee wie man damit umgeht? Das "normale" Formular zur QSt. Erstattung ist nur für Ausländer gedacht.


      Beste Grüße,

      Mango
      Avatar
      schrieb am 26.03.18 18:10:03
      Beitrag Nr. 2 ()
      Erstattung im Rahmen der steuerlichen Veranlagung auf Basis der Dividendenabrechnungen.
      Woher soll sonst die erstattende Stelle wissen, dass die Einkünfte den Freibetrag nicht übersteigen oder dieser nicht durch inländische Freistellungsaufträge ausgenutzt wird?

      Die gezahlte deutsche Kapitalertragsteuer wird dabei auf die Steuerschuld angerechnet oder erstattet.
      Neben den Dividenden sind natürlich auch mögliche Veräußerungsgewinne und -verluste zu deklarieren, die bei Degiro keinem Steuerabzug unterliegen.
      Avatar
      schrieb am 26.03.18 19:35:07
      Beitrag Nr. 3 ()
      DEGIRO ist verpflichtet die Quellensteuer auf Dividenden einzubehalten. Die verschiedenen Steuersätze hängen von dem Land ab, aus welchem die Aktie stammt. Dies wird jedoch in der Jahresübersicht vollständig dokumentiert.

      Nach Ablauf eines Jahres steht in Ihrem Webtrader ein Jahressteuerbericht zum Download bereit. Dieser Bericht wird voraussichtlich Ende Februar zur Verfügung stehen. Darin werden die steuerrelevanten Informationen aufgelistet. Es liegt in der Verantwortung des Kunden diese in seine Steuererklärung aufzunehmen.

      Quelle: https://www.degiro.de/helpcenter/faq/steuern/907
      Avatar
      schrieb am 27.03.18 14:44:03
      Beitrag Nr. 4 ()
      @ schon klar... 🙄

      @ honigbaer

      Nur wo in der Anlage KAP gibt man sowas? Anrechenbare noch nicht angerechnete INLÄNDISCHE Steuern? So ein Felds gibts nicht 😟
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 27.03.18 14:47:58
      Beitrag Nr. 5 ()
      @ Chris sollte das am Anfang heißen

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      schrieb am 27.03.18 15:05:38
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 57.398.624 von mangotango am 27.03.18 14:44:03In Zeile 7 die Dividendeneinnahmen und in Zeile 47 und 48 Kapitalertragsteuer und Soli.
      Jeweils die linke Spalte "lt. Bescheinigungen" würde ich sagen und im Formular steht doch über Zeile 47, dass dort die zugehörige Steuer hinein gehört.

      (Mögliche Veräußerungsgewinne aus dem ausländischen Depot oder ausländische Einkünfte (Zinsen, Dividenden) würden ggfs in Zeile 14 und folgende gehören. Einbehaltene ausländische Quellensteuer auf Auslandsaktien wäre in Zeile 50 bis 52 zu berücksichtigen, soweit anrechenbar. Aber das war nicht gefragt.)
      Avatar
      schrieb am 28.03.18 10:28:41
      Beitrag Nr. 7 ()
      danke honigbaer, ich werds mal so versuchen
      Avatar
      schrieb am 14.08.18 14:38:41
      Beitrag Nr. 8 ()
      Berechnung von Quellensteuern mit (falschen) Einstandpreisen
      Guten Tag,

      vielleicht darf ich mir in diesem tollen Forum helfen lassen? Folgende Rechenbeispiel unter den Annahme Degiro bucht falsche Einstandspreise bei Depotüberträgen (es wird auch ihrerseits öffentlich zugegeben) - bei mir sind 12 Positionen falsch gelaufen und das Ergebnis ist eine horrende Steuernachzahlung! Seitens Degiro wird nur bedingt unterstützt und ich suche hier jemanden der ggf. etwas Ähnliches hat...

      Beispiel Nike - habe 240 in März 2017 in USD von einem anderen Broker übertragen lassen - ursprünglich in 2015 gekauften und sie im Laufe des Steuerjahres 2017 veräußert.

      Beispiel Syngenta - habe 46 ebenso in CHF übertragen lassen und teils verkauft, teils sind sie bei einer Fusion mit Abfindungssumme in die Chemchina übertragen worden.

      Kennt sich hier jemand vielleicht aus mit dem ich die Beispiele weiterbereden durfte. Ich folge dem ganz schlecht außer die Logik geht so nicht auf. Danke sehr für eine Rückmeldung wenn es Hilfe dazu gäbe!::confused::confused:
      Avatar
      schrieb am 14.08.18 14:49:31
      Beitrag Nr. 9 ()
      Und wo ist das Problem oder der Diskussionsbedarf?
      Wie soll denn Degiro gewährleisten, dass die abgebende Bank Anschaffungskosten mitüberträgt, so wie es im Inland wäre?

      Wenn Degiro dann auf Tageskurse oder Phantasiekurse beim Eingang der Wertpaiere zurückgreift, muss es eben entsprechend bei Abgabe der Steuererklärung korrigiert werden, unter Zuhilfenahme der Belege für die Anschaffung. Der Depotübertrag ist ja keine Anschaffung, der hat doch mit der Höhe der Veräußerungserlöse nichts zu tun. Und die Anschaffungskosten gehen im Ausland regelmäßig verloren bei Depotüberträgen, dazu sind ja nur die Banken in Deutschland verpflichtet, diese Information mitzuliefern.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 28.08.18 18:35:59
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.444.012 von honigbaer am 14.08.18 14:49:31
      danke
      Da ich eine Ausländerin bin war es mir unbekannt lediglich müssen deutsche Bank diese Kurse mitliefern. Ich bin damit ein Stückchen in der Ermittlung weiter - dankeschön.
      Avatar
      schrieb am 15.04.19 19:57:42
      Beitrag Nr. 11 ()
      Hallo Zusammen,

      da ich nun das erste Mal eine Steuereklärung ausfülle, seit ich ein Depot bei Degiro habe, und ich einfach nicht weiterkomme in welche Zeilen ich die Kapitalerträge einfügen muss, wende ich mich an euch und wäre echt dankbar für eure Hilfe.

      Jetzt habe ich die Jahresübersicht von Degiro für 2018 bekommen und weiß einfach nicht wie ich das Ganze berechne und in die entsprechenden Zeilen eintrage.

      Was ich bis jetzt getan habe ist:

      Gesamtgewinne - Gesamtverluste - Transaktionsgebühren + Bruttodividende = Zeile 7 KAP

      Ich bin mir nicht sicher ob das so richtig ist und wie ich die weiteren Zeilen ausfüllen muss.

      Dazu habe ich jetzt einfach mal die relevanten Auschnitte aus der Jahresübersicht angehängt.


      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 15.04.19 20:02:35
      Beitrag Nr. 12 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 60.361.471 von KingKhan am 15.04.19 19:57:42hey, eröffne mal besser einen neuen Thread damit dein Anliegen besser gesehen wird.
      Avatar
      schrieb am 15.04.19 20:58:24
      Beitrag Nr. 13 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 60.361.471 von KingKhan am 15.04.19 19:57:42
      Zitat von KingKhan: ...
      Jetzt habe ich die Jahresübersicht von Degiro für 2018 bekommen und weiß einfach nicht wie ich das Ganze berechne und in die entsprechenden Zeilen eintrage.

      Was ich bis jetzt getan habe ist:

      Gesamtgewinne - Gesamtverluste - Transaktionsgebühren + Bruttodividende = Zeile 7 KAP

      Ich bin mir nicht sicher ob das so richtig ist und wie ich die weiteren Zeilen ausfüllen muss.
      .....


      Schau doch in meinem Beitrag #6 nach, da hatte ich doch die Zeilen reingeschrieben.
      Außerdem hilft vielleicht die "Anleitung Anlage KAP" weiter, kann man als pdf googeln, da steht zu jeder Zeile, was genau hinein gehört.

      Habe jetzt auch nicht alles parat, also die Deutschen Dividenden jedenfalls unter inländische Kapitalerträge. Bin mir nicht sicher und müsste auch erst schauen, wie das bei den ausländischen Dividenden läuft. Bei ausländischen Dividenden wird oft nur ein Teil der Dividende auf die inländische Steuerschuld angerechnet und ein Teil kann (vom jeweiligen Land) erstattet werden.

      Wenn aber die Einkünfte unter dem Freibetrag und keine Steuer fällig wird, kann die ausländische Steuer wohl auch nicht angerechnet werden. (Bin mir da aber gerade nicht sicher.) Und für den Teil, der erstattet werden könnte mit den ausländischen Formularen, lohnt wohl der Aufwand nicht, diese auszufüllen. (Schweiz)
      Avatar
      schrieb am 17.04.19 21:52:17
      Beitrag Nr. 14 ()
      Hallo,

      >>>Gesamtgewinne - Gesamtverluste - Transaktionsgebühren + Bruttodividende = Zeile 7 KAP

      Das ist schon mal falsch, Kapitalerträge bei ausländischen Banken gehören in Zeile 15 (deine Rechnung stimmt aber). Weiterhin musst du auch die Zeilen 16 bis 18 ausfüllen, die Zuordnung der Transaktionskosten ist da ein kleines Problem.

      Einzige Ausnahme sind die Dividenden [nicht aber die Kursgewinne/-verluste] aus Deutschland, die gehören wirklich in Zeile 7, und 48/49.

      Die Quellensteuern (außer die deutschen) gehören ggf. in Zeile 52. Aber welche konkret in welcher Höhe anrechenbar sind und welche nicht musst du selber herausfinden, das ist mir bei so vielen Posten zu aufwendig (US geht aber schon mal voll, und CH gar nicht - das weiß ich aus dem Kopf).

      Stefan

      PS: Warum kauft man deutsche Aktien bei DeGiro?
      Avatar
      schrieb am 17.04.19 22:47:39
      Beitrag Nr. 15 ()
      Ja, Deutsche Dividenden in Zeile 7.
      Ich meine, Schweiz ist doch teilweise anrechenbar. (35% = 15% Anrechnung und 20% mögliche Erstattung)

      Anrechenbar sollten sein (siehe pdf "Anrechenbare Quellensteuer BZSt", kann man googeln)

      CA 15%
      CH 15% (von insgesamt 35%)
      DK 15%
      GB 0%
      KY 10% (0% da offenbar befreit)
      NO 0%
      TR 15%
      USA 15%
      Avatar
      schrieb am 18.04.19 10:56:00
      Beitrag Nr. 16 ()
      Hallo,

      >>>Ich meine, Schweiz ist doch teilweise anrechenbar. (35% = 15% Anrechnung und 20% mögliche Erstattung)

      Ja, mag sein, ich hab' da keine Erfahrung. Aber ist es nicht so, dass man sich die kompletten 35% in der Schweiz erstatten lassen kann? Weil, genau dann kann man nicht anrechnen lassen.

      Das pdf kenne ich natürlich, aber verlassen kann man sich auch nicht in jedem Fall drauf (siehe beispielsweise Irland).

      Stefan
      Avatar
      schrieb am 18.04.19 13:41:49
      Beitrag Nr. 17 ()
      Bin mir sicher bei der Schweiz, das ist Formular 85 der EStV, bei den Dividenden 20% Erstattung und 15% Anrechnung, aber bei Zinsen Erstattung der ganzen 35% und 0% anrechnung. Als pdf gibt es das Formular nicht, sondern als qdf, man muss die kostenlose Software "snapform" installieren. Ist aber kein Problem, das zu machen.

      Gab es nicht mal einen eigenen Thread dazu, Börse Online hat so alle 1-2 Jahre mal einen Beitrag mit Tabelle, wo dann auch besprochen wird, was irgendwie umständlich ist. Frankreich ist ja auch für hohe Gebühren bekannt, weil man es über die Bank machen muss, statt direkt.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 18.04.19 13:53:01
      Beitrag Nr. 18 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 60.384.376 von honigbaer am 18.04.19 13:41:49Schweiz muss man sich doch mit Tax tax voucher zurückholen soweit mir bekannt ist


      Beim Bundesamt für Steuern gibt aus auch zig Tabellen und Informationen
      https://www.bzst.de/DE/Steuern_International/Auslaendische_Q…
      Avatar
      schrieb am 18.04.19 14:05:28
      Beitrag Nr. 19 ()
      TAX Voucher ist ja nur die zusätzliche Bestätigung der Bank, die ggfs verlangt wird.


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