Verluste von diesem Jahr mit Gewinnen des naechsten verrechenbar? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 09.05.00 16:23:40 von
neuester Beitrag 05.06.00 14:30:20 von
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Ich habe ein paar Fragen zu den Steuern:
1. Sind Verluste aus diesem Jahr mit Gewinnen des naechsten verrechenbar?
2.Sind auch Gewinne aus diesem Jahr mit Verlusten des naechsten verrechenbar?
3.Wird Dividende genau so versteuert wie Aktien(derselbe Steuersatz?) Wenn nicht,wie dann?Wird zum Beispiel generell bei der Ausschuettung gleich etwas abgezogen?
4 Ist Dividende mit Aktienverlusten innerhalb der Spekulationsfrist verrechenbar?
Danke,::O:O:O:O
1. Sind Verluste aus diesem Jahr mit Gewinnen des naechsten verrechenbar?
2.Sind auch Gewinne aus diesem Jahr mit Verlusten des naechsten verrechenbar?
3.Wird Dividende genau so versteuert wie Aktien(derselbe Steuersatz?) Wenn nicht,wie dann?Wird zum Beispiel generell bei der Ausschuettung gleich etwas abgezogen?
4 Ist Dividende mit Aktienverlusten innerhalb der Spekulationsfrist verrechenbar?
Danke,::O:O:O:O
Supermat,
1.: Ja
2.: Nein
3.: Im Ergebnis ja, nach Verbrauch des Freibetrages.
4.: Nein
mfg Auditor2000
1.: Ja
2.: Nein
3.: Im Ergebnis ja, nach Verbrauch des Freibetrages.
4.: Nein
mfg Auditor2000
Zu Punkt 4 sollte man mal das Bundesverfassungsgericht einschalten.
Hallo Auditor2000,
zu Punkt 2) würde ich nicht so einfach NEIN sagen.
Da ich die Verluste auch mit Gewinnen des Vorjahres aufrechnen kann, kommt die Frage doch aufs Gleiche raus.
Gruß (s)pecunia
zu Punkt 2) würde ich nicht so einfach NEIN sagen.
Da ich die Verluste auch mit Gewinnen des Vorjahres aufrechnen kann, kommt die Frage doch aufs Gleiche raus.
Gruß (s)pecunia
sorry, (s)pecunia,
Du hast natürlich Recht. Über den Verlustrücktrag aus 2001 könnte ich auch Gewinne aus diesem Jahr verrechnen (und auch noch aus 1999), § 23 Abs. 3 S. 9 Einkommensteuergesetz. Dies würde allerdings nichts daran ändern, dass ich für die Gewinne dieses Jahres zunächst Steuern zahlen müsste, und erst nach der Veranlagung für 2001 über den Verlustrücktrag zurückbekommen würde.
mfg Auditor2000
Du hast natürlich Recht. Über den Verlustrücktrag aus 2001 könnte ich auch Gewinne aus diesem Jahr verrechnen (und auch noch aus 1999), § 23 Abs. 3 S. 9 Einkommensteuergesetz. Dies würde allerdings nichts daran ändern, dass ich für die Gewinne dieses Jahres zunächst Steuern zahlen müsste, und erst nach der Veranlagung für 2001 über den Verlustrücktrag zurückbekommen würde.
mfg Auditor2000
Ähem,
zu 3. habe ich zumindest eine andere Meinung.
Ich dachte, daß Dividenden wie Zinserträge besteuert werden, und Aktienverkäufe inerhalb der Spekufrist nach dem persönlichen Einkommensteuersatz.
Guido
zu 3. habe ich zumindest eine andere Meinung.
Ich dachte, daß Dividenden wie Zinserträge besteuert werden, und Aktienverkäufe inerhalb der Spekufrist nach dem persönlichen Einkommensteuersatz.
Guido
Hallo magoo,
Zinserträge werden doch auch nach dem persönlichen Steuersatz versteuert ! Oder nach was sonst?
Letztendlich ist es egal, ob Du Einkünfte aus Arbeit, Vermietung, Zinsen etc hast; am Ende wird alles zusammengezählt unter Berücksichtigung gewisser Freibeträge in den einzelnen Sparten.
Gruß (s)pecunia
Zinserträge werden doch auch nach dem persönlichen Steuersatz versteuert ! Oder nach was sonst?
Letztendlich ist es egal, ob Du Einkünfte aus Arbeit, Vermietung, Zinsen etc hast; am Ende wird alles zusammengezählt unter Berücksichtigung gewisser Freibeträge in den einzelnen Sparten.
Gruß (s)pecunia
gebe Magoo recht, siehe Frage 4.
Es geht dort darum, ob man die Dividenden gegen Spekulationsverluste verrechnen darf.
Das ist aber eine andere Einkunftsart. Der o.g. Hinweis auf eine beschwerde bei der Finanzbehörde, dies zuzulassen, ist sinnvoll.
Wenn du in einem Kalenderjahr Spekulationsverluste (in Summe gegen die entsprechenden Speukationsgewinnegerechnet) gemacht hast, kannst
Du sie nur gegen ev. Gewinne aus Vorjahren (zur Zeit nur für 99 möglich) oder Folgejahren verrechnen (in der dann gemwchten EKST-Erklärung). Man kann sie nicht gegen andere positive Einkünfte desselben Jahres verrechnen !!! (Gegen diese Verfahrensweise laufen auch Klagen: es gibt mindestens 2 Einzelklagen mit Spekuverlusten in Millionenhöhe in 1998, die gegen ihr sonstiges Einkommen (Gehalt)
verrechnen wollen. Und es gibt eine Entscheidung des BVG, die eine ebensolche Verrechnung in einen dedizierten Einzelfall auch zuläßt. Diese Entscheidung wird bei den Privatklagen herangezogen).
Natürlich addieren sich Spekulationsgewinne (abzüglich Spekulationsverlusten) und Zins-/Dividendenerträge zum zu versteuernden Einkommen.
Zu sagen, `werden mit dem pers. Steuersatz versteuert` ist nicht ganz korrekt, da der ja progressiv mit dem zu versteuernden Einkommen wächst und damit keine individuelle Konstante ist.
Es geht dort darum, ob man die Dividenden gegen Spekulationsverluste verrechnen darf.
Das ist aber eine andere Einkunftsart. Der o.g. Hinweis auf eine beschwerde bei der Finanzbehörde, dies zuzulassen, ist sinnvoll.
Wenn du in einem Kalenderjahr Spekulationsverluste (in Summe gegen die entsprechenden Speukationsgewinnegerechnet) gemacht hast, kannst
Du sie nur gegen ev. Gewinne aus Vorjahren (zur Zeit nur für 99 möglich) oder Folgejahren verrechnen (in der dann gemwchten EKST-Erklärung). Man kann sie nicht gegen andere positive Einkünfte desselben Jahres verrechnen !!! (Gegen diese Verfahrensweise laufen auch Klagen: es gibt mindestens 2 Einzelklagen mit Spekuverlusten in Millionenhöhe in 1998, die gegen ihr sonstiges Einkommen (Gehalt)
verrechnen wollen. Und es gibt eine Entscheidung des BVG, die eine ebensolche Verrechnung in einen dedizierten Einzelfall auch zuläßt. Diese Entscheidung wird bei den Privatklagen herangezogen).
Natürlich addieren sich Spekulationsgewinne (abzüglich Spekulationsverlusten) und Zins-/Dividendenerträge zum zu versteuernden Einkommen.
Zu sagen, `werden mit dem pers. Steuersatz versteuert` ist nicht ganz korrekt, da der ja progressiv mit dem zu versteuernden Einkommen wächst und damit keine individuelle Konstante ist.
Hallo,
ferner werden Spekugewinne und Dividenden auch separat in der Anlage KSO eingetragen und berechnet.
Spekulationsgewinne werden in Zeile 49-51 angegeben, Dividenden in Zeile 9.
Der Unterschied hat bei uns schlappe 6500 DM betragen, von wegen Gleichbehandlung.
Gruß Guido
ferner werden Spekugewinne und Dividenden auch separat in der Anlage KSO eingetragen und berechnet.
Spekulationsgewinne werden in Zeile 49-51 angegeben, Dividenden in Zeile 9.
Der Unterschied hat bei uns schlappe 6500 DM betragen, von wegen Gleichbehandlung.
Gruß Guido
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