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    Kapitalerhöhung - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 24.05.00 21:57:07 von
    neuester Beitrag 25.05.00 23:00:26 von
    Beiträge: 7
    ID: 143.751
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      Avatar
      schrieb am 24.05.00 21:57:07
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo zusammen!

      Kann mir vielleicht mal jemand zu o.g. Angelegenheit auf die Sprünge helfen?
      Ich habe 20 Bezugsrechte-Bezugspreis 50€- nun soll ich angeben ob ich beí einem Verhältnis von 7 zu 2 :
      Zukauf 1 - 6 ST beziehen oder unter Verkauf 6 - 4 ST beziehen soll???
      Was passiert den nun genau in welchem Fall bzw. was passiert wenn ich mich überhaupt nicht melde?
      Wäre äußerst dankbar für eine hilfreiche Aufklärung.

      Grüße RonMax
      Avatar
      schrieb am 24.05.00 22:06:25
      Beitrag Nr. 2 ()
      Hallo RonMax,

      Du bekommst für 7 Bezr. 2 Aktien für 50 Euro. Entweder Du kaufst eines zu und bekommst dann 21/7 * 2 = 6 Aktien für insgesamt 300 Euro (6*50) oder Du verkaufst 6. Die Zahl der Bezr. muss durch 7 teilbar sein. Wenn Du 6 verkaufst, bekommst Du 4 Aktien für 200 insgesamt Euro (4*50). Wenn Du gar nichts machst, verkauft die Bank die Bezr. am letrzten Handelstag unlimitiert.

      Alles klar?

      Thomas Leber
      Avatar
      schrieb am 24.05.00 22:56:48
      Beitrag Nr. 3 ()
      Hi, Thomas-

      vielen Dank für die prompte Antwort. Von der Rechnerei her ist auch soweit alles klar, nur frage ich mich: Wo ist mein "Vorteil" bzw. was ist denn ein Bezugsrecht überhaupt wert? Ist es den besser, den "Vorteil" sausen zu lassen, wenn der akt. Kurs der Aktie momentan eh unter dem Bezugspreis gefallen ist?

      Grüße RonMax
      Avatar
      schrieb am 24.05.00 23:05:19
      Beitrag Nr. 4 ()
      Hi Ronmax,

      dein Vorteil als Besitzer von Bezugsrechten ist, dass Du die Aktien (zahl entsprechend den Bezugsrechten s.o.) SICHER bekommst, wenn Du sie willst (im Gegensatz zu einer Zeichnung, da weisst du ja nicht sicher, ob Du die "neuen Aktien" bekommst). Außerdem hast Du für die Bezugrechte ja nichts bezahlt, denn das Unternehmen will Dir als bestehendem Anteilseigner die Chance geben, die Kapitalerhöhung "mitzumachen" und somit Deinen Anteil am Unternehmen beizubehalten.
      Du kannst auch - wenn Du das willst - alle Bezugsrechte verkaufen. Dann ist dieser Erlös "Dein Vorteil".

      Gruß
      Motorship
      Avatar
      schrieb am 25.05.00 21:17:40
      Beitrag Nr. 5 ()
      Ergänzung: Ein Bezugsrecht ist in der Regel soviel wert wie die Differenz des aktuellen Kurses zum Bezugspreis dividiert durch das Bezugsverhältnis.

      Bsp: Aktie kostet 100 Euro, neue Aktie kostet 50 Euro. Bezugsrechtsverhältnis ist 2,5:1. 100-50=50/2,5=20 Euro je Bezugsrecht.

      Wenn der Kurs der Aktie unter den Bezugspreis für die neuen fällt ist das Bezugsrecht rein rechnerisch weniger als 0 wert (geht ja zum Glück nicht ;)) Da empfielt es sich auch nicht die BZR. auszuüben, man bekommt ja dieselbe Aktie am Markt billiger.

      Thomas Leber

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      Avatar
      schrieb am 25.05.00 22:55:46
      Beitrag Nr. 6 ()
      Aha,Aha,Aha...nun sind wir auch mal wieder schlauer. Habe zwar auch schon in verschiedenen Büchern geschaut, aber nichts so eindeutiges gefunden wie hier-Vielen Dank noch mal für die Antworten, auch wenn ich das dumpfe Gefühl von "Kosmetik" in dieser Beziehung nicht ganz los werde.....;)

      Grüße RonMax
      Avatar
      schrieb am 25.05.00 23:00:26
      Beitrag Nr. 7 ()
      Inwiefern Kosmetik? Ich steh` wohl auf der Leitung...

      Ach ja, der rechnerische Wert eines BZR muss nicht gleich dem Börsenkurs sein. Hier gilt Angebot und Nachfrage und speziell am letzten Tag des BZR Handels gibt es manchmal Schnäppchen, da die Banken alle BZR`s der Kunden die nicht geantwortet haben unlimitiert auf den Markt "schmeissen". Tipp zur Beobachtung ;)

      Thomas Leber


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