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    Steuer bei Optionsscheinen-Fragen des FA - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 23.07.00 15:58:08 von
    neuester Beitrag 24.07.00 13:58:44 von
    Beiträge: 7
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      schrieb am 23.07.00 15:58:08
      Beitrag Nr. 1 ()
      Guten Tag
      Habe mit Interesse viele Threads zur Spekusteuer gelesen.
      Möchte einerseits darauf hinweisen,dass das FA bei Angabe von Spekulationsgewinnen sehr hungrig auf Papier ist.In meinem Falle wollen sie wissen,wann ich mein Depot eröffnet habe,alle Kauf/Verkaufsorders von 1999 und die Depotauszüge von 98 und 99 haben.Also,dem Ehrlichen droht viel Arbeit.
      Nun meine Fragen:Wenn Optionsscheine innerhalb der Spekufrist wertlos verfallen,also nicht verkauft wurden bzw.ausgeübt und sich daraus ein Verlust ergibt,ist der Verlust verrechenbar mit anderen Wertpapiergechäften?
      2.Kann das Finanzamt von mir verlangen,Unterlagen aus vorhergehenden Jahren(in dem kein Spekugewinn erfolgte)einzureichen,obwohl ich die Kauf-und Verkaufsunterlagen nicht mehr habe?Ich befürchte nämlich,das dadurch,daß ich für 99 Gewinne angegeben habe,das FA auf blauen Dunst hin in die Vorjahre gehen.Dürfen die das ohne begründeten Verdacht?? Vielen Dank im Voraus für die Beantwortung meiner Fragen.
      Avatar
      schrieb am 23.07.00 16:22:18
      Beitrag Nr. 2 ()
      Hallo,

      1. Der Verlust ist NICHT verrechenbar mit anderen Wertpapiergeschäften, wenn die OS verfallen. Um sie verrechnen zu können mußt du sie UNBDEDINGT vor Verfall verkaufen! (Wissen!)

      2. Ich glaube nicht das das FA von dir die Auszüge der vergangenen Jahre verlangen darf, außer es liegt der Verdacht der Steuerhinterziehung vor. Weiterhin denke ich das das FA nicht deine Steuern für dieses Jahr auch für die vergangenen Jahre festlegen kann.
      (Vermutung!)

      MfG
      Eisbär
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      Avatar
      schrieb am 23.07.00 16:53:04
      Beitrag Nr. 3 ()
      Das Finanzamt ist sehr wohl berechtigt, Unterlagen von noch nicht festsetzungsverjährten Vorjahren anzuforden, wenn der begründete Anfangsverdacht besteht, daß Steuern für diese Jahre unzutreffend festgesetzt worden sind. Hierfür ist es völlig unbeachtlich, ob evtl. Steuerhinterziehung/Steuerverkürzung vorliegt. Ob in Deinem Fall ein solcher Anfangsverdacht vorliegt, hängt vom Einzelfall ab. Eine Ermittlung in den "blauen Dunst" hinein ist auf jeden Fall nicht zulässig, evtl. wäre es hilfreich, schon mit der ESt-Erklärung darauf hinzuweisen, daß es sich um erstmalige Speku-Gewinne handelt (evtl. Übersicht über die Aktivitäten in den Vorjahren beifügen (ohne Depotauszüge)).
      Avatar
      schrieb am 23.07.00 17:02:12
      Beitrag Nr. 4 ()
      @ Ivg: Wie soll man ohne Depotauszüge eine Übersicht über Transaktionsaktivitäten erstellen, wenn man auch keine Belege mehr darüber hat?

      Im Übrigen: Ich erhalte von meiner Bank einmal jährlich einen Depotauszug mit dem aktuellen Bestand, Käufe und Verkäufe sind darauf nicht vermerkt. Selbst wenn ich einen Bestand habe, zeigt mir der Auszug nicht, wann dieser aufgebaut wurde.

      Gruss Wallstreetdoctor
      Avatar
      schrieb am 23.07.00 18:01:21
      Beitrag Nr. 5 ()
      evtl. aus dem Kopf, sofern es sich um überschaubare Transaktionen handelt, ansonsten sollte man doch besser die Unterlagen verwahrt haben, da das Finanzamt ansonsten negative Konsequenzen ziehen darf (bei begründetem Verdacht).
      Zu beachten ist evtl. noch die Freigrenze von 1000 DM bei Speku-Einkünften.

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      Avatar
      schrieb am 23.07.00 18:11:46
      Beitrag Nr. 6 ()
      Vielleicht kann die Bank Auskunft über Transaktionen der letzten Jahre geben. Einen Versuch wäre es wert.
      Avatar
      schrieb am 24.07.00 13:58:44
      Beitrag Nr. 7 ()
      goliat,
      Deine Aussage, daß die FA sehr hungrig auf Papier sind und damit die Ehrlichkeit bestraft wird, kann man nicht verallgemeinern. Hier kommt es allein auf das betreffende FA und den jeweiligen Sachbearbeiter an.

      Ich bin steuerehrlich, hatte aber noch nie eine Rückfrage bzw. den Beweis für meine beigefügten Word-Dateien über Gewinne und Verluste zu erbringen. Um auch selbst einen Überblick zu haben, schreibe ich jede abgeschlossene Transaktien (100-150/Jahr) in eine Gewinn-bzw.Verlustdatei mit allen relevanten Daten. Diese Dateien füge ich meiner Steuererklärung bei.
      Für letztes Jahr habe ich es erstmals bei meinem Partner in der Steuererklärung auch so gemacht - mit dem gleichen Ergebnis der Akzeptanz ohne eine Rückfrage bei einem anderen Sachbearbeiter.


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