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    Kaufpflicht des Maklers bei merktengen Werten? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 10.08.00 07:39:11 von
    neuester Beitrag 11.08.00 12:24:10 von
    Beiträge: 6
    ID: 210.086
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      Avatar
      schrieb am 10.08.00 07:39:11
      Beitrag Nr. 1 ()
      Ich habe mal eine Frage zum Handel bei marktengen Werten: Sind die Makler nicht dazu verpflichtet einen gewissen Handel zu betreiben? Wenn ich also Aktien verkaufen will, die auch an der Nasdaq gehandelt werden, sich aber kein käufer hier in D findet, muss dann nicht der Makler in gewissen Grenzen diese kaufen?
      Oder ist das mehr freiwillig um einen gewissen Handel erst zu ermoeglichen? Von dem profitieren sie letztendlich ja selber ueber die Maklercourtage!
      Vielleicht kann mir ja jemand weiter helfen! Vielen Dank!
      Gruss
      Tobi
      Avatar
      schrieb am 10.08.00 08:42:11
      Beitrag Nr. 2 ()
      Soweit ich informiert bin, hängt das von der Art des Börsensystems ab. Handelt es sich um ein Market Maker System, dann haben diese Market Maker (z.B. Banken) die Verpflichtung übernommen jederzeit für bestimmte Mindestmengen An- und Verkaufskurse zu stellen. Nadaq oder Eurex sind beispielsweise nach diesem Prinzip aufgebaut. Liegt jedoch ein Auktionssystem vor, dann muss niemand verbindliche Kurse stellen - sonst würden auch Kurszusätze wie bG oder bB keinen Sinn machen. Der Neue Markt ist da ein Spezialfall: einerseits ist er nach dem Auktionssystem aufgebaut, andererseits fungieren die Betreuer (Banken) als eine Art von Market Maker. Gleichen sich Angebot und Nachfrage bei einer Kursfesstellung nicht aus, müssen die Betreuer mindestens 500 Stücke auf eigene Rechnung kaufen/verkaufen. Die Kursmakler selbst dürfen ebenfalls bis 500 Stück kaufen/verkaufen.
      Ich würde Dir also bezüglich dieser Grenzen zustimmen. Gruss.
      Avatar
      schrieb am 10.08.00 09:52:34
      Beitrag Nr. 3 ()
      Guten Morgen,

      also, das hängt ganz davon ab, welche art Order du erteilst. Wenn du eine Limitierte Order aufgibst, dann muß der Makler daruf keinen Kurs machen.
      Wenn du mit z.B. 24 verkaufen willst, un der Makler stellt die Aktie 24-26 als Taxe, dann muß er dir kein Stück abnehmen. Er kann z.B. auch nur die Taxe ändern.
      Er hat keine Verpflichtung. Wenn der Händler auf dem Parkett zum Makler rennt und fragt, wie er das Papier stellt, dann ist er verpflichtet, auf diese Spanne auch zumindest für die Mindeststückzahl still zu halten.
      Nicht aber auf die Taxe, die du über dein System siehst.
      Nur dann, wenn du eine unlimitierte Order aufgibst, dann ist er verpflichtet dir die Stücke abzunehmen. Der Preis ist dann allerdings eine andere Frage.
      Also in Marktengen Papieren immer schön limitieren, sonst kann das eine Überraschung geben.
      Gruß

      G.
      Avatar
      schrieb am 10.08.00 11:46:34
      Beitrag Nr. 4 ()
      @Promotheus3 und Gummihuhn:
      :)Vielen Dank fuer Eure Antworten!!!!!:) Dank Euch bin ich jetzt ein stueck schlauer!
      Gruss
      Tobi
      Avatar
      schrieb am 10.08.00 16:16:45
      Beitrag Nr. 5 ()
      Die Verbindlichkeit eine Order IMMER auszuführen(predictable immidiacy, bid/ask Kurse, Spread) hängt definitiv nicht von der Art der Order, sondern von der Organisation des Kapitalmarktes ab. Market Maker sind zu dieser "predictable immidiacy" verpflichtet, Specialists nicht dürfen aber Eigenhandel betreiben, Amtliche Makler(Auktionssystem) erst recht nicht.

      Bei den Freimaklern herrscht meiner Meinung nach Anarchy; zu nichts verpflichtet aber immer auf der Suche nach dem für sich selbst günstigsten Geschäft.

      Das was Gummihuhn in Verbindung mit unlimitierten Order versucht anzudeuten ist folgendes: Wenn zu einem bestimmten Zeitpunkt Angebot und Nachfrage herrscht, dann wird der Ausführungskurs so gestellt, dass (möglichst) alle unlimitierten Aufträge bedient werden. Limitierte Order werden "zweitrangig" ausgeführt. Grundsätzlich herrscht die Maxime: Umsatz maximieren (im Auktionssystem).

      Wenn zu einem Wert lediglich unlimitiertes Angebot im Makler(Auktions)-System besteht, dann wird dieser getreu der Maxime "Umsatz maximieren" den Kurs so weit nach unten setzen bis dieses Angebot auf Nachfrage stösst.
      Bei amtlichen Maklern kannst du bei marktengen Werten Glück haben und wirst nicht wie eine Weihnachstgans ausgenommen, da amtliche Makler nur in Ausnahmefällen Eigenhandel betreiben, bei Freimaklern dagegen bezahlst du ziemlich sicher Lehrgeld.

      Bei Market Makern liegt die Gefahr übervorteilt zu werden nicht so sehr bei unvorhersehbaren Kursen, sondern in einem extrem weiten bid/ask Spread, z.B. Kauf möglich zu 100 Euro, Verkauf möglich zu 90 Euro.

      Grüsse,
      Reformator.

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      schrieb am 11.08.00 12:24:10
      Beitrag Nr. 6 ()
      @reformator:
      :)Vielen Dank!!!!!!!!:)
      Gruss
      Tobi


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