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    Zeichnungsscheine - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 23.08.00 19:50:06 von
    neuester Beitrag 24.08.00 13:58:17 von
    Beiträge: 2
    ID: 222.196
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      schrieb am 23.08.00 19:50:06
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      könnt Ihr mir mal bitte in einer Sache weiterhelfen? Ursprünglich geht es hier um die MEAG, die -
      wie einige von euch vielleicht wissen - diese Woche Insolvenzantrag stellen mußte. Es ist schon
      fast lächerlich, aber der Auslöser hierfür war eine Formulierung im Zeichnungsschein der
      Privatplazierung.

      Ich möchte die vorbörslichen Investoren unter euch bitten (bei börsennotierten Unternehmen
      erfolgt die Zeichnung meines Wissens nach jeweils über das Bankenkonsortium), eure
      ausgefüllten Zeichnungsscheine mal nach der Formulierung für die Unverbindlichkeit zu
      durchsuchen. Buch.de hatte beispielsweise die gleiche Formulierung wie die MEAG und das
      zuständige Münchner Registergericht sah darin kein Problem. Die AktG-Kommentare sind etwas
      widersprüchlich.

      Konkret geht es um folgende Formulierung:
      "Der Zeichner hat das Recht zum Widerruf ... sofern nach Zeichnung und Zahlung ...
      innerhalb von xx Monaten keine Kapitalerhöhung ... eingetragen wurde."
      Falls sich diese Formulierung auch bei einem eurer Zeichnungsschein findet, meldet euch bitte
      bei mir: mail@rzeiss.de
      Avatar
      schrieb am 24.08.00 13:58:17
      Beitrag Nr. 2 ()
      Sehr geehrte Damen und Herrn,

      wie es Ihnen bekannt sein dürfte, hat Skylife Entertainment AG (Musical Entertainment AG) am Montag, den 21.08.2000 einen Insolvenzantrag gestellt.

      Dies passierte, weil der zuständige Amtsrichter die abgeschlossene Kapitalerhöhung auf Grund eines angeblichen Formulierungsfehlers nicht eintragen wollte.

      Der Vorstand hat jetzt Grund zur Annahme, dass die Kapitalerhöhung zu Unrecht nicht eingetragen wird.

      Es geht um folgende Formulierung, die im Zeichnungsschein der ME-AG steht :

      "Der Zeichner hat das Recht, diesen Vertrag zu kündigen, sofern nach Zeichnung und Zahlung der Einlage innerhalb von acht Monaten keine Kapitalerhöhung in Handelsregister eingetragen ist."


      Wie es dem Vorstand von einigen Aktionären mitgeteilt wurde, sind mehrere Kapitalerhöhungen von anderen Unternehmen mit der gleichen Formulierung im Zeichnungsschein eingetragen worden.

      Der zuständige Richter bemängelt aber bei MEAG, dass kein absolutes Datum als Kündigungsfrist im Zeichnungsschein stehe.

      Er verlangt, dass statt "innerhalb von acht Monaten" ein Datum stehen muss.


      Skylife Entertainment AG teilte uns heute mit, dass der Insolvenzantrag vom Vorstand zurückgezogen wurde. Der Vorstand möchte einen letzten Versuch starten, die Kapitalerhöhung doch eintragen zu lassen.

      Dazu braucht die Gesellschaft die Unterstützung aller Interessenten und Aktionäre.

      Jeder, der ähnliche Zeichnungsscheine, von anderen Unternehmen kennt, die auch die Kapitalerhöhung eingetragen haben (z. B. : Buch.de), möchte bitte diesen Zeichnungsschein an ME-AG faxen.

      Faxnummer : 06102 - 23847

      Natürlich kann er seinen Namen und die persönlichen Daten streichen.

      Es geht nur um die Formulierung.

      Je mehr solche Beispiele der ME-AG vorliegen, um so grösser sind die Chancen, dass der Richter die Kapitalerhöhung einträgt.

      Wytto.de & Skylife Entertainment AG bitten hiermit alle Aktionäre um Unterstützung.

      Mit freundlichen Grüssen

      Klaus Reinhardt
      Amir-F. Behboudie


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