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    Muß ich einen Fehler meiner Bank melden ??? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 08.09.00 10:13:43 von
    neuester Beitrag 08.09.00 12:19:20 von
    Beiträge: 15
    ID: 237.067
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      Avatar
      schrieb am 08.09.00 10:13:43
      Beitrag Nr. 1 ()
      @ Alle !


      Meine Bank hat einen Depotbestand zu ihren ungunsten verkauft (Hat mir zu viel bezahlt !!!!!)

      Muß ich den Vorfall melden oder darf ich mich über den Fehler meiner Bank freuen ????


      Bitte um Rat !!!!!


      Talpa_rc
      Avatar
      schrieb am 08.09.00 10:17:05
      Beitrag Nr. 2 ()
      es gibt mehrere aktien für die zuviel bezahlt wird

      im übrigen verstehe die frage nicht -

      haben die mehr aktien verkauft als du hast oder haben die dir die aktie zu einem preis verkauft der nie zustande gekommen sein kann ?

      mfg
      b.frötsch
      Avatar
      schrieb am 08.09.00 10:19:21
      Beitrag Nr. 3 ()
      Hi b.fötsch !!!

      Sie hat zu einem zu hohen Preis verkauft, der sicher nicht zustande gekommen ist ! Macht das einen Unterschied ?

      Grüße Talpa_rc
      Avatar
      schrieb am 08.09.00 10:20:01
      Beitrag Nr. 4 ()
      Du kannst schweigen und Dich freuen.
      Die Bank merkt es selber noch.

      Birne99
      Avatar
      schrieb am 08.09.00 10:21:25
      Beitrag Nr. 5 ()
      - rechtlich: wohl Verpflichtung, den Irrtum zu melden.
      - praktisch: Dürfte es Dir schwer zu beweisen sein, daß Du es überhaupt gemerkt hast (hängt von den konkreten Umständen ab).
      - moralisch: Hängt von Deiner Moral und Deiner Einstellung zu Deiner Bank ab.

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      Avatar
      schrieb am 08.09.00 10:23:45
      Beitrag Nr. 6 ()
      Hi talpa_rc!

      Der Depotsachbearbeiter wird es merken. Er muß Überstunden machen, um den Fehlbetrag zu finden der der Bank entstanden ist. Er hat sämtliche Kurlisten und wird alle Verkäufe durchschauen. Tut mir leid, aber die kriegen dich!
      Avatar
      schrieb am 08.09.00 10:26:23
      Beitrag Nr. 7 ()
      Konkretisier doch mal bitte: Titel, Ausführungskurs und Datum

      Gruß
      Stock Rave
      Avatar
      schrieb am 08.09.00 10:28:04
      Beitrag Nr. 8 ()
      Hallo,

      Du bist aus rechtlicher Sicht nicht verpflichtet den Fehler der Bank zu melden. Dies ist hier genauso, als ob man Dir zuviel Wechselgeld herausgeben würde. Keine Verpflichtung den Irrtum aufzugeben. Es ist sogar so, daß Du, wenn Du den Irrtum nicht bemerkt hast, und das Geld für eine Reise oder ähnliches ausgibst, die Bank kein Rückforderungsrecht hätte. Du wärest entreichert. Ansonsten besteht seitens der Bank, sofern sie den Irrtum bemerkt, ein Rückforderungsrecht.

      Frank, der sich ein wenig mit Jura auskennt.
      Avatar
      schrieb am 08.09.00 10:33:32
      Beitrag Nr. 9 ()
      "Deine" depot-/kontoführende Bank hat vier bis sechs Wochen Zeit den Fehler zu bemerken und rückgängig zu machen, schau im Zweifelsfalle mal in den AGB nach, da dürfte auch Deine evtl. Mitwirkungspflicht geregelt sein. Hast Du schon eine Abrechnung über den Vorgang? Da macht es sicherlich einen Unterschied, ob zu viele Stücke verkauft wurden (was Du einfach prüfen könntest), oder ob ein falscher Kurs angesetzt wurde (was Du nicht so ohne weiteres prüfen könntest). Aber wie einer meiner Vorredner schon sagte, es hängt davon ab, was Du mit der Bank noch vorhast (und letztlich auch vom Betrag). Wenn Du das Konto räumst (das Geld erstmal nicht ausgeben), muss die Bank dem Geld hinterherrennen, dann hast Du sicherlich bessere Chancen auf einen Vergleich. Shit happens, da haben die Banken auch Versicherungen für.
      Avatar
      schrieb am 08.09.00 10:35:54
      Beitrag Nr. 10 ()
      @ Alle !

      Jetzt ist wohl guter Rat teuer!

      Wie lange kann es dauern bis es die Bank merkt ???

      @ stock rave !

      Du bist sicher von meiner Bank und willst den Fehler nicht selber suchen !!!!!!!!!!!!!!! LOL

      Ich bin noch am grübeln da ich normalerweise ein ehrlicher bin !!!!


      Grüße Talpa_rc
      Avatar
      schrieb am 08.09.00 10:39:21
      Beitrag Nr. 11 ()
      Noch mal zur Erläuterung,
      Du mußt unterscheiden zwischen strafrechtlichen Konsequenzen (Betrug u.ä) und einem evtl. bestehenden zivilrechtlichen Rückforderungsanspruch der Bank. Aus strafrechtlicher Sicht hast Du nichts zu befürchten, wenn Du den Fehler nicht meldest. Die Bank kann aber, sofern sie den Irrtum bemerkt, evtl. die Summe zurückfordern.

      Frank
      Avatar
      schrieb am 08.09.00 10:42:01
      Beitrag Nr. 12 ()
      @ talpa_rc: Ich bin weder von Deiner Bank, noch von der Steuerprüfung. Ich vermute bisher anhand Deiner Aussage nur, daß Du Dich irgendwo täuscht. Und mit den von mir erbetenen Daten, wollte ich ganz bestimmt nicht bei allen Banken Deutschlands anrufen und mich erkundigen, ob es einen Kunden gäbe, auf den das zutäfe, sondern wollte bloß für Dich nachprüfen, ob der Kurs wirklich so unmöglich war.

      Nichts für ungut...
      Stock Rave
      Avatar
      schrieb am 08.09.00 11:24:02
      Beitrag Nr. 13 ()
      @ Stock Rave !!!


      Keine Angst, ich habe mich nicht geirrt !
      Sie haben mir einfach einen falschen (zu hohen Kurs) für meinen Depotwert bezahlt !!!!

      @ springbank !

      Noch habe ich keine Abrechnung. Bekomme sie erst am Dienstag, wenn ich sie krieg !



      @ Alle !

      War jemand von Euch schon mal in einer ähnlichen Situation ?
      Wenn ja, eas habt ihr gemacht bzw. was ist dabei rausgekommen ?


      Grüße Talpa_rc
      Avatar
      schrieb am 08.09.00 11:27:47
      Beitrag Nr. 14 ()
      was ähnliches, siehe meinen Beitrag im Forum Recht&Steuern, unter dem Thread "Zuviele Fonds eingebucht bekommen...."
      Avatar
      schrieb am 08.09.00 12:19:20
      Beitrag Nr. 15 ()
      @talpa_rc
      Hatte auch so was ähnliches. Ich habe vor drei Wochen eine Aktie komplett verkauft. Daraufhin wurde mir der Betrag gutgeschrieben, die Aktie lag aber trotzdem noch weitere 2 Wochen in meinem Depot drin. Jetzt haben sie`s nur dummerweise gemerkt und aus dem Depot rausgenommen. Schade eigentlich .....


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