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    Zeichnungsgebühren - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 20.09.00 22:05:58 von
    neuester Beitrag 27.09.00 09:48:00 von
    Beiträge: 9
    ID: 248.535
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      Avatar
      schrieb am 20.09.00 22:05:58
      Beitrag Nr. 1 ()
      Da Volks-und Raiffeisenbanken, sowie Sparkassen immer noch Zeichnungsgebühren verlangen, dies natürlich auch bei Nichtzuteilung, die Frage: Gibt es Mittel und Wege diese erstattet zu bekommen? Ist doch unverschämt für unerfüllte Kaufaufträge berappen zu dürfen!!!
      Avatar
      schrieb am 21.09.00 23:12:45
      Beitrag Nr. 2 ()
      Also dann zahlt hier jeder Zeichnungsgebühren ohne Protest? Schade!
      Avatar
      schrieb am 22.09.00 11:01:06
      Beitrag Nr. 3 ()
      oooohhhhhh nein,

      nicht schon wieder diese diskussion mit den zeichnungsgebühren!!!!

      also: pass auf: warte einfach mal ab welche entscheidung ein gericht fällt, und dann sehen wir weiter, o.k.

      diese diskussion würde sonst wie beim letzen thread zu diesem thema im kreis laufen!!

      ENDE AUS VORBEI
      Avatar
      schrieb am 23.09.00 01:53:29
      Beitrag Nr. 4 ()
      Bereits bezahlte Gebühren zurückfordern.
      Musterbrief der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen im Faxabruf
      unter 0190 5 100 10 10 14.
      Einige Banken lassen sich darauf ein.
      Ansonsten Musterprozess abwarten.
      Avatar
      schrieb am 26.09.00 09:35:07
      Beitrag Nr. 5 ()
      Das mit dem Musterbrief von der Verbraucherzentrale habe ich bei der Volksbank schon probiert. Die haben meinen Brief zur DG Bank weitergeleitet und nach kurzer Zeit kam die Antwort. Keine Rückerstattung. Es handle sich hierbei um eine Bearbeitungsgebühr. Der Paragraph, der auf dem Muster steht, ist hier somit nicht gültig.

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      Avatar
      schrieb am 26.09.00 09:36:37
      Beitrag Nr. 6 ()
      Das mit dem Musterbrief von der Verbraucherzentrale habe ich bei der Volksbank schon probiert. Die haben meinen Brief zur DG Bank weitergeleitet und nach kurzer Zeit kam die Antwort. Keine Rückerstattung. Es handle sich hierbei um eine Bearbeitungsgebühr. Der Paragraph, der auf dem Muster steht, ist hier somit nicht gültig.
      Avatar
      schrieb am 26.09.00 20:30:47
      Beitrag Nr. 7 ()
      Hallo,
      habe bei meiner Volksbank mit dem Musterbrief der VZ reklamiert.

      Ergebnis: Innerhalb von 3 Wochen habe ich sämtliche Zeichengebühren
      (30,-DM je Zeichnung) der letzten Jahre erstattet bekommen.
      Außerdem werden bei mir ab sofort keine ZG mehr berechnet.

      Mein Tip: Auf jeden Fall reklamieren und nachhaken.
      GGf.Zeichengebühren künftig bis zu einer Gerichtsent-
      scheidung unter Vorbehalt bezahlen.

      Piet24
      Avatar
      schrieb am 27.09.00 09:34:48
      Beitrag Nr. 8 ()
      Einer meiner Professoren ist Experte für Bankenrecht...

      Dieser meint, dass Zeichnungen eindeutig ein kommissionsgeschäft sind und deswegen bei Nichterbringung der Zuteilung auch keine Gebühr verlangt werden kann....

      Habe auch noch Zeichnungs-Gebühren offenstehen... Warte auf das Urteil und dann hole ich mir das Geld zurück....

      Elninho
      Avatar
      schrieb am 27.09.00 09:48:00
      Beitrag Nr. 9 ()
      Ich bin bei der Sparkasse Hamm und ICH zahle keine Gebühren, wenn ein Auftrag nicht erfolgreich war. Habe mich extra gestern noch einmal erkundigt.


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