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    Gewinnvortrag: Was muss man praktisch tun? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 30.09.00 08:52:36 von
    neuester Beitrag 01.10.00 08:01:21 von
    Beiträge: 6
    ID: 257.354
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      Avatar
      schrieb am 30.09.00 08:52:36
      Beitrag Nr. 1 ()
      Ich habe 1999 Spekulationsgewinne erzielt, angegeben (ja, es gibt diese Leute) und jetzt den Bescheid bekommen.
      Zunächst einmal werde ich Einspruch erheben wegen des anhängigen Verfahrens über die Rechtmäßigkeit der Besteurung. (Weiß
      jemand, ob deshalb ein Antrag auf Aussetzung erfolgversprechend ist??). Unabhängig davon möchte ich den 99er
      Spekulationsgewinn als Gewinnvortrag nutzen, um ihn mit einem eventuellen Spekulationsverlust in diesem Jahr - ich will
      es nicht hoffen - zu verrechnen und damit die Steuerlast für das Jahr 2000 zu senken. Meine Fragen: Was muss ich tun, damit
      mir mein Gewinnvortrag nicht verloren geht? Muss ich überhaupt etwas unternehmen, oder geht dies automatisch? Geht dies
      bereits schon mit Gewinnen aus dem Jahr 1999 oder ab wann greift die entsprechende Gesetzgebung? Dank vorab für jedwede
      Hilfestellung.

      value_seeker
      Avatar
      schrieb am 30.09.00 09:18:31
      Beitrag Nr. 2 ()
      Hallo Value_Seeker,

      ganz einfach. Du lässt den eventuellen Verlust einfach auf 1999 zurücktragen. (schriftlicher Antrag) Einen Gewinnvortrag in diesem Sinne gibt es nicht, nur Verlustrückträge (bzw. -vorträge.
      Avatar
      schrieb am 30.09.00 09:20:41
      Beitrag Nr. 3 ()
      Hallo value_seeker,

      zunächst mal mußt Du den Gewinn in 1999 versteuern.

      Erzielst Du dann in 2000 einen Spekulationsverlust, kann dieser nicht mit anderen positiven Einkünften verrechnet werden, sondern nur nach 1999 zurück- oder nach 2001ff vorgetragen werden.

      Den Antrag für den Rücktrag stellst Du im Rahmen der Erklärung für 2000. Das angesprochene Verfahren bezieht sich mE darauf, daß die Rücktragsmöglichkeit erst für 99er Verluste ins Gesetz aufgenommen wurde und nun strittig ist, ob man auch in den Vorjahren von dieser Regelung Gebrauch machen kann. Daher sollte man bspw. gegen 98er Steuerbescheide Einspruch einlegen und das Verfahren abwarten.

      Beachte im übrigen, daß es sinnvoll sein kann, Verluste im Rahmen der Jahresfrist zu realisieren, da sonst kein Spekulationsverlust mehr vorliegt und steuerlich kein Verrechnungspotential gegeben ist.


      stoxfish
      Avatar
      schrieb am 30.09.00 09:35:49
      Beitrag Nr. 4 ()
      Erst einmal herzlichen Dank für die prompten Antworten. Eine Sache habe ich allerdings noch nicht recht verstanden: Ich versteuere
      die 1999er Gewinne, erziele in 2000 einen Verlust und beantrage in der 2000er Erklärung einen Verlustrücktrag. Wird dann die Steuer
      für 2000 niedriger oder wird die 1999er neu festgelegt?

      value_seeker

      P.S.: Habt Ihr auch noch einen Tip bezüglich des Antrags auf Aussetzung wegen des Verfassungsbeschwerde-Einspruchs in der Steuererklärung 1999?
      Avatar
      schrieb am 30.09.00 15:11:16
      Beitrag Nr. 5 ()
      @value_seeker

      zu P.S.: Aussetzung der Vollziehung wird in solchen Fällen (Verfahren vor dem BFH oder BVG) in der Regel nicht gewährt.

      § 23 Abs. 3 letzter Satz EStG lautet: Die Verluste mindern jedoch nach Maßgabe des § 10d die Einkünfte, die der Steuerpflichtige in dem unmittelbar vorangegangenen Veranlagungszeitraum oder in den folgenden Veranlagungszeiträumen aus privaten Veräußerungsgeschäften nach Absatz 1 erzielt hat oder erzielt.

      Es werden also die steuerpflichtigen Einkünfte 1999 durch den Verlustrücktrag gemindert.

      Gruß

      StRa

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      Avatar
      schrieb am 01.10.00 08:01:21
      Beitrag Nr. 6 ()
      Dank nochmals für die Hilfe. Es läuft demnach also darauf hinaus, dass ich mit den 2000er Verlusten eine Neufestlegung der 1999er
      Steuer erreichen kann.

      value_seeker


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