Gewinnvortrag: Was muss man praktisch tun? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 30.09.00 08:52:36 von
neuester Beitrag 01.10.00 08:01:21 von
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Ich habe 1999 Spekulationsgewinne erzielt, angegeben (ja, es gibt diese Leute) und jetzt den Bescheid bekommen.
Zunächst einmal werde ich Einspruch erheben wegen des anhängigen Verfahrens über die Rechtmäßigkeit der Besteurung. (Weiß
jemand, ob deshalb ein Antrag auf Aussetzung erfolgversprechend ist??). Unabhängig davon möchte ich den 99er
Spekulationsgewinn als Gewinnvortrag nutzen, um ihn mit einem eventuellen Spekulationsverlust in diesem Jahr - ich will
es nicht hoffen - zu verrechnen und damit die Steuerlast für das Jahr 2000 zu senken. Meine Fragen: Was muss ich tun, damit
mir mein Gewinnvortrag nicht verloren geht? Muss ich überhaupt etwas unternehmen, oder geht dies automatisch? Geht dies
bereits schon mit Gewinnen aus dem Jahr 1999 oder ab wann greift die entsprechende Gesetzgebung? Dank vorab für jedwede
Hilfestellung.
value_seeker
Zunächst einmal werde ich Einspruch erheben wegen des anhängigen Verfahrens über die Rechtmäßigkeit der Besteurung. (Weiß
jemand, ob deshalb ein Antrag auf Aussetzung erfolgversprechend ist??). Unabhängig davon möchte ich den 99er
Spekulationsgewinn als Gewinnvortrag nutzen, um ihn mit einem eventuellen Spekulationsverlust in diesem Jahr - ich will
es nicht hoffen - zu verrechnen und damit die Steuerlast für das Jahr 2000 zu senken. Meine Fragen: Was muss ich tun, damit
mir mein Gewinnvortrag nicht verloren geht? Muss ich überhaupt etwas unternehmen, oder geht dies automatisch? Geht dies
bereits schon mit Gewinnen aus dem Jahr 1999 oder ab wann greift die entsprechende Gesetzgebung? Dank vorab für jedwede
Hilfestellung.
value_seeker
Hallo Value_Seeker,
ganz einfach. Du lässt den eventuellen Verlust einfach auf 1999 zurücktragen. (schriftlicher Antrag) Einen Gewinnvortrag in diesem Sinne gibt es nicht, nur Verlustrückträge (bzw. -vorträge.
ganz einfach. Du lässt den eventuellen Verlust einfach auf 1999 zurücktragen. (schriftlicher Antrag) Einen Gewinnvortrag in diesem Sinne gibt es nicht, nur Verlustrückträge (bzw. -vorträge.
Hallo value_seeker,
zunächst mal mußt Du den Gewinn in 1999 versteuern.
Erzielst Du dann in 2000 einen Spekulationsverlust, kann dieser nicht mit anderen positiven Einkünften verrechnet werden, sondern nur nach 1999 zurück- oder nach 2001ff vorgetragen werden.
Den Antrag für den Rücktrag stellst Du im Rahmen der Erklärung für 2000. Das angesprochene Verfahren bezieht sich mE darauf, daß die Rücktragsmöglichkeit erst für 99er Verluste ins Gesetz aufgenommen wurde und nun strittig ist, ob man auch in den Vorjahren von dieser Regelung Gebrauch machen kann. Daher sollte man bspw. gegen 98er Steuerbescheide Einspruch einlegen und das Verfahren abwarten.
Beachte im übrigen, daß es sinnvoll sein kann, Verluste im Rahmen der Jahresfrist zu realisieren, da sonst kein Spekulationsverlust mehr vorliegt und steuerlich kein Verrechnungspotential gegeben ist.
stoxfish
zunächst mal mußt Du den Gewinn in 1999 versteuern.
Erzielst Du dann in 2000 einen Spekulationsverlust, kann dieser nicht mit anderen positiven Einkünften verrechnet werden, sondern nur nach 1999 zurück- oder nach 2001ff vorgetragen werden.
Den Antrag für den Rücktrag stellst Du im Rahmen der Erklärung für 2000. Das angesprochene Verfahren bezieht sich mE darauf, daß die Rücktragsmöglichkeit erst für 99er Verluste ins Gesetz aufgenommen wurde und nun strittig ist, ob man auch in den Vorjahren von dieser Regelung Gebrauch machen kann. Daher sollte man bspw. gegen 98er Steuerbescheide Einspruch einlegen und das Verfahren abwarten.
Beachte im übrigen, daß es sinnvoll sein kann, Verluste im Rahmen der Jahresfrist zu realisieren, da sonst kein Spekulationsverlust mehr vorliegt und steuerlich kein Verrechnungspotential gegeben ist.
stoxfish
Erst einmal herzlichen Dank für die prompten Antworten. Eine Sache habe ich allerdings noch nicht recht verstanden: Ich versteuere
die 1999er Gewinne, erziele in 2000 einen Verlust und beantrage in der 2000er Erklärung einen Verlustrücktrag. Wird dann die Steuer
für 2000 niedriger oder wird die 1999er neu festgelegt?
value_seeker
P.S.: Habt Ihr auch noch einen Tip bezüglich des Antrags auf Aussetzung wegen des Verfassungsbeschwerde-Einspruchs in der Steuererklärung 1999?
die 1999er Gewinne, erziele in 2000 einen Verlust und beantrage in der 2000er Erklärung einen Verlustrücktrag. Wird dann die Steuer
für 2000 niedriger oder wird die 1999er neu festgelegt?
value_seeker
P.S.: Habt Ihr auch noch einen Tip bezüglich des Antrags auf Aussetzung wegen des Verfassungsbeschwerde-Einspruchs in der Steuererklärung 1999?
@value_seeker
zu P.S.: Aussetzung der Vollziehung wird in solchen Fällen (Verfahren vor dem BFH oder BVG) in der Regel nicht gewährt.
§ 23 Abs. 3 letzter Satz EStG lautet: Die Verluste mindern jedoch nach Maßgabe des § 10d die Einkünfte, die der Steuerpflichtige in dem unmittelbar vorangegangenen Veranlagungszeitraum oder in den folgenden Veranlagungszeiträumen aus privaten Veräußerungsgeschäften nach Absatz 1 erzielt hat oder erzielt.
Es werden also die steuerpflichtigen Einkünfte 1999 durch den Verlustrücktrag gemindert.
Gruß
StRa
zu P.S.: Aussetzung der Vollziehung wird in solchen Fällen (Verfahren vor dem BFH oder BVG) in der Regel nicht gewährt.
§ 23 Abs. 3 letzter Satz EStG lautet: Die Verluste mindern jedoch nach Maßgabe des § 10d die Einkünfte, die der Steuerpflichtige in dem unmittelbar vorangegangenen Veranlagungszeitraum oder in den folgenden Veranlagungszeiträumen aus privaten Veräußerungsgeschäften nach Absatz 1 erzielt hat oder erzielt.
Es werden also die steuerpflichtigen Einkünfte 1999 durch den Verlustrücktrag gemindert.
Gruß
StRa
Dank nochmals für die Hilfe. Es läuft demnach also darauf hinaus, dass ich mit den 2000er Verlusten eine Neufestlegung der 1999er
Steuer erreichen kann.
value_seeker
Steuer erreichen kann.
value_seeker
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