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    Wie werde ich vom Finanzamt erwischt - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 16.10.00 17:24:55 von
    neuester Beitrag 26.11.00 17:14:53 von
    Beiträge: 49
    ID: 271.501
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      Avatar
      schrieb am 16.10.00 17:24:55
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo Ihr,
      was für Info-Quellen hat der Fiskus eigentlich?
      Werden die meisten Steuersünder über Anzeigen neidischer Nachbarn erwischt? Über Recherche der Finanzbeamten? Über Selbstanzeigen? Über meine Bank?
      Oder wie kommen die an meine Daten?
      Avatar
      schrieb am 16.10.00 17:29:02
      Beitrag Nr. 2 ()
      Es soll ja Leute geben, die geben ihrem Broker einen Freistellungsauftrag, geben aber keine Aktienkäufe oder -verkäufe in der Erklärung an.
      Avatar
      schrieb am 16.10.00 17:37:01
      Beitrag Nr. 3 ()
      @apur

      z.b. so:

      finanzamt liesst im wo .
      schaut wer dumme fragen stellt .
      lässt sich aus verdachtsmoment heraus von wo die personalien mitteilen .
      prüft und findet?
      Avatar
      schrieb am 16.10.00 19:14:53
      Beitrag Nr. 4 ()
      @ hallo39

      Nein, die "dummen" Fragen kommen ja von den Mitarbeitern des FA!
      Die finden dann aber über die "schlauen" Antworten die wahren Steuerhinterzieher, die allzu gern aus dem Nähkästchen plaudern.
      Tue Böses und rede darüber - das lässt sich sogar kriminologisch nachweisen.
      Das ist der Trick :D

      Es gibt aber noch eine andere Theorie:
      Die Fragen kommen von unterbeschäftigten Steuerberatern und werden von anderen Steuerberatern in ihrer Freizeit beantwortet. Die Leser denken: "Mein Gott, ist das kompliziert mit den Steuern. Da nehm` ich lieber einen Steuerberater!"

      Sind aber nur Theorien...;)
      Avatar
      schrieb am 16.10.00 19:44:03
      Beitrag Nr. 5 ()
      @CommanderBerlin

      :D

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      Avatar
      schrieb am 17.10.00 11:05:57
      Beitrag Nr. 6 ()
      Na, so richtig ergiebig waren die Antworten ja nicht.

      Der Freistellungsauftrag reicht nicht aus, um Auskunft zu fordern.

      Und eine Frage, die zu stellen jeder mündige Steuerzahler Recht und Pflicht (!) hat, kann auch unmöglich Grund genug sein, um ein berechtigtes Interesse an meinem Namen in der realen Welt nachzuweisen.

      Witzig, dass in den Köpfen immer gleich Steuerhinterziehung stattfindet.
      Ich wollte nur wissen, was DARF der Fiskus und was darf er NICHT. Ich halte mich an die gegebenen Regeln, das Finanzamt sollte das auch tun. Kontrollieren kann ich es aber nur, wenn ich weiß was erlaubt ist.

      Ich habe z.B. von sowas wie ZNÜ`s oder V`s gehört: Angeblich ein Info-Brief, den die Steuerfahnder bekommen mit Informationen, die zu haben sie gar nicht berechtigt sind.
      Weiß da jemand was?
      Avatar
      schrieb am 17.10.00 11:38:35
      Beitrag Nr. 7 ()
      Hi apura,

      ist ja witzig. Ich habe kürzlich unter dem Titel `Geeignetes Verfahren zur Hinterziehung?` einen ähnlichen Thread gestartet.

      Schau Dir das mal an, da kamen zwar welche und wollten mir als vermeintlichem Steuerbetrüger die Leviten lesen,
      aber wie Du habe ich keine sachlichen Informationen über die Mittel und Wege des FA gekriegt.

      Ich geb` die Hoffnung aber noch nicht auf.

      Ciao,

      Proust
      Avatar
      schrieb am 17.10.00 17:15:36
      Beitrag Nr. 8 ()
      Na, Ihr Super-Steuerexperten im Fachmann-Thread,

      wieso sagt denn keiner was das FA darf und was nicht?
      Bin ehrlich erstaunt, dass allein die Frage schon ein solch betretenes Schweigen auslöst. Ist das ein Thema, über das man nicht spricht? Totale Stille? Nix hören, nix sehen, nix sagen? Schweigen, das nach Angst schmeckt?

      Tse, tse, tse.

      Ich glaube, ich frage mal beim FA an. Die müssen ja wissen, welche Daten sie verwenden dürfen und welche nicht, und woher sie sie bekommen.
      Sind die eigentlich auskunftstpflichtig?

      Mal sehen, was dabei herauskommt.

      Salut an alle
      Avatar
      schrieb am 17.10.00 21:26:33
      Beitrag Nr. 9 ()
      @apura

      Tja Apura, das kommt halt einfach daher, weil ja jeder gerne gescheit daherredet aber nur die wenigsten wirklich
      Ahnung und auch Praxiswissen haben. Schicke mir mal eine E-Mail Steueragent@gmx.de und schildere
      noch mal kurz, was du genau wissen willst, dann kriegst du eine (natürlich völlig legale) Antwort.

      Viele Grüsse

      Steueragent
      Avatar
      schrieb am 18.10.00 10:01:32
      Beitrag Nr. 10 ()
      Infoquellen des FA:

      Du gabst in Deiner Steuererklärung 1998 die Dividendenzahlung für XY-Aktien an. In der Steuererklärung 1999 gibst Du plötzlich keine XY-Dividenden an.

      Dann wird ein "schlauer" Beamter schauen, ob Du in 1997 Deine XY-Dividende angegeben hast. Wenn ja, dann ist alles o.k., wenn nein, dann könnte die Frage auftauchen, wie lange Du, der böse, böse Steuersünder die XY-Aktien denn hatte... ;-)

      Es soll ja so windige Spekulanten geben, die ihre Aktien letztes Jahr innerhalb vom 3 Monaten mit Gewinn verkauft haben (inkl. Dividende!). Damit es aber nicht auffällt, kaufen diese Leute ein Jahr später, kurz vor der HV die Aktien nochmal zurück, um sie nach der Dividendenzahlung wieder zu verkaufen (ggf. mit Verlust) - nur um scheinbar den "Verdacht" beim FA zu erwecken, man halte die Papiere über 1 Jahr. Aber so etwas ist ja unter aller Sau. Ehrliche Leute würden so etwas nie machen!!!

      Vorsicht ist auch bei US-Aktien geboten (quartalsweise Dividendenzahlung)! Die Beamten haben in der Regel zwar keine Ahnung vom den US-Gepflogenheiten, aber sicher ist sicher. So ein Beamter könnte ja sich ja auch in diesem Board "weiterbilden".

      Verdächtig könnte auch werden, wenn Du als kleiner Straßenkehrer mit 2000 DM brutto einen dicken Mercedes fährst (Info vom der Kfz-Steuerstelle).

      kroko
      Avatar
      schrieb am 18.10.00 16:14:41
      Beitrag Nr. 11 ()
      @krokodil, oder so:

      Danke, das war konkret. Darf sich das FA Infos von der Kfz-Stelle besorgen? Wann darf es das, und wann nicht?

      @Steueragent:
      Hallo, habe Dir eine Mail geschrieben unter "Fragensteller".
      Avatar
      schrieb am 18.10.00 18:59:03
      Beitrag Nr. 12 ()
      @apura

      So weit ich weiß, werden von den Banken die Freistellungsaufträge an das Bundesaufsichtsamt für das
      Kreditwesen gemeldet. Hier kann nun leicht zusammengeführt werden, welcher Kunde wiewiele Frei-
      stellungsaufträge erteilt hat. In der Zeitung habe ich mal gelesen, daß sich einzelne Finanzämter z.B.
      Ledige vorgeknöpft haben, die mehr als das doppelte an Freistellungsaufträge erteilt haben, als sie
      eigentlich dürften.

      Aber das ist nicht das Problem.

      Eine Direktbank hat mir telefonisch bestätigt, daß z.B. von der Direktbank jede Dividenzahlung namentlich
      an das Bundesaufsichtsamt weitergemeldet wird. Dies geschieht übrigens unabhängig davon, wie hoch der
      Freistellungsauftrag ist und ob überhaupt einer exiestiert !!!!!

      Der Freistellungsauftrag bezieht sich nur auf den Abzug der Quellensteuer. Mit dem Meldewesen hat er
      nichts zu tun.

      Fazit: Diese Daten werden ans Bundesamt gemeldet. Hier werden die Daten gespeichert. Wenn nun das
      örtliche Finanzamt Zeit, Lust und Personal hat, kann es solche Abfragen beim Bundesamt für seinen
      Bezirk starten. Das Finanzamt erhält somit eine Liste sämtlicher Kunden, die z.B. Divideneinkünfte beziehen.
      Wenn die Div. Einkünfte den Freibetrag übersteigen, Du dies aber nicht angegeben hast, bist Du schon im
      Visier, denn trotz des Quellensteuerabzuges muß Du dies angeben. Denn die Dividenen müßen mit
      Deinem persönlichen Steuersatz versteuert werden.

      Von allen anderen können stichprobenartig Auskünfte bei den Banken eingeholt werden. Wie groß diese
      Stichprobe sein soll, ist dem Finanzamt überlassen. Wenn im Finanzamtbezirk z.B. 1.000 Kunden von
      Consors (als Beispiel) existieren, kann das Finanzamt von Consors Auskunft über jede einzelne Transaktion
      verlangen. Die Banken sind verpflichtet, jede einzelne Transaktion aufzuzeichnen.

      So weit so gut, oder weiß jemand noch mehr ?
      Avatar
      schrieb am 19.10.00 10:54:18
      Beitrag Nr. 13 ()
      @AtreidesLG

      Bist Du Dir sicher? Und was ist mit dem Bankgeheimnis? Das FA kann doch nicht einfach bei Consors anrufen und meine Transaktionen wissen wollen. Glaube nicht, dass das ohne weiteres möglich ist.
      Wenn doch: Wo steht es geschrieben?
      Avatar
      schrieb am 19.10.00 11:11:31
      Beitrag Nr. 14 ()
      @ atreidesLG
      Ich kann mir nicht vorstellen, daß eine Bank namentlich Dividendenzahlungen melden muß und darf! Allein unter Aufwandsgesichtspunkten hätten sich die Banken doch schon längst geweigert bzw. "queruliert". Hier muß ich mich apura anschließen: was ist mit dem Bankgeheimnis?
      Avatar
      schrieb am 19.10.00 13:16:33
      Beitrag Nr. 15 ()
      @ apura

      Du zahlst ja Kfz-Steuer fuer Deinen Ferrari an Dein FA. Und von FA zu FA ist nur ein kurzer Weg.

      @ atreidesLG

      Der Freistellungsauftrag hat nichts mit der "Quellensteuer" zu tun! Unter "Quellensteuer" versteht man i. a. ausländische Steuern. Diese können mit dem Freistellungsauftrag nicht vermieden werden! Der Freistellungsauftrag verhindert lediglich den Abzug der deutschen ZASt und Kapitalertrgsteuer; außerdem wird die KöSt vergütet.

      @ Allgemeinheit

      Meines Wissens werden Kapitlerträge an die Finanzbehörden gemeldet, wenn sie aufgrund eines Freistellungsauftrages STEUERFREI ausgezahlt wurden. Damit soll vermieden werden, daß irgendwelche ledigen "Schlauberger" 3000 DM Zinsen bei der Commerzbank steuerfrei - dank Freistellungsauftrag - erhalten und außerdem nochmal 3000 DM Zinsen mit ZASt-Abzug bei der Dresdner Bank. Der "Schlauberger" gibt bei seiner Steuererklärung natürlich nur die 3000 DM Zinsen von der Dresdner Bank an, und bekommt die ZASt voll erstattet. Die 3000 DM Zinsen von der CoBa werden eben "vergessen".

      DER TRICK GEHT NICHT MEHR!!!

      Gruss kroko
      Avatar
      schrieb am 19.10.00 13:52:35
      Beitrag Nr. 16 ()
      @apura und radün

      Das Finanzamt kann sehr wohl von der Bank verlangen, Auskunft über getätigte Transaktionen verlangen, sobald ein sogenannter Anfangsverdacht vorliegt. Ein solcher Verdacht kann z.B. aufkommen, wenn ein Steuerzahler Zins- und Dividendeneinkünfte vergißt in der Steuererklärung anzugeben.

      Das Divideneinkünfte namentlich an das Bundesaufsichtsamt gemeldet werden, wurden mir von der Comdirekt Bank mitgeteilt. Ich habe extra nachgefragt, ob die Zahlungen anonymisiert oder personalisiert weitergegeben werden. Es wurde ausdrücklich gesagt, daß die Dividendenzahlungen namentlich gemeldet werden.

      Was übrigens das Meldewesen unter den Behörden angeht, gibt es hier kaum eine Grenze die nicht überschritten wird. In einigen Bundesländern werden z.B. Einwohnermeldedaten an die GEZ weitergemeldet, der dann diejenigen besucht, die sich zwar ordnungsgemäß beim Einwohnermeldeamt angemeldet haben, dies aber bei der GEZ vergessen hatten.

      Da mir das Melden der Banken auch suspekt vorkommt, werde ich mich mal bei einer Filialbank erkundigen, wie das da aussieht.

      Bis dahin alles Gute
      Avatar
      schrieb am 19.10.00 14:56:10
      Beitrag Nr. 17 ()
      VORSICHT beim Öffnen der Tür - Jeder könnte von der GEZ sein...

      Ich will nur auf den eigentlich entscheidenden Umstand hinweisen:
      Maßgeblich ist nicht, welche Möglichkeiten das Finanzamt hat, sondern welche es in Zukunft haben wird!

      Viele setzen ja ihre Hoffnung auf die Verfassungsklage eines Kölner Universitätsprofessors, daß die Besteuerung von privaten Veräußerungsgeschäften wegen der fehlenden Kontrolle/fehlenden Kontrollmöglichkeiten verfassungswidrig ist. Niemand sollte aber der Illusion unterliegen, daß damit die Aktiengewinne steuerfrei gestellt werden - es spricht mehr dafür, daß der Fiskus seine Kontrollmöglichkeiten ausweitet und ausspielt.

      Grundsätzlich ist jede beleghafte, gespeicherte Transaktion im Inland für den Fiskus erreichbar. Die Möglichkeiten, die das Finanzamt durch die EDV hat, bekommen mittlerweile z.B. die kleinen Gastronomen zu spüren, die bisher immer ein wenig auf eigene Rechnung wirtschaften konnten. Die Betriebsprüfer werten die Buchhaltung mittlerweile z.T.wochenweise aus und stoßen damit auf Unregelmäßigkeiten bei Einkäufen und Umsatz. Die hervorragende Buchhaltung der Banken wäre ebenfalls leicht auszuwerten... Einen letzten Schutz bietet das sog. Bankgeheimnis, daß eine gezielte Suche nach Streuersündern bei den Kreditinstituten verhindert. Es könnte aber, gerade auf verfassungsrechtlichen Druck, abgeschafft werden.

      Der Steueranspruch bei Hinterziehung kann noch 10 Jahre später eingetrieben werden: hektische Aktivitäten des Fiskus könnten z.B. in den Jahren 2006ff. einsetzen, um die Gewinner des Börsenbomms Ende der 90er Jahre zu prüfen. Man denke nur an die ganzen Luxemburg-Fälle: ein paar Jahre später sind alle die aufgeflogen, die das Geld nicht persönlich nach Luxemburg gebracht haben - trotz "Bankgeheimnis".

      Ist natürlich meine Einschätzung, aber ich wäre sehr vorsichtig mit der Hinterziehung von Spekulationsgewinnen. Meiner Meinung nach wird da für manche noch ein dickes Ende kommen.

      D.
      Avatar
      schrieb am 19.10.00 17:41:00
      Beitrag Nr. 18 ()
      @alle

      Ja Hallo,
      jetzt ist es echt ergiebig.
      Was ich gelernt habe ist also zu unterscheiden zwischen dem, was das FA darf (Theorie) und dem, was es tut (Praxis).

      Theoretisch: Nur nach Anfangsverdacht darf das FA an meine Bank schreiben und um Unterlagen bitten.
      Praktisch: Der Anfangsverdacht lässt sich damit begründen, dass meine Direktbank Dividendeneinkünfte mit meinem Namen meldet – die ich vielleicht vergessen hatte, weil es insgesamt nur 50 Mark sind.

      Theoretisch gibt es ein Bankgeheimnis.
      Praktisch gibt es das nicht.

      Theoretisch darf das FA nur Infos verwenden, die auf legalem Wege zu ihm gelangt sind.
      Praktisch wird jede entfernt verwandte Behörde angezapft, um den gläsernen Steuerbürger zu schaffen.

      Irgendwie fühle ich mich plötzlich total überwacht, kontrolliert, durchleuchtet.

      Ist das eklig.
      Avatar
      schrieb am 20.10.00 08:50:21
      Beitrag Nr. 19 ()
      @apura

      Genauso ist es.

      Kürzlich habe ich im Hamburger Abendblatt gelesen, daß ein Finanzamt bei einer Bank nach einer Kundin gefahndet hat, die sog. Tafelgeschäfte getätigt hat. Bei dieser Gelegenheit hat sich das Finanzamt dann auch gleich noch einige andere Kunden rangenommen, die in Reichweite lagen. Diese Praxis wurde zwar anschließend vom Gericht gerügt, jedoch was das Finanzamt erst mal hat, hat es.

      Wie heißt es doch so schön: Unergründlich sind die Wege des Herrn (bzw. Finanzamt)
      Avatar
      schrieb am 20.10.00 09:44:41
      Beitrag Nr. 20 ()
      Hallo,

      ich kann mich nur der Meinung von krokodil1 anschließen. es gibt sicherlich viele Gründe warum man in eine Stichprobe fällt, aber das erste Kriterium sind immer noch die Freistellungaufträge. Ist doch klar, wenn ich als Alleinstehender bei meheren Banken eine Freistellungssumme über 3.100 DM habe, bin ich schon so gut wie ein potentieller Kandidat für das FA.
      Also, seht erst mal zu, dass ihr DAS unter Kontrolle habt, bevor ihr mit irgendwelchen anderen komplizierten Fragen kommt !
      Avatar
      schrieb am 26.10.00 13:49:22
      Beitrag Nr. 21 ()
      Verschärfte Kontrolle von Spekulationsgewinnen

      Dem Staat entgehen nach Schätzungen von Experten Milliardenbeträge durch nicht angegebene Gewinne bei Börsengeschäften. Das soll anders werden. Laut "Wirtschaftswoche" wird es im nächsten Jahr eine ganze Reihe von Maßnahmen geben, mit denen der Fiskus sein Hauptaugenmerk auf Spekulationsgeschäfte richten will, insbesondere auf solche, die online abgeschlossen wurden.

      Geplant sind unter anderem verschärfte Meldepflichten der Banken in Bezug auf Kapitalerträge ihrer Kunden. Auch Sammelauskünfte sind möglich, etwa zu allen Personen, die eine Neuemission wie Infineon gezeichnet und innerhalb eines Jahres mit Gewinn verkauft haben. Zudem soll schon für die diesjährige Steuererklärung die Anlage KSO (Kapitaleinkünfte und Sonstiges) durch zwei spezielle Anlagen für Spekulationsgewinne und Alterseinkünfte sowie für Dividenden- und Zinseinnahmen ersetzt werden. Nicht nur Beträge über 1000 Mark sind meldepflichtig, auch wer keine Gewinne gemacht hat, muss dies künftig im Hauptformular per Unterschrift ausdrücklich bestätigen. Bei Falschangaben drohen Geldbußen oder sogar Freiheitsentzug. (ae/c`t)
      Avatar
      schrieb am 26.10.00 14:56:46
      Beitrag Nr. 22 ()
      @rukus

      Wollte ich auch gerade hier rein stellen.
      Entspricht genau meiner Einschätzunge/Befürchtung...

      Grüße D.
      Avatar
      schrieb am 26.10.00 14:56:47
      Beitrag Nr. 23 ()
      @rukus

      Wollte ich auch gerade hier rein stellen.
      Entspricht genau meiner Einschätzung/Befürchtung...

      Grüße D.
      Avatar
      schrieb am 26.10.00 21:38:23
      Beitrag Nr. 24 ()
      Fiskus greift nach Spekulanten
      Spätestens bei der Steuererklärung für dieses Jahr müssen Börsianer Farbe bekennen, wenn es um ihre Gewinne aus Aktiengeschäften geht. Neue Formulare aus dem Haus des Bundesfinanzministers zwingen jeden Steuerzahler, seine sonstigen Einkünfte – dazu zählen auch Spekulationsgewinne – entweder ordentlich aufzulisten oder aber ausdrücklich zu versichern, weniger als 1000 Mark Gewinn gemacht zu haben.

      Finanzminister Hans Eichel meint es ernst mit den Spekulanten. Vorbei die Zeit, Kursgewinne in der Steuererklärung einfach unter den Tisch fallen zu lassen. Der Talfahrt an den Börsen können Anleger aber wenigstens einen Vorteil abgewinnen: Statt weiter auf die Herbstrally zu hoffen, kann es sich lohnen, den einen oder anderen innerhalb der vergangenen zwölf Monate angeschafften Wert mit Verlust abzustoßen. Die so produzierten roten Zahlen können Anleger mit ihren Spekulationsgewinnen verrechnen.

      Denn der Fiskus macht nicht nur mit dem neuen Steuerformular mächtig Druck auf Spekulanten. Die Beamten wollen sich nicht länger Milliardenbeträge pro Jahr durch die Lappen gehen lassen. Verschärfte Meldepflichten der Banken über die Kapitalerträge ihrer Kunden, die Rückschlüsse auf Spekulationsgewinne zulassen, und neue Regeln für Betriebsprüfer, die jetzt bei Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern Kontrollmitteilungen über deren Mandanten verschicken können, sind nur zwei Alarmsignale, die eindeutig die Marschrichtung der Finanzbeamten in Richtung Spekulationsgewinne aufzeigen (WirtschaftsWoche 35/2000).

      Börsianer müssen sich gut überlegen, ob sie das Risiko, als Steuerschummler aufzufliegen, weiter eingehen wollen. Denn eines steht fest: Wenn sie im Steuerformular „Spekulationsgewinne unter 1000 Mark“ ankreuzen, und dies auch noch mit ihrer Unterschrift bestätigen, obwohl sie eindeutig über der Grenze liegen, machen sie sich bereits der versuchten Steuerhinterziehung strafbar. Werden sie überführt, kommt es auf die Höhe der dem Fiskus entgangenen Steuern an: Kleine Sünder kommen oft noch glimpflich mit sechs Prozent Hinterziehungszinsen und einer Geldbuße davon, bei höheren Summen ist zusätzlich eine Geldstrafe fällig oder droht gar eine Freiheitsstrafe .

      Bisher ist die Gefahr der Entdeckung gering. Die Finanzämter sind chronisch unterbesetzt und haben Mühe, die Steuererklärungen einigermaßen zeitnah zu erledigen. Um die Aktenberge nicht zu groß werden zu lassen, legen sie Jahr für Jahr so genannte Veranlagungsschwerpunkte fest, die sie genauer prüfen. Hier droht jetzt akute Gefahr: „Es gibt Überlegungen, den Schwerpunkt im kommenden Jahr verstärkt auf die Spekulationsgewinne zu lenken“, warnt Dieter Ondracek, Chef der Deutschen Steuer-Gewerkschaft.

      Das heißt im Klartext: Die Beamten werden bei der Steuererklärung für 2000 nicht nur die neue Anlage SO besonders penibel prüfen, sondern auch Ungereimtheiten in der Anlage KSO für Kapitalerträge genauer nachgehen. Wer etwa 1999 Dividenden aus Siemens-Aktien versteuert hat, die in diesem Jahr fehlen, weil er die Anteile inzwischen verkauft hat, muss mit Fragen zum Verbleib der Papiere und etwaigen Kursgewinnen rechnen.

      as ist noch nicht alles. Die Finanzverwaltung will in Zukunft gezielt Sammelauskunftsersuchen an die Banken richten, weiß Peter Bilsdorfer, Richter am Finanzgericht Saarbrücken, aus Behördenkreisen. Bei diesem Verfahren wird ein bestimmter Sachverhalt, etwa eine Neuemission, zum Anhaltspunkt genommen, um bei der Bank ganz gezielt nach Spekulationsgewinnen zu fragen. Beispiel Infineon: Die Finanzbeamten könnten bei der Bank nach den Namen aller Anleger fragen, die Aktien zugeteilt bekommen und innerhalb eines Jahres mit Gewinn wieder verkauft haben. Solche Sammelauskünfte sind nach einem Urteil des Finanzgerichts Münster (6 K 5022/99 S) trotz Bankgeheimnis zulässig.

      Dass die Beamten noch einen Schritt weiter gehen und gezielt nach dem Inhalt einzelner Depots fragen, hält Bilsdorfer allerdings für ausgeschlossen „Der Aufwand ist für die Verwaltung viel zu groß.“
      Avatar
      schrieb am 27.10.00 23:31:15
      Beitrag Nr. 25 ()
      @Dangerseeker !!

      Hallo,

      hast Du zufällig das Aktenzeichen der Klage des Professors bei de Hand ?
      Es geht um den Einspruch nach Erhalt der Einkommenssteuerbescheinigung; vielleicht gibt es ein günstiges Urteil und man bekommt einen Teil de Speku-Steuer zurück !

      Danke MOT
      Avatar
      schrieb am 28.10.00 17:08:43
      Beitrag Nr. 26 ()
      @Motivator:

      Nachfolgend eines der anhängigen Verfahren. Ich glaube allerdings nicht, daß es das des Kölner Professors (müßte Prof. Tipke sein) ist, weil die Vorinstanz das Schleswig-Holsteinische FG ist. Aber das kann dir ja Wurst sein:

      Aktenzeichen: IX R 62/99
      §§: EStG § 23 Abs 1 Nr 1/b, GG Art 3 Abs 1, FGO § 76 Abs 1
      Schlagwörter: Spekulationsgewinn, Verfassungsmäßigkeit
      Rechtsfrage: Verfassungsmäßigkeit des § 23 Abs 1 Nr 1/b EStG - Ist der - Spekulationsgewinne erklärende Kläger- in seinem Grundrecht nach Art. 3 Abs. 1 GG verletzt, weil das beklagte Finanzamt ebenso wie andere Finanzämter die Erklärungen über Wertpapier-Spekulationseinkünfte regelmäßig nur entgegennimmt, aber nicht verifiziert, was eine ungleichmäßige und unvollständige Besteuerung dieser Einkünfte zu Lasten der Steuerehrlichen und damit zu Lasten des Klägers zur Folge hat - Aussetzung des Verfahrens gem. Art. 100 Abs. 1 GG und Vorlage an das BVerfG?
      Zulassung durch FG -
      Vorinstanz: Schleswig-Holsteinisches FG
      Vorinstanz/Datum: 23.9.1999
      Vorinstanz/Az: V 7/99

      StRa
      Avatar
      schrieb am 28.10.00 21:27:49
      Beitrag Nr. 27 ()
      @StRa

      Hallo,

      erstmal besten Dank ! Darauf läßt sich aufbauen !

      MfG
      MOT
      Avatar
      schrieb am 29.10.00 16:55:10
      Beitrag Nr. 28 ()
      Hallo allerseits,

      ich bin dann am wochenende auch noch fündig geworden, was das aktuell
      laufende Verfahren des Hr. Tippke betrifft !

      Quelle: Telebörse

      Die Kursturbulenzen haben manch einen Anleger um viel Geld gebracht. Einziger Lichtblick: Steuerliche Vorteile.Die Ehrlichen sind die Dummen", ärgert sich Klaus Tipke, emeritierter Professor für Steuerrecht aus Köln. Die Ehrlichen, das sind die wenigen Aktionäre, die ihre innerhalb der Spekulationsfrist erzielten Kursgewinne brav versteuern. Die meisten, ist sich der Steuerexperte sicher, teilen ihre Spekulationsgewinne nicht mit dem Fiskus — und bleiben ungestraft. Für Tipke Grund genug, vor dem Bundesfinanzhof gegen die Besteuerung seiner Speku-Gewinne zu klagen. ,,Die Steuern auf Spekulationseinkünfte sind verfassungswidrig", meint er und ist bereit, bis vor das Bundesverfassungsgericht zu gehen. Entscheidet das in Tipkes Sinne, ist die Spekulationssteuer gekippt. Gekippt sind dann auch die rot-grünen Pläne, Speku-Gewinne ab 2001 nur noch zur Hälfte zu besteuern. Möglicherweise entscheidet das Gericht aber anders und zwingt den Gesetzgeber, die Kontrollmöglichkeiten zu verschärfen, also etwa das Bankgeheimnis abzuschaffen, oder eine Quellensteuer einzuführen.

      Steuerehrliche Anleger sollten vorsichtshalber Einspruch gegen ihre Steuerbescheide einlegen (Az.: IX R 62199; siehe Interview). Dann gibt es nämlich Geld zurück, falls das Bundesverfassungsgericht die Speku-Steuer für verfassungswidrig erklärt. ,,Man sollte aber auch daran denken", erklärt Steueranwalt Jörg Burkhard aus Wiesbaden, ,,dass Anleger nach geltendem Recht ihre steuerpflichtigen Spekulationsgewinne mit Spekulationsverlusten mindern können." Wer also etwa durch den Kursrutsch der vergangenen Wochen herbe Verluste erzielt hat, kann seine Miesen — wenn er die Aktien innerhalb der Spekulationsfrist verkauft hat — von seinen Spekulationsgewinnen abziehen und so seine Steuerlast mindern. Man kann Spekulationsverluste aber auch von Speku-Gewinnen aus dem vorangegangenen Jahr oder aus künftigen Jahren abziehen. Es gilt: Verluste aus Aktienkäufen können auch mit Gewinnen aus Immobilienkäufen verrechnet werden und umgekehrt.

      Die Telebörse 19/00
      Avatar
      schrieb am 29.10.00 19:50:47
      Beitrag Nr. 29 ()
      Habe die Beiträge mit Interesse gelesen.
      Jeder muß sich im klaren sein, daß der Staat auf die schönen Steuereinnahmen nicht verzichten will und wird.
      Die Tranparenz und saubere Buchführung in Banken macht prinzipiell eine Prüfung leicht. Die Software-Möglichkeiten große Datenmengen zu überprüfen werden immer ausgefeilter.
      Alle Geldbewegungen die elektronisch erfaßt werden sind auch überprüfbar.


      Kann jedem nur raten:
      1.) steuerpflichtige Kursgewinne abzüglich der Verluste sauber anzumelden.
      2.) versuchen Anlagen auf jedenfall über 12 Monate zu halten.
      3.) Anlagemöglichkeiten zu finden die trotz guter Performance nach heutigem Steuerrecht steuerfrei bleiben auch wenn man die Anlage nur einen Monat hält.(Es gibt sie)
      Avatar
      schrieb am 29.10.00 20:04:09
      Beitrag Nr. 30 ()
      Hallo,
      Ich habe 1999 über 200 Trade´s gemacht.
      Ich will sie bei der Steuer anmelden(Gewinne+Verluste)
      Wird das FA.bei meiner Bank die Trade´s "abgleichen?,
      oder verlassen die sich auf meine Angaben?
      Manche haben noch viel mehr Trade´s,welch ein Aufwand leisten die sich?
      Danke
      Avatar
      schrieb am 29.10.00 20:16:04
      Beitrag Nr. 31 ()
      Profi hat recht.

      Da reicht eine Gesetzesänderung im Jahre 2004 um nachträglich auch alle Hinterzieher von 1999 oder 2000 zu erwischen (z. B. Änderung des Bankgeheimnis). Dann ist es wie damals mit Lichtenstein: Es hagelt Selbstanzeigen. Und glaubt nicht man könnte Belege wegwerfen und sich dann dumm stellen, das zieht nicht. Alle wird viel teurer als bislang. manche Banke erheben eine Gebühr von DM 5,00 per nacherstellten Beleg. DM 1000,00 bei 200 Trades....

      Es geht nicht draum welchen Aufwand man sich leistet, sondern was verlangt wird. Und das sind IMHO auch die Mindestanforderung die ohnehin jeder Aktionär zur Kontrolle machen sollte.
      Avatar
      schrieb am 30.10.00 00:03:48
      Beitrag Nr. 32 ()
      1.) Das Finanzamt macht von sich aus gar nichts, wenn
      es keine Anlage KSO (= keinerlei erklärten Einkünfte
      aus Kapitalvermögen) gibt.
      2.) Gibt es eine Anlage KSO (etwa zum Anrechnen der
      einbehaltenen und anrechenbaren KöSt/KapESt-ZASt/Solz)
      dann kostet es einen Knopfdruck und das FA
      fragt Deine Freistellungsaufträge ab (noch nicht in
      allen FA möglich)
      ------
      Konsequenz: Wer anrechenbare Steuern geltend machen will,
      sollte sauber sein.
      Wer nicht sauber ist, dem sollten die anrechenb.
      Steuer egal sein (was aber verboten ist).
      -------
      Ohne KSO also keine Probleme !
      Mit ???
      -------
      Allgemeine Bankanfragen ohne konkrete Hinweise sind verboten !
      Werden auch nicht gemacht !
      -------
      Die haben noch genug mit Luxemburg usw. aus dem Jahr
      1992 und Vorjahre zu tun.
      Avatar
      schrieb am 30.10.00 00:29:46
      Beitrag Nr. 33 ()
      Das mit der verfassungswidrigen Spekulationssteuer hatten
      wir schon mal so ähnlich 1986 ff. nach der strafbefreienden
      Selbsterklärung der Einkünfte ab 1986 aus kapitalvermögen
      Das geht genauso wie damals aus, nämlich
      -keine Gleichheit im Unrecht-
      ---------------------------------------------
      im übrigen:
      nach meiner Einschätzung wird der Fiskus nicht derart ins
      Bankengeheimnis greifen (Sammeleinkünfte, autom.Verfahren
      usw.) viel eher wird es eine Spekulationssteuer geben:
      Jeder Verkauf wird mit z.B. 5% Steuer belegt
      ----> ansonsten würde nämlich der Börsenmarkt zusammen-
      brechen.
      Die Steuer wird dann so gering, das man sie auch noch
      verkraften kann (Börsenumsatzsteuer, Kapitalverkehrssteuer
      ist doch eigentlich wurscht wie man das nennt).
      WICHTIG - WICHTIG - WICHTIG
      NICHT VERGESSEN:
      Wir leben in der EU: Künftige wird es soetwas nur geben,
      wenn in den übrigen EU-Ländern genauso verfahren wird, denn
      ansonsten wechseln wir einfach den Börsenplatz:
      ----
      wer kauft und verkauft in der BRep.D
      wenn dies über Paris oder Österreich (ohnehin benützt doch
      heute schon jeder Kleinanleger Telefon oder Internet), sprich
      bei einer ONLINE - Bank OHNE JEGLICHEN STEUERABZUG oder
      AUTOMATISIERTEN Auskunftsverfahren möglich ist.
      =========
      Avatar
      schrieb am 30.10.00 05:28:13
      Beitrag Nr. 34 ()
      Nochmal meine Frage,
      gleicht das FA.meine Trade´s die ich angebe
      mit der Bank ab???
      Avatar
      schrieb am 30.10.00 17:05:54
      Beitrag Nr. 35 ()
      @Katja19

      Als erstes wird sich der Finanzbeamte Deine Liste/Tabelle anschauen. Normalerweise gibt es von Seiten des FA nichts zu beanstanden, wenn Du Deine Depotauszüge beifügst. Vielmehr Mühe werden sich Finanzbeamte vorerst nicht machen.

      Gruss
      HotS
      Avatar
      schrieb am 30.10.00 22:58:16
      Beitrag Nr. 36 ()
      Je mehr du dem Finanzamt gibst, desto mehr ist prinzipiell
      verprobbar.
      Hast´e n Stempel vom Steuerberater drauf, genügt eine
      Aufstellung. Belege werden nur bei anrechenbaren Steuern
      verlangt, die aber auf jeden Fall.
      -----------------------------------
      Ansonsten gilt: Alles oder nichts
      Avatar
      schrieb am 12.11.00 12:11:22
      Beitrag Nr. 37 ()
      Hallöchen!

      Also wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, braucht man sich vor dem Finanzamt nicht zu fürchten, wenn man:
      1. keiner Bank einen Freistellungsauftrag erteilt,
      2. in der Anlage KSO (oder den Nachfolgern) keine Spekulationsgewinne oder sonstige Gewinne durch Aktien angiebt,
      3. bei der Aktienauswahl darauf achtet, das man niemals Dividenden erhält ( z.B. NM- Werte...),
      4. keine Neuemissionen Zeichnet.

      Habe ich das richtig verstanden ?

      Gruß, Kamoush
      Avatar
      schrieb am 12.11.00 14:02:17
      Beitrag Nr. 38 ()
      ...und keine dicken Autos fährt und kein Wohneigentum erwirbt...

      Was Deine Freistellungsaufträge angeht: Du kannst ruhig bei Deiner Provinzsparkasse einen Freistellungsauftrag erteilen. Zinsen sind ja innerhalb des Sparerfreibetrags sowieso steuerfrei einkassierbar.

      Ich könnte mir sogar vorstellen, daß beim FA Verdacht aufkommt, wenn Du KEINE Freistellungsaufträge erteilt hast!

      Deine 3000 DM Sparkassenbuchzinsen (dann ja abzüglich ZASt!) gibst Du ordnungsgemäß in KSO an - die Zinsen ja noch innerhalb des Sparerfreibetrags steuerfrei! Dann könnte der Finanzbeamte fragen: Bei welcher Bank hast Du denn Deine Freistellungsaufträge erteilt? Wohlmöglich bei ConSors oder der comdirect bank oder der Direktanlagebank...?

      Ganz so einfach ist das Steuerhinterziehen wohl doch nicht?

      kroko
      Avatar
      schrieb am 12.11.00 19:26:03
      Beitrag Nr. 39 ()
      Früher oder später kriegen Sie alle Steuerhinterzieher.

      Ich rate jedem ab einen Versuch einer hinterziehung zu begehen.

      Ein Grundsatz ist, daß eine gerechte Betseuerung kein Schaden darstellt. z.B Ein Banker hat aus Neid die Unterlagen freiwillig dem Finanzamt zur Verfügung gestellt. Der Steuerpflichtige konnte die Bank nicht in Regreß nehmen weil eine gerechte Besteuerung kein Schaden ist.

      Es gibt in Deutschland KEIN Bankgeheimnis.
      Das Wort Geheimnis bedeutet eine Verschwiegenheitspflicht deren Verstoß mit Freiheitsstrafe geahndet wird. Dies gilt für Ärzte, Steuerberater, Anwälte. Dies ist im Strafgesetzbuch geregelt. Die Bänker sind nach Strafrecht nicht zur Verschwiegenheitverpflichtet.
      Dagegen ist es in der Schweiz oder Österreich , daß Bankgeheimnis verfassungsrechtlich verankert.

      Das heißt konkret
      Es existiert leidiglich eine Vertragliche Verschwiegenheitspflicht der Bank .
      Zusätzlich gibt es in der Abgabenordnung einen sogenannten Bankenerlaß( wurde in die Abgabenordnung übernommen). Der Haken an dem Erlaß ist , daß es eine soll Vorschrift ist. Aber wenn das Finanzamt das nicht beachtet ist es auch nicht schlimm.

      Eines der Wirksamsten Mittel der Finanzverwaltung ist die Kontrollmitteilung im Rahmen der Außenprüfung
      z.B. Das Finanzamt möchte im Rahmen der Außenprüfung bei einem Reiseveranstalter feststellen ob das Unternehmen die Einnahmen richtig erfaßt hat. Das FA schaut sich die Unterlagen der Personen an die eine teuere Reise gebucht haben. Daraufhin wird an die FÄ der Kunden eine Kontrollmitteilung gemacht. Falls er soviel verdient hat , daß er sich die Reise hätte leisten können ist es kein Problem. Wenn nicht dann wird nachgefragt.

      Übrigens : die Kreditkartengesellschaften fallen nicht unter dem Bankenerlaß , so daß eine Kontrollmitteilung über jeden Kreditkarteninhaber erfolgen kann.


      Eine weitere Falsche Auffassung ist die Sache mit den Freistellungsaufträgen. In der Regel herrscht darüber eine falsche Auffassung . Falls jemand das genauer wissen möchte kann ich es in einem anderem Schreiben dies erläutern.

      Zum Schluß möchte ich sagen, dass das FA sämtliche möglichkeiten haben muss um Steuerhinterziehern auf die schliche zu kommen.

      Schaut euch lieber nach steuer optimierten Anlagen und verraut keinem Bänker um eine Rechtssicherheit zu bekommen. Zum teil geben sogar Steuerberater falsche Auskünfte über Bankgeheimnis. Liest mal die Abgabenordnung. Aber nicht den Gesetzestext allein( daraus wird niemand schlau) sondern einen Gesetzeskommentar.

      Ein weiterer Hinweis ist , daß sogar eine Beschlagnahmung der Unterlagen eines Steuerpflichtigen beim Steuerberater erfolgen.
      Dies darf aber nur die Unterlagen sein die nichts unmittelbar mit der Steuerberatung zu tun hat. Das sind z.B Buchführungsunterlagen, Beleg. Das wissen auch die wenigsten Steuerberater.
      Avatar
      schrieb am 13.11.00 08:25:11
      Beitrag Nr. 40 ()
      @ karbigac

      Deine Ausführungen kann ich prinzipiell nur unterstützen. Nur eine Ausnahme: plaudernde Banken mögen zwar möglicherweise nicht vom Gesetz bestraft werden, spätestens aber wohl vom Markt. Ich glaube nicht, dass eine Bank große Erfolgsaussichten hätte, wenn sie für eine gerechte Besteuerung sorgte (ist eben nicht ihre Aufgabe).
      Avatar
      schrieb am 13.11.00 19:38:00
      Beitrag Nr. 41 ()
      @ alle hier im Board:

      Es gibt viele Möglichkeiten des Finanzamtes, an Daten bzgl. Eurer Anlage KSO zu gelangen:

      1. Alle Banken müssen Zinsen und Dividenden melden.
      2. Das Finanzamt kann bei Aktiengesellschaften, die Namensaktien haben (z.B. Daimler) im sog. Aktionärsbuch nachschauen, wer wielange wieviel Aktien der Gesellschaft besessen hat (das fällt nämlich nicht unter das Bankgeheimnis, sondern das sind die Rechte eines Aktionärs nach AktG!).
      3. Das Finanzamt kann Sammelauskünfte bei "Nicht Banken" einholen, z.B. Net-Ipo, Lang & Schwarz da diese keine Banken sind und somit nicht unter das Bankgeheimnis fallen.
      4. Das Finanzamt hat quasi ungehinderten Zugriff auf das sog. CpD Konto einer jeden Geschäftsbank. Dort werden alle Transaktionen erfaßt, die keiner bestimmten Kundenverbindung zuzuordnen sind (z.B. Tafelgeschäfte, Depotüberträge).
      5. Das Finanzamt kann selbst Querverbindungen herstellen, z.B. Vergleich mit dem Vorjahr, aufwendiger Lebensstil, große Entnahmen bzw. Einlagen im betrieblichen Bereich ...

      und schließlich der wichtigste Punkt 6:

      Über 80% aller Steuerstrafdelikte werden entdeckt, weil jemand plaudert:

      - Exfrau bzw. Exmann will sich rächen
      - ein Mitarbeiter ist unzufrieden
      - der Nachbar ist neidisch auf den neuen Benz vor der Tür
      - ein Zockergenosse vom Stammtisch fliegt mit seinen Betrügereien auf und sagt, "Der Schulze und der Meier die machen das genauso".

      Also versucht es lieber mit Ehrlichkeit!

      taxpayer
      Ex-Finanzbeamter
      Steuerberater
      Avatar
      schrieb am 14.11.00 21:50:09
      Beitrag Nr. 42 ()
      Dieses Jahr kommen doch viele Leute in die Verlegenheit ihre spekulationsverluste erstmals anzugeben.

      1. Wegen der hohen Kursrückgänge und
      2. wegen der letztmaligen Anrechnungsmöglichkeit in voller Höhe.

      Fällt da dem FA nicht auf, dass man in den Vorjahren nix angegeben hat?

      Mit Sicherheit, oder?

      Ciao

      s0
      Avatar
      schrieb am 15.11.00 21:21:15
      Beitrag Nr. 43 ()
      Up

      ;)
      Avatar
      schrieb am 16.11.00 21:54:43
      Beitrag Nr. 44 ()
      ;)
      Avatar
      schrieb am 17.11.00 02:34:27
      Beitrag Nr. 45 ()
      zu ....über 80 % der Leute werden endeckt, weil jemand plaudert !...
      --------
      aber endeckt werden keine 3 % !
      ----------
      Die Bank gibt von sich aus gar nichts her !
      Das Finanzamt fragt von sich aus ebenso nichts !
      Wer natürlich ein Mietobjekt kauft, der muß sich natürlich nach
      der Finanzierung fragen lassen. Aber selbst dass machen die überbe-
      schäftigten Finanzler meistens nicht !.
      Der Ferrari ist uninteressant, es sei denn man fährt damit in den
      Finanzamtshof und weist den Beamten darauf hin..."he da draussen
      steht mein Rostkübel !..."
      ---------------
      Avatar
      schrieb am 17.11.00 09:45:44
      Beitrag Nr. 46 ()
      @ zwrecht

      Wie es scheint stimmen wir mal überein.

      Ich weiß aber gar nicht, wie das Bild vom verräterischen Auto vor dem FA entsteht. Außer in der von zwrecht vorgeschlagenen Weise - idR nimmt der Beamte nicht dienstlich vom Kfz Kenntnis, dürfte daher nicht relevant für ihn sein. StRa hat ja hier schon zutreffend über die unübertroffenen "Dienst"moral deutscher Amtsträger berichtet.

      Allerdings bringt es auch keine Vorteile, mit dem Ferrari vor der Tür zu parken (außer Wegersparnis+soziales Prestige), da leider die Kasko-Vers. (10 TDM/Jahr?) nicht SA ist.
      Avatar
      schrieb am 17.11.00 16:59:02
      Beitrag Nr. 47 ()
      @ Andreas und alle anderen:

      Nach meiner Erfahrung erfähren die Finanzämter am meisten durch den verlassenen Ehepartner. Rat: vor einer Scheidung erst mal die steuerlichen Leichen aus dem Keller holen und erst dann dem Partner den Laufpaß geben. :D

      Gruß

      StRa
      Avatar
      schrieb am 17.11.00 20:09:52
      Beitrag Nr. 48 ()
      an zwrecht:

      schon mal was von der KfZ-Steuerstelle gehoert? rat mal mit wem die regelmaessige Korrespondenz halten...

      naiv,

      Julia
      Avatar
      schrieb am 26.11.00 17:14:53
      Beitrag Nr. 49 ()
      up


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