Steuer-Berater/...-Bevollmächtigter , was ist der Unterschied ? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 03.11.00 15:28:48 von
neuester Beitrag 09.11.00 10:21:44 von
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Steht im Steuerberatungsgesetz, weiß jetzt auch nicht genau, was, mußt Du halt nachlesen.
@yazid
kurz: Steuerberater dürfen alles auf dem Steuerberatungsgebiet, Steuerbevollmächtigte haben gewisse Einschränkungen, die der Otto-Normal-Mandant allerdings nicht merkt (er darf z.B. nicht vor dem Bundesfinanzhof klagen).
Tschüß
Taxpayer
kurz: Steuerberater dürfen alles auf dem Steuerberatungsgebiet, Steuerbevollmächtigte haben gewisse Einschränkungen, die der Otto-Normal-Mandant allerdings nicht merkt (er darf z.B. nicht vor dem Bundesfinanzhof klagen).
Tschüß
Taxpayer
Der Steuerbevollmächtigte dürfte schon ein/e älterer Herr/Dame sein, die Berufsbezeichung gibts in der Form nicht mehr. Mir sind sonst keine Unterschiede bekannt (ich habe allerdings auch nocht nicht vor dem Bundsfinanzhof geklagt).
In den neuen Bundesländern gibt es noch eine ganze Menge von Steuerbevollmächtigten. Die hatten zu DDR-Zeiten was mit Steuern oder Bilanzen zu tun und wurden zu StBev ernannt. Allerdings nur für einen Übergangszeitraum. Danach mußte eine Prüfung absolviert werden sonst Titel wieder weg! Steuerberater hingegen dürfen bei einer richtig fiesen Prüfung schwitzen!
Das mit der älteren Dame stimmt. Habe heute eine kennengelernt, da tauchte dann die Frage bei mir auf. Habe aber nicht gewagt zu fragen, daher hier die Frage ;-)))
Danke !
Danke !
@yazid
es gibt keine neue zugelassenen Steuerbevollmächtigte mehr, da dieser Berufsstand mit dem Berufsstand der Steuerberater verschmolzen wurden. Alle (ehemaligen) Steuerbevollmächtigten konnten sich durch Ablegen einer Prüfung zum Steuerberater bestellen lassen. Übrigens mußten auch die Steuerbevollmächtigten, ich nehme die in der ehemaligen DDR aus, eine schwierige Prüfung ablegen, um als Stbv. zugelassen zu werden. Wer jetzt also (nur!) Steuerbevollmächtigter ist, konnte oder wollte die Prüfung zum Steuerberater nicht ablegen.
Gruß
StRa
es gibt keine neue zugelassenen Steuerbevollmächtigte mehr, da dieser Berufsstand mit dem Berufsstand der Steuerberater verschmolzen wurden. Alle (ehemaligen) Steuerbevollmächtigten konnten sich durch Ablegen einer Prüfung zum Steuerberater bestellen lassen. Übrigens mußten auch die Steuerbevollmächtigten, ich nehme die in der ehemaligen DDR aus, eine schwierige Prüfung ablegen, um als Stbv. zugelassen zu werden. Wer jetzt also (nur!) Steuerbevollmächtigter ist, konnte oder wollte die Prüfung zum Steuerberater nicht ablegen.
Gruß
StRa
Heisst das aber dass ein Bevollmächtigter weniger verlangt als ein Berater ? Wird es billiger ?
Nein! Wir haben die gleiche Steuerberatergebührenverordnung. Aber der Preis ist natürlich nicht alles. Allerdings sind die Preise der Steuerberater schon unterschiedlich, weil die GebV eine gewisse Bandbreite vorsieht. Als Grundsatz gilt: Großstadt = teurer als Stadt = teurer als Land und eine große Steuerberatungsgesellschaft = teurer als ein Einzelberater, weil dort viele (unproduktive) Gesellschafter ernährt werden müssen die meistens noch dicke Benz oder Jaguars fahren. Oftmals, das sagt meine Erfahrung, sind diese Gesellschaften nicht besser, weil der Mandant dort nur die Nummer 12802 ist, und weniger eine Person.
So, genug über Kollegen gelästert
oder doch nicht?
So, genug über Kollegen gelästert
oder doch nicht?
Doch, genug gelästert!
Grazie !
@StRa
Meine Variante: kleine Berater = kleine Mandanten, grosse Berater = grosse Mandanten.
Meine Variante: kleine Berater = kleine Mandanten, grosse Berater = grosse Mandanten.
@Steueragent
Ja, das kann durchaus sein! Nur sind die großen Mandanten von großen Beratern besser beraten?
Zweifel über Zweifel
von StRa
Ja, das kann durchaus sein! Nur sind die großen Mandanten von großen Beratern besser beraten?
Zweifel über Zweifel
von StRa
Muss mich dem Klischee von StRa anschließen. Bei uns sind die grossen Beratungsgesellschaften wesentlich teurer als die kleinen StBs.
Kompromiss: mittlere StB = mittlere StGebV. Dann ist mein Arbeitsplatz sicher!!!
Gruss
HotS
Kompromiss: mittlere StB = mittlere StGebV. Dann ist mein Arbeitsplatz sicher!!!
Gruss
HotS
@StRa
Weiss ich nicht, ob die besser beraten sind. Frag doch einfach mal bei so einem Fritzen (nennt sich meistens
Finanzmanager oder so ähnlich) von einer grösseren AG nach. Der wird es schon wissen. Meine Erfahrungen
gehen in die Richtung, dass sich so kleinere Berater auch ganz schnell mal ins Hemd machen, wenn es heisst,
Verschmelzung zweier GmbH`s und anschliessende Umwandlung in eine GmbH & Co KG. Alles möglichst innerhalb
von 17 Tagen. Ein halbes Jahr später Umwandlung in AG, zwei Jahre rückwirkend Bilanzierung nach IAS zwecks
going Publik am neuen Markt. Ich würde da auch feuchte Hände kriegen als Einzelkämpfer. Ist aber
durchaus möglich, dass du das ganz locker managen würdest. Ist halt alles eine Frage des Intellekts vermute ich.
MfG
Steueragent
Weiss ich nicht, ob die besser beraten sind. Frag doch einfach mal bei so einem Fritzen (nennt sich meistens
Finanzmanager oder so ähnlich) von einer grösseren AG nach. Der wird es schon wissen. Meine Erfahrungen
gehen in die Richtung, dass sich so kleinere Berater auch ganz schnell mal ins Hemd machen, wenn es heisst,
Verschmelzung zweier GmbH`s und anschliessende Umwandlung in eine GmbH & Co KG. Alles möglichst innerhalb
von 17 Tagen. Ein halbes Jahr später Umwandlung in AG, zwei Jahre rückwirkend Bilanzierung nach IAS zwecks
going Publik am neuen Markt. Ich würde da auch feuchte Hände kriegen als Einzelkämpfer. Ist aber
durchaus möglich, dass du das ganz locker managen würdest. Ist halt alles eine Frage des Intellekts vermute ich.
MfG
Steueragent
@Steueragent
Davon reden wir doch gar nicht! Ich würde niemals (für dich nochmals mit Betonung: NIEMALS) eine Firma beraten oder beraten wollen, welche in eine AG umgewandelt wird oder werden soll und die an die Börsen gehen will! Hätte ja auch gar keinen Wert für die Firma (Testate Wirtschaftsprüfer usw.).
Was ich meinte, ist Folgendes: für Otto-Normalverbraucher mit N, KSO, V, die hier posten, macht es keinen Sinn, eine große Sozietät mit dausend Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und Rechtsanwälten (mit riesigem Honorar) aufzusuchen.
Mal im Ernst, und ich bin schon recht lange im Job, wenn du als Steuerberater ein Firmenmandat mit einem Jahresumsatz von 2,5 Mio angeboten bekommst, kannst du dich "von" schreiben. Was drüber ist, ist nicht unsere Klientel. Alles andere ist die Ausnahme! Oder gelogen!
Nochmal: ich habe bei Firmenübernahmen von Kanzleien mit 40 Angestellten schon rechtliche Beurteilungen und Bearbeitungsunterlagen gesehen, für die ich mich als Einzel-Steuerberater zutiefst schämen würde. Da wurden z.B. alle Berechnungen noch per Hand und Fuß erledigt, und Handarbeit ist ja bekanntlich teuer! Die hatten noch nie was von EXCEL gehört (im Jahre des Herrn 1998!) und folgten nur stumpfsinnig den DATEV-Programmen (bis 1998 natürlich in DOS!). So sieht es teilweise aus.
MfG
StRa
Davon reden wir doch gar nicht! Ich würde niemals (für dich nochmals mit Betonung: NIEMALS) eine Firma beraten oder beraten wollen, welche in eine AG umgewandelt wird oder werden soll und die an die Börsen gehen will! Hätte ja auch gar keinen Wert für die Firma (Testate Wirtschaftsprüfer usw.).
Was ich meinte, ist Folgendes: für Otto-Normalverbraucher mit N, KSO, V, die hier posten, macht es keinen Sinn, eine große Sozietät mit dausend Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und Rechtsanwälten (mit riesigem Honorar) aufzusuchen.
Mal im Ernst, und ich bin schon recht lange im Job, wenn du als Steuerberater ein Firmenmandat mit einem Jahresumsatz von 2,5 Mio angeboten bekommst, kannst du dich "von" schreiben. Was drüber ist, ist nicht unsere Klientel. Alles andere ist die Ausnahme! Oder gelogen!
Nochmal: ich habe bei Firmenübernahmen von Kanzleien mit 40 Angestellten schon rechtliche Beurteilungen und Bearbeitungsunterlagen gesehen, für die ich mich als Einzel-Steuerberater zutiefst schämen würde. Da wurden z.B. alle Berechnungen noch per Hand und Fuß erledigt, und Handarbeit ist ja bekanntlich teuer! Die hatten noch nie was von EXCEL gehört (im Jahre des Herrn 1998!) und folgten nur stumpfsinnig den DATEV-Programmen (bis 1998 natürlich in DOS!). So sieht es teilweise aus.
MfG
StRa
@StRa
Dafür habe ich aber schon Mandanten gesehen, deren Vorberater
(normaler Steuerberater) das Anlagevermögen per Hand in ein
Anlagenspiegel eingetragen haben, natürlich Fehler ohne Ende ...
Denn PC-Anlag von DATEV ist natürlich teuer ...
Des Weiteren habe ich von kleinen Steuerberatern erstellte Bilanzen
gesehen, auf deren Aktivseiten Posten wie "sonstige Aktiva"
existierten.
Bei einem anderen Fall ging das Saldenvortragskonto nicht auf,
folglich stand die Differenz in der Bilanz auf der Passivseite unter
"sonstige Passiva".
Der Grund ist vermutlich der, daß bei kleinen Beratern der Hammer bzw.
der Stift fällt, wenn das Budget aufgebraucht ist, ohne Anspruch auf
Richtigkeit.
Mit freundlichem Gruß
teuton_trader
Dafür habe ich aber schon Mandanten gesehen, deren Vorberater
(normaler Steuerberater) das Anlagevermögen per Hand in ein
Anlagenspiegel eingetragen haben, natürlich Fehler ohne Ende ...
Denn PC-Anlag von DATEV ist natürlich teuer ...
Des Weiteren habe ich von kleinen Steuerberatern erstellte Bilanzen
gesehen, auf deren Aktivseiten Posten wie "sonstige Aktiva"
existierten.
Bei einem anderen Fall ging das Saldenvortragskonto nicht auf,
folglich stand die Differenz in der Bilanz auf der Passivseite unter
"sonstige Passiva".
Der Grund ist vermutlich der, daß bei kleinen Beratern der Hammer bzw.
der Stift fällt, wenn das Budget aufgebraucht ist, ohne Anspruch auf
Richtigkeit.
Mit freundlichem Gruß
teuton_trader
@teuton-trader
Na das glaub ich aber nicht, daß bei den Kleinen der Stift fällt, wenn das Budget verbraucht ist. Die haften schließlich auch für ihre
Beratungsfehler und können sich nicht wie die Großen mal eben mit der Versicherung `an einen Tisch setzen`, was aber auch
nicht heißen soll, daß die Großen nicht sorgfältig sind. Vorteil der Großen: bei sämtlichem Schriftverkehr, der das Haus verläßt, hast
Du zwei Unterschriften drauf. Damit haben sich in der Regel auch mindestens zwei Leute mit dem Fall befaßt und das hat natürlich
auch Vorteile. Im Übrigen zweifele ich an, daß eine große Gesellschaft einen Otto Normalverbraucher als Mandanten annimmt, der
dürfte ohnehin beim Honorarvorschlag aus den Socken kippen... Für Otto N. gibts halt bei den Steuerberaterkammer eine Liste
über Steuerberater, die auch Arbeitnehmer nehmen (bisserl diskriminierend)
Na das glaub ich aber nicht, daß bei den Kleinen der Stift fällt, wenn das Budget verbraucht ist. Die haften schließlich auch für ihre
Beratungsfehler und können sich nicht wie die Großen mal eben mit der Versicherung `an einen Tisch setzen`, was aber auch
nicht heißen soll, daß die Großen nicht sorgfältig sind. Vorteil der Großen: bei sämtlichem Schriftverkehr, der das Haus verläßt, hast
Du zwei Unterschriften drauf. Damit haben sich in der Regel auch mindestens zwei Leute mit dem Fall befaßt und das hat natürlich
auch Vorteile. Im Übrigen zweifele ich an, daß eine große Gesellschaft einen Otto Normalverbraucher als Mandanten annimmt, der
dürfte ohnehin beim Honorarvorschlag aus den Socken kippen... Für Otto N. gibts halt bei den Steuerberaterkammer eine Liste
über Steuerberater, die auch Arbeitnehmer nehmen (bisserl diskriminierend)
@StRa
Wir sind uns nun vollkommen einig.
MfG
Steueragent
Wir sind uns nun vollkommen einig.
MfG
Steueragent
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