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    Steuer-Berater/...-Bevollmächtigter , was ist der Unterschied ? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 03.11.00 15:28:48 von
    neuester Beitrag 09.11.00 10:21:44 von
    Beiträge: 19
    ID: 289.911
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      Avatar
      schrieb am 03.11.00 15:28:48
      Beitrag Nr. 1 ()
      .
      Avatar
      schrieb am 03.11.00 15:42:32
      Beitrag Nr. 2 ()
      Steht im Steuerberatungsgesetz, weiß jetzt auch nicht genau, was, mußt Du halt nachlesen.
      Avatar
      schrieb am 03.11.00 18:27:04
      Beitrag Nr. 3 ()
      @yazid

      kurz: Steuerberater dürfen alles auf dem Steuerberatungsgebiet, Steuerbevollmächtigte haben gewisse Einschränkungen, die der Otto-Normal-Mandant allerdings nicht merkt (er darf z.B. nicht vor dem Bundesfinanzhof klagen).

      Tschüß
      Taxpayer
      Avatar
      schrieb am 03.11.00 18:31:33
      Beitrag Nr. 4 ()
      Der Steuerbevollmächtigte dürfte schon ein/e älterer Herr/Dame sein, die Berufsbezeichung gibts in der Form nicht mehr. Mir sind sonst keine Unterschiede bekannt (ich habe allerdings auch nocht nicht vor dem Bundsfinanzhof geklagt).
      Avatar
      schrieb am 03.11.00 18:38:40
      Beitrag Nr. 5 ()
      In den neuen Bundesländern gibt es noch eine ganze Menge von Steuerbevollmächtigten. Die hatten zu DDR-Zeiten was mit Steuern oder Bilanzen zu tun und wurden zu StBev ernannt. Allerdings nur für einen Übergangszeitraum. Danach mußte eine Prüfung absolviert werden sonst Titel wieder weg! Steuerberater hingegen dürfen bei einer richtig fiesen Prüfung schwitzen!

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      Avatar
      schrieb am 03.11.00 20:43:20
      Beitrag Nr. 6 ()
      Das mit der älteren Dame stimmt. Habe heute eine kennengelernt, da tauchte dann die Frage bei mir auf. Habe aber nicht gewagt zu fragen, daher hier die Frage ;-)))

      Danke !
      Avatar
      schrieb am 04.11.00 17:48:56
      Beitrag Nr. 7 ()
      @yazid

      es gibt keine neue zugelassenen Steuerbevollmächtigte mehr, da dieser Berufsstand mit dem Berufsstand der Steuerberater verschmolzen wurden. Alle (ehemaligen) Steuerbevollmächtigten konnten sich durch Ablegen einer Prüfung zum Steuerberater bestellen lassen. Übrigens mußten auch die Steuerbevollmächtigten, ich nehme die in der ehemaligen DDR aus, eine schwierige Prüfung ablegen, um als Stbv. zugelassen zu werden. Wer jetzt also (nur!) Steuerbevollmächtigter ist, konnte :laugh: oder wollte die Prüfung zum Steuerberater nicht ablegen.

      Gruß

      StRa
      Avatar
      schrieb am 04.11.00 20:10:42
      Beitrag Nr. 8 ()
      Heisst das aber dass ein Bevollmächtigter weniger verlangt als ein Berater ? Wird es billiger ?
      Avatar
      schrieb am 05.11.00 19:23:07
      Beitrag Nr. 9 ()
      Nein! Wir haben die gleiche Steuerberatergebührenverordnung. Aber der Preis ist natürlich nicht alles. Allerdings sind die Preise der Steuerberater schon unterschiedlich, weil die GebV eine gewisse Bandbreite vorsieht. Als Grundsatz gilt: Großstadt = teurer als Stadt = teurer als Land und eine große Steuerberatungsgesellschaft = teurer als ein Einzelberater, weil dort viele (unproduktive) Gesellschafter ernährt werden müssen :) :D die meistens noch dicke Benz oder Jaguars fahren. Oftmals, das sagt meine Erfahrung, sind diese Gesellschaften nicht besser, weil der Mandant dort nur die Nummer 12802 ist, und weniger eine Person.

      So, genug über Kollegen gelästert :confused:

      oder doch nicht?
      Avatar
      schrieb am 05.11.00 19:26:31
      Beitrag Nr. 10 ()
      Doch, genug gelästert!
      Avatar
      schrieb am 05.11.00 22:29:48
      Beitrag Nr. 11 ()
      Grazie !
      Avatar
      schrieb am 05.11.00 23:53:23
      Beitrag Nr. 12 ()
      @StRa

      Meine Variante: kleine Berater = kleine Mandanten, grosse Berater = grosse Mandanten.
      Avatar
      schrieb am 06.11.00 19:56:53
      Beitrag Nr. 13 ()
      @Steueragent

      Ja, das kann durchaus sein! Nur sind die großen Mandanten von großen Beratern besser beraten?

      Zweifel über Zweifel

      von StRa
      Avatar
      schrieb am 06.11.00 20:24:13
      Beitrag Nr. 14 ()
      Muss mich dem Klischee von StRa anschließen. Bei uns sind die grossen Beratungsgesellschaften wesentlich teurer als die kleinen StBs.
      Kompromiss: mittlere StB = mittlere StGebV. Dann ist mein Arbeitsplatz sicher!!!
      Gruss
      HotS
      Avatar
      schrieb am 06.11.00 20:52:35
      Beitrag Nr. 15 ()
      @StRa

      Weiss ich nicht, ob die besser beraten sind. Frag doch einfach mal bei so einem Fritzen (nennt sich meistens
      Finanzmanager oder so ähnlich) von einer grösseren AG nach. Der wird es schon wissen. Meine Erfahrungen
      gehen in die Richtung, dass sich so kleinere Berater auch ganz schnell mal ins Hemd machen, wenn es heisst,
      Verschmelzung zweier GmbH`s und anschliessende Umwandlung in eine GmbH & Co KG. Alles möglichst innerhalb
      von 17 Tagen. Ein halbes Jahr später Umwandlung in AG, zwei Jahre rückwirkend Bilanzierung nach IAS zwecks
      going Publik am neuen Markt. Ich würde da auch feuchte Hände kriegen als Einzelkämpfer. Ist aber
      durchaus möglich, dass du das ganz locker managen würdest. Ist halt alles eine Frage des Intellekts vermute ich.

      MfG

      Steueragent
      Avatar
      schrieb am 08.11.00 18:24:22
      Beitrag Nr. 16 ()
      @Steueragent

      Davon reden wir doch gar nicht! Ich würde niemals (für dich nochmals mit Betonung: NIEMALS) eine Firma beraten oder beraten wollen, welche in eine AG umgewandelt wird oder werden soll und die an die Börsen gehen will! Hätte ja auch gar keinen Wert für die Firma (Testate Wirtschaftsprüfer usw.).

      Was ich meinte, ist Folgendes: für Otto-Normalverbraucher mit N, KSO, V, die hier posten, macht es keinen Sinn, eine große Sozietät mit dausend :D Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und Rechtsanwälten (mit riesigem Honorar) aufzusuchen.

      Mal im Ernst, und ich bin schon recht lange im Job, wenn du als Steuerberater ein Firmenmandat mit einem Jahresumsatz von 2,5 Mio angeboten bekommst, kannst du dich "von" schreiben. Was drüber ist, ist nicht unsere Klientel. Alles andere ist die Ausnahme! Oder gelogen!

      Nochmal: ich habe bei Firmenübernahmen von Kanzleien mit 40 Angestellten schon rechtliche Beurteilungen und Bearbeitungsunterlagen gesehen, für die ich mich als Einzel-Steuerberater zutiefst schämen würde. Da wurden z.B. alle Berechnungen noch per Hand und Fuß erledigt, und Handarbeit ist ja bekanntlich teuer! Die hatten noch nie was von EXCEL gehört (im Jahre des Herrn 1998!) und folgten nur stumpfsinnig den DATEV-Programmen (bis 1998 natürlich in DOS!). So sieht es teilweise aus.

      MfG

      StRa
      Avatar
      schrieb am 08.11.00 19:51:45
      Beitrag Nr. 17 ()
      @StRa

      Dafür habe ich aber schon Mandanten gesehen, deren Vorberater
      (normaler Steuerberater) das Anlagevermögen per Hand in ein
      Anlagenspiegel eingetragen haben, natürlich Fehler ohne Ende ...
      Denn PC-Anlag von DATEV ist natürlich teuer ...

      Des Weiteren habe ich von kleinen Steuerberatern erstellte Bilanzen
      gesehen, auf deren Aktivseiten Posten wie "sonstige Aktiva"
      existierten.

      Bei einem anderen Fall ging das Saldenvortragskonto nicht auf,
      folglich stand die Differenz in der Bilanz auf der Passivseite unter
      "sonstige Passiva".

      Der Grund ist vermutlich der, daß bei kleinen Beratern der Hammer bzw.
      der Stift fällt, wenn das Budget aufgebraucht ist, ohne Anspruch auf
      Richtigkeit.

      Mit freundlichem Gruß
      teuton_trader
      Avatar
      schrieb am 08.11.00 20:36:22
      Beitrag Nr. 18 ()
      @teuton-trader

      Na das glaub ich aber nicht, daß bei den Kleinen der Stift fällt, wenn das Budget verbraucht ist. Die haften schließlich auch für ihre
      Beratungsfehler und können sich nicht wie die Großen mal eben mit der Versicherung `an einen Tisch setzen`, was aber auch
      nicht heißen soll, daß die Großen nicht sorgfältig sind. Vorteil der Großen: bei sämtlichem Schriftverkehr, der das Haus verläßt, hast
      Du zwei Unterschriften drauf. Damit haben sich in der Regel auch mindestens zwei Leute mit dem Fall befaßt und das hat natürlich
      auch Vorteile. Im Übrigen zweifele ich an, daß eine große Gesellschaft einen Otto Normalverbraucher als Mandanten annimmt, der
      dürfte ohnehin beim Honorarvorschlag aus den Socken kippen... Für Otto N. gibts halt bei den Steuerberaterkammer eine Liste
      über Steuerberater, die auch Arbeitnehmer nehmen (bisserl diskriminierend)
      Avatar
      schrieb am 09.11.00 10:21:44
      Beitrag Nr. 19 ()
      @StRa

      Wir sind uns nun vollkommen einig.

      MfG

      Steueragent


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