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    Optionsscheine und Halbeinkünfteverfahren - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 08.12.00 17:33:40 von
    neuester Beitrag 25.12.00 18:15:13 von
    Beiträge: 7
    ID: 313.893
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      Avatar
      schrieb am 08.12.00 17:33:40
      Beitrag Nr. 1 ()
      Weiß jemand ob das Halbeinkünfteverfahren neben Aktien auch auf Optionsscheine Anwendung findet ?

      Danke für Eure Hilfe.
      Avatar
      schrieb am 09.12.00 20:32:29
      Beitrag Nr. 2 ()
      Ergänzen möchte ich noch, daß natürlich nur Optionsscheine
      auf ausländische Aktien im Jahr 2001 dafür in Betracht kommen.

      Hat sich irgendjemand schon kundig gemacht, oder muß ich
      meinen Steuerberater fragen?

      Hat sonst noch jemand Interesse an der Beantwortung dieser
      Frage ?
      Avatar
      schrieb am 09.12.00 21:08:22
      Beitrag Nr. 3 ()
      :)
      He Kumpel :)
      Stell mal die Frage an Deinem Steuerberater und stell dann mal die Antwort hier rein

      :)
      Avatar
      schrieb am 12.12.00 03:18:00
      Beitrag Nr. 4 ()
      Hinweis auf:http://www.manager-magazin.de/prtversion/0,1119,66321,00.htm…
      ------------
      Spekulationsgewinn u. Optionsschein -->>>>>
      hälftiger Ansatz des Gewinns (wenn Freibetrag überschritten)
      Avatar
      schrieb am 12.12.00 11:01:29
      Beitrag Nr. 5 ()
      @ Zwrecht, kann leider nichts finden unter diesem Link. Trotzdem danke.

      Aber davon mal abgesehen. Ob das Halbeinkünfteverfahren für OS gilt müßte sich doch aus
      § 3 Nr. 40 EStG ergeben. In Bezug auf Speku und OS steht doch da beim Buchstaben j folgendes:
      "Das Halbeinkünfteverfahren gilt bei der Veräußerung von Anteilen an Körperschaften, Personenvereinigungen oder Vermögensmassen, deren Leistungen beim Empfänger zu Einnhamen in Simme des § 20 abs. 1 Nr. 1 gehören."

      Das hat doch nix mit OS zu tun, denn ich bekomme doch keine Dividenden, wenn ich OS habe.

      Gruß
      SanTau

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      Avatar
      schrieb am 19.12.00 19:40:34
      Beitrag Nr. 6 ()
      ...so siehts aus. da keine einnahmen im sinne des § 20 (1) Nr. 1 EStG n.F. auch keine anwendung des halbeinkünfteverfahrens. die os-zocker müssen also weiter alles komplett versteuern, was die sache neben dem risiko natürlich auch noch steuerlich uninteressanter macht
      Avatar
      schrieb am 25.12.00 18:15:13
      Beitrag Nr. 7 ()
      milinke :)
      genau! Darum werde ich noch Heuer meine OS verscherbeln, weil ich mir über das Omega nicht im Klaren bin. Werde dann die Aktie kaufen, damit ich in 2001 nur 50 % versteuern muß (ausl. Aktie!).
      Gruß
      SanTau :)


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