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    !!! Klage gegen extreme (Wucher?) Gebühren beim physischen Kauf von Silber+Gold !!! - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 09.12.00 13:20:14 von
    neuester Beitrag 12.12.00 20:58:00 von
    Beiträge: 6
    ID: 314.074
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      Avatar
      schrieb am 09.12.00 13:20:14
      Beitrag Nr. 1 ()
      @TFischer - @Goldhotline - @Alle-Boardleser @Rechtsanwälte

      Wäre es nicht sinnvoll, in Deutschland, Schweiz, Austria, Fürstentum Lichtenstein etc. mittels einer Feststellungsklage, oder Einstweiligen Verfügung, oder wie auch immer das in diesen Länder genannt wird, auf dem Rechtsweg, die Banken und Finanzinstitute zu veranlassen ihre Gold und Silberdepot (Papier-) Verkäufe offenlegen zu müssen, und die dafür nötigen Deckungen in physischem Silber, oder Gold belegen zu können.

      Das Verhalten der schweizer Bank UBS, ihren Kunden für die physische Auslieferung eines Kilobarren Silber, Kaufpreis ca. 260.- CHF, nebst der Mehrwertsteuer noch eine Auslieferungsgebühr von sage und schreibe 50.- CHF zu berechnen, und den Kunden die Absicht Silber physisch kaufen zu wollen, mit allen möglichen Argumenten ausreden zu wollen, lässt die Vermutung aufkommen, dass diese Bank vielleicht das Silber gar nicht besitzt, das sie Ihren Kunden auf Papier verkauft!

      In meinem persönlichen Fall, wollte die UBS für 100 Kilo Silber die haarsträubende Summe von 5000.- CHF als Gebühr für die physische Aushändigung.

      Diese vermutlich unrechtmässigen, oder zumindest an Wucher grenzenden Gebühren, hat mich dazu verleitet(gezwungen), diese 100 KG Silber vorerst auf dem Papier zu kaufen.

      Falls die UBS alles Ihren Kunden auf Papier (Edelmetalkonto) verkaufte Silber physisch aushändigen müsste, bin ich mir noch nicht so sicher, ob die UBS dieses Silber auch wirklich schon besitzt, zumindest solange nicht, bis die UBS das belegen kann.

      Da es meines Wissens in der Schweiz immer noch strafbar ist, etwas zu verkaufen, das mann nicht besitzt. Vielleicht gilt das auch für Austria und Deutschland. Wäre es doch nicht so abwegig, rechtlich gegen eine Bank (alle Banken) vorzugehen.

      Gibt es schon einen Fall, wo das versucht wurde, oder kann mir jemand beantworten wie die Chancen stehen in den einzelnen Ländern einen solche rechtlichen Schritte einzuleiten. Oder haben einige Leser konkrete Zahlen über extreme Gebühren für Gold oder Silberkäufe bei den Banken und Finanzinstituten?




      Gruss MaxRoland
      Avatar
      schrieb am 09.12.00 15:55:20
      Beitrag Nr. 2 ()
      Hallo MaxRoland

      Das leidige Problem mit den Auslieferungsgebühren kenn` ich auch.
      Bei der Credit Suisse beträgt die Gebühr SFr. 30.-- je kg.
      Bei einer Abnahme von 100 kg sollte man aber noch etwas handeln
      können. Begründet wird der Aufpreis mit dem mitgelieferten
      (Echtheits)Zertifikat. Silberbarren ohne Zertifikat (vom
      Vorbesitzer verloren) werden zum Tageskurs ohne Aufpreis
      verkauft. Dies könnte sich aber bei der Rückgabe rächen,
      da dann nur noch der Schmelzsilberpreis ausbezahlt wird.
      Eine ander Möglichkeit sind die 31-Komma irgendwas kg Standard-
      barren. Hier ist der Aufpreis wesentlich geringer; logischer-
      weise sind diese Dinger natürlich nicht so diskret handelbar.

      Zu beachten ist auch noch, dass die Banken zwischen Geld- und
      Briefkurs kräftig abkassieren.

      Wenn Du das ganze teure Theater umgehen willst, dann lass Dir
      aber auf jeden Fall ein Edelmetalldepot bei der Bank einrichten.
      (Silber müsste dann physisch vorhanden sein). Bei einem Metall-
      konto bist Du wirklich nur Besitzer von Papier. (Die ganze
      Problematik wurde hier vor ca. 2 Monaten schon mal diskutiert.
      Schau mal ins Archiv.

      Eine Klage würde ich kaum wagen; wer wollte so ein Unterfangen
      finanzieren??

      Gruß
      gloom
      Avatar
      schrieb am 09.12.00 22:50:12
      Beitrag Nr. 3 ()
      @ MaxRoland, gloom

      Habe ähnliche Erfahrungen gemacht: 20 Fr. Aufgeld pro Kg. Zum Depot noch der Hinweis auf die sogenannte Einzelverwahrung. Eigentlich ein alter Zopf und früher nur für seltene Goldmünzen üblich. Ist zB bei der CS noch möglich und kostet nur wenig mehr. Damit wird ein Verleihen (mit allen möglichen Folgen und eventuellen Konsequenzen!) des Edelmetalls verhindert und man steht zudem rechtlich viel besser da.

      Gruss

      TFischer
      Avatar
      schrieb am 12.12.00 09:19:50
      Beitrag Nr. 4 ()
      Edelmetalle Gold und Silber mit steigenden Tagespreisen
      zur Zeit noch mehrwertsteuerfrei bei Deutsche Bank am
      Devisenschalter, Sorten und Stückelung auf Bestellung,
      1 - 2 Tage Frist.

      100 g Barren Gold 2046,78 DM
      1 Unze 649,82 DM

      Preise vom 30.10.00 / 11.30 Uhr

      aktuelle Preise erfragen unter Bank 24, ganz in Ihrer Nähe


      :cool:
      Avatar
      schrieb am 12.12.00 12:08:26
      Beitrag Nr. 5 ()
      Aber Silber gibt es gerade nicht mwst.frei in Deutschland zu kaufen. Außerdem sind die Geld/Brief-Spannen unverschämt hoch.

      Wer weiß, ob es in Europa ein Land gibt, in dem man Silber
      mwst.frei kaufen kann?

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      Avatar
      schrieb am 12.12.00 20:58:00
      Beitrag Nr. 6 ()
      @ all

      habe bei physischem kauf die besten erfahrungen mit der degussa bank gemacht. keine auslieferungsgebühren, krüger rand oft unter dem kurs der namhaften geschäftsbanken auf vorbestellung auslieferbar.

      nebenstelle ist auch in düsseldorf bei mir um die ecke.

      achtung immer nur als tafelgeschäft kleine mengen kaufen ohne ausweis.

      ansonsten geldwäschegesetzt und ausweis.

      ocjm


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