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    Muss man für Spekugewinne Gewerbesteuer zahlen wenn man selbstständig ist? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 16.01.01 22:54:18 von
    neuester Beitrag 05.02.01 14:36:45 von
    Beiträge: 4
    ID: 329.365
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      schrieb am 16.01.01 22:54:18
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo!
      Habe vor mich im Möbelhandel selbstständig zu machen.
      Weiss jemand ob ich auch auf meine Spekugewinne Gewerbesteuer zahlen muss wenn ich einen Möbelhandel betreibe?
      Oder muss ich nur auf die Einkünfte meines Möbelhandels Gewerbesteuer zahlen?
      Ich bin bisher davon ausgegangen das ich nur Gewerbesteuer auf meine Spekugewinne zahlen müsste wenn ich sozusagen als Wertpapierhändler ein Gewerbe angemeldet hätte.
      Weiss jemand über die genaue Gesetzeslage bescheid?
      Avatar
      schrieb am 16.01.01 23:17:43
      Beitrag Nr. 2 ()
      Hallo,

      für Spekulationsgewinne muss man KEINE Gewerbesteuer bezahlen,
      nur WP-Händler, Gesetzestexte kann ich liefern:

      Bei Interesse: Venturecapitalist@gmx.de
      Avatar
      schrieb am 30.01.01 03:58:51
      Beitrag Nr. 3 ()
      Hallo nach meinem Wissensstand mußt Du nach wie vor nur auf den Teil des Gewinns der aus dem Gewerbe stammt die gleichnamige Steuer entrichten.
      48.000 DM Gewerbegewinn sind aber bei Privatfirmen sowieso frei.
      Avatar
      schrieb am 05.02.01 14:36:45
      Beitrag Nr. 4 ()
      VCMark, fireball:

      und bei Kapitalgesellschaften? sind hier Spekulationsgewinne auch gewerbesteuerbefreit?

      waer nett wenn einer die betreffenden Gesetzestexte einfach reinstellen koennte (VCMark..)


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