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    LBC, Aufsichtsräte und Vorstand - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 31.01.01 23:39:28 von
    neuester Beitrag 01.02.01 10:16:31 von
    Beiträge: 18
    ID: 336.802
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      schrieb am 31.01.01 23:39:28
      Beitrag Nr. 1 ()
      Guten abend,

      ich habe gerade die diversen Beiträge und Kommentare zu LBC gelesen. Damit ist mir ein kleines Lächeln um die Mundwinkel geraten.

      Ich möchte vorausschicken, daß ich nicht in LBC investiert bin, also kein Interesse habe Aktien zu pushen oder zu bashen.

      Allerdings glaube ich, daß einige unter euch noch nicht so recht begriffen haben, was ein Vorstand, Aufsichtsrat und Hauptversammlung ist. Aus diesem Grund ein kleiner Nachhilfeunterricht.

      Die Aktiengesellschaft besteht nach deutschem Recht (Aktiengesetz) aus drei Organen, den Gesellschaftern, dem Aufsichsrat und dem Vorstand.

      1. Gesellschafter

      Die Gesellschafter sind die Kaptitalgeber (Investoren) einer AG, also auch Ihr, sofern Ihr Aktionäre seid. Die Gesellschafter wählen oder bestimmen laut Satzung den Aufsichtsrat. Dieser besteht aus mindestens 3 Personen, es können aber weitere Aufsichtsräte ernannt werden. die Anzahl wird gesetzlich (Mindestanzahl) oder in der Satzung einer AG festgeschrieben.

      2. Der Aufsichtsrat

      Der Aufsichtsrat ist das Kontrollorgan einer Akitengesellschaft. Er hat die Verpflichtung die Geschäfte des Vorstandes zu überwachen und dafür Sorge zu tragen, daß die Gesellschafter (Aktionäre) vernünftig informiert werden, sowie dafür zu sorgen, daß die Vorstände im Sinne der Gesellschafter agieren. Es gibt gesetzlich vorgeschriebene Kontrollmechanismen hierfür. Weiterhin ernennt der Aufsichtsrat die Vorstände, oder den Einzelvorstand. Diese Tätigkeit ist in der Regel zeitlich auf 5 Jahre begrenzt. Die Gesellschafter können mit qualifizierter Mehrheit (mind. 75%) Aufsichsräte ernennen oder entlassen.


      3. der Vorstand

      Der Vorstand leitet und führt die Geschäfte der Gesellschaft. Er wird vom Aufsichtsrat berufen. Die Berufung ist wie ein Zeitarbeitsvertrag zu sehen und ist auf maximal 5 Jahre befristet. Die Aufsichtsräte können nach Ablauf Vorstände für weitere 5 Jahre berufen, oder ohne Fristeinhaltung abberufen. Die Vorstände sind verpflichtet dem Aufsichtsrat in regelmäßigen Sitzungen vom Fortgang der Geschäfte zu berichten (Aufsichtsratssitzungen).


      Also jetzt denkt einfach mal nach, wer Aufsichtsräte abberufen kann oder Vorstände entlassen. In Deutschland gibt es Gesetze hierzu, eins davon ist das Aktiengesetz.

      Viele Grüße Daxrunner (selbst ein Vorstand einer AG) :)
      Avatar
      schrieb am 31.01.01 23:54:11
      Beitrag Nr. 2 ()
      na nachgedacht????? :)
      Avatar
      schrieb am 31.01.01 23:57:14
      Beitrag Nr. 3 ()
      § 36 Aktiengesetz: Anmeldung der Gesellschaft
      (1) Die Gesellschaft ist bei dem Gericht von allen Gründern und Mitgliedern des Vorstandes und des Aufsichtsrates zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden.
      ..."

      Also müssen alle drei genannten Aufsichtratsmitglieder die AG mit angemeldet haben - jedenfalls, wenn sie wirklich bereits vor drei Monaten angemeldet wurde!
      Dies dann jetzt abzustreiten, wenn man vor drei Monaten bereits eine Unterschrift für die Firma geleistet hat, traue ich einem Dresdner Bank-Vorstandsmitglied eigentlich nicht zu!?

      Einer lügt?????
      Avatar
      schrieb am 01.02.01 00:01:28
      Beitrag Nr. 4 ()
      @eck64

      ja wer wohl? :) :)
      Avatar
      schrieb am 01.02.01 00:06:23
      Beitrag Nr. 5 ()
      Die Lösung ist ja ganz einfach (hab ich auch bei Durchsicht der unzähligen Threads entdeckt): man braucht doch nur die 3 Aufsichtsräte (oder Nichtaufsichtsräte, wer weiß?) in die nächste n-tv Sendung einzuladen und sie zu befragen, ob sie die Aktiengesellschaft mit angemeldet haben - und das zu kontrollieren dürfte ja hoffentlich nicht allzu schwer sein.... verneint dies auch nur einer der drei Herren, dann sagt das alles über K.S. aus, bejahen alle drei, dann hat die Telebörse ein Problem.

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      schrieb am 01.02.01 00:07:00
      Beitrag Nr. 6 ()
      Da hilft nur eins.
      Eine Frage an den Dresdner Bank-Vorstandsmitglied
      per E-Mail.
      Hat die zufallig einer?
      Avatar
      schrieb am 01.02.01 00:10:46
      Beitrag Nr. 7 ()
      Mit email kann ich leider nicht dienen.
      Aber es wird sich klären.
      Jedenfalls, wenn Kim die Wahrheit sagt, hat er jetzt hervorragende Argumente ein scheitern zu begründen und wenigstens Schadenersatz rauszuholen.
      Wenn er gelogen hat, dann ist er total fertig. Mentoren in den Schmutz ziehen ist ein tödlicher Fehler. Davon erholt sich keiner.
      Avatar
      schrieb am 01.02.01 00:13:59
      Beitrag Nr. 8 ()
      folgende frage:

      soweit ich das verstanden habe, hat herr schmitz den "aufsichtsräten" angeboten ihre aufgabe nicht übernehmen zu müssen

      damnach sehe ich in der aussage keine entlassung jener

      sollte er jedoch die entlassung gemeint haben, besteht noch keine ag (so wie ich das verstanden habe - sie ist noch nicht eingetragen)

      das problem welches ich dann sehen würde wäre, daß herr schmitz die ag laut aktiengesetz §36 (falls es dazu keine ausnahme gibt) mit den aussitzräten hätte anmelden müssen
      diese könnte er dann nicht entlassen, wenn eine ag bestehen würde

      eventuell gibt es ja noch weitere aufsichtsräte;)
      Avatar
      schrieb am 01.02.01 00:18:59
      Beitrag Nr. 9 ()
      Auszüge aus dem Kimvestor AG - Prospekt:

      "Kimvestor ist eine Aktiengesellschaft. Ein Börsengang ist innerhalb der nächsten 18 Monate geplant.
      Unter den Investoren befindet sich der Gründer und Vorstandsvorsitzende, Kim Schmitz. Darüberhinaus
      sind eine Reihe namhafter Privatinvestoren und Business Angels an Kimvestor beteiligt.
      Der Aufsichtsrat der Kimvestor AG
      setzt sich wie folgt zusammen:
      Die Investoren
      • Professor Gerhard Barth (Vorstand - Dresdner Bank)
      • Gerrit Huy (Vorstand - KirchPayTV / Kirch Gruppe)
      • Dr. Dieter Haban (CEO - DaimlerChrysler TSS)

      Eine Börsennotierung der Kimvestor AG wird innerhalb der nächsten 18 Monate angestrebt.
      Kimvestor wird innerhalb von 5 Jahren eine Marktkapitalisierung von einer Milliarde Euro erreichen."

      In der Telebörse sagte Schmitz eben sinngemäß, er habe die designierten Aufsichtsräte von ihren Funktionen freigestellt. Was soll man davon halten???
      Avatar
      schrieb am 01.02.01 00:20:20
      Beitrag Nr. 10 ()
      Richtig: der Vorstand kann doch nicht den eigenen Aufsichtsrat entlassen! Und wenn sie noch keine Aufsichtsräte waren, sondern ihnen die Posten nur angeboten wurden, dann ist es unseriös, diese als Aufsichtsräte im Verkaufsinserat zu präsentieren!
      Avatar
      schrieb am 01.02.01 00:23:50
      Beitrag Nr. 11 ()
      egal, ob die Aktiengesellschaft nun angemeldet ist oder nicht, ist Herr Schmitz wohl kaum in der Lage, dem Aufsichtsrat dieser AG Vorschläge zu unterbreiten, sie abzuberufen oder sie zu entlassen.

      Dies kann ausschliesslich durch eine Hauptversammlung erfolgen und auch da nur mit qualifizierter Mehrheit.

      Die Abberufung eines oder gar mehrerer Aufsichtsräte ist ein äußerst schwieriger und delikater Schritt, insbesondere bei einer börsennotierten AG.

      Ich kann mir auch nicht vorstellen, daß ein Vorstandsmitglied der Dresdner Bank sich auf so einen Humbug einlässt. Armes Deutschland.

      Daxrunner mit dem Lächeln einer Sphinx :)
      Avatar
      schrieb am 01.02.01 00:33:18
      Beitrag Nr. 12 ()
      Im Moment ist Kimvestor natürlich noch nicht Börsennotiert, sondern erst in Gründung.
      2. wird ihm ein Großteil des Kapitals gehören.
      und 3. hat er es ihnen freigestellt sich zurückzuziehen, so habe ich es jedenfalls verstanden. Um sie aus der Schußlinie zu holen.
      Telebörse hat jedenfalls die Steilvorlage für einen Rückzug geliefert. Aus letsbuyit wird nix mehr.
      Vielleicht wird aber telebörse auch noch heftig gerüffelt.
      Avatar
      schrieb am 01.02.01 00:33:52
      Beitrag Nr. 13 ()
      ...wenn es eine AG ist, muß sie auch angemeldet sein. Grundkapital 50.000€, egal ob sie börsennotiert ist oder nicht.
      Avatar
      schrieb am 01.02.01 00:42:31
      Beitrag Nr. 14 ()
      Im Handelsregister ist die Kimvestor AG nach Recherchen der Telebörse noch nicht eingetragen. Dennoch wird bereits Geld von Investoren kassiert (ab 50.000 €). Dies sei Anlegerbetrug.

      Kimble entgegnete, dass Personen, die über 50.000 € investieren, genau wissen was sie tun. Ausserdem gebe es irgendeine 50.000 € - Grenze im StGB. Was meint der Bursche?

      :confused:
      Avatar
      schrieb am 01.02.01 00:43:35
      Beitrag Nr. 15 ()
      @snip

      eine AG muß noch nicht unbedingt im Handelsregister eingetragen sein (AG iG) in Gründung. Der AG Gründungsbericht wird zusammen mit der Satzung, dem Protokoll der ersten Hauptversammlung, bei der übrigens der Aufsichtsrat ernannt wird, ebenso wie die Vorstände dem Handelsregistergericht zur Prüfung und Eintragung vorgelegt.

      Dies kann je nach Amtsgericht zwischen 5 Tagen und 3 Monaten dauern.

      Sofern die Unterlagen beim Handelsregistergericht eingereicht sind, kann der Vorstand den Aufsichtsrat nicht mehr entbinden, freistellen, abberufen oder entlassen, sondern ausschliesslich die Haupt (Gesellschafterversammlung). Das Aktienbuch (Verzeichnis der Aktionäre wäre sicherlich mal interessant anzusehen).

      Ausserdem ganz am Rande, eine AG mit € 50.000 Grundkapital (Mindesteinlage) ist eine windige Klitsche, der würd ich sicher kein Geld anvertrauen.

      mfg Daxrunner :)
      Avatar
      schrieb am 01.02.01 10:05:03
      Beitrag Nr. 16 ()
      up, bevor der Scherbenhaufen noch größer wird :)
      Avatar
      schrieb am 01.02.01 10:10:57
      Beitrag Nr. 17 ()
      Kinders. Kim ist vermutlich größter Gesellschafter des Vereins und in diese Funktion setzt er Aufsichtsräte ein, nicht als Vorstand.

      OAMDG ( nicht investiert, aber Unterstützer der Aktion "Kim zu TV Total. Mailt an stefan.raab@tvtotal.de )
      Avatar
      schrieb am 01.02.01 10:16:31
      Beitrag Nr. 18 ()
      @OAMDG

      macht er dann eine außerordentliche Hauptversammlung mit sich selber? Dies würde heißen, er wäre der einzige Aktionär, also nix Investoren?

      Ich kanns nicht glauben :)


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