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    Gebühr für Erträgnisaufstellung erlaubt??? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 09.02.01 09:49:32 von
    neuester Beitrag 11.02.01 10:53:40 von
    Beiträge: 3
    ID: 340.675
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      Avatar
      schrieb am 09.02.01 09:49:32
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo allerseits,
      das Jahr 2000 ist rum und nun verlangt vater staat seinen tribut. da ich die sammlerei aller belege mühselig finde, habe ich dieses jahr ertraegnisaufstellungen angefordert. dort stehen alle einkünfte drauf, die brauch ich nur ins wiso-steuerprogramm zu kläppern und ab geht die post.
      gestern habe ich gehoert, dass für solche aufstellungen eine gebühr nicht verlangt werden kann (urteil?)..

      frage: wer weiss was genaueres? p.s. ertraegnisaufstellungen sind nicht billig (consors:50 dm)

      vielen dank fuer eure hilfe, riethp
      Avatar
      schrieb am 09.02.01 22:03:18
      Beitrag Nr. 2 ()
      Es gibt keine gestzliche Vorschrift, daß die Bank eine Erträgnisaufstellung erstellen muß (im Gegensatz zur Steuerbescheinigung).
      Die Erträgnisaufstellung ist deshalb eine Dienstleistung, für die die Bank Gebühren verlangen kann.

      Gruß
      quotiks
      Avatar
      schrieb am 11.02.01 10:53:40
      Beitrag Nr. 3 ()
      Erträgnisaufstellungen erleichtern einem aber die Steuererklärung, da man andererseits Einzelbelege ansehen und beifügen müsste. Dabei übersieht man bei Einzelbelegen leicht mal einen. Deswegen sollte man gut überlegen, ob man nicht die Bankgebühr in Kauf nimmt. Zu den Werbungskosten gehört diese allemal.


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