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    Umschreiben auf neuen EG-Führerschein notwendig? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 16.05.01 01:37:28 von
    neuester Beitrag 16.05.01 14:07:34 von
    Beiträge: 3
    ID: 403.032
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      schrieb am 16.05.01 01:37:28
      Beitrag Nr. 1 ()
      Bislang ging ich immer davon aus, daß es Bestandsschutz für alte Führerscheine gibt, daher habe ich mich nicht darum gekümmert.
      Ich habe dieses pinkfarbene Teil zum Aufklappen und seit meiner Bundeswehr-Zeit die Fahrerlaubnis für alle Klassen (Motorrad bis LKW).

      Ein Bekannter meinte nun irgendwann werden die Alten für ungültig erklärt. Eine Übergangsfrist hätte ich bereits verpasst und wenn ich umschreiben muß, da der alte Führerschein nicht mehr gültig ist, darf ich nur noch Fahrzeuge beschränkter Gewichtsklasse fahren?!

      Jemand Ahnung?
      Avatar
      schrieb am 16.05.01 02:14:57
      Beitrag Nr. 2 ()
      @WESDAG
      Thema Führerschein: auch ich bin in der glücklichen lage, meinen fs bei der bw (klasse c, e) gemacht zu haben. ab 01.01.01 gilt nur noch der eu führerschein. wenn du nun deinen alten fs klasse 2 umschreiben lassen willst, brauchst du ab einem gewissen alter ein ärztliches attest und einen sehtest. mit diesen unterlagen wird dann auch noch heute der fs umgeschrieben. der fs wird nicht ungültig, nur fahren darfst du nur mit einem eu-fs.

      und neu heisst der fs dann wieder für die klasse 2 " c, e,"
      wie früher bei der bw.
      Avatar
      schrieb am 16.05.01 14:07:34
      Beitrag Nr. 3 ()
      Es ist demnach eine "Latrinenparole" um im BW-Jargon zu bleiben, daß man mit dem Dreier nicht mehr bis 7,5 to Gesamtgewicht fahren darf und auch die Achsenzahl des Anhängers nur noch 1 betragen darf?


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