Amatech-nachweislich kein Insiderhandel!! - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 17.05.01 12:12:48 von
neuester Beitrag 19.05.01 00:45:55 von
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ID: 404.260
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ISIN: DE0005192801 · WKN: 519280
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Meldung von Amatech kam gerade!
Quelle?
comdirect,newsinformer,
Ermittlungen gegen unbekannt,Amatech behauptet nachweisen zu
können,dass es keinen Insiderhandel gab!
Ermittlungen gegen unbekannt,Amatech behauptet nachweisen zu
können,dass es keinen Insiderhandel gab!
Wo ist unser Experte,Kasi?
Bitte Einschätzung!!
Bitte Einschätzung!!
Optimalist: Du bist entweder etwas leichtfertig, oder verfälschst die AmaTech-Meldung bewußt: AmaTech behauptet lediglich, nachweisen zu können, nicht einige Investoren rechtzeitig vor der Publikation der Gewinnwarnung per E-mail gewarnt zu haben.
Das wäre ja wohl auch der Gipfel der Dummheit gewesen, ausgewählte Investoren beweisbar per e-mail zu warnen.
Im übrigen ist doch angesichts der fraglichen Verkäufe (rechtzeitig vor der Gewinnwarnung) und der entsprechenden Umsätze klar, dass es eine undichte Stelle gab!
Ich glaube, dass so etwas in 60-90 % relevanter Meldungen am Neuen Markt vorkommt. Bei AmaTech fiel es nur deswegen besonders auf, weil die betreffenden Umsätze so hoch waren, der zeitliche Zusammenhang mit der Gewinnwarnung so offensichtlich, der Inhalt der Gewinnwarnung und der folgende Kurseinbruch so extrem.
Das wäre ja wohl auch der Gipfel der Dummheit gewesen, ausgewählte Investoren beweisbar per e-mail zu warnen.
Im übrigen ist doch angesichts der fraglichen Verkäufe (rechtzeitig vor der Gewinnwarnung) und der entsprechenden Umsätze klar, dass es eine undichte Stelle gab!
Ich glaube, dass so etwas in 60-90 % relevanter Meldungen am Neuen Markt vorkommt. Bei AmaTech fiel es nur deswegen besonders auf, weil die betreffenden Umsätze so hoch waren, der zeitliche Zusammenhang mit der Gewinnwarnung so offensichtlich, der Inhalt der Gewinnwarnung und der folgende Kurseinbruch so extrem.
mr100,stell doch mal die Meldung rein,deine Aussage trifft nicht
zu,gilt für alle Mitarbeiter von amatech,
also techniker rein mit der meldung!
zu,gilt für alle Mitarbeiter von amatech,
also techniker rein mit der meldung!
Ja und?
Deswegen hat Amatech trotzdem versagt und ist reif für den Pennystock.
Deswegen hat Amatech trotzdem versagt und ist reif für den Pennystock.
Genau wie du germa!!!!!!!
Kasi
Kasi
Wörtlich:Weder Vorstand und Aufsichtsrat,noch Altaktionäre und
Mitarbeiter hätten unbefugt vorab Informationen weitergegeben
noch Insiderhandel durchgeführt.......
ggf.selbst bei comdirect lesen!
Mitarbeiter hätten unbefugt vorab Informationen weitergegeben
noch Insiderhandel durchgeführt.......
ggf.selbst bei comdirect lesen!
mr100,
ziehst du deine Aussage mir gegenüber zurück?
ziehst du deine Aussage mir gegenüber zurück?
Wenn das BAWe in diesem eindeutigen Fall wieder nicht in der Lage ist Insiderhandel nachzuweisen, dann kann ich zukünftig auch in Russland oder Afghanistan investieren.
Ich dachte immer ich lebe in einem Rechtsstaat. Aber das gilt wohl nur fürs Fussvolk. Ein Bankräuber der 10000 DM erbeutet wird jedenfalls für viele Jahre weggesperrt.
Da wo es um Millionen geht, braucht das BAWe 2 Monate um einen hinreichenden Verdacht festzustellen!
Ich dachte immer ich lebe in einem Rechtsstaat. Aber das gilt wohl nur fürs Fussvolk. Ein Bankräuber der 10000 DM erbeutet wird jedenfalls für viele Jahre weggesperrt.
Da wo es um Millionen geht, braucht das BAWe 2 Monate um einen hinreichenden Verdacht festzustellen!
Paule,Thema verfehlt!
als Börsianer interessiert mich nur eines:lässt sich mit
der Meldung etwas verdienen.Darüber solltet ihr euch Gedanken
machen und euch äussern!
mfg
der Meldung etwas verdienen.Darüber solltet ihr euch Gedanken
machen und euch äussern!
mfg
http://informer2.comdirect.de/de/news/_pages/news/article.ht…
Opti, fürs nächste mal: " target="_blank" rel="nofollow ugc noopener">........[/ url]
Opti, fürs nächste mal: " target="_blank" rel="nofollow ugc noopener">........[/ url]
Der Markt hat die Möglichkeit des Insiderhandels bereits weitgehend eingepreist (Erwartungen!). Sollten irgentwelche gravierende Meldungen kommen (z.B. Einstellung der Untersuchung - der Kurs geht nach oben; entgegen der Versicherung des Vorstandes sind doch Nachrichten aus dieser Ecke nach außen gedrungen, etwa in Richtung Ehefrau oder Freunde - der Kurs geht nach unten) wird sich in dieser Sache noch etwas tun.
Eingepreist ist meiner Ansicht nach die Tatsache einer undichten Stelle (Vertrauensverlust der Aktionäre, was auch mit fallenden Kursen quittiert wurde), aber kein möglicher beweisbarer Verdacht, der Schadenersatzforderungen nach sich zieht.
Eingepreist ist meiner Ansicht nach die Tatsache einer undichten Stelle (Vertrauensverlust der Aktionäre, was auch mit fallenden Kursen quittiert wurde), aber kein möglicher beweisbarer Verdacht, der Schadenersatzforderungen nach sich zieht.
Pfronten, 17.05.01 – Im Zusammenhang mit der am 13. März 2001 von der
AmaTech AG veröffentlichten Gewinnwarnung für das Jahr 2000 und des
drastischen Kursverfalls der Aktie bereits im Vorfeld der
Ad-hoc-Mitteilung des Unternehmens hat das Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel
(BAWe) gestern ein formelles Verfahren wegen Verdacht des Verstoßes
gegen das Insiderhandelsverbot gegen unbekannt eingeleitet.
Die bei AmaTech unverzüglich eingeleiteten internen Untersuchungen
bezüglich möglicher Verstöße gegen Insiderregeln wurden zwischenzeitlich
mit dem Resultat abgeschlossen, dass weder Vorstand und Aufsichtsrat,
noch Altaktionäre und Mitarbeiter des Unternehmens unbefugt vorab
Informationen weiter gegeben bzw. Insiderhandel durchgeführt haben. Die
Behauptung, dass Investoren bereits im Vorfeld der Gewinnwarnung per email
informiert wurden, ist nachweislich falsch.
Das Unternehmen ist ebenso wie Aktionäre und Öffentlichkeit an einer
schnellen Aufklärung der Angelegenheit interessiert und begrüßt die
Einleitung des förmlichen Ermittlungsverfahrens. Die AmaTech AG wird das
BAWe auf jede ihr mögliche Weise bei den Ermittlungen unterstützen. Über
die weiteren Entwicklungen wird das Unternehmen Aktionäre und
Öffentlichkeit aktuell unterrichten.
Peter Steinfadt – Leiter Unternehmenskommunikation
Pressekontakt - amatechAG
AmaTech AG veröffentlichten Gewinnwarnung für das Jahr 2000 und des
drastischen Kursverfalls der Aktie bereits im Vorfeld der
Ad-hoc-Mitteilung des Unternehmens hat das Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel
(BAWe) gestern ein formelles Verfahren wegen Verdacht des Verstoßes
gegen das Insiderhandelsverbot gegen unbekannt eingeleitet.
Die bei AmaTech unverzüglich eingeleiteten internen Untersuchungen
bezüglich möglicher Verstöße gegen Insiderregeln wurden zwischenzeitlich
mit dem Resultat abgeschlossen, dass weder Vorstand und Aufsichtsrat,
noch Altaktionäre und Mitarbeiter des Unternehmens unbefugt vorab
Informationen weiter gegeben bzw. Insiderhandel durchgeführt haben. Die
Behauptung, dass Investoren bereits im Vorfeld der Gewinnwarnung per email
informiert wurden, ist nachweislich falsch.
Das Unternehmen ist ebenso wie Aktionäre und Öffentlichkeit an einer
schnellen Aufklärung der Angelegenheit interessiert und begrüßt die
Einleitung des förmlichen Ermittlungsverfahrens. Die AmaTech AG wird das
BAWe auf jede ihr mögliche Weise bei den Ermittlungen unterstützen. Über
die weiteren Entwicklungen wird das Unternehmen Aktionäre und
Öffentlichkeit aktuell unterrichten.
Peter Steinfadt – Leiter Unternehmenskommunikation
Pressekontakt - amatechAG
Optimalist:
Der betreffende Passus aus der Meldung lautet exakt folgendermaßen:
Weder Vorstand und Aufsichtsrat, noch Altaktionäre und Mitarbeiter hätten unbefugt vorab Informationen weiter gegeben oder Insiderhandel durchgeführt, hieß es. Die Behauptung, dass Investoren bereits im Vorfeld der Gewinnwarnung per E-Mail informiert wurden, bezeichnet das Unternehmen als "nachweislich falsch".
Darin geht es um zwei Aspekte:
1. Vorab-Weitergabe von Informationen durch Vorstand, Aufsichtsrat, Altaktionäre oder Mitarbeiter.
Hierzu behauptet Amatech, dies sei nicht geschehen.
2. Information von Investoren im Vorfeld der Gewinnwarnung per e-mail.
Hierzu behauptet Amatech, dies sei "nachweislich" falsch.
In Deiner thread-Überschrift und Deinen postings überträgst Du das "nachweislich" vom zweiten (Warnung per e-mail) auf den ersten Aspekt (Informationsweitergabe/Insiderhandel). (Möglicherweise hat der Autor der Meldung diese Vermischung beabsichtigt.)
Im übrigen: Es geschieht sehr selten, dass ein Wirtschaftsprüfer im Testat Zweifel an der Möglichkeit der Fortführung der Gesellschaft äußert. Mag sich jeder seinen eigenen Reim darauf machen.
Ich habe durchaus Verständnis dafür, dass die aktuell-Investierten die Lage positiv zu sehen und darzustellen versuchen! Dennoch sollte der Hinweis erlaubt sein, dass AmaTech mindestens auf der Kippe steht und mit erheblichem Risiko behaftet ist.
Der betreffende Passus aus der Meldung lautet exakt folgendermaßen:
Weder Vorstand und Aufsichtsrat, noch Altaktionäre und Mitarbeiter hätten unbefugt vorab Informationen weiter gegeben oder Insiderhandel durchgeführt, hieß es. Die Behauptung, dass Investoren bereits im Vorfeld der Gewinnwarnung per E-Mail informiert wurden, bezeichnet das Unternehmen als "nachweislich falsch".
Darin geht es um zwei Aspekte:
1. Vorab-Weitergabe von Informationen durch Vorstand, Aufsichtsrat, Altaktionäre oder Mitarbeiter.
Hierzu behauptet Amatech, dies sei nicht geschehen.
2. Information von Investoren im Vorfeld der Gewinnwarnung per e-mail.
Hierzu behauptet Amatech, dies sei "nachweislich" falsch.
In Deiner thread-Überschrift und Deinen postings überträgst Du das "nachweislich" vom zweiten (Warnung per e-mail) auf den ersten Aspekt (Informationsweitergabe/Insiderhandel). (Möglicherweise hat der Autor der Meldung diese Vermischung beabsichtigt.)
Im übrigen: Es geschieht sehr selten, dass ein Wirtschaftsprüfer im Testat Zweifel an der Möglichkeit der Fortführung der Gesellschaft äußert. Mag sich jeder seinen eigenen Reim darauf machen.
Ich habe durchaus Verständnis dafür, dass die aktuell-Investierten die Lage positiv zu sehen und darzustellen versuchen! Dennoch sollte der Hinweis erlaubt sein, dass AmaTech mindestens auf der Kippe steht und mit erheblichem Risiko behaftet ist.
Bin ich bekloppt?
Wo,bitte,ist ein Unterschied meiner Aussage zu deiner jetzt
korrigierten Mitteilung?
Sagt doch über wert oder Unwert der Firma nichts aus!
Du schreibst jetzt identisch und machst mich vorher an.
Darum geht es,um sonst nichts!
Wo,bitte,ist ein Unterschied meiner Aussage zu deiner jetzt
korrigierten Mitteilung?
Sagt doch über wert oder Unwert der Firma nichts aus!
Du schreibst jetzt identisch und machst mich vorher an.
Darum geht es,um sonst nichts!
Sorry, Optimalist: Deine thread-Überschrift lautet: "Nachweislich kein Insiderhandel". Aber nicht mal die Amatech-eigene Meldung behauptet das!
mr100.bist du germa?
Was ist das jetzt wieder für eine Argumentation?
(Optimalist: Sei nicht böse, wenn ich nicht weiter antworte, aber ich muß jetzt weg.)
(Optimalist: Sei nicht böse, wenn ich nicht weiter antworte, aber ich muß jetzt weg.)
@ optimalist
Sehr geehrter Herr Optimalist,
um der Wahrheit die Ehre zu geben, stelle ich nachfolgend
die Meldung, auf die Sie sich beziehen, ins Board.
Daraus ergibt sich unzweifelhaft, daß Sie zum wiederholten
Mal eine reißerische Threaderöffnung ohne Wahrheitsgehalt
gewählt haben.
Ich frage nach Ihren Motiven, evtl. den zu erzielenden
Clicks (Egomanie oder Pushversuch), nachdem ein Dementi als eine Selbstverständlichkeit
anzusehen und darüber hinaus eher die Bestätigung gegeben ist,
daß ein hinreichender Anfangsverdacht durch Aufnahme von Ermitt-
lungen besteht.
MfG
Pinkertonn
Anlage:
AmaTech bestätigt Untersuchung des Bundesaufsichtsamtes
für Wertpapierhandel
PFRONTEN (dpa-AFX) - Die am 13. März von der AmaTech AG
veröffentlichten Gewinnwarnung hat zu Ermittlungen wegen des
Verdachts auf Insiderhandel geführt. Das Unternehmen bestätigte
am Donnerstag ein entsprechendes Verfahren des Bundesaufsichtsamt
für den Wertpapierhandel (BaWe). Dies sei am Mittwoch eingeleitet
worden und richte sich gegen unbekannt. Weder Vorstand und Aufsichts-
rat, noch Altaktionäre und Mitarbeiter hätten unbefugt vorab
Informationen weiter gegeben oder Insiderhandel durchgeführt,
hieß es. Die Behauptung, dass Investoren bereits im Vorfeld
der Gewinnwarnung per E-Mail informiert wurden, bezeichnet
das Unternehmen als "nachweislich falsch".
Sehr geehrter Herr Optimalist,
um der Wahrheit die Ehre zu geben, stelle ich nachfolgend
die Meldung, auf die Sie sich beziehen, ins Board.
Daraus ergibt sich unzweifelhaft, daß Sie zum wiederholten
Mal eine reißerische Threaderöffnung ohne Wahrheitsgehalt
gewählt haben.
Ich frage nach Ihren Motiven, evtl. den zu erzielenden
Clicks (Egomanie oder Pushversuch), nachdem ein Dementi als eine Selbstverständlichkeit
anzusehen und darüber hinaus eher die Bestätigung gegeben ist,
daß ein hinreichender Anfangsverdacht durch Aufnahme von Ermitt-
lungen besteht.
MfG
Pinkertonn
Anlage:
AmaTech bestätigt Untersuchung des Bundesaufsichtsamtes
für Wertpapierhandel
PFRONTEN (dpa-AFX) - Die am 13. März von der AmaTech AG
veröffentlichten Gewinnwarnung hat zu Ermittlungen wegen des
Verdachts auf Insiderhandel geführt. Das Unternehmen bestätigte
am Donnerstag ein entsprechendes Verfahren des Bundesaufsichtsamt
für den Wertpapierhandel (BaWe). Dies sei am Mittwoch eingeleitet
worden und richte sich gegen unbekannt. Weder Vorstand und Aufsichts-
rat, noch Altaktionäre und Mitarbeiter hätten unbefugt vorab
Informationen weiter gegeben oder Insiderhandel durchgeführt,
hieß es. Die Behauptung, dass Investoren bereits im Vorfeld
der Gewinnwarnung per E-Mail informiert wurden, bezeichnet
das Unternehmen als "nachweislich falsch".
Sehr geehrter Her Pironet,
und was habe ich geschrieben?
mfg
und was habe ich geschrieben?
mfg
Pinkertonn,du erinnerst dich an Piro!!??
Wer hatte da Recht???
Wer hatte da Recht???
Pinkertonn,ich habe das wiedergegeben,was ich gelesen habe.
Du gibst eine Wertung ab,die du nun bitte beweisen mögest.
Merkst du la difference ?
Du gibst eine Wertung ab,die du nun bitte beweisen mögest.
Merkst du la difference ?
PFRONTEN (dpa-AFX) - Die am 13. März von der AmaTech AG
veröffentlichten Gewinnwarnung hat zu Ermittlungen wegen des
Verdachts auf Insiderhandel geführt. Das Unternehmen bestätigte
am Donnerstag ein entsprechendes Verfahren des Bundesaufsichtsamt
für den Wertpapierhandel (BaWe). Dies sei am Mittwoch eingeleitet
worden und richte sich gegen unbekannt. Weder Vorstand und Aufsichts-
rat, noch Altaktionäre und Mitarbeiter hätten unbefugt vorab
Informationen weiter gegeben oder Insiderhandel durchgeführt,
hieß es. Die Behauptung, dass Investoren bereits im Vorfeld
der Gewinnwarnung per E-Mail informiert wurden, bezeichnet
das Unternehmen als "nachweislich falsch".
-----------
Woher will die Unternehmensleitung wissen, das NIEMAND der Mitarbeiter entsprechende Infos weitergegeben hat?
Trheadüberschrift ist vollkommen daneben.
Optimalist, setzen, sechs!
Bubble bleibt Bubble...
veröffentlichten Gewinnwarnung hat zu Ermittlungen wegen des
Verdachts auf Insiderhandel geführt. Das Unternehmen bestätigte
am Donnerstag ein entsprechendes Verfahren des Bundesaufsichtsamt
für den Wertpapierhandel (BaWe). Dies sei am Mittwoch eingeleitet
worden und richte sich gegen unbekannt. Weder Vorstand und Aufsichts-
rat, noch Altaktionäre und Mitarbeiter hätten unbefugt vorab
Informationen weiter gegeben oder Insiderhandel durchgeführt,
hieß es. Die Behauptung, dass Investoren bereits im Vorfeld
der Gewinnwarnung per E-Mail informiert wurden, bezeichnet
das Unternehmen als "nachweislich falsch".
-----------
Woher will die Unternehmensleitung wissen, das NIEMAND der Mitarbeiter entsprechende Infos weitergegeben hat?
Trheadüberschrift ist vollkommen daneben.
Optimalist, setzen, sechs!
Bubble bleibt Bubble...
@ optimalist
Sicher erinnere ich mich an Pironet, wo der über Händler
geäußerte Verdacht sowohl der Täuschung als auch des Insiderhandels
m.E. noch nicht vom Tisch sein dürfte.
Zu Ihrer Information verweise ich auf den Gatrixx-Chat mit
Thomas Eufinger vom BaWe, in dem dieser sich - auf Pironet
angesprochen - verklausuliert äußerte und auf den Datenschutz
verwies.
Der versprochene Rückruf der IR bzgl. der m.E. fehlenden 80.000
Vorstandsaktien ist bis dato nicht erfolgt.
mfg
pinkertonn
Sicher erinnere ich mich an Pironet, wo der über Händler
geäußerte Verdacht sowohl der Täuschung als auch des Insiderhandels
m.E. noch nicht vom Tisch sein dürfte.
Zu Ihrer Information verweise ich auf den Gatrixx-Chat mit
Thomas Eufinger vom BaWe, in dem dieser sich - auf Pironet
angesprochen - verklausuliert äußerte und auf den Datenschutz
verwies.
Der versprochene Rückruf der IR bzgl. der m.E. fehlenden 80.000
Vorstandsaktien ist bis dato nicht erfolgt.
mfg
pinkertonn
Germa,ich sitze doch schon
Eine Bewertung für dich gebe ich nicht ab,ist noch auf keiner
Skala eingezeichnet
Eine Bewertung für dich gebe ich nicht ab,ist noch auf keiner
Skala eingezeichnet
@optimalist
Du hast geschrieben, daß es nachweislich keinen Insiderhandel gegeben hat. Diese Behauptung ist aber falsch! Es steht nur in der Meldung, daß es (nach Meinung der Amatech AG) keinen Insiderhandel bezogen auf den genannten Personenkreis gegeben hat. Deine Überschrift suggeriert etwas anderes und ist so falsch. Kann mir aber vorstellen, daß du den Unterschied nicht verstehst.
Es handelt sich hierbei um eine Thematik, wie sie aus der Logik bekannt ist und von vielen Menschen genutzt wird, um andere zu vera... .
Beispiel: Aussage: Ein Hund ist ein Tier. Behauptung: Alle Tiere sind Hunde.
Diese Behauptung ist falsch.
Grüße
Du hast geschrieben, daß es nachweislich keinen Insiderhandel gegeben hat. Diese Behauptung ist aber falsch! Es steht nur in der Meldung, daß es (nach Meinung der Amatech AG) keinen Insiderhandel bezogen auf den genannten Personenkreis gegeben hat. Deine Überschrift suggeriert etwas anderes und ist so falsch. Kann mir aber vorstellen, daß du den Unterschied nicht verstehst.
Es handelt sich hierbei um eine Thematik, wie sie aus der Logik bekannt ist und von vielen Menschen genutzt wird, um andere zu vera... .
Beispiel: Aussage: Ein Hund ist ein Tier. Behauptung: Alle Tiere sind Hunde.
Diese Behauptung ist falsch.
Grüße
Die fahrlässig oder vorsätzlich falsche Wertung = Falschaussage
erfolgte ausschließlich und nachweislich durch einen Optimalisten.
MfG
Pinkertonn
erfolgte ausschließlich und nachweislich durch einen Optimalisten.
MfG
Pinkertonn
Pinkertonn,
natürlich weiss ich auch nicht,ob oder ob nicht.
Augenblicklich sieht es nicht schlecht für amatech aus und
dies könnte für den Kurs relevant sein.
Ich denke,ich habe bei Piro die letzte Zeit einigen zu Geld
verholfen,bei fallenden und steigenden Kursen.
Das ist mein Ziel,Geld zu verdienen!
Leider-damit meine ich nicht dich-gibt es zu wenige,die den
Sinn deas Spiels kapieren.
mfg
natürlich weiss ich auch nicht,ob oder ob nicht.
Augenblicklich sieht es nicht schlecht für amatech aus und
dies könnte für den Kurs relevant sein.
Ich denke,ich habe bei Piro die letzte Zeit einigen zu Geld
verholfen,bei fallenden und steigenden Kursen.
Das ist mein Ziel,Geld zu verdienen!
Leider-damit meine ich nicht dich-gibt es zu wenige,die den
Sinn deas Spiels kapieren.
mfg
brehnder,ich beende die Wortglauberei.Von mir stammt kein
Wort,alles aus der Meldung übernommen Punkt!
Wort,alles aus der Meldung übernommen Punkt!
@ pinkertonn >
@ Optimalist >
@ Optimalist >
Pinkertonn,bist Anwalt?
Bei mir bist du mit Umkehrung der Beweislast und er Tatsachen
an den Falschen geraten!
Schade,dass du in alte Gewohnheiten zurückfällst,bedauere ich
aufrichtig!
mfg
Bei mir bist du mit Umkehrung der Beweislast und er Tatsachen
an den Falschen geraten!
Schade,dass du in alte Gewohnheiten zurückfällst,bedauere ich
aufrichtig!
mfg
Bareda=Germamehr geht nicht!
Optimalist = nur Optimist > zu wenig für optimales denken
Pinkertonn,heute lohnt sich ein Blick auf Pironet!
Optimalist:
von boersenaufsicht hessen [VIP] 03.05.01 08:32:40 3438333
Überprüfen Sie Ad hoc-Meldungen
Nach deutschem Recht ist schon die Verbreitung von falschen Tatsachen mit dem Ziel, Börsenpreise zu manipulieren, strafbar und unterliegt der Verfolgung durch die Staatsanwaltschaft. "Pumping and dumping", "aufpumpen und abstoßen" unter Verwendung von gefälschten Informationen ist auch nach deutschem Recht verboten. Die Angaben auf Internet-Boards sollten Sie skeptisch würdigen, bevor Sie eine Anlage-Entscheidung treffen. Lassen Sie sich nicht durch Hochreden oder Falschangaben manipulieren. Überprüfen Sie z. B. grundsätzlich Ad hoc-Meldungen anhand von zuverlässigen Quellen. Dies kann z. B. die Deutsche Gesellschaft für Ad hoc-Publizität mbH http://www.dgap.de oder die Homepage des Emittenten sein.
"Kursmanipulation"- nicht immer das, was landläufig dafür gehalten wird
Aufgrund von Reaktionen aus der Internet-Community wurde deutlich, dass vielfach die Meinung vorherrscht, Kursbewegungen, die im scheinbaren Zusammenhang von veröffentlichten Empfehlungen stehen (ohne dass eine falsche Tatsachenbehauptung aufgestellt wurde), seien automatisch auf strafbare Handlungen zurückzuführen, weil sie "Kursmanipulation" darstellten. Dies kann nach der bislang erkennbaren Verfolgungspraxis durch die Staatsanwaltschaften nicht bejaht werden. Problem in Deutschland ist, dass es keine Legaldefinition des Begriffes "Kursmanipulation" gibt und auch kaum Entscheidungen von Gerichten hierzu vorliegen. Über die Verfolgung im Einzelfall entscheidet aber immer die jeweilige Staatsanwaltschaft, nicht die Börsenaufsichtsbehörde.
Die Schwierigkeit der Beweisführung und rechtliche Behandlung dieses Komplexes wird an dem vom Landgericht Frankfurt veröffentlichten "Fall-Prior", Beschluss vom 09.11.1999 ( http://www.boersenaufsicht.de/prior.htm ) deutlich. Herr Prior ist einer breiten Öffentlichkeit bekannt aufgrund seiner Teilnahme an einem vom Fernsehsender 3-sat veranstalteten Börsenspiels. Er ist zudem Herausgeber des Börseninformationsdienstes "Prior-Börse". Die Staatsanwaltschaft hat ihm mit der Anklage zur Last gelegt, in zwei Fällen entgegen einem gesetzlichen Verbot ein Insiderpapier erworben zu haben, was eine Straftat darstellt. So habe der Angeschuldigte in zwei Sendungen Aktien empfohlen, nachdem er selbst wenige Tage zuvor Aktien dieser Unternehmen erworben habe. Aufgrund des sogenannten "Prior-Effekts" seien jeweils die Kurse gestiegen. Dies habe der Angeschuldigte zum Wohle der eigenen Finanzen ausgenutzt. Die Anklagebehörde hält das Verhalten des Angeschuldigten für ein strafbares Insidergeschäft, ein sogenanntes Scalping.
Die Kammer hat jedoch die Eröffnung des Hauptverfahrens abgelehnt, da vorliegend nicht mit der erforderlichen Sicherheit der Nachweis zu führen sein wird, dass sich der Angeschuldigte zum Zeitpunkt seiner Aktienkäufe schon entschlossen hatte, die Papiere in der nachfolgenden Sendung zu empfehlen.
Gehen Sie äußerst bewusst mit unlimitierten Aufträgen um
Wenn Sie aufgrund vermeintlich sicherer Tipps (z. B. aus Fernsehsendungen) zum nächstmöglichen Termin, bei illiquiden Papieren unlimitierte Aufträge an die Börse senden laufen Sie Gefahr, im ungewollten Zusammenwirken mit Gleich-Handelnden zum "Erfüllungsgehilfen" der Prognose zu werden. Lassen Sie sich deshalb - wenn Sie nicht sicher sind - von Ihrer Bank ausdrücklich über die Funktion der Limitierung von Aufträgen informieren. Lediglich einem kleinen Kreis der Anleger ist aus eigener Erfahrung zusätzlich bekannt, dass genau diese unlimitierten Aufträge dann in der ersten Kursfeststellung am Handelstag nach dem "Tipp" den Kursanstieg bedingen können. Es besteht potentiell die Gefahr, dass durch unlimitierte Aufträge nicht nur der Kursanstieg verursacht, sondern auch noch der prognostiziert hohe Preis bezahlt wird. Die weiteren Zuschauer können sodann, dem Kursverlauf folgend, die Schlussfolgerung ziehen, dass die Prognose zutreffend war. Die Richtigkeit der Prognose ist jedoch eher zweifelhaft, da ohne sie die "unbewussten Erfüllungsgehilfen" ihre Aufträge nicht erteilt hätten.
In diesem Bereich ist auf die Klugheit und Cleverness der Anleger zu vertrauen, die sich auf marktschreierische Wertungen nicht einlassen, sondern vor ihrer Anlageentscheidung - nicht zuletzt auch über das Internet - die Möglichkeit nutzen, sich sachlich und umfassend zu informieren, um eine breite Grundlage für ihre Entscheidung zu finden.
Lassen Sie Kriminellen keinen Erfolg, wenn Sie geschädigt wurden
Sollten Sie persönlich zur Auffassung gelangen, es handele sich um eine Straftat, empfehlen wir Ihnen, dies bei der Staatsanwaltschaft oder dem Bundeskriminalamt info@bka.de anzuzeigen. Für Frankfurt am Main ist dies die Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht, 60256 Frankfurt am Main; FAX 069 1367 2100.
Wenn Sie sogar persönlich durch eine nachweisbar gefälschte Information in ein Börsengeschäft gelockt wurden, den Absender kennen und den Sachzusammenhang schlüssig darstellen können, sollten Sie dies auf jeden Fall anzeigen. Neben der grundsätzlichen Chance, einen wirtschaftlichen Schaden zu begrenzen oder abzuwenden, leisten Sie damit einen Beitrag zur Abwehr der Kriminalität im Internet.
Es ist bekannt, dass das Internet auf Grund seiner spezifischen Gegebenheiten einer systematischen Kontrolle schwer zugänglich ist. Deswegen sind die Strafverfolgungsbehörden auf Ihre Mithilfe angewiesen. Nach Möglichkeit sollten Angaben wie die WKN des betroffenen Wertpapiers, Board(s), News-Group(s) etc., wann die Falschmeldung eingestellt war (möglichst Kopie der Falschmeldung oder des betrügerischen Angebots mit Header) und ggf. weitere Anhaltspunkte zur Identität des Täters gemacht werden können. Falls Sie andere Stellen bereits informiert haben, sollten auch diese mitgeteilt werden.
Gesetzestext § 88 Börsengesetz:
Wer zur Einwirkung auf den Börsen- oder Marktpreis von Wertpapieren, Bezugsrechten, ausländischen Zahlungsmitteln, Waren, Anteilen, die eine Beteiligung am Ergebnis eines Unternehmens gewähren sollen, oder von Derivaten im Sinne des § 2 Abs. 2 des Wertpapierhandelsgesetzes
1. unrichtige Angaben über Umstände macht, die für die Bewertung der Wertpapiere, Bezugsrechte, ausländischen Zahlungsmittel, Waren, Anteile oder Derivate erheblich sind, oder solche Umstände entgegen bestehenden Rechtsvorschriften verschweigt oder
2. sonstige auf Täuschung berechnete Mittel anwendet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
von boersenaufsicht hessen [VIP] 03.05.01 08:32:40 3438333
Überprüfen Sie Ad hoc-Meldungen
Nach deutschem Recht ist schon die Verbreitung von falschen Tatsachen mit dem Ziel, Börsenpreise zu manipulieren, strafbar und unterliegt der Verfolgung durch die Staatsanwaltschaft. "Pumping and dumping", "aufpumpen und abstoßen" unter Verwendung von gefälschten Informationen ist auch nach deutschem Recht verboten. Die Angaben auf Internet-Boards sollten Sie skeptisch würdigen, bevor Sie eine Anlage-Entscheidung treffen. Lassen Sie sich nicht durch Hochreden oder Falschangaben manipulieren. Überprüfen Sie z. B. grundsätzlich Ad hoc-Meldungen anhand von zuverlässigen Quellen. Dies kann z. B. die Deutsche Gesellschaft für Ad hoc-Publizität mbH http://www.dgap.de oder die Homepage des Emittenten sein.
"Kursmanipulation"- nicht immer das, was landläufig dafür gehalten wird
Aufgrund von Reaktionen aus der Internet-Community wurde deutlich, dass vielfach die Meinung vorherrscht, Kursbewegungen, die im scheinbaren Zusammenhang von veröffentlichten Empfehlungen stehen (ohne dass eine falsche Tatsachenbehauptung aufgestellt wurde), seien automatisch auf strafbare Handlungen zurückzuführen, weil sie "Kursmanipulation" darstellten. Dies kann nach der bislang erkennbaren Verfolgungspraxis durch die Staatsanwaltschaften nicht bejaht werden. Problem in Deutschland ist, dass es keine Legaldefinition des Begriffes "Kursmanipulation" gibt und auch kaum Entscheidungen von Gerichten hierzu vorliegen. Über die Verfolgung im Einzelfall entscheidet aber immer die jeweilige Staatsanwaltschaft, nicht die Börsenaufsichtsbehörde.
Die Schwierigkeit der Beweisführung und rechtliche Behandlung dieses Komplexes wird an dem vom Landgericht Frankfurt veröffentlichten "Fall-Prior", Beschluss vom 09.11.1999 ( http://www.boersenaufsicht.de/prior.htm ) deutlich. Herr Prior ist einer breiten Öffentlichkeit bekannt aufgrund seiner Teilnahme an einem vom Fernsehsender 3-sat veranstalteten Börsenspiels. Er ist zudem Herausgeber des Börseninformationsdienstes "Prior-Börse". Die Staatsanwaltschaft hat ihm mit der Anklage zur Last gelegt, in zwei Fällen entgegen einem gesetzlichen Verbot ein Insiderpapier erworben zu haben, was eine Straftat darstellt. So habe der Angeschuldigte in zwei Sendungen Aktien empfohlen, nachdem er selbst wenige Tage zuvor Aktien dieser Unternehmen erworben habe. Aufgrund des sogenannten "Prior-Effekts" seien jeweils die Kurse gestiegen. Dies habe der Angeschuldigte zum Wohle der eigenen Finanzen ausgenutzt. Die Anklagebehörde hält das Verhalten des Angeschuldigten für ein strafbares Insidergeschäft, ein sogenanntes Scalping.
Die Kammer hat jedoch die Eröffnung des Hauptverfahrens abgelehnt, da vorliegend nicht mit der erforderlichen Sicherheit der Nachweis zu führen sein wird, dass sich der Angeschuldigte zum Zeitpunkt seiner Aktienkäufe schon entschlossen hatte, die Papiere in der nachfolgenden Sendung zu empfehlen.
Gehen Sie äußerst bewusst mit unlimitierten Aufträgen um
Wenn Sie aufgrund vermeintlich sicherer Tipps (z. B. aus Fernsehsendungen) zum nächstmöglichen Termin, bei illiquiden Papieren unlimitierte Aufträge an die Börse senden laufen Sie Gefahr, im ungewollten Zusammenwirken mit Gleich-Handelnden zum "Erfüllungsgehilfen" der Prognose zu werden. Lassen Sie sich deshalb - wenn Sie nicht sicher sind - von Ihrer Bank ausdrücklich über die Funktion der Limitierung von Aufträgen informieren. Lediglich einem kleinen Kreis der Anleger ist aus eigener Erfahrung zusätzlich bekannt, dass genau diese unlimitierten Aufträge dann in der ersten Kursfeststellung am Handelstag nach dem "Tipp" den Kursanstieg bedingen können. Es besteht potentiell die Gefahr, dass durch unlimitierte Aufträge nicht nur der Kursanstieg verursacht, sondern auch noch der prognostiziert hohe Preis bezahlt wird. Die weiteren Zuschauer können sodann, dem Kursverlauf folgend, die Schlussfolgerung ziehen, dass die Prognose zutreffend war. Die Richtigkeit der Prognose ist jedoch eher zweifelhaft, da ohne sie die "unbewussten Erfüllungsgehilfen" ihre Aufträge nicht erteilt hätten.
In diesem Bereich ist auf die Klugheit und Cleverness der Anleger zu vertrauen, die sich auf marktschreierische Wertungen nicht einlassen, sondern vor ihrer Anlageentscheidung - nicht zuletzt auch über das Internet - die Möglichkeit nutzen, sich sachlich und umfassend zu informieren, um eine breite Grundlage für ihre Entscheidung zu finden.
Lassen Sie Kriminellen keinen Erfolg, wenn Sie geschädigt wurden
Sollten Sie persönlich zur Auffassung gelangen, es handele sich um eine Straftat, empfehlen wir Ihnen, dies bei der Staatsanwaltschaft oder dem Bundeskriminalamt info@bka.de anzuzeigen. Für Frankfurt am Main ist dies die Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht, 60256 Frankfurt am Main; FAX 069 1367 2100.
Wenn Sie sogar persönlich durch eine nachweisbar gefälschte Information in ein Börsengeschäft gelockt wurden, den Absender kennen und den Sachzusammenhang schlüssig darstellen können, sollten Sie dies auf jeden Fall anzeigen. Neben der grundsätzlichen Chance, einen wirtschaftlichen Schaden zu begrenzen oder abzuwenden, leisten Sie damit einen Beitrag zur Abwehr der Kriminalität im Internet.
Es ist bekannt, dass das Internet auf Grund seiner spezifischen Gegebenheiten einer systematischen Kontrolle schwer zugänglich ist. Deswegen sind die Strafverfolgungsbehörden auf Ihre Mithilfe angewiesen. Nach Möglichkeit sollten Angaben wie die WKN des betroffenen Wertpapiers, Board(s), News-Group(s) etc., wann die Falschmeldung eingestellt war (möglichst Kopie der Falschmeldung oder des betrügerischen Angebots mit Header) und ggf. weitere Anhaltspunkte zur Identität des Täters gemacht werden können. Falls Sie andere Stellen bereits informiert haben, sollten auch diese mitgeteilt werden.
Gesetzestext § 88 Börsengesetz:
Wer zur Einwirkung auf den Börsen- oder Marktpreis von Wertpapieren, Bezugsrechten, ausländischen Zahlungsmitteln, Waren, Anteilen, die eine Beteiligung am Ergebnis eines Unternehmens gewähren sollen, oder von Derivaten im Sinne des § 2 Abs. 2 des Wertpapierhandelsgesetzes
1. unrichtige Angaben über Umstände macht, die für die Bewertung der Wertpapiere, Bezugsrechte, ausländischen Zahlungsmittel, Waren, Anteile oder Derivate erheblich sind, oder solche Umstände entgegen bestehenden Rechtsvorschriften verschweigt oder
2. sonstige auf Täuschung berechnete Mittel anwendet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Meine Meldungen bringen den Lesern Geld!
Deine Meldungen führen sie in den Ruin!
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Germa,dass dies gerade von dir kommt...
Leider kann ich mich nicht mehr über dich ärgern,den Gefallen
kann ich dir leider nicht tun!
Bleib wo du bist und hingehörst!
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kann ich dir leider nicht tun!
Bleib wo du bist und hingehörst!
Optimalist:
Das sollte ein Späßchen sein, das Deine Nerven testet.
Was denkst Du nur von mir? Nur weil ich letzte Woche einmal eine Meldung dorthin gegeben habe, mache ich es doch nicht täglich.
Das sollte ein Späßchen sein, das Deine Nerven testet.
Was denkst Du nur von mir? Nur weil ich letzte Woche einmal eine Meldung dorthin gegeben habe, mache ich es doch nicht täglich.
Neues Kursziel beim DOW:1000 Punkte ,zunächst,höher und dann...
steht auch bei comdirect
also puts kaufen,germa
steht auch bei comdirect
also puts kaufen,germa
@optimalist,
Deine Haltung gegenüber Germa gefällt mir! Germa wird jeden Tag ein Stückchen kleiner. Bald ist er nicht mehr zu sehen.
Kasi
Deine Haltung gegenüber Germa gefällt mir! Germa wird jeden Tag ein Stückchen kleiner. Bald ist er nicht mehr zu sehen.
Kasi
Donnerstag 17. Mai 2001, 15:26 Uhr
Amatech - BAWe untersucht Verdacht auf Insiderhandel
Frankfurt, 17. Mai (Reuters) - Das Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel (BAWe) hat im Zusammenhang mit einer Gewinnwarnung der am Neuen Markt gelisteten AmaTech (Frankfurt: 519280.F - Nachrichten) AG eine Untersuchung wegen des Verdachts auf Insiderhandel eingeleitet. Im Zusammenhang mit auffälligen Kursschwankungen im Vorfeld der am 13. März veröffentlichten Gewinnwarnung für das Jahr 2000 habe das BAWe ein formelles Verfahren wegen Verdacht des Verstoßes gegen das Insiderhandelsverbot in Gang gesetzt, sagte BAWe-Sprecherin Sabine Reimer am Donnerstag und bestätigte eine entsprechende Mitteilung von Amatech. Wann die Untersuchung abgeschlossen sein wird, stehe derzeit nicht fest. "Die Untersuchungen werden voraussichtlich einige Wochen dauern, bevor mit konkreten Ergebnissen zu rechnen ist", sagte Reimer.
Der Pfrontener Spezialist für Technologie zur kontaktlosen Datenübertragung hat nach eigenen Angaben interne Untersuchungen zu dem Sachverhalt angestellt. Diese seien mit dem Resultat abgeschlossen worden, dass weder Vorstand und Aufsichtsrat, noch Altaktionäre und Mitarbeiter des Unternehmens unbefugt vorab Informationen weiter gegeben beziehungsweise Insiderhandel betrieben hätten, teilte Amatech mit. Die Behauptung, dass Investoren bereits im Vorfeld der Gewinnwarnung per E-Mail informiert wurden, sei "nachweislich falsch", hieß es. Hierzu wollte sich BAWe-Sprecherin Reimer nicht äußern.
Statt eines geplanten Ebit-Gewinns von 1,1 Millionen Euro hatte Amatech am 13. März für das Jahr 2000 einen Verlust vor Zinsen und Steuern (Ebit) von vier (1999: minus 1,4) Millionen Euro bekannt gegeben. Auch für 2001 sei anders als geplant nicht mit einem positiven Ergebnis zu rechnen. Für das laufende Geschäftsjahr erwarte Amatech bei einem Umsatz von 37 (2000: 20,5) Millionen Euro einen Verlust von acht Millionen Euro. Die Amatech-Aktien wurden am Nachmittag des 13. März von der Deutschen Börse AG kurzzeitig vom Handel am Neuen Markt ausgesetzt. Schon vor der Bekanntgabe der Gewinnwarnung und der Aussetzung des Handels hatten die Papiere bereits 44 Prozent auf 7,50 Euro verloren. Nachdem die Titel am späten Nachmittag des selben Tages wieder zum Handel zugelassen wurden, sackten die Papiere bis auf 3,80 Euro ab. Gegenüber dem Schlusskurs vom 12. März entsprach dies einem Verlust von 71,6 Prozent.
Die Amatech-Aktien lagen am Donnerstagnachmittag in einem festen Gesamtmarkt über sieben Prozent im Plus bei 1,74 Euro.
Amatech - BAWe untersucht Verdacht auf Insiderhandel
Frankfurt, 17. Mai (Reuters) - Das Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel (BAWe) hat im Zusammenhang mit einer Gewinnwarnung der am Neuen Markt gelisteten AmaTech (Frankfurt: 519280.F - Nachrichten) AG eine Untersuchung wegen des Verdachts auf Insiderhandel eingeleitet. Im Zusammenhang mit auffälligen Kursschwankungen im Vorfeld der am 13. März veröffentlichten Gewinnwarnung für das Jahr 2000 habe das BAWe ein formelles Verfahren wegen Verdacht des Verstoßes gegen das Insiderhandelsverbot in Gang gesetzt, sagte BAWe-Sprecherin Sabine Reimer am Donnerstag und bestätigte eine entsprechende Mitteilung von Amatech. Wann die Untersuchung abgeschlossen sein wird, stehe derzeit nicht fest. "Die Untersuchungen werden voraussichtlich einige Wochen dauern, bevor mit konkreten Ergebnissen zu rechnen ist", sagte Reimer.
Der Pfrontener Spezialist für Technologie zur kontaktlosen Datenübertragung hat nach eigenen Angaben interne Untersuchungen zu dem Sachverhalt angestellt. Diese seien mit dem Resultat abgeschlossen worden, dass weder Vorstand und Aufsichtsrat, noch Altaktionäre und Mitarbeiter des Unternehmens unbefugt vorab Informationen weiter gegeben beziehungsweise Insiderhandel betrieben hätten, teilte Amatech mit. Die Behauptung, dass Investoren bereits im Vorfeld der Gewinnwarnung per E-Mail informiert wurden, sei "nachweislich falsch", hieß es. Hierzu wollte sich BAWe-Sprecherin Reimer nicht äußern.
Statt eines geplanten Ebit-Gewinns von 1,1 Millionen Euro hatte Amatech am 13. März für das Jahr 2000 einen Verlust vor Zinsen und Steuern (Ebit) von vier (1999: minus 1,4) Millionen Euro bekannt gegeben. Auch für 2001 sei anders als geplant nicht mit einem positiven Ergebnis zu rechnen. Für das laufende Geschäftsjahr erwarte Amatech bei einem Umsatz von 37 (2000: 20,5) Millionen Euro einen Verlust von acht Millionen Euro. Die Amatech-Aktien wurden am Nachmittag des 13. März von der Deutschen Börse AG kurzzeitig vom Handel am Neuen Markt ausgesetzt. Schon vor der Bekanntgabe der Gewinnwarnung und der Aussetzung des Handels hatten die Papiere bereits 44 Prozent auf 7,50 Euro verloren. Nachdem die Titel am späten Nachmittag des selben Tages wieder zum Handel zugelassen wurden, sackten die Papiere bis auf 3,80 Euro ab. Gegenüber dem Schlusskurs vom 12. März entsprach dies einem Verlust von 71,6 Prozent.
Die Amatech-Aktien lagen am Donnerstagnachmittag in einem festen Gesamtmarkt über sieben Prozent im Plus bei 1,74 Euro.
danke,bareda für deinen sachlichen Beitrag
Ich weiss gar nicht warum man überhaupt darüber dikutieren muss ob es Insiderhandel war.Wenn man sich den Tageschart ansieht ist die Sache wohl klar.Oder glaubt hier jemand an einen zufälligen Kursverlust?
Zeigt nur mal wieder, dass sich Unternehemen am Neuen Markt so ziemlich alles ungestraft erlauben können....
Zeigt nur mal wieder, dass sich Unternehemen am Neuen Markt so ziemlich alles ungestraft erlauben können....
Habe mich schon gewundert, überhaupt noch mal etas von dieser Sache zu hören. Immerhin es wird noch ermittelt.
Weiß eigentlich jemand von Euch, warum solche Ermittlungen so schwer sein sollen. Ein Staatsanwalt müßte doch anhand der Umsätze am betreffenden Tag leicht herausfinden können, wer massiv verkauft hat. Und die Verbindung vom Verkäufer zum Unternehmen ließe sich dann leicht ermitteln.
Oder ist in Deutschland alles mal wieder viel komplizierter ??
Weiß eigentlich jemand von Euch, warum solche Ermittlungen so schwer sein sollen. Ein Staatsanwalt müßte doch anhand der Umsätze am betreffenden Tag leicht herausfinden können, wer massiv verkauft hat. Und die Verbindung vom Verkäufer zum Unternehmen ließe sich dann leicht ermitteln.
Oder ist in Deutschland alles mal wieder viel komplizierter ??
Da wo der Rauch steigt da brennt es auch ! Die Kurse werden bestimmt noch bis zur Auklärung steigen ...
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