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    Kennt jemand die Salus AG? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 17.05.01 22:24:20 von
    neuester Beitrag 28.05.01 13:13:29 von
    Beiträge: 4
    ID: 404.806
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      schrieb am 17.05.01 22:24:20
      Beitrag Nr. 1 ()
      Vor einigen Tagen bekam ich Post von der Salus Ökologische Beteiligungen AG. Es wird für eine Kapitalerhöhung geworben. Ich hatte noch nie von diesem Unternehmen gehört; weiß auch nicht, woher die meine Adresse haben.
      Kann jemand etwas dazu sagen?
      F.W.
      Avatar
      schrieb am 17.05.01 22:54:38
      Beitrag Nr. 2 ()
      Hi....

      nööö kenn ich nicht, aber wenn du mehr infos hast, so wärs nett, wenn du sie hier posten könntest.

      bye b<e
      Avatar
      schrieb am 18.05.01 08:19:49
      Beitrag Nr. 3 ()
      Bericht über die Salus AG (Homepage salus-ag.de ist noch nicht in Betrieb) folgt demnächst im ÖKO-INVEST!
      Avatar
      schrieb am 28.05.01 13:13:29
      Beitrag Nr. 4 ()
      Aus dem aktuellen Hauptversammlungsbericht der German Small Cap Research (www.gsc-research.de) über die HV der ABS AG zur SALUS AG:

      "Im Zusammenhang mit den Vorkommnissen bei der ABS AG möchten wir eindringlich vor einem Engagement in der Salus Ökologische Beteiligungen AG warnen. Mit dieser vorbörslichen Gesellschaft versucht Herr Schulte derzeit zusammen mit der in der Vergangenheit ebenfalls eher glücklosen Frau Fastnacht neues Geld einzusammeln, nachdem die Vermögensgegenstände bei der ABS AG vermutlich nicht mehr lange zur Deckung der Gehaltszahlungen reichen." (entnommen aus dem Fazit)

      >>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>><<
      HV-Bericht ABS AG für Beteilig. u. Serviceleistungen

      Dass die Hauptversammlung der ABS AG nicht erfreulich verlaufen, würde war bereits im Vorfeld zu erahnen. Aus einstmals vielversprechenden Anfängen gab es in den letzten beiden Jahren offenbar einen stetigen Verfall, über den die Aktionäre der Gesellschaft aber niemals informiert wurden. Allem Anschein nach werkelte der Vorstand Gerhard Schulte mit dem Eigenkapital der Aktionäre in den Tag hinein vor sich hin
      Letzte offizielle Informationen vom September 2000 lauteten darüber, dass größere Positionen an der SaturaTec AG (vormals Valora UBG) und der abakus.com AG bestanden. Unserer Kenntnis nach werden bzw. wurden darüber hinaus neben Engagements an der UNIKAT sowie der Westend AG zahlreiche kleinere, in großen Teilen illiquide Beteiligungen gehalten. Über durchgeführte Transaktionen gab es seither keine Mitteilungen mehr.


      Einberufung der HV erzwungen

      In der für den 23. Mai 2001 einberufenen Hauptversammlung sollten Beschlüsse über das vor weit über einem Jahr abgelaufene Geschäftsjahr 1999 gefasst werden. Freiwillig wurde selbst zu diesem Zeitpunkt die HV jedoch nicht einberufen, vielmehr erfolgte dies auf Verlangen eines Aktionärs.

      In der Tagesordnung wimmelte es zudem von durch diesen Aktionär bestimmten Tagesordnungspunkten mit Konfliktpotential. So sollte Beschluss über die Bestellung eines Sonderprüfers nach § 142 AktG gefasst werden und ferner ein besonderer Vertreter zur Geltendmachung von Ersatzansprüchen gegen den Vorstand Schulte und den Aufsichtsratsvorsitzenden Thomas Schäfers.


      Abbruch schon vor Beginn

      Zu den erwarteten unangenehmen Fragen, hitzigen Abstimmungen, etc. kam es jedoch nicht. Als Aufsichtsratsvorsitzender begrüßte Herr Thomas Schäfers die etwa 10 erschienenen Aktionäre der Gesellschaft. Nach § 16 der Satzung sei er mit der Leitung der Hauptversammlung beauftragt. Als Versammlungsleiter habe er nach Prüfung festgestellt, dass die Hauptversammlung nicht form- und fristgerecht einberufen wurde und somit entschieden, dass die Hauptversammlung nicht stattfinden wird.

      Unter anderem konnten Aktien nicht satzungsgemäß bei der Gesellschaft hinterlegt werden, da das Büro zeitweilig nicht besetzt war. Auch habe der Geschäftsbericht nicht in den Räumen der Gesellschaft zur Einsicht ausgelegen, wie es gesetzlich erforderlich ist. Auch die Bestimmungen des § 173 Abs. 1 AktG seien nicht erfüllt, nach denen der Vorstand und Aufsichtsrat Beschluss zu fassen haben, wenn der Jahresabschluss durch die Hauptversammlung festgestellt werden soll.

      Wie in einer ersten erregten Diskussion mit einem Aufsichtsratsmitglied - das an seiner Arbeit gehindert wird - zu erfahren war, hat seit November 2000 überhaupt keine beschlussfähige Aufsichtsratssitzung stattgefunden. An dieser Stelle wurde mit der Frage, welche Staatsanwaltschaft für die Gesellschaft zuständig sei, erstmals deutlich, wie zerrüttet das Verhältnis zwischen den Organen der Gesellschaft und den Aktionären, aber auch innerhalb des Aufsichtsrats ist.

      Da kein festgestellter Jahresabschluss vorliegt, die Hauptversammlung ihn aber auch nicht feststellen kann, könne zudem nicht über die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat abgestimmt werden. Ferner gebe es noch einen Verstoß gegen 124 AktG. Herr Schäfers verkündete danach, dass er selbst mit Wirkung zum heutigen Tag von seinem Aufsichtsratsposten zurücktrete. Auf die Frage, wie es denn jetzt weitergehen soll, antwortete Herr Schulte, dass er voraussichtlich für Ende Juni eine neue Hauptversammlung einberufen werde.


      Versuch einer inoffiziellen Diskussion

      Da sonst keine Informationen vorliegen, könne man, auch ohne Hauptversammlung, ja mal „über die Situation der ABS AG plauschen“, schlug der Aktionär Dr. Ross vor. Die dann in rund 10 Minuten gestellten Fragen prallten jedoch allesamt an dem Vorstand ab. Weder zur finanziellen Situation konnten Herr Schulte und Herr Schäfers Zahlen bekannt geben, noch wollten sie sich sonst äußern.

      Deutlich wurde aus wütenden Beiträgen von zwei der noch amtierenden Aufsichtsräten, dass selbst das gesetzliche Informationsrecht der Aufsichtsratsmitglieder ignoriert wird. Einen Jahresabschluss hatten die beiden außer Herrn Schäfers anwesenden Mitglieder beispielsweise nicht erhalten.

      Von den 6 satzungsmäßig vorgesehenen Aufsichtsräten sind nach dem Rücktritt von Herrn Schäfers nur noch 3 im Amt. Dieser betonte im übrigen, dass er keine Auswirkungen für den geplanten Börsengang der abakus.com AG sehe, bei der er Mitglied des Vorstands ist. Förderlich dürften eventuell bis dahin erstattete Anzeigen jedoch nicht sein.

      Im Anschluss an die nicht stattgefundene Hauptversammlung wurden jedenfalls von mehreren Aktionären (straf-)rechtliche Schritte gegen den Vorstand und Herrn Schäfers erwogen.


      Fazit und Warnung

      Die ABS AG stellt wieder einmal ein Beispiel dafür dar, wie sich Vorstand und Teile des Aufsichtsrats einer Gesellschaft bemächtigen und diese dann ohne Kontrolle der Aktionäre vermutlich zur Verfolgung ausschließlich eigener Ziele nutzen. Es bleibt zu hoffen, dass die Staatsanwaltschaft dem Treiben ein Ende bereitet oder es anderweitig gelingt, die Vorstandstätigkeit des Herrn Schulte zu beenden. Auch bei der Überlegung des weiteren juristischen, insbesondere auch strafrechtlichen Vorgehens wurde deutlich, wie schwer es ist im deutschen Recht ist, als Aktionär gegen Organe der Gesellschaft vorzugehen.

      Im Zusammenhang mit den Vorkommnissen bei der ABS AG möchten wir eindringlich vor einem Engagement in der Salus Ökologische Beteiligungen AG warnen. Mit dieser vorbörslichen Gesellschaft versucht Herr Schulte derzeit zusammen mit der in der Vergangenheit ebenfalls eher glücklosen Frau Fastnacht neues Geld einzusammeln, nachdem die Vermögensgegenstände bei der ABS AG vermutlich nicht mehr lange zur Deckung der Gehaltszahlungen reichen.

      Allgemein möchten wir zu erhöhter Vorsicht bei allen genannten Unternehmen mahnen, da zahlreiche personelle Verflechtungen gegeben sind, etwa bei der UNIKAT, bei der Schulte und Fastnacht ebenfalls als Vorstände tätig waren, ebenso wie der abakus.com AG, bei der Ex-ABS-Aufsichtsratsvorsitzender Herr Schäfers im Vorstand sitzt, oder der SaturaTec AG sowie der Westend AG, in der Herr Schulte Aufsichtsratsvorsitzender bzw. Vorstand ist.


      28.05.2001 09:41 Redakteur:


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