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    Arbeitslosengeld!! Wichtige Frage!!!! - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 01.06.01 02:56:14 von
    neuester Beitrag 01.06.01 10:41:24 von
    Beiträge: 8
    ID: 413.614
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      Avatar
      schrieb am 01.06.01 02:56:14
      Beitrag Nr. 1 ()
      hallo,
      ich habe folgendes problem:
      bin 34 jahre alt und bin seit dem 12.04.01 zum ersten mal arbeitslos!
      nun habe ich ein befristeten vertrag bis 30.10.01 angeboten bekommen.
      dieser soll am 05.06.01 beginnen!

      FRAGE 1:
      wie lange muß ich arbeitslos gewesen sein damit ich meine steuern
      zurückerstattet bekomme?? (falls es das gibt)
      habe gehört einen monat am stück!


      FRAGE 2:
      sollte dieser neue vertrag nicht verlängert werden und zum
      30.10.01 auslaufen und ich keinen neuen job bekommen wie wird
      dann das arbeitslosengeld berechnet??
      ich befürchte das ich dann nicht das gleiche arbeitslosengeld
      bekomme wie jetzt weil ich dann zuvor kein jahr am stück gearbeitet
      habe.

      die antworten die ich auf diese fragen vom arbeitsamt bekommen
      habe waren leider ungenügend oder die person hatte keine lust!
      meine letzte frage lautet nun:
      kann ich den zeitlich befristeten vertrag ohne die gefahr von finanziellen
      verlusten unterschreiben??
      ich danke im voraus allen die mir tipps geben können!!!

      gruß -pepsiplanet-
      Avatar
      schrieb am 01.06.01 07:22:41
      Beitrag Nr. 2 ()
      Hallo!

      Ich würde Dir in jedem Fall nahe legen, arbeiten zu gehen. Völlig gleich, ob es sich um einen befristeten oder unbefristeten Vertrag handelt. Ohnehin bin ich der Ansicht, daß Arbeitslose "zumutbare" Tätigkeiten annehmen müssen, soll ihnen nicht das Arbeitslosengeld gekürzt werden. Ich finde es gerechtfertigt, dass eben dies geschieht, wenn sich jemand über längere Zeit weigert, eine Arbeit anzunehmen!!

      Nach Ablauf des Vertrages kann dieser durchaus verlängert werden. Je nachdem, wie Du Dich dort schlägst. Die wollen Dich ja auch erstmal "kennenlernen". Wenn Du Dich dort gut schlägst, wird der Vertrag meist verlängert. Ansonsten mußt Du halt wieder was Anderes suchen.

      Apropos, bei meinem Cousin war das ähnlich. Er hatte auch über einen langen Zeitraum nur Zeitverträge. Dann -als er umgeschult hatte und sich gehörig anstrengte- bekam er einen unbefristeten Vertrag. Du siehst, Fleiß wird immer noch belohnt!

      So, jetzt wird wieder in die Hände gespuckt....
      Avatar
      schrieb am 01.06.01 07:32:38
      Beitrag Nr. 3 ()
      Guten Morgen pepsiplanet

      Also im Stück o.ä. is` nicht.
      Und zuviel gezahlte Steuern gibt`s immer zurück u. die hast Du ja auch schon bei einem Tag Arbeitslosigkeit. Musst natürlich einen Jahresausgleich machen, von alleine kommen die nicht.

      Da gibt`s eine Tabelle, in der man sieht, wieviel Steuern man bei welchen Jahresbrutto zahlen muss.
      Das Finanzamt dividiert Deinen Jahresbrutto durch 12, egal, ob Du nun 12, 10 oder 4 Monate gearbeitet hast. Und raus kommt dann die Steuer, die Du hättest zahlen müssen. Da man bei dem monatl. Lohnsteuerabzug von 12 Monaten ausgeht, bekommst Du beim Einkommensteuerjahresausgleich auch etwas zurück, was nicht unerheblich ist.

      Noch ein Beispiel:

      Wenn man 6 Monate 6000,-DM Brutto verdient hat u. 6 Mon. arbeitslos war, wird man berechnet, als ob man nur 3000,- Brutto in 6 Mon. verdient hat.
      Jahresbrutto: 36000,-DM : 12 Monate = 3000,-DM
      Den Überschuss gibt`s zurück.


      Und wenn Du nicht 1 Jahr und 1 Tag am Stück beschäftigt warst, ändert sich an Deiner Leistungsberechnung nichts.
      Avatar
      schrieb am 01.06.01 07:36:12
      Beitrag Nr. 4 ()
      @Pepsi,
      solltest du ,nach Ablauf des Monats( ich glaube, die Regelung gilt sogar bis zu einem Jahr!) wieder arbeitslos sein, so hat das keinen Einfluß auf das Arbeitslosengeld, egal wieviel du in diesm Zeitraum verdient hast!

      Gruss,
      Radovan
      Avatar
      schrieb am 01.06.01 07:38:50
      Beitrag Nr. 5 ()
      solte heißen- des Monats Oktober!
      Sorry

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      Avatar
      schrieb am 01.06.01 07:39:14
      Beitrag Nr. 6 ()
      @Thierri:

      "Zumutbar" ist aber relativ.
      Wenn Du jahrelang studiert hast, möchtest Du auch `nen Job haben, auf den Du hingearbeitet hast, oder?

      Über das Thema könnte man stundenlang diskutieren.
      Ich würde sagen, man lebt nur einmal u. da möchte man nicht irgendeine Arbeit ausüben, die einem keinen Spass macht. Das wirkt sich auch aufs Privatleben aus, usw, usw.
      Avatar
      schrieb am 01.06.01 07:43:16
      Beitrag Nr. 7 ()
      Kurzfristiger Zeitvertrag

      Dein jetziges Arbeitslosengeld macht für den Zeitraum der Beschäftigung Pause und wird anschliesend weitergezahlt.
      Der zeitraum deines Leistungsbezugs wird unterbrochen und verlängert sich insgesamt um die zeit der Unterbrechung.
      Avatar
      schrieb am 01.06.01 10:41:24
      Beitrag Nr. 8 ()
      @ alle die hier geantwortet haben:
      vielen dank für eure mühe,ihr habt mir echt geholfen,werde
      den job annehmen!!
      schönen tag!!!


      pepsiplanet


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