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    Frage an die Juristen - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 06.07.01 17:43:43 von
    neuester Beitrag 06.07.01 23:08:30 von
    Beiträge: 41
    ID: 433.682
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      Avatar
      schrieb am 06.07.01 17:43:43
      Beitrag Nr. 1 ()
      .

      Ein Freund von mir hat ein Konto bei Consors und das mit
      10 000€ ueberzogen , was damals 60% Beleihung entspricht .

      Consors hat aber nicht verkauft und nach den letzten Wochen
      (er war im Urlaub)ist er jetzt mit 4000€ im minus .
      ( Aktienkapital - Soll )

      Das heisst Consors hat ihm ohne sein Wissen rund 120% Kredit gewehrt .

      Wie seht ihr die Chance bei einer Klage was immer wieder
      in der Presse im Gespraech ist ?
      An wen kann er sich wenden , was kann er machen ?

      .
      Avatar
      schrieb am 06.07.01 17:45:54
      Beitrag Nr. 2 ()
      ein freund?
      Avatar
      schrieb am 06.07.01 17:48:30
      Beitrag Nr. 3 ()
      .
      ja...ob du es glaubst oder nicht ..
      es geht nicht um mich ...
      :)
      .
      Avatar
      schrieb am 06.07.01 17:49:02
      Beitrag Nr. 4 ()
      Versteht ja kein Schwein.

      Warum freut sich "Dein Freund" nicht über sonen
      schönen Kredit ?

      -SL-
      Avatar
      schrieb am 06.07.01 17:51:12
      Beitrag Nr. 5 ()
      Consors hat ihm ohne sein Wissen einen 120%-Kredit gewährt ?

      Na und ? Er hat ihn genutzt. Wenn er den Kreditrahmen ausgeschöfte, dann hat er das nachgefragt was die Bank ihm angeboten hat. Das klingt so: zocken wir ne Runde, wenns gut geht, mache ich Gewinn, wenn nicht verklage ich die Bank. Sorry, aber so funktionierts nicht. Wer Geld nimmt, muß wissen was er tut.

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      Avatar
      schrieb am 06.07.01 17:52:40
      Beitrag Nr. 6 ()
      Ich nehm an das er sich nicht freut liegt daran das
      Consors die Kohle sehen will, und zwar mit netten xx%
      Zinsen. Nicht wahr ??
      Avatar
      schrieb am 06.07.01 17:57:36
      Beitrag Nr. 7 ()
      .
      na klar...aber fakt ist ...Consors darf das nicht !
      Consors darf nur Kredite bis max. 60% einraeumen !!
      Wenn die Aktien unter den Beleihungswert sinken
      MUSS Consors verkaufen !!!

      MUSS !!!

      Die Frage war ...hat man eine Chance wenn sie es nicht machen !!

      .
      Avatar
      schrieb am 06.07.01 18:02:43
      Beitrag Nr. 8 ()
      am besten neuen kredit besorgen gut anlegen und in zwei tagen hast du dein geld wieder raus.
      Avatar
      schrieb am 06.07.01 18:05:20
      Beitrag Nr. 9 ()
      Irrtum.

      Consors kann, muß aber nicht.

      -SL-
      Avatar
      schrieb am 06.07.01 18:07:21
      Beitrag Nr. 10 ()
      Bei der Comdirect steht im Vertrag:

      ...cd ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, zur Wiederherstellung der vereinbarten Deckungsrelationen Depotwerte zu veräussern.

      Wie es bei Consors aussieht weiss ich nicht. Ich kann mir aber kaum vorstellen, dass es ein Musss ist. Die Bank schaut ja auch nicht täglich deinen Kontostand ab. Als ich Überzog, kam 14 Tage später ein Brief ich möge doch bitte ausgleichen. Ich bin froh, dass hier nicht sofort verkauft wird. Meist erholt sich der Kurs innerhalb von wenigen Tagen oder Wochen. Nicht audszudenken was passieren würde, die BAnken würden sofort bestens verkaufen, wenn dein Limit unterschritten wird. Talfahrt ole.....
      Avatar
      schrieb am 06.07.01 18:08:18
      Beitrag Nr. 11 ()
      Keine Chance!
      Avatar
      schrieb am 06.07.01 18:08:47
      Beitrag Nr. 12 ()
      @Dahlmann1:

      Guter Vorschlag :)

      Und Spekulump hat vollkommen Recht!
      Keine Chance bei einer Klage!
      Avatar
      schrieb am 06.07.01 18:09:23
      Beitrag Nr. 13 ()
      .
      nein...Consors MUSS !!
      Keine Bank DARF Kredite ohne Sicherheiten geben !!
      Das ist gesetzlich so festgelegt und kann keine Bank
      frei entscheiden !!
      .
      Avatar
      schrieb am 06.07.01 18:14:59
      Beitrag Nr. 14 ()
      wenn du es so genau weisst wieso fragst du dann ?
      Scheint mir dein Freud schaut immer aus dem Spiegel raus.
      Avatar
      schrieb am 06.07.01 18:18:35
      Beitrag Nr. 15 ()
      Das ist falsch Glenk: Eine Bank muss lediglich bei einem Kredit für ein Wertpapierrgeschäft o.ä. über die RISIKEN eines Totalverlusts aufklären. Zudem erfolgt vor der Kreditgabe eine Erklärung des Kunden über seine Vermögens-/ Einkommessituation. Wenn man da aber lügt kann die Bank nichts dafür. Ich sehe da keine Chance bei einer Klage.
      Avatar
      schrieb am 06.07.01 18:18:38
      Beitrag Nr. 16 ()
      @Tageshoch
      mir wurst was dir scheint ...
      .
      Avatar
      schrieb am 06.07.01 18:23:42
      Beitrag Nr. 17 ()
      .
      @emsiwgsus
      bei Consors gibts aber keine "Erklärung des Kunden über seine Vermögens-/ Einkommensituation "!!
      Kredite werden NUR nach Depotwert vergeben !!
      Ohne weitere Sicherheiten !
      z.B. auch an Arbeitslose !!
      .
      Avatar
      schrieb am 06.07.01 18:23:51
      Beitrag Nr. 18 ()
      Na du meine Güdde,

      Consors MUSS, Consors darf nicht....Böse bäba Consors.

      Soll doch gleich seinen Giro-Dispo erhöhen lassen, alles ausgeben und dann schreien: "WIE KONNTEN SIE MIR NUR SOVIEL GEBEN...."

      Ich nehme mal an er ist 18, ich nehme mal an er ist zurechnungsfähig, ich nehme mal an er wollte einfach nur schnell reich werden.

      Soll er zu einem Anwalt gehen, der ist genauso bäbä, der denkt auch an SEIN Geld und klagt vielleicht. Das Risiko liegt wieder bei deinem Freund.

      Er muss wohl lernen, hinter seinen Entscheidungen zu stehen. Hätte er heute 100 % Gewinn, wäre dann Consors auch so bäba gewesen?

      Das gejammere ist doch lächerlich.

      Er war in Urlaub - ist der Salamicrash NEU ?????
      Avatar
      schrieb am 06.07.01 18:24:08
      Beitrag Nr. 19 ()
      Man muß sich die allgemeinen Geschäftsbedingungen von Consors genau durchlesen. Bin auch Consors-Kunde und hatte
      mir mal in dem Börsen ein wenig geliehen, weil ich keinen
      Bock hatte, alles nach Nürnberg zu überweisen.
      Als es mal brenzelig wurde, da hat man mich ausreichend
      früh gewarnt, doch bitte das Konto wieder glattzustellen bzw. für einen Ausgleich zu sorgen. Ebenso kann das passieren, wenn Di Dir zu lange Kohle leihst, dann kann es sein, daß Sie einen langfristigeren Kreditrahmen geben,
      der niedriger verzinst ist, denn Du aber trotz steigender
      Depotwerte nicht weiter ausreizen kannst, also Depotunabhängig. Auf lange Sicht kann der natürlich angepaßt werden.

      Faktum ist, schau in die AGB`s von Consors, wenn dort nur
      steht..."ist Consors berechtigt zu verkaufen..",dann kommt
      das keiner Verpflichtung gleich. Ich glaube auch nicht, daß
      Consors so schwammige AGB`s hätte. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht und wenn Dein Kumpel sich in den Urlaub verabschiedet, ohne vorher doe Fronten genau in diesem schwierigen Börsenumfeld abzuchecken, so handelt er fahrlässig. Sonst könnte sich ja jeder Kohle leihen, der
      Depotwert sinkt und sinkt, und man verabschiedet sich für unbestimmte Zeit. Das Anschreiben von Consors kommt in seinen "Machtbereich" und er hat dafür zu sorgen, daß er es bekommt. Wie immer er das auch macht.
      Consors sollte sich allerdings im eigenen Interesse und im Interesse des Kunden an strikte Grenzen halten und wenn diese überschritten sind auch verkaufen und nicht nur drohen.

      Aber Dein Freund daraus wohl keinen Rechtsanspruch ableiten.Sorry.


      NewMAx
      Avatar
      schrieb am 06.07.01 18:33:39
      Beitrag Nr. 20 ()
      .
      ja...aber die Frage ist nicht ob er verkaufen muss oder
      ob es Sinn macht ueberhaupt am NM zu investieren ..

      Die Frage war darf Consors 120% Kredite geben , was
      keinem Totalverlust gleichkommt sondern noch viel mehr !!
      Nicht umsonst muss Consors schon vor einem Totalverlust warnen .... MUSS !!!
      .
      Avatar
      schrieb am 06.07.01 18:40:58
      Beitrag Nr. 21 ()
      Du stellst damit die Frage, wem die Pflicht zur Depotüberwachung zukommt, wenn in Abhängigkeit von dessen
      Wert beliehen ist.

      Die Antowrt kann doch nur in den AGB`s stehen.
      Ich kann mir ehrlich gesagt nicht vorstellen, daß Consors
      die gesetzliche Pflicht zukommt. Wenn da nur steht, daß
      sie verkaufen können, aber nicht müssen, so ist es doch die Sache Deines Freundes rechzeitig die Reißleine zu ziehen.

      Sieh in die AGB`s www.consors.de

      NewMax
      Avatar
      schrieb am 06.07.01 18:41:04
      Beitrag Nr. 22 ()
      @glenk

      "Ein Freund von mir hat ein Konto bei Consors und das mit
      10 000€ ueberzogen , was damals 60% Beleihung entspricht . "

      also haben sie doch die Regeln eingehalten-wo ist das Problem??
      Avatar
      schrieb am 06.07.01 18:43:42
      Beitrag Nr. 23 ()
      Bin nicht bei consors.Kann mir aber nicht vorstellen,daß Dein Freund keine Briefe von Consors bekommen hat mit der Bitte um Kontoausgleich bis hin zum Hinweis,daß das Depot zu einem bestimmten Zeitpunkt glattgestellt wird.Es sei denn,er hat einen einjährige World Tour gemacht und einen Nachsendeantrag bei der Post gestellt.Das Depotrisiko trägt bestimmt auch bei consors der Kunde und nicht Mama Bank.
      Avatar
      schrieb am 06.07.01 18:45:38
      Beitrag Nr. 24 ()
      verstehst du das nicht ?

      Er hat das Geld genommen. Das reicht. Er hat damit das Angebot angenommen. Er hätte nicht tun müssen. Das war eine Kreditvergabe im gegenseitigen Einverständnis. Nur so konnt der Kredit über die Bühne gehen.
      Avatar
      schrieb am 06.07.01 19:04:46
      Beitrag Nr. 25 ()
      @Desue :

      Ja,ja, aber er stellt zurecht die Frage, wie es aussieht, wenn Consors die Kreditlinie vom Depotwert abhängig macht,
      ob Consors nicht aufgrund seiner AGB`s verpflichtet ist, zu verkaufen, zur Sicherung seiner Gelder, und das ohne Rücksicht auf Verluste. Consors muß und wird ihn gewarnt
      haben, wenn er zulange im Urlaub ist, ist das nicht Consors
      Schuld. Warum die dann allerdings nicht verkaufen ist schon komisch.

      @Glenk :

      Aber denke Dir mal folgenden Fall :

      Stell Dir vor, Dein Freund hat zum 29.12.2000 sein ganze
      überzogene Kohle in Intershop gesteckt !
      Also 16.000 DM, richtig ? 10.000 DM Eigenanteil+6.000 DM
      geliehen !

      Ich glaube Intershop hat am Anfang des neuen JAhres mal"eben" so 75 % Verlust an einem Tag gemacht. DAs wären bei 16.000 DM noch 4.000 DM, die nach einem Tag noch übrig sind. 10.000 DM futsch + 2.000 Kredit an einem Tag

      In solch einem Fall müßte Consors schon unheimlich schnell
      reagieren, das kann man eigentlich keiner Bank zumuten,
      und es gibt bestimmt noch krassere Fälle.
      Stell Dir, es gäbe einen globalen Börsencrash, von heute auf morgen machen Deine Werte 80-90 % Minus.
      Glaubst die Banken sind so doof, sich solche einem Risiko schutzlos auszuliefern ? Ich glaube kaum. Da wird es Paragraphen in den AGB`s geben, die dies verhindern.

      NewMAx
      Avatar
      schrieb am 06.07.01 19:48:16
      Beitrag Nr. 26 ()
      .

      @NewMax
      ja..ja...aber das is es doch was man Consors immer wieder vorwirft....
      leichtfertig zu hohe Beleihungswerte zu gewaehren !!
      So auch in einer Fernsehsendung letzte Woche !!
      auch 60% sind natuerlich zu hoch wenn man z.B. an Intershop
      denkt aber noch in den gesetzlichen Richtlinien ... 120%
      sind es aber nicht !!

      Und dabei stellt sich auch nicht die Frage ob sie ihn gewarnt haben !!
      Warum sind die gesetzlichen Richtlinien 60% ?
      Um der Bank eine Reaktionszeit zu lassen , oder ?
      Was aber wenn sie nicht reagieren will ?

      .
      Avatar
      schrieb am 06.07.01 19:51:01
      Beitrag Nr. 27 ()
      Consors schickt nach einigen Tagen Überziehung IMMER einen "Erinnerungsbrief" und setzt das Datum fest, bis zu dem das Konto ausgeglichen werden soll.

      Consors sichert sich auf diese Weise für die MÖGLICHE Veräusserung von Aktien rechtlich ab.

      Consors MUSS doch nicht veräussern.

      Gruss
      Avatar
      schrieb am 06.07.01 20:29:59
      Beitrag Nr. 28 ()
      .

      ja...aber das is nicht das thema ob consors einen "Erinnerungsbrief" geschickt hat ober nicht
      sowie es egal ist was in den AGB steht ...

      die frage war doch hat consors gegen gesetze verstossen
      wenn sie deutlich ueber die gesetzlichen 60% gehn ?

      man kann doch nicht gesetze ueber die AGB ausser kraft setzen !!

      es hat doch auch einen grund das banken ueber einen
      totalverlust aufklaeren MUESSEN ... aber 120% sind mehr als ein totalverlust !!

      haben wir denn hier keine juristen ?

      .
      Avatar
      schrieb am 06.07.01 20:47:07
      Beitrag Nr. 29 ()
      Glenk!

      Consors konnte doch die Aktien gar nicht verkaufen!
      Alle Kleinanlegerdepots wurden doch schon vor Monaten "short" verkauft. ;)

      UNMÖGLICH???
      Avatar
      schrieb am 06.07.01 20:50:12
      Beitrag Nr. 30 ()
      .
      @Putzteufel
      Wie kommst du darauf ?
      Die D-Bank hat das gemacht !
      Weisst du mehr ?
      Waere eine erklaerung fuer die machenschaften !!
      .
      Avatar
      schrieb am 06.07.01 20:52:54
      Beitrag Nr. 31 ()
      Nein, war nur Sarkasmus....

      Aber wer weiss schon alles.

      MfG, Putzteufel
      Avatar
      schrieb am 06.07.01 20:56:24
      Beitrag Nr. 32 ()
      ..aber du hast recht ...unmoeglich is nixmehr!!
      Avatar
      schrieb am 06.07.01 20:56:45
      Beitrag Nr. 33 ()
      Aber denkbar wäre folgendes:

      6000 Euro Kredit sind leicht einzutreiben. Bei 1.000.000 WPK wird sicher zeitnah gewarnt und dann zügig abverkauft.
      Der "Kleine" ist immer der Dumme! MfG
      Avatar
      schrieb am 06.07.01 21:18:22
      Beitrag Nr. 34 ()
      @ putzteufel

      So ist es.Genau das ist der Punkt.Ich glaube nicht,daß man dagegen juristisch vorgehen kann.Das ist eben der Ermessensspielraum der Banken,wessen Depot sie glattstellen und wer etwas mehr Kulanz bekommt.Kann mir nicht vorstellen,daß man bei ensprechenden Anschreiben und Hinweisen auf Kreditüberziehung und eventueller Glattstellung des Depots an den Kunden der Bank eine Verletzung ihrer Sicherungspflichten nachweisen kann.
      Avatar
      schrieb am 06.07.01 21:29:11
      Beitrag Nr. 35 ()
      .

      @Charles44
      aber sind diese "verletzung ihrer sicherungspflichten "
      in diesem fall nicht offensichtlich ?
      es ist ja nicht von einem tag auf den anderen passiert
      sondern ueber Wochen !!!... im computerzeitalter fuer die
      banken doch kein unzumutbares problem !!

      .
      Avatar
      schrieb am 06.07.01 21:53:23
      Beitrag Nr. 36 ()
      Wie gesagt,bin kein Kunde von consors.


      Hier zum Vergleich aber ein Auszug der Bestimmungen einer anderen Bank:


      "Als Sicherheit erhält die Bank die Verpfändung von Guthaben,Wertpapierdepots und Wertpapierkreditkonten.Sie sind zur Stellung weiterer,gleichwertiger Sicherheiten verpflichtet,wenn "(und jetzt kommts)"die vereinbarten Deckungsrelationen nicht nur vorübergehend nicht eingehalten werden oder ein sonstiger unerwarteter Wegfall bzw. wesentliche Minderung des Wertes der genannten Sicherheiten gegeben ist.Für die Verstärkung der Sicherheiten wird Ihnen die Bank einen angemessene Frist einräumen.Die Bank darf den Kredit fristlos kündigen,wenn die Verpflichtung zur Verstärkung der Sicherheiten nicht innerhalb der von der Bank gesetzten Frist erfüllt wird."


      Wenn consors nicht ähnliche Vertagsbestimmungen hat,wechsle ich sofort.
      Avatar
      schrieb am 06.07.01 22:03:22
      Beitrag Nr. 37 ()
      .
      ja ...genau...nur consors hat nicht verkauft !!
      nicht nach 60% nicht nach 100% und hat nach 120% immer noch
      nicht verkauft !!
      .
      Avatar
      schrieb am 06.07.01 22:22:24
      Beitrag Nr. 38 ()
      Ablauf immer noch nicht klar???

      1.Du als Kunde bist für die Deckung Deines Depots allein verantwortlich.

      2.Ist Dein Depot nicht gedeckt,erhältst Du den postalichen Hinweis der Bank,das Saldo auszugleichen,und das wahrscheinlich mehrmals.

      3.Gleichst du Deinen Wertpapierkredit nicht innerhalb der von der Bank gesetzten Frist aus,bekommst du irgendwann die fristlose Kündigung des Wertpapierkreditvertrages mit Androhung der Verwertung Deines Depotinhaltes und in Rechnungstellung des restlichen Kreditbetrages.


      Nun kannst Du zwar sagen,ich bzw.mein Freund hat keine Briefe mit derartigen Inhalt empfangen,die Beweislast dafür liegt aber bei Dir bzw.Deinem Freund.Die Tatsache,daß Du bzw. Dein Freund in Urlaub gewesen ist,reicht dafür nicht aus.
      Avatar
      schrieb am 06.07.01 22:38:13
      Beitrag Nr. 39 ()
      .
      Avatar
      schrieb am 06.07.01 22:45:26
      Beitrag Nr. 40 ()
      @glenk

      in welchem Gesetz steht denn das mit den 60%??
      Avatar
      schrieb am 06.07.01 23:08:30
      Beitrag Nr. 41 ()
      @glenk

      Im Prinzip kann ich dir auch nicht viel sagen.

      Bzgl. AGB`s könnte man natürlich in Erwägung ziehen, ob die Vorschriften, welche Consors vorschreibt, gegen bestimmte Grundsätze verstossen (§§9,10,11 AGBG). Allerdings könnte es auch sein, dass sie wasserdicht sind.:)

      Jedenfalls ist eines sonnenklar:
      Über den Zugang des Briefes bei dir oder deinem Freund ist consors beweispflichtig. Es wird vor Gericht in keinem anderen Bereich mehr gelogen, als dem Zugang von Briefen. Entscheidend ist aber, wem der Richter glaubt.
      Das mit dem Urlaub muss man ja nicht jedem erzählen.:laugh:


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