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    Private KV - was muß ich bedenken ? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 15.08.01 15:53:50 von
    neuester Beitrag 22.10.01 17:02:20 von
    Beiträge: 30
    ID: 455.766
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      Avatar
      schrieb am 15.08.01 15:53:50
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,
      ich will mich im September selbstständig machen und müßte mich privat versichern. Wir erwarten im Januar unser erstes Kind.Meine Frau ist berufstätig (gesetzlich versichert)und
      wird dann nicht mehr arbeiten ( Babyjahr )Wo ist unser Kind ab Geburt versichert? Gibt es mehrere Möglichkeiten? Was muß
      ich bei Abschluß einer PKV beachten ? Vielen Dank !
      Avatar
      schrieb am 15.08.01 16:02:35
      Beitrag Nr. 2 ()
      bleib in der gesetzlichen und schliesse bei bedarf zusatzversicherungen ab, die aber wenn nötig kündbar sind. im alter wirst du dann evtl weniger kosten haben.
      Avatar
      schrieb am 15.08.01 16:16:35
      Beitrag Nr. 3 ()
      Meines Wissens musst Du Dich nicht privat versichern, aber Du kannst.

      Wenn aber Deine Frau nicht selbst versichert ist, und ein Kind kommt,
      dürfte es finanziell ziemlich egal sein, ob Du gesetzlich oder privat
      versichert bist.

      Denn Du müsstest dann in der PKV Deine Frau und Dein Kind getrennt
      versichern. In der GK sind die umsonst mitversichert.

      Gruss
      Kater
      Avatar
      schrieb am 15.08.01 16:33:50
      Beitrag Nr. 4 ()
      BLEIB IN DER GKV !!!

      Ich bin seit einigen Jahren privat versichert.
      --war immer schön billig--

      1997 geheiratet (meine Frau war selbständig)
      Mein Sohn wurde geboren !!! Wird IMMER automatisch beim
      besserverdienenten versichert!

      jetzt:

      Ich zahle (mit PPV) fast DM 1000.-
      für meinen Sohn DM 360.-
      für meine Frau DM 650.-

      und das wird mit zunehmendem alter nicht besser/billiger!!!

      Also...

      ...BLEIB IN DER GKV !!!

      Hier findest Du alle notwendigen infos: http://www.biallo.de/framesets/versicherungen/fs_pkvers.html
      -- Auch Vergleich Gesetzliche und private Krankenkassen: Unterschiede zwischen GKV und PKV
      -- Für wen lohnt sie sich, was bietet sie?
      -- Sparpotentiale erschließen
      ...

      Gruß,
      :)Stiefelchen
      Avatar
      schrieb am 15.08.01 17:21:01
      Beitrag Nr. 5 ()
      Und da waren Sie wieder, die unbelehrbaren GKV-Fans :laugh:

      Halbwahrheiten und Halbwissen, gepaart mit mangelnder Fähigkeit zum vorrausschauendem Denken und kritischer Reflexion der Vergangenheit.

      Wer meint die GKV wäre für ältere Versicherte in Zukunft toll, weils in der Vergangenheit (mehr oder weniger) so war,
      ist nicht Intelligenter als ein Anleger, welcher Beim Nemax
      Stand von 8.500 Punkten noch der Überzeugung war, es wird weiter steigen, weils ja vorher auch gestiegen ist! :laugh:

      Fakt ist:
      Die Beiträge zur GKV werden in Zukunft aufgrund der Demographischen Entwicklung für alle Versicherten ins astronomische steigen.

      Die Beiträge der GKV werden im Vergleich nur sehr moderat steigen, weil der Zukünftige demographisch bedingte Kapitalbedarf heute schon "eingepreist" ist! (Rücklagen DM 120.000.000.000)

      Wer anderes glaubt, glaubt auch an einen Telekomkurs von E 100,-- in 2-3 Jahren :laugh: :laugh: :laugh:

      Nun konkret zur Frage:

      Wenn du dich selbstständig machst , kannst du dich getrost privat versichern!
      Deine Frau ist für die Dauer des Erziehungsurlaubs (max. 3 Jahre) beitragsfrei bei ihrer bisherigen GKV versichert
      (sofern zuvor dort pflichtversichert)
      Euer Kind wird bei dieser GKV im Rahmen der Familienversicherung ebenfall beitragsfrei mitversichert,
      sofern du keinen BetriebsGEWINN von mehr als DM 78.300,--
      hast (was für einen Existenzgründer wohl ehr die Ausnahme darstellt). Sofern dein Einkommen diese BEITRAGSBEMESSUNGSGRENZE übersteigt, so müsstest du euer Kind privat versichern, angesicht von dann alternativ an die GKV zu überweisenden ca. DM 1.000,-- mtl. wirklich zu verkraften :laugh:

      Bei Abschluss einer PKV wäre zu beachten:

      Größe des Unternehmens ( in diesem Bereich gibst keine Rückversicherung)
      Nicht zu geringer Selbstbehalt (weinig Selbstzbehalt treibt nur die Prämien, und damit die Provision des Vertreters in die Höhe) Also mind. DM 2000,--

      Abschluß moderner Kompakttarife mit offenem Hilfsmittelkatalog

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      Avatar
      schrieb am 15.08.01 17:48:28
      Beitrag Nr. 6 ()
      Nun Angsthase:

      Auf der einen Seite haben wir die PKV, die in der Vergangenheit bewiesen hat, dass die Tarife im Alter dramatisch steigen. Und die nun verspricht, dass es in Zunkunft besser wird.

      Und auf der anderen Seite haben wir die GKV, bei der die Tarife allen Kostensteigerungen zum Trotz auch für die Alten moderat blieben.

      Jetzt kann man natürlich in Frage stellen, ob das für die Zukunft so weitergeht. Fakt bleibt aber, dass die PKV allen Versprechungen zum Trotz in der Vergangenheit gnadenlos verschissen hat.

      Da Du so gerne auf Akten überträgst: Die PKV ist wie ein Neuer Makrt Wert, der die Vorhersagen der Vergangenheit nicht eingehalten hat, aber verspricht, dass alles Besser wird.

      Die GKV würde ich da eher wie eine Automobilakte sehen. Etwas behäbig, nicht unbedingt die tollsten Resultate, aber langfristig sicher.

      Übrigends habe ich gerade irgendwo einen Beitrag von jemandem gelesen, der mit seiner Existenzgründung auf die Nase gefallen war. Die PKV will aber trotzdem den gleichen Satz. Bei der GKV würde er nur entsprechend seinem (niedrigeren) Einkommen zahlen.


      Gruss
      Kater
      Avatar
      schrieb am 15.08.01 18:51:25
      Beitrag Nr. 7 ()
      @Kater

      Du schreibst:
      "... Fakt bleibt aber, dass die PKV allen Versprechungen zum Trotz in der Vergangenheit gnadenlos verschissen hat."

      Ein Unhaltbare, grotesk überzeichnete Behauptung!

      Beispiel aus der Praxis:
      Mann, geb. 01.10.1936, Versicherungsbeginn 01.02.1967
      ( vermutlich direkt Vollversichert ) zahlt
      Für den Tarif GS mit DM 6.300,-- SB aktuell:
      DM 117,20 mtl. + DM 109,08 Pflegepflichtvers. !!!!


      Beim vergleich eines PKV- versicherten Rentners mit einem
      freiwillig GKV versicherten Renter ist die Sachlage z.Zt.
      folgende:

      Der PKV versicherter Renter zahlt seinen Tarifbeitrag,ein
      Umstand der seit jeher Feststand und in die perönliche
      Planung miteinbezogen werden konnte.

      Der "freiwillig" GKV versicherte Rentner zahlt den Kassensatz, z.Zt.
      durschnittlich 13,5% +1,7% Pflegpflichtversicherung:
      ( ein Umstand der für diese Renter recht "überraschend" ist, da ihnen
      früher seitens der GKV gesagt wurde: "Renter sind BEITRAGSFREI versichert :confused: :confused:")

      Fazit Beitragsaufwand GKV :

      DM 6.525,-- x 15,2%....DM 991,80
      abzgl. Zuschuß GRV.....DM 228,-- ( DM 3.000,-- Gesetzl. Rente untestellt)
      Eigenaufwand Rentner.DM 763,80 x 12 = DM 9.165,60 jährlich

      Beitragsaufwand PKV:

      Beitrag :......................DM 226,28
      abzgl. Zuschuß GRV.....DM 113,14
      zzgl.Selbstbehalt:..........DM 525,-- ( DM 6.300,-- : 12 )
      Eigenaufwand Renter....DM 638,14 x 12= DM 7.657,68 jährlich

      Vorteil PKV: DM 1.507,92 jährlich !!!
      Bisher NICHT berücksichtigt: Das Leistungsniveau !!!

      Fairerweise muß mann beim GKV-Renter mind. noch die stationäre Zusatzvers. hinzurechnen: Beitrag mtl. DM 139,34 x 12= DM 1.672,08!

      Der Vorteil der PKV erhöht sich hierdurch auf DM 3.180,--!!!

      Die o.a. Rechnungen unterstellen eine rege Inanspruchnahme ärztlicher Leistungen, was mit zunehmendem Alter wahrscheinlicher wird aber nicht ZWINGEND gegeben ist.

      Bei nichtinanspruchnahme erhöht sich der Vorteil der PKV
      auf DM 9.480,--!!! :p ( wegfall SB von DM 6.300,-- )

      Bei Inanspruchnahme erfreut sich der PKV versicherte an dem höheren
      Leistungsniveau

      Alle oben gemachten betrachtungen sind stand heute !!!
      Die ursprüngliche Disskusion bezieht sich jedoch auf die ZUKUNFT,
      was erwartet den PKV bzw GKV versicherten dann ???
      PKV: Vorsorge durch Rücklagen
      GKV: Vorsorge durch ???????
      Avatar
      schrieb am 16.08.01 10:40:19
      Beitrag Nr. 8 ()
      Es ist immer wieder erstaunlich, wie billig man sich doch als Rentner bei der PKV versichern kann.

      Es erscheint dann allerdings erstaunlich, dass sich die PKV so vehement gegen die gesetzlich vorgeschriebene Einführung des Standarttarifes gewehrt haben. Nach Deiner Berechnung müssten die sich doch daran dumm und dusselig verdienen.

      Ich habe im Internet einen Preisvergleich gemacht. Leider geht das nur bis 65 Jahre, aber das passt ja schon. Die billigste PKV lag da bei etwa 1000,- DM Monatsbeitrag. Nun gestehe ich Dir zu, dass die PKV da noch besser anbieten kann, aber fast 40% günstiger, als was die selbst im Internet anbieten ? Da mit den Vergleichen im Internet ja kunden angelockt werden sollen, halte ich das kaum für vorstellbar.

      Der Vergleichsrechner zwischen GKV und PKV ging leider nur bis 55 Jahre, ergab Mehrkosten für die PKV von Minimum 800,- DM/Jahr.

      Ich frage mich also ernsthaft, wie es kommt, dass sämtliche Vergleichsrechner deutlich schlechtere Werte produzieren und auch in der Presse allgemein regelmässig das Problem der hohen Beiträge der Rentner beschrieben werden, und hier andererseits immer wieder irgendwelche fabelhaften Beiträge für Rentner gepostet werden, die ich aus meiner Erfahrung nicht einmal als 31 Jähriger vor 5 ! Jahren bekommen habe.

      ABer sicher kannst Du mich da erleuchten.


      Gruss
      Kater

      PS: Mal zum Ursprung des Topics: Als Selbständiger sind die GKV Beiträge Einkommensabhängig. Das bedeutet, bei niedrigem Einkommen zahlt er entsprechnd niedrige Beiträge. Und die Mitversicherung von Frau und Kind ist nicht zeitlich begrenzt.
      Avatar
      schrieb am 16.08.01 10:43:27
      Beitrag Nr. 9 ()
      Einen noch:

      Wenn der von Dir beschriebene Rentner verheiratet ist, zahlt er in der privaten mindestens den doppelten Beitrag (weil er für seine Frau mitzahlen muss).

      In der GKV i. d. R. den selben Beitrag wie als Single.

      Vorteil für die GKV: ca. 5000,- DM.

      Gruss
      Kater
      Avatar
      schrieb am 16.08.01 11:09:14
      Beitrag Nr. 10 ()
      @comdirekt-kunde
      du hast dann ab september die wahl in der gkv zu bleiben oder in die pkv zu wechseln. der schritt in die gkv ist dann aber fast endgültig (rückkehr nur unter sehr erschwerten bedingungen). den schritt in die pkv kannst du jederzeit immernoch tätigen, die kündigungsfristen für frw. mitglieder in der gkv sind sehr kurz (im schnitt 2 monate).
      dein kind wird, sofern dein einkommen regelmässig über 1/12 der jahresarbeitsentgeltgrenze liegt (6525 dm) sich auch privat versichern müssen, sollte deine frau nach dem erz urlaub ebenfalls die beschäftigung nicht mehr weiter ausüben, so müsste hier ebenfalls eine pkv abgeschlossen werden.
      daher meine erste empfehlung, wenn pkv vergleiche eingeholt werden gleich sich ein angebot für die ganze familie einholen, rein zu vergleichszwecken, evtl auch für 2 kinder denn so ergibt sich auch ein bild für den "wenn"-fall
      in der gkv würde sich die beitragsbemessung nach dem tatsächlichen einkommen richten, natürlich mit beschränkung nach oben durch die beitragsbemssungsgrenze (derzeit also aus maximal 6525 dm). wenn vergleiche eingeholt werden natürlcih von mehreren gesellscahften denn es gibt enorme unterschiede.
      über die rechnung von angsthase, von dem armen rentner in der gkv kann ich nur lachen, denn einfacher gesagt man kann ja mal 100 gkv versciherte renterehepaare und 100 pkv versicherte rentnerehepaare befragen wie sie mit den kv beiträgen und den leistungen zufrieden sind. das ergebnis kann ich mir, an den mir bereits bekannten fällen und das sind nicht wenig, schon ausrechnen.

      fazit: mein tip erst mal in der gkv bleiben (auch hier gibt es unterschiede in den beiträgen), denn der schritt in die pkv ist jederzeit immernoch möglich und sollte erst dann getan werden, wenn sich die familienentwicklung absehbar voraussagen lässt, denn der weg in die pkv ist eine einbahnstrasse
      Avatar
      schrieb am 16.08.01 13:05:17
      Beitrag Nr. 11 ()
      @Kater

      Gerne erleuchte ich die armen Toren die im Dunkeln
      nach der Wahrheit fahnden, und weise den Weg zur Erkenntnis ;)

      Also im Internet wirst du kein Berechnungsprogramm finden, welches die Beiträge von langjährig
      PKV versicherten berechnen kann!

      Allein danach zu suchen zeugt schon von mangelnder Kenntnis der Funktionsweise der PKV !!!

      Die Beiträge für bereits Versicherte werden ja unter Berücksichtigung der angesparten
      Alterungsrückstellungen errechnet, die sehr individuell in Abhängigkeit von der
      „Tarifhistorie“ erworben wurden. Also führen gerade die Rückstellungen , von denen du meinst das kein Rentner was davon habe, zu den „extrem günstigen Beiträgen“ wie du selber schon einmal bemerktest. ;)

      Ergo: wer in „jungen“ Jahren „Hochleistungstarife“ mit entsprechendem Beitrag versichert
      (z.B. weil der Arbeitgeber eh die Hälfte zahlt, und man den eigenen Beitragsanteil
      über eine Beitragsrückgewähr größtenteils wieder ausgezahlt bekommt) der bezahlt im Alter
      bei Wechsel in einen „abgespeckten“ Tarif (mit z.B. relativ hoher Selbstbeteiligung)
      einen geringeren Beitrag für diesen Tarif als jemand, der diesen Tarif seit Anfang an hat,
      unter Umständen sogar weniger als ein junger Mensch, der diesen Tarif neu Abschließt :eek:
      (Deswegen auch die „fabelhaften Beiträge für Rentner (...), die (du) aus (DEINER) Erfahrung nicht einmal als 31 Jähriger vor 5 ! Jahren bekommen (hast). :laugh: :laugh: :laugh:

      Bei dem von mir beschriebene Praxisfall handelt es sich wohlgemerkt um einen Rentner, der
      seit Eintritt in die PKV im Vergleich zu den heute Eintretenden relativ wenig Alterungsrückstellungen
      gebildet hat :eek: Die „Vorsorgeqoute“ ist allein von 1991 –1999 von 19,72% auf 40,96%
      angehoben wurden :eek: und wurde durch Einführung des „politischen“ Beitragszuschlag von
      10% im Jahr 2000 weiter erhöht !

      Ergo: Heute PKV versicherte bilden dermaßen hohe Rückstellungen, das im Alter mit extrem niedrigen und Konstanten Beiträgen zum rechnen ist !!!

      Leider mangelt es Dir aber nicht nur an Fachkenntnis zum Bereich PKV, auch an deinen Kenntnissen zur GKV mußt Du noch dringend arbeiten!!!

      Ein Selbständiger wird nicht zwangsläufig nach seinem Einkommen eingestuft.

      Zunächst gilt in der GKV für selbständige nach § 240 (4) SGB V mindestens 75%
      der mtl. Bezugsgröße (aktuell DM 4.480,--) als Einkommen.

      Berechnungsgrundlage für den Beitrag sind demnach mind. DM 3.360,-- AUCH WENN DAS TATSÄCHLICHE EINKOMMEN NIEDRIGER IST !

      Multipliziert mit dem Beitragssatz einer günstigen BKK von 11,8% ergibt das einen
      Monatsbeitrag von DM 396,48 (ohne Krankengeldanspruch)
      Ein Beitrag für den man sich locker privat mit besseren Leistungen versichern kann.


      Welche Rechtssicherheit bietet den die GKV ?

      Meinem Vater wurde 1970 gesagt er wäre als Rentner in der GKV „Umsonst“ versichert !!!
      Heute zahlt er fast DM 1000,-- im Monat!!!
      Warum ? „Geänderte Gesetzeslage“ !!!

      Was ist denn mit den angeführten Vorteilen der GKV ?
      Für wie lange gelten diese denn ?
      Das in den nächsten Jahren eine erhebliche Reform in der GKV kommt ( kommen muß)steht ja heute schon fest! Da wir „jammern und wehklagen“ (Überschrift aus der RP zu diesem Thema)einsetzen.


      @Schambach

      Du gibt’s den “tollen“ Rat:

      „...den schritt in die pkv kannst du jederzeit immernoch tätigen,..“

      Grundsätzlich richtig, nur ein sehr kostspieliger Rat, da die Beiträge mit jedem Jahr des zögern höher werden.

      Weiter schreibst du:
      „..denn der weg in die pkv ist eine einbahnstraße.“

      Was natürlich so nicht stimmt!

      Bleiben wir doch bei unserem Fragesteller:


      Letztlich gibt es 3 mögliche Szenarien:

      1.) Er wird erfolgreich und die GKV will horrende Beiträge für minimale Leistungen!
      2.) Es läuft „solala“ Beiträge GKV und PKV halten sich in etwa die Waage (nicht Leistungen)
      3.) Er scheitert, wird wieder Arbeitnehmer und GKV pflichtversichert

      Ergo: Wo ist das Risiko sich jetzt privat zu versichern ?????

      Frau und Kinder sind immer separat versichert wenn sie selbst erwerbstätig ist, es sei denn
      er selber ist sehr erfolgreich, dann lohnt es sich perse nicht GKV versichert zu sein,
      oder er „wurschtelt“ sich so durch , die Frau hat „keinen Bock zu arbeiten“ und Sie leben eh am Rande des Existenzminimums, dann könnt die GKV doch Vorteile bieten.

      P.S.
      Du schreibst:
      „...über die rechnung von angsthase, von dem armen rentner in der gkv kann ich nur lachen...“

      Mein Vater findet die Beiträge der GKV gar nicht zum lachen, Er muß sie nämlich bezahlen
      Avatar
      schrieb am 16.08.01 16:08:54
      Beitrag Nr. 12 ()
      also nochmal zu den angeführten ratschlägen und deinen stellungnahmen dazu:
      -„...den schritt in die pkv kannst du jederzeit immernoch tätigen,..“
      natürlich werden mit dem eintrittsalter die beiträge der pkv immer höher (warum wohl), aber du willst doch nicht allerernst behaupten das man in solch einer phase der familienplanung solch einen schritt fürs leben machen sollte?

      -zu deinen 3 szenarien
      1.) er wird erfolgreich: dann sind die beiträge in der gkv nach oben hin durch die beitragsbemessunggrenze begrenzt und man kann den schritt in die pkv immernoch tätigen, denn auf 10 mark (wegen deim eintrittsalter) kommt es dann bestimmt nicht mehr an
      2.) es läuft so lala, da kann ich nur sagen gut das man in der gkv geblieben ist, denn trotz einer mindestBERECHNUNGSGRUNDLAGE wird der beitrag weiter nach der einkommeshöhe bestimmt
      3.) und spätestens hier würde man zu denen gehören, die verzweifelt versuchen in die gkv zurückzukommen und die gkv schüttelt den kopf. denn die rückkehr ist nur bei erneutem eintreten der versciherungspflicht möglich und selbst dann auch nur wenn das alter noch unter 55 ist.
      nimmt er aber aufgrund seiner fähigkeiten einen job auf der über der jae liegt (der einfachheitshalber: 6525 dm mtl) dann wäre die rückkehr ausgeschlossen. und was auch oft der fall ist das zwischen der geschäftsaufgabe und der neuen arbeitsstelle eine zeit lang nicht ist, dann ist auch nix mit gkv sondern immer schön fleissig weiter pkv gezahlt und zwar für die ganze familie. es sei denn diese sind alle selbst z.b. aufgrund einer beschäftigung versichert.

      es kann sich ja jeder selbst ein bild machen, fakt bleibt und ist das die gkv für eine familie die sichere und günstigere alternative darstellt. hier gibt es diverse andere möglichkeiten solche vergleiche nachzuschauen. wie z.b focus, stern oder auch die stiftung warentest die gerne und schon oft über solche punkte informiert

      p.s. zu deinen "politischen" 10% beitragszuschlag, wenn ich mich nicht irre wurden diese per gesetz eingeführt, damit die pkvn die rentner im alter nicht so sehr abzocken, bzw. hier eine zwangsvorsorge für die späteren beitragsjahre getroffen wird.
      Avatar
      schrieb am 16.08.01 20:17:46
      Beitrag Nr. 13 ()
      @Schambach

      "es kann sich ja jeder selbst ein bild machen.."

      Leider nicht, aber ich tu mein bestes Entscheidunghilfen zu geben ;)

      "fakt bleibt und ist das die gkv für eine familie die sichere und günstigere alternative darstellt."

      "sichere" :laugh: und "günstige" :laugh:
      Hurra Hurra Hurra , Leistungen und Beiträge in der GKV bleiben wie sie sind, wenn die Beiträge nicht mehr ausreichen, fällt der Rest wie Manna vom Himmel :laugh:
      :laugh: :laugh:
      Avatar
      schrieb am 17.08.01 07:50:42
      Beitrag Nr. 14 ()
      Hallo,

      vielen Dank für eure Tips! In meinem Bekanntenkreis wurde mir überwiegend zur gKv geraten.Da ich mich nicht sofort für die pKv entscheiden muß und eine evtl.Rückkehr in die gKv nicht so einfach ist,werde ich vorerst in der gkv
      bleiben.


      gruss comdirect-kunde
      Avatar
      schrieb am 17.08.01 09:28:26
      Beitrag Nr. 15 ()
      @ comdirect

      Gratuliere :laugh: ,wenn ich Leute frage , die vom Thema keine Ahnung haben, hör ich auch immer auf die Mehrheit :laugh: :laugh:

      Was zählen schon knallharte sachliche Argumente :confused:

      Aber das ist ja Typisch, solche Entscheidungen werden ja
      "aus dem Bauch raus" gefällt.
      Und wenn alle Bekannten plötzlich Aktien am Neuen Markt kaufen, muß mann halt auch welche haben :laugh:

      Selber Schuld :laugh:
      Avatar
      schrieb am 17.08.01 09:49:08
      Beitrag Nr. 16 ()
      @JetztTustDuMirAberLeid

      Deinen einsatz in alle Ehren, aber welchen Zweck verfolgst Du eigentlich
      mit Deinem missionarischem Eifer? Und warum bist Du persönlich beleidigt, wenn
      jemand Deinen knallharten und in sachlicher ;) und angenehm zurückhaltender ;) Form
      vorgebrachten Argumenten nicht folgen will?

      Viele Grüße
      Klaus
      Avatar
      schrieb am 17.08.01 10:37:21
      Beitrag Nr. 17 ()
      @ Klaus

      Ich bin doch nicht beleidigt, vielmehr amüsiert, deswegen ja auch die :laugh: faces :laugh: :laugh:

      Was ich davon habe ? Das was jeder "Missionar" von seiner Tätigkeit hat: Innere Befriedigung, auch wenn mann nur ein "Schäfchen" aus der Herde der Ahnungslosen vor den "Höllenqualen" der GKV retten konnte. :laugh:
      Avatar
      schrieb am 22.08.01 22:21:16
      Beitrag Nr. 18 ()
      @ alle

      wie verhält sich das denn mit der beitragsberechnung als rentner wenn man FREIWILLIG in der GKV bleibt ?
      stimmt es, dass dann A L L E einkünfte (zinsen, miete, rente) zur beitragsberechnung der GKV herangezogen werden. man hat also keinen zugang zu "krankenkasse der rentner" (heißt doch so ähnllich).
      bei der lediglich die rente zur beitragsberechnung herangezogen wird.

      BITTE INFO ! DANKE !
      Avatar
      schrieb am 23.08.01 08:53:16
      Beitrag Nr. 19 ()
      Ja, das stimmt, deshalb kann die GKV im Rentenalter ziemilch teuer werden. In die günstige KVdR kommt nur, wer in der zweiten Hälfte seines Erwerbslebens mindestens 9/10 der Zeit in der GKV PFLICHTversichert war (nicht freiwillig!!!), und wer einen gesetzlichen Rentenanspruch hat, die GKV wird also für die meisten im Alter richtig teuer.
      Noch ein Wort zu PKV oder GKV: Die Gesundheitsprüfungen der Privaten sind nicht ohne, und je länger man wartet um so höher das Risiko, daß man gar nicht mehr angenommen wird...
      Avatar
      schrieb am 24.08.01 15:10:37
      Beitrag Nr. 20 ()
      @MAjanero

      DAnke für die Antwort. Gibt es "Modellrechnungen" die einem so ewtas in Zahlen verdeutlichen ?
      Avatar
      schrieb am 30.08.01 08:38:32
      Beitrag Nr. 21 ()
      GKV versus PKV aus einer anderen Perspektive

      - die lanfristige Entwicklung über 20 Jahre ist nicht vorherzusehen
      - ich bevorzuge die PKV, habe aber immer darauf geachtet, einen rückweg offen zu lassen (etablierte gibts nicht, individuallösungen, selber rausfinden)
      - die PKV hat gravierende Nachteile: der verwaltungsaufwand für die Erstattung und selbst bei Luxustarifen zahlen die nicht immer sondern versuchen mit widersprechen hinhalten und kürzen drumherumzukommen (dh hartnäckigkeit, bereitschaft zur mehrarbeit und ggf. juristischer nachdruck vonnöten - dieser trend wird stärker)
      - die PKV hat aber auch große Vorteile: seltenst wartezeiten bei ärzten, bevorzugte behandlung überall, ggf. auslandsbehandlungen relativ problemloser möglich, nahezu alle kliniken stehen offen; und: so bös es klingt die chancen sind höher innovative verfahren auch bezahlt zu bekommen (aber mit dem unterschied, das man das meiste eben vorstreckt und sich dann zurückholen muss - und das kann dauern und kosten)
      - in der regel sind kuren in der GKV versichert, in der PKV jedoch nur durch sondervertrag
      - zur selbständigkeit: das krankentagegeld ist hier ein weesentlicher punkt, tip: kann separat von der vollversicherung abgeschlossen werden und da gibts besonders bei hohen tagessätzen große unterschiede bei den gesellschaften
      Avatar
      schrieb am 30.08.01 18:08:38
      Beitrag Nr. 22 ()
      nur kurz zum fall freiwillige rentner in der gkv:
      das bundesverfassungsgericht hat im letzten jahr entschieden, dass diese umstrittene regelung zum zugang der "günstigeren" kvdr verfassungswidrig ist. dem gesetzgeber wurde eine frist bis zum 31.3.2002 eingeräumt, hier für abhilfe zu sorgen, damit für alle rentner u.a. die gleiche beitragsrechtliche behandlung gilt. bis dahin gilt die derzeitige regelung.

      hier könnte im zuge einer strukturreform u.a. auch die komplette beitragsberechnung "aller" gkv versicherten in erwägung gezogen werden.

      abgesehen davon wird praxismässig in diesem bereich eh noch mehr unterschlagen wie bei der steuer, wer gibt schon bei der krankenkasse kapitaleinkünfte an - die wenigsten?
      Avatar
      schrieb am 31.08.01 13:19:21
      Beitrag Nr. 23 ()
      Was heißt KVDR? Krankenversicherung der Rentner?

      Wieviel zahlt eigentlich ein Rentner an Krankenvers.beiträgen, der ein Leben lang gesetzlich versichert war?

      Und was passiert, wenn in 30 Jahren auf zwei Beitragszahler ein Rentner kommt?
      Avatar
      schrieb am 01.09.01 08:44:51
      Beitrag Nr. 24 ()
      Ein Rentner, der sein Leben lang PFLICHTversichert, also nicht freiwillig in der GKV war, darf sich zum Kreis der Auserwählten zählen und in die Krankenversicherung der Rentner - die Beiträge werden prozentual (ca 13,5 %) von seiner Rente bemessen. Der Vorteil ist, dass dieser Prozentsatz hier nur von seiner gesetzlichen Rente abgeht, alle anderen Einkünfte (Kapitalertrag, Mieteinnahmen etc) bleiben unberücksichtigt. Alle anderen zahlen die Prozentzahl auf sämtliche Einkünfte - das kann also richtig teuer werden... Wird es auch, denn bei der dempgraphischen Entwicklung wird sich im Rahmen der GKV eh einiges ändern müssen...
      Avatar
      schrieb am 01.09.01 08:46:17
      Beitrag Nr. 25 ()
      @alterego:

      Inwiefern hälst Du Dir einen Rückweg offen? Erklär mir das doch bitte mal, wie das gehen soll?
      Avatar
      schrieb am 01.09.01 13:35:07
      Beitrag Nr. 26 ()
      Davon erzählen die Befürworter privater Absicherung jedoch nichts.
      Was ist, wenn man nach seinem Bummelstudium freiwillig gesetzlich versichert bleibt? Anders gehts ja nicht.
      Kommt man dann nicht mehr in die KVDR? Wenn doch, wieviel Jahre darf man insgesamt maximal freiwillig gesetzlich versichert bleiben - nur am Rande, wo wird die Versichertenhistorie eigentlich festgehalten? Wenn ich mit 65 behaupte, ich war immer in der Gesetzlichen, wer kann das prüfen?
      Avatar
      schrieb am 02.09.01 10:26:18
      Beitrag Nr. 27 ()
      @morodix

      Nach dem Studium freiwillig gesetzlich versichert zu bleiben, ist bezüglich der KVdR kein Problem, die Regel heißt: Wer in der zweiten Hälfte seines Erwerbslebens mindestens in neun Zehnteln der Zeit PFLICHTversichert war, ist in der KVdR drin - Zeiten nach dem Studium sind also irrelevant, vor allem, wenn Du noch nicht im Erwerbsleben stehst. Was hat das aber mit den privaten Krankenkassen zu tun? In die kommt man ja eh nur rein, wenn man nicht gesetzlich pflichtversichert ist, sondern freiwillig. Geht es denn mal aufs Rentenalter zu, wird geprüft, ob Du die Voraussetzungen für die KVdR erfüllst, das ist ganz einfach nachvollziehbar, erstens haben die gesetzlichen Kassen Unterlagen über Deine Mitgliedschaft und Deine Beiträge, außerdem ist das ganz leicht an Deinen Lohnsteuerkarten erkennbar, wie Du versichert warst und ob es eine Pflicht- oder freiwillige Versicherung war.
      Avatar
      schrieb am 02.09.01 14:03:40
      Beitrag Nr. 28 ()
      Ganz so einfach ist es nicht.
      Ich bin als Student altersbedingt aus der studentischen Pflichtversicherung rausgefallen. Also bin ich freiwillig krankenversichert. Ich kann mich freiwillig gesetzlich versichern, ich kann mich privat versichern, ich kann es auch bleiben lassen.
      Im Erwerbsleben stehe ich wohl, denn ich habe einen Job im festen Angestelltenverhältnis - ist aber, da ich formal Student bin, sozialversicherungsfrei. (Deshalb studiere ich ja auch noch - ist so ziemlich der einzige Weg, sich aus den staatlichen Zwangabgaben zu befreien und so verdiene ich im Jahresnetto mehr als ein sozialversicherungspflichtiger Angestellter)

      Der Arbeitgeber beteiligt sich jedoch nicht an den Krankenkassenbeiträgen, was die Sache wieder weniger interessant macht. Ich könnte jederzeit das Arbeitsverhältnis in ein sozialvers.pfl. umstellen und das ist meine Frage - ist das sinnvoll, z.B. im Hinblick auf spätere preiswertere Alters-KV-Beiträge oder nicht?
      Avatar
      schrieb am 16.09.01 21:35:55
      Beitrag Nr. 29 ()
      Wichtig wäre es zu wissen, wie alt du und deine Frau seit und
      ob sie nach dem Baby-Jahr wieder arbeiten will und sie sich dann
      wieder gesetzlich versichern müßte um eine vernüftige Empfehlung
      zu geben.
      Ich bin persönlich immer für eine private Karnakenversicherung und nicht
      weil ich sie als Makler vertreibe, sondern weil die gesetzlichen
      in Zukunft dramatisch steigen werden und die Leistungen sinken werden.

      Gruss 800
      Avatar
      schrieb am 22.10.01 17:02:20
      Beitrag Nr. 30 ()
      Findet Euch schonmal damit ab,dass Zahnersatz rausfliegt,Mutterschaftsurlaub beschnitten wird und das für Medikamente ein satter Zuschuß geleistet werden muß.Weitere Boshaftigkeiten nicht ausgeschlossen...

      Viel Spaß ihr lieben GKVler.


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