checkAd

    "Penny - Stocks" dürfen erst am 1. April 2002 vom Neuen Markt verbannt werden - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 16.08.01 18:30:33 von
    neuester Beitrag 17.08.01 22:50:00 von
    Beiträge: 8
    ID: 456.613
    Aufrufe heute: 0
    Gesamt: 364
    Aktive User: 0


     Durchsuchen

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 16.08.01 18:30:33
      Beitrag Nr. 1 ()
      Penny Stocks" dürfen erst am 1. April 2002 vom Neuen Markt verbannt werden
      Das Landgericht Frankfurt hat im Streit um den geplanten Ausschluss von Billigaktien vom Neuen Markt dem Antrag auf einstweilige Verfügung der Foris AG teilweise stattgegeben. Danach darf die Deutsche Börse die Regeln erst ein halbes Jahr nach der geplanten Einführung zum 1. Oktober auf das Unternehmen anwenden, also frühestens am 1. April 2002. Der Neue Markt sei privatrechtlich organisiert, und daher müsse die Deutsche Börse bei Regeländerungen Rücksicht auf die Belange der Teilnehmer nehmen, hieß es in der Urteilsbegründung. Die Deutsche Börse wollte die Entscheidung zunächst nicht kommentieren.

      Der Prozessfinanzierer Foris hatte eine Frist von einem Jahr gefordert. «Wir sind erst einmal sehr zufrieden», sagte die Anwältin der Foris AG, Katrin Burckhardt. «Das ist ein Signal für alle anderen Unternehmen am Neuen Markt, die von dem Ausschluss bedroht sind.» Über eventuelle anschließende Schritte des Unternehmens könne sie derzeit noch nichts sagen.

      Nach Ansicht von Foris ist der geplante Ausschluss so genannter Penny Stocks-Aktien mit einem längerfristigen Wert von weniger als 1 Euro - eine einseitige und kurzfristige Änderung der Deutschen Börse. «Sie lässt den Unternehmen am Neuen Markt keine Möglichkeit, sich auf die veränderten Regeln einzustellen», sagte die Anwältin. Die Deutsche Börse will von Oktober an Penny Stocks vom Neuen Markt nehmen, um das Vertrauen der Anleger in das ehemalige Wachstumssegment wieder zu gewinnen. (dpa)



      mfg derda50
      Avatar
      schrieb am 16.08.01 18:51:24
      Beitrag Nr. 2 ()
      Das finde ich großartig!

      Diese verlogene Börsengesellschaft, die noch nie in der Lage war, wirklich wesentliche Regeländerungen durchzusetzen, aber in diesem Fall in außergewöhnlicher Geschwindigkeit (nur ca. 6 Wochen) alberne "Verbesserungen" ohne echte Relevanz beschloss, wurde zumindest partiell in die Schranken verwiesen.

      Wenigstens etwas..........
      Avatar
      schrieb am 16.08.01 19:17:04
      Beitrag Nr. 3 ()
      ftd.de, Do, 16.8.2001, 12:47, aktualisiert: Do, 16.8.2001, 17:29
      Delisting Regeln: Rückschlag für Deutsche Börse
      Von Heino Reents, Hamburg

      Das am Neuen Markt gelistete Unternehmen Foris hat vor dem Frankfurter Landgericht im Zusammenhang mit der geplanten Penny-Stock-Regelung der Deutschen Börse einen Aufschub erwirkt. Die Deutsche Börse will Berufung einlegen.

      Das Landgericht Frankfurt gab am Donnerstag einem Antrag der Berliner Foris teilweise statt und untersagte der Börse, ihre neuen Delisting-Regeln schon ab kommenden Oktober auf das Unternehmen anzuwenden. In der Begründung des Landgerichts hieß es, dem Unternehmen müsse eine angemessene Frist eingeräumt werden, um auf die neue Regelsituation zu reagieren. Deswegen dürften die geänderten Ausschlussregeln im Falle von Foris erst mit deutlichem Verzug zum 1. April 2002 angewandt werden. Nicht durch kam das Unternehmen jedoch mit seiner Forderung nach einem Aufschub für alle am Neuen Markt notierten Unternehmen bis Oktober 2002.

      Das Landgericht begründete die generelle Zurückweisung des Antrags damit, dass Foris nicht im Namen aller am Neuen Markt notierten Gesellschaften gegen die Delisting-Pläne vorgehen, sondern nur ihre eigenen, rechtlich geschützten Interessen wahrnehmen könne. "Die Befugnis, dies für alle anderen am Neuen Markt notierten Unternehmen zu tun, fehlt ihr dagegen", sagte der Vorsitzende Richter, Thomas Kehren.




      Inhalt der Regeln nicht untersucht

      Der Inhalt der geplanten Delisting-Regeln am Neuen Markt wurde vom Gericht nicht untersucht und bewertet, weil beide Parteien nach Ansicht des Landgerichts den wirtschaftlichen Sinn dieser Regelung anerkannt hatten. Foris hatte gefordert, den Unternehmen am Neuen Markt mehr Zeit für Abwehrmaßnahmen gegen den drohenden Ausschluss einzuräumen. Deshalb sollten die Änderung erst zum 1. Oktober 2002 in Kraft treten. Diesen Zeitraum hielt das Landgericht jedoch für zu lang.


      Die Deutsche Börse interpretierte die Entscheidung des Gerichts als Erfolg. Sie sieht sich bestätigt, das Regelwerk des Neuen Marktes einseitig zu ändern, teilte die Deutsche Börse am Donnerstag mit. Die Delisting-Regeln sollen wie geplant zum 1. Oktober dieses Jahres in Kraft treten.




      Deutsche Börse will Berufung einlegen


      Gegen das Urteil will die Deutsche Börse trotzdem Berufung einlegen "im Interesse der Investoren und Unternehmen, die auf die Qualität des Neuen Marktes setzen", hieß es in einer Mitteilung.


      Nach den geplanten Regeln sollen ab Oktober insolvente Unternehmen sowie Firmen, deren Aktienkurs an 30 Börsentagen nacheinander im Tagesdurchschnitt unter einem Euro notiert und deren Börsenwert 20 Mio. Euro unterschreitet, vom Neuen Markt ausgeschlossen werden.


      Wie auch die Börse wertete Foris-Anwältin Katrin Burckhardt das Urteil als "tollen Erfolg für Foris". Sie gehe davon aus, dass weitere am Neuen Mark gelistete Unternehmen, die von der Neuregelung betroffen sein könnten, ebenfalls juristische Schritte gegen die Deutsche Börse einleiten dürften. "Das Urteil ist Aufforderung an andere Unternehmen, gegen die Börse vorzugehen", sagte Burckhardt. Richter Kehren wollte seinen Beschluss hingegen nicht als Musterprozess verstanden wissen. "Es ist eine Angelegenheit nur zwischen den beiden Unternehmen, kein Musterprozess."




      Advanced Medien erwägt Klage

      "Die Deutsche Börse sollte sich an diesem Entscheid orientieren und die Fristverlängerung allen betroffenen Firmen am Neuen Markt gewähren", sagte Otto Dauer, CFO des Penny-Stock-Unternehmens Advanced Medien der Online-Ausgabe der FTD. Sollte dies nicht der Fall sein, wolle sein Unternehmen ebenfalls gerichtliche Schritte einleiten.


      Markus Straub, Stellvertretender Vorsitzender der Schutzgemeinschaft der Kleinaktionäre (SdK), bewertete das Urteil als Imageverlust für die Deutsche Börse. "Das ist eine Ohrfeige für die Börse", sagte Straub. Er erwarte weitere Anträge auf Verschiebung des neuen Regelwerks. Carsten Heise, Geschäftsführer der Deutschen Schutzvereinigung für den Wertpapierbesitz (DSW), schätzte das Urteil sowohl für den Neuen Markt als auch für die Deutsche Börse AG als negativ ein. Auch er rechne mit Klagen weiterer Unternehmen.


      (mit Agenturen)



      © 2001 Financial Times Deutschland



      mfg derda50
      Avatar
      schrieb am 16.08.01 19:46:11
      Beitrag Nr. 4 ()
      """..........Gegen das Urteil will die Deutsche Börse trotzdem Berufung einlegen "im Interesse der Investoren und Unternehmen, die auf die Qualität des Neuen Marktes setzen", hieß es in einer Mitteilung. .........."""




      Ist aber teils ein trauriges
      Avatar
      schrieb am 16.08.01 19:56:05
      Beitrag Nr. 5 ()
      Neues Segment für Pennystocks:

      Trading Spotlight

      Anzeige
      East Africa Metals
      0,1140EUR +14,57 %
      Mega-Ausbruch – Neubewertung angelaufen?!mehr zur Aktie »
      Avatar
      schrieb am 16.08.01 20:24:34
      Beitrag Nr. 6 ()
      @derda50

      Deine Überschrift ist nicht ganz richtig! Das Gericht hat entschieden, dass die Regeln auf die Foris AG erst ab dem 1.4. 2002 angewendet werden dürfen. Der vorsitzende Richter hat ausdrücklich betont, dass es KEIN Musterprozess war. Foris könne nicht für alle Unternehmen des Marktes sprechen, heißt es zur Begründung. Nichtsdestotrotz dürfte es m.M. nach der Startschuss für die betroffenen Unternehmen sein, es Foris nachzumachen. Insofern wird die Überschrift in ein paar Monaten wieder richtig ;-)

      Grüße
      Robert Sopella
      Redakteur
      Avatar
      schrieb am 17.08.01 15:03:45
      Beitrag Nr. 7 ()
      Freitag, 17.08.2001, 14:28
      Börse sieht drohende Klagen wegen Säuberung am Neuen Markt gelassen
      FRANKFURT (dpa-AFX) - Die Deutsche Börse AG sieht einer drohenden Klagewelle von Unternehmen des Neuen Marktes wegen des bevorstehenden Rauswurfs von Billigaktien gelassen entgegen. Die Entscheidung des Landgerichts Frankfurt, wonach die neuen Sanktionen der Börse auf die Foris AG frühestens von April 2002 an angewendet werden dürfen, sei ein Einzelfall. Dieser positive Bescheid für den Prozessfinanzierer müsse bei anderen Firmen des Neuen Marktes von anderen Gerichten nicht wiederholt werden, sagte Börsen-Sprecher Walter Allwicher am Freitag der dpa in Frankfurt. "Jeder, der jetzt klagen möchte, kann dies tun. Das konnte er vorher aber auch schon."

      Die Börse bleibe bei ihrer Berufung gegen die Entscheidung des Landgerichts vom Donnerstag (AZ 3-13 O 110/01). Foris hatte Antrag auf einstweilige Verfügung gegen die Regelwerkänderung zum 1. Oktober gestellt, war damit insgesamt jedoch gescheitert. Nur Foris, dessen Aktienkurs selbst noch nicht unter einem Euro notiert, wurde eine Sonderfrist von einem halben Jahr eingeräumt. Erst danach dürften die Sanktionen auch für diese Firma gelten.

      FORIS SPRICHT VON SIGNALWIRKUNG FÜR ANDERE UNTERNEHMEN

      Nach Meinung des Gerichts kann die Börse die Regeln am Neuen Markt aber ändern, sie muss dabei Rücksicht auf die Belange der Betroffenen nehmen. Foris wertet den Teilerfolg als "Signal für alle anderen Unternehmen am Neuen Markt, die von dem Ausschluss bedroht sind."

      Rechtsanwalt Klaus Nieding von der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) erwartet, dass sich nun auch andere vom Rauswurf aus dem Neuen Markt bedrohte Firmen juristisch zu Wort melden. Er rechnet bei dem Zeitplan für die Sanktionsmaßnahmen aber mit einem "freiwilligen" Einlenken der Deutschen Börse. "Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Börse das jetzt halsstarrig durchzieht." Ansonsten drohten ihr rechtliche Auseinandersetzungen.

      Generell sei die Verschärfung des Regelwerks durch die Börse jedoch zu begrüßen, betonte Nieding. Den ebenso betroffenen Aktionären der Unternehmen müsse dennoch ausreichend Zeit gegeben werden, die Konsequenzen aus dem bevorstehenden Reinemachen am Neuen Markt zu ziehen, sagte er./DP/jb



      info@dpa-AFX.de
      Avatar
      schrieb am 17.08.01 22:50:00
      Beitrag Nr. 8 ()
      Euro am Sonntag": Foris erwägt weitere Klage gegen Börse
      Frankfurt (vwd) - Die Foris AG, Berlin, erwägt nach einem Bericht des "Euro am Sonntag" nach ihrem Gerichtserfolg gegen die Deutsche Börse AG, Frankfurt, eine weitere Klage gegen die Regeln des Neuen Marktes. Wie das Blatt am Freitagabend vorab aus seiner am 19. August erscheinenden Ausgabe berichtet, will der Prozessfinanzierer nicht akzeptieren, für mögliche Aktiengeschäfte seiner Aufsichtsräte bestraft zu werden. "Der Vorstand hat kein Weisungsrecht gegenüber seinen Aufsichtsratsmitgliedern. Ich kann sie nicht verpflichten, mir über private Finanz-Dispositionen Auskunft zu erteilen", sagte Foris-Vorstand Christian Rollmann der Zeitung.



      Sollte Foris wegen Aktiengeschäften eines Aufsichtsrates mit einem Bußgeld belegt werden, werde man mit einer einstweiligen Verfügung gegen die Deutsche Börse vorgehen.


      vwd/12/17.8.2001/hab

      17. August 2001, 19:37


      mfg derda50


      Beitrag zu dieser Diskussion schreiben


      Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
      Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie
      hier
      eine neue Diskussion.
      "Penny - Stocks" dürfen erst am 1. April 2002 vom Neuen Markt verbannt werden