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    Metabox: Informationspflicht verletzt? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 20.08.01 19:08:05 von
    neuester Beitrag 20.08.01 20:32:41 von
    Beiträge: 4
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      schrieb am 20.08.01 19:08:05
      Beitrag Nr. 1 ()

      Gibt es bei einem deutschen oder bei einem an einer deutschen Börse zum Handel zugelassenen Unternehmen Nachrichten, die den Kurs der Aktie beeinflussen können, so muss das Unternehmen diese nach Paragraf 15 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) seinen Aktionären unverzüglich mitteilen. Quartals- und Halbjahreszahlen gehören dazu, Auftragseingänge – und auch der Zahlungsverzug von Investoren. Diese Auffassung vertritt zumindest die „Aktionärsgemeinschaft Metabox“. In einer Presseerklärung heißt es, das Hildesheimer Multimedia-Unternehmen habe diesbezüglich ihre Informationspflicht verletzt.

      Die Aktionärsgemeinschaft beruft sich bei ihren Angaben auf Belegschaftskreise von Metabox. So habe das Unternehmen nach zweiwöchigem Verzug die Bareinlage in Höhe von einer Mio. Euro aus der am 31. Juli ad-hoc mitgeteilten Kapitalerhöhung immer noch nicht erhalten. Nach Angaben der Aktionärsgemeinschaft sehen sich die Investoren außer Stande, bereits die erste Tranche eines umfangreicher geplanten Investments zu zahlen. Die Mitarbeiter von Metabox, die seit August kein Insolvenzgeld mehr erhalten, seien derzeit nur noch auf freiwilliger Basis im Betrieb anwesend. Die Aktionärsgemeinschaft behauptet nun, dass der Metabox-Vorstand und der vorläufige Insolvenzverwalter Michael Graaff es für den Fall der Richtigkeit dieser Vorgänge unterlassen haben, ihren Informationspflichten gegenüber dem Kapitalmarkt nachzukommen. Von Metabox selbst war bis zum Abend keine Stellungnahme zu bekommen.

      Entsprechenden Meldungen von Nachrichtenagenturen zufolge weist Graaff diesen Vorwurf als „kontraproduktiv“ zurück. Er bestätigt Angaben der Aktionärsgemeinschaft, dass er am vergangenen Freitag den Zahlungsverzug während einer Betriebsversammlung bekannt gegeben hat. Die Investorengruppe habe die Zahlungsschwierigkeiten mit technischen Gründen erklärt, das Geld sei aber weiter zugesagt. Einzelheiten zur Zusammensetzung der Gruppe könne er nicht machen. Die Aktionärsgemeinschaft vermutet ein Berliner Immobilienunternehmen als Kopf der Investorengruppe. Dieses Unternehmen wolle die neuen Set-Top-Boxen von Metabox angeblich von einem Strukturvertrieb vertreiben lassen. Außerdem will die Aktionärsgemeinschaft erfahren haben, dass Metabox in Verhandlungen mit einer weiteren Investorengruppe steht. An dieser soll auch die israelische Ampa-Investmentgesellschaft beteiligt sein, die „allgemein als Auftraggeber des ersten von Metabox im April 2000 gemeldeten Vertrags über die Lieferung von 500.000 Set-Top-Boxen“ gelte. Graaff bestätigt, dass mit anderen Interessenten über einen Einstieg bei Meta-Box verhandelt wird, Namen wurden nicht bekannt.

      Das Ende Juli bekannt gegebene Investment steht Angaben der Aktionärsgemeinschaft zufolge mit weiteren bereits abgeschlossenen Verträgen in Verbindung. Nach Vermutung der Aktionärsgemeinschaft sind auch diese Verträge ad-hoc-pflichtig gewesen. Das Hildesheimer Insolvenzgericht soll nach Wünschen der Aktionärsgemeinschaft nun die Eignung des Insolvenzverwalters Graaff vor dem Hintergrund der vermuteten Fehlleistung bei der Abwicklung der Kapitalerhöhung überprüfen. Das Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel (BaWe) soll ebenfalls tätig werden. Schließlich seien ältere Ad-hoc-Mitteilungen bereits der Grund für staatsanwaltliche Ermittlungen. Eine Sprecherin des Bundesaufsichtsamtes wollte eine entsprechende Beauftragung weder bestätigen noch dementieren.

      Seit Februar ermittelt die Staatsanwaltschaft Hannover gegen den Metabox-Chef Stefan Domeyer und zwei ehemalige Vorstandsmitglieder des Unternehmens wegen des Verdachts der Kursmanipulation, des Kapitalanlagebetrugs und des Insiderhandels. Anlass sind vier von Metabox bekannt gegebene Großaufträge oder Absichtserklärungen über die Lieferung von insgesamt 2,9 Millionen Set-Top-Boxen.

      Autor: Sebastian Feuß (© wallstreet:online AG),19:08 20.08.2001

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      schrieb am 20.08.01 19:09:36
      Beitrag Nr. 2 ()
      steht Domeyer eigentlich schon unter Personenschutz??
      würd mich mal interessieren
      Avatar
      schrieb am 20.08.01 20:22:45
      Beitrag Nr. 3 ()
      Stellungnahme RA Graaff zur Pressemitteilung der Met@box Aktionärsgemeinschaft

      Hildesheim, 20. August 2001

      RA Graaff stellt zu der Pressemitteilung der Met@box Aktionärsgemeinschaft folgendes fest:

      1. Es ist richtig, dass auf den am 27. Juli 2001 unterzeichneten Zeichnungsschein noch keine Zahlungseingänge sind. Von dem Zeichner sind die bisher eingetretenen Verzögerungen mit banktechnischen Schwierigkeiten begründet worden. Angeblich soll das Geld heute zur Verfügung gestellt werden. Allerdings sind solche Versprechungen bereits wiederholt gemacht worden, ohne daß dann Erfüllung erfolgte.

      2. Es ist ein Rahmenvertrag vereinbart worden zur Durchführung von Kapitalmaßnahmen in der demnächst geplanten Hauptversammlung. Weiterhin bildet dieser Vertrag nach der ersten o.a. Kapitalmaßnahme die Basis zur Vertiefung der Kooperation.

      3. Über die Verhandlung mit dem Investor (wie auch mit anderen Investoren) wurde absolutes Stillschweigen mit Ausnahme von gesetzlich erforderlichen Pflichtmitteilungen vereinbart. Somit können Namen und konkrete Umstände dieser Vertragsverhandlungen nicht erklärt werden. Die Pressemitteilung der Aktionärsgemeinschaft ist deswegen kontraproduktiv, da sie als Verstoß gegen die vorgenannte Verpflichtung interpretiert werden könnte. Damit haben sich die Kleinaktionäre selbst geschädigt, wie an der Kursentwicklung abgelesen werden kann.

      4. Der Verhandlungsführer für die Investoren hat mehrfach erklärt, dass der Gesamtbetrag - auch bei Abschluss aller oben angesprochenen Verträge -schon zur Verfügung stehe. Die Gelder müssten allerdings erst noch auf das Konto bei der Zeichnerin transferiert werden. Ein Investor als Vertreter der Investorengemeinschaft hat dies bzgl. der Erfüllung des Zeichnungsscheins sowie des o.a. Vertrags nochmals am 16.08.2001 schriftlich bestätigt. Der Verhandlungsführer, der war auf Grund seiner langjährigen Tätigkeiten in diesem Geschäftsbereich als seriös einzustufen hat von Geldmitteln dritter Investoren gesprochen. Über den in der Verhandlung auftretenden Investor nichts Nachteiliges bekannt.

      5. Der Vorstandsvorsitzende Domeyer hat an den Verhandlungen persönlich nicht teilgenommen.

      6. Der vorläufige Insolvenzverwalter hat von Beginn des Verfahrens -und noch heute- Alternativen zur Sicherung des Unternehmens zumindest bis zur nächsten Hauptversammlung geprüft und steht zur Zeit auch mit den verschiedenen Interessenten insoweit in Verhandlung.

      7. Die weiteren Äußerungen der Aktionärsgemeinschaft werden als teilweise falsch, und für die Aktionäre schädigend, zurückgewiesen.

      Für weitere Informationen:

      RA Michael Graaff, Vorläufiger Insolvenzverwalter,
      Tel: 0511 - 32 14 14,
      Fax: 0511- 32 00 13

      Melanie Hoffmann, Management Public & Investor Relations,
      Met@box AG, Daimlerring 37, D-31135 Hildesheim,
      Tel.05121-7533-0,
      Fax 05121-7533-75,
      E-Mail: hoffmann@metabox.de
      Avatar
      schrieb am 20.08.01 20:32:41
      Beitrag Nr. 4 ()
      Domeyer braucht keinen Personenschutz, er ist nämlich laut MBX-IR-Forum seit einer Woche im Urlaub.


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