Wert eines Verlustvortrages? Wer hat Erfahrung? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 28.09.01 08:59:03 von
neuester Beitrag 02.10.01 16:43:45 von
neuester Beitrag 02.10.01 16:43:45 von
Beiträge: 6
ID: 479.760
ID: 479.760
Aufrufe heute: 0
Gesamt: 307
Gesamt: 307
Aktive User: 0
Top-Diskussionen
Titel | letzter Beitrag | Aufrufe |
---|---|---|
vor 1 Stunde | 786 | |
vor 1 Stunde | 686 | |
heute 04:46 | 383 | |
26.04.24, 14:53 | 326 | |
heute 04:57 | 316 | |
15.05.11, 11:34 | 306 | |
gestern 22:52 | 274 | |
vor 1 Stunde | 239 |
Meistdiskutierte Wertpapiere
Platz | vorher | Wertpapier | Kurs | Perf. % | Anzahl | ||
---|---|---|---|---|---|---|---|
1. | 3. | 18.209,78 | +0,18 | 71 | |||
2. | 1. | 0,1940 | +2,92 | 62 | |||
3. | 2. | 0,9500 | -19,49 | 56 | |||
4. | 4. | 2.329,10 | -0,37 | 35 | |||
5. | 5. | 163,10 | +3,73 | 20 | |||
6. | 6. | 7,3500 | +3,81 | 19 | |||
7. | 7. | 6,8400 | -1,72 | 13 | |||
8. | 8. | 62.139,30 | -2,83 | 11 |
Wir führen eine Baufirma und eine Bauträger GmbH und haben vor, einen Verlustvortrag über 4 Mio. zu kaufen. Es handelt sich bei diesem Verlustvortrag um eine Baubranche. Wie bekannt, werden zur Zeit in der Baubranche fast keine Gewinne erzielt. Wer kann uns hierzu Informationen zukommen lassen und was ist so ein Verlustvortrag wert?
Das ist eine Größenordnung, bei der Du natürlich zusätzlich deinen Steuerberater konsultieren musst! Ansonsten sei niemand gehindert hier fachlich zu antworten.
Du kannst grob gesagt den Verlustvortrag von 4 Mio von Deinen Einkünften abziehen und dementsprechend mehr oder weniger viel Steuer sparen, weil eben weniger zu versteuern ist. Hast Du aber sowieso nix zu versteuern, kannst also auch keine Steuern sparen. Hast einen Steuersatz von 50% kannst also maximal 2 Mio an Steuern sparen. Alle Angaben aber nur grob, Pi mal Daumen. Opfere ein paar Hunnis Deinem Steuerberater - als GmbH hast ja eh einen - das ist garantiert um Längen billiger als die noch so primitivste Retourkutsche vom Finanzamt.
hi baufux,
vielleicht denkst du an mich, wenn du die info hast. habe einen ähnlichen fall. mich würde auch der wert interessieren. logischerweise müsste er ja max. 50% wert sein. jedoch denke ich, je höher der vortrag, desto mehr wert. kleine verlustvorträge gibt`s nun mal genug. 50 Mio wären schon mehr wert (prozentual). gell ?
Moonie
vielleicht denkst du an mich, wenn du die info hast. habe einen ähnlichen fall. mich würde auch der wert interessieren. logischerweise müsste er ja max. 50% wert sein. jedoch denke ich, je höher der vortrag, desto mehr wert. kleine verlustvorträge gibt`s nun mal genug. 50 Mio wären schon mehr wert (prozentual). gell ?
Moonie
Da ja der Körperschaftsteuersatz bei GmbHs auf 25 %
gesunken ist, beträgt der Steuerspareffekt auch nur noch
max. 25 % würde ich mal behaupten. Mit Gewerbesteuerersparnis
max. 38 %. Oder der Verlustvortrag wird gar nicht anerkannt.
Dann Steuerersparnis max. 0 % und der Ärger 100 %.
MfG
Steueragent
gesunken ist, beträgt der Steuerspareffekt auch nur noch
max. 25 % würde ich mal behaupten. Mit Gewerbesteuerersparnis
max. 38 %. Oder der Verlustvortrag wird gar nicht anerkannt.
Dann Steuerersparnis max. 0 % und der Ärger 100 %.
MfG
Steueragent
Also ich rate dringend zur Vorsicht. Die Möglichkeit Verluste von einer Gesellschaft auf eine andere zu übertragen ist gar nicht so einfach und wird von der Gesetzgebung imer weiter eingeschränkt. So ist außer im Erbfall die Übertragung von Verlusten zwischen verschiedenen natürlichen Personen nicht möglich. Auch bei einem Rechtsformwechsel von nat. Person / Personengesellschaft in juristische Person und umgekehrt ist ein Vortrag der Verluste auf den neuen Rechtsträger wegen eines wechsels der Steuerart nicht möglich. Die Möglichkeit Verluste beim sogen. GmbH-Mantelkauf mit zu übernehmen wurde vor einigen Jahren durch die Neufassung des § 8 (4) KStG stark eingeschränkt. Auch sind Verluste in Umwandlungs- oder Verschmelzungs- Spaltungs- oder Formwechsel-Fällen nur noch schwer realisierbar. Auf jeden Fall vorher Steuerberater aufsuchen, am besten einer
verbindliche Auskunft
beim Finanzamt einholen unter genauer und zutreffender schilderung des sachverhaltes. die angelegenheit ist brisant !!
verbindliche Auskunft
beim Finanzamt einholen unter genauer und zutreffender schilderung des sachverhaltes. die angelegenheit ist brisant !!
Beitrag zu dieser Diskussion schreiben
Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie eine neue Diskussion.
Meistdiskutiert
Wertpapier | Beiträge | |
---|---|---|
63 | ||
58 | ||
55 | ||
37 | ||
20 | ||
14 | ||
12 | ||
11 | ||
10 | ||
10 |
Wertpapier | Beiträge | |
---|---|---|
9 | ||
8 | ||
7 | ||
7 | ||
7 | ||
6 | ||
6 | ||
6 | ||
6 | ||
5 |