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    Gründung einer Anlageberatung? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 06.01.00 12:51:53 von
    neuester Beitrag 12.01.00 19:22:04 von
    Beiträge: 7
    ID: 48.415
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      Avatar
      schrieb am 06.01.00 12:51:53
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      ich ziehe ernsthaft in Erwägung eine Art Vermögensberatungsgesellschaft zu gründen. Meine Frage ist nun wie man so etwas am Besten macht bezüglich der Kontoführung der anvertrauten Gelder.
      Angenommen Kunde X möchte das ich DM 50.000 für ihn in Aktien anlege. Sollte ich für den eine Konto bei einer Bank (z.B. Consors) eröffnen (Konto auf fremde Rechnung). Damit verfüge ich über dieses Konto und der Kunde gibt die Orders bei mir auf bzw. ich empfehle ihm was er kaufen sollte und erhalte sein Ok, mit dem ich dann die Wertpapiere ordere.
      Oder sollte Die Vermögensberatungsgesellschaft ein Gemeinschaftskonto haben und dort die Aktien kaufen (also alles in einen Topf)? Auseinanderhalten was wem gehört kann ich ja durch die von mir durchzuführende Buchführung. In beiden Fällen wäre ich die Kontoführende Gesellschaft und der Kunde kann nur bei mir ordern, woraufhin ich die Kontrolle habe meine Beratungsgebühren zu erhalten.
      Meine Kaufgebühren sollen nur unwesentlich über die von Consors liegen (ich verdiene also beim Kauf nur wenig), jedoch möchte ich das Konzept fahren an den Gewinnen des Kunden zu verdienen. Somit fallen höhere Gebühren für den Kunden nur an wenn er auch Gewinne erzielt. Ich hoffe Dadurch mehr Vertrauen zu gewinnen da mir eine Leistungsbezogene Entlohnung gerechter erscheint.

      Oder sollte man besser einen Fond auflegen?

      Wie verhalten sich die beiden Fälle rechtlich und steuerlich? Hat jemand von Euch schon eine solche Gesellschaft gegründet und Lust sich mit mir auszutauschen?
      Vielleicht gibt es ja auch Anlaufstellen oder andere Institutionen wo an die man sich wenden kann.

      Ich danke für jede ernst gemeine Antwort und hoffe auf Eure Hilfe!

      Gruß
      Andreas
      Avatar
      schrieb am 09.01.00 18:07:58
      Beitrag Nr. 2 ()
      Schade, in diesem Board scheine ich niemanden zu finden der Auskunft geben kann.
      Bin ich vielleicht im falschen Board? Dann verratet mir wenigstens wo ich besser mit meinem Anliegen aufgehoben bin!

      Danke!
      Andreas
      Avatar
      schrieb am 09.01.00 23:32:25
      Beitrag Nr. 3 ()
      Seit ca. einem Jahr verwalte ich "Nebenberuflich" Geld für
      Verwandte und Bekannte. Dabei handelt es sich immer um größer Summen,
      mit denen man auch eine vernünftige Strategie in Einzelaktien vor-
      nehmen kann (Also mind. 50.000 DM).
      Die Verwaltung handhabe ich folgendermaßen:

      Für jeden "Kunden" lege ich ein Einzelkonto/depot bei ConSors an. Der
      "Kunde" gibt mir Generalvollmacht und veanlaßt außerdem, daß sämtliche
      Korrespondenz zu mir geschickt wird, schließlich möchte er mit der
      Verwaltung nichts am Hut haben.
      Meine Vergütung ist rein erfolgsorientiert. So werde ich am brutto-
      gewinn mit 15% beteiligt.
      Vorteil dieser Methode. Der "Kunde" ist wirtschaftlich Berechtigter
      und Kontoinhaber. So kann es schonmal keine steuerlichen oder recht-
      lichen Probleme für mich geben.

      Am Anfang eines jeden Vermögensverwaltungsauftrages schließe ich einen
      Vertrag ab, in dem Risken, der Anlagehorizont und auch die grobe
      Depotstruktur geregelt sind. Alles andere wird mir überlassen.
      Bisher sind alle sehr zufrieden. Die Depots bringen gute Performance.

      Ich finde auch, daß es so die fairste Methode ist, da niemand
      über den Tisch gezogen wird, denn ich verdiene nur wenn der Kunde
      gewinnt.

      Ich hoffe ich habe Dir weitergeholfen.
      Avatar
      schrieb am 09.01.00 23:40:29
      Beitrag Nr. 4 ()
      hey, interessantes thema!
      Avatar
      schrieb am 12.01.00 12:39:39
      Beitrag Nr. 5 ()
      Hi The Share,

      Schön das man mich doch noch erhört hat.

      Kling gut was Du da machst nur muss man dazu viele Verwandte und Bekannte haben (dazu noch mit dem nötigen Kleingeld) damit es eine gute und sichere Einnahmequelle wird. Wenn dazu die „Kunden“ auch noch einen langfristigen Anlagehorizont haben, dann fallen Gewinn ja erst in der Zukunft an oder besser gesagt werden erst in der Zukunft realisiert (somit auch Deine Provision).
      Ist es nicht so das man wenn das verwaltete eine bestimmte Summer überschreitet man u.a. das Ganze anmelden muß ?

      Ich weiß nicht ob Dein System auch funktioniert wenn ich „fremde“ Kunden haben möchte.
      Wie ist das mit Deinen Provisionen? Die musst Du doch versteuern, oder?!

      Ich möchte das Ganze zuerst nebenberuflich machen, wenn nötig auch eine Firma gründen. Alleine aus diesen Gründen werde ich wohl oder übel einige Kriterien erfüllen müssen (Sicherheiten, Gewerbeanmeldung usw.).

      Ich denke mal das größte Problem wird sein Kunden zu finden die bereit sind mir ihr Geld anzuvertrauen, denn die Sicherheiten die eine Bank bieten kann, kann ich nicht bieten. Außerdem haben die einigen schwarzen Scharfe die Brache zum Teil in Verruf gebracht.

      Was sind Deine Erfahrungen in dieser Richtung (denke bei Verwandtschaft wird das ein geringes Problem sein).

      Gruß
      Andreas

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      Avatar
      schrieb am 12.01.00 13:13:20
      Beitrag Nr. 6 ()
      Hallo The Investor, Hallo The Share,

      das ganze Thema ist ein wenig komplexer!

      gem. §32 Abs. 1KWG ist bei Euren Vorhaben eine Erlaubnis zum Erbringen von Finanzdienstleistungen zwingend erforderlich!
      Zuwiderhandlungen werden sehr streng bestraft!!!!

      Hierunter fällt auch die Finanzportfolioverwaltung!

      "Wesentliches Kriterium für die Einstufung als Finanzportfolioverwalter ist das vorhandensein von Entscheidungsspielraum bei den zu treffenden Anlageentscheidungen, das ist regelmäßig dann gegeben wenn die Anlageentscheidungen im eigenen Ermessen liegen."

      Ich empfehle Euch das: "Merkblatt der deutschen Bundesbank über die Erteilung einer Erlaubnis zum Erbringen von Finanzdienstleistungen" zu beziehen beim Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen in Berlin.
      vorweggenommen: in den deutschen Rechtsmühlen ist das ein äußerst aufwendiges verfahren!

      the share, bei Deinem Modell solltest Du sehr vorsichtig sein, wenn du die Zulassung nicht hast...ist das eine sehr riskante gradwanderung!!! in diesem Fall darfst du auch keinesfalls "vermögensverwalterverträge" schließen,sondern maximal Beraterverträge, hierbei ist dann wiederum deine Beraterhaftung und Aufklärungspflicht nicht zu unterschätzen....also sei sehr wachsam!!!

      es gibt eine einzige Ausnahme wie Du ohne Zulassung vorgehen kannst:

      ".....wenn dagegen der Anleger dem Verwalter nach einem Beratungsgespräch eine dem Beratungsergebnis entsprechende bestimmte Weisung zum An- oder Verkauf eines Finanzinstruments gibt, ohne daß der Verwalter bei der Umsetzung ein eigenes Ermessen hat, liegt entweder eine bloße Anlageberatungstätigkeit oder - wenn der Berater auch zugleich als Vermittler tätig ist- eine Anlagevermittlung vor."

      ".... allerdings handelt es sich bei der Anlageberatung, d.h. Beratung von Kunden ber der Anlage in Finanzinstrumenten, nicht um eine Finanzdienstleistung...."

      zum meinungsaustausch stehe ich gerne zur verfügung, da ich mich mit diesem Thema, aus den gleichen Beweggründen wie ihr sie verfolgt, schon sehr intensiv auseinandergesetzt habe.

      Vax98
      zu erreichen unter E mail: Vax98@aol.com
      Avatar
      schrieb am 12.01.00 19:22:04
      Beitrag Nr. 7 ()
      Hey, The Investor, wenn Du denn besten Anlageberater möchtest, dann mußt Du Asienfreund einstellen.:):):)

      Ich liege bis heute immer ausnahmslos richtig......alles, was ich kaufe.....fällt um etwa 50%.....und wenn ich erstmal dann frustriert nach Monaten verkaufe.....dann explodieren die Dinger!!!:):):)

      Bei EXDS oder FLNK etwa bin ich etwa mit 10- 20% Gewinn ausgestiegen....seitdem hat sich EXDS fast ver6facht und FLNK ver5facht!!!

      Gruss Asienfreund


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