checkAd

    DAB - Börsentermingeschäftsfähigkeit - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 24.10.01 19:01:55 von
    neuester Beitrag 25.11.01 02:38:18 von
    Beiträge: 17
    ID: 493.574
    Aufrufe heute: 0
    Gesamt: 786
    Aktive User: 0


     Durchsuchen

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 24.10.01 19:01:55
      Beitrag Nr. 1 ()
      Kann mir jemand sagen, wie ich bei der DAB die Börsentermingeschäftsfähigkeit zum Handel mit OS, Shortzertifikaten etc. erhalte, bin bereits "normaler" Kunde. Vielen Dank im voraus.
      Avatar
      schrieb am 01.11.01 17:09:54
      Beitrag Nr. 2 ()
      rufe bei DAB an und gibt Order auf. Wird sie angenommen ist s erledigt.
      Fragt der nach der Börsenterminfähigkeit, dann sage Du handeltst bei deiner Hausbank (Spk.,VR-Bank o.ä.) bereits seit ein paar Jahren in geringem Umfang mit OS.
      Dann schicken sie dir einen Fragebogen zu. Den füllst du dann entsprechend aus.
      Avatar
      schrieb am 04.11.01 23:57:03
      Beitrag Nr. 3 ()
      @ ernst r

      oder noch einfacher:
      auf der homepage www.dab.com unter info/service und dann formulare findest du die btg.
      ausdrucken, ausfüllen, wegschicken und los geht es!

      gruss
      CI
      Avatar
      schrieb am 16.11.01 13:33:30
      Beitrag Nr. 4 ()
      Und wie füllt man das Formular aus?
      Schamlos lügen und DAUSEND Jahre Erfahrung angeben?
      Belästigt die DAB einen dann noch telefonisch und will`s genauer wissen?
      Wie handhaben das andere Online-Broker wie Fimatex, Entrium, sBroker?
      Wie sind Eure Erfahrungen d.h. wie verhält man sich am besten, um BTG zu kriegen?

      lastLemming
      .
      Avatar
      schrieb am 16.11.01 20:23:52
      Beitrag Nr. 5 ()
      @lastlemming

      nein wenn du das richtig ausfüllst dann kriegst du die btg bei der dab. musst nicht mal lügen wg erfahrung, es reicht wenn die unterschrift drauf ist!

      bei comdirect hab ich erst eine bekommen als ich drohte mein depot aufzulösen.

      gruss
      ci

      Trading Spotlight

      Anzeige
      East Africa Metals
      0,1070EUR +7,54 %
      Mega-Ausbruch – Neubewertung angelaufen?!mehr zur Aktie »
      Avatar
      schrieb am 16.11.01 20:23:52
      Beitrag Nr. 6 ()
      @lastlemming

      nein wenn du das richtig ausfüllst dann kriegst du die btg bei der dab. musst nicht mal lügen wg erfahrung, es reicht wenn die unterschrift drauf ist!

      bei comdirect hab ich erst eine bekommen als ich drohte mein depot aufzulösen.

      gruss
      ci
      Avatar
      schrieb am 16.11.01 21:26:17
      Beitrag Nr. 7 ()
      @Chiefinvestor
      Danke für die Antwort. Dein Wort in DAB`s Ohr.
      Dann hab ich das Formular hoffentlich nicht vergebens bestellt.
      Eigentlich wollte ja ich weg von der DAB wg neuer Gebühren aber Fimatex
      zickt etwas rum wg BTG. Hat sonst noch jemand Erfahrungen/Tips ?

      lastLemming
      .
      Avatar
      schrieb am 19.11.01 02:05:15
      Beitrag Nr. 8 ()
      @ lastlemming

      keine angst das mit btg klappt schon.
      sonst bin ich mit dem neuen pricing eigentlich recht zufrieden, vor allem die flat fee für os ist einfach
      klasse.

      bei fimatex hab ich angst dass es denen genau so ergeht wie systracom o.ä.
      die sind einfach etwas zu klein denk ich.

      gruss
      ci
      Avatar
      schrieb am 20.11.01 17:29:58
      Beitrag Nr. 9 ()
      @Chiefinvestor
      Ja, die Flatfee ist natürlich ein Argument. Warum sollte man das einzig Positive an
      den neuen Gebühren nicht nutzen? Auflösen wollte ich mein DAB-Depot sowieso nicht.

      Bei Systracom (R.I.P.) hatte ich übrigens auch ein Depot - allerdings nie genutzt,
      weil mir deren Überlebenschancen zu unsicher erschienen....
      Fimatex hat immerhin die Société Générale im Rücken (ist natürlich auch keine Garantie);
      die Pleiten-Angst geht z.Z eher bei Consors-Kunden um. (vgl. Consors-Threads)

      Das DAB-Formular "Empfangsbestätigung"(OS-Broschüre) ist trotzdem etwas seltsam....
      Die ersten beiden Fragen lassen sich ja eindeutig mit JA/NEIN beantworten, aber
      "Ich habe weder Erfahrung noch Kenntnisse zum Optionsscheinhandel: JA/NEIN"
      ist doch ziemlich mißverständlich formuliert und läßt sich imho kaum sinnvoll und eindeutig
      mit JA oder NEIN beantworten.
      Vielleicht bin ich da jetzt zu pingelig, aber
      "JA, ich habe weder Erfahrung noch Kenntnisse...."
      und
      "NEIN, ich habe weder Erfahrung noch Kenntnisse...."
      ist doch irgendwie dasselbe...:rolleyes:
      Zumal "Erfahrung"(praktisch) und "Kenntnisse"(theoretisch) eben nicht dasselbe sind.
      Vermutlich soll JA Zustimmung und NEIN Nichtzustimmung zu o.g. Aussage bedeuten.
      Wer entwirft nur solche Formulare?!? Manchmal verstehe ich unsere DAB nicht.

      Was passiert wohl, wenn mir das alles zu blöd wird und ich ganz unten einfach
      "Ich möchte keine Angaben machen" ankreuze?
      Wäre das taktisch unklug?

      lastLemming
      .
      Avatar
      schrieb am 20.11.01 23:19:34
      Beitrag Nr. 10 ()
      zu..."Das DAB-Formular "Empfangsbestätigung"(OS-Broschüre) ist trotzdem etwas seltsam.... "

      ---also ich habe unterschrieben und auf einem Beipackzettel (gelbest POSTit) vermerkt, das ich die OS-Broschüre (für deren Erhalt und Kenntnis gerade unterschrieben hatte)...
      auch gerne zugesandt bekommen hätte !!!!!!!!!-----
      .....
      habe Weder die OS-Broschüre bis heute zugesandt bekommen,
      noch gabs Probleme....habe in meinem Depot gelesen, dass
      ich den "Wertpapier-TÜV" bis nächstes Jahr wieder bekommen habe....
      Avatar
      schrieb am 21.11.01 00:06:16
      Beitrag Nr. 11 ()
      @zwrecht
      Ist ja goldig....! Manchmal ist die DAB einfach unschlagbar. :kiss:
      Und was hast Du angekreuzt? Oder meinst Du, das liest dort eh keiner?
      Habe schon überlegt, ob ich den KS damit nerven soll - die wissen zwar meistens
      auch nicht so recht, was Sache ist, aber es macht Spaß...!
      Trotzdem verstehe ich nicht, warum man eine an sich so einfache Frage so
      mißverständlich formulieren muß, daß man sie nicht mehr eindeutig mit JA oder NEIN
      beantworten kann bzw man nicht sicher sein kann, ob die Antwort auch so verstanden
      wird, wie sie gemeint war.
      Warum die Verneinung "weder.....noch" anstatt einfach "entweder....oder" ??:rolleyes:
      Ach, DAB.....

      lastLemming
      P.S.: Ich fände es z.B. auch ganz nett, wenn mich die DAB mal ganz offiziell über
      die neue Gebührenstruktur informieren würde.....Ein netter kleiner Brief oder Mail....
      .
      Avatar
      schrieb am 21.11.01 01:17:36
      Beitrag Nr. 12 ()
      keine Ahnung was ich angekreuzt habe....bei mir war s ja nur eine Verlängerung....und ich hatte und habe noch OS im Depot....(wenn ich jetzt nichts angekreuzt hätte, was hätten die denn dann gemacht ?????, meinen Kauf rückgängig...hätte da bei meinem AMD-OS (Verlust 99,99% überhaupt nichts dagegen))
      Avatar
      schrieb am 21.11.01 12:44:51
      Beitrag Nr. 13 ()
      @zwrecht
      Das ist natürlich hart.
      Aber dafür hättest Du doch keinen OS gebraucht. Ein gewöhnlicher Internet-,
      Software-, Medien- oder Technologiewert (vorzugsweise am NM) hätte auch gereicht.
      Vielleicht sollte man Technologie-Werte künftig auch in Risikoklasse 4 einstufen. ;)

      lastLemming
      .
      Avatar
      schrieb am 22.11.01 01:01:44
      Beitrag Nr. 14 ()
      hallo, hatte nie Probleme ..... Gib einfach als Beruf BANKKAUFMANN ein und ein kreuzchen....seit 10 Jahre OS-Handel und schon erledigt......Habe noch nie gehört, dass das irgendjemand überprüft hätte....
      Avatar
      schrieb am 22.11.01 21:18:32
      Beitrag Nr. 15 ()
      Hallo zwrecht,
      Gute Idee! :)
      "Hey Leute, ich bin auch Bankkaufmann so wie Ihr....Ihr müßt nett zu mir sein...."
      ich bin doch einer von Euch... :laugh:
      So hätte ich es bei Fimatex machen sollen.

      Aber mal im Ernst: so genau fragen die ja nur bei Neukunden. Mir hat die DAB nur
      ein DIN A4-Formular mit Infos über Verlustrisiken (nur unterschreiben) und eine
      kleinformatige Infobroschüre zu OS geschickt.
      Dazu noch ein DIN A4-Formular "Empfangsbestätigung" für diese Broschüre mit 4 Fragen:
      1. BTG bei einer anderen Bank. JA/NEIN
      2. Bereits OS gehandelt. JA/NEIN
      Dann diese blöde Formulierung:
      3. Ich habe weder Erfahrung noch Kenntnisse zu OS-Handel. JA/NEIN
      Und dann der Clou:
      4. Ich möchte keine Angaben machen.

      Ja, geht denn das? :eek:
      Nach langem Überlegen habe ich dann beschlossen:
      wenn "keine Angaben machen" schon netterweise als Option vorgesehen ist,
      dann kreuze ich das eben an und mache sonst keine Angaben. :D
      Kann sein, daß das taktisch unklug war, aber wenn das so draufsteht, können die sich
      doch eigentlich nicht beschweren, wenn man von dieser Möglichkeit Gebrauch macht, oder?
      Sicherheitshalber habe ich noch dazugeschrieben, daß ich ausreichende Kenntnisse hätte.
      Das muß reichen. Mal sehen, was passiert.

      lastLemming
      .
      Avatar
      schrieb am 23.11.01 20:32:53
      Beitrag Nr. 16 ()
      @ lastlemming

      ja das ist richtig du musst keine angaben machen.
      geht ja eigentlich auch nur dich was an was du
      bisher gehandelt hast oder nicht.

      der dab ist das dann auch ziemlich egal, hauptsache
      deine unterschrift ist drauf mit der du bestätigst
      dass du dir der risiken des terminmarktes bewusst bist.
      dann sind die rechtlich aus dem schneider und wären
      ja doof dir die btg nicht zu geben weil die ja verdienen
      wenn du handelst!

      gruss
      ci
      Avatar
      schrieb am 25.11.01 02:38:18
      Beitrag Nr. 17 ()
      Bedenken hätte ich, wenn du schreibst, das du noch nie (also Jungfrau bist) und auch noch keine Ahnung hast....
      ---da biste fei blitzschnell schwanger.....
      wichtig wäre noch die Anfrage, ob du öfters in
      Besenkammern verkehrst....


      Beitrag zu dieser Diskussion schreiben


      Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
      Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie
      hier
      eine neue Diskussion.
      DAB - Börsentermingeschäftsfähigkeit