Wer kann mir helfen?(WICHTIG)!!!!!!!!! - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 13.11.01 22:21:32 von
neuester Beitrag 14.11.01 12:22:58 von
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ID: 504.548
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Hallo!
Ich habe mit einem Bekannten einen Darlehensvertrag abgeschlossen.
Eckdaten: 5000 DM der Leihbetrag
zurückgezahlt werden muß bis zum 31.12.01
6000 DM. Also 1000 DM oder 20% Verzinsung.
Und ab dem 1.01.02 wird es mtl. mit 5% verzinst
bis zum 1.06.02!
Nun meine Frage: Habe ich irgendeine Möglichkeit diesen Vertrag rückgängig zu machen?Bzw. wenigsten abzuschwächen?
An wen kann ich mich wenden? Oder hab ich keine Chance da raus zu kommen. Das diese Vertragsbedingungen wahnsinn sind, ist mir leider klar, aber ich hatte damals keine andere Wahl!
Danke und Gruß!
Ich habe mit einem Bekannten einen Darlehensvertrag abgeschlossen.
Eckdaten: 5000 DM der Leihbetrag
zurückgezahlt werden muß bis zum 31.12.01
6000 DM. Also 1000 DM oder 20% Verzinsung.
Und ab dem 1.01.02 wird es mtl. mit 5% verzinst
bis zum 1.06.02!
Nun meine Frage: Habe ich irgendeine Möglichkeit diesen Vertrag rückgängig zu machen?Bzw. wenigsten abzuschwächen?
An wen kann ich mich wenden? Oder hab ich keine Chance da raus zu kommen. Das diese Vertragsbedingungen wahnsinn sind, ist mir leider klar, aber ich hatte damals keine andere Wahl!
Danke und Gruß!
Platowbroker
Eine Verzinsung von 20% ist sittenwidrig und fällt unter Wucher. Bemühe einen Anwalt deines Vertrauens ...
Guerilla - immer (hilfs)bereit
Eine Verzinsung von 20% ist sittenwidrig und fällt unter Wucher. Bemühe einen Anwalt deines Vertrauens ...
Guerilla - immer (hilfs)bereit
Also ich bin kein Rechtsexperte, aber Wucher ist verboten. Inwieweit das jetzt bei dir zutrifft weiß ich nicht. Solltest mal zum Anwalt gehen, ist besser als hier 20 Meinungen zu hören....
gruß
Turgo
gruß
Turgo
Jaja, du solltest zum Anwalt gehen. Aber nicht zum Prozessieren, das kostet dich nen Tausender und du bekommst höchstens tausend zurück.
Frag ihn nach rückwirkender Entmündigung bzw. Geschäftsunfähigkeit.
Frag ihn nach rückwirkender Entmündigung bzw. Geschäftsunfähigkeit.
@DieSens!
...kannst du mir das genauer erklären?
...kannst du mir das genauer erklären?
@ sens
das ist ein Schmarrn. Dazu müsste er ein ärztliches Attest oder ein Gutachten vorlegen, das beweist dass er zu dem Zeitpunkt nicht geschäftsfähig war und sowas dürfte kaum möglich gewesen sein. Andere Schiene: Hast du ne Frau Platow? Wenn ja könnte es sein (betone: Könnte!) dass dieses Darlehen zustimmungspflichtig war und es deshalb ungültig ist wenn sie nicht unterschrieben hat. Muss aber nicht sein:-)
das ist ein Schmarrn. Dazu müsste er ein ärztliches Attest oder ein Gutachten vorlegen, das beweist dass er zu dem Zeitpunkt nicht geschäftsfähig war und sowas dürfte kaum möglich gewesen sein. Andere Schiene: Hast du ne Frau Platow? Wenn ja könnte es sein (betone: Könnte!) dass dieses Darlehen zustimmungspflichtig war und es deshalb ungültig ist wenn sie nicht unterschrieben hat. Muss aber nicht sein:-)
Turgo
Ist nicht zustimmungspflichtig
Ist nicht zustimmungspflichtig
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