Frage wegen Vorstrafe! - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 30.11.01 22:22:12 von
neuester Beitrag 01.12.01 20:53:46 von
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ID: 515.030
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hust öhmmmmmm
habe wegen einer Verkehrsache einen Strafbefehl von 20 Tagesätzen zu 50 dm erhalten nun meine frage bin ich damit vorbestraft?
habe wegen einer Verkehrsache einen Strafbefehl von 20 Tagesätzen zu 50 dm erhalten nun meine frage bin ich damit vorbestraft?
Vorbestraft biste erst ab (oder über) 90 Tagessätzen!!!
Wieviel Promille waren es denn???
so ist es: Bei 20 Tagessätzen wird die Strafe nicht ins Führungszeugnis aufgenommen, erst über 90 Tagessätze.
Vorbestraft bist Du also nicht, nur die Strafverfolgungsbehörden bekommen einen Auszug aus dem Zentralregister, woraus sich ergibt, daß die 20 Ts. verhängt wurden.
Bei einer Verkehrssache bekommst Du daneben noch Punkte in Flensburg, wo ebenfalls die Strafe registriert wird. Aber "vorbestraft" bist Du nicht.
Vorbestraft bist Du also nicht, nur die Strafverfolgungsbehörden bekommen einen Auszug aus dem Zentralregister, woraus sich ergibt, daß die 20 Ts. verhängt wurden.
Bei einer Verkehrssache bekommst Du daneben noch Punkte in Flensburg, wo ebenfalls die Strafe registriert wird. Aber "vorbestraft" bist Du nicht.
was hat Du ausgefressen,
Du hast sicher im Haltevebot gefurzt?
Schäm Dich
Du hast sicher im Haltevebot gefurzt?
Schäm Dich
@alex22
Nein, Hagen v. Tronje hat Siegfried überfahren...
In der Nibelungenstraße vor der Quelle.
.
Nein, Hagen v. Tronje hat Siegfried überfahren...
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