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    Frage wegen Vorstrafe! - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 30.11.01 22:22:12 von
    neuester Beitrag 01.12.01 20:53:46 von
    Beiträge: 6
    ID: 515.030
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      Avatar
      schrieb am 30.11.01 22:22:12
      Beitrag Nr. 1 ()
      hust öhmmmmmm

      habe wegen einer Verkehrsache einen Strafbefehl von 20 Tagesätzen zu 50 dm erhalten nun meine frage bin ich damit vorbestraft?


      :eek:
      Avatar
      schrieb am 01.12.01 00:03:36
      Beitrag Nr. 2 ()
      Vorbestraft biste erst ab (oder über) 90 Tagessätzen!!! :yawn:
      Avatar
      schrieb am 01.12.01 13:57:00
      Beitrag Nr. 3 ()
      Wieviel Promille waren es denn???
      Avatar
      schrieb am 01.12.01 13:59:41
      Beitrag Nr. 4 ()
      so ist es: Bei 20 Tagessätzen wird die Strafe nicht ins Führungszeugnis aufgenommen, erst über 90 Tagessätze.

      Vorbestraft bist Du also nicht, nur die Strafverfolgungsbehörden bekommen einen Auszug aus dem Zentralregister, woraus sich ergibt, daß die 20 Ts. verhängt wurden.

      Bei einer Verkehrssache bekommst Du daneben noch Punkte in Flensburg, wo ebenfalls die Strafe registriert wird. Aber "vorbestraft" bist Du nicht.
      Avatar
      schrieb am 01.12.01 14:26:11
      Beitrag Nr. 5 ()
      was hat Du ausgefressen,

      Du hast sicher im Haltevebot gefurzt?
      Schäm Dich

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      Avatar
      schrieb am 01.12.01 20:53:46
      Beitrag Nr. 6 ()
      @alex22
      Nein, Hagen v. Tronje hat Siegfried überfahren...
      In der Nibelungenstraße vor der Quelle. ;)
      .


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