Voraussetzungen Vermögensverwaltgung - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 10.12.01 12:20:39 von
neuester Beitrag 16.12.01 14:09:46 von
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Hallo,
mein Partner und ich haben einige Kundenanfragen bezüglich Verwaltung Ihres Geldes in Kurzfristigen Anlagen (OS und Aktien).
Hier stellt sich aber die Frage nach den Vorraussetzungen. Welche Erweiterung des § 34c benötige ich. Brauche ich sonst noch Genehmigungen, wenn ja welche. Welche Kosten könnten hier auf uns zukommen.
Vielen Dank
Lothar
mein Partner und ich haben einige Kundenanfragen bezüglich Verwaltung Ihres Geldes in Kurzfristigen Anlagen (OS und Aktien).
Hier stellt sich aber die Frage nach den Vorraussetzungen. Welche Erweiterung des § 34c benötige ich. Brauche ich sonst noch Genehmigungen, wenn ja welche. Welche Kosten könnten hier auf uns zukommen.
Vielen Dank
Lothar
Erweiterung der Anfrage:
Es geht also um das Entgegennehmen von Kundengelder (Summe ca. 250.000 DM) um damit kurzfristig zuj handeln (Zeithorizont 1 Tag bis 2 Wochen). Die Kunden handeln also nicht selber, sondern wir tun dies. Die Entscheidung welche Werte gekauft/verkauft werden treffen ebenfalls ausnahmslos ich und mein Partner. Es handelt sich also im weitestgehenden Sinne um eine Vermögensverwaltung im sehr kleinen Maßstab. Also noch mal. Welche Genehmigungen muß ich beantragen und beachten.
Grüße
Lothar
Es geht also um das Entgegennehmen von Kundengelder (Summe ca. 250.000 DM) um damit kurzfristig zuj handeln (Zeithorizont 1 Tag bis 2 Wochen). Die Kunden handeln also nicht selber, sondern wir tun dies. Die Entscheidung welche Werte gekauft/verkauft werden treffen ebenfalls ausnahmslos ich und mein Partner. Es handelt sich also im weitestgehenden Sinne um eine Vermögensverwaltung im sehr kleinen Maßstab. Also noch mal. Welche Genehmigungen muß ich beantragen und beachten.
Grüße
Lothar
up
Keiner weiss was, keiner streicht Gsälz aufs Brot.
Wenn Ihr Geld entgegen nehmt, unterliegt ihr dem KWG mit allen Pflichten, also nicht nur §34c sondern auch KWG nötig.
Erkundigt euch auf alle Fälle bei der LZB.
Erkundigt euch auf alle Fälle bei der LZB.
Hallo,
wenn du entscheidungsspielraum von deinen Kunden erhältst,was ja der fall ist, betreibst du Finanzportfolioverwaltung nach $1 KWG.dies ist ein erlaubnispflichtiges Geschäft(Finanzdienstleistung). Benötigst die Erlaubnis des BAKRED.
Dies bedeutet
1. ein in kaufmännischer Weise eingerichteter Geschäftsbetrieb
2. mind. 125.000 Euro haftendes Eigenkapital.
3. mind. 2 Geschäftsführer.
usw.
Näheres beim Bakred(bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen)
wenn du entscheidungsspielraum von deinen Kunden erhältst,was ja der fall ist, betreibst du Finanzportfolioverwaltung nach $1 KWG.dies ist ein erlaubnispflichtiges Geschäft(Finanzdienstleistung). Benötigst die Erlaubnis des BAKRED.
Dies bedeutet
1. ein in kaufmännischer Weise eingerichteter Geschäftsbetrieb
2. mind. 125.000 Euro haftendes Eigenkapital.
3. mind. 2 Geschäftsführer.
usw.
Näheres beim Bakred(bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen)
@ xelzbrod
Dürfte für Dich von Interesse sein
www.bundesbank.de/de/banken/aufsicht/recht/pdf/f_mb99_k4.pdf
Gruss
NmA
Dürfte für Dich von Interesse sein
www.bundesbank.de/de/banken/aufsicht/recht/pdf/f_mb99_k4.pdf
Gruss
NmA
Danke an alle
Ist mehr als ich befürchtet habe. Aber mal sehen.
Lothar
Ist mehr als ich befürchtet habe. Aber mal sehen.
Lothar
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