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    Voraussetzungen Vermögensverwaltgung - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 10.12.01 12:20:39 von
    neuester Beitrag 16.12.01 14:09:46 von
    Beiträge: 8
    ID: 519.404
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      Avatar
      schrieb am 10.12.01 12:20:39
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      mein Partner und ich haben einige Kundenanfragen bezüglich Verwaltung Ihres Geldes in Kurzfristigen Anlagen (OS und Aktien).

      Hier stellt sich aber die Frage nach den Vorraussetzungen. Welche Erweiterung des § 34c benötige ich. Brauche ich sonst noch Genehmigungen, wenn ja welche. Welche Kosten könnten hier auf uns zukommen.

      Vielen Dank

      Lothar
      Avatar
      schrieb am 10.12.01 14:40:58
      Beitrag Nr. 2 ()
      Erweiterung der Anfrage:

      Es geht also um das Entgegennehmen von Kundengelder (Summe ca. 250.000 DM) um damit kurzfristig zuj handeln (Zeithorizont 1 Tag bis 2 Wochen). Die Kunden handeln also nicht selber, sondern wir tun dies. Die Entscheidung welche Werte gekauft/verkauft werden treffen ebenfalls ausnahmslos ich und mein Partner. Es handelt sich also im weitestgehenden Sinne um eine Vermögensverwaltung im sehr kleinen Maßstab. Also noch mal. Welche Genehmigungen muß ich beantragen und beachten.

      Grüße

      Lothar
      Avatar
      schrieb am 10.12.01 17:46:24
      Beitrag Nr. 3 ()
      up
      Avatar
      schrieb am 10.12.01 18:59:56
      Beitrag Nr. 4 ()
      Keiner weiss was, keiner streicht Gsälz aufs Brot.
      Avatar
      schrieb am 11.12.01 23:40:17
      Beitrag Nr. 5 ()
      Wenn Ihr Geld entgegen nehmt, unterliegt ihr dem KWG mit allen Pflichten, also nicht nur §34c sondern auch KWG nötig.
      Erkundigt euch auf alle Fälle bei der LZB.

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      Avatar
      schrieb am 12.12.01 10:46:51
      Beitrag Nr. 6 ()
      Hallo,

      wenn du entscheidungsspielraum von deinen Kunden erhältst,was ja der fall ist, betreibst du Finanzportfolioverwaltung nach $1 KWG.dies ist ein erlaubnispflichtiges Geschäft(Finanzdienstleistung). Benötigst die Erlaubnis des BAKRED.

      Dies bedeutet

      1. ein in kaufmännischer Weise eingerichteter Geschäftsbetrieb
      2. mind. 125.000 Euro haftendes Eigenkapital.
      3. mind. 2 Geschäftsführer.

      usw.


      Näheres beim Bakred(bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen)
      Avatar
      schrieb am 12.12.01 14:00:20
      Beitrag Nr. 7 ()
      @ xelzbrod

      Dürfte für Dich von Interesse sein

      www.bundesbank.de/de/banken/aufsicht/recht/pdf/f_mb99_k4.pdf


      Gruss
      NmA
      Avatar
      schrieb am 16.12.01 14:09:46
      Beitrag Nr. 8 ()
      Danke an alle

      Ist mehr als ich befürchtet habe. Aber mal sehen.

      Lothar


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